Unbefristeter Arbeitsvertrag: Planungssicherheit bis ins Rentenalter

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag gewährt den Arbeitnehmern Planungssicherheit.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag gewährt den Arbeitnehmern Planungssicherheit.

Kaum ein Lebensbereich kommt ohne Fristen aus. Ob es die Zeitspanne bis zum nächsten TÜV ist, die einer Wohnungskündigung oder die zur Fertigstellung eines wichtigen Projektes – irgendwann muss jeder einmal den Wettlauf mit der Zeit eingehen. Und im Gegensatz zu anderen Gegnern zeichnet diese sich durch eine stoische Gleichförmigkeit aus, welcher nur mit präziser Planung die Stirn geboten werden kann.

So ergeht es denn auch Arbeitnehmern, die das Ende ihres befristeten Arbeitsvertrages näher rücken sehen. Möchte der Betreffende seiner drohenden Arbeitslosigkeit nicht hilflos gegenüberstehen, bleibt nur, sich nach anderen Arbeitgebern umzusehen. Gesegnet ist da derjenige, dem ein unbefristeter Arbeitsvertrag ebendiese Ängste erspart.

Ein derartiges unbefristetes Arbeitsverhältnis setzt die Zeit als Gegner außer Kraft. Regelmäßig wiederkehrende Bewerbungsphasen bleiben dem dergestalt Angestellten erspart. Die Zeit wird zu seinem Freund und Vorteil.

Doch was bedeutet ein unbefristeter Arbeitsvertrag konkret? Welche Aspekte muss er enthalten und wie sind die Kündigungsfristen geregelt? Existiert ein Muster für einen Arbeitsvertrag, der unbefristet ist?

Antworten auf diese Fragen finden Sie im nachfolgenden Ratgeber, der sich ausführlich mit dem Thema auseinandersetzt. Außerdem stellen wir in dem Abschnitt „Vorlage: Wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag aussieht“ ein Muster, welches kostenlos heruntergeladen werden kann, für Sie bereit.

Direkt zum Muster

Kompaktwissen: Unbefristeter Arbeitsvertrag

Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Unbefristet bedeutet, dass der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird. Das Arbeitsverhältnis endet weder mit Ablauf einer Frist noch mit einem bestimmten Datum.

Habe ich Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Die Frage lässt sich nicht so pauschal beantworten. Wenn z. B. eine Befristung im Arbeitsvertrag fehlerhaft und damit unwirksam ist, kann der Arbeitnehmer dagegen klagen und ein Recht auf einen unbefristeten Vertrag durchsetzen. Andererseits ist ein befristeter Vertrag aufgrund der zeitlichen Begrenzung nicht per se fehlerhaft.

Wie sieht ein unbefristeter Arbeitsvertrag aus?

Um sich genauer anzuschauen, wie ein unbefristeter Vertrag aussieht, können Sie sich unser kostenloses Muster herunterladen.

Weitere Informationen zum unbefristeten Arbeitsvertrag:

unbefristeter-arbeitsvertrag-kuendigung

Unbe­fris­teten Arbeits­vertrag kün­di­gen

Wann darf ein unbefristeter Vertrag gekündigt werden und was müssen Sie dabei beachten?

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Definition und Inhalt

Für viele stellt ein unbefristeter Arbeitsvertrag den Beginn eines neuen Lebensabschnitts dar.
Für viele stellt ein unbefristeter Arbeitsvertrag den Beginn eines neuen Lebensabschnitts dar.

Selten können Existenzsorgen mit nur einem Dokument so schnell zu den Akten gelegt werden. Denn ist ein Arbeitsvertrag unbefristet, löst dessen Vorlage beim Arbeitnehmer häufig Freude und Erleichterung aus. Das ewige Hin und Her mit neuen Arbeitgebern, Bewerbungen, notgedrungenen Minijobs und möglicherweise auch Phasen der Arbeitslosigkeit ist dann vorbei.

Anstatt immer nur für ein Jahr im Voraus zu planen und stets diesen Funken Unsicherheit in sich zu tragen, können nun auch größere private Projekte, wie Hausbau oder Familiengründung, in Angriff genommen werden. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag und die damit zusammenhängende Aussicht auf ein lebenslang festes Gehalt machen solche Dinge dann möglich. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Dokument mit der unbefristeten Zauberformel?

Grundsätzlich handelt es sich um einen zeitlich unbegrenzten Austauschvertrag, innerhalb dessen sich der Mitarbeiter zur Erbringung einer bestimmten Leistung verpflichtet, während der Arbeitgeber dessen Entlohnung garantiert.

Gilt ein Arbeitsvertrag unbefristet, so ist es dem Arbeitnehmer prinzipiell möglich, bis zum Eintritt ins Rentenalter in dem entsprechenden Unternehmen tätig zu sein. Spätestens dann endet das Arbeitsverhältnis automatisch.

