Was ist ein Wegeunfall? Leistungen und Grenzen des Versicherungsschutzes

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Ein Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kann als Wegeunfall klassifiziert sein.
Ein Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kann als Wegeunfall klassifiziert sein.

Der Weg zur Arbeit ist für viele Menschen eine eher lästige Beschäftigung. Er ist ein notwendiges Übel, welcher seine Klimax des Schreckens vollends entfaltet, wenn Zugausfälle oder Staus einen pünktlichen Arbeitsbeginn in weite Ferne rücken lassen.

Stress und Zeitdruck sind daher stete Begleiter – gerade für Autofahrer sind das jedoch gefährliche Weggenossen, die im schlimmsten Fall ihre negative Wirkung in einem Unfall auf dem Arbeitsweg entfalten. Vielen dämmert dann der Begriff „Wegeunfall“ im Kopf herum. Doch ist jeder Autounfall auf dem Weg zur Arbeit ein solcher Wegeunfall? Welche Versicherung übernimmt für solche Arbeitsunfälle die Kosten?

In unserem Ratgeber finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen. Wir haben die wichtigsten Fakten rund um den Wegeunfall für Sie zusammengetragen, sodass Sie im Schadensfall mit dem nötigen Wissen auftrumpfen können.

Kompaktwissen: Wegeunfall

Wobei handelt es sich um einen Wegeunfall?

Hatten Sie auf dem Weg zur Arbeit oder von dort wieder nach Hause einen Arbeitsunfall, wird dieser normalerweise als Wegeunfall bezeichnet.

Zu welchem Arzt muss ich nach einem Wegeunfall?

Nach einem Wegeunfall sollten Sie einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen, nicht Ihren Hausarzt.

Wer kommt für die Kosten auf, die mit einem Wegeunfall zusammenhängen?

Informationen dazu, wer die Kosten bei einem Wegeunfall übernimmt, erhalten Sie hier.

Verwenden Sie den kostenlosen Verletztengeldrechner!

Wegeunfall – Eine Definition

Ob Fahrrad- oder Autounfall – auf dem Arbeitsweg sind Arbeitnehmer besonders geschützt. Denn die Strecke zum Betrieb sowie nach Feierabend wieder nach Hause ist Teil des arbeitsrechtlichen Versicherungsschutzes. Schadensereignisse werden in diesem Zusammenhang als Wegeunfall bezeichnet.

Per Definition ist ein Wegeunfall ein schadensrechtlich erfasster Zwischenfall, den eine Person mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleidet.

Ein Crash, beispielsweise ein Wildunfall, auf dem Weg zur Arbeit kann dabei ebenso als Wegeunfall klassifiziert werden, wie ein Sturz auf glattem Gehweg als Fußgänger. Selbst, wenn Sie per Inlineskates auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleiden, sind Sie durch den gesetzlichen Unfallschutz versichert.

Die begriffliche Bestimmung der Wegeunfälle ist mehr als eine reine Spitzfindigkeit, denn immer dann, wenn auf dem Arbeitsweg ein solcher Unfall geschieht, ist es nicht Aufgabe der Krankenkasse für etwaige Personenschäden aufzukommen. Stattdessen trifft die gesetzliche Unfallversicherung eine Leistungsverpflichtung.

Als Arbeitswegeunfall mit dem Auto gelten Schadensereignisse, die sich auf dem unmittelbaren Arbeitsweg ereigneten.
Als Arbeitswegeunfall mit dem Auto gelten Schadensereignisse, die sich auf dem unmittelbaren Arbeitsweg ereigneten.

Diese muss dann für die Behandlung körperlicher oder gesundheitlicher Einbußen des Verunfallten finanziell aufkommen. Ausgenommen davon sind organische, nicht als Berufskrankheit einzustufende Erkrankungen sowie plötzliche Beschwerden, beispielsweise eine Herzinfarkt. Einzig, wenn eine derartige Herzattacke auf eine arbeitsbedingte Überanstrengung zurückzuführen ist und dann auf dem Weg zur Betriebsstätte auftrat, ist hier ein Wegeunfall ausnahmsweise anzunehmen.

