Am Ende einer langjährigen Erwerbstätigkeit will jeder Arbeitnehmer in den wohlverdienten Ruhestand gehen. In diesem Artikel informieren wir Sie zu grundsätzlichen Fragen rund um das Thema, das uns alle etwas angeht: die Rente.
Inhalt
Kompaktwissen: Rente
Bei 35 Beitragsjahren gilt für Sie die sogenannte Rente für langjährig Versicherte. Sie können mit 63 zwar in Rente gehen, doch ist dies nur mit Abschlägen möglich. Allerdings lassen sich die Abschläge durch zusätzliche Beitragszahlungen reduzieren oder gänzlich aufheben. Mehr dazu steht hier.
Nach 45 Beitragsjahren gilt für Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte. Die Jahrgänge bis 1953 konnten daher mit 63 bereits in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Für alle folgenden Jahrgänge ist das nicht mehr möglich, weil das Eintrittsalter schrittweise angehoben wird. Eine Tabelle mit den Jahrgängen und dem dazugehörigen Eintrittsalter finden Sie hier.
Die Berechnung der Höhe richtet sich nach individuellen Faktoren. Durchschnittlich lag 2021 die Höhe der Rente in Deutschland bei 1089 Euro monatlich. Jeder dritte Beschäftigte erhält voraussichtlich eine Rente in Höhe von 1300 Euro. Wie viel davon übrig bleibt, lesen Sie an dieser Stelle.
Die gesetzliche Rente in Deutschland
Der Arbeitnehmer zahlt während seines Erwerbslebens allmonatlich in die Rentenkasse ein. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil und staatlichen Zuschüssen soll sich im Idealfall eine auskömmliche staatliche Rente ergeben, mit der sich der Lebensstandard weitestgehend halten lässt.
In Deutschland wird die gesetzliche Rente auf der Basis eines Umlageverfahrens gezahlt. Das bedeutet, dass Ihre eingezahlten Rentenbeiträge nicht für Sie zurückgelegt werden. Vielmehr sichern Ihre Rentenbeiträge die gesetzliche Altersrente für aktuelle Rentner. Aktuelle Beitragszahler hingegen sind auf zukünftige Beitragszahler angewiesen, die ihre Rente sichern.
Durch diese Verantwortungsübernahme ist auch von einem Generationenvertrag die Rede. Der demografische Wandel stellt dieses System jedoch auf eine harte Probe. Zurückgehende Geburtenraten, eine Überalterung der Gesellschaft und eine immer höher werdende Lebenserwartung werfen neue Probleme auf. Eine mögliche Alternative wäre etwa die Schaffung einer kapitalbildenden Rente aus staatlichen Rentenfonds wie in Norwegen oder Alaska.
Wie hoch ist die Rente?
Die durch den demografischen Wandel herbeigeführten Probleme werden wohl auch in Zukunft für die ein oder andere Rentenreform sorgen. Zuletzt beschloss das Bundeskabinett eine lang geplante Rentenerhöhung und Angleichung der Renten in den neuen und alten Bundesländern ab Juli 2023. Im Westen beträgt die Erhöhung der Altersrente 4,39 %, im Osten sind es 5,86 %.
Wie hoch Ihre Rente schließlich ausfällt, hängt von individuellen Faktoren ab – nicht zuletzt von der Höhe der Beiträge, die Sie über die Jahre eingezahlt haben. Damit sammeln Beitragszahler sogenannte “Entgeltpunkte” (EP). Wie viele Entgeltpunkte Sie bereits gesammelt haben, erfahren Sie auf der letzten Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung allen Versicherten ab 27 Jahren mit mindestens fünf Beitragsjahren jährlich zusendet.
Wie hoch ist die gesetzliche Rente maximal? Laut einer Berechnung der Deutschen Rentenversicherung liegt die maximale Rente im Jahr 2024 bei 3.384 Euro brutto monatlich. Das kann nur erreichen, wer 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. Im Jahr 2020 erhielten beispielsweise gerade einmal 40 Rentner in Deutschland diese “Höchstrente”. Durchschnittlich lag die Rente 2021 bei 1089 Euro monatlich. Im Jahr 2023 waren es laut Angaben des Arbeitsministeriums 1.543 Euro.