Im Gegensatz dazu steht das befristete Pendant, welches sich gerade durch eine zeitliche Beschränkung des Leistungsverhältnisses auszeichnet. Üblich sind hierbei Laufzeiten von einem bis zu zwei Jahren.

Was im unbefristet gültigen Arbeitsvertrag steht

Grundsätzlich fertigt jeder Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag an, der genau auf die jeweilige Person bzw. die Stelle, welche diese besetzen wird, zugeschnitten ist. Während einige unbefristete Arbeitsverträge nur die wesentlichen Punkte enthalten, sind in anderen zusätzliche Angaben festgehalten, welche bestimmte Situationen spezieller regeln.

Ob unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag, diese Aspekte müssen in einem derartigen Austauschvertrag schriftlich fixiert sein:

  • Informationen zu Arbeitgeber und -nehmer
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Ort der Beschäftigung (gegebenenfalls Hinweis auf Tätigkeiten an verschiedenen Standorten)
  • Tätigkeitsbeschreibung (wenn vorhanden Benennung etwaiger Nebenpflichten)
  • Bestimmung des Arbeitsentgeltes inkl. möglicher Zuschüsse, Prämien oder Sonderzahlungen
  • festgesetzte Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • sonstige Sonderregelungen
Sollte eine dieser Positionen fehlen, halten Sie mit dem Arbeitgeber Rücksprache, bevor Sie das Dokument mit Ihrer Unterschrift besiegeln.

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Regelungen zur Probezeit

Nicht alle Formulierungen, die ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthalten kann, sind rechtlich zulässig.
Nicht alle Formulierungen, die ein unbefristeter Arbeitsvertrag enthalten kann, sind rechtlich zulässig.

Üblicherweise geht ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer Probezeit einher. Eine solche Testphase dient sowohl dem Arbeitgeber als auch dem neuen Mitarbeiter einem intensiveren Kennenlernen im Arbeitsalltag.

Für den Arbeitnehmer stellt sich in dieser Zeit heraus, wie wohl er sich in dem neuen Umfeld fühlt und ob ihn die Aufgaben, mit denen er betraut wurde, weder über- noch unterfordern. Der Arbeitgeber hat in dieser Zeit ein Auge darauf, wie schnell sich der neue Angestellte integriert. Außerdem bewertet er, inwiefern der Mitarbeiter zufriedenstellende Arbeitsergebnisse liefert.

Aufgrund dieser gegenseitigen Findungsphase herrscht während der Probezeit ein gesondertes Kündigungsrecht, welches es beiden Parteien ermöglicht, das Arbeitsverhältnis auf verkürztem Wege zu beenden. Die Kündigung bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist dann binnen einer Frist von zwei Wochen möglich.

Die Höchstdauer der Probezeit beträgt sechs Monate. Unterhalb dieser Grenze kann der Arbeitgeber variieren und beispielsweise eine Frist von drei Monaten festlegen.

Kündigungsfrist: Wann ein unbefristeter Arbeitsvertrag beendet werden kann

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag unterliegt den gesetzlichen Kündigungsfristen. Gesetzliche Grundlage stellt hier § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Demnach herrschen für den Arbeitgeber und -nehmer unterschiedliche Zeitspannen.

Der Angestellte darf den unbefristeten Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats beenden. Anders ist das im Falle des Arbeitgebers, denn bei diesem errechnet sich die Kündigungsfrist anhand der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters wie folgt:

Dauer der BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist des Arbeitgebers
bis zu zwei Jahrevier Wochen
bis zu fünf Jahrezwei Monate
bis zu acht Jahredrei Monate
bis zu zehn Jahrevier Monate
bis zu zwölf Jahrefünf Monate
bis zu fünfzehn Jahresechs Monate
bis zu zwanzig Jahresieben Monate
Arbeitsvertrag: Unser Muster zeigt den unbefristet gültigen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und -geber.
Arbeitsvertrag: Unser Muster zeigt den unbefristet gültigen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und -geber.

Je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt war, desto höher ist die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.

Ausnahmen gelten hierbei im Rahmen einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung gemäß § 626 BGB.

Liegen wichtige Gründe dazu vor, erlischt die regelmäßige Kündigungsfrist und das Arbeitsverhältnis kann binnen zwei Wochen beendet werden.

Anrecht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag

Ob ein befristeter oder ein unbefristeter Vertrag mit dem Mitarbeiter geschlossen wird, liegt prinzipiell im Ermessen des Arbeitgebers. Allerdings gibt es von dieser Regel wie so oft Ausnahmen, und zwar immer dann, wenn bereits ein Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Parteien besteht.

Ein unbefristeter Vertrag muss nach Befristung folgen, wenn innerhalb von zwei Jahren bereits dreimal eine Verlängerung vereinbart wurde.