Manch ein betroffener Beschäftigter im Voll- oder Teilzeitjob versucht bei einem Wegeunfall einen Sachschaden am Auto über die gesetzliche Unfallversicherung zu regulieren. Damit wird er jedoch keinen Erfolg haben. Denn der arbeitsrechtliche Unfallschutz bezieht sich vorrangig auf physische oder psychische, also immaterielle, Einbußen.

Die Begleichung von Blech- oder Sachschäden kann allenfalls über die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung erfolgen. Eine Ausnahme bilden beschädigte Hilfsmittel wie Brillen. Für deren Ersatz sorgt üblicherweise die gesetzliche Unfallversicherung.

Lässt sich der Wegeunfall steuerlich absetzen?

Ja, beim Wegeunfall können abzüglich erhaltener Erstattungen von Versicherung oder Arbeitgeber Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für einen Abschleppdienst, einen Leihwagen oder einen Gutachter.

Was unterscheidet den Arbeitsunfall vom Wegeunfall?

Es klang bereits an, dass die Arbeitssphäre ein wichtiger – wenn nicht gar der alles entscheidende – Anknüpfungspunkt vom Wegeunfall ist. Doch wenn dies das wesentliche Merkmal ist, was ist dann ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall kennzeichnet sich durch einen direkten Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit. Wer also als Arbeitnehmer in einem Unternehmen angestellt ist, der kann grundsätzlich einen Arbeitsunfall geltend machen.

Typisch sind Stürze am Arbeitsplatz oder Verletzungen bei der Handhabung von Werkzeugen und Ähnliches.

Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Wer zahlt die Behandlungskosten?
Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Wer zahlt die Behandlungskosten?

Das Schadensereignis darf aber nicht im Rahmen einer privaten Vollrichtung zutage getreten sein. Hierzu zählen auch bezahlte Pausen. Sobald ein Angestellter seine berufliche Tätigkeit unterbricht und eine Raucherpause einlegt, ist er für diesen Moment nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.

Ein Arbeitsunfall auf dem Heimweg bzw. Weg zur Arbeit wird ebenfalls durch die Verknüpfung zur Beschäftigung klassifiziert. Es handelt sich um eine Unterform, die als Wegeunfall (teilweise auch Wegunfall) bezeichnet wird.

Verletzen sich Mitarbeiter in der Firma selbst oder aber auf der Wegstrecke zur/von der Arbeitsstätte greift die gesetzliche Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft muss einen Wegeunfall außerhalb der Arbeitszeit ebenso regulieren wie einen Arbeitsunfall, der sich während der Beschäftigungsausübung ereignet.

Ein Blick ins Gesetz

Die gesetzliche Grundlage für den Wegeunfall findet sich im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Dort ist in § 8 Absatz 1 zunächst einmal der Überbegriff des Arbeitsunfalls definiert als Form eines zeitlich begrenzten Ereignisses, welches von außen auf den Körper des Betroffenen einwirkt und somit Gesundheitseinbußen oder gar den Tod verursacht.

Geltend machen können all diejenigen Personen die daraus erwachsenen Ansprüche, die aufgrund eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

§ 8 Absatz 2 SGB VII bestimmt den Wegeunfall näher, ohne dabei den Term ausdrücklich zu verwenden. Gemäß dieser Vorschrift wird das Zurücklegen des unmittelbaren Weges vom oder zum Ort der Beschäftigung als spezielle Unfallart definiert, also als Wegeunfall.
Bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit wird die Berufsgenossenschaft tätig.
Bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit wird die Berufsgenossenschaft tätig.

