Die Probezeit im Arbeitsvertrag: Wie lange darf sie dauern?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Die Probezeit im Arbeitsvertrag dient dazu, dass sich beide Seiten besser kennenlernen.
Die Probezeit im Arbeitsvertrag dient dazu, dass sich beide Seiten besser kennenlernen.

Treten Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle an, gilt es in der Regel vorher einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Hierin sind Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten – so sieht es das Arbeitsrecht vor. Neben Urlaub und Krankheit spielt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses dabei besonders die Probezeit eine gewichtige Rolle, schließlich ist der Job schlimmstenfalls schneller wieder weg als gewünscht.

Wir informieren deshalb, wie lange die Probezeit dauern darf, wie es in der Probezeit mit Urlaub aussieht und welche Rechte Sie haben, wenn Sie schwanger werden in der Probezeit.

Kompaktwissen: Probezeit

Beginnt jedes Arbeitsverhältnis automatisch mit einer Probezeit?

Nein. Die Probezeit muss immer individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Enthält der Vertrag keine Regelung zur Probezeit, so gilt diese auch nicht.

Wie lange dauert die Probezeit?

Nach § 622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate dauern. Es steht Arbeitgebern und -nehmern natürlich frei, gar keine oder eine kürzere Probezeit zu vereinbaren.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Während der Probezeit dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer laut § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.

Was passiert, wenn ich während der Probezeit krank werde?

Sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, erhalten Sie weiterhin ganz normal Ihr Gehalt. Anderenfalls springt die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Spezifische Informationen zur Probezeit:

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Probe­zeit­verlänge­rung

Hier erfahren Sie, wann es möglich ist, die Probezeit zu verlängern und wann diese Option ausgeschlossen ist.

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Probe­zeit­verlänge­rung wegen Krank­heit

Kann die Probezeit wegen einer Krankheit verlängert werden? Hier gibt’s die Infos!

Warum gibt es die gesetzliche Probezeit?

Wer sich in ein Beschäftigungsverhältnis begibt, der muss sich in der Regel innerhalb einer vertraglich definierten Zeit bewähren. Dieser Zeitraum wird Probezeit genannt. Er dient Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, einander kennenzulernen.

Die Probezeit im Arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Es sind 3-Monats-Fristen genauso möglich wie ein 6-Monats-Zeitraum. Die Probezeit beträgt in den allermeisten Fällen jedoch sechs Monate. Länger darf sie ohnehin nicht dauern.

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen. Demnach kann ein Arbeitsverhältnis ab dem siebten Monat zum 15. oder Ende des Monats beiderseitig mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

Arbeitsvertrag ohne Probezeit

Das Recht in Deutschland schreibt nicht vor, dass am Beginn des Arbeitsverhältnisses zwingend eine Probezeit stehen muss. Es kann demnach auch keine Probezeit im Arbeitsvertrag zu finden sein. Ausnahmen gelten für die Berufsausbildung. Hier greifen die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), das in § 20 festhält:

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.“

Wurde in einem regulären Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart, profitieren weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer von der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen. Aber kann eine Probezeit auch ohne Arbeitsvertrag, also mündlich, vereinbart werden? Prinzipiell steht diesem Vorgehen nichts im Wege, da es keiner Schriftform bedarf. Problematisch wird hier im Streitfall allerdings die Nachweisbarkeit. In der Regel helfen bei mündlichen Absprachen nur Zeugen weiter, die Entsprechendes bestätigen. Ohne diese wird es schwierig.

Die Probezeit im Arbeitsrecht – welche Vorgaben gelten hinsichtlich einer Kündigung?

Im Arbeitsvertrag ist bezüglich der Probezeit meist Folgendes festgehalten: Eine Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
Im Arbeitsvertrag ist bezüglich der Probezeit meist Folgendes festgehalten: Eine Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen möglich.

Innerhalb einer laufenden Probezeit können beide Vertragspartner – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nach BGB den Arbeitsvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Hierbei handelt es sich um das Minimalmaß, welches durch Tarifverträge – in denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen aushandeln – ausgehebelt werden kann. Selbstverständlich können aus Verhandlungen auch längere Kündigungsfristen hervorgehen.

Laut Gesetzgeber kann ein Beschäftigungsverhältnis nach § 626 BGB jederzeit durch eine außerordentliche, fristlose Kündigung gekündigt werden. Hierfür bedarf es allerdings eines wichtigen Grundes.

Schwanger in der Probezeit

Es ist nicht auszuschließen, dass weibliche Angestellte in der Probezeit schwanger werden. Auch für sie gilt der sogenannte Mutterschutz. Deshalb: Wer schwanger während der Probezeit wird, darf bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Geschieht das doch, ist die Kündigung nicht wirksam, so sieht es der Sonderkündigungsschutz vor.

Das Mutterschutzgesetz verlangt, dass schwangere Arbeitnehmerinnen in den sechs Wochen vor der Geburt und den acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten müssen bzw. dürfen.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt sowohl für Frauen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, als auch für Schülerinnen und Studentinnen. Es inkludiert Auszubildende genauso wie geringfügig Beschäftigte. Zudem schützt es unabhängig von der Betriebsgröße vor ordentlicher als auch außerordentlicher Kündigung.

