Gerade an stressigen Arbeitstagen ist sie der Lichtblick für viele Arbeitnehmer: die Raucherpause. Endlich können sie den Arbeitsplatz – wenn auch nur für ein paar Minuten – verlassen und sich an der frischen Luft ein Zigarettchen schmecken lassen. Doch auch an Tagen, an denen weniger Stress herrscht, werden Raucherpausen gerne genutzt, um sich mit Kollegen auszutauschen oder etwas vom neusten Klatsch und Tratsch auf der Arbeit aufzuschnappen.
Doch sind Raucherpausen laut Gesetz überhaupt erlaubt? Kann der Arbeitgeber das Rauchen in der Arbeitszeit möglicherweise sogar verbieten? Und was kommt auf Mitarbeiter zu, die trotz Verbot zum Glimmstängel greifen? Welche Vorschriften es zu Raucherpausen im Arbeitsrecht gibt, lesen Sie im Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Raucherpause
Beschäftigte, die mehr als sechs Stunden täglich arbeiten, haben laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Anspruch auf eine Erholungspause, in der sie auch rauchen dürfen. Es existiert jedoch kein Gesetz, welches das Recht auf eine Raucherpause während der Arbeitszeit vorsieht. Daher entscheidet stets der Arbeitgeber, ob Raucherpausen während der Arbeit gestattet sind oder nicht.
Hat der Chef Raucherpausen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verboten und Sie halten sich nicht daran, kann Ihnen zunächst einmal eine Abmahnung drohen. Ändern Sie Ihr Verhalten auch in Zukunft nicht, besteht die Konsequenz im schlimmsten Fall aus einer Kündigung.
Normalerweise gilt es nicht als Arbeitsunfall, wenn sich Beschäftigte während der Raucherpause eine Verletzung zuziehen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift also in einem solchen Fall nicht.
Wie sieht die gesetzliche Regelung zu Raucherpausen aus?
Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer auch nach mehreren Stunden noch leistungsfähig sind und sich nicht überarbeiten, sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nach einer gewissen Arbeitsdauer Ruhepausen vor. Die Pausenregelung gestaltet sich gemäß § 4 ArbZG wie folgt:
- Wer insgesamt höchstens sechs Stunden täglich arbeitet, muss keine Pause machen.
- Bei einer Arbeitszeit zwischen mehr als sechs und bis zu neun Stunden müssen Beschäftigte spätestens nach sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen.
- Arbeitnehmer, die mehr als neun Stunden am Tag arbeiten, sind verpflichtet, mindestens 45 Minuten Pause zu machen.
Da es jedem Mitarbeiter frei steht, zu entscheiden, wie und wo er seine Erholungszeit verbringt, kann er diese Zeit ohne Probleme als Raucherpause nutzen. Dabei sollten Sie jedoch bedenken: Da die Ruhepause nicht zur Arbeitszeit zählt, wird sie auch nicht vergütet. Das Gleiche gilt daher ebenfalls für die Raucherpause.
Kann der Chef Raucherpausen verbieten?
Es existiert in Bezug auf Raucherpausen keine gesetzliche Regelung. Daher obliegt es im Regelfall dem Arbeitgeber, ob er Ihnen das Recht auf eine Raucherpause während der Arbeitszeit einräumt oder Sie auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mittagspause verweist. Doch selbst, wenn der Chef die Raucherpause in der Arbeitszeit erlaubt, gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten.
Damit sich aus Raucherpausen keine Nachteile für Nichtraucher ergeben, indem diese mehr arbeiten als die Raucher im Unternehmen, müssen Beschäftigte die Zeit, die sie mit dem Qualmen verbringen, normalerweise nacharbeiten. Der Arbeitstag wird also länger, je öfter Sie sich eine Raucherpause gönnen.
Weiterhin sollte von vornherein Klarheit darüber herrschen, wo eine Raucherpause im Betrieb gemacht werden darf. Der Arbeitgeber ist schließlich dazu verpflichtet, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu wahren. Es empfiehlt sich, in einer Betriebsvereinbarung Vorschriften zu Raucherpausen festzuhalten.
Wichtig: Wenn Sie Raucherpausen nicht nacharbeiten oder während der Arbeitszeit qualmen gehen, obwohl der Arbeitgeber dies untersagt hat, kann zunächst einmal eine Abmahnung auf Sie zukommen. Machen Sie auch zukünftig trotz Verbot immer dann eine Raucherpause, wann es Ihnen passt, müssen Sie sich schlimmstenfalls auf eine Kündigung einstellen.
guten abend,
arbeite im altenheim.drei jahre bekamm ich stundenlohn+sonntags zuschläge.seit 2021 wird bezalt ,ohne vertrag änderung, immer gleiches monats gehalt+ sontags zuschlag.
ist es zuläsig? im arbeitsvertrag steht stundenlohn und 50-60% ( 20-25St/Woche)arbeitszeit…
len dank für tipps
Hallo zusammen.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und leiste alle 14. Tage eine 24. Stündige Rufbereitschaft. Laut Abrechnung bekomme ich dafür Mo. Bis Fr. Die Summe „X“ plus 12.5%. Was ist eigentlich mit Sa. So. Und Feiertagen. Die sind nicht dargelegt. Meine Frage nun. Habe ich nur bis Freitag 00:00 Bereitschaft? Diese Rufbereitschaft ist pauschal.
Für Antworten danke ich im voraus.
MfgA.S