Gehälter bzw. Löhne können durch unterschiedliche Regelungen beeinflusst werden. Im klassischen Fall erhalten Angestellte am Monatsende einen vereinbarten Festbetrag. Nicht selten kommen jedoch auch Sonderzahlungen dazu. Das ist beispielsweise bei Nachtarbeit in vielen Berufen der Fall.
Gerade in Bezug auf Sonn- und Feiertagsarbeit kommen deshalb nicht selten Fragen auf. Der vorliegende Ratgeber dreht sich komplett um Arbeit am siebenten Tag der Woche und den Anspruch auf Sonntagszuschlag.
Hier erfahren Sie, wann ein Zuschlag für Sonntagsarbeit gezahlt werden muss und welche Rolle der Gesetzgeber dabei spielt. Nicht zuletzt bieten wir Ihnen generelle arbeitsrechtliche Informationen zur Sonntagsarbeit.
Inhalt
Kompaktwissen: Sonntagszuschlag
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonntagszuschlag gibt es nicht. Das Gleiche gilt für Feiertagszuschläge.
Ist die Zahlung von einem Sonntagszuschlag in Ihrem Arbeitsvertrag, einem für Sie geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten, muss der Arbeitgeber Ihnen diesen auch zahlen. Darüber hinaus kann sich der Zuschlag für die Arbeit an einem Sonntag auch aus einer betrieblichen Übung ergeben.
Der maximale Sonntagszuschlag liegt normalerweise bei 50 Prozent und bemisst sich am Lohn, den Arbeitnehmer brutto pro Stunde erhalten. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro würden Ihnen bei einem Zuschlag von 50 Prozent also 6 Euro pro Arbeitsstunde zusätzlich zustehen.
Grundsätzliches zur Arbeit am Sonntag
Gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Arbeit an einem Sonntag lassen sich dem sogenannten Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entnehmen, beginnend mit § 9 zur „Sonn- und Feiertagsruhe“. Dieser verbietet prinzipiell die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen.
Dieses Arbeitsverbot stößt sich natürlich mit den zeitlichen Vorgaben, die in bestimmten Branchen herrschen. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt, weshalb er in §10 ArbZG Ausnahmen definiert hat.
Unter den dort genannten Bedingungen dürfen z. B. Rettungssanitäter, Pfleger, Rundfunkmitarbeiter und Landwirte auch an Sonntagen arbeiten. So gilt weiterhin, dass auch in Ausnahmebereichen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Gleichzeitig sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten Ausgleichstage für die Sonntagsarbeit bereit zu stellen. Das bedeutet, dass zeitnah ein Ersatzruhetag zur Verfügung stehen muss.
Nicht zuletzt müssen Unternehmer darauf achten, dass auch bei Sonntagsbeschäftigung geltende Ruhezeiten nach § 5 ArbZG eingehalten werden – zumindest dann, wenn dem keine technischen oder arbeitsorganisatorischen Gründe entgegenstehen. Ein spezieller Sonntagszuschlag ist gesetzlich aber nicht im Arbeitszeitgesetz definiert. Doch besteht deshalb grundsätzlich kein Anspruch darauf, bei Sonntagsarbeit einen Zuschlag zu erhalten?
Nur selten ist der Sonntagszuschlag Pflicht
Tatsächlich sorgt der Gesetzgeber nicht dafür, dass bei der Arbeit an einem Sonntag grundsätzlich ein Zuschlag zu zahlen ist. Gesetzliche Zuschläge gelten ausschließlich für Nachtarbeit. Doch das bedeutet nicht, dass alle Menschen, die Sonntags arbeiten, auf Zuschlag verzichten müssen. Folgendes ist zu beachten:
- Ein Sonntagszuschlag kann Arbeitnehmern durch Klauseln im Arbeits- bzw. Tarifvertrag zugesprochen werden. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf die Sonderzahlung.
- Entscheidet sich der Arbeitgeber freiwillig dazu, über eine lange Zeit Zuschläge für Sonntage zu zahlen, kann es zu einer betrieblichen Übung kommen. Auch dann besteht ein Anrecht auf die Zulage.
- Zuschläge zum Sonntag können Beschäftigten nicht zuletzt durch eine Betriebsvereinbarung versprochen werden.
