Mit Teilzeitjob Beruf und Familie besser vereinbaren

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Für einen Teilzeitjob entscheiden sich häufig Frauen, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben.
Für einen Teilzeitjob entscheiden sich häufig Frauen, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben.

Wer kleine Kinder hat, weiß, wie schwer es ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Da wären zum einen die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen.

Viele öffnen erst um 8 Uhr und sind mitunter schon gegen 16/17 Uhr wieder geschlossen. Angesichts von Fahrzeiten ist es da unmöglich bei einem Vollzeitjob selbst vor Ort zu sein und seine Sprösslinge einzusammeln. Hinzu kommen die häufigen krankheitsbedingten Ausfälle, da sich die Kleinen angesichts eines noch nicht vollentwickelten Immunsystems untereinander und später auch ihre Eltern anstecken, die wegen Krankheit ausfallen.

Unter diesen Umständen kann es Sinn machen, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, um sich etwas Stress zu ersparen und die wertvolle Zeit mit dem eigenen Kind so gut wie möglich zu genießen. Wir klären im Folgenden, welche Vor- und Nachteile Teilzeitarbeit mit sich bringt, wie hoch bei Teilzeit die abzuleistenden Stunden ausfallen, ob es ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine Teilzeitstelle gibt und worauf zu achten ist, wenn Eltern nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen.

Kompaktwissen: Teilzeit

Was bedeutet Teilzeit?

Bei einer Teilzeitbeschäftigung arbeitet der Betroffene regelmäßig weniger bzw. kürzer als die Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen.

Wie viel Stunden muss ich in Teilzeit arbeiten?

Eine pauschale Aussage gibt es hierfür nicht. Vielmehr richtet sich dies danach, wie viel Stunden pro Woche Vollzeit-Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten. Wenn z. B. im Betrieb eine 40-Stunden-Woche üblich ist, gilt jede Arbeitszeit, die unter dieser Stundenzahl liegt, als Teilzeit.

Habe ich Anspruch auf eine Teilzeitbeschäfigung?

Laut § 8 TzBfG haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit, wenn Sie bereits seit sechs Monaten im Unternehmen arbeiten und im Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind. Dieser Anspruch besteht übrigens nicht nur im Rahmen der Elternzeit oder Pflegezeit.

Kann ich auch verlangen, von Teilzeit wieder in Vollzeit zurückzukehren?

Das wird schon etwas schwieriger, weil es keinen rechtlichen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit gibt und damit auch nicht auf Rückkehr in die Vollzeit. Wenn aber eine neue freie Stelle frei wird, muss der Arbeitgeber seinen Teilzeitbeschäftigten bevorzugt berücksichtigen, wenn dieser gleich geeignet ist (§ 9 TzBG).

Verwenden Sie den kostenlosen Teilzeitrechner!

Spezifische Informationen zur Arbeitstätigkeit in Teilzeit:

antrag-teilzeit-ratgeber

An­trag auf Teil­zeit

Lesen Sie hier, was der Beantragung von Teilzeit zu beachten ist.

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Ge­halt bei Teil­zeit

Wie fällt das Gehalt bei einem Teilzeitjob aus? Infos gibt’s im Ratgeber!

Sind Überstunden bei Teilzeit erlaubt?

Über­stunden bei Teil­zeit

Überstunden bei Teilzeit – ist das rechtens oder sogar Pflicht? Alles dazu erfahren Sie hier.

Teilzeit und Krankenversicherung: Was gilt es da zu beachten?

Kranken­versiche­rung bei Teil­zeit

Ein Job in Teilzeit kann Einfluss auf die Krankenversicherung haben. Alles dazu verrät dieser Ratgeber.

Vor der Vertragsunterzeichnung für einen Job in Teilzeit sollte die Rente stets berücksichtigt werden.

Vermin­derte Rente bei Teil­zeit

Ein Teilzeitjob vermindert die Rentenansprüche. Wer dennoch Zuschüsse erhält, erklären wir hier.

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Urlaubsanspruch bei Teil­zeit

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welchen Urlaubsanspruch Teilzeitkräfte haben.

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Bezahlte Krankheitstage bei Teil­zeit

Ob Sie auch bei einem Teilzeitjob von bezahlten Krankheitstagen profitieren können, verraten wir hier.

Wie unterscheiden sich Vollzeit und Teilzeit?