Der Gesetzgeber hat zudem für Wegeunfälle Beispiele aufgeführt, nach welchen auch auf gewissen nicht zum Arbeitsweg zählenden Strecken der gesetzliche Unfallschutz in Kraft tritt:

  • Unterbringung der Kinder in eine Kindertagesstätte
  • Teilnahme an einer Fahrgemeinschaft mit anderen Berufstätigen
  • vom Arbeitsgeber autorisierte Erstbeschaffung sowie Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung und Erneuerung von Arbeitsgeräten/Schutzausrüstungen

Ebenfalls im SBG VII, konkret in § 193, ist vorgeschrieben, wann ein Wegeunfall meldepflichtig ist. Demnach ist ein Unfall auf dem Weg zu Arbeit zu melden, wenn…

  • der Verunfallte einen Gesundheitsschaden erlitten hat,
  • eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage andauert oder
  • der Arbeitnehmer tödlich verunglückt ist.

Wegeunfall – Ja oder nein? Grenzen des Versicherungsschutzes

Etwas unklar bleiben trotz der gesetzlichen Bestimmung die konkreten Grenzen dieses Arbeitsunfalls. Häufig ist strittig, wann die gesetzliche Unfallversicherung einschreiten muss.

Wo endet und beginnt die Anwendbarkeit vom Wegeunfall? Die Strecke zur Arbeit findet ihren Anfangspunkt bei der Haustür. Der arbeitsrechtliche Versicherungsschutz erlischt sodann am Eingang der Arbeitsstätte. So hat es das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel festgelegt.

Im Folgenden erhalten Sie eine kurze Übersicht über drei typische Fälle, in denen es sich nicht um einen Wegeunfall handelt:

Private Erledigungen auf dem Weg zur Arbeit

Wenn Sie einen Arbeits- bzw. Wegeunfall melden, der sich zutrug, als Sie auf der Fahrt zur Arbeit einen Einkauf oder Ähnliches erledigt haben, werden Sie damit keinen Erfolg bei der Berufsgenossenschaft, dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, haben.

Fand der Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit beim Tanken statt, kann dieser unter Umständen als Wegeunfall gelten.
Fand der Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit beim Tanken statt, kann dieser unter Umständen als Wegeunfall gelten.

Doch Obacht! Dauert die Unterbrechung (auch Abweg genannt) länger als zwei Stunden, kann der arbeitsrechtliche Versicherungsschutz für diese Strecke nicht mehr aufleben. Der Grund: Es handelt sich hierbei nicht mehr um Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Sphäre, sondern eindeutig um private Angelegenheiten. Die gesetzliche Unfallversicherung greift erst wieder ab dem Zeitpunkt, an dem der unmittelbare Arbeitsweg erneut aufgenommen wird.

Unfall wegen Alkohol oder Drogen

Der Konsum berauschender Mittel kann nicht nur in der Firma, in Form einer Abmahnung wegen Alkohol am Arbeitsplatz, sondern auch auf dem Weg dorthin arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – von möglicherweise strafrechtlichen Folgen einmal abgesehen. Denn absichtlich verursachte Schadensereignisse fallen aus dem Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, wenn es zu einem Wegeunfall kommt, erhält der Verunfallte nur von seiner Krankenkasse eine finanzielle Unterstützung für seine Behandlung. Auf Sachschäden bleibt er vermutlich selbst sitzen, da viele Kfz-Versicherungen derartige Ereignisse durch Klauseln aus ihrem Leistungsspektrum ausschließen.

Schadensfall beim Tanken

Fraglich ist die finanzielle Unterstützung bei Verletzungen, die sich der Betreffende beim Tanken zugezogen hat. Ist ein Sturz oder Ähnliches dann ein Wegeunfall? Wenn die Arbeit mit dem Auto erreicht werden muss, obliegt es der Verantwortung des Fahrers den Benzinpegel im Blick zu haben. Tanken stellt eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit dar, die in keiner direkten Verbindung mit der Beschäftigung steht.

Kein Wegeunfall beim Umweg: Schadensereignisse auf Abwegen sind nicht Teil des arbeitsrechtlichen Unfallschutzes.
Kein Wegeunfall beim Umweg: Schadensereignisse auf Abwegen sind nicht Teil des arbeitsrechtlichen Unfallschutzes.

