Nicht nur im Arbeitsrecht, sondern fast überall wo Verträge abgeschlossen werden, treffen Verbraucher auf eine sogenannte salvatorische Klausel. Sie soll dafür sorgen, dass ein Vertrag wirksam bleibt, falls einzelne seiner Bestimmungen unwirksam sind.
Sie wird im Vertrag selbst bzw. manchmal auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten.
Was sich genau hinter einer salvatorischen Klausel verbirgt, wie diese formuliert wird und welche Rolle sie im Arbeitsrecht spielt, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Salvatorische Klausel
Die salvatorische Klausel ist eine Art „Erhaltungsregel“. Sie soll dafür sorgen, dass der schriftliche Vertrag im Ganzen wirksam bleibt, auch wenn einzelne seiner Bestimmungen unwirksam sind. In diesem Fall treten die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung.
Beispielformulierungen für eine solche Klausel können Sie hier nachlesen.
Unzulässig ist z. B. die Formulierung, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Weitere unwirksame Bestimmungen haben wir im folgenden Abschnitt zusammengestellt.
Was ist eine salvatorische Klausel?
Der Begriff „salvatorisch“ ist angelehnt an das Lateinische „salvatorius“, das so viel wie „bewahrend“ oder „erhaltend“ bedeutet. Der Duden definiert das Wort als „nur aushilfsweise, ergänzend geltend“.
Die salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag reguliert die Rechtsfolgen in dem Fall, dass sich einige Teile des Vertrages als unwirksam oder auch nicht durchführbar erweisen. Sie beschließt in der Regel einen Arbeitsvertrag.
Die salvatorische Klausel – ein Muster
Für gewöhnlich enthalten Arbeitsverträge eine der beiden folgenden Formulierungsvarianten:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.“
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.“
Das bedeutet: Selbst wenn einige Klauseln nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wirkt sich das nicht auf den gesamten Arbeitsvertrag aus. Die übrigen Inhalte sind weiterhin gültig.
Die Wirksamkeit von salvatorischen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Häufig werden salvatorische Formulierungen auch in die AGB aufgenommen, was jedoch nicht viel Sinn macht. Schließlich hat die Unwirksamkeit einer Klausel keine Auswirkungen auf die übrigen.
so sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch in § 306 Absatz vor. Das Recht steht damit sowieso bereits auf ihrer Seite. Es bedürfte der Aufnahme dieses Wortlautes also nicht mehr.
Die Verwendung einer salvatorischen Klausel in den AGB ist problematisch, da sie eigentlich auch ohne die explizite Aufnahme in das Dokument gültig ist. Wird die Klausel hingegen eingefügt, muss sie exakt dem Wortlaut von § 306 BGB entsprechen. Tut sie das nicht, ist sie nach § 307 nicht wirksam.
Ungültige Klauseln im Arbeitsvertrag
Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, gilt es, vorab Verschiedenes zu klären. Im Arbeitsvertrag werden deshalb Vereinbarungen bezüglich Arbeitszeit, Überstunden, Probezeit, Krankheit, Vergütung und Urlaub getroffen. Nicht immer entsprechen die Formulierungen in dem vom Arbeitgeber vorgelegten Dokument vollumfänglich den gesetzlichen Bestimmungen.
Folgende Inhalte und Wortlaute dürfen in einem Arbeitsvertrag nicht auftauchen. Tun sie es doch, sind sie ungültig.
“Etwaige Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“: Das Arbeitsrecht besagt, dass der Arbeitnehmer durch diese Klausel unangemessen benachteiligt wird. Es geht hieraus nicht hervor, mit wie vielen Überstunden gerechnet werden muss.
“Unter Umständen gezahlte Fortbildungskosten sind nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe zurückzugewähren“: Diese Rückzahlungsklausel ist nichtig, da der Arbeitgeber Nutznießer des Wissenszuwachses war. Wird eine Fortbildung gezahlt, ist das Unternehmen oder der Betrieb berechtigt, eine Kündigungssperre mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren. Wie lang diese ausfallen darf, darüber hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits entschieden und in seinem Urteil Orientierungswerte veröffentlicht:
Fortbildungsdauer | Erlaubte Vertragsbindung |
---|---|
maximal 1 Monat | bis 6 Monate |
maximal 2 Monate | bis 1 Jahr |
3 bis 4 Monate | bis 2 Jahre |
bis zu 1 Jahr | bis 3 Jahre |
mehr als 2 Jahre | bis 5 Jahre |
“Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden.“ – Auch diese Ausschlussklausel ist unwirksam, da der Arbeitnehmer hierdurch ungerechtfertigte Nachteile zu erleiden hätte.