Das heißt: Die Gesamtdauer eines befristeten Vertrags in einem Unternehmen darf zwei Jahre nicht überschreiten. Soll der Angestellte über diese Zeit hinaus dort beschäftigt werden, muss ihm ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden. Ebenso muss anstelle der vierten befristeten Verlängerung die Entfristung erfolgen.

Vorlage: Wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag aussieht

Muster unbefristeter Arbeitsvertrag

Im Folgenden haben wir für einen solchen Arbeitsvertrag, der unbefristet läuft, ein Muster entworfen, welches kostenlos zum Download bereitsteht. Sie können dieses nutzen, um einen Eindruck davon zu gewinnen, wie ein derartiges Dokument aussehen kann.

Doch beachten Sie: Im Einzelfall können die Formulierungen in einem unbefristeten Vertrag variieren und auch einzelne Punkte weiter ausgeführt werden. Entscheidend für die Gültigkeit ist nur, dass die oben genannten verpflichtenden Aspekte Erwähnung finden.

Download: Muster unbefristeter Arbeitsvertrag (.doc)

Download: Muster unbefristeter Arbeitsvertrag (.pdf)

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

59 Gedanken zu „Unbefristeter Arbeitsvertrag: Planungssicherheit bis ins Rentenalter

  1. David

    Der Passus „dann endet das Arbeitsverhältnis automatisch“ ist falsch:
    „Gilt ein Arbeitsvertrag unbefristet, so ist es dem Arbeitnehmer prinzipiell möglich, bis zum Eintritt ins Rentenalter in dem entsprechenden Unternehmen tätig zu sein. Spätestens dann endet das Arbeitsverhältnis automatisch.“

    Eine automatische Beendigung durch Renteneintritt ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Damit dies wirksam wird, muss eine solche Klausel im Arbeitsvertrag individuell festgelegt werden.

  2. Alex

    Hi
    Ich habe sei 11 2021 unbefristet Arbeitsvertrag, leider diese Jahr habe ich vileicht ungefähr drei Monate krank .
    Kann ArbeitGeber wegen Krankheiten Kündigung geben.

  3. Jan K.

    Erlauben sie mir nochmal die ehrliche Frage

    Ist es zulässig, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag für ein Verbeamtungsverhältnis
    auch fehlerhaft zugestellt werden darf. Z.B. mit falscher doppelter Probezeit und falscher Teilzeitangabe.
    Dies war im Oktober 2020 bei meinem Vertrag der Fall und ich hatte nur 12h um ihn zu unterschreiben.
    Ich sollte als Arzt im ÖGD angestellt werden. Meine Rückfragen dazu wurden nicht beantwortet, so kam der Vertrag trotz Bedarf und Planstelle nicht zu stande.
    Für eine ehrliche und unvoreingenommene Meinung danke ich Ihnen.

    Jan.K.
    Arzt aus Bayern

  4. Jan K.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich erhielt im Oktober 2020 als Arzt für den Öffentlichen Gesundheits-Dienst von der Regierung von Schwaben einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit eindeutigen Fehlern zu meiner Arbeitszeit und Probezeit. Zudem sollte ich den Vertrag innerhalb 12 Stunden unterschreiben sonst gelte er nicht mehr. Es war auch eine Verpflichtungserklärung angehängt zu der ich noch Fragen hatte. So konnte ich den Vertrag nicht unterschreiben und erhielt danach auch keine Antworten dazu oder einen neuen Vertrag.
    Ist das zulässig ?
    Oder ist das treuewidrig ?
    Von der Bevölkerung möchte ich hier jetzt mal nicht sprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan K.
    Arzt aus Bayern

  5. Katrin

    Ich bin mehr als 15 Jahre in einer Fa. beschäftigt und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun soll ich trotzdem einen neuen unterzeichnen, was ich nicht will, kann ich, wenn ich nicht unterzeichne gekündigt werden?

    Danke

    Katrin

  6. Mark

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe folgende Fragen, was mich öfters aufgrund anderer Kollegen die einen befristeten Arbeitsvertrag haben beschäftigt:

    1.: Wenn der befristete Arbeitsvertrag zu Ende ist, es zu keiner weiteren Befristung kam, man aber weiterhin eingeplant wird, hat man dann automatisch Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

    2.: Darf der Arbeitgeber so viele befristete Verträge abschließen, wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer seit drei Jahren in der Firma ist und immer nur einen befristeten Vertrag von sechs Monaten erhält und sich weigert einen unbefristeten Vertrag aufzulegen?

  7. Magdalena

    Hallo
    Ich habe eine unbefristete Arbeitsverträg als Pflege hilfe und eine Schulevertrag befristet bis Ende April. Welche Vetrag ist wichtig muss ich noch mal bewerben als Fachkraft? Weil meine Arbeitgeber ich vermute wollte mich nicht angestellt. Was kann ich jetzt machen?