Kommt es an einer Tankstelle zu einem Unfall, wird die Berufs­genossenschaft in der Regel keine Kosten übernehmen. Eine Ausnahme gilt für unvorhersehbar dringend notwendig gewordenes Nachtanken, welches erforderlich war, um überhaupt zur Arbeitsstätte zu gelangen.

Wer jedoch nur durch einen niedrigen Benzinpreis angelockt wurde, aber noch genügend Treibstoff im Tank hatte, um die Firma zu erreichen, dem wird ein Wegeunfall nicht anerkannt.

Wegeunfall: Wer zahlt das Schadensereignis?

Wiederholt war von der gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaft die Rede. Diese beiden sind entscheidend, wenn es um die Frage geht, wer bei einem Wegeunfall bzw. Arbeitsunfall leistungsverpflichtet ist.

Die Berufsgenossenschaft ist neben der Unfallkasse und dem Gemeindeunfallversicherungsverband ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Berufsgenossenschaft: zuständig für Unternehmen und Beschäftigte der Privatwirtschaft
  • Unfallkasse: richtet sich an Angestellte des öffentlichen Dienstes
  • Gemeindeunfallversicherungsverband : bezirklich zuständiger Verband für Beschäftigte im Dienst/in Betrieben mehrerer Gemeinden
Ein Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit gehört unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls dem arbeitsrechtlichen Versicherungsschutz an.
Ein Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit gehört unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls dem arbeitsrechtlichen Versicherungsschutz an.

Bei einem Wegeunfall unterstützt die Berufsgenossenschaft – oder je nach Zuständigkeit einer der anderen Träger – den Verunfallten finanziell. Die Beiträge hierzu muss der Arbeitgeber in voller Höhe entrichten. Somit erhält jede Person, die einen Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsvertrag besitzt, automatisch einen versicherungsrechtlichen Schutz für Unfälle.

Grundlage dieses Versorgungssystems ist das Schadensersatzprinzip, wonach diese Institutionen die Haftung des eigentlich in Anspruch zu nehmenden Betriebes übernimmt. Das heißt, der Arbeitgeber kann hier nicht für etwaige Zahlungen zur Verantwortung gezogen werden. Diese Pflicht übernimmt die Berufsgenossenschaft.

Diese Leistungen erhalten Verunfallte

Ob der Wegeunfall beim Kindergarten geschah, als die berufstätige Mutter ihren Sprössling abgesetzt hat, oder der Beschäftigte auf der Treppe an einem S-Bahnhof gestürzt ist – sobald der Verunfallte körperliche Schäden auf dem Weg zur Arbeit erleidet, handelt es sich um einen Wegeunfall, der die Berufsgenossenschaft mit entsprechenden Leistungen auf den Plan ruft.

Im Mittelpunkt steht dabei immer eine zeitnahe und vollständige Genesung des Arbeitnehmers sowie dessen Wiedereingliederung in das berufliche Umfeld.

Hohe medizinische Standards gelten daher im Zusammenhang mit einem Wegeunfall. Welcher Arzt tätig wird, entscheidet unter Umständen nach einer ersten Begutachtung ein Durchgangsarzt. Dies ist ein Mediziner, der speziell für Wegeunfälle zuständig ist.

Sehen Sie hier, welche Leistungen und Ansprüche einem Beschäftigen bei einem Wegeunfall von der Berufsgenossenschaft zustehen:

  • Heilbehandlung und Rehabilitation: Finanzierung von Medikamenten, Krankengymnastik etc.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung (Umbauarbeiten, Schulungen usw.)
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft: Rehabilitations- und Beratungsangebote, Hilfestellung bei der Beschaffung von behindertengerechten Wohnmöglichkeiten
  • Sonstige Leistungen: Finanzierung von Rehasport und Haushaltshilfe, Übernahme von Kinderbetreuungs- und Reisekosten für weitere Behandlungsmaßnahmen
  • Geldleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld, Rente, Sterbegeld, Überführungskosten, Hinterbliebenenrente

Kann beim Wegeunfall Schmerzensgeld gefordert werden?