Arbeitsrechtsexperten weisen darauf hin, dass bei Eintritt einer Schwangerschaft der Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung unverzüglich zu informieren ist. Schließlich dürfen zum Schutz der Mutter und des Kindes manche Arbeitstätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden. Gegebenenfalls ist auf Verlangen auch ein ärztliches Attest vorzulegen.

Erhält eine Arbeitnehmerin ein Kündigung, bevor sie ihren Chef über die baldige Ankunft ihres Kindes aufklären konnte, besteht die Möglichkeit, ihn darüber noch bis zu zwei Wochen nach Aussprache der Kündigung in Kenntnis zu setzen. Hierdurch wird die Kündigung, ob in der Probezeit oder nicht, unwirksam (§ 17 MuSchG).

Schwanger in der Probezeit: Arbeitnehmerinnen sind größtenteils durch das Mutterschutzgesetz abgesichert.
Schwanger in der Probezeit: Arbeitnehmerinnen sind größtenteils durch das Mutterschutzgesetz abgesichert.

Insbesondere in Betrieben mit nur wenigen Mitarbeitern stellt die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin in der Regel eine größere Herausforderung dar.

In Ausnahmefällen ist es daher möglich, eine Kündigung während der Schwangerschaft bzw. vier Monate nach der Entbindung auszusprechen.

Dies ist jedoch nur möglich unter der Voraussetzung, dass der Grund nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft liegt. Der Kündigungsgrund muss benannt und die Kündigung schriftlich zugestellt werden. Es bedarf des Einverständnisses der Aufsichtsbehörde.

Urlaub in der Probezeit

Zu Beginn steht dem Arbeitnehmer laut Bundesurlaubsgesetz noch nicht der gesamte Jahresurlaub zu. Das bedeutet, er muss sich diesen quasi erst verdienen.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, Anspruch auf den vollen Urlaub haben Mitarbeiter erst nach sechs Monaten. Diese Wartezeit kann daher auch über die gesetzliche Probezeit im Arbeitsvertrag hinaus gehen.

Das bedeutet nicht, dass überhaupt kein Urlaub während der Probezeit drin ist. Im Gegenteil, schließlich haben auch neue Mitarbeiter Anspruch auf ein gewisses Maß an Regeneration. Sie erwerben pro vollem Monat Betriebszugehörigkeit ein Anrecht auf Teilurlaub in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs.

Weist Ihr Arbeitsvertrag also ein Gesamtkontingent von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Arbeitswoche auf, haben Sie pro abgelaufenem Monat Anspruch auf 1,6 Tage Urlaub – auch in der Probezeit. Das gilt ebenfalls, wenn die Beschäftigung erst im zweiten Halbjahr aufgenommen wurde. Gegen ein verlängertes Wochenende kann der Chef also nichts einwenden.

Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, den Urlaubsantrag in der Probezeit anzunehmen, schließlich können dringende betriebliche Gründe gegen den gewählten Zeitraum sprechen. Haben also bereits schon zu viele Kollegen zum fraglichen Zeitpunkt freigenommen, kann sich Ihr Chef gegen den Urlaubsantrag aussprechen und ihn verweigern.

Möchten Sie von sich aus in der Probezeit keinen Urlaub nehmen, verfällt dieser nicht, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Sie haben Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Für jeden Monat dürfen Sie theoretisch ein Zwölftes des Jahresurlaubs nehmen.
Sie haben Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Für jeden Monat dürfen Sie theoretisch ein Zwölftes des Jahresurlaubs nehmen.

Und wie sieht es aus, steht die Geburt des eigenen Kindes oder eine Hochzeit an? Diese Ereignisse zählen zu den triftigen Gründen, die Sonderurlaub nach sich ziehen können (§ 616 BGB).

Aus diesen besonderen Anlässen kann auch in der Probezeit eine Freistellung beantragt werden. Nichtsdestotrotz ist der Arbeitgeber zur Gewährung nicht verpflichtet, sieht der jeweilige Arbeitsvertrag dies so vor.

Krank während der Probezeit

Gerade in der nass-kalten Jahreszeit ziehen sich viele Arbeitnehmer einen grippalen Infekt zu, der dazu führt, dass einige Tage das Bett gehütet werden muss. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn Sie in der Probezeit krank werden? Hat das Auswirkungen auf die Probezeit-Dauer? Oder können Sie gemäß geltendem Arbeitsrecht gar gekündigt werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank sind, gehen Sie zum Arzt. Schließlich ist niemandem damit geholfen, wenn Sie hustend und schnaubend am Arbeitsplatz sitzen und weder so produktiv sind wie zu gesunden Zeiten, noch besonders konzentriert. Im schlimmsten Fall stecken Sie auch noch Kollegen an, die ebenfalls für eine gewisse Zeit ausfallen. Das kann nicht im Interesse des Arbeitgebers liegen. Deshalb lassen Sie sich arbeitsunfähig schreiben und kurieren Sie sich aus, um anschließend wieder mit voller Kraft durchzustarten.