  8. Anna

    Guten Tag,

    ich bin ratlos. Ich arbeite seit 10 Jahren als Kauffrau in einem Unternehmen im Einzelhandel. Nun wird der Betrieb an eine andere Firma verkauft. Bestehende Arbeitsverhältnisse sollen übernommen werden. Bleibt ein unbefristeter Arbeitsvertrag in diesem Fall ebenfalls bestehen? Oder kann der neue Arbeitgeber dies nach einem Jahr auch neu verhandeln?

  9. Fabian

    Guten Tag,

    Ich habe bei meinem aktuellen AG eine Ausbildung absolviert. Nach der Ausbildung habe ich ein befristeten Arbeitsvertrag erhalten, welcher in zwei Jahren zwei mal verlängert wurde und noch bis 30.6 geht. Ab dem 1.7 bin ich dann, auf Grund der Coronakrise, in einem unbefristeten Teilzeitverhältnis. Sobald die Zahlen wieder hoch gehen, soll ich dann wieder einen befristeten Vollzeitvertrag bekommen. Ist das so rechtens?

  10. Gabi

    hallo
    Mein Problem ist das ich mit 53 Jahren auf einer Privatschule als Erzieherhelferin
    mit einem Jahresvertrag eingestellt wurde ,der nochmals um 1 Jahr verlängert wurde.
    Befristet wuder der Vertrag weil ich keine Erzieherausbildung habe,da es aber eine Privatschule
    war zu Derzeit lag es im Ermessen meiner Vorgestetzten mich unbefritet ein zu stellen.
    Ich hatte auch eine mündliche Zusage.
    Jetzt ist es aber so ,das die Schule eine Staatliche wird und ich auf Grund meiner Erzieherhelferin
    Qualifikation in all den Jahren davor immer nur für 2 Jahre einen Arbeitsvertrag bekam.
    Vom Senat für Bildung so vorgesehen .
    Meine Vorgesetzte möchte mich nach wie vor auf jesen Fall fest anstellen .
    Die Verhandlung ist gerade im Gange das aus Privat Staatlich wird.
    Welche Möglichkeit gibt es denn für mich doch noch einen Festvertrag zu bekommen.
    Kann ich mich auf mein Alter Jetzt 55 Jahre berufen,oder vieleicht als Quereinsteiger
    übernommen werdern?.oder befor der Wechsel statt findet doch noch schnell einen
    Festvertrag zu unterschreiben?

  11. Lisa P.

    Hallo

    Ich habe bereits in eine Firma gearbeitet, wo ich damals gekündigt habe. Nach 2 Jahren gehe ich wieder in die Firma zurück. Muss ich nicht einen unbefristet Vertrag kriegen ?

  12. Yvi k.

    Guten Tag,
    Ich habe bis zum 14.08.19 ein befristeten Arbeitsvertrag. Wenn ich am 15.08.19 ganz normal zur Arbeit eingeplant bin und noch keinen neuen Vertrag bekommen habe, steht mir dann ab dem 15.08.19 ein unbefristeter Vertrag zu? Oder muss ich mein Arbeitgeber im Vorfeld darauf hinweisen dass der Vertrag ausläuft?
    Grüße!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvi k.,

      grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass Ihr Vertrag ausläuft. Um selbst Sicherheit zu haben, ist eine Nachfrage für gewöhnlich angebracht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. O.S.

    Liebes Team,

    ich habe bereits seit einem Jahr einen befristeten Vertrag. Nach einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber habe ich jetzt einen neuen unbefristeten Vertrag bekommen und unterschrieben. Dort steht drin, dass der bis zum 29.02.2020 befristete Dienstvertrag ab dem 01.03.2020 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird. Meine Frage ist, sollte ich z.B. im Oktober 2019 schwanger werden, kann mein Chef noch von diesem unbefristeten Vertrag zurücktreten und meinen bisher befristeten Vertrag zum 29.02.2019 auslaufen lassen? Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo O. S.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Bitte holen Sie sich für eine Beurteilung Ihrer Situation den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht ein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. R. K.

    Ich habe ein unbefristet Arbeitsverhältnis, möchte aber den Arbeitgeber wechseln. Müsste mich der neue AG auch unbefristet einstellen oder ist dies nur eine Fehlinformation?
    Und wenn ja, auf welchem Paragraphen beruht diese Aussage? Ich finde leider nichts.

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo R. K.,

      der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Sie von Anfang an unbefristet einzustellen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Melissa

    Hallo,
    Ich hatte in den letzen 2 Jahren 2 befristete Arbeitsverträge, mein letzter ist nun ausgelaufen, bin ich jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?
    Habe danach weiter gearbeitet.
    Mein Chef möchte mich nun Wochen später dazu drängen, einen neuen sachgrundbefristeten Vertrag zu unterschreiben.

