Freizeit ist heutzutage ein rares Gut. Denn die teilweise unerbittliche Leistungsgesellschaft verlangt einem Beschäftigten vollen Einsatz und stets das Fünkchen mehr ab, um sich gegen die unzähligen Konkurrenten durchzusetzen. Gerade Mütter und Väter stehen oft vor der Mammutaufgabe, Job und Familie miteinander zu vereinen.
Ein Teilzeitjob stellt dabei die ideale Lösung dar, um die berufliche und die private Sphäre in Einklang zu bringen. 2015 nutzten knapp 68 % aller Mütter in Deutschland dieses Beschäftigungsmodell. Problematisch wird es jedoch, wenn die Arbeit ohne Überstunden nicht mehr zu bewältigen ist. Doch sind laut Arbeitsrecht Überstunden bei Teilzeit überhaupt statthaft und wenn ja, wie viele?
Im nachfolgenden Ratgeber bringen wir Licht ins Dunkel und klären darüber auf, ob ein in Teilzeit Angestellter zu Überstunden verpflichtet werden darf und was es dabei zu beachten gilt.
Inhalt
Kompaktwissen: Überstunden bei Teilzeit
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Leistung von Überstunden bei Teilzeit. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt normalerweise nur dann, wenn Überstunden in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurden oder in einer Notsituation, in der Mehrarbeit notwendig ist, um den Betrieb aufrecht zu erhalten (z. B. bei Naturkatastrophen oder Bränden).
Wurden Überstunden bei Teilzeit im Arbeitsvertrag festgehalten, werden diese in der Regel genauso vergütet wie regulär geleistete Arbeitsstunden. Ein Überstundenzuschlag kann ebenfalls im Vertrag vereinbart werden.
Je nachdem, wie regelmäßig der Arbeitgeber Überstunden bei Teilzeit anordnet, kann es tatsächlich passieren, dass dadurch aus der Teilzeit- eine Vollzeitstelle wird. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.
Verwenden Sie den kostenlosen Teilzeitrechner!
Sind Überstunden bei Teilzeit erlaubt?
Prinzipiell müssen Mitarbeiter in Teilzeit keine Überstunden leisten. Eine Pflicht dazu besteht zumindest nicht ohne weiteres. Denn der Arbeitgeber kann nicht ohne rechtliche Grundlage die Arbeitszeit heraufsetzen, indem er die Ableistung von Überstunden verlangt. Bei Teilzeit gilt das genauso wie bei Vollzeit.
Eine Ausnahme gilt mithin dann, wenn die Mehrarbeit im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Üblicherweise muss dann bestimmt werden, wie viele Stunden dabei maximal vorgesehen sind. Existiert im entsprechenden Unternehmen ein Betriebsrat, muss dieser der Regelung zustimmen.
Bezahlung von Überstunden bei Teilzeit
Eine Entlohnung von Überstunden ist nur dann vorgeschrieben, wenn die Mehrarbeit während der Arbeitszeit angeordnet oder gebilligt wurde. Das heißt, der Arbeitgeber muss Überstunden bei Teilzeit auch dann bezahlen, wenn er diese zwar nicht angeordnet, sie aber trotz Kenntnisnahme auch nicht unterbunden hat.
Mit einer entsprechenden Klausel im unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag kann die Vergütung unaufgeforderter Überstunden bei Teilzeit ausgeschlossen werden.
Besteht eine Verpflichtung bzw. Weisung dazu, mehr Stunden abzuleisten, wird üblicherweise der normale Lohn gezahlt. Zuschläge müssen vertraglich festgehalten sein. Ansonsten kommen sie in der Regel erst dann in Frage, wenn die Arbeitsdauer die einer Vollzeitkraft übersteigt.
Wenn durch Überstunden die Teil- zur Vollzeit aufgebläht wird
Aus der Sicht des Arbeitgebers bergen Überstunden bei Teilzeit eine gewisse Gefahr. Es kann nämlich passieren, dass diese bei einer bestimmten Regelmäßigkeit zu einer ausdrücklichen Vertragsänderung führen und aus der Teilzeit- eine Vollzeitstelle machen.
Auch wenn hierfür keine schriftliche Grundlage existiert, handelt es sich um eine stillschweigende Übereinkunft. Entscheidend ist hierfür der geäußerte Wille beider Vertragsparteien, der durch dessen Umsetzung deutlich wird. Aus den Überstunden bei Teilzeit wird so eine Vollzeitbeschäftigung.
Eine solche stillschweigende, konkludente Änderung der abzuleistenden Stunden kann vom Arbeitsgeber nicht einseitig zurückgenommen werden. Es bedarf dann einer Änderungskündigung, die sich dabei an den gängigen Kündigungsfristen orientieren muss, oder der Mitarbeiter muss sein Einvernehmen bekunden, wieder auf die reduzierten Stunden zurückgestuft zu werden.
Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,
ich hatte im Jahr 2020 meine Arbeitsstelle als Verkäufer im Aussendienst gekündigt.
Mein Arbeitgeber hat mich mit sofortiger Wirkung freigestellt.
Zum Zeitpunkt der Kündigung waren seit 2018 bis Tag X, noch 485 Überstunden offen, die ich nicht in Freizeit nehmen konnte, da ansonsten alle Arbeit liegen geblieben wäre.
Mittlerweile bin ich beim Anwalt, da mein alter Arbeitgeber behauptet, dass zum einen die Stunden nicht angeordnet waren und zum anderen ich diese Überstunden nie hätte machen müssen, da keine klare Anweisung da gewesen wäre.
Als Nachweis für die Geleisteten Überstunden habe ich meine Datevauszüge verwendet, die ich zwar selber ausgefüllt hatte, die aber vom Arbeitgeber abgetippt und Gebilligt wurden.
Auch hier heisst es nun, das ich diese Stunden nie gemacht hätte und nur dem Arbeitgeber im Nachhinein Geld aus der Tasche ziehen will.
Wie seht ihr das ganze?
Vielen Dank im voraus für eine Rückmeldung.
Hallo, nach zwei Jahren eines Vollzeitvertrags, in dem ich einen Vollzeitjob hatte, bekam ich einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, aber für weniger Stunden. Ich frage mich, ob ich Anspruch auf einen Vollzeitvertrag habe und ob Ich habe möglicherweise Anspruch auf einen besseren Vertrag, da ich auch einen besser bezahlten Teil der Arbeit erledige.
Hallo
Ich bin Verkäufe rin bei einem Bäcker,( 30 h Woche) ,mit noch einer Kollegin. Jedesmal wenn eine von uns ausfällt,( Krankheit, Urlaub) muss die andere 12 h machen. Ist das überhaupt erlaubt.?
Hallo. Ich arbeite in eine 2 Mann Firma. Ich arbeite halbtags und meine Kollegin vollzeit. Mein Chef verlangt von mir, dass ich meine Kollegin immer im Urlaub vertrete und vollzeit arbeite. Ist das korrekt? Danke für die Antwort. MfG
Guten Tag, ist Teilzeitarbeitnehmer verpflichtet Überstunden während Coronavirus Pandemie leisten? Darf Arbeitgeber freien Tagen und Urlaub mit sofortigen Wirkung sperren (so genannte Notfall)? Arbeitgeber hatte Personalnotstand schon vor Coronavirus Pandemie.