Obacht: Innerhalb der Probezeit, die gesetzlich bestimmten Anforderungen unterworfen ist, können Arbeitsverträge innerhalb einer 2-Wochen-Frist gekündigt werden. Das ist auch innerhalb der Arbeitsunfähigkeitsfrist möglich, da kein Kündigungsverbot in dieser Zeit besteht.
Sind Sie krank in der Probezeit, gehen Sie unbedingt zum Arzt. Sie könnten Ihre Kollegen anstecken.
Sind Sie krank in der Probezeit, gehen Sie unbedingt zum Arzt. Sie könnten Ihre Kollegen anstecken.

Egal, ob ein Arbeitnehmer sich in der Probezeit eines befristeten oder unbefristeten Vertrags befindet, er hat folgende Anzeige und -Nachweispflichten laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz zu erfüllen:

  • unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber
  • Vorlegen einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ggf. schon am ersten Tag

Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer nicht nur in Probezeit bei Krankheit dazu verpflichtet, sein Möglichstes zu tun, um schnell wieder gesund zu werden.

Und wie sieht es mit der Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Probezeit aus? Fallen Sie wegen einer Erkrankung aus, muss der Arbeitgeber Sie weiter bezahlen, es sei denn Sie haben bisher noch nicht länger als vier Wochen ohne Unterbrechung in dem Unternehmen gearbeitet. In diesem Fall wird die Krankenkasse in die Pflicht genommen. Es ist auch deshalb so wichtig, dass Sie Ihrem Chef oder der Personalabteilung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, da er sonst den Lohn zurückhalten kann.

Kann die Probezeit im Arbeitsvertrag wegen Krankheit verlängert werden?

Die gesetzliche Probezeit im Arbeitsvertrag darf in der Regel maximal sechs Monate betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch eine Verlängerung erlaubt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ursprünglich vereinbarten Frist wegen einer längeren Erkrankung des Mitarbeiters nicht genügend kennenlernen konnten und ein abschließendes Urteil daher nicht möglich ist.

Die Verlängerung der Probezeit ist nur möglich, wenn weder der Arbeitsvertrag noch ein gültiger Tarifvertrag keine entgegengesetzten Formulierungen oder Klauseln aufweisen. Das bedeutet: Wurde im Arbeitsvertrag eine sechsmonatige Probezeit festgehalten, kann diese nicht einseitig durch den Arbeitgeber verlängert werden. Es bedarf hierfür der Zustimmung des Arbeitnehmers. Auf das Eintreten des Kündigungsschutzes hat dies keine Auswirkungen. Sind sechs Monate um, ist die Wartezeit unabhängig der Länge der Probezeit abgelaufen. Es gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

197 Gedanken zu „Die Probezeit im Arbeitsvertrag: Wie lange darf sie dauern?

  1. Thomas

    Guten Tag, im Tarifvertrag sind Abweichungen von §622 Abs. 1.3 BGB möglich. Sind diese theoretisch auch nachteilig möglich? Also kann im TV stehen, dass die Probezeit z.B. 9 Monate andauern kann?

    Danke für eine kurze Antwort 🙂

  2. Michaela K.

    Hallo,

    In meinem Arbeitsvertrag steht: “Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsschluss gekündigt werden.“ Ist das rechtens? Gilt dann nicht § 622 Abs. 3 BGB?

    MfG

    Michaela

  3. Sebastian

    Guten Tag,

    Ausgangssituation:
    Ausbildung als Bäckereifachangestellte , erster befristeter Arbeitsvertrag (1 Jahr) ohne Probezeit. Angebot eines zweiten befristeten Arbeitsvertrages von Arbeitgeber mit 6Monaten Probezeit ohne Sachgrund.

    Ist eine Probezeit im zweiten befristeten Arbeitsvertrag rechtens , ohne das sich die Tätigkeit oder Arbeitslohn geändert hat ?

    Vielen Dank im Voraus.

  4. Vjaceslavs

    Hi,

    Ich habe das Problem das ich als Azubi zum Gesellen werde,
    mein Ausbildungsvertrag endet zwischen dem 15.07 und 30.07, im neuen Vertrag ist geregelt das ich keine Probezeit habe aber mein Vertrag befristet auf 1 Jahr ist.
    Ich wechsel die Firma ab dem 01.09, d.h. Ich wäre nur 1 Monat beschäftigt, wenn ich den Vertrag nachdem ich unterschrieben habe binnen eines Monats kündige, hat das rechtliche Konsequenzen für mich?

    Lg

  5. Christian

    Hallo,

    beginnt die Probezeit ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung oder ab dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme.
    Zum Beispiel: Vertragsunterzeichnung 05.03.2020 – Arbeitsbeginn 23.03.2020.

