Laut Einkommensteuergesetz (EStG) muss jeder deutsche Arbeitnehmer, der ein Gehalt erzielt, eine Einkommensteuer auf seinen Bruttolohn zahlen. Doch nicht für jeden Arbeitnehmer sind diese Steuern gleich hoch. Es gibt insgesamt sechs deutsche Steuerklassen.
Wie erfolgt die Steuerklassen-Einstufung? Jeder Arbeitnehmer kann einer Steuerklasse zugeordnet werden. Familienstand, Einkommenshöhe und die Anzahl der Arbeitsverhältnisse können darüber entscheiden, welcher Steuerklasse eine Person angehört.
Ein Arbeitnehmer bleibt in der Regel aber nicht sein ganzes Leben lang in ein und derselben Steuerklasse. Verschiedene Ereignisse wie Geburt, Heirat oder der Tod des Partners können einen Steuerklassenwechsel bewirken. Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie hoch die steuerliche Belastung des Arbeitnehmers ist.
Seit 2013 wird die Steuerklasse von Arbeitnehmern in den sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) gespeichert. Die Lohnsteuerkarte aus Papier gibt es somit nicht mehr. Ändern sich diese Lohnsteuerabzugsmerkmale, fällt das unter den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts.
Dieser Ratgeber soll Ihnen eine Übersicht über die Steuerklassen in Deutschland geben. Außerdem ist jede Steuerklasse in der unten stehenden Tabelle aufgeführt. Darüber hinaus finden Sie in der Tabelle zu den Steuerklassen eine kurze Erklärung.
Inhalt
Kompaktwissen: Steuerklasse
Jeder Arbeitnehmer muss gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) eine Einkommensteuer auf seinen Bruttolohn zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Steuerklasse.
Es gibt in Deutschland insgesamt sechs Lohnsteuerklassen. Eine Übersicht mit Erklärung finden Sie hier.
Familienstand, Höhe des Einkommens und die Anzahl der Arbeitsverhältnisse haben einen Einfluss auf die Einstufung in eine Steuerklasse. Alles zum Steuerklassenwechsel erfahren Sie hier.
Tabelle zu Lohnsteuerklassen – Jede Steuerklasse in der Übersicht
Viele Arbeitnehmer haben Probleme damit, sich zu merken, in welcher der Lohnsteuerklassen sie sich befinden. Die Einordnung folgt aber einem recht einfachen Prinzip. Eine Übersicht über die Lohnsteuerklassen in Deutschland bietet Ihnen die folgende Lohnsteuerklassen-Tabelle:
Lohnsteuerklasse | Arbeitnehmer ist... |
---|---|
Steuerklasse 1 | ledig, geschieden, dauerhaft getrennt lebend, verheiratet mit beschränkter Steuerpflicht |
Steuerklasse 2 | alleinerziehend |
Steuerklasse 3 | verheiratet (eingetragene Lebenspartnerschaft zählt auch dazu), lebt nicht dauerhaft getrennt von seinem Partner und sein Gehalt unterscheidet sich maßgeblich von dem seines Partners (verdient mehr als sein Partner). |
Steuerklasse 4 | verheiratet und sein Gehalt unterscheidet sich nicht maßgeblich von dem seines Partners. |
Steuerklasse 5 | verheiratet und lebt nicht dauerhaft getrennt von seinem Partner und sein Gehalt unterscheidet sich maßgeblich von dem seines Partners (verdient weniger als sein Partner). |
Steuerklasse 6 | in mehr als einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. |
Im Folgenden finden Sie ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Lohnsteuerklassen.
Steuerklasse 1
Der Lohnsteuerklasse 1 werden Arbeitnehmer zugeordnet, die unverheiratet sind. Dies gilt auch nach einer Scheidung, bei einer dauerhaften Trennung oder nach der Verwitwung.
Diese Steuerklasse ist also in der Regel für Personen vorgesehen, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
Die Steuerklasse 1 gilt aber auch für verheiratete Arbeitnehmer mit beschränkter Einkommensteuerpflicht. Die Abzüge in der Steuerklasse 1 erfolgen im gleichen Maße wie in der Lohnsteuerklasse 4.
Steuerklasse 2
Der Lohnsteuerklasse 2 gehören in der Regel Arbeitnehmer an, die nach einer Trennung alleinerziehend sind. Dies gilt aber nur, wenn dieser der einzige Erziehungsberechtigte in einem Haushalt ist. Arbeitnehmer, die der Lohnsteuergruppe 2 angehören, werden durch einen zusätzlichen Steuerfreibetrag (Entlastungsbetrag) entlastet. Der Antrag auf Steuerentlastung muss beim Finanzamt gestellt werden.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Steuerklasse ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches Anspruch auf Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag hat. Bei einer neuen Partnerschaft muss der Arbeitnehmer in eine andere Steuerklasse wechseln.