Die genannten Situationen sind für gewöhnlich die einzigen, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Sonntagszuschlag besitzen. Das zementiert auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Januar 2006 (Aktenzeichen: 5 AZR 97/ 05).
Die Richter entschieden damals, dass es keine anderweitige gesetzliche Zusicherung für die Bonuszahlung gibt. Weiterhin gilt, dass ein Sonntagszuschlag oft steuerfrei ist. Der Zusatzlohn wird also ohne steuerliche Abzüge ausgezahlt.
Diese Situation liegt jedoch nur solange vor, wie der Grundlohn nicht um mehr als 50 Prozent überschritten wird. Bis zu dieser Grenze bleibt die Steuerfreiheit bestehen. Beträge darüber hinaus sind folglich nicht beitragsfrei.
Sonderfall: Ostersonntag und Pfingstsonntag
Ähnlich wie der Sonntagszuschlag wird der Feiertagszuschlag nur dann gestattet, wenn eine betriebliche Übung oder bestimmte Dokumente diese festlegen. Das führt zu einer Besonderheit am Pfingstsonntag und Ostersonntag. Letzterer gilt nur im Land Brandenburg als offizieller Feiertag. Wer also beispielsweise in Hessen an Ostern arbeitet, darf auch dann für den Ostersonntag keinen Feiertagsbonus erwarten, wenn der Tarifvertrag diesen generell vorgibt.
Dasselbe gilt für den Pfingssonntag. Auch hier können jedoch explizite Klauseln im Vertrag oder der Betriebsvereinbarung eine Sonderzahlung für diese speziellen Feiertage garantieren. Besteht so ein Eintrag, können sich Beschäftigte auch darauf berufen.
Sind Sie der Meinung, dass Sie Anspruch auf Sonntagszuschlag haben, jedoch verweigert Ihnen Ihr Chef die Zulage? Dann ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann individuelle Situationen und bestehende Verträge genau analysieren und Ihnen eine Rechtsberatung anbieten. Auch wenn es zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kommt, ist die Hilfe eines versierten Rechtsanwalts sehr wertvoll.
Moin ab wann gilt eine Zahlung als betriebliche Übung ? Und kann dieses ( Gewohnheitsrecht ) umgangen werden wenn im Vertrag steht : Dies ist eine freiwillige Zahlung und ist nicht bindet. Als Beispiel : Ich bekomme Zeit 9 Jahren Urlaubs und Weihnachtsgeld, kann mein Arbeitgeber dann sagen ab jetzt nicht mehr steht ja deinen das es freiwillige ist ? Eben so verhält es sich mit unseren sonntags Zulagen .
Hallo, seit 9 Jahren gehe ich jeden 2 Sonntag arbeiten und erhalte für jeden Tag den ich Sonntags gearbeitet habe einen Ausgleichstag, der meine Stunden nicht beeinträchtigt. Beispiel Sonntag 8 Stunden gearbeitet – also 8 Stunden plus, Montag frei – also 8 Stunden minus, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag je 8, 5Stunden gearbeitet – also je 0,5 Stunde plus , Freitag Ausgleichstag – also +/- 0 Stunden.
Bei uns gilt der TVL.
Nun teilte man uns mit, daß der Ausgleichstag verkehrt ist, da dieser die Stunden ebenfalls abziehen muss. Dies wurde auch sofort umgesetzt.
Was kann ich tun? Akzeptieren das 9 Jahre der Fehler passiert ist und ich halt nun 2 Tage pro Monat mehr arbeiten gehen muss?
Oder auf die betriebliche Übung bestehen und somit wenigstens einen finanziellen Ausgleich zu erzielen?
Es betrifft bei uns 38 Mitarbeiter *innen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Habe letzten Monat20Stunden So.Arbeit geleistet an 3Sonntagen ges. 25% Ca.43Euro wurden mir ausgezahlt. 20Std.auf mein Freizeitkonto gutgeschrieben.der Arbeitgeber verweigert eine bez.da ich in Teilzeit 30 Std. ist das zulässig oder kann ich auf eine Auszahlung bestehen ?? Frage 2. Ist es richtig ? das es für So. Arbeit 50% vom ges. Brutto vom Stadt oder vom Arbeitgeber gibt??