    Und wie sieht es aktuell mit der Probezeit wegen Kurzarbeit aus?
    Wenn sich der Arbeitsbeginn aufgrund von Kurzarbeit um mehrere Wochen verschiebt. Ändert dies was am Beginn der Probezeit?

  6. Mike

    Hi,

    wenn der Arbeitsbeginn im Arbeitsvertrag einvernehmlich handschriftlich zwei Wochen früher gesetzt wird, wird dann auch die Probezeit angepasst, wenn sie auf 6 Monate ausgelegt ist?

  7. andy

    Hey, ich habe jetzt 1 Jahr gearbeitet so das im Vertrag der Tag des Ende vom Arbeitsverhältnis bestimmt wurde. Jetzt habe ich angefragt Wie es den weiter gehen soll… als Antwort kam:

    Dieser wurde von keinen Vertragspartner gekündigt, so das der genannte Arbeitsvertrag unbefristet weiter läuft, bis ein Vetragspartner diesen mit 4 wöchigen Kündigungsfrist beendet.

    Also ich bekomm jetzt keinen neuen Vertrag und es läuft auf unbestimmte Zeit so weiter, geht das? (20h/Woche Teilzeit)

    LG Andy

  8. Wendt

    hi, die Frist von 6 Monaten ist etwas schwammig, gibt es da genau definierte Tagesanzahlen?
    Beisoiel der Arbeitsvertrag wurde am 15.07.2019 unterfertigt und angetreten, hier iste eine Probeziet bis zum 15.01.2020 vereinbart. Heisst das nun inkl. dem 15.01. oder gilt ab dem 15.01. der Siebte Monate als begonnen ?

  9. Alex

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite seit 8 Jahren bei einem sozialen Träger. Nun habe ich den Bereich gewechselt und habe eine neue Stelle beim gleichem Ag. In diesem Zusammenhang habe ich keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, lediglich ein Gesprächsprotokoll. In diesem habe ich wohl für eine erneute Probezeit unterschrieben. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass es Schwierigkeiten geben könnte. Ist meine Sorge berechigt, dass die Probezeit rechtens ist?

  10. Jolina

    Hallo,
    wie sieht es aus, wenn man einen 2. Arbeitsvertrag mit einem halben Jahr Probezeit bekommen hat? Der erste Arbeitsvertrag war auf ein Jahr befristet. Der 2. ist unbefristet, hat jedoch auch noch mal ein halbes Jahr Probezeit. Kann der Arbeitgeber in diesem Fall aufgrund einer nicht bestandenen Probezeit kündigen?

  11. Ramon

    Hallo,

    ich habe nach Arbeitsbeginn noch keinen Arbeitsvertrag bekommen. Somit ist ja wie ich das gelesen habe eine nachträgliche Befristung ungültig (es wurde nur das Gehalt und die Arbeitszeit vor der Einstellung mündlich besprochen)
    Jetzt ist meine Frage: Ist eine im nachhinein eingeleitete Probezeit (durch Stellung eines Arbeitsvertrages nach Arbeitsbeginn) gültig oder gilt auch hier, das es ohne Absprache und nach Arbeitsbeginn dies nicht mehr möglich ist.

    Vielen Dank

  12. Bibo

    Hallo, ich habe hier einen „Zeitarbeitsvertrag“ einer Firma vorliegen (keine Zeitarbeitsfirma, sondern ein normaler AG) und meine Frage wäre:
    -Bisher kannte ich nur befristete Arbeitsverträge – ist ein Zeitarbeitsvertrag rechtens und worauf muss ich achten? Gelten da spezielle Regelungen?
    -Im Vertrag (12 Monate) wurde keine Probearbeitszeit vereinbart, aber ein beidseitiges Kündigungsrecht von immer 2 Wochen. Müsste das nicht spätestens nach 6 Monaten in die gesetzliche Regelung übergehen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  13. Ani

    Guten Abend,
    und zwar, geht anmelde sozial versicherungpflicht auch ohne Arbeitsvertrag? Arbeitsverhältnis hat nur 5 Tage gehalten. Ich wurde vom Arbeitgeber sofort bei Rentenversicherung angemeldet. Ich sollte Vollzeitjob ausüben. Durfte er mich sofort anmelden? Bis heute bin noch nicht abgemeldet worden, obwohl kein Arbeitsverhältnis dar steht! Ich hoffe, Sie können mir schnell antworten. Lieben Dank

  14. Agi

    Gibt es rechtlich 1-2 Tage Probezeit in Deutschland in Hoteljobs?
    Oder sollte man schon früher einen Vertrag haben?

  15. Georg

    im eine abend in der zeit von Arbeit bei 1 Hotel in Pontresina ..meine koleger hat mich uber holzkiste gesmiset ..ich habe Polizzei gerufen und alles weitere ..usw..meine frage ist.. Der herr Direktor hat nach 2 tage misch gerufen und Gesaht ich im 7 tage Fristgekundig bin..die vetrag ist Sesion bis 22Okt..Daf Er so?? weil er gesaht warum Polizzei dort und so usw,usw..Meine Frage ist Was muss ich jetzt machen..Unterschreiben Ende oder??Sory von gramatik..Vielen Dank!!

