Entschließen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag abzuschließen, ist häufig die Frage, ob sich das künftige „Arbeitsverhältnis“ auf einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag gründen soll.
Diese zwei Vertragsarten unterscheiden sich rechtlich gravierend voneinander und weisen unterschiedliche Vor- und Nachteile auf, die im Folgenden beleuchtet werden.
Es erfolgt deshalb zunächst die Erklärung beider Begrifflichkeiten, um anschließend den Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag zu verdeutlichen.
Dienstvertrag: Direkt zum Muster
Werkvertrag: Direkt zum Muster
Inhalt
Kompaktwissen: Dienstvertrag und Werkvertrag
Bei einem Dienstvertrag nach § 611 BGB verpflichtet sich der eine Vertragspartner dazu, eine bestimmte (Dienst-)Leistung zur erbringen, die der andere Teil zu vergüten hat. Im folgenden Abschnitt können Sie näheres zu dieser Vertragsart nachlesen.
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer die Herstellung eines bestimmten Werkes. Das kann z. B. die Errichtung eines Gebäudes sein oder die Erstellung eines Gutachtens. Eine genaue Erläuterung zum Werkvertrag finden Sie hier.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass der Auftragnehmer beim Werkvertrag einen bestimmten Erfolg schuldet – eben jenes Werk. Der Dienstleister hingegen schuldet kein solches Werk. Er muss lediglich die im Dienstvertrag vereinbarte Leistung erbringen.
Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrags. Hier stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung zur Verfügung und erhält als Gegenleistung eine Vergütung – das Gehalt.
Was ist ein Dienstvertrag?
Unterzeichnet ein Arbeitnehmer einen Dienstvertrag, verpflichtet er sich, seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhält er dafür vom Dienstberechtigten eine Vergütung. Wie hoch diese ausfällt, ist Teil der Vertragsverwehandlungen. Sie wird in der Regel nach dem Erbringen der Leistung entrichtet.
Um beide Vertragspartner zu schützen, definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in zahlreichen Paragraphen (§ 611-630), welche Mindeststandards einzuhalten sind. Geregelt werden unter anderem:
- vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (§ 611)
- Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang (§ 613a)
- Pflicht zur Krankenfürsorge (§ 617)
- Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 620)
- Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen (§ 621)
- Stillschweigende Verlängerung (§ 625)
- Pflicht zur Zeugniserteilung (§ 630)
Bei folgenden Vertragsarten handelt es sich um Dienstverträge:
- Arbeitsverträge (langfristiger Dienstvertrag)
- Unterrichtsverträge
- Arzt- und Behandlungsverträge
- Telekommunikationsverträge (zum Beispiel Mobilfunkvertrag)
- rechtsanwaltliche Mandatsverträge
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Der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag
Es gibt in der Regel kaum einen Unterschied zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag.
Deckungsgleich sind beide dann, wenn der angestellte Arbeitnehmer:
- ausschließlich für diesen einen Arbeitgeber tätig ist
- in einer sozialen Abhängigkeitsbeziehung zum Arbeitgeber steht
- Arbeitszeit und Arbeitsumfang von diesem vorgegeben werden
- seinen Weisungen Folge leisten muss
- zur Erfüllung seiner Arbeit von den vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsmittel Gebrauch macht
- über keine eigenen Angestellten verfügt
- kein wirtschaftliches Risiko trägt
- in die Betriebsstruktur des Unternehmens integriert wird
Selbst, wenn nicht alle dieser Aspekte auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis zutreffen, kann der Dienstvertrag hierbei ein Arbeitsvertrag sein – auch, wenn der unterschriebene Vertrag eine andere Bezeichnung aufweist.
Der Werkvertrag – eine Definition
Was ist ein Werkvertrag? Verpflichtet sich ein Werkunternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werks, wofür er vom Auftraggeber einen Werklohn erhält, handelt es sich um einen privatrechtlichen Werkvertrag nach BGB (§ 631 ff).
Hier sind die vertragstypischen Pflichten festgehalten. Nicht zwingend muss das Werk neu hergestellt werden, auch die Veränderung einer Sache kann Gegenstand von Werkverträgen sein.
Das bedeutet, sowohl bei der Produktion einer Software, als auch bei Reparatur einer Sache kann ein Werkvertrag zur Anwendung kommen.
Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.“ (§ 631 BGB)
Bei folgenden Vertragsarten handelt es sich um laut BGB um einen Werkvertrag:
- Reparatur- und Instandsetzungsverträge
- Herstellung unbeweglicher Sachen
- Produktion nichtkörperlicher Werke (zum Beispiel Gutachten, Computerprogramme etc.)
Ein Werkvertrag ist demnach an folgenden Merkmalen zu erkennen:
- die Leistung wird einmalig erbracht
- über Umfang und Zeitpunkt der Abnahme haben sich die Vertragspartner vorher geeinigt
- der Auftraggeber muss das Werk abnehmen, wenn es keine wesentlichen Mängel vorweist
- das Risiko liegt beim Werkhersteller; er haftet bei Nichterfüllung
- die Vergütung bemisst sich am hergestellten Werk (Zeitaufwand, Pauschalpreis oder Einheitspreis)
Wann handelt es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung, wann um einen Werkvertrag?
Wird ein Mitarbeiter seitens des Arbeitgebers für eine definierte Zeitspanne an eine dritte Partei „ausgeliehen“, die hierfür ein Entgelt zahlen muss, handelt es sich um eine sogenannte Arbeitnehmerüberlassung, die auch unter den Begriffen Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing bekannt ist. Welche Vorgaben in einer solchen Konstellation einzuhalten sind, definiert das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Grundsätzlich ist auch beim Werkvertrag der Einsatz von Fremdarbeitern möglich. In diesem Fall leistet der Werkunternehmer seine vertraglich zugesicherten Dienste gemeinsam mit den eigenen Mitarbeitern im Unternehmen des Bestellers ab. Der wesentliche Unterschied hierbei besteht jedoch darin, dass der Werkunternehmer die Aufgaben und den Ablauf der einzelnen Schritte allein bestimmt. Er ist ebenfalls autonom im Einteilen der Arbeiten und verfügt über kein Weisungsrecht gegenüber den im Bestellerbetrieb angestellten Arbeitnehmern. Er allein trägt hierbei jedoch auch das Risiko. Die Fremdarbeiter werden nicht in den „Leihbetrieb“ integriert.
Nicht immer wird die rechtliche Unterscheidung von Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung so klar auch von Arbeitgebern umgesetzt. Deklarieren sie eine Leiharbeit fälschlicherweise als Werkvertrag mit dem Ziel Sozialabgaben zu sparen, handelt es sich um eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Ein solcher Scheinwerkvertrag ist mit dem Recht nicht vereinbar und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß AÜG sind solche falschen Werkverträge deshalb unwirksam. Die Definition vom Werkvertrag ist deshalb genauestens zu lesen.
Nicht immer ist es leicht, einen Scheinwerkvertrag und einen echten Werkvertrag auseinanderzuhalten. Diese Tipps helfen:
- der Vertrag beschreibt nicht, welches Werk am Ende der Arbeitsleistung stehen soll
- der Auftraggeber behandelt den Werkunternehmer wie einen bei ihm angestellten Arbeitnehmer (Organisation, Arbeitsinhalt, gleiche Arbeitsmittel, Weisungsbefugnis)
- Werkarbeitnehmer haftet nicht für die Mängel am hergestellten Ergebnis
All diese Punkte können darauf hinweisen, dass es sich nicht um einen echten Werkvertrag handelt. Ziehen Sie bei Unklarheiten und Fragen einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt heran. Er informiert Sie über ihre Möglichkeiten.
Werkvertrag – so kann ein Muster aussehen
Bei der Formulierung der Klauseln für den Werkvertrag kommt es auf jedes kleinste Detail an. Bei Unstimmigkeiten werden die Worte und ihre Bedeutung schließlich auf die Goldwaage gelegt, was am Ende erhebliche finanzielle Einbußen für Sie haben könnte. Wir stellen Ihnen deshalb zur Orientierung eine solche Vorlage zur Verfügung. Sie wurde mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch geben wir kein Gewähr zur absoluten Richtigkeit.
Das Muster vom Werkvertrag können Sie sich kostenlos herunterladen und nach Belieben verändern. Es steht Ihnen als Doc- und als Pdf-Datei zur Verfügung.
Der Rücktritt vom Werkvertrag
Der Besteller darf laut § 634 Nr.3 BGB vom Werkvertrag zurücktreten, wenn das in Auftrag gegebene Werk wesentliche Mängel aufweist. Ob Sie sich zu diesem Schritt durchringen, ist vorher reiflich zu überlegen, schließlich variieren die Einschätzungen der Vertragspartner in der Regel. Langfristige, an den Nerven zerrende Rechtsstreite sind deshalb nicht selten.