Hallo,
Auch ich habe Fragen zu den Sonntagszuschlag.
Ich habe 2 Arbeitsstellen. In der Firma 1 arbeite ich von Montag bis Freitag! (40 Std.Woche)
In der Firma 2 arbeite ich Samstag und Sonntag.
In der Firma 2 wird mir ein Sonntagszuschlag von 50% bezahlt.
Alle anderen Mitarbeiter die in Firma 2 arbeiten (sie sind dort ja fix beschäftigt, arbeiten in 3 Schichten von Montag bis Sonntag) bekommen 100% wenn sie keinen freien Tag habe. Oft wird der Arbeitsplan aber so erstellt, das der freie Tag gewährt wird, damit die 100 nicht gezahlt werden müssen.
In meinem Fall ist es so: Ich bin bei einer Leasingfirma angestellt und werde für den Samstag und Sonntag als Leiharbeiter der Firma 2 zur Verfügung gestellt. Firma 2 arbeitet 7 Tage die Woche mit 3 Schichten pro Tag. Also non Stop Betrieb dort.
Firma 2 schickt jetzt meine Zeitnachweise zur Leasingfirma die wiederum mir mein Geld bezahlt. aber eben nur 50% Sonntagszuschlag da sie sagen das ich ja Montag frei habe. Ich arbeite aber in einer anderen Firma von Mo – Freitag.
Ist der Zuschlag von 50% gerechtfertigt oder stehen mir 100% zu. Wenn man Firma 2 Fragt hat man das Gefühl, dass die sich selber nicht auskennen.
Bin für jede Antwort dankbar.
Meine Frage: ist es möglich arbeiten alle die sonntags wenn der arbeitnehmer es wollte? Ich arbeite am Sonntag, und wurde gerne diese 15 beschäftigungsfreie Sonntage nicht haben.
Moin moin
Ich arbeite Vollzeit bei einer Bäckerei und bin in der probezeit. Meine Kollegen kriegen einen Sonntagszuschlag und ich nicht. Im Vertrag steht, dass“(z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) durch den Arbeitgeber freiwillig erfolgt. Somit steht da nichts explizit zum Sonntagszuschlag. Und die Frage ist, ob dann der Gleichbehandlungsgrundsatz greift/gilt.
Hallo ,
1. wir haben eine Betreuerin für meine demenzkranke Mutter für 8 Stunden 3 Tage angestellt.
Wie sieht es in diesem Fall mit Sonn- und Feiertagsarbeits- Zuschlägen aus. Der Std. lohn liegt über 25 € .
Im Arbeitsvertrag ist ein Pauschallohn vereinbart. Mit diesem sind auch eventuell anfallende Feiertags und Sonntagsarbeit abgegolten. Ist das rechtlich haltbar?
2. Muss die Betreuerin bei Ausflugsfahrten ihre eigene Verpflegung ersetzt bekommen?
Danke für IHre Hilfe.
mfg Vera
Hallo also ich habe zwei Fragen zur Sonntags arbeit
Ich arbeite im Einzelhandel 40 Stunden die Woche mit einem festen freien Tag am Dienstag im Jahr haben wir vier verkaufsoffene 13-18 Uhr Sonntage *die mit freiwillig betitelt werden * aber man irgendwie trotzdem immer arbeiten muss. Dieser wird auch mit 80 brutto bezahlt also ca 42 netto habe ich Anspruch auf einen extra freien Tag da ich ja dann 6 Tage am Stück gearbeitet ? Und muss ich Sonntags arbeiten ?wenn es auch nicht in meinem Arbeitsvertrag steht da steht nur drinnen das meine wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt
Danke für eure Mühe schonmal
hallo,
1.
ich arbeite in der lagerlogistik branche, wie ist es wenn ich sonntag auf montag nachtschicht arbeite 22.30uhr bis 06.30uhr ich habe nur bis 0uhr sonntags zuschlag 50% und von 0uhr bis 6.30uhr nachtzulage 30%. Ich habe gehört das die nacht zulage bis 4uhr montags eigentlich geht stimmt das?