Gefährliche Wege: Ein Unfall auf der Strecke zur Arbeit kann auf verschiedenen Wegen geschehen.
Gefährliche Wege: Ein Unfall auf der Strecke zur Arbeit kann auf verschiedenen Wegen geschehen.

Grundsätzlich übernimmt die Berufsgenossenschaft keine Schmerzensgeldzahlungen für Versicherte. Es kann allenfalls der Schädiger, beispielsweise der Arbeitgeber, in Anspruch genommen werden.

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn ihm eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens nachzuweisen ist. Der Verunfallte muss also belegen können, dass ein Dritter den Schaden zu verantworten hat.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 3,97 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Jörg Author Bild
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

21 Gedanken zu „Was ist ein Wegeunfall? Leistungen und Grenzen des Versicherungsschutzes

  1. Sabine

    Ich bin am 11.04. auf dem Weg zur Arbeit über eine hochstehende Bordsteinkante gestolpert und mit den Kopf aufgeschlagen. Dabei ist meine Brille zerbrochen. Ohne diese kann ich kaum etwas erkennen, doch man sagte mir, Ersatz gäbe es nur, wenn ich im Hause meines Arbeitgebers gestolpert wäre. Was ist das denn für eine Politik? Es handelt sich nicht um eine Modeaccissoires, sondern um ein Hilfsmittel, wieso bekommt man das nicht ersetzt. Mir ist bewusst, dass natürlich für die vergangene Zeit ein Abstrich gemacht wird, aber gar nicht ist gar nicht zu akzeptieren.

  2. Tanja P.

    Hallo,
    wenn ich in der Früh aufstehe und mich für die Arbeit fertig mache und ich stürzte die Treppe in unserem Haus runter, ist das ein Wegeunfall und somit über die Arbeit versichert?
    Grüße

  3. Sylvana

    Hey, ich hatte gestern nach der Arbeit einen Unfall gehabt. Ich arbeite im Supermarkt und war nach der Arbeit noch bei mir in der Firma einkaufen.
    Auf dem Weg nach Hause ist ein Baum aufgrund des Sturms auf die Straßen gefallen und musste in die Eisen treten (War mit dem Auto unterwegs), ich habe den Baum noch getroffen und bin leicht noch reingefahren. Ich habe nur Lackschäden aber keinen Personschaden. Gilt das als Wegunfall?

  4. Ramon

    Gefährlicher Arbeistweg

    Wie ist die Rechtslage, wer haftet? Mein Arbeitsweg endet nach ca 40 Km an einem Hügel, weil am Arbeitsplatz auf dem Hügel und drum herum keine ausreichenden Parkplätze vorhanden sind.
    Nur…der Weg vom Fuss des Hügels verläuft auf einer steilen Landstrasse 20 Minuten ohne Gehweg, ohneBeleuchtung, man muss also auf der Strasse Laufen, mit Gegenverkehr ist jederzeit zur rechnen, und die Autos fahren recht schnell. Im Winter liegt sehr oft Schnee, der Aufstieg macht Angst. Wer haftet bei einem Unfall?

    Ramon

  5. Christine

    Ich hatte einen Autounfall auf dem Heimweg von der Arbeit.Der Unfall wurde auf Grund der Behandlung an die Krankenkasse gemeldet, aber auch meine Arbeitsstätte hat den Unfall an die Berufsgenossenschaft gemeldet! Nun möchte die Krankenkasse alle Informationen, aber ich soll auch für die Berufsgenossenschaft alles ausfüllen! Was ist nun richtig ?

