Teilzeit und Krankenversicherung: Was gilt es da zu beachten?

Teilzeit und Krankenversicherung: Führt weniger Arbeit zu geringerem Schutz?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Teilzeit und Krankenversicherung: Was gilt es da zu beachten?
Teilzeit und Krankenversicherung: Was gilt es da zu beachten?

Es ist die Institution, die den Mensch für gesundheitliche Risiken rüsten soll und dabei selbst über Jahrhunderte hinweg sämtlichen Widrigkeiten stets die Stirn bot: die Krankenversicherung. Sie ist neben der Rentenversicherung einer der Grundpfeiler des Sozialstaates Deutschland und sichert ihre Mitglieder finanziell ab, wenn gesundheitliche Probleme auftreten. Das kann von der Routinekontrolle beim Zahnarzt bis zur komplizierten Herz-Operation reichen.

Müsste der Patient die Kosten selbst tragen, brächte eine schwere Krankheit wohl der Mehrheit der Deutschen den Ruin. Doch seit 1883 ist die Gesundheit der Bevölkerung offiziell Staatsangelegenheit. In diesem Jahr trat das „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“ in Kraft. Wurden damals nur bestimmte Berufsgruppen von dem Versicherungsschutz erfasst, gilt seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. So regelt es § 193 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Das heißt, dass eine solche Absicherung nicht mehr nur an einen Arbeitsvertrag gekoppelt ist, sondern allumfassend gilt.

Unsicherheiten bestehen jedoch häufig bei der Frage, ob sich ein Teilzeitjob auf die Krankenversicherung auswirkt. Ändern sich etwa durch Teilzeit Konditionen der Krankenversicherung? In unserem Ratgeber gehen wir dieser Frage auf den Grund. Außerdem erfahren Sie, was es hinsichtlich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bei Teilzeit zu beachten gilt.

Kompaktwissen: Krankenversicherung bei Teilzeit

Benötigen Sie bei einem Job in Teilzeit eine Krankenversicherung?

Ja, auch Teilzeitkräfte müssen eine Krankenversicherung abschließen.

Wann sind Teilzeitkräfte von der Krankenversicherungspflicht befreit?

Verdienen Sie bei Ihrem Job in Teilzeit weniger, als es bei einem Minijob bzw. einer geringfügigen Beschäftigung üblich ist, profitieren Sie von einer Versicherungsfreiheit. Die Grenze dafür liegt üblicherweise ab 2025 bei 556 Euro (davor: 538 Euro) monatlich.

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung bei Teilzeit?

Auch bei einem Arbeitsverhältnis in Teilzeit gilt im Regelfall der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bei der Krankenversicherung. Dabei zahlt der Arbeitnehmer die einen 7,3 Prozent und der Arbeitgeber die anderen 7,3 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variieren kann. Auch dieser wird gleichmäßig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

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Krankenversicherung ist Pflicht

Wie bereits erwähnt, legt das Versicherungsvertragsgesetz die Pflicht, auch bei Teilzeit eine Krankenversicherung abzuschließen, fest. Diese kann bei einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

Hinsichtlich der gesetzlichen Anbieter wird diese Regelung durch das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) ergänzt. Dort wird in § 5 die gesetzliche Versicherungspflicht näher bestimmt. Erfasst werden folgende Personengruppen:

Auch in Teilzeit kann die Krankenversicherung über einen privaten Versicherer abgeschlossen werden.
Auch in Teilzeit kann die Krankenversicherung über einen privaten Versicherer abgeschlossen werden.
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze
  • Auszubildende, Studierende und Praktikanten, die eine berufliche, unentgeltliche Tätigkeit verrichten müssen
  • Rentner
  • Bezieher von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III sowie unter Umständen auch Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • land- und forstwirtschaftliche Unternehmer
  • Künstler und Publizisten
  • Menschen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren

Neben der gesetzlichen Variante, steht es den Versicherten frei, sich gegen Krankheiten privat abzusichern. Auch bei einem Job in Teilzeit kann die Krankenversicherung grundsätzlich über einen nicht-gesetzlichen Träger erfolgen. Der Arbeitgeber hat hier kein Mitspracherecht.