2.
wie ist es wenn man montags bis samstag frühschicht hat 06.30uhr bis 14.30uhr und dierekt am sonntag nachtschicht anfängt 21.30uhr bis 06.30uhr bis samstag früh also so zusagen 13tage arbeiten und nur sonntag frei.
MfG Isan
Gerhard (58) 9.11.19
Hallo!
Bin seit 20 Jahren als Schulhausmeister tätig und muss immer wieder am Wochenende arbeiten, wegen
Veranstaltungen. dies kommt zwar nur so alle 5 Wochen vor da wir dann in die Spätschichtwoche kommen. ( Verbundsystem) . nun möchte ich aber an den Wochenende generell frei haben, da manchen Kollegen gar keine Wochenenddienste machen müssen. Bin ja weiterhin bereit meine Arbeit in meiner
Stammschule zu machen. Zudem stehe ich und meine Frau ja für 24 Stunden zur Verfügung, da wir auch im Schulhaus wohnen. Wie soll ich das meinem Arbeitgeber klar machen.
M.f.G Gerhard
Guten Tag,
ich arbeite als Logopädin in einer Rehabilitationsklink. In meinem Arbeitsvertrag steht „40 Stunden sind an 6 Tagen in der Woche abzuleisten.“ Innerbetrieblich ist es schon immer so geregelt und zugesichert worden, dass man alle 14 Tage samstags 4 Stunden arbeitet (also dann eine 44 – Stunden- Woche hat) und entsprechend 4 Überstunden erhält. Meine Berufsgruppe musste in unserer Klinik noch nie an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Könnte man mich aufgrund der o.g. Formulierung in meinem Arbeitsvertrag zur Feiertagsarbeit verpflichten? Oder muss die Arbeit an Feiertagen explizit in einem Arbeitsvertrag aufgeführt sein?
Mit freundlichen Grüßen , Victoria
Guten Tag, ich arbeite seit 2002 als Minijober bei einem Verkehrsunternehmen als Busfahrer. Die Vollzeitkollegen erhalten Sonntagszuschlag, Feiertagszuschlag und Nachtzuschläge sowie kostenlose Dienstkleidung. Stehen mir diese Leistungen als Minijober im Rahmen eines Diskrimierungsverbots ebenfalls zu
Hallo,
Ich arbeite in einem Möbel Konzern. Wir arbeiten auf Provision und müssen einen gewissen Umsatz bringen um diese auch zu erhalten. Tun wir das nicht, beträgt das Grundgehalt 8€ die Stunde.
Bisher gab es für die Mitarbeiter, die den Sonntag von 13 – 18 Uhr gearbeitet haben eine extra Pauschale von 75€ oben drauf. Diese soll nun wegfallen. Jetzt möchte natürlich keiner mehr freiwillig Sonntags arbeiten und wir Mitarbeiter fragen uns, ob wir dazu verpflichtet sind, da an Sonntagen nicht mal was los ist, wir also auch keine Provision machen und für 5×8€ = 40€ Brutto arbeiten gehen…
Hallo,
meine Tochter (18, Schwerbehindertenausweis 80 %) arbeitet in einem Krankenhaus in der Hauswirtschaft. Sie hat zwar einen 40 Std. Vertrag, kommt aber unter der Woche organisatorisch bedingt (die Hauswirtschafter arbeiten nur von 6.15 bis 13.45 abzgl. 30 Min. Pause) mit Berufschule auf ca. 35,5/36 Std.
Dafür muss Sie dann aber 2 Wochenenden im Monat einen Samstag und einen Sonntag arbeiten. D. h. Sie hat jede 2. Woche eine 6 Tage-Woche. Begründet wird das Wochenende-Arbeiten damit, dass sie dann ungefähr auf die 40 Std. kommt.
Einen Monat hat sie dann statt einen Samstag an einem Feiertag gearbeitet. Auf die Nachfrage, ob Sie dann einen Ausgleichstag bekommt, bekam sie die Antwort „das wurde bei uns noch nie so gemacht“.
Wie verhält es sich mit den Arbeitszeiten am Sonntag? Müsste ihr da mehr berechnet werden, z. B. doppelte Arbeitszeit oder mal 1,5?
Wie ist es mit dem Feiertag? Müsste sie da nicht einen Ausgleichstag bekommen oder dann wenigstens Überstunden?