Ich Arbeite jeden Tag 6 Stunden nun vertrete ich schon seit 7 Wochen Eine Putzkraft heißt ich arbeite jeden Tag 2 Stunden mehr wie lange muss eine Teilzeitkraft rechtlich jemanden bei Krankheit vertreten ich muss dazu sagen das zwei weitere Kollegen von mir die Vertretung mitmachen heißt für jeden 2 Stunden mehr
Hallo ich habe am 21.7 einen Arbeitsvertrag von 20 Std Woche unterschrieben doch habe innerhalb von 11 Tagen 37,25 Überstunden geleistet . Direkt nach 4 Tagen hatte ich schon jede Menge Überstunden und habe es der Pdl und dem Chef mitgeteilt.Er sagte unter Zeugen ich soll alles aufschreiben und ihm geben es würde bezahlt werden.Ich bin als Pflegekraft (ungelernt ohne lg1-2 tätig und mache die Grundpflege) bei einem mobilen Pflegedienst.Dierkt ab dem ersten Tag kam es dazu das ich nicht nur meinen normalen Dienst sondern auch noch im Spätdienst 5-8 Patienten anfahren musste und ein Tag sogar früh Nachmittag und Abends zu Patienten müsste.Ich mache meinen Beruf gerne aber will mich nicht ausnutzen lassen.Heute hab ich dem Chef den Stundenzettel gezeigt und er fing sofort an Rum zu schreien das er keine Überstunden bezahlen würde und ich ja ab 1.7 auf 30 Stunden Woche angestellt bin.Auch wenn mein neuer Vertrag ab 1.7 auf 30 Stunden Woche geändert wurde habe ich im Juli an 11 Tagen über 37,25 Überstunden geleistet die ich obwohl er es nicht nur einmal unter Zeugen gesagt hat bezahlt oder in Freizeit erhalten soll.Und auch jtz mit neuen Vertrag hab ich bereits schon nach 4 Tagen Überstunden.Hab im Vertrag gelesen das ich mich verpflichte bei Bedarf ganztags zu arbeiten und Mehrarbeit zu leisten.Aber es steht nicht wie es vergütet wird.Ist es überhaupt rechtens direkt ab ersten Tag schon Überstunden ableisten zu müssen obwohl nur 20 Std laut Arbeitsvertrag vereinbart waren?Er wusste schon da das Personalmangel besteht und das die Kollegen auch schon Doppelschichten ableisten müssen um die Patienten zu versorgen.Muss ich am Wochenende meine Schicht antreten obwohl ich jtz schon nach 4 Tagen mit neuen Vertrag wieder Überstunden habe .Die Pdl weiß das ich über meine Stunden bin aber haut mir trotzdem noch weitere Patienten in meinem Dienstplan.Ich fühle mich ausgenutzt und verarscht und weiß nicht was ich jtz machen kann und soll den ich brauche meinen Job aber ich kann doch nicht unbezahlt so viele Überstunden leisten den im Endeffekt hab ich in 11 Tagen meine 40 Stunden plus 37,25 Stunden also gesamt 77,25 gearbeitet aber nur 11 Tage bezahlt bekommen
Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,
wie sieht denn die Situation aus, wenn Arbeitnehmer einen 35-Stunden-Abrufarbeitsvertrag haben. Dies ist ja rein rechtlich ein Teilzeitarbeitsvertrag. Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag der zugrunde liegt und auch (noch) keine Betriebsvereinbarung.
Unser Arbeitgeber verlangt immerzu Mehrarbeit, im Schnitt sind das 39 bis 40 Stunden pro Woche, ist also ein Vollzeitbeschäftigung. Sind dann auch hier die Verträge stillschweigend Vollzeitverträge geworden? Und: können die entsprechenden Arbeitnehmer das einklagen?
Unser Arbeitgeber ist sogar noch unverschämter: er verlangt in einzelnen Abteilungen wo es besonders „brennt“, von den Arbeitnehmern, dass sie ein halbes Jahr 43,5 Stunden arbeiten bzw. in 14-tägigem Abstand: 40 Stunden-Woche; 46-Stunden Woche (also samstags 6 h zusätzlich); usw – immer im Wechsel.
Und das wohlgemerkt mit 35-Stunden-Abrufarbeitsvertrag! Ausgleichs-tage gibt es übrigens keine – nur wie die Geschäftsleitung Lust und Laune hat.
Wie ist die rechtliche Lage? Müssen die Arbeitnehmer hier weiterhin in so hohem Umfang die Stunden leisten, denn wenn ich mit 35-Stunden-Abrufvertrag immerhin schon 39 bis 40 Stunden die Woche gehe, dann bin ich doch dem Arbeitgeber entgegen gekommen und leiste schon Überstunden ab. Das müsste doch reichen!
Hallo zusammen
Mich würde mal interessieren wie es mit den pausen ist, wenn man teilzeit arbeitet und Überstunden macht.
Ich arbeite von 8 bis 14.15 und habe eine Pause von 10.15 bis 10.30. Darf ich dann zb eine halbe Stunde länger arbeiten oder muss ich dann auf eine halbe Stunde Pause erhöhen?
Liebe Grüße
Ich arbeite mit einer Kollegin im Wechsel 3 Tage die Woche. Sie (wegen Kids) Mo-Mi und ich Do-Sa (als Nebenjob zur Ausbildung). Laut Arbeitsvertrag 35h/Monat und 2h Arbeit und 1h plus bezahlt. Also habe ich einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Wenn meine Kollegin Urlaub macht muss ich Vertretung machen (also dann 6 Tage) und sie meine. Habe ich im Endeffekt Urlaub?? weil eigentlich ist es dann ja wieder nur „Schichten tauschen“. Ebenso muss ich ihre Krankheitsvertretung machen, während sie meine nicht machen kann, weil sie niemanden für die Kinder hat (gibt dann für uns beide einen „Anschiss“)… Uns kommt sie Situation recht wirr und ungeklärt vor… vllt kann durch sie ja etwas Licht in die Sache gebracht werden….
Wozu ich nirgends eine Antwort finde: Eine Teilzeitkraft arbeitet 4 Std. pro Tag, an 4 Werktagen. Wenn die andere Mitarbeiterin, die Vollzeit arbeitet krank ist, oder Urlaub hat, muss die Teilzeitkraft sie vertreten und arbeitet somit an manchen Tagen 8 Stunden. Die Teilzeitkraft hat also 4 Überstunden angesammelt.
Wenn nun die Teilzeitkraft einen Tag frei nehmen möchte, verrechnet sie 4 Üstd. und hat somit einen Tag frei. Wenn die Vollzeitkraft 4 Überstunden verrechnet, bekommt sie nur einen halben Tag frei, weil diese ja 8 Std. täglich arbeitet.
Dann wäre ja die Teilzeitkraft besser gestellt, als die Vollzeitkraft, weil die Teilzeitkraft bei Verwendung von 16 Überstunden 4 Tage frei hätte während die Vollzeitkraft nur 2 Tage frei bekäme.
Ich frage mich nur, ob das so richtig gerechnet ist, denn ich weiß, dass ja auch beim Urlaub die Tage für Teilzeitkräfte so umgerechnet werden, dass sie nicht mehr Urlaub haben, als die anderen. Wie ist das bei Überstunden? Können Überstunden tatsächlich 1:1 verrechnet werden? Also 4 Üstd. geleistet = 4 Std. Zeitausgleich, auch wenn die Teilzeitkraft dann im Prinzip gar nicht arbeiten muss ?
Guten Tag,
wie verhält es sich, wenn mann in der Pflege eine Teilzeitkraft ist und regelmäßig Überstunden leistet. Aktuelles Überstunden Konto 200 Stunden. einmal jährlich oder alle 16 Monate werden diese dann ausgezahlt. Mehrfach hat der Arzt bereits eine Bescheinigung ausgestellt und nur auf die Teilzeit verwiesen. Sobald diese ausgelaufen ist wurde der Dienstplan wieder mit Vollzeit gefüllt. Ich als Mitarbeiter habe bereits drei mal gefragt, ob der Vertrag unter diesen Bedingungen auf Vollzeit umgestellt wird (Hinblick Rente, Weihnachtsgeld etc..) dies wurde betriebsbedingt mit der Begründung nicht möglich abgelehnt.