    Danke im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melissa,

      in § 15 Abs. 5 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) heißt es folgendermaßen:
      „Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.“

      Lassen Sie sich hier ggf. von einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. R., Rene

    Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2x befristet auf 6 Monate Probezeit gearbeitet. Bekam im Anschluss einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit nochmaligen 6 Monaten Probezeit. Wurde dann aber fristlos während einer Krankschreibung wegen OP gekündigt.
    Was kann ich tun und ist das mit der Probezeit mit insgesamt 18 Monaten rechtens?

    Lieben Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rene,

      in der Regel ist nur eine einzige Probezeit von maximal 6 Monaten zulässig, wenn ein Arbeitnehmer für den gleichen Arbeitgeber arbeitet, selbst wenn immer wieder neue Verträge geschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Belinda

    Hallo, ich habe am 16.3.2018 ein befristeten Dienstvertrag unterschrieben, welcher am 16.3.2019 auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wenn ich kündige zählt die Beschäftigungszeit ab 16.3.2018 oder ab 16.3.2019.
    Im unbefristeten Dienstvertrag habe ich eine Kündigungsfrist bei Beschäftigung bis 1 Jahr von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats .
    Wenn die Zeit im unbefristeten Verhältnis mit zählt ,von mehr als einem Jahr, habe ich 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
    Welche Frist zählt?
    Probezeit wurde nicht neu vereinbart.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Belinda,
      dies sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Aniram

    Guten Tag

    Wann endet Arbeitsverhältnis?

    In meinem Arbeitsvertrag von 2006 steht am Anfang:
    „Der Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.“
    Am Ende steht.
    „Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats in dem die MA das 60. Lebenjahr vollendet.“

    Nach meiner Renteninformation muss ich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten.
    Ist mein Arbeitsvertrag nun unbefristet oder befristet?

  19. Kai

    Guten Tag,
    meine Frage bezieht sich zur Situation von Lehrern. Ich schließe derzeit mein Master of Education Stidum ab, arbeite in Berlin aber schon seit November 2016 an einer Schule, anfangs als PKB Kraft, mittlerweile als befristete Teilzeitlehrkraft. Die Einstellung erfolgte dabei immer wieder als Ersatz für eine andere Lehrkraft, allerdings übe ich seit Anfang die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter der Schule aus, die auch kein anderer Ausüben konnte. Seit meiner ersten Einstellung wurde ich immer wieder jedes Halbjahr eingestellt, wobei im Sommer eine Pause von einem Monat entstand, in der ich auch nicht bezahlt wurde. Somit habe ich in den 2,5 Jahren 5 Verträge zusammen. Mein letzter lief am 1. Februar aus, die Verlängerung wurde rechtzeitig von der Schule beantragt. Nun arbeite ich schon seitdem übergangslos weiter an der Schule und erst jetzt habe ich eine Bestätigung erhalten, dass ein neuer, befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll und ich demnächst für eine Unterzeichnung kontaktiert werde, wobei dann der neue Vertrag erst ab Tag der Unterzeichnung gilt.
    Eine Entlohnung für meine Zeit ohne Arbeitsvertrag steht mir trotzdem zu, so viel weiß ich. Da ich aber verschiedenes gehört und im Internet gelesen habe, habe ich noch zwei Fragen:
    1. Ist der Monat im Sommer ohne Lohn in Berlin eigentlich zulässig oder müsste ich auch dort bezahlt werden, wenn ich anschließend wiederbeschäftigt werde? (Ich hatte aus Seiten einer Didaktikgruppe einer Uni gehört, dass es so in Berlin sein müsste)
    2. Steht mir ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu? (entweder wegen der dauernden Verlängerung, durchgängigen Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter oder wegen der Arbeitsleistung trotz ausgelaufenem Vertrags)

    Besten Gruß,
    Kai

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kai,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir dürfen daher Ihren Sachverhalt rechtlich nicht beurteilen. Ein Anwalt kann Ihnen umfassend zu Ihrem Anliegen Auskunft geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. JB

    Guten Tag,

    ich befinde mich derzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, möchte jedoch gerne in einem anderen Unternehmen für ca. 2,5 Jahre eine befristete Stelle annehmen und danach an meinen aktuellen Arbeitsplatz zurückkehren. Könnte dies über ein ruhendes Arbeitsverhältnis vertraglich geregelt werden oder ist das nur Wunschdenken? Ich glaube, dass meine „Unterbrechung“ für beide Seiten eine win-win-Situation darstellt, da die Auftragslage in meinem jetzigen Unternehmen nicht gut ist und ich mir in der Zwischentätigkeit viel know-how aneignen könnte. Der neue Job steht inhaltlich nicht in Konkurrenz (anderes Arbeitsgebiet/andere Branche/etc.).
    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo JB,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und Ihnen daher keine Auskunft darüber geben dürfen, wie ein bestimmter Sachverhalt vertraglich geregelt werden könnte. Sie können hierzu aber einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Olaf

    Hallo, ist diese Klausel im unbefristeten Arbeitsvertrag zulässig ?? Soweit ich weis gibt es viele Bedingungen zur Einführung von Kurzarbeit, werden diese damit ausgehebelt?

