Im Sabbatical die Krankenversicherung regeln

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Sabbatical kann eine private Krankenversicherung für ein sicheres Gefühl sorgen.
Im Sabbatical kann eine private Krankenversicherung für ein sicheres Gefühl sorgen.

Beim Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, handelt es sich um eine besondere Auszeit, welche Arbeitnehmern gesundheitliche Erholung oder intensive Fortbildungen ermöglichen kann. Betroffene sind gut damit beraten, ein Sabbatical vertraglich zu regeln, damit es später nicht zu rechtlichen Komplikationen kommt.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen mitunter darauf achten, dass die Krankenversicherung im Sabbatjahr weiter besteht. Andernfalls können im Fall der Arbeitsunfähigkeit schnell Schwierigkeiten auftreten. Im Folgenden erfahren Sie, auf welche Art und Weise die Krankenversicherung im Sabbatical geregelt werden kann. Der vorliegende Ratgeber beleuchtet außerdem, wie vorzugehen ist, wenn im Sabbatical die Krankenkasse nicht zahlt, weil sich Betroffene in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen aufhalten.

Kompaktwissen: Krankenversicherung im Sabbatical

Wie kann ich mich während des Sabbatjahres krankenversichern?

Für die Krankenversicherung während des Sabbaticals sind mehrere Modelle möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Macht es Sinn, meine gesetzliche Krankenversicherung während des Sabbatjahres zu kündigen?

Unter Umständen kann dies tatsächlich sinn voll sein, nämlich wenn Sie Ihr Sabbatical in einem Land verbringen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Denn dann können Sie während Ihres Aufenthalts dort keine Versicherungsleistung von Ihrer Krankenkasse erwarten.

Wie kann ich mich krankenversichern, wenn ich mich in einem Land aufhalte, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat?

Zu diesem Zweck können Sie eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wie bleibt im Sabbatical die Krankenversicherung bestehen?

Die Sozialversicherungen in Deutschland funktionieren nach der Grundvoraussetzung, dass bei bestehender Beschäftigung Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber monatlich Beiträge zahlen. Kommt es dann einmal zum Versicherungsfall, schöpft der Versicherer aus der so erwirtschafteten Geldmenge, um Leistungen bereitzustellen. Wird nicht mehr gearbeitet, entfallen in der Theorie die Beitragszahlungen und damit auch der Versicherungsschutz.

Damit das Sabbatjahr nicht die Krankenversicherung temporär auflöst, können Angestellte mit dem Chef ein Arbeitszeitmodell aushandeln. Das kann wie folgt funktionieren: Für einen festgelegten Zeitraum vor dem Sabbatjahr wird ein Teil der Gehaltszahlungen vom Arbeitgeber einbehalten. Sobald die Auszeit beginnt, zahlt der Unternehmer die offenen Beträge aus, wozu auch die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gehören. So bleibt auch im Sabbatical die Krankenversicherung bestehen.

Doch nicht jeder Arbeitgeber kann oder möchte ein solches Arbeitszeitmodell anbieten. Ist dies der Fall, bieten sich bei bestehender gesetzlicher Krankenversicherung andere Möglichkeiten an, um sich gegen eine im Sabbatical auftretende Krankheit abzusichern:

  • Unbezahlten Urlaub nehmen oder kündigen: Kommt es zu einer Kündigung oder wird länger als ein Monat unbezahlter Urlaub in Anspruch genommen, müssen sich Betroffene freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer über kein oder geringes Einkommen verfügt (weniger als 875 Euro im Monat), muss mit einem Beitrag von etwa mindestens 179 Euro rechnen. Dazu kommen mindestens 40,06 Euro für die Pflegeversicherung.
  • Eine private Auslandskrankenversicherung abschließen: Selbst bei bestehender gesetzlicher Versicherung kann sich eine private Auslandskrankenversicherung bezahlt machen. Der Aufenthalt in Ländern, die außerhalb der EU liegen und kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, sorgt nämlich dafür, dass Ansprüche auf Leistungen entfallen. Darüber hinaus deckt die gesetzliche Versicherung den Rücktransport aus dem Ausland nicht ab. Auch deshalb kann sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung lohnen.

Unnötige Kosten vermeiden

Sabbatical über ein Jahr: Damit die Krankenversicherung nicht unnötig bezahlt wird, sollten Maßnahmen getroffen werden.
Sabbatical über ein Jahr: Damit die Krankenversicherung nicht unnötig bezahlt wird, sollten Maßnahmen getroffen werden.

Wer sich im Ausland aufhält und dabei in einem Land unterwegs ist, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, darf in der Regel keine Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung erwarten.

Um im Sabbatical die gesetzliche Krankenversicherung nicht unnötig zu bezahlen, gibt es zwei Handlungsoptionen. Zum einen ist es möglich, sich bei der gesetzlichen Versicherung abzumelden.

Nach der Rückkehr aus dem Ausland ist eine Neuanmeldung möglich. Die Versicherungspflicht sorgt in Deutschland dafür, dass die Wiederaufnahme in der Regel gestattet wird.

Alternativ dazu können Betroffene eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Diese kostet knapp 50 Euro und sorgt dafür, dass das normale Versicherungsverhältnis wieder aufgenommen wird, wenn der Versicherte in seine Heimat zurückkehrt. Damit nach dem Sabbatical die Krankenversicherung keine Probleme bereitet, sollte am besten das Gespräch mit einem Sachbearbeiter der Krankenkasse gesucht werden – unabhängig davon, für welche Lösung sich eine versicherte Person entscheidet.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

3 Gedanken zu „Im Sabbatical die Krankenversicherung regeln

  1. Peter

    Hallo,
    kann ich mich bei einem Sabbatical im außereuropäischen Ausland mit Lohnfortzahlung überhaupt von der gesetzlichen Krankenkasse abmelden, wenn ich weiterhin in Deutschland gemeldet bin?
    Schließlich gilt doch Versicherungspflicht, wenn ich in Deutschland gemeldet bin und Gehalt bekomme.
    Viele Grüße
    Peter

    1. Christian

      Hallo Peter,
      ich habe eine ähnliche Situation und Frage. Meine Krankenkasse stellt sich quer und ich solle einfach Beiträge weiterzahlen, obwohl ich garkeine Leistungen abrechnen kann.
      Gibt es dazu ein Update von deiner Seite?
      Gruß, Christian

  2. Rainer

    Mein Sabbatjahr ist mit freiwilligem Lohnverzicht finanziert, heißt 12 Monate Vollzeit mit halbem Gehalt. Das wird während meines Sabbatjahres also ebenfalls zu 50% ausbezahlt.
    Ich werden mind. 8 Monate in Ländern verbringen, in denen meine deutsche KV nichts bringt. Macht es Sinn bzw. ist es möglich mich abzumelden? hat mein Arbeitgeber dadurch ebenfalls den Vorteil, dass er nicht die Hälfte bezahlen muss in die KV?
    Ich nehme an Sozial- und Rentenversicherung wird normal abgeführt.
    VIelen Dank vorab einen Rat.

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