Freue mich über eine Antwort.
PS: es kamen schon häufig Drohungen in Teamsitzungen, dass man fristlos gekündigt wird und ein Grund sich schon findet, dass es keine A Bindung gibt, wenn irgendwas seitens der angestellten dagegen unternommen wird.
Hallo Schneider,
wir haben den Eindruck, dass dies eine ernste Situation ist, in der wir Ihnen aus der Ferne nicht helfen können. Wir sind auch gar nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Daher bitten wir Sie, einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Die Androhung einer fristlosen Kündigung mit dem Zusatz, dass sich irgendein Grund schon finden wird (vor Zeugen), sollte Sie nicht davon abhalten, wenn die Situation nicht zumutbar ist. Falls ein solcher Fall eintritt, wird Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht ebenfalls weiterhelfen können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe eine Frage:
Mein Arbeitsvertrag ist auf 20Std/woche ausgelegt. 2018 habe ich im Durchschnitt 25 Std und 2019 bin ich bei 30 Std/Woche. Ich bekomme die Überstunden ausgezahlt, aber was ist mit Urlaub und Kranktagen. Diese sind auf den 20 Std /Wochen Vertrag und somit habe ich weniger Geld und auch weniger Urlaub wie jemand der 30 Std die Woche arbeitet.
Was kann ich tun. Der AG will meinen Vertrag nicht ändern.
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo Claudia L,
die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nicht nach der Anzahl der gearbeiteten Stunden, sondern nach der Anzahl der Arbeitstage. Das gesetzliche Mindestmaß ist dann immer, dass der Betroffene mindestens vier Wochen im Jahr Urlaub hat (20 Tage bei einer 5-Tage Woche, 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche usw.).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich hätte da auch eine Frage.
Ich arbeite in Teilzeit für 25 Std. die Woche bei einer Tankstelle. Abzuleisten in drei Tagen – 8 Std. Anfangs wurde mir gesagt, dass ich bereit sein muss, auch mal am Wochenende zu arbeiten. Alles kein Problem. Nachtarbeit kam nicht in Frage, weil ich an drei Tagen der Woche in versch. Schulen Tätig war. Denn ich mache mich gleichzeitig nebenberuflich selbständig (ca. 30 Std. die Woche). Zu diesen Bedingungen wurde ich eingestellt.
Nun habe ich nur noch eine Schule (was sich aber jederzeit ändern kann) dafür aber mehrere Einzeltermine. Trotz meiner Eintragungen in deinen Kalender, in den ich meine festen Termine eintrage, werde ich oftmals vier bis fünf Tage eingetragen mit der Begründung ich hätte ja noch kapazitäten frei. und es werden auf einmal Nachtschichten in den Dienstplan eingetragen, obwohl ich Vormittags Termine habe. Das heißt, ich muss nach der Nachtschicht noch 25 km fahren und noch vier Stunden arbeiten.
Ich habe schon des Öfteren darum gebeten, dass es mit mir abgesprochen wird, wenn ich vier oder fünf Tage arbeiten soll bzw. Nachtschichten machen soll. Die Antwort meiner Kollegen ist, dass man ja nicht ständig mit mir absprechen kann, ob ich noch einen vierten oder fünften Tag arbeiten kann und wann.
Des Weiteren werde ich manche Monate an fast alle Wochenenden eingesetzt.
Kann mein Arbeitgeber wirklich so über meine Zeit verfügen?
Lg. Heike
Hallo Heike,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Einschätzung von Einzelfällen vornehmen können. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe einen neuen Job. Geregelt sind 30 Stunden pro Woche, Vertrauensarbeitszeit, verpflichtung zu Überstunden, sämtlich mit dem Gehalt abgegolten. Ich bin alleinerziehende Mutter, eine Ganztagsbetreuung ist erst in einem halben Jahr zu bekommen. Wegen der Einarbeitung bin ich mehrfach an eine andere Niederlassung gefahren, meist für 2 Tage mit Übernachtung. Die ganze Zeit über leiste ich erheblich mehr als 30 Stunden. Ich habe angekündigt das diese deutliche Mehrleistung nach Ende der Einarbeitung nicht so weiter möglich ist. Letzte Woche fand ein Gespräch statt, in dem mein Vorgesetzter mit sagte, dass sie Arbeit nicht in teilzeit zu leisten wäre und die Firma keine zusätzliche Kraft einstellt. Es wäre schade das ich nicht Vollzeitkraft bin und ich müsse mehr Stunden leisten. Ich erwiderte dass er mich als Teilzeitkraft unter diesen Bedingungen eingestellt hat. Ich bin bereit mehrstunden in einem normalen Maß ca 10% zu leisten, sofern ich diese Zeit von daheim leisten kann. Ich könne ca eine stunde extra am tag leisten. Die dauerhafte erhebliche Mehrarbeit möchte ich jedoch bezahlt bekommen, Dies wurde abgelehnt. Diese Woche war mein Sohn krank und da die Oma im Krankenhaus ist, musste ich 3 Tage daheim bleiben, habe jedoch von daheim stundenweise gearbeitet. Danach wurde mir mitgeteilt, das man sehe ich könne die notwendige Arbeitsleistung Vollzeit nicht erbringen und deshalb müsse man mir kündigen. Ich bin noch in der Probezeit. Wahrscheinlich habe ich keine Chance dagegen vorzugehen, oder?
Hallo Shannon666,
dies sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Moin,
ich arbeite laut Arbeitsvertrag 20 Std/Woche, habe mich aber von vornherein für 30 Std/Woche einplanen lassen (laut Arbeitszeitvereinbarung). Die 10 Überstunden/Woche bekomme ich laut Arbeitsvertrag mit einem festgesetzten Stundenlohn bezahlt. Nun steht mein erster Urlaub an. Bekomme ich da nun 20 Std/Woche bezahlt oder 30 Std/Woche?? Was steht mir zu?? Danke für Rückinfo und VG
Hallo Melanie,
dies sollte aus der entsprechenden Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag hervorgehen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
lt. Arbeitsvertrag habe ich eine 5 Tage-Woche mit 30 h.
Kann der Arbeitgeber nun von mir verlangen, dass ich nun zusätzlich jeden 2. Samstag für 2h arbeite?
Dabei entsteht auch zusätzlich Anfahrtszeit und Benzinkosten – muß das vom Arbeitgeber mit gezahlt werden?
Hallo,
Auch ich habe eine Frage. Bislang arbeite ich Teilzeit auf einer Intensivstation. Ich habe schon mehrfach um eine Änderungskündigung gebeten um auf eine Vollzeitstelle aufzustocken seit ich alleinerziehend bin.
Bislang wurde mit den Agument, es sei nichts frei abgelehnt…. obwohl jeden Monat Überstunden gemacht werden. Jetzt stellt mein Arbeitgeber neu ein. Gibt es eine gesetzliche Grundlange der zufolge erst die bestehenden Arbeitsverhältnisse berücksichtigt werden müssen?