Versicherungspflichtgrenze: Freie Wahl durch hohes Gehalt

In der Regel ist das Gehalt für diese Wahlfreiheit ausschlaggebend, denn wird die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschritten, so entfällt sowohl bei Teil- als auch bei Vollzeit die Pflicht, bei einem gesetzlichen Versicherungsanbieter Mitglied zu sein.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2025 bei 73.800 Euro (monatlich: 6.150 Euro). Im Jahr 2024 betrug sie 69.300 Euro (monatlich 5.775 Euro).

Eine besondere Bedeutung kommt dieser Grenze beim Gehalt in der Teilzeit zu. Die Krankenversicherung ändert sich dann nämlich gegebenenfalls, wenn das Jahresentgelt unter den fixen Beitrag rutscht.

Teilzeit: Gesetzliche Krankenversicherung als Muss?

Zu geringes Gehalt in der Teilzeit: Die gesetzliche Krankenversicherung wird Pflicht.
Zu geringes Gehalt in der Teilzeit: Die gesetzliche Krankenversicherung wird Pflicht.

Durch die Reduzierung der Arbeitszeit in Form einer Halbtagsstelle verringert sich automatisch auch der Lohn, den der Arbeitnehmer bezieht. So kann es geschehen, dass privat Versicherte nun dazu verpflichtet sind, aufgrund der Unterschreitung der Versicherungspflicht­grenze, einem gesetzlichen Anbieter beizutreten. Doch manch einer möchte trotz Teilzeit seine Krankenversicherung bei einem privaten Träger belassen. Ist das möglich?

Ja, denn es besteht gemäß § 8 SGB V insbesondere dann die Option, sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen, wenn ein Teilzeitjob angetreten wird. Bei diesem dürfen die Arbeitsstunden maximal die Hälfte der Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des betreffenden Betriebes betragen.

Das heißt: Arbeiten Vollbeschäftigte in dem fraglichen Unternehmen 38 Stunden pro Woche, ist eine Befreiung ab maximal 19 Stunden möglich. Mittels eines Nachweises über diese Arbeitszeit kann sich der Angestellte in Teilzeit von der Krankenversicherung bei einem gesetzlichen Träger befreien lassen und stattdessen weiterhin privatversichert bleiben, sofern er die Beiträge dazu weiterhin entrichten kann.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

33 Gedanken zu „Teilzeit und Krankenversicherung: Führt weniger Arbeit zu geringerem Schutz?

  1. Anna

    Hallo,

    Ich habe einen Job als Haushaltshilfe angefangen und arbeite 5-10 Stunden die Woche. Bin ich dann noch versichert? Mein Kind ist bei mir mitversichert.

    Vielen Dank

  2. RB

    Hallo, sehe ich das richtig, dass es möglich ist, wenn man unter 55 Jahre ist und privat versichert ist (weil man immer über der Versicherungspflichtgrenze lag) durch Reduzierung der Arbeitszeit und Fall unter die Versicherungspflichtgrenze in die GKV wechseln kann? Kann diese Reduktion unterjährig von statten gehen oder ist da das Kalenderjahr maßgebend?
    Muss man dann ein Jahr lang unter der Grenze bleiben, um bei Wieder Aufstockung der Arbeitszeit und damit Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze immer noch gesetzlich freiwillig versichert zu sein?
    Zählt Firmenwagen, VWL und Provision unter die Bemessungsgrundlage über die Versicherungspflicht?
    Für hilfreiche Antworten danke ich im Voraus.
    Viele Grüße
    RB

  3. manfred

    Wen mein Chef mich teilzeit anmeldet und der Gehalt ist 700 Euro was muß er dann fuer mich Krankenversicherung zahlen er sagte er muß 700 Euro zahlen das kann nicht sein was ist daran wirklich war danke

  4. Herbert

    Hallo ,
    Möchte ab den 1.01.2021 nur noch eine 80 % Stelle , weil meine Frau schwer erkrankt ist.
    Welche möglichen Nachteile können mir entstehen und welchen Urlaubsanspruch , habe Ich trotzdem , und ist meine Krankenversicherung im vollen Umfang wie bisher.
    Möchte gerne 5 Tage Woche beibehalten um somit Überstunden zu sammeln um Zeit zu bekommen wenn bei meiner Frau Operationen anstehen , ist dies möglich?
    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