Die EP beschreiben das Verhältnis Ihres Einkommens zum bundesweiten Durchschnitt. Bei einem doppelt so hohen Verdienst gilt ein Faktor von 2, bei drei Viertel des Durchschnitts der Faktor 0,75. Diese werden mit einem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert verrechnet. Der Zugangsfaktor hängt vom Renteneintrittsalter ab, der Rentenartfaktor beschreibt, ob es sich um Altersrente, Waisen- oder Witwenrente handelt.
Was ist die Rentenlücke?
Als Rentenlücke wird gemeinhin die Differenz bezeichnet, die sich zwischen dem letzten Arbeitsgehalt und der tatsächlichen Rente ergibt, die Sie monatlich beziehen. Leider ist diese oft nicht unerheblich. Um zu vermeiden, dass Sie in die Altersarmut abrutschen oder schlichtweg Ihre Ausgaben nicht mehr decken können, sollten Sie früh anfangen, vorzusorgen. Dazu gehört auch das Abbezahlen einer selbst bewohnten Immobilie für die Mietfreiheit im Alter.
Informieren Sie sich auch über die Rieser-Rente, die dank staatlicher Zuschüsse und Steuervorteile eine gute Ergänzung für die gesetzliche Altersvorsorge sein kann. Auch eine betriebliche Altersvorsorge oder die Rürup-Rente für Beamte und Selbstständige sind eine Möglichkeit, die Rentenlücke möglichst klein zu halten.
Die Rente von Frauen ist durchschnittlich deutlich geringer als die der Männer. Diese spezielle Rentenlücke heißt “Gender Pension Gap” und liegt bei 53 % laut eines Reports des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). In Europa liegt Deutschland damit auf Platz 2 hinter Luxemburg. Männer haben demnach nach ihrer Verrentung ein mehr als doppelt so hohes Alterseinkommen wie Frauen. Das liegt daran, dass Frauen durchschnittlich weniger verdienen und Kindererziehung den Karriereweg unterbricht. Sie kommen so erst später in besser bezahlte Positionen.
Was ist der Ertragsanteil einer Rente?
Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Anteil von Ihrer Rente. Die Höhe dieses Anteils richtet sich nach Ihrem Renteneintrittsalter. Bei Erwerbsminderungsrenten, die bei Erwerbsunfähigkeit etwa nach einem Arbeitsunfall ausgezahlt werden, orientiert sich die Höhe des Anteils an der Dauer des Rentenbezugs. Wie hoch der Ertragsanteil Ihrer Rente sein wird, können Sie folgender Tabelle entnehmen.
Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in Prozent der Rente (§ 22 EStG) |
---|---|
50 | 30 |
55 | 26 |
60 | 22 |
61 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 | 18 |
Die Rente reicht nicht: Was tun?
Die infolge der Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten und explodierende Mieten in zahlreichen deutschen Großstädten machen es Rentnern sehr schwer, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Als Reaktion auf die zunehmende Altersarmut gibt es seit 2021 in Deutschland die Grundrente. Sie steht allen Menschen zu, die mindestens 33 Jahre lang zwischen 30 und 80 % des jeweiligen Durchschnittseinkommens verdient haben. Sie wird nach der Verrentung automatisch ausgezahlt.
Davon unabhängig gibt es die Möglichkeit, Grundsicherung zusätzlich zur Rente zu beziehen. Anspruch auf Grundsicherung haben bedürftige Bürger, wenn die Einkünfte aus der Rente oder der sogenannten EU-Rente bei Erwerbsminderung nicht ausreichen. Liegt Ihr Einkommen bei weniger als ca. 924 Euro monatlich, sollten Sie prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt (Stand 2023).
Was bleibt von 1300 Euro Rente?