Lg
Eva
Hallo Eva,
leider gibt es keine Gesetzesgrundlage für ein Vorrecht zur Aufstockung von Teilzeit auf Vollzeit.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Arbeitsvertrag Team,
ich habe eine etwas kompliziertere Frage:
Ich habe einen AT Vertrag in dem 40 Stunden Arbeitszeit definiert sind. Laut Arbeitsvertrag sind alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten. Mit meinem Gehalt liege ich in Summe (Weihnachts-/Urlaubsgeld tariflich Angestellte 35,5 Stundenwoche) unter den Tariflich angestellten Mitarbeiter. Dieser unterschied wird mit den geleisteten Überstunden von mir, welche nicht bezahlt werden, noch größer.
Meine Frage:
Was passiert wenn ich die Arbeitszeit um 1 Stunde reduziere und in „Teilzeit“ arbeite.
Ändert sich dann grundsätzlich was im Umgang mit Überstunden? Da ich ja eigentlich dann eine Teilzeitkraft bin?
Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr Dankbar.
Gruß
Miriam
Hallo Miriam Z.,
in der Regel ist eine Klausel, die alle Überstunden mit dem Gehalt abgleicht, nicht zulässig. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie zu den weiteren Handlungsschritten am besten beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein Anliegen ist folgendes: Ich arbeite in Teilzeit mit einer im Vertrag geregelten Wochenarbeitszeit von 15 Stunden (im Vertrag steht: „regelmäßige Wochenarbeitszeit von 15 Stunden) bei einer 7 Tage Woche (Krankenhaus). Ich bin dort bereits seit 3,5 Jahren angestellt. Bisher wurde es so gehandhabt, das ich 30 Stunden in der einen Woche arbeite und die darauf folgende frei habe. Das fand ich auch ganz gut so, wegen der Freiwoche danach. Jedoch kommt es auch öfter mal vor, das ich in meiner Freiwoche mal einspringen muss/soll. Jetzt allerdings steht im aktuellen Dienstplan das ich eine Woche 47 Stunden arbeiten soll und danach zwei Wochen frei habe. Zu dem sollte ich in dieser Woche (47 Stunden) zusätzlich für 4 Stunden einspringen wegen, weil jemand krank wurde. Habe die zusätzlichen 4 Stunden abgelehnt, weil ich meine privaten Termine bereits entsprechend dem aktuellen Dienstplan angepasst hatte. Ist es eigendlich erlaubt, als Teilzeitkraft diese Anzahl an Stunden (47) stemmen zu müssen und wie sieht es mit dem Einspringen in der Freiwoche aus?. Nebenbei sei erwähnt, das ich Schwerbehindert (50% zeitlich unbegrentzt) bin und auch mein AG davon weiß.
Danke
Hallo Fabian,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann die Einzelheiten Ihrer Situation besser bewerten, Sie kompetent beraten und Ihnen angemessene Handlungen vorschlagen. Wir sind dazu nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich würde gern neben meinem Studium in Teilzeit arbeiten – 20 Std./Woche. Doch in den Semesterferien würde ich gern 35 – 40 Std./Woche arbeiten.
Wäre das möglich und wie kann man dies in einem Vertrag für Teilzeit verpacken?
Ein Werkstudentenvertrag kommt für mich nicht in Frage, weil ich über 30 Jahre bin und mich dann freiwillig gesetzlich versichern muss und das ist ganz schön viel Geld monatlich. Darum würde ich gern Teilzeit arbeiten gehen, wo die Krankenversicherung und Co. von beiden getragen wird.
Hallo Susann S.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine rechtliche Beratung anzubieten. Wir raten Ihnen, dieses Anliegen mit Ihren künftigen Arbeitgeber zu besprechen (einvernehmlich sind solche Regelungen immer möglich) und sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo. Ich bin in einem Discounter für 15h die Woche angestellt. Jetzt ist es so das wir immer unter besetzt sind und alle wesentlich mehr arbeiten. Jetzt habe ich das Problem das ich Mutter einer 5jährigen Tochter bin und sie bis abends gegen fünf halb sechs allein betreue nach dem Kindergarten. Normalerweise wurde darauf immer Rücksicht genommen, dass ich meist so arbeite, dass die Betreuung gewährleistet ist. Notfalls hab ich für ein Tag ein Babysitter, falls ich unter der Woche Mal Spätschicht habe. Heute gucke ich auf meinem Dienstplan und sehe das ich nächste Woche 31h arbeiten soll und davon 3 Tage Spätschicht unter der Woche und ein Tag so, dass ich es nicht rechtzeitig schaffe. Das heißt ich bräuchte für 4 Tage jemanden der auf mein Kind aufpasst und ich aber kein habe der 3 oder 4h auf mein Kind aufpasst. Muss ich diese Überstunden wirklich machen. Leider steht in meinem Arbeitsvertrag diese Klausel das Überstunden gemacht werden müssen, was ich auch eigentlich jede Woche seit 2jahren mache, aber soviel Überstunden und ohne vorherige Absprache. Ist das rechtens. Wir haben das Problem das wir seit Monaten unter besetzt sind, aber dafür kann ja der Mitarbeiter nix. Ich hab ja nicht umsonst ein 15h vetrag.
LG
Hallo Sindy,
eine solche Anzahl von Überstunden im Verhältnis zu den vertraglich festgelegten Arbeitszeit ist unüblich. Dennoch gibt es diesbezüglich keine eindeutigen Vorschriften im Arbeitsrecht. Wir können Ihnen daher nur raten, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend, ich habe eine Frage:
Ich habe nach meiner Elternzeit einen MidiJob mit 8,75 Std./Woche mit meinem Arbeitgeber vereinbart. Nun verlangt er für 3 Wochen, dass ich 5 Tage 4x 6 Std. und 1x 8 Std. arbeite. Das überschreitet meine wöchentliche Arbeitszeit um das fast 3 fache.
Kann mein Chef mich zwingen so viel mehr zu arbeiten, obwohl ich das aufgrund der Betreuung meines Kleinkindes nicht kann? Ich habe angeboten 3 Tage zu arbeiten. Damit ist er nicht zufrieden…
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Diana,
grundsätzlich sollte der Arbeitgeber eine Interessenabwägung vornehmen und dringende Gründe Ihrerseits – wie die Betreuung eines Familienmitglieds – bei seiner Planung der Arbeitswochen berücksichtigen. Wir können Ihnen nur raten, sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie in dieser Angelegenheit verbindlich beraten und vertreten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen. Ich werde jetzt kurz die lage bei uns schildern. Ich arbeite in einem Logistik Unternehmen am Flughafen. Hier arbeiten fast alle auser Managment in der Teilzeit. Habe hier schon als Student gearbeitet in der Teilzeit 20Std in der Woche. Aktuell bin ich eine kaufmännische angestellte mit einem 25Std Woche Vertrag. Hier kommt aber der Hacken. Ich arbeite in der wirklichkeit, wie alle meine Kollegen 8Std Täglich. Mir wurde auch gesagt , als mir die Stelle zugesagt wurde, dass alle so arbeiten und es spielt keine rolle was für ein Vertrag… Sogesehen habe ich ein Grungehalt von 1700€ bei 25Std/Wo + 900€ Mehrabeit + 500€ Nachtzulage. So arbeite ich schon über zwei Jahre…
Ich verstehe aber nicht warum es so ist? Warum arbeiten über 75% der Kaufm. Angestellte / Teamleiter / Spezialisten auf Papier in der Teilzeit wenn tatsächlich in vollzeit? Was will die Firma damit bezwecken? Weniger Weihnachtsgeld? Der einziege grund? Warum wird mein Vertrag nicht einfach in Vollzeit umgewandelt mit dem gleichen Geld, sprich 39Std/Wo und 2600€ Grundgehalt + die reguläre Nachtzulage… Es ist auch sehr lustig bein EInkommensnachweisen bei zB Finanzierung oder Essensgeld in der Schule berechnen. Laut Grungehalt verdiene ich 20.000€/Jahr aber in der Wirklichkeit knapp 40.000…Seriös wirkt es nicht…
Es ist bei fast allen Logistischen Firmen so, [von der Redaktion entfernt] usw.