    Herbert

  5. Lampen

    Hallo ich bin Rentner und verdiene 1200 brutto dazu zahle steuern und Krankenkasse Beiträge .Jetzt bin ich krank geworden (Krebs) muss mein Chef Krankengeld zahlen? Danke für einen Antwort siewürden mir sehr helfen

  6. Monika A.

    Guten Morgen
    Ich bin verheiratet und arbeite wegen den Kindern auf 450€ Basis
    Im Falle einer Trennung, bin ich bis zur Scheidung familienversichert….Und was ist danach??
    Grüsse und Moni

  7. Yann

    Hallo,

    Ich habe eine kurze Frage: Ich bin 32 Jahre und beende im Moment meinen Master Politikwissenschaft. Ich bin 20 Stundenwochen für 1100€ als Werkstudent beschäftigt und habe noch einen Minijob. Jetzt habe ich erfahren, dass ich gar nicht mehr als Werkstudent eingestellt werden kann. Im Moment zahle ich meine Krankenversicherung mit rund 200€ mntl. selbst. Müsste das eigentlich durch meinen Arbeitgeber geschehen?

  8. Besuch

    hallo ich arbeite teilzeit 20St pro woche und zahle ungefähr 15.87 % von Krankenversicherung und mein Freund abreitet vollzeit, zahlt aber nur 3.8% Krankenversicherung. warum so unterschiedlich ? oder gibt es bei vollzeit bestimmte Summe darf man zahlen muss und bei Teilzeit muss man 15.89 zahlen ? Wobei letztes Jahr vor mein gehalterhähung habe ich auch weniger Krankenversicherung bezahlt LG

  9. Marco

    Kurze Frage:

    Aktuell bin ich gestezlich Krankenverischert. Im neuem Jahr fällt einer der 2 Jobs weg und die selbstständigkeit wird an 5 von 7 Tagen ausgeübt, wobei auch das EInkommen da hauptsächlich generiert wird. Ich habe aber noch ein angestelltenverhältnis a 16 Stunden. Wenn ich mich jetzt privat krankenversichere, muss ich dann bei dem Teilzeitjob trotzdem noch Sozialabgaben leisten an eine gesetzliche Krankenversicherung?

  10. Andrea R.

    Guten Tag,
    ich bin 59 Jahre alt und seit langen Jahren privat krankenversichert. Gelernt habe ich, das man nach erreichen vom 55ten Lebensjahr nicht mehr zurück in die gesetzliche KV wechseln kann.

    Nun bin ich arbeitslos und suche einen Job.
    Frage:
    Falls ich nur einen Teilzeitjob finden würde; übernimmt der Arbeitgeber seinen Pflichtbeitrag trotzdem wie bisher (50% der PKV) oder ist es weniger, da es ja kein Vollzeitjob ist?

    Vielen Dank jetzt schon für die Antwort.

  11. Alex

    Ich arbeite derzeit auf 20 std/ die Woche, möchte gerne auf 10 beim Hauptarbeitgeber gehen. Ich würde dann um die 460€ Brutto verdienen. Bin ich dann noch Krankenversichert u.s.w?

    So das ich Haupt 10 std arbeite, versichert bin und dazu noch einen Nebenjob auf 450€ Basis habe.
    Kann man das so machen?

  12. Melissa

    Hallo,

    ich bin gerade mit dem Studium durch und habe während des Studiums als freie Mitarbeiterin bei zwei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet. Nun überlege ich, eine Teilzeitstelle anzunehmen und weiterhin nebenher als freie Mitarbeiterin tätig zu sein. Wie sieht es dann aus, kann ich dann gesetzlich versichert sein oder muss ich mich privat versichern? Oder kommt es darauf an, wieviel ich bei der Teilzeitstelle und wieviel ich bei meinen freien Jobs verdiene? Was genau muss ich hierbei beachten. An sich würde ich nämlich gerne gesetzlich versichert sein.