    „Die Firma ist berechtigt, Kurzarbeit einseitig einzuführen, soweit dies aus betrieblichen gründen erforderlich ist. Für die dauer der Kurzarbeit mindert sich die Vergütung im Verhältnis der ausgefallenen Arbeitszeit.“

    Freundliche Grüße
    Olaf

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Olaf,

      wenn es um spezielle Klauseln in Arbeitsverträgen geht, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser ist befugt und darauf spezialisiert, diese zu interpretieren und Sie dahingehend zu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Ludwig

    Guten Tag,
    ich arbeite sein 23 Jahren bei einem Mittelständischen Unternehmen. Habe dort meine Ausbildung gemacht, dafür den Vordruck IHK Vertrag unterschrieben, gleich nach der Ausbildung bin ich in den Außendienst als Monteur gewechselt. Hier habe ich 8 Jahre gearbeitet. Danach bin ich in den Vertrieb gewechselt. Mit jedem Wechsel gab es einen neuen Vertrag. In keinem dieser Verträge stand oder steht eine Arbeitszeit vermerkt. Auch im Vertrieb bin ich im Fernen Osten tätig. Zusätzlich wurde in 2017 mit einer Beilage zur Lohnabrechnung von der Geschäftsführung festgelegt das 5 weitere Stunden zu arbeiten sei. 5 weitere Stunden wovon?
    Meine Frage ist, wie definiert sich Arbeitszeit, wenn diese nicht explizit im Vertrag vermerkt ist? Wie ist Reisezeit zu behandeln. Es werden jetzt für jeden Reisetag 8 Stunden angerechnet, maximal 40 Stunden die Woche. Wenn ich unterwegs bin arbeite ich aber min 6 Tage, und bin immer min 2 Wochenenden weg. Reisezeit wird ebenfalls mit den 8 Stunden abgegolten, z.b. dauert aber eine Direktreise mit 13 Flugstunden plus Umstiegs Zeiten und Vorhaltzeit am Flughafen.
    Gruß
    L

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ludwig,

      grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festzulegen. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen dies nicht passiert. Die Rechtslage ist in solchen Fällen nicht eindeutig. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Sandra L.

    Ich bin seit 26 jahren bei der Stadt XY im öffentlichen Dienst. Wegen gesundheitlicher Gründe konnte ich den Beruf der Erzieherin nicht mehr ausüben und habe eine Umschulung über die RV Bund zur Kauffrau für Büromanagement absolviert. Mein unbefristeter Arbeitsvertag ist zur Zeit ein ruhender Vertrag und bezieht sich auf den Beruf Erzieherin. Zudem habe ich den Schwerbehindertengrad 60 GdB (auch schon als Erzieherin). Kann ich gekündigt werden, wenn keine Stelle als Kauffrau gefunden wird. PS ich bewerbe mich intern auf passende Stellen.

    Freundliche Grüße
    Sandra L.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra L.,

      das Beenden eines ruhenden Arbeitsverhältnisses richtet sich u. a. danach, was hierbei vertraglich vereinbart wurde. Da wir mit den Details nicht vertraut sind, raten wir Ihnen, sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Tommaso

    hallo.Ich habe eine Frage. oder den Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit zu ändern, was ich im Original habe Sie sind unterschrieben von mir, Geschäftsführer und Betribeistung. Und die Kopie, die meine Firma besitzt, wird nur vom Geschäftsführer und von diesen unterzeichnet Wer ist für mich wichtig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tommaso,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Dana

    Hallo,

    ich habe einen unbefristeten Vertrag in Firma X und habe ein Angebot von Firma Y, dort zu arbeiten. Der neue Vertrag wäre befristet auf 6 Monate und die Chance, verlängert zu werden, recht klein.
    Ich würde daher nach den 6 Monate zu Firma X zurück kehren wollen.
    Jemand hat mir gesagt, ich müsste dann dort wieder einen unbefristeten Vertrag bekommen, da ich ja schon vorher einen hatte.
    Ist das richtig? Auf welchem Paragraphen basiert das?
    Vielen Dank für eine Antwort, beste Grüße,

    Dana

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dana,

      zwar heißt es im Teilzeit- und Befristungsgesetz in § 14 Abs. 2: „Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“ Dennoch gibt es auch hier Einzelheiten zu beachten. Sie sollten sich daher mit Ihrem Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre individuelle Situation verbindlich beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Marie

    Hallo,
    ich hätte da eine Frage:
    Ich hatte bis jetzt einen befristeten Jahresvertrag, dieser Läuft am 30.06.2018 aus. Ich habe nun einen neuen Vertrag bekommen und zwar unbefristet. Dieser Vertrag gilt ab dem 01.07.2018.