Und noch ein weiteres Problem kann beim Rücktritt auf Sie zukommen: Der Werkunternehmer darf sich von Ihnen einen Wertersatz für die eingesetzten Materialien zurückholen oder aber die Rückgabe des Materials einfordern, verweigert der Auftraggeber die Abnahme.
Das kann Sie teuer zu stehen kommen, weshalb sich die Überlegung lohnt, lieber den vereinbarten Werklohn zu mindern.
Ist dieser Weg einmal eingeschlagen, kann ein Rücktritt vom Werkvertrag nicht mehr vorgenommen werden.
Der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag
Werkvertrag und Dienstvertrag regeln beide die Rechten und Pflichten der unterzeichnenden Parteien in arbeitsrechtlichen Belangen.
Im Kern unterscheiden sich Werkvertrag (§ 631 ff BGB) und Dienstvertrag (§ 611 ff BGB) voneinander darin, dass sich der Werkunternehmer beim Werkvertrag nicht zur reinen Tätigkeit, sondern vielmehr der Herstellung eines vereinbarten Werkes verpflichtet. Im Arbeitsvertrag – unter bestimmten Umständen auch Dienstvertrag genannt – dreht sich alles um das reine Erfolgsbemühen des Arbeitnehmers, der im Rahmen seiner Beschäftigung nicht regelmäßig mit einem speziellen Projekt bzw. Auftrag befasst ist.
Hallo liebes Team!
Ich habe ein großes Problem. Ich habe einen Werkvertrag als neue Selbstständige und einen Dienstvertrag, beides beim Land.
Nun bin ich draufgekommen, dass meine Honorarnoten die ich vom Werkvertrag dem Land stelle, bei meinem Lohn mit hineingenommen werden. Dh. diese Einnahmen werden voll versteuert und ich zahle auch Sozialversicherung dafür obwohl ich unter der Einkommensgrenze für SV bin!
Ich hab schon mit der Personalverrechnung tel. aber sie sagte dass müsse sie alles zusammenrechnen.
Ich hab ihr schon versucht zu erklären dass ich am Jahresende den Einkommenssteuerbescheid machen muss aufgrund meiner Einnahmen aus dem Werkvertrag- aber das war ihr egal. Ich habe jetzt sozusagen die Einnahmen aus dem Werkvertrag doppelt versteuert- auf der einen Seite wird es im Zuge meines Gehalts lohnsteuerberechnet- auf der anderen Seite habe ich diese Einnahmen beim Jahresabschluss dem Finanzamt gemeldet- so wie es ja eigentlich sein soll- ICH muss es selbst melden. Nicht mein Dienstgeber, den geht das ja gar nichts an eigentlich?!
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Ich habe den Artikel nun so verstanden, dass ein Werkvertrag bei einer Zeitarbeit möglich ist? Ich versuche gerade herauszufinden, um welche juristische Art von Vertrag es sich bei meinem Zeitarbeitsvertrag handelt. Er wird immer jede Woche neue geschlossen. Kennen Sie sich da aus?
Hallo Neeltje,
wir können leider keine Einzelfälle beurteilen. Daher raten wir Ihnen, sich in dringenden Fällen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
wofür ist die Abgrenzung von selbstständiger Dienstleister und Werkunternehmer eigentlich von Bedeutung?
Danke im Voraus
Ein selbstständiger Dienstleister muss nicht zwangsläufig ein Werk erstellen. Er kann auch einen Dienst leisten, bei dem ein konkreter Erfolg nicht geschuldet ist. Z.B. Lehrtätigkeit (Nachhilfe) . Hier ist nur ein Bemühen um bestmögliche didaktische und inhaltliche Lehre geschuldet, die Versetzung nicht garantierbar.
In Ihrem Muster Werkvertrag muss es zu Beginn § 3 statt „Auftragnehmer“ „Auftraggeber“ heissen.
Hallo Günter,
in unserem Werkvertrag steht es ganz richtig. Mit „Unternehmen“ ist der Auftraggeber gemeint.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich meinte dieses Passus unter §3: Der Auftragnehmer hat das Recht, sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt beim Auftragnehmer darüber zu erkundigen, wie die Werkserstellung vorangeht.
Der Auftragnehmer beim Auftragnehmer…….
Gruß,
Günter Baumann
Hallo Günther,
danke für diesen Hinweis. Wir werden den Fehler ausbessern.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org