Arbeitnehmer, die jeden Tag acht Stunden und damit 40 Stunden pro Woche in einem Unternehmen tätig sind, werden als Vollzeitarbeitskraft bezeichnet. Bei welchen Jobs ist von Teilzeit die Rede? Gibt es hier ein festes Stundenkontingent, das eine Stelle zum Teilzeitjob macht?

Was ist Teilzeit? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, die regelmäßig für eine vergleichsweise geringere Arbeitszeit beschäftigt sind als Vollzeitkräfte. Demnach kann nicht pauschal gesagt werden, wann es sich um Teilzeitjobs und wann um Vollzeitjobs handelt. Es kommt immer auf die vorherrschenden Bedingungen im Unternehmen an – so geht es auch aus § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) hervor. Mitnichten ist deshalb eine pauschale Aussage wie „Ein Arbeitsvertrag ist als Teilzeitjob ausgelegt, wenn er eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden aufweist.“ korrekt.

Teilzeitarbeit: Haben Sie ein Recht auf Teilzeit?

Teilzeit: Wie viele Stunden muss gearbeitet werden? Wann es sich um einen Teilzeitjob handelt, ist abhängig vom Unternehmen.
Teilzeit: Wie viele Stunden muss gearbeitet werden? Wann es sich um einen Teilzeitjob handelt, ist abhängig vom Unternehmen.

Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit gerne reduzieren wollen und einen Arbeitsvertrag mit Teilzeit anstreben, fragen sich häufig, ob sie hierbei auf den guten Willen vom Arbeitgeber angewiesen sind, oder es eine gesetzliche Grundlage gibt, die Stelle in einen Teilzeitjob umzuwandeln.

Hier hilft ein Blick ins Teilzeit- und Befristungsgesetz. Es gibt klar vor, dass Arbeitnehmer, die bereits mindestens für sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, sich mit dem Wunsch der Arbeitszeitreduzierung an ihren Vorgesetzten wenden dürfen. Zudem müssen regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer dort ihre Arbeit verrichten, wobei Auszubildende hierbei nicht berücksichtigt werden.

Wollen Sie teilzeitbeschäftigt werden, gilt es, Ihren Wunsch schriftlich zu formulieren. Beachten Sie: Bei der Angabe des Zeitpunktes, zu dem Sie gern mit Ihren Stunden runtergehen möchten, muss eine Frist von drei Monaten eingehalten werden. Beim Antrag auf einen Teilzeitjob sollte zudem angegeben werden, wann und in welchen Zeiträumen Sie zu arbeiten wünschen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber sich vollends nach Ihren Vorstellungen richten muss. Gemäß Teilzeitarbeitsgesetz hat eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu erfolgen, bei der beide Seiten gehört und ein Kompromiss gefunden werden muss.

Ob der Arbeitgeber Ihren Job in einen Teilzeitjob umwandelt, hängt maßgeblich davon ab, ob dieses Vorhaben durch betriebliche Gründe nicht quasi unmöglich ist. Kann Ihr Vorgesetzter anführen, dass hieraus erhebliche Nachteile in der betrieblichen Organisation bzw. dem Arbeitsablauf oder der Sicherheit respektive in keiner Relation stehende Kosten resultieren, kann er Ihren Wunsch verneinen.

Zu welchem Ergebnis die internen Absprachen geführt haben, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der gerne als Teilzeitkraft beschäftigt werden will, allerspätestens vier Wochen vor dem anvisierten Beginn der Stundenreduzierung mitzuteilen – und zwar schriftlich. Eine mündliche Auskunft ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig.

Wurde Ihr Anliegen abgeschmettert, ist das nicht das Ende der Welt. Wollen Sie von Ihrem Wunsch „Teilzeitjob“ nicht abrücken, erlaubt Ihnen der Gesetzgeber frühestens nach einer Zweijahresfrist erneut mit diesem Anliegen an Ihren Vorgesetzten heranzutreten.

Ausbildung in Teilzeit – Ist das in Deutschland möglich?

Sie suchen Stellenangebote für Teilzeit? Im Internet gibt es eine Menge Karriereportale.
Sie suchen Stellenangebote für Teilzeit? Im Internet gibt es eine Menge Karriereportale.

Nach dem Motto „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ werden Auszubildende für gewöhnlich lange und hart gefordert.