Ist es denn rechtens, dass sie immer jede 2. Woche eine 6-Tage-Woche hat?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo Eichenseer,
grundsätzlich sieht der Gesetzgeber keinen finanziellen Ausgleich vor, sondern ein Ersatzruhetag. Dennoch sollten Sie sich in Ihrer speziellen Situation noch einmal den Rat eines Anwalts einholen, der sich eingehender mit Ihrem Fall beschäftigen und entsprechend genauere Ratschläge erteilen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite im Einzelhandel und muss öfters im Jahr Sonntags arbeiten. Sonderzuschläge bekomme ich, auch den Ausgleichstag. Meine Frage : Ich bin 62 Jahre, wie lange muss ich Sonntags noch arbeiten/ ab wann kann ich ablehnen?
MfG
Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich arbeite im Einzelhandel, letzte Woche war verkaufsoffener Sonntag. Steht mir da ein Zuschlag zu?
MfG
Hallo Sabrina,
der Gesetzgeber sieht keinen Zuschlag für die Arbeit an einem Sonntag vor. Ein Anspruch könnte sich aus einer entsprechenden Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich als Dauer-Nachtwache musste jetzt leider feststellen, dass ich in den ganzen Jahren keine Sonntagszuschläge erhalten habe, obwohl ich laut „Standortsicherungsvertrag“ Anspruch darauf gehabt hätte.
Mir ist bewusst, dass es auch mein eigener Fehler ist, dass es mir nie aufgefallen ist.
Kann ich die Zuschläge nachträglich und rückwirkend einfordern?
Mit freundlichen Grüßen, Birgit
Hallo Birgit,
dies sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht erörtern.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite 30 Std pro Woche (mo-Fr je 6 Stunden, 9-15.30, 30 Minuten Pause). Am Freitag arbeitete ich regulär von 9-14 Uhr. Von 14-16 Uhr fuhr ich als Beifahrer zu einem Teamworkshop, der dann noch von 16.30-19.45 Uhr ging. Samstag ging der Workshop von 9-12.45 und von 15-19.30 Uhr. Sonntag wieder von 9-13.45 Uhr. Danach fuhren wir nach Hause. Als Ausgleich sind nun 9 Stunden vorgesehen. Für den Sa pauschal einen regulären Arbeitstag von 6 Stunden und für Sonntag einen halben regulären Arbeitstag also 3 Stunden. Es gibt weder einen Tarifvertrag noch eine Überstundenregelung im Arbeitsvertrag. Ist es rechtens, nur 9 Stunden auszugleichen, obwohl ich viel länger gearbeitet habe?
Hallo,
ich fahre Sonntags auf 450€ Basis bei einem Bäcker Backwaren aus, hierbei entstehen Überstunden welche als Freizeit abgegolten werden. Die Bäckerei bezahlt auf die geleisteten Stunden den 50% Sonntagzuschlag. Wenn ich die Überstunden als Freizeit abbaue wird da ebenso der Sonntagzuschlag fällig da die Überstunden ja rein aus Sonntagsarbeit zustande kommen.
Gruss
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Firma gewährt dem Arbeitnehmern Ausgleichstage. Ist eine Auszahlung der Ausgleichstage gesetzlich möglich?
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitgeber gewaehrt fuer die Arbeit an Sonntagen einen Ausgleichstag. Ist eine Auszahlung dieser Ausgleichstage gesetzlich moeglich?
Hallo Heiligabend war 2018 ein Montag ,ich arbeite in einer Metzgerei und wir mussten die Ware schon am Sonntag vorbereiten weil Montags nur bis Mittag geöffnet war.
Mein Chef sagt er zahlt 40% Zuschlag für Sonntag .
Wir sind der Meinung 100% ??
Hallo Silvia,
bitte lassen Sie diese Frage gegebenenfalls von einem Anwalt klären. Wir biete keine Rechtsberatung an und können dies daher nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich bekomme nachtzuschlag u feiertagszuschlag-wenn beides zusammen fällt-gibt es da beide zuschläge oder darf der AG im vertrag die klausel schreiben :fällt beides aufeinander wird nur einer = der höhere Betrag bezahlt.aber man liest immer wieder das dann beides gezahlt werden muss 🤔🤔🤔 was sagen die?danke vorab fürs antworten!
