Unternehmer sind in Deutschland dazu verpflichtet, Arbeitsunfälle durch verschiedene Maßnahmen zu verhindern. Dabei werden sie tatkräftig durch Mitarbeiter der zuständigen Berufsgenossenschaften (BG) unterstützt.
Doch auch die besten Schutzmaßnahmen sind nicht immer todsicher. Ein Unfall am Arbeitsplatz kann nie ganz ausgeschlossen werden.
In den Nachrichten wird immer wieder davon berichtet, dass Arbeitsunfälle auch tödlich verlaufen. Angehörige stehen dann nicht nur unter Schock, sie wissen auch nicht, welche Versicherungsleistungen ihnen zustehen. Mehrere Fragen stehen im Raum, wenn ein tödlicher Arbeitsunfall vorliegt: Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig? Stehen den Angehörigen Leistungen zu, wenn die Karriere des Familienmitglieds plötzlich mit einem tödlichen Unfall am Arbeitsort endet? Der vorliegende Ratgeber liefert Antworten.
Inhalt
Kompaktwissen: Tödlicher Arbeitsunfall
Der Arbeitgeber muss den tödlichen Arbeitsunfall sofort bei der Berufsgenossenschaft melden, z. B. per Telefon oder Fax.
Die Berufsgenossenschaft zahlt den Hinterbliebenen des tödlich Verunglückten Sterbegeld für die Bestattungs- und Überführungskosten. Witwe/r erhalten eine Hinterbliebenenrente und Kinder unter 18 Jahren eine Waisenrente.
Normalerweise stellt die gesetzliche Unfallversicherung den Arbeitgeber von der Haftung für Personenschäden frei. Dafür zahlt er schließlich Versicherungsbeiträge. Nur bei Vorsatz haftet der Arbeitgeber für Schäden, etwa bei sehr schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsschutz. In welchen Fällen vorsätzlichen Handeln anzunehmen ist, lässt sich aber nur schwer beantworten.
Tödlicher Betriebsunfall: Diese Leistungen stehen Ihnen zu
Niemandem ist zu wünschen, mit dem folgenden Szenario konfrontiert zu werden: Plötzlich steht die Polizei vor der Tür und bringt Nachrichten von dem tödlich verunglückten Familienmitglied. Neben dem Schock und der folgenden Trauer müssen die Hinterbliebenen dann auch die versicherungstechnischen Aspekte bewältigen. Und dabei können tatsächlich finanzielle Leistungen herausspringen.
Die Höhe des Sterbegeldes ist von der zuständigen Genossenschaft abhängig. So sorgte 2016 beispielsweise ein tödlicher Arbeitsunfall dafür, dass die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) in den neuen Bundesländern 4.320 Euro und in den alten Bundesländern 4.980 Euro zahlte.
Übernehmen Dritte die Bestattung, wie das Unternehmen oder ein Nachbar, erhalten diese häufig die tatsächlichen Bestattungskosten. Zusätzlich werden oft auch die Überführungskosten gedeckt, wenn der Arbeitnehmer in großer Entfernung zur Familienwohnung verstorben ist.
Zusätzliche Finanzleistungen
Liegt ein tödlicher Arbeitsunfall vor, hilft zu allererst die Berufsgenossenschaft. Doch unabhängig vom Sterbe- und Überführungsgeld können zurückgelassene Familienmitglieder unter Umständen auch Förderung durch andere Finanzhilfen erhalten. Dazu gehören:
- Die Hinterbliebenenrente: Diese Rentenzahlung richtet sich an Witwen und Witwer sowie eingetragene Lebenspartner und wird für zwei Jahre gezahlt. Die Höhe beträgt 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen.
- Die Waisenrente: Alle Kinder des Verunglückten, die noch nicht 18 Jahre alt sind, besitzen grundsätzlich Anspruch auf Waisenrente bzw. Halbwaisenrente. Auch dabei wird sich am Jahresarbeitsverdienst des Versicherten orientiert. Vollwaisen erhalten 30 Prozent, Halbwaisen 20 Prozent.
Besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, kann dafür unter Umständen eine einmalige finanzielle Beihilfe in Höhe von 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen gezahlt werden. Betroffene sollten sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger erkunden, ob dieser Fall bei ihnen zutrifft.
Steht einer Mutter (Kind 20) nach tödlichen Arbeitsunfall was zu ?
Die große Witwenrente beträgt 55 % und wird zeitlich unbegrenzt gezahlt bei entsprechender Beantragung//Berechtigung!