In Deutschland besitzen Arbeitgeber ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn sich ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder auslaufenden Vertrag dem Ende zuneigt. Doch auch abgesehen von diesen Szenarien lassen sich einige Beschäftigte zu bestimmten Zeitpunkten ein sogenanntes Zwischenzeugnis ausstellen.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Form des Arbeitszeugnisses. Wir verraten Ihnen, ob Sie in jedem Fall ein Zwischenzeugnis beantragen können und welche Fallstricke dabei zu umgehen sind. Oft stellt sich zudem die Frage: Wie sieht ein qualifiziertes Zwischenzeugnis aus? Unser Muster, das Sie sich herunterladen können, liefert auch darauf eine Antwort.
Inhalt
Kompaktwissen: Zwischenzeugnis
Nein, der Gesetzgeber sieht den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nur zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.
Die Antwort auf diese Frage finden Sie hier.
Einen Eindruck zu Aufbau und Inhalt können Sie durch dieses Muster erhalten.
Das Anrecht aufs Arbeitszeugnis als Zwischenzeugnis
Wie bereits erwähnt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf das Arbeitszeugnis, wenn es zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt. In der Tat ist das aber nicht beim Zwischenzeugnis der Fall. Anspruch besteht hier grundsätzlich nicht. So darf ein Arbeitgeber auf Nachfrage mit einem schlichten „Nein“ reagieren.
Sinnvoll ist eine Anfrage auch dann, wenn es bei langer Betriebszugehörigkeit noch nie zu einer Bewertung der eigenen Leistungen gekommen ist oder wenn ein Ausbildungsabschnitt sich dem Ende zuneigt. Zäsuren im Berufsleben sorgen zudem dafür, dass die Anforderung eines Zwischenzeugnisses nicht unbedingt den Verdacht aufkommen lässt, dass die Bewerbung bei einem anderen Unternehmen zielgebend ist.
Die richtige Vorgehensweise bei der Anforderung
Auch wenn kein generelles Recht auf ein Zwischenzeugnis vorliegt, zeigen sich viele Arbeitgeber kulant und respektieren den Wunsch nach der Bewertung. Arbeitnehmer sind aber gut damit beraten, bei der Anfrage mit Bedacht vorzugehen. Folgende Herangehensweise ist zu empfehlen:
- Die schriftliche Form: Es ist davon abzusehen, am Mittagstisch um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Die Schriftform ist dem vorzuziehen, da dabei auch Missverständnisse vermieden werden können. Im Schreiben kann kurz und knapp um eine Bewertung des aktuellen Leistungsstandes gebeten werden. Es schadet in der Regel auch nicht, Gründe, die das Ende eines Arbeitsabschnittes verursachen, anzugeben.
- Der richtige Ansprechpartner: Die Bitte um ein Zwischenzeugnis ist in der Regel an den direkten Vorgesetzten zu richten. Fällt die Erstellung des Dokuments nicht in seinen Aufgabenbereich, wird dieser Sie in der Regel an die Personalabteilung weiterleiten.
Das gehört in ein Zwischenzeugnis
Sind Sie an einem Zwischenzeugnis interessiert, sollten Sie in jedem Fall um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten.
Diese beinhaltet viele Informationen, die so auch in einem einfachen Zeugnis zu finden sind, wie Stammdaten des Arbeitnehmers, generelle Tätigkeitenbeschreibungen und eine Schlussformel.
Die qualifizierte Variante beinhaltet jedoch zusätzlich eine Beurteilung des Leistungs- und Sozialverhaltens, an dem Personaler oft sehr interessiert sind, wenn sie Bewerbungsunterlagen prüfen.
Weiterhin ist beim Zwischenzeugnis auch die Schlussformel zu beachten. Wohlwollende Arbeitgeber sprechen Ihren Mitarbeitern hier ihren Dank für die geleistete Arbeit aus. Es besteht zwar kein Anspruch auf einen solchen Schlusssatz, dieser rundet jedoch den Eindruck bei einem sehr guten Zeugnis ab.
Der Kündigungsverdacht
Wie bereits erwähnt, können Vorgesetzte bei der Bitte um ein Zwischenzeugnis vermuten, dass die Bewerbung bei einem anderen Unternehmen und damit eine baldige Kündigung vom Arbeitnehmer ins Haus steht. Das ist vor allem meist dann der Fall, wenn keine ersichtliche Zäsur im Arbeitsleben als nachvollziehbarer Grund für das Zeugnis angegeben wird. Dabei stellt sich die Frage, ob Beschäftigte diese Ängste ihres Chefs zerstreuen können. Es zeigt sich, dass es dabei keine ideale Lösung gibt:
- Es ist natürlich möglich, dem Vorgesetzten gegenüber zu versichern, dass kein Unternehmenswechsel angestrebt wird. Zu eifrige Loyalitätsbekundungen können jedoch auch verdächtig wirken.
- Es kann auch sinnvoll sein, das Ziel zu äußern, sich in Zukunft innerhalb des Unternehmens neu orientieren bzw. höhere Stellen anstreben zu wollen. Dazu muss es intern jedoch auch die Möglichkeit geben.
- Es gilt allgemein die Faustregel, dass alle drei Jahre um ein Zwischenzeugnis und damit um eine Leistungsbeurteilung gebeten werden kann. Wer hier öfter nachfragt, sorgt durch Regelmäßigkeit dafür, dass sein Verhalten nicht als verdächtig eingestuft wird.
Zum Zwischenzeugnis ein Muster herunterladen
Im Folgenden können Sie zum Zwischenzeugnis eine Vorlage im DOC- und PDF-Format herunterladen. Dieses dient jedoch ausschließlich Ihrer Orientierung und soll zeigen, wie ein solches Dokument aufgebaut sein kann.
Dieses muss für jeden Mitarbeiter individuell angepasst werden, weshalb eine direkte Weiterverwendung grundsätzlich nicht möglich ist.
Hier erhalten Sie das Muster zum Zwischenzeugnis, das bei bestehender Anstellung zu beantragen ist.
Vergessen Sie in keinem Fall: Das hier präsentierte Muster ist nicht verbindlich. Es soll nur der Orientierung dienen. Jedes Zwischenzeugnis muss individuell auf Arbeitnehmer und Beschäftigung angepasst werden. Laden Sie hier unser Muster als Word- oder PDF-Dokument kostenlos herunter.