Zu Beginn des Jahres 2022 berichteten die Zeitungen der Funke Medien Gruppe unter Berufung auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, dass jeden dritten Beschäftigten eine Rente von 1300 Euro erwarte. Im Osten sei sogar jeder Zweite betroffen. Diese Rente erwartet Beschäftigte nach 45 Jahren Berufstätigkeit in Vollzeit bei einem Bruttoeinkommen von mindestens 2800 Euro.
Von den 1300 Euro brutto bleibt nach Abzügen für die Versicherung eine Rente von 1160 Euro netto. Aus der Antwort geht hervor, dass 1500 Euro Rente erst bei einem Einkommen von mindestens 3200 Euro brutto zu erreichen wären. Für eine vergleichsweise stattliche Rente von 2500 Euro brutto ist ein Monatslohn von mindestens 5350 Euro notwendig.
Es gehen Abzüge von Ihrer Rente für die Krankenversicherung ab. Sie sind auch weiterhin pflegeversichert. Es gilt der Grundsatz: Im Ruhestand sind Sie kranken- und pflegeversichert wie im bisherigen Erwerbsleben. Bei gesetzlich Pflichtversicherten wird ein Teil der Beiträge von der Rentenversicherung übernommen, für privat und freiwillig Versicherte gibt es Zuschüsse.
In Rente gehen: Ab wann ist das möglich?
Früher in Rente ohne Abschläge – das ist ein Wunsch vieler Arbeitnehmer, die auf eine langjährige Berufstätigkeit zurückblicken und ihren Rentenanspruch geltend machen wollen. Das Mindestalter für die sogenannte Rente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre) wird für die Geburtsjahrgänge bis 1963 stufenweise von 65 auf 67 angehoben. Für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 ist die Rente regulär mit 67 Jahren möglich.
Der Eintritt in diese Rente ist mit 63 Jahren möglich, doch dafür müssen Sie mit Abzügen von bis zu 14,4 % rechnen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, werden 0,3 % dauerhaft abgezogen. Um eine vorzeitige Rente abschlagsfrei zu beziehen, können Sie ab 50 Jahren durch zusätzliche Zahlungen die Kürzungen ganz oder teilweise ausgleichen. Dafür müssen Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung erklären, dass Sie früher in Rente gehen wollen. Mit einem Beratungsgespräch klären Sie, welches Zahlungsmodell sinnvoll ist, um eine abschlagsfreie Rente zu beziehen.
Wenn Sie jedoch 45 Beitragsjahre angehäuft haben, gilt für Sie die sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte. In diesem Fall können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Diese Altersrente wird oft “Rente mit 63” genannt, weil alle Jahrgänge vor 1953 diese Rente in Anspruch nehmen konnten. Für alle späteren Jahrgänge ist die Rente ab 63 nicht mehr möglich, weil das Eintrittsalter schrittweise angehoben wird.
Rente mit 60 – ist das möglich?
Eine Rente ab 60 Jahren ist heutzutage nicht mehr möglich. Die Bundesregierung hat diese Möglichkeit der Verrentung ab 60 bereits 2017 abgeschafft. Wenn Sie sich trotzdem mit 60 Jahren zur Ruhe setzen wollen, verringert sich Ihr gesetzlicher Rentenanspruch durch hohe Abschläge. Die Zeit bis zum offiziellen Rentenbeginn müssen Sie aus eigener Kraft finanziell überbrücken.
Wann darf ich in Rente gehen: Tabelle
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
Ab 1964 | 67 Jahre |
Rente beantragen
Entgegen eines hartnäckigen Irrglaubens kommt die Rente nicht automatisch, die Verrentung muss beantragt werden. Stellen Sie den Rentenantrag am besten drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn. Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung den Rentenantrag online stellen unter e-service-drv.de.
Wenn Sie Ihre Rente beantragen, sollten Sie Ihre Versicherungszeiten möglichst lückenlos darlegen können. Bewahren Sie also, bis es soweit ist, alle Nachweise auf, die relevant sein könnten: Ausbildungszeiten, lange Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit, Geburten Ihrer Kinder, Gesellenbriefe und mehr.