Hallo Silke,
wir können aus der Ferne nicht die Klausel Ihres Arbeitsvertrags beurteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen
Meine Frage ist.
Wir bekommen 50 Prozent sonntagszuschlag.
Wir fangen aber erst um 22:00 an und enden am Montag Morgenimbiss 06:00.
jetzt meine Frage: steht uns der sonntags Zuschlag von 22:00 bis 00:00 Uhr amsonntag zu oder von 22:00 bis 04:00 Uhr Montag morgen?
Und gibt es dazu einen Paragrafen.
Danke im Voraus
Hallo Anton,
was Ihnen zusteht kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht „…an 5 Werktagen in der Woche…“, also der Sonntag (ist ja kein Werktag) ausgeschlossen. Muß ich dann hinnehmen, wenn ich Sonntags arbeiten soll, daß ich dafür nur einen freien Ersatztag erhalte? So würde ich es verstehen, daß ich eben keinen Rechtsanspruch auf Zuschlag habe, aber fair ist das doch nicht? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo G.H.I.,
in der Regel muss nur zu den Zeiten gearbeitet werden, die auch im Vertrag vereinbart sind.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
mein Arbeitgeber zahlt keine Zuschläge für Sonntagarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit. Er stellt aber in der Lohnabrechnung steuerfreie Zuschläge dar. Darf er dass? Ich arbeite in der ambulanten Pflege.
In unserer Firma wurde 2017 ein Tarifvertrag gültig,in welchem auch die Höhe der Löhne,die Lohngruppen
und die Zahlung von Zuschlägen geregelt ist. Die Geschäftsleitung hatte daraufhin nichts Besseres zu tun als sich mit Hilfe höriger Mitarbeiter „Hintertüren“ zu öffnen und für bestimmte Arbeiten andere Löhne fest-
zusetzen und die Zahlung der Zuschläge zu verhindern,obwohl der Vertrag als auch geltende Gesetze andere Regeln klar vorgeben. Ist das rechtens ?? P.S. Ich arbeite in einem Verkehrsbetrieb.
Hallo Aggro,
die Rechtmäßigkeit von individuellen Situationen kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo. Ich arbeite für einen Verein, in der Gastronomie. Im Arbeitsvertrag steht keine klausel über zuschläge für Sonntags Zuschlag oder Ausgleich.
Wie verhält es sich dann? Hab ich trozdem anspruch auf zuschläge für Sonntags und Feiertage, oder Frei ausgleich?
Hallo Stephanie B.,
einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge für Feiertags- oder Wochenendarbeit gibt es nicht. Sie müssen jedoch einen alternativen Ruhetag bekommen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, wie verhält sich das denn bei Schichtarbeit von Sonntag abend 21.00 Uhr bis Montag morgen 5.45 Uhr, dann Montag abend 22.00 Uhr bis Dienstag 5.45 und das sechs Tage die Woche.
Wenn mir schon keine Zulagen zustehen, dann wenigstens ein freier Tag in der Woche. Meine Woche endet bei der Nachtschicht fast immer am Samstag morgen.
Hallo G.T.,
jedem Arbeitnehmer steht eine angemessene Erholungszeit pro Woche zu. Wie viel, das kommt u.a. darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, wie verhält sich das denn bei Schichtarbeit von Sonntag abend 21.00 Uhr bis Montag morgen 6.00 Uhr.
Wenn mir schon keine Zulagen zustehen, dann wenigstens ein freier Tag in der Woche. Meine Woche endet fast immer am Samstag morgen.
Hallo…ich arbeite in einer integrativen Kindertagesstätte. Jedes Jahr feiern wir mit den Kindern und deren Angehörige ein Sommerfest, welches Samstags statt findet. Um das Fest Vorzubereiten, treffen sich alle Mitarbeiter am Mittag. Somit bin ich am Stück mind. 7 Stunden am Arbeitsplatz. Wir dürfen uns für diesen Tag nur 4 Stunden aufschreiben. Ist das Rechtens?
Hallo Doreen M.,
hier kommt es auch darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag diesbezüglich festgelegt ist. Da dieser uns nicht vorliegt und wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben, würden wir Ihnen raten, sich mit solch einem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
eine Frage zu dem Freien Ersatztag der einen geleistet werden muss. Ich habe einen Sonntag gearbeitet, somit entstand ein + von Std auf meinem Zeitkonto, in der darauffolgenden Woche erhielt ich ersatzweise einen Tag frei. Das machte dann -8 Std auf meinem Zeitkonto. Ist Diese Rechnung so richtig? Aus meiner sicht nicht, denn wenn ich den sonntag zu Hause geblieben wäre, hätte ich frei ohne das es mein Zeitkonto belastet.
Vielen Dank
Hallo Andrea M.,
der Ersatztag ist ja als Ausgleichtag für die am Sonntag geleistete Arbeit gedacht. Demnach sollte er auch die am Sonntag gearbeiteten Stunden ausgleichen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
In meinem Verständnis gibt es einen Ersatzruhetag nur, wenn man den Sonntag zusätzlich gearbeitet hat. Oder?
Gerade in der Gastronomie ist ja eine 5 Tage Woche verteilt auf die Woche üblich – nur wenn man den 6. Tag am Sonntag arbeitet ist doch die somit entstandenden Überstunden abzugelten oder?
Hallo Stephan B.,
in der Regel verhält es sich so. So haben wir auch den oben stehenden Kommentar von Andrea M. verstanden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Unsere Fa. zählt Samstag- (ab 13:00h) 20%, Sonntags- 30% und Feiertags 6 Std gut geschrieben. Diese % Zuschläge werden aber nicht zusätzlich gezahlt sondern mit Gehalt verrechnet. Das heißt ich bekomme an Sa und So jeweils 20/30% weniger Grundgehalt. Die AG verweigert auch einen BR trotz 400 Mitarbeiter.
Eine Frage zur betrieblichen Übung. Ich fahre seit September ’17 freiwillig und nach Genehmigung jeden zweiten Sonntag i 7 Stunden zum Standort des Kunden für eine Woche. Die Reisezeit wird nach Arbeitszeitverordnung zu 50% als Arbeitszeit angerechnet, welche ich „händisch“ abziehen musste. Ebenfalls wird auf Arbeitszeit Sonntags ein Zuschlag von 50% gewährt, welche das Zeiterfassungssystem automatisch drauf gerechnet hat, sodass ich bei 7h Fahrt 5,25 Stunden auf mein digitales Arbeitzeitkonto gutgeschrieben bekommen habe. Die Arbeitszeiten werden halbmonatlich kontrolliert. Ich habe diesen Umstand auch nach Erreichen von 100 Überstunden angesprochen. Seit Beginn Juni ’18 gibt es eine neu Arbeitszeitart für die Reisezeit, die dafür verwendet werden soll. Diese zieht für Reisezeit nun automatisch 50% ab, kalkuliert Sonntags aber nicht mehr 50% drauf. Auf Rückfrage bekam ich die Aussage, das wäre schon immer so gewesen. Leitet sich aus diesem Umstand eine betriebliche Übung ab, auf die ich bestehen kann?
Halo J.G.,
hinsichtlich der betrieblichen Übung nimmt die Rechtsprechung an, dass eine betriebliche Übung erst entsteht, wenn die betroffene Zahlung mindestens drei Jahre lange wiederholt gezahlt wurde.
Wollen Sie weiterhin auf diese Zuschläge bestehen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Eine Frage zu Sonn und Feiertagen.
Ich arbeite für einen großen Automobil Club. Jeden dritten Sonntag und jeden Feiertagen.Man zahlt 50% ist das rechtens und bekommt man nicht einen anderen Tag frei ?.. Ich suche schon lange nach einer Lösung per Gesetz
Hallo M.Meckelburg,
per Gesetz gibt es keinen Anspruch auf einen Sonn-und Feiertagszuschlag. Dieser kann nur unter bestimmten Umständen entstehen, z. B. durch eine entsprechende Vereinbarung um Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wer an einem Sonntag arbeitet, muss binnen zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden. Bei Arbeit an einem Feiertag muss der Ersatzruhetag binnen acht Wochen gewährt werden. Zudem muss jeder Mitarbeiter an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei haben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org