Hallo Petra,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Eine rechtliche Einschätzung dieser Arbeitslage ist uns daher nicht möglich. Wenden Sie sich aber unbedingt mit Ihrem Arbeitsvertrag an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Sie können auch zunächst beim Betriebsrat nachfragen, ob diese Handhabe zulässig ist bzw. warum die Firma das so macht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich kenne eine Person, die in der Postsorierung arbeitet auf 30 Stunden. Im Sommer ist dort nicht sehr viel los. Im Winter jedoch ist es heftig. Jetzt hat diese Person nicht um sonst einen 30 Stunden Vertrag. Er kann 5 Überstunden leisten. Mehr ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Jetzt ist er in der Probezeit und es gab auf der Arbeit Tage da wurde schon mal 10 bis 12 Stunden oder 16 gearbeitet. Gesagt hat dort niemand etwas dazu. Da heisst es ja die Post muss raus, da kann man nicht um Übrstunden umzu. In seinem Vertrag steht nur das „soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, ist der Arbeitnehmer verpflichtet mehr Arbeit, Nachtarbeit sowie Sonn und Feiertagsarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu Leisten“. Jetzt die Frage wie das bei Teilzeit und der Postsortierung ist. Gilt da eine andere Bestimmung oder muss er sich den Überstunden fügen, auch wenn er es gesundheitlich nicht kann. Atest wäre vorhanden und der Chef wurde vor Einstellung informiert das 35 Stunden und nicht mehr gehen. Es ist nicht die deutsche Post sondern ein Privatunternehmen.
Hallo Lawrence,
in der Regel sollte die Überstunden-Klausel im Arbeitsvertrag aussagen können, wie viel Mehrarbeit auf den Mitarbeiter zukommt. Andernfalls ist sie evtl. nicht zulässig. Genau können wir das aber von hier aus nicht beurteilen. Die betroffene Person sollte sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann den Vertrag auf Rechtmäßigkeit prüfen und – falls sich der Chef querstellt – behilflich sein, wenn es darum geht, die Rechte des Arbeitnehmers durchzusetzen.
Prinzipiell ist es dem Chef aber nicht verboten, von einem Teilzeitangestellen Überstunden zu verlangen, wenn dies notwendig ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe eine Frage zum „Abbummeln“ von Überstunden bei Teilzeit; wenn mein Vertrag besagt, dass „Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind“, dann muss ich aber die mehr gearbeitete Zeit auch zeitnah wieder abbummeln dürfen, oder? Vielen Dank für Eure Antworten!
Hallo Netty,
in der Regel ist die pauschale Klausel, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, nicht zulässig. Diese würde besagen, dass sämtliche Überstunden ohne weiteren Ausgleich mit dem Festgehalt bezahlt und ausgeglichen sind. Die Angabe einer Anzahl der zu erwartenden Überstanden wäre hier zulässig.
Was den Abbau der Überstunden betrifft, sollten Sie sich an den Arbeitgeber wenden. Im Idealfall sollte auch dies im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, meinem neuer Arbeitsvertrag soll dieses beinhalten. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich ,bei betrieblicher Notwendigkeit über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus tätig zu sein . Mit dem Bruttogehalt gem.§ 8 bei Teilzeit sind 10 Überstunden abgegolten.
ulla
Eine Frage dazu: Mitarbeiter hat einen 30 Std. Vertrag – leistet täglich mit stillschweigender Duldung des direkten Vorgesetzten zwischen 1 – 3 Std. Mehrarbeit. Die Mehrarbeit wird nach gegenseitiger Übereinkunft in Freizeit abgegolten, zum Fiskaljahresende werden bis dahin nicht abgegoltene Stunden ausbezahlt – das sind jährlich durchaus um die 390 – 400 (!!) Std. Mitarbeiter bekam mehrfach eine Aufstockung des Arbeitsvertrags auf Vollzeit angeboten – hat er abgelehnt. Er möchte lieber weiterhin die Teilzeitstelle haben und „flexibel“ sein. Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter zum Vollzeit Vertrag zwingen? Wie sieht es mit der Maße an Überstunden aus – Neueinstellungen wurden vorgenommen, Überstunden reduzieren sich trotzdem nicht. In dem Betrieb ist kein Betriebsrat vorhanden.
Hallo ViSaTiLi,
der Wechsel von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle sollte im Vertrag festgehalten werden und bedarf dann der Zustimmung des Mitarbeiters.
Das Arbeitszeitgesetz hat darüber hinaus eine Regelung bezüglich des Höchstsatzes an Arbeitsstunden. So dürfen diese durchschnittlich auf ein halbes Jahr bzw. auf 24 Wochen gerechnet nicht 48 h pro Woche überschreiten (8 h am Tag, Samstag zählt als Arbeitstag), Überstunden eingerechnet.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Mein Partner ist auf 130h in Monat angestellt, also Teilzeit. Trotzdem arbeitet er bis zu 170h im Monat. Teilweise mehr als der Vollzeitangestellte Filialleiter und Stellvertreter… Diese machen zwar auch Überstunden aber weniger als mein Partner. Nun würde gesagt wurde er in Vollzeit wechseln, würde er keine Überstunden mehr bezahlt bekommen. Ist das rechtens? Muss man als Vollzeitmitarbeiter bei einen Stundenlohn von 9€ das hinnehmen?
Hallo Sabrina,
wie im Ratgeber erklärt, wird aus einer Teilzeitstelle eine Vollzeitstelle, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig länger arbeitet. Was bei Teilzeit noch Überstunden waren, sind bei Vollzeit dann reguläre Arbeitszeit (nach unserem Verständnis Ihrer Schilderung). Da wir aber keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann Ihnen nur ein Anwalt verbindlich sagen, ob der Arbeitgeber Ihres Partners sich hier richtig verhält.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe eine Frage. Wenn jemand einen 20h/Woche Vertrag hat und über 3 Monate jede Woche 30h arbeitet, hat er dann Anspruch auf einen 30h/Woche Vertrag?
Hallo
Wie ist es wenn im Arbeitsvertrag steht 13,86 Stunden in der Woche und arbeite aber 6 Tage von Montag bis Samstag durch insgesamt 36 Stunden. Und wen man sagt das ich das nicht mehr mit mache . Und die einen erpressen wenn du nicht machst kannst du gehen. Was kann ich dagegen machen.
Hallo Diana,
in so einer Situation ist es sicherlich ratsam, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Wenn die Arbeitszeit regelmäßig überschritten wird, sollte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anpassen. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt, der kann Ihnen sagen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält und welche rechtlichen Schritte Sie ergreifen können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe einen 24std. Sockelvertrag. Seit 5 Jahren arbeite ich schon 38-40std die Woche . Feiertage und Urlaub wird auch nicht bezahlt. Und eine Zustimmung eines 40 Std Vertrag wurde abgelehnt. Ist das rechtens? Soll ich mir einen Anwalt nehmen.
Hallo Siliva,
wenn die Arbeitszeit regelmäßig überschritten wird, sollte der Arbeitsvertrag angepasst werden (z.B. von Teilzeit auf Vollzeit). Es wäre tatsächlich ratsam, diesbezüglich einen Anwalt aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite als Reinigungskraft für 3,15 Std , 5 Tage Woche. 16,25 pro Woche. Wenn wir Überstunden machen müssen, was letztens knapp 2 Wochen war, erfuhren wir dies kurzfristig Nachmittags. Kollegin kollabierte. Ist verständlich. Laut Vertrag kann es zu Überstunden kommen. Aber wie lange? Wieviele Tage und wieviele Überstunden sind zulässig als Teilzeit u auf Basis, ( was meine Tochter macht 1,25 Std, 5 Tage ) ? Und vor allem durfen diese so kurzfristig angesagt werden? Wir sind auch noch unterbesetzt u das trägt man auf unserem Rücken aua. Eine Kollegin hat 6 Std aber soll 10 Std pro Tag arbeiten weil eben Belegschaft fehlt. Wir arbeiten auch über die Zeit weil die arbeit nicht zu schaffen ist, bekommen es aber nicht bezahlt wenn wir über die Std kommen, zb 3,15. U das auch ohne Pause, außer die Kollegin mit 6 Std. Irgendwas läuft da nicht richtig.
Hallo Frederika,
in der Regel sollten Überstunden ausreichend im Voraus angekündigt werden. Da wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen, raten wir Ihnen sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Mir wurde eine befristete Erhöhung der Teilzeitarbeitszeit angeboten. Kann ich dies ausschlagen? Sind betriebliche Gründe vorstellbar, die eine Kündigung ermöglichen, weil ich das Angebot ausschlage?
Ich habe eine leitende Position und mein Vorgesetzter schlägt Vertretung aus fachlichen Gründen aus.
Viele Grüße
Maria
Hallo Maria,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Wie sieht das aus, wenn man einen 30 Std.-Vertrag hat, weil man schwerbehindert ist und aus gesundheitlichen Gründen (mit Attesten belegt) nicht mehr mehr als diese 30 Std. arbeiten kann? Ich habe nur meine vertraglich vereinbarten 30 Stunden gearbeitet, denn mehr wären auch gesundheitlich gar nicht gegangen und nun habe ich mir dadurch eine Abmahnung eingehandelt.
Hallo Gaby,
aus welchen Gründen wurden Sie denn abgemahnt? Haben Sie sich an die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten gehalten und trotzdem eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich an den Betriebsrat wenden, um die Situation zu klären.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite bei einer Reinigungsfirma auf Teilzeit. Meine Tochter auf Basis. 2 Kolleginen als Vollzeit. Die Arbeitszeit von mir sind 3,15 Std und meiner Tochter 1,25. Eine Kollegin arbeitet ab 8 Uhr morgens bis ca 13 Uhr, geht nach Hause und kommt gegen 15.30 wieder und ist bis ca 19.30 da. Sie arbeitet zurzeit knapp 9 std pro Tag. Die andere kommt um 10 Uhr und geht um 20 Uhr nach Hause, etwa 1 Std nur Pause. Ich arbeite von 15.30 bis ca 19.45 Uhr ohne Pause. Von den Kolleginnen ist die vorgegebene Arbeitszeit 7 Std. Doch die Arbeit schaffen wir nicht die verlangt wird in dieser Zeit. Aber die Arbeiten müssen gemacht werden. Dazu kommt noch dass wir unterbelegt sind. Ich habe nur die 3,15 std die ich bezahlt bekomme, das heisst 1 Std umsonst. Jetzt ist auch noch 1 Kollegin krank, seit 1 Woche bekomme ich 1 Überstunde dazu weil mehr Arbeit anfällt, Nun sind es gute 5 Std fast die ich leiste. 1 Kollegin übernahm ihren Job mit. Das geht schon seit Wochen so, und die Kollegin ist schon kurz am zusammenbrechen. Ich hatte dies schon angesprochen dem Chef gsgenüber, aber er meinte, wir seihen unterbelegt, jeder ist noch dazu krank, aber wir haben nur die vorgegebene Zeit wo wir alles schaffen müssen. Wir arbeiten länger die nicht bezahlt wird. Wir haben einen Stundenzettel zu schreiben, von wann bis wann jeder gearbeitet hat. Ich habe immer die genaue Zeit von Arbeitsanfang und ende aufgeschrieben. Aber in einer Spalte muss immer die angegebene Zeit von 3,15 bzw 7 -8, und 1,25 Std geschrieben werden, oder jeweils 1 Std dazu wegen Überstunden. Wir arbeiten im Prinzip nur im Überstundenmodus. Wir hoffen dass irgendwann der Zoll auftaucht. Wir haben angst, weil dies alles zu beweisen wäre. Das kann doch nicht rechtens sein diese Ausbeutung? Was können wir dagegen tun?
Hallo Frederika,
wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt. Dieser soll prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält. Lassen Sie sich beraten, welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um Ihre Rechte und Ansprüche einzufordern.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Ich bin Teilzeit Kraft mit 30 Stunden im EZH und arbeite nur alleine von 10-20 Uhr ohne Pause vier Tage die Woche, also jede Woche 10 (!) Überstunden ! Diese Überstunden häufen sich, „durfte“ diesen Monat an einem Tag 8 Überstunden abbummeln und bekam 09:00 Uhr einen Anruf vom Personalchef dass ich arbeiten muß(!) weil ein Kollege ausfällt.
Meine Fragen : Wo kann ich mich über meinen Chef beschweren dass er das Arbeitszeit Gesetz nicht einhält ? Kündigt sich die Berufsgenossenschaft an bevor sie einen Betrieb kontrolliert ?!
Darf mich mein Chef so kurzfristig aus meinem freien Tag holen ? Ich habe es verweigert, nun droht eine Abmahnung laut Chef….
Hallo Susanne,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Situation im Detail zu klären und eventuelle Ansprüche geltend zu machen oder gesetzliche Bestimmungen von Ihrem Arbeitgeber einzufordern. Ein Anwalt berät Sie auch welche rechtlichen Schritte möglich und sinnvoll sind und wie Sie sich verhalten sollten.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
wie sieht das denn aus bei Studentischen Teilzeitkraeften aus, die einen 20 Stunden/Woche Vertrag haben?
Ich arbeitete in einem Betrieb, in dem ich immer mal wieder am Ende des Monats mal keine, mal Minusstunden, aber auch teilweise mal 15 Ueberstunden gemacht habe. Bisher hatte ich nie das Problem, dass sie nicht ausbezahlt worden sind. Erst jetzt, wo ich zum Ende des Jahres gekuendigt habe und ich auf meine 50 Ueberstunden kam (vor Allem durch das Weihnachtsgeschaeft, in dem wir alle viele Ueberstunden gemacht haben, ich aber Semesterferien hatte), so dass sie mir zum Betriebsaustritt ausgezahlt haetten werden muessen, gibt es Probleme. (In unserem Betrieb gibt es die Regelung, dass man ein Ueberstundenkonto von 15 Stunden haben sollte fuer den Fall, dass man in einem Monat nicht so viel Arbeit ist).
Nun heisst es, dass ich die haette nicht arbeiten duerfen, aber ist das denn rechtens? Muss mir mein Chef nicht sagen, ob ich die arbeiten soll oder nicht, der mir ja gerade diese Arbeitstage im Dienstplan eingetragen hatte und gegen die ich als Arbeiter, wenn ich nicht kommen wuerde, eine Arbeitsverweigerung aussprechen wuerde? Kann man mir nachsagen, dass ich schuld bin, dass ich zur Arbeit gekommen bin oder mehr als meine vorgegebenen 20 Stunden gearbeitet habe, obwohl der Chef mich so eingeplant hat und auch teilweise gebeten hatte laenger zu bleiben, weil die Arbeit nicht fertig war?
Die Dame aus der Personalabteilung behauptet, ich haette nach 20 Std/Woche aufhoeren MUESSEN zu arbeiten. Sie wolle sich nun das ganze vorige Jahr anschauen und voraussichtlich eine Rechnung erstellen, so dass ich nun keine 50 Ueberstunden ausgezahlt bekomme, sondern wohlmoeglich noch eine Rechnung bekomme ueber die nicht bezahlten Steuern, die ich haette zahlen muessen, weil ich ja mehr gearbeitet hatte als ich haette duerfen als Student.
Bin ich da wirklich die Einzige, die danach haette schauen muessen oder ist dazu mein Chef verpflichtet gewesen, der darauf haette achten muessen? Denn ich habe nur meine Arbeit gemacht, wie es mir mein Chef aufgetragen hat. Also welche Rechte habe ich hier und mit welchen Konsequenzen kann ich nun rechnen?
Ich danke schon jetzt fuer eure Antwort, denn jede Antwort ist hilfreich und kann mir in dieser Situation helfen!
Hallo Natasa,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe am Montag ein Vorstellungsgespräch in einem Pflegeheim gehabt.
Es ist eine Teilzeitstelle, werde auf 6 Stunden angestellt mein Dienst wird aber immer 7 Stunden gehen.
Das habe ich vorher noch nie gehört und ist mir etwas suspekt.
Hab am Montag unentgeltliches Probe arbeiten und die Stelle würde dann am 01.03.2018 beginnen.
Kann mir bitte jemand weiter helfen?
Liebe Grüße
Hallo Sandra,
möglicherweise ist den 7 Stunden bereits eine Pause einberechnet? Wenn Sie Zweifel an der Stelle haben, legen Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt vor, bevor Sie diesen unterzeichnen. So stellen Sie sicher, dass alles rechtens abläuft.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Meine frau arbeitet teilzeit 20h die woche laut vertrag sie kommt allerdings regelmäßig auf 35 h pro woche.
Trotz mehrmaligen ansprechen des Problems hat sich nichts an der Situation geändert. Was können wir jetzt machen
Hallo Johannes,
je nachdem in welchem Arbeitsverhältnis sich ein Arbeitnehmer befindet, besteht unter Umständen ein Anspruch darauf auf Vollzeit umgestellt werden, wenn eine Teilzeitkraft regelmäßig mehr arbeitet. Wir würden Ihnen raten, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da Ihr Arbeitgeber nicht auf das Anliegen Ihrer Frau einzugehen scheint.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe eine Kollegin, die 50% Prozent arbeitet. Ihre sollarbeitszeit ist an zwei Tagen 7,48 h und an dem 3.tag 3,54 h. Sie teilt sich die Woche mit einer anderen Kollegin. Im Einvernehmen haben sich die beiden darauf geeinigt alle 2 Wochen 3 Tage a 7,48 zu arbeiten und in der anderen Woche dann nur 2 Tage. Wie kann es sein, dass man als Teilzeitkraft fast 40 Überstunden hat? Und wir (2 vollzeitkräfte) uns wundern, dass wir dauernd alleine sind. Weil andauernd Überstunden abgefeiert werden?
Hallo Sandra,
normalerweise besteht die Möglichkeit auf Vollzeit zu wechseln, wenn die Arbeitszeit einer Teilzeitkraft regelmäßig überschritten wird. Welche Möglichkeiten Sie haben, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen. Vielleicht wäre es auch ratsam die Angelegenheit zunächst mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe eine neue Stelle in Aussicht – teilzeit – und stolpere im Arbeitsvertrag über folgenden
Passus des Arbeitgebers:
„Im Falle der Urlaubsvertretung von Vollzeitkräften beträgt die tägliche Arbeitszeit 8 Std (also Vollzeit).
Die entstandenen Überstunden werden wahlweise ausgezahlt oder in Form von Freizeit abgegolten“
Da es nur ein ganz kleines Team ist (2 weitere Vollzeit) und ich die einzige Teilzeitkraft sein werde, ist schon vorauszusehen, dass ich mehrfach im Jahr dann Vollzeit arbeiten soll, wenn die anderen Urlaub haben oder krank sind.
Ist das üblich und muss ich das so hinnehmen? Gibt es eine Formulierung die mir mehr Rechte einräumt, z.B. dass ich das nur machen muss wenn es zeitlich von Situation zu Situation für mich machbar ist.. ?
Ich habe schon im Netz gesucht, finde aber kein Beispiel zu solch einem Fall.
Vielen Dank für Ihren Rat !!!
Hallo Mona,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden sollten. Dieser kann Ihnen dabei helfen bessere Bedingungen für den Arbeitsvertrag auszuhandeln.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Was ist, wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel steht, dass der Arbeitnehmer sich verpflichtet, über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus für die Firma tätig zu werden, und der Arbeitgeber willkürlich jeden Tag manche Arbeitnehmer länger da behält, wie er grade lustig ist, und dies auch immer erst im Laufe des Arbeitstages ankündigt? Müssen Arbeitnehmer das hinnehmen? Und muss der Arbeitnehmer, wenn er seine vertraglich festgelegten Stunden abgeleistet hat, wirklich jeden Tag fragen, ob er jetzt doch bitte nach Hause gehen darf, nur um dann vom im Vollzeit angestellten Vorarbeiter entgeistert angestarrt zu werden und eine Belehrung darüber zu erhalten, wie er sich erdreisten kann, ein Privatleben haben und gehen zu wollen, wenn er doch genau weiß, dass noch Arbeit ansteht, und dann befohlen zu bekommen, noch 1-2 Stunden Aufträge abzuarbeiten, während seine Kollegen teilweise bereits gegangen sind?
Hallo Lars,
in der Regel muss der Arbeitnehmer rechtzeitig über die Überstunden informiert werden. Außerdem unterliegt dies der Zustimmungspflicht. Dazu äußert sich § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Wie sieht es aus,
wenn eine Teilzeitkraft von sich aus jeden Tag freiwillig Überstunden macht, sodass sie in manchen Wochen arbeitet wie eine Vollzeitkraft + Überstunden. So schießt das Zeitkonto hoch ins Plus.
Bei einer Vollzeitkraft hingegen kann das Zeitkonto nicht so ins Plus gehen, da man ja sowieso schon länger arbeitet als Vollzeitkraft. Des Weiteren darf man bei dieser Firma die 10 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Wenn es jetzt zum Streitfall kommt, dass manche scheinbar mehr arbeiten, weil jemand mehr Überstunden hat (Teilzeitkraft) und manche scheinbar weniger arbeiten, weil man nicht so viele Überstunden hat (Vollzeitkraft) – wie reagiert man in solch einer Situation am Besten?
Danke und LG
Hallo Zhyrano,
in der Regel obliegt es dem Arbeitgeber die Arbeitszeiten und Schichten zu koordinieren. Arbeitet eine Teilzeitkraft genauso viel wie eine Vollzeitkraft (regelmäßig und langfristig) sollte eine Umstellung auf Vollzeit in Erwägung gezogen werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Ich habe einen 25 stunden Vertrag,arbeiten müssen oder sollen wir aber bis alles fertig ist,das sind aber nicht 5 Stunden am Tag,sondern zwischen 7 und 11 Stunden und nur einen Tag frei,wenn ich dem nicht nachgehe drohen die gleich mit Kündigung.Was kann ich tun,ich halte es körperlich und nervlich nicht mehr durch.Ich will am liebsten kündigen,aber dann droht mir eine dreimonats Sperre vom Amt.
Hallo Annett,
in diesem Fall raten wir Ihnen, Ihre Situation mit einem Anwalt zu besprechen. Der kann prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich mit den Überstunden korrekt verhält. Er rät Ihnen auch, wie Sie sich verhalten können/sollten, um Sanktionen vom Amt zu vermeiden.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Geh zum Arzt. Wenn die Gesundheit fertig ist, nimmt Dich Niemand mehr. Und gerade psychisch brauchst Du viel mehr Zeit wieder auf die Beine zu kommen.
Hallo,
Ich finde die Kommunikation zum Thema Mehrarbeit bei Teilzeit immer wider spannend.
Eine Frage bleibt für mich immer wieder offen. Wenn man sich schon zu Mehrarbeit laut Arbeitsvertrag verpflichten lässt, hat man dann zumindest die Möglichkeit zu bestimmen wann man diese abbummelt oder kann der Arbeitgeber dieses fremdbestimmt planen?
Uta
Hallo Uta,
wann es möglich ist, auf Arbeitszeit zu verzichten, um Überstunden abzubummeln, kann der AG allein entscheiden.
Ihr Team von Arbeitvertrag.org
Ich arbeite am Empfang in einem Krankenhaus und habe praktisch permanent statt der vorgesehenen 50% einen 70-100% Job. Aus gesundheitlichen Gründen hatte ich mich extra für eine 50% Stelle entschieden. Natürlich kann es passieren dass Überstunden notwendig sind, aber das kann doch kein Dauerzustand sein.
Wenn ich dann ein paar freie Tage habe, kann ich zu 90% davon ausgehen, dass ich angerufen werde und mir gesagt wird ich müsse arbeiten kommen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Soll ich mich an den Betriebsrat wenden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Hallo Nadine,
sicherlich ist es ratsam sich an den/die nächst höhere Verantwortungsinstanz zu wenden und Ihr Anliegen vorzutragen. Wenn eine 50 % Stelle regelmäßig durch Überstunden verlängert wird, besteht in der Regel die Möglichkeit die Stelle auf Vollzeit auszuweiten.
Das Team von arbeitsvertrag.org
hallo, ich habe eine frage, im dienstplan für dez 2017 wurden für mich 132,48 statt der notwendigen 136,48 stunden angeordnet, also komme ich nicht auf meine stunden, andere kollegen hingegen müssen laut dienstplan 174 stunden arbeiten und das bei identischen arbeitsvertrag bei einer 36 stunden woche. ist das zulässig das ich weniger arbeite als die anderen bei lohnverlust?
Hallo lars,
sofern es ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist, dürfen Minusstunden in der Regel nicht mit dem Gehalt verrechnet werden, wenn die Minusstunden angeordnet wurden.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich gezwungen werde einzuspringen? Heute erfahren dass ich morgen Nachtschicht machen soll. Jetzt droht man mir mit rechtlichen Konsequenzen. Weil ich nicht einspringen kann. Danke
Hallo Lexys,
grundsätzlich darf der Arbeitgeber Schichtpläne ändern. Allerdings muss dies angekündigt werden. Fragen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Situation zu klären.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Artbeitsvertrag-Team,
ich habe ebenfalls einige Fragen offen.
Bisher weigerte man sich, meinen Dienstplan abzuändern, denn in der Woche vor Weihnachten soll ich statt meinen 30h/Woche eine Maximalswoche mit 43,5h leisten.
Ich habe mehrmals versucht ihnen mit vielen Argumenten zu erklären, dass ich das weder kann noch möchte. Auch wenn gerade zu Weihnachten vieles Kopf steht, ich habe den Teilzeitvertrag nicht ohne Gründe abgeschlossen und ich weiß, dass ich die Woche so nicht durchstehen kann. Auf was kann ich mich noch berufen ehe der nächste Schritt zum Arzt unausweichlich wird?
Hallo Lilie,
sofern Ihr Arbeitsvertrag keine Überstunden vorsieht, kann Ihr Arbeitgeber diese für gewöhnlich nicht von Ihnen verlangen. Sollte er trotzdem auf der Mehrarbeit bestehen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Mir geht das auch so,
ich habe einen 15 Std Vertrag muss aber seit Monaten auf Absprache 21 Std arbeiten, das hat bis Juli auch funktioniert, mittlerweile sind es 30 – 40 Std regelmäßig.
Auch ein eindeutiger Hinweis, ich arbeite eigentlich nur 3 Tage die Woche 4 Tage sind gerade noch Okay, aber ich werde keine 5 Tage arbeiten.
nützt nix, im Vertrag steht bei Bedarf Mehrarbeit ohne Begrenzung.
das Fieseste daran war als ich Corona hatte, da bekomme ich meine Krankentage natürlich nur auf die 15 Std/Woche. Urlaub genauso. der Betriebsrat ist da im August schon drüber gestolpert, ich habe erst diese Woche den 21 Std Vertrag zum Unterschreiben vorgelegt bekommen. Aber gleichzeitig ist meine Tarifliche Einstufung nicht richtig und deshalb habe ich nicht unterschrieben.
Stattdessen habe ich mir eine andere Arbeit gesucht und kurzfristig Glück gehabt.
Jetzt spielt mein Gewissen mit meiner Freude Achterbahn
aber ganz ehrlich, ich kann nicht mehr
Sehr informativ.
Wie aber sieht es aus, wenn die Teilzeitkraft zwar regelmäßig (gemäß der Anordnung des Arbeitgebers = Dienstplan) länger, als es der Arbeitsvertrag vorsieht, arbeitet (also eigentlich eine stillschweigende Änderung zur Vollzeitstelle eingetreten ist) – sie aber KEINE Vollzeitstelle will – sprich – sich nicht zur den nach einer Vollzeitstelle zu leistenden Arbeitsstunden verpflichten will?
Mehrarbeit ja (aber nur freiwillig) aber eben nicht als Verpflichtung. Damit die Teilzeitkraft jederzeit, nach persönlichen Wünschen, wieder weniger Stunden arbeiten kann und dies dann nicht vom Arbeitgeber als Arbeitsverweigerung angesehen werden kann.
Gibt es dazu eine eindeutige Regelung?
Hallo Eva,
eine Änderung des Anstellungsverhältnis von Teil- auf Vollzeit muss im Vertrag festgehalten werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Was ist, wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel steht, dass der Arbeitnehmer sich verpflichtet, über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus für die Firma tätig zu werden, und der Arbeitgeber willkürlich jeden Tag manche Arbeitnehmer länger da behält, wie er grade lustig ist, und dies auch immer erst im Laufe des Arbeitstages ankündigt? Müssen Arbeitnehmer das hinnehmen? Und muss der Arbeitnehmer, wenn er seine vertraglich festgelegten Stunden abgeleistet hat, wirklich jeden Tag fragen, ob er jetzt doch bitte nach Hause gehen darf, nur um dann vom im Vollzeit angestellten Vorarbeiter entgeistert angestarrt zu werden und eine Belehrung darüber zu erhalten, wie er sich erdreisten kann, ein Privatleben haben und gehen zu wollen, wenn er doch genau weiß, dass noch Arbeit ansteht, und dann befohlen zu bekommen, noch 1-2 Stunden Aufträge abzuarbeiten, während seine Kollegen teilweise bereits gegangen sind?
Hallo Lars,
in der Regel muss der Arbeitnehmer rechtzeitig über die Überstunden informiert werden. Außerdem unterliegt dies der Zustimmungspflicht. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, aber es steht ja im Vertrag und der wurde unterschrieben. Gilt dies nicht als meine Zustimmung?
Hallo Lars,
die genaue Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag ist uns unbekannt. Damit sollten Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden.
Das Team von arbeitsvertrag.org