Steuerklasse 3
Zur Lohnsteuerklasse 3 gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind. Jedoch sind dann nicht beide Partner in Steuerklasse 3 einzuordnen, sondern nur einer der beiden.
In dieser Lohnsteuerklasse befindet sich ein Arbeitnehmer, wenn sein Partner entweder kein Gehalt erzielt oder dieser sich in Steuerklasse 5 befindet.
In Steuerklasse 3 befindet sich der Partner, der mehr verdient als der andere. Für letzteren bedeutet die Steuerklasse 3 einen Steuervorteil. Er muss beispielsweise eine geringere Vorauszahlung tätigen. Voraussetzung für den Erhalt der Steuerklasse 3 bzw. 5 ist, dass beide Ehepartner nicht dauerhaft getrennt voneinander leben.
Steuerklasse 4
Die Steuerklasse 4 erhalten Arbeitnehmer, die verheiratet sind, nicht dauerhaft getrennt voneinander leben und deren Gehalt ungefähr gleich hoch ist. Wurde beim Finanzamt ein Kinderfreibetrag beantragt, wird dieser unter beiden Elternteilen aufgeteilt.
Was ist die Steuerklasse 4 mit Faktor?
Ehepaare können sich bezüglich der Einordnung in eine Steuerklasse zwischen der Lohnsteuerklassenkombination 4/4 und 3/5 entscheiden. Die Steuerklasse 4 mit Faktor ist nun eine dritte Variante, die Ehepartner in Betracht ziehen können. Hierbei werden Steuernachzahlungen vermieden, indem im Vorfeld die voraussichtlichen Steuerschulden für das gesamte Jahr berechnet werden. Diese werden dann durch 12 geteilt und als monatliche Lohnsteuer einbehalten.
Steuerklasse 5
Steuerklasse 5 gilt ebenfalls für Arbeitnehmer, die verheiratet sind. Jedoch wird hier der Partner eingeordnet, dessen Gehalt niedriger ist. In dieser Lohnsteuerklasse erhält der Arbeitnehmer keine Steuerfreibeträge.
Diese erhält nämlich der Partner, der sich in Steuerklasse 3 befindet. Auch hier gilt, dass nach Scheidung, Trennung oder Verwitwung nach Ablauf der Frist wieder in eine andere Steuerklasse gewechselt werden muss.
Steuerklasse 6
In der Steuerklasse 6 befindet sich ein Arbeitnehmer, der mehrere Jobs gleichzeitig ausübt, wenn also mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt werden oder wenn neben dem Hauptberuf noch in einem Nebenjob gearbeitet wird.
Bei der Lohnsteuerklasse 6 erwarten den Arbeitnehmer die geringsten Steuerfreibeträge und die höchsten Steuerabzüge im Vergleich zu allen anderen Lohnsteuergruppen.
Hierbei gilt: Die Lohnsteuer muss nur auf einen Lohn gezahlt werden. Bei einem zusätzlichen Arbeitsverhältnis erfolgen dann keine Abzüge bei der Lohnsteuer. Es empfiehlt sich daher, dass die Lohnsteuerabzüge bei dem Arbeitgeber erfolgen, der das niedrigere Gehalt zahlt.
Wann ändert sich die Steuerklasse?
Die Steuerklasse ändert sich wie bereits erwähnt, wenn eine Änderung der Lebensumstände eintritt. Das kann zum Beispiel bei folgenden Ereignissen der Fall sein:
- Eheschließung
- sofortige räumliche Trennung oder Scheidung
- Geburt eines Kindes (bei alleinerziehenden Personen)
- Verwitwung
- Erhebliche Gehaltserhöhung bei einem Ehepartner
- bevorstehende Arbeitslosigkeit
Sie können eine Änderung der Steuerklasse aber auch beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt einreichen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die existierenden Steuerklassen in Deutschland zu informieren. Ein Wechsel ist nämlich nur einmal im Jahr möglich. Hierbei kann eine Steuerklassen-Übersicht hilfreich sein.
Der Familienstand und die Einkommenshöhe entscheiden vor allem, welche Steuerklasse Sie haben werden. Ich habe bald 2 Jobs, also dann die erste und sechste Steuerklasse gleichzeitig. Ich informiere mich noch bei meine Berater darüber. Danke für die Zusammenfassung und die Tabelle!
Vielen Dank für eine informative Übersicht der Lohnsteuerklassen. Meine Bekannte ist verwitwet und fragt sich, ob sie ihre Lohnsteuerklasse wechseln soll. Gut zu wissen, dass für sie die Steuerklasse 1 gilt.