  16. Heike

    Liebes Team von Arbeitsrecht,

    ich arbeite seit gut zwei Monaten in einem Fitnessstudio (nicht tarifgebunden) und möchte gerne kündigen. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht explizit ein Absatz über eine Probezeit enthalten, es steht lediglich beim Punkt „Kündigung“: „In der 6-monatigen Probezeit beträgt die Kündigung 4 Wochen zum Monatsende“.

    Ist das so zulässig? Ich würde gerne wegen eines deutlich besseren Arbetisangebots und diverser Unstimmigkeiten im derzeitigen Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich kündigen. Kann ich auf der gesetzliche Frist von 14 Tagen bestehen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße
    Heike

  17. Kurt

    Hallo Arbeitsvertrags.org Team,

    Ich bin selbstständig in der Eventbranche.

    Nun würde ich gern eine neue Auszubildende, 27 Jahre alt ,mit ins Team aufnehmen / Veranstaltungskauffrau.
    Sie ist jedoch alleinerziehend mit 2 Kleinkindern.
    Wir haben viel über die „Problem-Situationen“ ( Spätdienste/ Wochenenden, flexible Änderungen ) gesprochen und Sie ist der Meinung alles im Griff zu haben( Eltern & Freunde )

    Ich würde Ihr gern die Chance geben.

    Wenn es sich jedoch recht schnell – in der Probezeit – heraus stellt, dass es nicht funktioniert, habe ich dann Probleme der Kündigung in der Probezeit wegen ihrer alleinerziehenden Situation ?

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kurt,

      unseres Wissens nach gibt es dafür keine Ausnahmeregelungen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Maria

    Hallo
    Ch habe in einem Pflegeheim zuerst als Servicekraft/Küchenhilfe mit 6 Monaten Ptobezeit gearbeitet. Nach 10 Monaten Beschäftigung hat man mir einen neuen Arbeitsvertrag als Pflegehilfe gegeben erneut mit Probezeit von sechs Monaten. War das rechtens? Kann ich jetzt während der Probezeit mit zwei Wochen Grist erneut gekündigt werden obwohl ich schon mal eine Probezeit hatte?

    Danke für Ihre Hilfe!
    Maria

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      erhält ein Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag beim aktuellen Arbeitgeber, der jedoch für eine völlig andere Tätigkeit vorgesehen ist, darf tatsächlich eine erneute Probezeit vereinbart werden. Entscheidend ist hierbei, wie sehr sich die Aufgaben der neuen Stelle von der alten unterscheiden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Eduardo

    Hallo,

    als ich bei mein Unternehmen anfing, wollte ich ein befristeten Vertrag haben für 2 Jahre.Ich wollte mich danach eintscheiden ob Ich bleibe oder nicht. Nun, dieser läuft aus und ich bin immer noch ganz nicht sicher – da ich vom Arbeitgeben nicht 100% überzeugt bin – ist aber auch nicht grottenschlecht – wieder möchte Ich wieder nur ein befristeten Vertrag haben, da ich mit nicht auf ewig verbinden möchte aber im Moment aus persönlichen Gründe auch nicht zu einen anderen Unternehmen wechseln kann.

    Nun sagt der Arbeitgeber, dass die mir nur einen unbefristeten Vertrag anbieten können.
    Was, wenn ich es abhlehne als Arbeitnehme und auf ein weiteres befristete Vertrag bestehe. Ich fühle mich dadurch etwas flexibler. Habe ich das Recht dazu ? Darf ich auf ein weiteres befristeten Vertrag bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eduardo,

      Ihr Arbeitgeber hat recht, er darf keinen Mitarbeiter länger als zwei Jahre befristet anstellen. Beachten Sie, dass, selbst wenn Sie eine unbefristete Anstellung annehmen, Sie noch immer das Recht haben, unter Wahrung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wann Sie möchten. Sie sind also auch mit einem unbefristeten Vertrag nicht verpflichtet, für immer bei diesem Arbeitgeber zu bleiben.

      Bestehen Sie auf eine befristete Anstellung, könnte ein speziell dafür aufgesetzter Aufhebungsvertrag Abhilfe schaffen. Bei dessen Aufsetzung ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Monalisa

    Hallo zusammen
    ich habe wirklich ein wichtiges Anliegen… ich bin nun seit fast sechs Monaten bei meinem neuen Arbeitgeber.
    jetzt hat sich aber die Sache gewendet kurz vor meinem Probezeit Ende exakt 6 Tage davor kam der Geschäftsführer und überbrachte uns die Hiobsbotschaft, dass die Niederlassung geschlossen wird und dass man die Leute quasi in andere Niederlassung die viel weiter weg sind umswitchen wird , dies gilt nicht für mich , jetzt ist es aber bereits so dass ich vorher schon extrem krank und gekränkelt habe allerdings nicht krank gemacht habe und nachdem der Geschäftsführer weg war bin ich natürlich zum Arzt ,mich hatte der grippaleninfekt bereits vorher ereilt und bin nun bis Ende des Monats krankgeschrieben
    Die Kündigung ist mir schriftlich noch nicht zugegangen, jetzt habe ich natürlich eine Frage, da ich mich in der Probezeit befinde kurz vorm Probezeit Ende wurde mir mitgeteilt dass ich gekündigt werde, bis zum Monatsende!
    wie ist es wenn ich weiterhin krank bin? Bekomme ich weiterhin Lohnfortzahlung?
    da ich jetzt im Moment in einer tiefen psychischen Lage bin vorerst einen starken grippalen Infekt jetzt noch diese ganze psychische Belastung steht es mir zu eine Lohnfortzahlung zu haben oder nicht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monalisa,

      grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich erfolgen und wenn dies noch nicht geschehen ist, sollten Sie auch noch angestellt sein und einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Bekommen Sie keine Lohnfortzahlung, wenden Sie sich zur Beratung bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der die folgenden Schritte mit Ihnen besprechen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Leobold

    Mein Stiefsohn hat einen festen vertrag bekommen mit 3 Moatiger probezeit die schon um ist ,darf diese auf weitere 3 Monate verlängert werden ?
    die letzten 4 monate war er so gut wie jeden tag arbeiten Mo-So.
    ordnungsamt war da und er bekamm telefonisch bescheid das er Urlaub nehmen muss

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leobold,

      grundsätzlich ist es möglich, die Probezeit zu verlängern, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dies ist allerdings in der Regel nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich sowie bei Einfügen einer entsprechenden Änderung in den Arbeitsvertrag, wie Sie in unserem Beitrag zur Verlängerung der Probezeit nachlesen können. Ein wichtiger Grund wie das längere Ausfallen des Arbeitnehmers muss in der Regel vorliegen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Josef

    Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber mit einer Angestellten eine Probezeit vereinbart, obwohl diese bereits vorher nebenberuflich bei ihm tätig war? Gibt es dazu auch vielleicht OGH oder höchstgerichtliche Urteile?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Josef,
      bitten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Karin

    Hallo,
    ich habe im Juli 2013 bei der Diakonie angefangen als Hilfskraft habe dann eine Lehre zur Fachkraft absolviert und mit Erfolg 2018 abgeschlossen. Habe dann am 01.09.18 einen neuen Vertrag bekommen mit einer Probezeit von 6 Monaten und wurde jetzt gekündigt innerhalb von 14 Tagen. Ist das überhaupt rechtlich? Mir wurde auch gesagt das die Probezeit keine Rolle spiele, sie zähle nicht?

  24. Marco

    Ist ein Kündigung nach der Probezeit ohne Angaben von Gründen rechtskräftig?

    Der Arbeitgeber hat mir was anderes erzählt als bei mir im Arbeitsvertrag steht. 3 monate Probezeit stehen im Vertrag. Erzählt wurde mir 6 monate was ist gültig ?

    Wie verhalte ich mich jetzt da ich schon die Kündigung habe ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marco,
      in dieser Situation würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Carmen

    Guten Tag,

    mein Arbeitsverhältnis begann am 31.08.2018 und es wurde eine 6 monatige Probezeit vereinbart.
    Wann genau ist der letzte Tag der Probezeit? Wird dies taggenau oder nach Monaten berechnet. Ich frage deshalb, weil der Februar nur 28 Tage hat.
    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carmen,
      mit dieser Frage sollten Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Jens Oliver M.

    Hatte bis zum 28.12. 2018 einen Vertrag mit einem Verleiher.
    Danach wurde ich gekündigt und am 9.1.2019 wieder eingestellt .
    Jetzt soll meine Probezeit wieder von vorne anfangen .

    Ist das Rechtens ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jens Oliver M.,

      eine erneute Probezeit kann in der Regel nur vereinbart werden, wenn sich die Aufgaben des Arbeitnehmers geändert haben, sodass der Arbeitgeber sich einen erneuten Eindruck von dessen Fähigkeiten verschaffen muss.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. ALexander

    Ich bin seit dem 15. März 2017 bei einer Firma angestellt. Die Probezeit wurde auf ein Jahr festgelegt. Kurz vor ende der Probezeit, wurde mir ein neuer Vertrag vorgelegt, den ich natürlich unterschrieben musste, ansonsten hätte ich kein Job mehr und darin wurde die Probezeit erneut auf ein Jahr verlängert.
    Ist das Zulässig und habe ich laut Gesetz jetzt trotz des unterschriebenen Vertrages ein unbefristeten Arbeitsvertrag? Ich bin mir nicht sicher und halte das für Abzocke, deshalb frage ich.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexander,

      eine Probezeit kann in der Regel nur ein halbes Jahr dauern, danach greift der Kündigungsschutz. Auch wenn Ihre Arbeitgeber es noch „Probezeit“ nennen, können diese nicht mehr mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Wird das Arbeitsverhältnis verlängert mit einem neuen Vertrag, ist eine neue Probezeit in der Regel nicht rechtens.