Ausbildungsbetriebe sind jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden, die unter anderem im Berufsbildungsgesetz und im Arbeitszeitgesetz festgehalten sind.

Um die Ausbildung flexibler zu gestalten und auch jungen Familien entgegenzukommen, sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Möglichkeit vor, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung) (§ 8 BBiG).

Die Genehmigung von Teilzeitstellen ist in diesem Zusammenhang demnach davon abhängig, ob der Auszubildende bereits ein Kind hat oder aber sich in der Pflege eines nahen Angehörigen engagiert. Dies können Gründe sein, welche einen Anspruch auf „Job in Teilzeit erlernen“ rechtfertigen.

Ausbildung in Teilzeit – wie viele Stunden werden Sie in der Woche gefordert? Für gewöhnlich wird ein Job unter diesen Umständen in wöchentlich 20 bis 35 Stunden erlernt. Wie sich in Teilzeit Ihre Ausbildung dann ganz konkret gestaltet, ist mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen. Doch eins ist sicher: Der Besuch der Berufsschule ist kein Teilzeitjob. Hier können in der Regel keine Abstriche gemacht werden.

Teilzeit nach Elternzeit – was ist zu beachten?

Die erste Zeit mit dem frisch geschlüpften Nachwuchs ist für viele Eltern eine ganz besondere. Sie müssen sich nicht nur erstmal aneinander gewöhnen, sondern erleben auch fasziniert mit, wie schnell sich so ein kleines Bündel Mensch entwickelt. Viele greifen deshalb auf die Option „Elternzeit“ zurück, in der das Arbeitsverhältnis ruht und nach gewisser Zeit wieder aufgenommen wird.

Welche Voraussetzungen hier gelten, wurde bereits im vorherigen Absatz erläutert. Was wichtig ist zu wissen: Auch die Elternzeit zählt in den notwendigen mindestens sechsmonatigen Zeitraum hinein und wird damit angerechnet.

Wollen Sie nach der Elternzeit unmittelbar wieder in den Job einsteigen, jedoch in Teilzeit Ihre Arbeit verrichten, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Er sollte spätestens drei Monate vor Ihrem geplanten Wiedereintritt schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber vorliegen. Wird Ihr Antrag aus rechtlich nicht zulässigen Gründen abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen und diese Entscheidung arbeitsgerichtlich anzufechten. Es handelt sich in diesem Zusammenhang dann um eine Leistungsklage. Spielen Sie mit der Idee der Kündigung, sollten Sie berücksichtigen, dass Ihnen in der Regel keine Abfindung zusteht und Sie gegebenenfalls auch mit einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen müssen.

Die Vor- und Nachteile von Teilzeitjobs

Von Vollzeit in Teilzeit? Jobs können zeitlich reduziert werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen eingehalten werden.
Von Vollzeit in Teilzeit? Jobs können zeitlich reduziert werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen eingehalten werden.

Es kann viele Beweggründe geben, warum sich ein Arbeitnehmer dazu entschließt, seine Arbeitszeit zu reduzieren. In der Regel erfolgt vorher ein ausgedehnter Abwägungsprozess, schließlich gibt es für gewöhnlich zwei Seiten eine Medaille.

Welche Argumente dafür sprechen können, einen Teilzeitjob aufzunehmen und welche Aspekte womöglich hadern lassen, führen wir im Folgenden auf. Im Mittelpunkt steht hier der Arbeitnehmer.

Vorteile vom Teilzeitjob

  • Mehr Freizeit und Zeit für das Kind:
    Eingangs wurde bereits erwähnt, dass die Gesellschaft und vor allem die Arbeitswelt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch nicht die nötige Bedeutung beimisst. Angesichts beruflicher Verpflichtungen, die eine Präsenzkultur fordern und fördern und der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen kann es deshalb sehr schwer sein, beides miteinander zu vereinen. Angebote wie Betriebskindergärten schaffen hier Abhilfe, doch sind für viele Mitarbeiter – gerade in Start-ups – ein ferner Traum. Ein Teilzeitjob kann in diesem Fall helfen und Raum schaffen, um sich um die wirklich wichtigen Dinge zu kümmern.
  • Arbeitnehmer sind produktiver und motivierter:
    Vor allem Eltern, die einen Teilzeitjob aufnehmen, um mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, sind gewöhnt, ihren Tagesablauf minutiös durchzuplanen. Das kommt auch Arbeitgebern zugute, schließlich strukturieren Personen in Teilzeit ihre Arbeitsabläufe häufig sehr viel besser als vergleichbare Arbeitnehmer in Vollzeit. Herausgefunden wurde darüber hinaus, dass sie damit auch wesentlich produktiver sind, was dem jeweiligen Unternehmen zum Vorteil gereicht.

