Alter, Schwerbehinderung, öffentlicher Dienst ... Um als unkündbar zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Unkündbarkeit: Wann können Arbeitnehmer nicht gekündigt werden?

Artikel verfasst von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 23. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es unkündbare Mitarbeiter? Ja, die gibt es!

Alter, Schwerbehinderung, öffentlicher Dienst ... Um als unkündbar zu gelten, müssen bestimmte 
 Voraussetzungen erfüllt werden.
Alter, Schwerbehinderung, öffentlicher Dienst … Um als unkündbar zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Kündigungen können nicht nur von Arbeitnehmern ausgehen. Auch Ihr Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis beenden, solange ein wichtiger Grund vorliegt und die Kündigungsfrist eingehalten wird. Es gibt allerdings auch Angestellte, für die Unkündbarkeit gilt. Das bedeutet, sie können nicht ordentlich gekündigt werden.

Aber ab wann ist man unkündbar? Braucht es dazu eine bestimmte Klausel im Arbeitsvertrag? Oder gilt man in bestimmten Situationen automatisch als unkündbar? Hängt die Unkündbarkeit mit Ihrem Alter oder Ihrer Betriebszugehörigkeit zusammen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.

Kompaktwissen: Unkündbarkeit

Ab welchem Alter ist man unkündbar?

Dass alle Beschäftigte ab einem bestimmten Alter automatisch unkündbar sind, ist ein Irrglaube. Dies gilt nur für ganz bestimmte Mitarbeiter. Es stimmt aber, dass ältere Arbeitnehmer unter gewissen Umständen schwerer zu kündigen sind als jüngere. Ausführlichere Informationen dazu erhalten Sie an dieser Stelle.

Wann ist eine Kündigung von Unkündbaren möglich?

Unkündbarkeit schließt in der Regel nur eine ordentliche Kündigung aus. Eine außerordentliche Kündigung kann hingegen trotzdem ausgesprochen werden, sofern ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Gilt im Urlaub oder bei Krankheit Unkündbarkeit?

Nein. Nur weil ein Mitarbeiter im Urlaub oder erkrankt ist, ist er nicht automatisch vor einer Kündigung geschützt.

Auch Unkündbare können außerordentlich gekündigt werden

Der Begriff „Unkündbarkeit” suggeriert, dass das Arbeitsverhältnis unter keinen Umständen vom Arbeitgeber beendet werden kann. Das stimmt jedoch nicht. Denn tatsächlich schließt Unkündbarkeit nur eine ordentliche bzw. fristgerechte Kündigung aus. Eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung ist für manche Unkündbare nach wie vor möglich.

Damit ein Arbeitgeber diese aussprechen kann, muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen, der das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar oder unmöglich macht, sowie ggf. die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats.

Wichtige Gründe, die eine Kündigung trotz Unkündbarkeit rechtfertigen sind, können sein:

  • ein erheblicher und/oder wiederholter Pflichtverstoß des Arbeitnehmers
  • eine Straftat oder die Androhung einer Straftat durch den Arbeitnehmer
  • ein angekündigtes „Krankfeiern” des Arbeitnehmers
  • die Schließung des Betriebs

Der letzte Grund zeigt, dass es nicht immer ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers sein muss, das zu einer außerordentlichen Kündigung führt. Auch äußere Umstände können eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Daran kann dann auch eine Unkündbarkeit nichts ändern.

Welche Mitarbeiter gelten als unkündbar?

[Unkündbarkeit: Öffentlicher Dienst (TVöD) kann die ordentliche Kündigung von Mitarbeitern unter bestimmten Umständen untersagen.]

Unkündbarkeit: Öffentlicher Dienst (TVöD) kann die ordentliche Kündigung von Mitarbeitern unter bestimmten Umständen untersagen.
Unkündbarkeit: Öffentlicher Dienst (TVöD) kann die ordentliche Kündigung von Mitarbeitern, z. B. Pfleger, unter bestimmten Umständen untersagen.

Unkündbarkeit oder ein besonderer Kündigungsschutz kann sich aus verschiedenen vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen ergeben. Üblicherweise gelten folgende Mitarbeiter als weitgehend unkündbar:

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst, wenn sie dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) unterliegen. Für sie gilt eine Unkündbarkeit nach 15 Jahren Beschäftigungszeit, wenn sie mindestens 40 Jahre alt sind.
  • Beschäftigte der IG-Metall, die das 53. Lebensjahr vollendet haben
  • Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats und Mitarbeitervertreter (gilt auch für Bewerber auf diese Ämter)
  • Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag, sofern nicht die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung explizit im Vertrag geregelt ist
  • Auszubildende, die die Probezeit beendet haben
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Jugend- und Auszubildendenvertreter
  • Mitarbeitervertreter
  • Schwerbehindertenvertreter
  • Schwerbehinderte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten (liegt allerdings die Zustimmung des Integrationsamts vor, ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung möglich)
  • Schwangere, sofern dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder er spätestens zwei Wochen nach erteilen der Kündigung von dieser erfährt
  • Wöchnerinnen (Unkündbarkeit gilt bis zu vier Monate nach Entbindungstermin, allerdings nur wenn der Arbeitgeber von der Entbindung Kenntnis hat)
  • Mitarbeiter in Elternzeit
  • Mitarbeiter in Pflegezeit

Auch andere Tarifverträge außer dem TVöD können eine Unkündbarkeit vorsehen. In der Regel ist aber auch diese dann an Bedingungen (Alter, Betriebszugehörigkeit etc.) geknüpft.

Unkündbarkeit ab bestimmtem Alter

Eine Unkündbarkeit ab einem bestimmten Alter gilt in der Regel nur für folgende Beschäftigte:

Ab wann ist man unkündbar in der Firma?
Ab wann ist man unkündbar in der Firma?
  • Mitarbeiter, die dem TVöD unterliegen: Sie sind ab einem Alter von 40 Jahren unkündbar, wenn sie seit mindestens 15 Jahren beschäftigt sind.
  • Mitarbeiter mit anderem Tarifvertrag, sofern dieser eine entsprechende Regelungen beinhaltet
  • Beschäftigte der IG-Metall: Sie sind ab einem Alter von 53 Jahren unkündbar.

Oft wird behauptet, Arbeitnehmer seien ab 55 Jahren automatisch unkündbar oder würden zumindest einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen. Leider ist beides ein Irrtum. Was aber stimmt, ist, dass ältere Arbeitnehmer in Bezug auf Kündigungen einen Vorteil gegenüber jüngeren genießen. Muss ein Arbeitgeber nämlich einen oder mehrere Angestellte entlassen, hat er die sogenannte Sozialauswahl zu treffen.

Das bedeutet, dass er verschiedene Faktoren zu berücksichtigen hat, die mehr oder weniger bewerten sollen, welcher der Arbeitnehmer am härtesten von der Entlassung betroffen wäre und welcher am wenigsten. Hier sind z. B. Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten der Angestellten zu berücksichtigen, aber auch ihr Alter. Da Arbeitnehmer ab 55 Jahren es in der Regel schwerer haben, eine neue Stelle zu finden, sind sie in dieser Hinsicht schutzbedürftiger als jüngere.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte hat einen Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Vor ihrer Zeit bei arbeitsvertrag.org arbeitete sie als Lektorin für ein Biografie-Unternehmen. Seit 2017 gehört sie zu unserem Team und schreibt über Arbeitnehmerrechte.

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