  6. Petra G.

    Hallo, ich bin vor 2 Wochen mit dem Fahrrad auf dem direkten Weg zu Arbeit gestürzt: Knie geprellt, Sprunggelenk Band gedehnt, Daumenballen geprellt, Mit dem Kopf (Helm auf) gegen Wand gestossen. Leider habe ich keinerlei Zeugen dafür, außer meinem Kollegen, nachdem ich verspätet und leicht benommen auf die Arbeit kam. Da es mir im Laufe des Tages wieder besser ging, bin ich auch nicht zum Durchgangsarzt. Seit 2 Tagen nach dem Unfall habe ich allerdings einen unangenehmen Brummton im Ohr. Meine Frage: gibt es eine Frist, einen Wegeunfall zu melden?
    Mit freundlichem Gruß

  7. Rita

    Hallo ich habe September 2018 einen Unfall mit dem Fahrrad gehabt. Ich bin nach der Arbeit mit dem Fahrrad noch etwas einkaufen gefahren ca eine halbe Stunde. Bin dann direkt nach Hause . Als ich kurz vor der Tür war sprang mir eine Frau ins Fahrrad. Ich stürzte das Ergebnis eine Schien und Wadenbein Fraktur außerdem war das Sprunggelenk durch. Die Frau war weg . Es ist jetzt 16 Monate her . Nun meine Frage ist das noch ein Wegeunfall und kann ich es rückwirkend noch Rechtens machen bei der Unfallkasse. Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und habe jetzt erst mit der Widereingliederung begonnen?

  8. Michi

    Hallo ich bin nach der Arbeit über eine Straße gelaufen.. plötzlich sah ich das ein Bus von der Haltestelle Abfuhr in meine Richtung.. ich hab mich erschrocken und bin los gerannt.. dabei hab ich mir einen Muskelfaser Riß zugezogen.. mein Arbeitgeber sagt es wäre ein Wegeunfall.. mein Durchgangsarzt meinte es wäre keiner weil ich nicht gestürzt bin.. meine Frage ist das ein Wegeunfall?

  9. Petra Z.

    Hallo es war ein Betriebsausflug geplant, wofür wir aber Urlaub oder Überstunden nehmen mussten. Auf dem Weg zur Arbeitsstätte, von dort wurde mit einem Bus gestsrtet, bin ich gestürzt und habe mir Verletzungen rechte Seite, die Hüfte und den Oberarm zugezogen. Wir sind gefahren und im Laufe des Tages schmerzte der Arm immer mehr und ich konnte ihn kaum noch anheben. Am nächsten Morgen waren die Schmerzen so stark, ich konnte den Arm kaum anheben und auch nicht mit den Fingern greifen, so dass ich ins Krankenhaus zur Ambulanz bin. Dort wurde geröngt , diverse Prellungen festgestellt und ich wurde 2 Wochen arbeitsunfähig ge-
    schrieben. Nachdem sich der Zustand nach 2 Wochen noch immer nicht gebessert hatte wurde ich von einem Durchgangsarzt im selben Krankenhsus noch einmal 2 Wochen krank geschrieben.
    Ist das nun ein Wegeunfall oder nicht ?

  10. M. B.

    Guten Tag

    Wenn der Unfall nach dem Ausstempeln auf dem Weg zum Auto (auf dem Firmengelände geparkt) passiert, ist es dann ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.B.,

      auch ein Wegeunfall gilt als Arbeitsunfall. Eine individuelle Einschätzung erhalten Sie, wenn Sie bei der Berufsgenossenschaft nachfragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Sabine

    Guten Morgen,
    Bin beim anziehen meiner Jacke im eigenen Haus gestürzt und hab mir den L3 gebrochen, ich war am Weg zum Dienst. Ist das ein Arbeitsunfall?
    Mit freundlichen Grüßen Sabine

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,
      auch Wegeunfälle sind versichert. Hierunter sind u.a. Unfälle zu verstehen, die Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit erleidet. Wie sich dies in Ihrem Fall verhält, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Lutz S.