Nachteile vom Teilzeitjob

Mit einem Teilzeitjob haben Sie mehr Zeit, um Ihre Kinder bei Hausaufgaben zu unterstützen.
Mit einem Teilzeitjob haben Sie mehr Zeit, um Ihre Kinder bei Hausaufgaben zu unterstützen.
  • Deutliche Gehaltseinbußen:
    Gehen Sie mit den Stunden runter, wird sich das auch in Ihrem Geldbeutel bemerkbar machen, schließlich beschäftigt Sie kein Arbeitgeber mit vollem Lohnausgleich weiter. Bei Teilzeit sind die Wochenstunden demnach nicht nur reduziert, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten, was durchaus zu Stress und Zukunftsängsten führen kann. Es lohnt sich daher eine Gegenrechnung: Was brauchen Sie unbedingt zum Leben? Wie teuer wäre die Kinderbetreuung? Wie viel Geld geben Sie auf durch die Aufnahme eines Teilzeitjobs? Wie viel verdient gegebenenfalls Ihr Partner? All das sollten Sie vorher berücksichtigen.
  • Es ist laut Arbeitsrecht schwierig, von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln:
    Ebenfalls zu beachten ist, dass Sie zwar einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitjob haben, der umgekehrte Weg in Vollzeit häufig eher steinig ist. In diesem Fall können Sie sich nämlich nicht auf ein Gesetz oder ähnliches berufen und sind daher auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Dieser ist für gewöhnlich eher dazu geneigt, weniger kostenintensive Arbeitnehmer einzustellen, die beispielsweise nur einen Minijob ausüben, um Geld zu sparen.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

26 Gedanken zu „Mit Teilzeitjob Beruf und Familie besser vereinbaren

  1. Marion

    Hallo,
    ich habe einen Teilzeitvertrag mit einer 5 Tage Woche. Also einen mindesturlaub von 20 Tagen. Aber im Oktober war ich von Montag bis Samstag arbeiten. So wie es im Plan stand. Auch die Sontagsöffnung wurde nur normal abgerechnet. (soviel Sunden wie offen waren) Wie ist es dann bei Feiettagen und wenn ich krank bin? Wie wied das denn abgerechnet?
    Ich gehen 22,5 Stunden die Woche arbeiten.

    Gruß Marion

  2. Thomas

    Hallo,
    ich möchte ab August 2021 in Brückenteilzeit gehen. Weiter will ich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8 Stunden arbeiten.
    Weiter hätt ich die Möglichkeit jetzt am Montag einen Minijob für 6 Stunden anzunehmen.
    Mein Arbeitgeber hat im Vertrag die Klausel, dass es zwingend erforderlich ist, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass ich Montag und Freitag zur Arbeit erscheine.
    Weiter will auch ein weiterer Kollege in 2 Tage Teilzeit gehen und der Arbeitgeber will keine neue Arbeitskraft einstellen.
    Kann ich den Nebenjob annehmen und es dem Arbeitgeber mitteilen?
    Kann der Arbeitgeber den Nebenjob ablehnen?
    Ich wäre auf den Nebenjob wegen der Gehaltseinbußen angewiesen.
    Gruß
    Thomas

  3. Thomas

    Hallo,
    ich arbeite in gesetzlicher Teilzeit, ca. 82% , das Gehalt ist entsprechend reduziert. Nun bin ich 4 Tage vor Beginn meiner Teilzeittage krank geworden, die Gesundschreibung erfolgte 3 Tage nach Ende des Teilzeitzeitraumes. Muss der Arbeitgeber die Teilzeittage, analog Urlaub, nachgewähren?

  4. Nelli

    Hallo,
    mein Elternzeit ist am 11.03.2019 ist vorbei. Ich würde gerne statt Vollzeit in Teilzeit arbeiten, was auch gehen würde, aber mein Arbeitgeber will mein Stundenlohn kürzen sogar 2€/Std weniger zahlen. Meine Frage wäre, ob es Gesätzlioch geregelt oder muss er mein Vollzeit Stundenlohn vor dem Elternzeit weiterhin bezahlen, oder soll er mein Lohn kürzen?