Die salvatorische Klausel im Arbeitsrecht dient also vornehmlich der Absicherung des Arbeitgebers. Gehen Sie also ein Beschäftigungsverhältnis ein, sollte der Arbeitsvertrag vorher immer ganz genau auf seine Gültigkeit überprüft werden. Bei Unsicherheiten hilft ein Rechtsanwalt weiter. Er unterzieht den Vertrag einer gründlichen Durchsicht und macht auf unwirksame Klauseln aufmerksam. So sind sie trotz salvatorischer Klausel auf der sicheren Seite.
In meinem Vertrag steht das alle Gelder die nach 3 Monaten nicht bezahlt worden sind verfallen. Ist sowas rechtlich???
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die monatliche Arbeitszeit am 1.des Monats beginnt und und in 2 Wochen a 40 Std aufgeteilt ist.
Im Vertrag ist die salvatoriscge Klausel enthalten.
Arbeitgeber will den Arbeitsbeginn jetzt aber nach Bedarf.
Mfg kethe
Liebes Team Arbeitsvertrag,
der Arbeitsvertrag meiner Freundin enthält einige vom Recht abweichende Formulierungen, z.B: „Ausgehend von einer sechs-Tage-Woche ….. hat der Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub von 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr.“
Die sal. Klausel fällt. Ist der Arbeitsvertrag damit komplett nichtig?
Hallo Khadija,
tatsächlich beträgt der Mindesturlaub bei einer sechs-Tage-Woche 24 Werktage. Da wir aber selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir Ihnen nicht verbindlich sagen, ob der Arbeitsvertrag damit nichtig wird oder nur die entsprechende Formulierung. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Team Arbeitsvertrag,
es fehlt die „Sonstige Vereinbarung“ in meinem Arbeitsvertrag.
Nämlich, die besagt, dass nach der Probezeit sich das Gehalt um 250 € erhöht, auf xxxx,xx € brutto monatlich.
im persönlichen Gespräch mit dem Geschäftsführer wurde das so versprochen.
Aber die „Salvatorische Klausel taucht auf“.
Hallo Kahlchen,
auch mündliche Verträge müssen eingehalten werden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an. Weigert der sich, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann für Ihr Recht vor dem Arbeitsgericht eintreten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team,
wie ist es denn mit der Klausel : eventuelle Mehrarbeit, Überstunden sind mit geschlossenen Vertrag abgegolten. Eine zusätzliche Vergütung ist ausgeschlossen bzw. wird durch das Arbeitszeitkonto geregelt.
Als Schluss Klausel habe ich die Salvatorische stehen.
LG K.Braun
Hallo Braun,
normalerweise ist eine pauschale Abgeltung aller Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt nicht zulässig. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von arbeitsvertrag.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Rechtmäßigkeit der salvatorischen Klausel auch eine Gelddruckmaschine für Juristen. Wohl wissend, dass kaum ein Arbeitnehmer (soziale Abhängigkeit) seinen eigenen! Arbeitsvertrag ohne fachliche Hilfe versteht, ist er abhängig von dritten, die es nur, um Geld mit ihm zu verdienen „gut“ mit ihm meinen. Habe ich kein Geld, kenne ich mein Recht nicht. Ich denke, dies ist einer der Gründe, warum es die AfD in unserem Land so weit gebracht hat.
Herzlichen Dank für Ihre verständlichen Darlegungen.
mit freundlichem Gruß
W. Rottler
Hallo Rottler,
möglicherweise haben Sie den Artikel doch nicht ganz verstanden. Dei salvatorische Klausel wird hinzugefügt, damit aufgrund einer nichtigen Bestimmung nicht der ganze Vertrag unwirksam wird. Und wenn sie Ihren Vertrag aufmerksam lesen sowie sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigen, können Sie auch ohne Anwalt Ihre eigenen Rechte kennen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe 2 Fragen:
Bei vorhandener salvatorischer Klausel im Auflösungsvertrag (ich hoffe nach wie vor das gleiche wie Aufhebungsvertrag)
Angenommen die Abfindung im Aufhebungsvertrag beträgt 10000 €, im wie weit dürfte diese zu Ungunsten des Arbeitnehmers verändert werden?
Bei Vermerk betreffend Zeugnisklausel, in wie weit dürfte „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ … zuungunsten des Arbeitnehmers verändert werden?