      Ausnahmen von diesen Vorschriften wie die Vereinbarung einer längeren Probezeit sind zulässig, wenn es für den Arbeitsgeber stichhaltige Gründe gibt, weshalb der die Leistung des Arbeitnehmers nach sechs Monaten noch immer nicht einschätzen kann. Dies kann sein, wenn der Arbeitnehmer häufig krank war oder der Vorgesetzte während dieser Zeit gewechselt hat.

      Bei einem neuen Vertrag ist eine neue Probezeit zulässig, wenn es sich um ein neues Aufgabenfeld handelt, worin die Leistung des Arbeitnehmers noch nicht bekannt ist und erst erprobt werden muss.

      Hinzu kommt, dass in Tarifverträgen abweichende Vereinbarungen getroffen werden können.

      Sollten derartige Situationen nicht zutreffen, können Sie sich überlegen, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen wollen, der sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation auseinandersetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Tim S.

    Hallo,
    ich habe eine neue Stelle zum 01.11.2018 angenommen.

    Mein alter Arbeitgeber hat mit mir eine 6-Monatige Probezeit vereinbart.
    Unser Vertrag besteht allerdings nur mündlich.

    Muss ich Fristen einhalten oder kann ich ohne Frist kündigen?

    Kann er ir Schwierigkeiten machen, indem er sagt meine Probezeit beträgt nur 3-Monate, obwohl nichts schriftlich festgehalten ist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tim S.,

      wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, gelten automatisch die Fristen laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. Sollte es Vereinbarungen geben, die mündlich vor Zeugen gemacht wurden, könnten diese vor Gericht zu beweisen sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Kalde

        Ich befinde mich seit 3 Monate in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis: außertariflich, ohne vereinbarte Probezeit (gar keine Klausel diesbezüglich im Arbeitsvertrag) und mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist.

        Gilt für mich irgendeine Probezeit laut den „allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen“? Welche Kündigungfrist wurde für mich derzeit gelten? 6 Monate (laut Vertrag) oder könnte ich doch früher kündigen?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Kalde,

          leider können wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Dennis

    Hallo zusammen , Wer kann mir helfen , hab am 1.5.2018 bei einer AG angefangen (Arbeitsvertrag) und wurde in der probezeit am 11.10 zum 15 11.2018 gekündigt hab 14 Tage kündigfrist aber die werd ja überschritten da ich ja zum 15.11 gekündigt wurde ist die Kündigung so rechtens vielen dank im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dennis,

      ja, diese Kündigungsfrist gilt für Kündigungen, die während der Probezeit ausgesprochen werden. Dazu kann diese auch außerhalb der Probezeit wirksam werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Yousef

    Hallo
    Also ich habe ein Problem es geht um meine Freundin sie hat mündlich gesagt bekommen das sie 6 Monate Probezeit hat sie hat innerhalb der Probezeit im fünften Monat gekündigt und jetzt sagt der Arbeitgeber das sie keine Probezeit hat und die Gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zählt im Vertrag steht nichts von Probezeit was kann man da machen oder muss man sich so was gefallen lassen das ist ein Großer Arbeitgeber das die so was machen ist echt armselig und außerdem ist es ein Teilzeitjob

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yousef,

      hier wäre es nützlich, wenn Ihre Freundin dies vor Zeugen erfahren hat. Andernfalls ist es schwierig, dies zu beweisen. Bezüglich der rechtlichen Schritte wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Dietmar H.

    Hallo
    Ich habe am 18.07.18 eine Arbeit aufgenommen. Nun bin ich schon am 8.8.18 leider Krankgeschrieben. Wäre auf Arbeit fast umgefallen und keine luft mehr bekommen. Somit hat man mich Nachhause geschickt. Der Grund dafür ist das ich nur 40% Lungenfunktion habe. Was mir bei der hitze zu schaffen gemacht hat.
    Jetzt bin ich in der Probezeit vom 8.08-11.09 18 krankgeschrieben. Somit hat mich die Firma wieder gekündigt zum 29.08.18 . Das Problem liegt darin das ich kein krankengeld von der AOK erhalte weil angeblich die 10 Wochen arbeit nicht gegeben waren. Leider nur 3 Wochen bis zur krankschreibung. Wo bekomme ich mein krankengeld her oder wie komme ich zu mein Geld? Wären fast 4 Wochen krankengeld ausfall.
    Um eine korrekte Antwort würde ich mich freuen.
    Mfg
    Dietmar H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dietmar H.,

      in der Regel müsste die Krankenkasse einspringen und Krankengeld zahlen, wenn Sie weniger als vier Wochen beim neuen Unternehmen arbeiten. Da wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung anzubieten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Jörg

    Hallo,

    ich bin seit zwei Jahren in einer Einrichtung beschäftigt. Das erste Jahr zählte noch zur Ausbildung. Das andere folgende Jahr begann mein Arbeitsvertrag. Die Probezeit wurde aus dem Vertrag daher entfernt.
    Unsere Einrichtung ist an den TvÖD angelehnt. Ich bin mir daher unsicher, wie lange meine Kündigunsgfrist beträgt, da ich nicht weiß, ob das Ausbildungsjahr zu den Gesamtbeschäftigungsjahren zählt, die für die Kündigungsfrist relevant sind? ( mehr als 1 Jahr beschäftigt = 6 Wochen bis zum Monatsende – Kündigungsfrist, mehr als 2 Jahre = 3 Monate bis zum Quartalende KF)

    Meine Frage:

    Wielange habe ich Kündigungsfrist?