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

    Melissa

  13. Mattias

    Hallo arbeitsvertrag-team,
    Ich suche momentan ein anderen job teillzeit. Wieviel muss ich verdienen, dass meine frau und mein kind in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind?
    Meine Frau ist zur zeit in einer teuren Behandlung. Zahlt die Krankenkasse weiterhin die Behandlung bei firmawechsel als teilzeitbeschäftigter?
    Wäre euch sehr dankbar für eure hilfe

    Freundliche Grüße
    Matthias

  14. Regina

    Hallo,

    Ich bin Angestellter und war lange in der PKV. Ab Januar würde ich in Teilzeit gehen und unter 50.000 € Kahregehalt in 2019 fallen. Kann ich mich gleich ab dem 1. Januar bei einer GKV versichern lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Regina,

      leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Ob ein Wechsel wirklich möglich ist, das ist abhängig von mehreren Faktoren (bspw. auch vom Alter des Versicherten). Um sich umfassend beraten zu lassen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen unabhängigen Versicherungsberater zu wenden. Was das Datum Ihres Wechsels angeht, sollten Sie sich an Ihre jeweilige Krankenversicherung wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. mörv

    Hallo,
    ich habe eine Frage?
    ich bin 23 und habe soeben mein Fachabitur gemeistert und arbeite immoment als Aushilfe in einem Laden. Meine Mutter will das ich mir einen Vollzeit job besorge da ich sonst nicht versichert bin..
    muss ich unbedingt einen Vollzeitjob beginnen da ich meinen anderen job dann warscheinlich kündigen muss und ich das eigentlicht nicht will.
    habe auch einen vollendende Ausbildung als Verkäufer.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mörv,

      um krankenversichert zu sein, reicht ein 450-Euro-Job nicht aus. Erst ab einem Verdienst von 451 Euro führt der Arbeitgeber Beiträge an die Krankenversicherung ab.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Benjamin

    Hallo,

    vielen Dank für die angebotene Hilfe auf dieser Seite.

    Ich bin 32 Jahre alt, war bisher zu 70% beschäftigt nun aber seit April Student. Hierfür habe ich meine Arbeitszeit auf 40% reduziert (15,6 Studen/Woche).
    Mein Bruttogehalt beträgt nun nur noch 1147€. Mein Arbeitgeber zahlt nun keine Sozialabgaben mehr mit derAussage ich arbeite unter 20 Stunden in der Woche. Bei der Sozialversicherung wurde ich ohne eigenes Zutun abgemeldet und als Werkstudent angemeldet.
    Ist das rechtens? Andere Kollegen die ebenfalls in Teilzeit sind aber nicht studieren werden weiterhin vom Arbeitgeber sozial versichert.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Benjamin,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob sich Ihr Arbeitgeber richtig verhält, kann deshalb nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. LEA

    Guten Tag,
    Ich arbeite pro Woche ungefähr 21 Stunde und bekomme etwa 500 euro pro Monat.Ist es schon Teilzeit? Aber bin nicht krankenversichert.Was soll ich weiter machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo LEA,

      es gibt keine pauschale Regelung, ab wann eine Teilzeitarbeit besteht. Sie können aber bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, als was er Sie bei der Krankenkasse gemeldet hat. Um sich zu versichern, sollten Sie sich an eine Krankenkasse wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Anita

    Hallo!

    Ich bin bis jetzt immer bei meinen Eltern mitversichert gewesen. Nun habe ich aber ein Jobangebot und ich denke es könnte die 438€ überschreiten. Meine Frage: Wie viel Versicherung muss ich zahlen, wenn ich mehr verdiene als bei geringfügig angestellt? Macht es Sinn, oder wird es dann zu teuer und ich hätte mehr davon unter 438€ zu verdienen, als mehr zu arbeiten und nicht worklich vieeel mehr zu bekommen?
    Vielen Dank und lg
    Anita

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anita,

      wie viel Sie an die Krankenkasse zahlen müssen, ergibt sich aus Ihrem Bruttoeinkommen. Die Information können Sie von Ihrem Arbeitgeber einholen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist mit 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen einheitlich geregelt. Hinzu kann u. a. ein Zusatzbeitrag kommen, der individuell festgelegt werden kann. Sie fragen am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Birgit

    Hallo,
    ich habe neu bei einer Firma angefangen und von der Firma (/eitarbeitsfirma) einen Arbeitsvertrag erhalten mit monatlich 60 Stunden mit einem Stundenlohn von 10 Euro je Stunden, somit wären es ja monatlich 600 Euro.
    Jedoch ist es so, dass ich in diesem Monat bisher nur 20 Stunden gearbeitet habe und für weitere Stunden bisher im April nicht eingeteilt wurde.
    Angenommen, ich würde jetzt noch für den Monat für maximal weitere 20 Stunden eingeteilt, so würde ich ja nur auf 400 Euro kommen und nicht auf 600 Euro, dies obwohl ich explizit nach einem Teilzeitjob gesucht hatte und nicht nach einem geringfügigen.

    Wie sieht dies in so einem Fall mit der Krankenkasse aus?
    Bin ich da trotzdem versichert?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,

      es kommt darauf an, was in Arbeitsvertrag steht und als was Ihr Arbeitgeber Sie angemeldet hat. Am besten erfragen Sie das bei Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Dietmar S.

    Hallo, kurze aber schwierige Frage : meine Frau war bisher bei mir in der pkv beihilfeberechtigt versichert (Beamter). Nun nimmt sie eine Teilzeitstelle mit 100 Stunden an. Wird sie automatisch in der gkv versichert oder kann sie in der pkv bleiben und wenn ja, wohin wandern dann die Beiträge des Arbeitgeber die er eigentlich zur gkv abführen müsste? Lieben Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dietmar S.,

      Sie wenden sich mit Ihren Fragen am besten direkt an die Krankenkasse. Die kann Sie bei bestimmten Wünschen beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Michael

    Hallo,
    Meine Lebensgefähtin ( nicht verheiratet) musste heute zum Arzt. Dort erfuhr sie das sie nicht mehr Krankenversichert sei. Ihr Arbeitgeber hat ihren Arbeitsvertrag von 600 euro auf 450 euro geändert ihr aber nicht bescheid gegeben. Ich denke um die kosten für die GKV zu minimieren. Bei der Krankenkasse bekam sie die Auskunft das ihr Arbeitgeber sie wohl abgemeldet hätte bzw der verdienst auf 450 euro gekürzt wurde. Da sie bei mir wohnt empfängt sie kein ALG oder Harz4. Wo kann sie sich nun versichern und wer trägt die kosten?
    Ich arbeite in vollzeit und bin in der GKV. Wir sind nicht verheiratet, wohnen aber zusammen.
    Schon einmal vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      Änderungen des Arbeitsvertrages bedürfen normalerweise der Zustimmung beider Vertragsparteien. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt, um zu prüfen, ob sich der Arbeitgeber Ihrer Lebensgefährtin richtig verhalten hat und ob rechtliche Schritte Sinn machen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  22. Mariya

    Hallo,
    Ich habe eine Frage bezueglich Teilzeitbeschaeftigung und Krankenversicherung. Ist man automatisch krankenversichert wenn man Teilzeit (30 std/woche) arbeitet oder muss man sich selbstversichert?

    Danke im Voraus fuer Ihre Antwort,
    Mariya

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mariya,

      grundsätzlich müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen. Auch bei Arbeit in Teilzeit muss eine Krankenversicherung vorhanden sein. Meist wird diese anteilig vom Arbeitgeber gezahlt. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Arbeitgeber, welche Anteile der Krankenversicherung gezahlt werden und welche Leistungen Sie selbst erbringen müssen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  23. Linda

    Hallo
    ich bräuchte Ihre Hilfe
    Mein Mann war 6 Jahre Selbsständig und ist in der gesetzlichen weiter pflichtverischert geblieben. Ich und meine Tochter waren bei Ihm mitversichert. Jetzt haben wir das Gewerbe abgemeldet weil ein neues Projekt in Sicht ist aber erst in 6 Monate.
    Da ich mir die hohen Kosten nicht mehr so leisten kann wollte mein Mann ein Teilzeitjob 15Std./Woche annehmen damit wir wieder über die gesetztliche Versichert werden.

    Ist das so möglich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Linda,

      sofern Ihr Mann mehr als 450 Euro verdient, sollte dies möglich sein. Sprechen Sie hierzu mit der Krankenkasse.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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