    Meine Frage ist, kann wenn ich jetzt beispielsweise eine größere OP vor mir habe und weiß das ich dafür ein paar Monate ausfallen werde. Kann meine Firma mich trotzdem noch vor dem 01.07.2018 kündigen? Wenn ich Ihnen diese wichtige Mitteilung sage und sie wissen das ich dann längere Zeit nicht in der Firma sein kann.
    Obwohl der neue Vertrag von beiden Seiten schon unterschrieben wurde.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,
      bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Ob Ihre Firma Ihnen zum 1.7.2018 kündigen darf und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, kann und darf nur ein Anwalt nach eingehender Prüfung des Vertrags beurteilen. Wir dürfen dies nicht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Federica

    Sehr geheerte Damen und Herren Guten Tag,

    ich habe einen unbefristet Vertrag seit März 2016.

    Seit einem Jahr, hat mein Arbeitgeber einen neuen Vertrag zu unterschreiben aufdringlich mir gefragt. Ich finde, dass ich keinen neuen Vertrag unterschreiben muss, da hatte ich schon einen unbefristet Vertrag.

    Inzwischen, hat mein Arbeitgeber in 2017 die Busstruktur geändert so mein Gehalt umgestellte sich auf diesen neues Bonus: das bedeutete +6% in meinem Gehalt monatlich. Diese extra 6% war seit April 2017 in meinem Gehalt hinzufügt, in der tat ist diese 6% teil meines Brutto Gehalts.

    Diesen Monat, hat mein Arbeitgeber noch mal insistiert, dass ich einen neuen Vertrag akzeptiere musste, weil die Busstruktur geändert wurde -wie gesagt ich habe die + 6 % regelmäßige schon bekommen.

    Folglich, wurde mein Gehalt diesen Monat um 6% (-100 €) reduziert- weil ich den neuen Vertrag nicht unterschrieben habe.

    Meine Fragen sind:

    – Bin ich verpflichtet einen neuen Vertrag zu unterschreiben?

    – Darf mein Arbeitgeber, mit dieser Ausrede, meinen Gehalt reduzieren?

    Ich hoffe dass, meine Anfrage klar ist.

    Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Federica,

      Sie sind normalerweise nicht verpflichtet, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. In der Regel darf der Arbeitgeber Sie mit einer Gehaltskürzung auch nicht dazu zwingen. Sie sollten sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, da wir nicht dazu berechtigt sind, juristisch zu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Adnan

    Hallo,

    Ich habe eine Frage und zwar, ich komme aus Bosnien und mein Land ist nicht in der EU, ich habe 10 Monatige Anerkennungspraktikum in einem Klinik gemacht, dann habe ich noch ein Vetrag auf zwei Jahre befristet bekommen, und wie wir wo 2 Jahre gesprochen haben ich sollte jetzt unbefriestete Arbeitsvertrag bekommen, aber jetzt sagen die das ich immer noch kein unbefriesteten Visum habe und kann ich leider kein unbefriestete Arbeitsvertrag geben bekommen. Ich habe in Ausländerbehörde nachgefragt, und da wurde mir gesagt das mein Visum nicht mit dem Vetrag hat, aber trotzdem so habe ich zu mein Chefin gesagt, die wollen mir jetzt befristete Arbeitsvertrag mit automatischer Verlängerung geben, und nach deutsche Arbeitsrecht nach 2 Jahre ich musste, sollte unbefriestete Arbeitsvertrag bekommen oder nicht mehr da Arbeiten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Adnan,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Da es sich bei Ihrem Fall, um einen komplizierten Sachverhalt hält, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der sich mit dem deutschen Arbeitsrecht auskennt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  29. Gisela

    Ich habe in meinem unbefristeten Vertrag
    folgendes stehen:
    Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertagsschliessenden binnen einer Frist von drei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Falle der Ablehnung binnen einer Frist von drei Monaten ab Zugang der Ablehnung und im Falle des Schweigens auf die Geltendmachung binnen einer Frist von sechs Monaten ab Geltendmachung gerichtlich geltend zu machen, vergütungsansprüche durch zahlungsklage.
    Was heißt das ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gisela,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wie diese Formulierungen auszulegen sind, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  30. c. häusler

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich soll jetzt für die Dauer von 12 Monaten einen befristeteten
    Vertrag unterzeichnen, ein Neuvertrag soll den bisherigen ersetzen und der alte Vertrag verliert damit seine Gültigkeit. Gründe werden mir nicht genannt . Ist das rechtmäßig ?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo c.häusler,

      grundsätzlich darf gemäß § 14 II S. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) keine Befristung auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis folgen. Gemeint ist hier allerdings die Befristung ohne Sachgrund. Ob ein Sachgrund vorliegt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  31. Andrea