    Bin mit dem Fahrrad auf dem Weg nachhause. Ein Kind rennt mir plötzlich vor das Rad.Vollführe Notbremsung! Falle über den Lenker auf die rechte Körperseite.Bin etwas benommen!Fahre kurze Zeit später nach Hause .Kühle den Ellebogen und bis zum Morgen ist alles wieder in Ordnung! Fahre früh zur Arbeit und im Laufe des Vormittags schwillt der Ellebogen wider an. Darauf hin ging ich zum Arzt,wrde behandelt und krankgeschrieben! Meine Firma meint nun, ich müsste Zeugen bringen damit die Berufsgenossenschaft das Krank zahlt!!! Stimmt das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lutz S.,

      ein Arbeitsunfall sollte im Idealfall u.a. anhand von Zeugen zweifelsfrei nachgewiesen werden. Sie können sich bei der Berufsgenossenschaft noch einmal über die notwendigen Informationen rückversichern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Götz

    Bei einem Wegeunfall wurde mein Mann an der Schulter verletzt ( Ärzte im KH vermuten einen Muskelriss, sind sich jedoch nicht sicher, da es auf den MRT Aufnahmen nicht 100 % sichtbar ist).Er war jetzt 2 Wochen krank geschrieben.Hat Krankengymnastik bekommen und es geht ihm schon etwas besser.Allerdings ist der Schmerz immer noch da, so dass er den Arm bei der Arbeit noch nicht belasten kann. Heute war er erneut im KH zur Untersuchung und die Ärztin sagte er müsse operiert werden( obwohl die Ärzte unsicher sind was er genau hat???) sie könnte ihn nicht weiter krankschreiben, da der Fall über die Berufsgenossenschaft läuft. Er möchte sich nicht unters Messer legen, da es wie gesagt schon besser wird. Laut der Ärztin im KH soll er jetzt am Montag zur Arbeit gehen. Man wird hier gezwungen sich unters Messer zu legen. Ist das ein richtiges Handeln der Ärztin? Kann mein Mann sich vom Hausarzt bzw. einem anderen Arzt weiter behandeln lassen ohne operiert zu werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Götz,

      Ihr Mann hat immer das Recht, sich eine zweite Meinung zu suchen oder generell einen anderen Arzt wegen der Behandlung aufzusuchen. Inwieweit dies jedoch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat, sollten Sie mit der zuständigen Berufsgenossenschaft klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Sybille Z.

    Hallo,
    wir haben eine Frage zum direkten Arbeitsweg.
    Wie ist es, wenn ich bei einer Freundin, vielleicht sogar in einer anderen Stadt übernachtet habe und von da am nächsten Tag zur Arbeit fahre – direkt, und mir passiert etwas. Ist das dann auch ein Wegeunfall, oder nicht, weil er nicht an meiner Haustür beginnt?
    Vielen Dank für die Antwort
    S. Z.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sybille Z.,

      in der Regel ist dies kein Wegeunfall, da nur der Weg von der Wohnung zur Arbeit als Arbeitsweg gilt. Hierbei kommt es jedoch auf eine Vielzahl von Einzelheiten bspw. auf die Länge des Weges (ist der Weg von der Freundin zur Arbeit viel größer, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Weg versichert ist), oder ist es üblich, dass Sie von der Wohnung Ihrer Freundin zur Arbeit gefahren sind (dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Weg versichert ist). Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der den Fall in seinen Einzelheiten besser beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Andres

    Von der Arbeit auf dem Weg nach Hause ,musste ich meinen Motorroller tanken.Neben der Strasse befindet sich die Tankstelle,die ich aufsuchte (also kein Umweg).Beim Runterfahren zur Strasse kam der Roller ins Schleudern und viel auf mein rechtes Bein -Bruch.I ch hoffe es ist ein Wegeunfall.?!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andres,

      der Schadensfall beim Tanken stellt in der Regel eine Ausnahmesituation dar. Tanken ist eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die nichts mehr direkt mit der beruflichen Tätigkeit hat. Deswegen kann hierbei normalerweise nicht mehr von einem Wegeunfall gesprochen werden, bei dem die gesetzliche Krankenkasse greift.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert