Freizeit ist heutzutage ein rares Gut. Denn die teilweise unerbittliche Leistungsgesellschaft verlangt einem Beschäftigten vollen Einsatz und stets das Fünkchen mehr ab, um sich gegen die unzähligen Konkurrenten durchzusetzen. Gerade Mütter und Väter stehen oft vor der Mammutaufgabe, Job und Familie miteinander zu vereinen.
Ein Teilzeitjob stellt dabei die ideale Lösung dar, um die berufliche und die private Sphäre in Einklang zu bringen. 2015 nutzten knapp 68 % aller Mütter in Deutschland dieses Beschäftigungsmodell. Problematisch wird es jedoch, wenn die Arbeit ohne Überstunden nicht mehr zu bewältigen ist. Doch sind laut Arbeitsrecht Überstunden bei Teilzeit überhaupt statthaft und wenn ja, wie viele?
Im nachfolgenden Ratgeber bringen wir Licht ins Dunkel und klären darüber auf, ob ein in Teilzeit Angestellter zu Überstunden verpflichtet werden darf und was es dabei zu beachten gilt.
Inhalt
Kompaktwissen: Überstunden bei Teilzeit
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Leistung von Überstunden bei Teilzeit. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt normalerweise nur dann, wenn Überstunden in einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbart wurden oder in einer Notsituation, in der Mehrarbeit notwendig ist, um den Betrieb aufrecht zu erhalten (z. B. bei Naturkatastrophen oder Bränden).
Wurden Überstunden bei Teilzeit im Arbeitsvertrag festgehalten, werden diese in der Regel genauso vergütet wie regulär geleistete Arbeitsstunden. Ein Überstundenzuschlag kann ebenfalls im Vertrag vereinbart werden.
Je nachdem, wie regelmäßig der Arbeitgeber Überstunden bei Teilzeit anordnet, kann es tatsächlich passieren, dass dadurch aus der Teilzeit- eine Vollzeitstelle wird. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.
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Sind Überstunden bei Teilzeit erlaubt?
Prinzipiell müssen Mitarbeiter in Teilzeit keine Überstunden leisten. Eine Pflicht dazu besteht zumindest nicht ohne weiteres. Denn der Arbeitgeber kann nicht ohne rechtliche Grundlage die Arbeitszeit heraufsetzen, indem er die Ableistung von Überstunden verlangt. Bei Teilzeit gilt das genauso wie bei Vollzeit.
Eine Ausnahme gilt mithin dann, wenn die Mehrarbeit im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Üblicherweise muss dann bestimmt werden, wie viele Stunden dabei maximal vorgesehen sind. Existiert im entsprechenden Unternehmen ein Betriebsrat, muss dieser der Regelung zustimmen.
Eine wichtige Ausnahme zu dieser Überstundenregelung bei Teilzeit bilden Notsituationen, welche zur Aufrechterhaltung des Betriebes Mehrarbeit unabdingbar machen. Insbesondere bei Naturkatastrophen oder Bränden kann Mitarbeitern vom Arbeitgeber einseitig die Verpflichtung zu Überstunden bei Teilzeit übertragen werden.
Bezahlung von Überstunden bei Teilzeit
Eine Entlohnung von Überstunden ist nur dann vorgeschrieben, wenn die Mehrarbeit während der Arbeitszeit angeordnet oder gebilligt wurde. Das heißt, der Arbeitgeber muss Überstunden bei Teilzeit auch dann bezahlen, wenn er diese zwar nicht angeordnet, sie aber trotz Kenntnisnahme auch nicht unterbunden hat.
Mit einer entsprechenden Klausel im unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag kann die Vergütung unaufgeforderter Überstunden bei Teilzeit ausgeschlossen werden.
Besteht eine Verpflichtung bzw. Weisung dazu, mehr Stunden abzuleisten, wird üblicherweise der normale Lohn gezahlt. Zuschläge müssen vertraglich festgehalten sein. Sind aber gemäß einem BAG-Urteil vom 05.12.2024 (Az. 8 AZR 370/20) ab der ersten Überstunde zu zahlen. Das Gericht urteilte dabei gegen die gängige Praxis, die vorsah, dass Zuschläge bei Teilzeit erst dann in Frage kommen, wenn die Arbeitsdauer die einer Vollzeitkraft übersteigt.
Wenn durch Überstunden die Teil- zur Vollzeit aufgebläht wird
Aus der Sicht des Arbeitgebers bergen Überstunden bei Teilzeit eine gewisse Gefahr. Es kann nämlich passieren, dass diese bei einer bestimmten Regelmäßigkeit zu einer ausdrücklichen Vertragsänderung führen und aus der Teilzeit- eine Vollzeitstelle machen.
Arbeitet eine Teilzeitkraft gemäß der Anordnung des Arbeitgebers wiederholt länger, als es der Arbeitsvertrag vorsieht, so vollzieht sich automatisch ein Übergang zum Vollzeitbeschäftigten.
Auch wenn hierfür keine schriftliche Grundlage existiert, handelt es sich um eine stillschweigende Übereinkunft. Entscheidend ist hierfür der geäußerte Wille beider Vertragsparteien, der durch dessen Umsetzung deutlich wird. Aus den Überstunden bei Teilzeit wird so eine Vollzeitbeschäftigung.
Eine solche stillschweigende, konkludente Änderung der abzuleistenden Stunden kann vom Arbeitsgeber nicht einseitig zurückgenommen werden. Es bedarf dann einer Änderungskündigung, die sich dabei an den gängigen Kündigungsfristen orientieren muss, oder der Mitarbeiter muss sein Einvernehmen bekunden, wieder auf die reduzierten Stunden zurückgestuft zu werden.
Hallo,
Meine Mutter Arbeit im Krankenhaus als OP-Schwester als 6h Kraft. Sprich 30h/Woche.
Statt um 14.15Uhr gehen zu können, wird sie oft bis 17.00Uhr eingespannt.
Muss sie das so hinnehmen oder kann sie am Ende der Woche sagen „Ich hab meine 30h voll, ich bleibe zuhause!“ ?
Liebe Grüße
Ulrike
Hallo,
ich bin seit April letzen Jahres in einer Teilzeit stelle befristeter Vertrag !
Aufgrund mangelndes Personals ständige Überstunden !!
Habe 86 im Monat * vertraglich vereinbart Klausel ( der Arbeitnehmer kann auch Mehrarbeit leisten bis zu 130 Std. )
Wie gesagt ständiger Personalmangel und ständig Überstunden!!
Was kann Mann dagegen tun .?
Muss dazu sagen kann keine Mehrarbeit leisten bin alleinerziehend und muss auch privat vieles organisieren dadurch .
Also zusätzliche Belastung
ich habe einen 10 Stunden /wöchentlich Arbeitsvertrag und habe die letzten 3 Monate jeweils 75 Stunden monatlich laut Dienstplan gearbeitet. Sind 50% und mehr Überstundenleistung erlaubt? Ich stehe durchschnittlich mit 18 Stunden (oft über 20 Std.) im Dienstplan, obwohl ich nur 10 Stunden pro Woche Vertrag habe.
Hallo,
ich habe seit diesem Jahr Teilzeit 32 h/Woche 4 Tage (Mo-Do) vertraglich so festgehalten. Ich mache im Monat 1 Woche Rufbereitschaft Freitag 16.00 nach Arbeitsschluß bis Freitag 6.00 zum Arbeitsbeginn, gibt es eine Regelung, das ich an den beiden Freitagen arbeiten kann, während der Regulären Arbeitszeit 6.00 – 16.00 Uhr, da ich diese Tage im Normalfall frei habe, um das Dienstfahrzeug/ Bereitschaftswagen zu übernehmen und nicht sinnlos auf Arbeit zu fahren um das Auto zu übernehmen würde ich gern diese beiden Tage normal arbeiten und später frei machen, gibt es dafür eine Regelung evtl. Gesetz?
MfG Werner
Es ist schon krass, wie die Gesetzgebung da beschaffen ist. Menschen machen nicht ohne Grund Teilzeit und eigentlich müsste es verboten werden, dass man in dem Arbeitszeitmodell überhaupt irgendeine Überstunde ableistet. Millionen von Arbeitnehmern machen in diesem Lande Millionen von Überstunden. Das ist pervers! Warum schafft man keine neuen Arbeitsplätze, wenn offenbar Bedarf an Arbeit da ist?
Ich arbeite auch in Teilzeit; mache also 30 Stunden pro Woche, und bin jetzt bei 170 Überstunden auf meinem Zeitkonto. Der Arbeitgeber unternimmt null, um solche Zustände zu verhindern oder mir meine kostbare Freizeit, die mir verdammt nochmal zusteht, abzugelten! Und das muss ich alles so hinnehmen??
Ich bin bei meinem Arbeitgeber von 35h auf 30h die Woche runter gegangen, weil ich immer 42+ stunden hatte und wie andere 30 stunden Kräfte meine 36h haben wollte. Habe etwa 12h Arbeitsweg bei 6 Tagen Arbeit (5 waren abgemacht im Einstellungsgespräch). Alles besprochen, Vertrag geändert, immernoch 42+h gehabt. Ist seit etlichen Wochen auf 45+ Stunden hoch. Habe bereits mehrfach Vorgesetzten gesagt will ich nicht und kann ich nicht. Zumal andere kaum mehr als ihre stunden und 3-4 Tage frei haben gegen meinen 1. Ein anderer Kollege hat 35h Vertrag und kam selbst wenn er Pausen nicht machen konnte auf max. 44h, ich als 30h Kraft auf 46. Das kann doch nicht rechtens sein? Ich sehe keinen Notfall, wenn es der dauerzustand ist und ich klar anderen Gegenüber benachteiligt werde. Bin an meinem einen Tag frei ständig krank oder Energielos. Meine Woche Urlaub habe ich im Bett verbracht. Hab nicht mal mehr die Energie zum Arztbesuch aufgebracht. Jetzt geht es nächste Woche mit 46 Stunden weiter. So viele Überstunden als Dauerzustand und gegen die verenbahrte Arbeitszeit kann doch nicht rechtens sein? Wieviel Prozent sind erlaubt? P.S. Arbeitgeber ist ein Bäcker.
In meinem Arbeitsvertrag ist eine überstundenpauschale enthalten, die besagt, dass 2 Stunden zusätzliche Arbeit pro Tag mit dem Lohn bereits abgegolten sind. Bedeutet dass das ich in Teilzeit diese Überstunden machen muss, bzw. Ist das eine Geundlage auf derer ich zu Überstunden gezwungen werden kann?
Guten Tag, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag für 80 Stunden im Monat. Gehe aber jeden Monat ca 110 Stunden, d.h. ca 5 bis 6 Stunden am Tag, arbeiten. Die Überstunden werden normal bezahlt. Was mich aber stört, dass ich im Urlaub oder krank nur 4 Stunden täglich bezahlt bekomme. Das entspricht aber nicht dem Durchschnitt. Ist das so ok?
Hallo. Ich arbeite in einer Betreuungs Einrichtung für Kinder in Teilzeit.
Pro Woche arbeite ich 3 Stunden weniger als im Vertrag stehen.
Dies soll durch Vollzeit Arbeit in den Schulferien ausgeglichen werden.
Ist das rechtens?
Hallo,
ich habe eine Teilzeitstelle mit 19,5 h. In meinem Vertrag steht:“ mit der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer entsprechenden Vollbeschäftigten.“ Außerdem steht dort:“ Die Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.“
Jetzt möchte mein Chef, dass ich 2 Stunden mehr pro Woche arbeite. Da ich Mittwoch und Donnerstag den ganzen Tag arbeite. Und jeden zweiten Freitag, soll ich jetzt jeden Freitag arbeiten. Also drei Tage die Woche. Kann ich das ablehnen? Oder muss ich mit rechtlichen Folgen rechnen?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Monika
Hallo,
Ich bin für 25h an 4Tagen die Woche angestellt.
Nun gab es einen aus einer Notsituation(Corina) bedingen Engpass. In dieser Zeit habe ich sechs Tage gearbeitet und 33h die Woche. Dies war abgesprochen und mir wurde eine Auszahlung der Überstunden mündlich zugesagt.
Nun habe ich in den ersten drei Wochen des Monats wieder Überstunden gemacht und jetzt bietet sich an diesem Wochenende (Ende der Sommerferien) an, dass ich fünf Tage Urlaub machen kann. Diesen habe ich auch schriftlich beantragt.
Die Dame im Büro ist nun der Meinung, dass sie fünf Tage kein bezahlter Urlaub seien, sondern meine freien Tage, die ich in den Wochen vorher nicht genommen habe. Dies bedeutet für mich, dass ich weniger Geld bekomme. Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt und ich sollte die Überstunden bezahlt und den Urlaub regulär genehmigt bekommen.
Kann mir jemand seine Meinung dazu sagen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht das ich Wöchentlich 40 Std und im Monat auf 173 Std mache, tatsächlich mache ich aber 41,5 Std wöchentlich das waren 178,8 Std im Monat das bedeutet ich hätte Monatlich 6 Überstunden. Leider sieht mein Chef das nicht ein mir die geleisteten Überstunden auszuzahlen oder mir frei zu geben, kann ich mich gegen die wöchentlich 1,5 Std wehren und kann ich einen Ausgleich fordern?
Hallo.
Wieviele Überstunden sind in Teilzeit zumutbar,wenn im Vertrag zwar die Überstunden,aber keine Anzahl der Stunden festgehalten wurde?
21Std/Woche vertraglich vereinbart.
Geplant mit 38 Std..
Seit mehr als 20 Jahren im Unternehmen
Und nicht mit diesen vielen Überstunden einverstanden.
Musste nie soviele Überstunden machen,meine Stunden waren über Jahre immer mal plus minus 10-20 im Monat… je nach Situation. Urlaub,Krankenvertretung.
Aber nach Filialwechsel werden 18Überstunden in der Woche verplant.
Ich werde das Thema ansprechen,möchte nur gwrnw wissen,wieviele üstd zumutbar sind,wenn wie gesagt,im Vertrag zwar die Überstunden,aber keine konkrete Zahl angegeben ist?
Vielen Dank
Guten Tag,
ich arbeite als direkt bei meiner Patientin angestellte Krankenschwester in Teilzeit (100 Std monatlich) Die Wochenstunden variieren auf Grund verschiedener Dienste. Tagdienste ca 6Std Nachtdienste grundsätzlich 11 Std.
Mein Dienstplan wird regelmäßig mit mindestens 10Std mehr geplant. Diese Überstunden lasse ich mir auszahlen. Sie werden nur mit meinem normalen Stundenlohn ausgeglichen. Jetzt habe ich hier von dem Überstundenrechner gelesen. Gibt es eine rechtliche Grundlage diesen meinem AG vorzuschlagen?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
C