Umschulung: Neue Perspektiven der beruflichen Laufbahn

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Umschulung vom Jobcenter: Erfolgt die Bezahlung durch die Behörde?
Umschulung vom Jobcenter: Erfolgt die Bezahlung durch die Behörde?

Eine lange Krankheit, Kindererziehung oder die Unzufriedenheit im bisherigen Beruf können dafür sorgen, dass sich Arbeitnehmer nach neuen Perspektiven und einer anderen beruflichen Laufbahn sehnen. Auch der Wandel des Arbeitsmarktes kann zum Umdenken beitragen.

In der heutigen Zeit wird vieles vernetzt und Roboter übernehmen vor allem in der Produktion einen Großteil der Arbeit, die zuvor Menschen übernommen haben. Dadurch sind einige Berufsbilder vom Arbeitsmarkt komplett verschwunden und andere wiederum kommen hinzu.

In diesem Zusammenhang kann vor allem eine Umschulung Abhilfe schaffen. Aber was genau ist eine Umschulung übers Arbeitsamt? Kann bei Hartz-4-Bezug eine Umschulung zu mehr Geld führen? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, wenn Sie arbeitslos eine Umschulung absolvieren wollen? Mehr dazu lesen Sie hier.

Kompaktwissen: Umschulung

Wann ist von einer Umschulung die Rede?

Hierbei handelt es sich um eine berufliche Neuorientierung, bei der es darum geht, Fähigkeiten aus einem neuen Berufsfeld zu erwerben.

Welche Formen der Umschulung lassen sich unterscheiden?

Informationen zu den verschiedenen Formen finden Sie hier.

Kann die Umschulung mit einem Bildungsgutschein finanziert werden?

Hier haben wir zusammengefasst, welcher Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Was ist eine Umschulung vom Arbeitsamt?

Eine Umschulung ist eine besondere Form der Weiterbildung. Dabei geht es allerdings nicht darum, bereits erworbene Kenntnisse zu vertiefen, sondern sich beruflich neu auszurichten und Fähigkeiten für ein neues Berufsfeld zu erlangen. Durch eine Umschulung ist es Arbeitnehmern möglich, flexibler auf Veränderungen im Arbeitsmarkt zu reagieren.

Sind Sie arbeitslos, ist eine Umschulung möglich.
Sind Sie arbeitslos, ist eine Umschulung möglich.

Meistens werden Umschulungen vom Arbeitsamt vor allem für Quereinsteiger angeboten. Sie sind mit der Aufnahme einer neuen Ausbildung zu vergleichen, dauern allerdings durchschnittlich nur neun Monate oder bis zu zwei Jahre. Dies ist deutlich kürzer als eine vergleichbare Ausbildung, die zwischen zwei und fünf Jahre beträgt.

Ein Grund für Umschulungen durch die Agentur für Arbeit kann beispielsweise eine Berufsunfähigkeit sein. Diese liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer durch eine Krankheit oder Verletzung nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann. Auch eine längere Abwesenheit im Job z. B. durch eine lange Krankheit, Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen kann eine Umschulung durch das Jobcenter rechtfertigen.

Durch den digitalen Arbeitsmarktwandel kann eine Umschulung vor allem bei Arbeitslosigkeit nötig sein. Viele Berufsfelder müssen neuen weichen, da es die alten Berufe nicht mehr gibt. Dies ist beispielsweise bei einem Schriftsetzer der Fall. Dieses Berufsfeld ist über die Jahrzehnte gänzlich verschwunden.

Zudem werden vom Arbeitsamt meistens Umschulungen angeboten, wenn es nicht genügend Jobangebote im gelernten Beruf gibt. Hierbei spielt auch die Nachfrage eine große Rolle. Grundsätzlich muss das Jobcenter nämlich dafür sorgen, dass ein Arbeitsloser schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt integriert wird.

Für Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf unzufrieden und unglücklich sind, kann die Umschulung eine berufliche Verwirklichung darstellen. Viele Arbeitnehmer streben nach dem absoluten Traumberuf und nehmen dafür in Kauf, erneut die Schulbank drücken zu müssen. Damit die Umschulung der ARGE allerdings erfolgreich verläuft, sollten Teilnehmer unbedingt motiviert und bereit sein, etwas Neues zu wagen.

Welche Umschulungsmöglichkeiten vom Arbeitsamt gibt es?

Bei einer Umschulung beispielsweise für Hartz-4-Empfänger können unterschiedliche Formen ausgewählt werden. Je nach Beruf und Fähigkeiten können Arbeitslose eine entsprechende Form der Umschulung auswählen. Bei einigen Umschulungen liegt der Schwerpunkt vor allem auf Theorie und bei anderen wiederum auf Praxis.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine vom Jobcenter geförderte Umschulung in Teil- oder Vollzeit zu absolvieren. Teilzeit bietet sich vor allem für Personen an, die zu Hause ein Kind betreuen und erziehen müssen oder für die Pflege von Angehörigen sorgen. Zudem kann eine Umschulung auch begleitend zu einer Teilzeitstelle besucht werden.

Duale Umschulung

Umschulung und Hartz-4-Bezug: Das Jobcenter kann einen Bildungsgutschein bewilligen.
Umschulung und Hartz-4-Bezug: Das Jobcenter kann einen Bildungsgutschein bewilligen.

Eine duale oder auch berufliche Umschulung wird teilweise in einem Unternehmen und teilweise in einer Berufsschule durchgeführt. Praxis und Theorie werden so eng miteinander verknüpft. Duale Umschulungen sind dementsprechend sehr praxisnah. Das theoretische Wissen kann direkt im Betrieb angewandt werden und gibt so einen Einblick in den Arbeitsalltag.

Personen, die an einer betrieblichen Umschulung teilnehmen, erhalten eine festes Ausbildungsgehalt. Wird die Umschulung trotz Hartz-4-Bezugs durchgeführt, wird dieses Gehalt allerdings als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet. In diesem Zusammenhang kann der Bezugszeitraum im Rahmen der Umschulung verlängert werden.

Schulische Umschulung

Einige berufliche Umschulungen werden ausschließlich an Berufsschulen angeboten. Damit der praktische Anteil allerdings nicht vernachlässigt wird, werden im Laufe der durchs Arbeitsamt geförderten Umschulung mehrere Praxisphasen absolviert. Ein Ausbildungsgehalt wird in der Regel nicht gezahlt.

Meistens wird allerdings ein sogenanntes Schulgeld erhoben. Monatlich muss diese Gebühr dann an die Schule gezahlt werden. Erfolgt die Umschulung über eine Förderung durch das Arbeitsamt, kann das Schulgeld allerdings reduziert oder komplett finanziert werden.

Überbetriebliche Umschulung

Eine weitere Umschulungsform kann auch die überbetriebliche Umschulung sein. Im Rahmen dieser findet ein Lehrgang bei privaten Bildungsträgern statt. Diese kooperieren mit verschiedenen Trainern und Experten des jeweiligen Fachgebietes. Dementsprechend können einige überbetriebliche Umschulungen auch bei einigen Bildungsträgern oder sogar online absolviert werden.

Umschulung durch das Arbeitsamt: Voraussetzungen

Für eine Umschulung vom Jobcenter müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Generell eignet sich eine Umschulung für ALG-2-Empfänger und Arbeitsuchende mit oder ohne vorheriger Berufsausbildung. Damit die Umschulung allerdings vom Jobcenter finanziert wird, müssen meisten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Umschulung: Wenn Sie arbeitslos sind und langfristig keinen Job finden, kommt eine Umschulung in Betracht.
Umschulung: Wenn Sie arbeitslos sind und langfristig keinen Job finden, kommt eine Umschulung in Betracht.

Oftmals fordert das Jobcenter, dass der Arbeitslose bereits andere Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit erfolglos absolviert hat und noch immer keine Aussicht auf eine geeignete Stelle besteht. Auch eine Berufsunfähigkeit kann die Finanzierung einer Umschulung begründen.

Grundsätzlich muss das zuständige Jobcenter Ihr Anliegen allerdings immer im Einzelfall überprüfen und anschließend entscheiden, ob für Sie eine Umschulung in Frage kommt oder nicht. Sie haben die Möglichkeit, sich von einem ausgebildeten Mitarbeiter im Jobcenter bezüglich der beruflichen Neuorientierung beraten zu lassen.

Meistens ist ein bestimmter Fachkräftemangel regional ausgeprägt, sodass Sie gute Chancen auf eine erfolgreiche Umschulung haben, wenn Sie einen dieser Berufe auswählen. Vor allem in sozialen Berufen wie Altenpfleger und Erzieher sind Fachkräfte Mangelware.

Welche Umschulungen bietet das Arbeitsamt an?

Sofern die oben genannten Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen, kann Ihnen die ARGE eine Umschulung finanzieren. Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit haben unterschiedliche Umschulungen für Arbeitslose in ihrer Jobbörse. Für folgende Berufe wird beispielsweise eine Umschulung angeboten:

  • Kauffrau/-mann
  • Augenoptiker/in
  • Steuerfachangestellte/r
  • Friseur/in
  • Altenpfleger/in
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Koch/Köchin
Grundsätzlich ist eine Umschulung zeit- und arbeitsintensiv. Besonders wenn Sie schon mehrere Jahre fest im Berufsleben gesteckt haben, kann Ihnen eine Umschulung alles an Disziplin, Ausdauer und Willensstärke abverlangen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld genauestens überlegen, ob Sie eine Umschulung anstreben wollen.

Mit einem Bildungsgutschein die Umschulung finanzieren

Die Umschulung kann mit einem Bildungsgutschein finanziert werden. Dieser kann vor allem von Arbeitsuchenden bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden. Der Bildungsgutschein wird bewilligt, wenn der Antragsteller als förderungswürdig eingestuft wird. Dazu müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

Umschulung durch das Arbeitsamt: Eine Förderung kann beantragt werden.
Umschulung durch das Arbeitsamt: Eine Förderung kann beantragt werden.
  • Umschulung wird benötigt, weil Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • Umschulung verbessert die Jobchancen nachhaltig
  • besondere persönliche Eignung und bestehendes Vorwissen besteht

Sofern das Jobcenter die Kosten für die Umschulung übernimmt, werden zudem anfallende Fahrtkosten, die Lehrgangskosten, bestehende Kinderbetreuungskosten sowie die Unterbringungskosten am Lehrgangsort übernommen.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für eine Umschulung für Arbeitslose

Können Sie keinen Bildungsgutschein erhalten, weil Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es noch weitere Förderungsmöglichkeiten für die Umschulung. Beispielsweise kann eine Förderung nach dem sechsten Sozialgesetzbuch bestehen. Die Rehabilitationsförderung ist möglich, wenn Sie Ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

In diesem Fall übernimmt nicht das Jobcenter die Kosten für eine Umschulung sondern der gesetzliche Rentenversicherungsträger. Es handelt sich dabei um die „berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation“ bzw. „finanzielle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Sofern die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie Unterhaltsgeld, eine optimale Büroeinrichtung sowie die Option auf einen Fahrzeugumbau.

Außerdem kann eine Förderung nach dem siebten Sozialgesetzbuch bestehen. Über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) werden Personen gefördert, die aufgrund einer berufsbedingten Krankheit oder eines Arbeitsunfalls ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. In dem Fall wird die Umschulung bezahlt. Zudem kann je nach Schweregrad auch eine Schadensersatzzahlung erfolgen.

Außerdem existieren noch Förderungsmöglichkeiten über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, das Schüler-BAföG und den Bildungskredit. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die Umschulung aus der eigenen Tasche zu finanzieren.

Antrag auf eine Umschulung vom Jobcenter stellen

Der Bezug von Hartz 4 und eine Umschulung lassen sich durchaus miteinander vereinbaren.
Der Bezug von Hartz 4 und eine Umschulung lassen sich durchaus miteinander vereinbaren.

Wollen Sie, dass Ihnen das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Umschulung finanziert, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag einreichen. Bevor dies möglich ist, müssen Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

In dem Gespräch wird dann gemeinsam darüber entschieden, ob eine Umschulung bei Ihnen sinnvoll ist oder nicht. Zudem kann Ihr Sachbearbeiter mit Ihnen abwägen, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Bereiten Sie sich bestmöglich auf das Gespräch vor, damit Sie den Sachbearbeiter von einer Umschulung überzeugen können.

Je mehr Argumente Sie haben, die für eine Umschulung sprechen, desto größer ist auch die Chance, dass Sie einen Bildungsgutschein bewilligt bekommen. Vorbereitung ist in diesem Fall alles.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Ein Gedanke zu „Umschulung: Neue Perspektiven der beruflichen Laufbahn

  1. Chris

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage bezüglich Umschulung ich habe gehört das wenn man nach der Umschulung der Praktikumsberieb ein über nehmen möchte es wohl für den Betrieb vom Amt ne Finanzspritze gibt? ist da was dran?

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