  5. Heiner

    Hallo,

    Ich verhandle gerade meinen Teilzeitvertag aus. Ich arbeite aktuell 40 Std. Möchte nun auf 30 Std reduzieren. Die Firma hat mehr als 16 Mitarbeiter und ich bin 2 Jahre in Vollzeit angestellt.
    Nun schlägt man mir 40 oder nur 20 Std vor. Da es organisatorisch für sie nicht anders händelbar ist eine 30 Std Woche an zu bieten. Sie müssten dann ja eine 25% Stelle anbieten was nicht umsetzbar ist dem Arbeitsaufkommen. Muss ich das so hin nehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heiner,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir können deshalb nicht beurteilen, ob Sie dem Vorschlag so zustimmen müssen oder durch rechtliche Mittel etwaige Ansprüche durchsetzen können. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Andrius

    Hallo,
    ich arbeite als Zeitungsträger Teilzeit und das ist meine Hauptbeschäftigung. Da ich zwei Arten von Zeitungen gleichzeitig austragen muss, bin ich bei zwei Verlagen eingestellt und kriege zwei Lohnzettel. Ich zahle bei beiden Stellen Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherungen. Wie ich verstehe, sind das also schon zwei Teilzeitjobs. Mein Beschäftigung beträgt 3 St. x 6 Tage, also 18 St. pro Woche.
    Daneben bin ich bei anderen zwei Arbeitgeber geringfügig beschäftigt – nicht mehr als 450 eur pro Monat, also minijob. Geringfügige Beschäftigung ist ausschließlich auf die freie von der Hauptbeschäftigung Zeit begrenzt (überwiegend am Wochenende).
    Nun zu meiner Frage.
    Ich habe noch eine Teilzeitstelle gefunden und will die annehmen. Alle meine Arbeitgeber (auch zukünftige) sind informiert und einverstanden.
    1. Ich kann nicht mehr geringfügig (minijob) arbeiten, weil die 450 Euro Gränze ist schon erreicht. Mein neuer Arbeitgeber bietet mir aber nur Teilzeitstelle. Bin ich mit eventuell 3 Teilzeitjobs und einem minijob überhaupt noch im legalem Bereich?
    2. Wie viel Wochenstunden darf ich noch zusätzlich am neuen Arbeitsplatz arbeiten? Pro Woche arbeite ich jetzt 18 St. Hauptbeschäftigt + minijob ca. 15 – 25 St. pro Woche. Summieren sich alle meine Arbeitsstunden aus Hauptbeschäftigung und minijob zusammen?
    2. Was passiert, wenn die neue Teilzeitstelle (mit z. B. 6 St. pro Woche), generiert die zusätzliche Einkommen die höher als die Einkommen aus Zeitungsträger Job sind, wird dann die neue Teilzeitstelle meine Hauptbeschäftigung?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrius,

      zunächst zur maximalen Arbeitszeit. Diese beträgt 48 Wochenstunden. Mehrere Beschäftigungen sind grundsätzlich möglich, solange diese maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird. Auch sollten Sie darauf achten, dass die Ruhezeiten zwischen zwei Jobs eingehalten werden. Wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, müssen für alle Beschäftigungen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Wenn Sie unsicher sind, welche weiteren Auswirkungen mehrere Beschäftigungen haben können, informieren Sie sich bei der Minijob-Zentrale oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. M.Hungerland

    Hallo liebes Team . Mein Anliegen bin seid September letzten Jahres von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt ,also vorher habe ich sechs Tage gearbeitet ,und jetzt nur noch 5 Tage .habe also immer einen Tag in der Woche frei . Des war auch bisher immer so ,auch wenn es In der Woche einen Feiertag gab .jetzt auf einmal heißt es ist ein Feiertag in der Woche , ist das mein freier Tag !mein freier Tag vorher war immer an einem anderen Tag, also kein fester Tag . Meine Frage nun ist es zulässig ,so zu handeln ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.Hungerland,

      hier kommt es auf die Branche an, in der Sie arbeiten. Je nachdem, ob Feiertags- und Wochenendarbeit zulässig ist (z. B. in der Gastronomie) oder nicht, werden Feiertage anders gehandhabt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Golczuk

