Bevor ein Anstellungsvertrag unterschrieben wird, sollte dieser stets genau gelesen werden, um alle Rechte und Pflichten zu kennen. Einige Klauseln scheinen zunächst weniger wichtig, können nach einiger Zeit jedoch bedeutsam werden, so auch der sogenannte Widerrufsvorbehalt. Im Arbeitsvertrag beschreibt dieser Leistungen durch den Arbeitgeber, die durch einseitige Erklärung dessen widerrufen werden können.
Doch kann sich dieser auf jegliches Recht beziehen? Oder ist der Vorbehalt des Widerrufs durch Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf bestimmte Sachverhalte begrenzt? Im Folgenden erfahren Sie, warum beim Widerrufsvorbehalt genau die Formulierung zu betrachten ist und welche Klauseln nicht gültig sind. Zuletzt können Sie außerdem ein Muster dazu herunterladen.
Inhalt
Kompaktwissen: Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag
Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bestimmte Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zu, so ist dies für ihn gewöhnlich bindend. Gerade im Hinblick auf finanzielle Engpässe und Krisen kann es sinnvoll sein, dass sich der Arbeitgeber nicht bindet, sondern sich die Zahlung offen hält. Dazu dient der Widerrufsvorbehalt.
Der Arbeitgeber muss mit dem Vorbehalt klar und deutlich zu erkennen geben, dass er die Sonderzahlung freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leistet. Um zu vrhindern, dass ein Zahlungsanspruch aufgrund betrieblicher Übung entsteht, ist außerdem ein Hinweis darauf erforderlich, dass wiederholte Zahlungen keinen rechtlichen Anspruch begründen.
Das obige Muster zum Widerrufsvorbehalt bietet eine grobe Orientierung, wie ein Widerrufsvorbehalt formuliert werden kann. Lassen Sie im Zweifelsfall Ihren Widerrufsvorbehalt von einem Anwalt prüfen, um sicherzugehen, dass dieser auch wirksam ist.
Dafür ist der Widerrufsvorbehalt gedacht
Der Gedanke hinter einem Widerrufsvorbehalt erscheint einleuchtend: Er ermöglicht es Arbeitgebern zu verhindern, dass bestimmte Leistungen zu einem fest stehenden Bestandteil des Arbeitsvertrages werden. Dadurch können finanzielle Verluste, die beispielsweise bei Kündigungen drohen, geschmälert werden.
Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit, eine Änderungskündigung auszusprechen, wodurch auch geänderte Bedingungen in Kraft treten können. Kündigungen dieser Art sind rechtlich jedoch nicht leicht durchzubringen. Folglich ist zu beachten:
- Änderungskündigungen werden vor allem dann erschwert, wenn der der betroffene Beschäftigte einen Sonderkündigungsschutz aufweist.
- So gibt es kein anderes Rechtsmittel, mit dem ein Arbeitgeber so effektiv um arbeitsvertragliche Ansprüche herumkommen kann, wie den Widerrufsvorbehalt.
Nicht erlaubte Klauseln zum Vorbehalt des Widerrufs
Für das Arbeitsrecht relevante Gesetze und die herrschende Rechtsprechung sorgen dafür, dass nicht jede Klausel zum Widerrufsvorbehalt akzeptiert werden muss. So dürfen Unternehmer beispielsweise nicht die Formulierung „freiwillig und jederzeit widerruflich“ verwenden, wenn sie beizeiten einen Widerrufsvorbehalt durchsetzen wollen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied im Juli 2008, dass diese Formulierung gegen § 307 Absatz 1 BGB verstößt (Az: 10 AZR 606/07).
Die Argumentation dahinter: Da sowieso schon die Freiwilligkeit in Bezug auf eine Leistung betont wird, ist kein Widerruf mehr nötig. Der Regelungsgehalt ist für den Angestellten bei dieser Formulierung zudem nicht erkennbar. Das Gemisch aus Widerruf und Freiwilligkeit schließt sich also in sich selbst aus.
Zum Widerrufsvorbehalt ein Muster herunterladen
Im Folgenden können Sie eine Musterformulierung zum Widerrufsvorbehalt abspeichern. Diese zeigt, wie eine entsprechende Klausel im Anstellungsvertrag aussehen kann. Selbst übernehmen können Sie das Muster jedoch nicht. Wollen Sie einen Arbeitsvertrag mit Widerrufsvorbehalt verfassen, muss die Klausel an den Einzelfall angepasst werden. Das Muster dient ausschließlich Ihrer Orientierung.
Muster zum Widerrufsvorbehalt
Die Gewährung zur Zahlung von Weihnachtsgeld ist widerruflich. Es kann zum Widerruf kommen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens deutlich verschlechtert. Das ist der Fall, sobald der Jahresgewinn des Unternehmens unter 40 Prozent sinkt. Die aktuelle Zusage bleibt nur solange bestehen, bis es zu einer Änderung des aktuell geltenden Entgelttarifvertrages kommt.
Im Arbeitsvertrag steht: „… gilt bis auf Widerruf“. Wie muss dann der Widerruf aussehen? Muss er schriftlich oder mündlich erfolgen oder kann er auch stillschweigend erfolgen, d. h., der Arbeitgeber stellt z. B. einen Benzingutschein nicht mehr aus, wenn man nach 6 Wochen Krankheit ins Krankengeld fällt und somit der AG kein Gehalt mehr zahlen muss?