    Hallo,
    ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten, der mir für 150 Stunden monatlich ein Festeinkommen garantiert. Wie verhält es sich denn da mit den Feiertagen wie z. B. 25. u. 26.12.?
    Rechne ich die auf meinem Stundenzettel als gearbeitet dazu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      dies ist abhängig davon, ob Ihr Arbeitsvertrag neben der Stundenzahl auch die Wochentage festlegt, an denen Sie arbeiten müssen. Ist dies der Fall und fallen die Feiertage auf diese Wochentage, sollten Sie die Feiertage in der Regel als Arbeitstage abrechnen können.

      Sind die Wochentage nicht festgelegt, kann Ihr Arbeitgeber unter Umständen anordnen, dass Sie die Arbeitszeit, die durch die Feiertage entfällt, an anderen Tagen erbringen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob dies in Ihrem Fall zutrifft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Anas

    Kann ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anas,
      ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann ganz normal innerhalb der Fristen gekündigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Annett S.

    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag .Habe am 18.9.2017 angefangen. Und bin seit 16.10.2017 krank. Mein Arbeitgeber kündigt mich deshalb. Zum 20.10.2017 . Darf er das im Krank mich einfach kündigen ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Annett,
      für diesen Fall empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihren Kündigungsschutz beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Birgit

    Hallo,
    Mein Problem. Ich bin 50 Jahre alt und seit 29 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt bei meinem Arbeitgeber. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag seit 1989. seit 2012 arbeite ich wegen schwerer Krankheit Teilzeit und bekomme eine Erwerbsminderungsrente. Durch die Befristung der Rente waren die Teilzeitverträge auch immer befristet. Seit Januar ist die Rente unbefristet bewilligt. Ende September läuft jetzt der aktueller Vertrag ab. Heute erfahre ich, dass meine Arbeitszeit von 53% auf 50 % gesenkt wird. Ist das so einfach einseitig möglich? Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten um das prüfen zu lassen. Eigentlich hieß es immer ich hätte immer einen Anspruch wieder vollzeit zu arbeiten, wenn ich wieder gesund bin.
    Mit freundlichen Grüßen
    Birgit

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,
      es kann immer sinnvoll sein, eine Vertragsänderung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Jedoch können mit einem neuen Vertrag auch immer neue Bedingungen einhergehen.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Sybílle S.

      ich habe auf einer Richterschulung gelernt, wenn eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, kann der Arbeitgeber sogar kündigen. Und es kommt nicht auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente an.

      Gerade im TVöD ist das wichtig zu wissen, da ab 40 Jahre und 15 jährigem Arbeitsverhältnis eigentlich unkündbar gesagt wird.

  35. nora

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin seit 01. 01.2007 in einer Festanstellung mit unbefristetem Arbeitsvertrag, als Depot-Leiterin für Schreibwaren-Artikel tätig. Mein Arbeitsvertrag bezieht sich auf eine projektbezogene Tätigkeit für einen bestimmten Hersteller (z.B. Faber Castell) für den mein Arbeitgeber tätig ist. Fällt dieser Kunde weg, so bestehlt laut meines Vertrages ein Sonderkündigungsrecht.

    Nun meine Frage:
    Mein Arbeitgeber beschäftigt in seinem Unternehmen diverse Freelancer, die nach dem AÜG ab 1. April 2017 bei einer Tätigkeit von über 12 Monaten festangestellt werden müssen.

    Diese Änderung des Gesetzes hat ihn dazu veranlasst, meinen Arbeitsvertrag von unbefristet auf befristet zu ändern und sagt, dass nach 18 Monaten mein Arbeitsplatz (seit 2007 fester ORT/PLatz) geändert wird und ich bei passender und wirtschaftlicher Auftragslage einem anderen Unternehmen als „Leiharbeiterin“ zugeordnet werde.

    Ich bin in dem UNternehmen, die einzige mit einem unbefristeten Vertrag. Kann er so einfach meinen Vertrag ändern? Ich habe Sorge, dass nach 18 Monaten mein Arbeitsverhältniss nicht fortgeführt wird, da ich eine höhere Gehaltsstufe habe, als sämtliche Leiharbeiter oder Freelance in dem UNternehmen.

    Vielen Dank für Ihre ANtwort,
    Nora

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nora,

      grundsätzlich ist eine derartige Umwandlung nur dann statthaft, wenn ein sachlicher Grund dies rechtfertigt (siehe § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes). Ob bei Ihnen ein solch rechtmäßiger Grund tatsächlich vorliegt, sollten Sie im Zweifel von einem Anwalt für Arbeitsrecht abklären lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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