    Hallo
    ich arbeite von Montag – Donnerstag je 6 Stunden täglich.
    In meinem Arbeitsvertrag wurden ca. 25 Std wöchentlich und 30 Tage Urlaub jährlich vereinbart wobei
    sich der Urlaubsanspruch auf 5 Tage je 5 Stunden verteilt.
    Bei einer kompletten Woche Urlaub macht das keinen Unterschied allerdings bei einzelnen Tagen.
    So ist mir z. B. aufgefallen das wenn ich Montags Urlaub mache mir nur 5 Stunden angerechnet werden.
    Gehe ich Montags arbeiten sind es aber 6 Stunden.
    Außerdem werden dieses Jahr noch zusätzlich 4 Brückentage die auf einen Freitag fallen, abgezogen.
    Würde mein Urlaubsanspruch nur auf 4 von 5 Tagen fallen, könnte man mir den Freitag nicht abziehen
    Ich arbeite ja schließlich Freitags nicht.
    Ist das nicht eine Benachteiligung gegenüber den Vollzeitmitarbeitern?
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Golczuk,

      wir würden Ihnen raten, sich mit Ihrem Arbeitsvertrag an einen Anwalt zu wenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  9. Heike

    Hallo,
    ich habe 2 Fragen.
    Mein Vollzeit-Vertrag gilt seit 1993. Dieses Jahr hatte ich erst bis 31.7.2017 auf 3/4 reduziert.
    Nun habe ich diese Befristung bis 31.12.2017 verlängert.
    Bis jetzt kam immer nur das übliche Formular, wo genau das Obige drinnen steht.
    Jetzt schicken sie mir einen Änderungsvertrag, in dem §1 insgesamt ersetzt wird durch 75% Beschäftigung einer VZ.
    1. Ist eine Arbeitszeitreduzierung immer eine Vertragsänderung?
    2. Kann ich den Satz, dass „die übrigen Bestimmungen des Arbeitsvertrages seit xx.xx.xxxx bleiben hiervon unberührt.“ nachfordern?
    Danke für die Hilfe
    Heike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike,

      solche Reduzierungen werden für gewöhnlich mit Änderungsverträgen durchgesetzt. Natürlich können Sie auch auf bestimmte Klauseln bestehen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über offene Fragen diesbezüglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Kurtz

    Ich bin teilzeitbeschäftigt mit 35 Wochenstunden (Vollzeit 39 Stunden). Bis 12/2016 durfte ich auch vor 15 Uhr die Firma verlassen (Gleitzeit 6.30 Uhr-9.00 Uhr und 12.00 Uhr-13.30 Uhr; Kernzeit . 9.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.30 Uhr-15.00 Uhr). Seit dem 1.Januar 2017 wurde festgelegt, dass Teilzeitkräfte ab 35 Wochenstunden auch erst nach 15.00 Uhr die Firma verlassen dürfen. Ich fange aber gerne früh ( 6.30 Uhr) an zu arbeiten um dann am Nachmittag mehr Freizeit zu haben. Ist die Regelung des Arbeitgebers rechtens ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kurtz,

      der Arbeitgeber kann vorgeben, wie die Arbeitszeiten ausfallen. Solch einer Änderung müssen Sie jedoch zustimmen. Bei Verweigerung kann es jedoch zu einer Änderungskündigung kommen. Wenden Sie sich am besten an den Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Birte

    Ich habe momentan eine 80 % Stelle. Ich bin derzeit im privaten Bereich jedoch sehr überlastet und würde gerne meinen Arbeitgeber überzeugen, ein Teilzeit Invest Vertrag mit mir zu vereinbaren. Jedoch nicht mit dem Ziel ein Sabbatical anzusparen, sondern im Bedarfsfall flexibel von dem angesparten Stundenkontingent verkürzte Tage zu arbeiten oder einen Tag freinehmen zu können.
    Meine Argumente sind, dass ich weiterhin die wichtigsten anliegenden Arbeiten erledige, motivierter bin und nicht im Bedarfsfall für den ganzen oder mehrere Tage krankgeschrieben werden muss. (Betreuung Kind unter 12 Jahren). Sowie mich nicht überlaste und Gefahr laufe wieder mehrere Tage/Wochen krankgeschrieben zu werden.
    Es ist also eigentlich ein Angebot an den AG soviel von meiner Arbeitskraft zu haben wie möglich.
    Der bietet mir jedoch nur an auf 50% zu reduzieren und im Falle von Mehrarbeit die Überstunden vergütet zu bekommen.
    Damit wäre mein Risiko, wenn zu wenig Arbeit da ist, ich aber voll arbeitsbereit wäre trotzdem kein Gehalt in bisheriger Höhe zu bekommen. (Ich bin Alleinerziehende und auf mind. 70% Gehalt angewiesen)
    Das Argument des AG ist, es wäre sonst ja nicht planbar wann und wie viel ich arbeite. Wenn ich krankgeschrieben werde ist das aber auch nicht planbar…
    Gibt es für so ein Modell Beispiele/Begriffen/Rechtsansprüche oder ist meine Idee ab von der Realität?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birte,

      grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Stelle nach Wunsch für Sie zu schaffen. Sind Sie mit den gegebenen Umständen nicht länger zufrieden, aber Ihr Vorgesetzter stimmt Ihren Änderungswünschen nicht zu, bleibt nur ein Jobwechsel.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Nicole

    Im August ist meine Elternzeit vorbei und ich würde gerne wieder arbeiten. Allerdings in Teilzeit.
    Ich bin als Storemanagerin in einem Filialunternehmen angestellt, in einer Filiale in Bayern. Zwischenzeitlich bin ich allerdings umgezogen und wohne nun im Rheinland .
    Jetzt meine Frage,habe ich Anspruch auf eine Stelle in einer Filiale in der Nähe meines neuen Wohnortes oder besteht der Anspruch nur für die Filiale,in der ich vor der Geburt meines Kindes war?
    Habe ich als Führungskraft auch realistische Chancen/Anspruch auf eine Teilzeitstelle ?

    Viele Grüße, Nicome

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole,

      theoretisch ist die Einsetzung in einer anderen Filiale möglich, allerdings ist dies auch von den individuellen Umständen vor Ort abhängig. Wenden Sie sich hierzu am besten direkt an Ihren Arbeitgeber. Laut § 6 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) haben auch Führungskräfte grundsätzlich Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich allerdings ebenfalls noch einmal an Ihren AG wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Uwe H.

    Wenn ich jetzt von 40 auf 34 Std. pro Woche auf Teilzeit arbeiten möchte und zwar von Mo-Do je 8,5h und Freitags frei, wie sieht es aus, wenn Freitags ein Feiertag ist, wie wird dieser dann verrechnet?

    Danke für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uwe,

      wir können Ihre Frage leider nicht nachvollziehen, da Sie an einem Freitag laut Ihrer Angaben sowieso nicht arbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Jerunche

    Ich arbeite in Teilzeit im Festbetrag 100 std,
    Nun kam mein Arbeitgeber und legte mir den Dienstplan für den neuen Monat vor in dem er mir meinen alten Urlaub von 2016 gewährte bis zum 15 des Monats danach stehe ich nicht mehr da und er müsste meine Arbeitszeit reduzieren auf 60 Std darf er das ohne meine Erlaubnis ? Und Einwilligung das Geschäft würde nicht mehr so gut laufen . Danke für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jerunche,
      arbeiten Sie erst ab dem 16.1.2017 wieder, müssen dann 60 Stunden für den restliche Monat abgeleistet werden. Die Reduzierung betrifft wahrscheinlich nur im Januar, um die tägliche Arbeitszeit nicht zu erhöhen.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Ute

    Ich suche auf eine Antwort auf die Frage : ist der Arbeitgeber im Recht das Krankengeld in den Schulferien nicht zu zahlen ? Ich arbeite in der Woche 27,5 Stunden als Reinigungskraft und war gerade bis zum 23.12.16 krank geschrieben . Nun musste ich erfahren, das mein Arbeitgeber die Zeit von Beginn der Ferien bis zu meinen Urlaub nicht bezahlt . So weit ich weis hat der Arbeitgeber für meine Krank Schreibung von meiner Krankenkasse ein Ausfallgeld bekommen.
    Ich würde mich freuen ,wenn ich eine Antwort bekäme.

    Danke Ute H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ute,
      eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebers erfolgt nur in den ersten sechs Wochen der Erkrankung. Danach wird ein Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Arbeiten Sie in den Schulferien nicht, ist der Arbeitgeber auch nicht zur Zahlung von einem Krankengeld verpflichtet.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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