    Danke für die Hilfe!

    Grüße

    Jörg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jörg,

      tatsächlich zählt das Ausbildungsjahr zur Beschäftigungsdauer, wenn der Azubi direkt im Anschluss von dem Betrieb übernommen wurde. Es ist daher in der Berechnung zu berücksichtigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Torsten

    Guten Tag,
    ich habe seid dem 1.4.2018 einen festen Arbeitsplatz in der Gastronomie angenommen. Arbeitsvertrag gibts dort keinen. Lohn gibts auch nur Bar auf die Kralle!! Eine ordentliche Abrechnung bekomme ich aber.
    Jetzt habe ich mich dafür entschieden den Job wieder zu wechseln.
    Ist es richtig das ich zum 15. des Monats kündigen muss zum 30/31. des nächsten Monats? Also praktisch 6 Wochen Kündigungsfrist?? Von einer Probezeit ist nicht gesprochen worden.
    Ist es auch richtig, wenn ich dort den Job gekündigt habe, gerne aber von beider Seiten weiter geringfügig dort weiter arbeiten möchte, das 2 Monate Pause dazwischen sein muss??
    Vielen Dank für die Antworten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Torsten,

      gibt es keinen Arbeitsvertrag, gelten in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet in den ersten sechs Monaten eine Frist von zwei Wochen für beide Seiten (gesetzliche Probezeit) und danach eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats für den Arbeitnehmer.

      Eine Frist von mindestens zwei Monaten ist tatsächlich einzuhalten, wenn Sie die gleichen Aufgaben als geringfügige Beschäftigung übernehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Bilal Ö.

    Hallo,

    ich habe am 15.02.2018 einen Aushilfsjob begonnen. Im Vertrag steht, dass ich eine Probezeit von 3 Monaten habe. Der erste Vertrag war zunächst bis 30.04.2018 befristet und wurde bis zum 31.10.2018 verlängert.
    Ende Juli hat man mich ohne Begründung und Ankündigung zum 31.08.2018 gekündigt.
    Dürfen die das überhaupt?

    Meine Arbeitskollegen wussten vor mir Bescheid, dass ich gekündigt werde. Wie kann ich mit sowas umgehen? Ist das nicht Rufschädigung?

    Danke für eure Aufmerksamkeit
    Bilal

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bilal Ö.,

      das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach einem halben Jahr Anstellung in einer Firma. Daher ist der Arbeitgeber bis dahin nicht verpflichtet, eine Begründung abzugeben, solange er die vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist einhält. Wollen Sie rechtliche Schritte einleiten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wir dürfen dahingegen keine Beratung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Andreas

    In meinem Arbeitsvertrag ist das Wort „Probezeit“ nicht explizit erwähnt. Vielmehr steht unter der Überschrift „Ordentliche Kündigung“, dass in den ersten sechs Monaten des Vertrags die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende beträgt, danach einen Monat zum Quartalsende.

    Da mein Arbeitgeber nun kurz vor Ende der sechs Monate den unbefristeten Vertrag in einen befristeten umwandeln möchte (aus betrieblichen Kosten-Gründen), obwohl wir das Ziel an Mitarbeitereinsparungen durch freiwillige Abgänge schon übererfüllt haben, möchte ich gerne wissen, ob (a) die obengenannte Formulierung im Vertrag eine Probezeit darstellt und (b) ob so eine Begründung für eine Änderungskündigung ausreicht?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,
      die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Regelung fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten. Sie können sich jedoch an einen Anwalt wenden, der Sie umfassend zu Ihrer Lage informiert und berät.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Jessica

    Hallo!
    Ich habe eine Frage. Ich habe erst vor kurzem eine. Neuen Job angetreten. Nach kurzer Zeit stellte sich heraus dass ich schwanger bin. Ich habe von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigubgsverbot erhalten. Meine Frage wäre nun: Ich befinde mich noch in der 6 Monatigen Probezeit. Läuft diese während der Dauer des Beschäftigubgsverbotes ab oder wird sie fortgesetzt wenn ich wieder mit der Arbeit beginne?

    Lieben Dank für Ihre Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jessica,

      Sie können sich an Ihren Arbeitgeber wenden, wie dieser es handhaben möchte. Grundsätzlich könnte es in solch einer Situation zulässig sein, wenn Ihr Arbeitgeber eine zweite Probezeit vereinbaren möchte, weil er Sie in der ersten Periode wegen der Abwesenheit durch Schwangerschaft nicht ausreichend beurteilen konnte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Isabel

    Hallo,

    ich habe ein Stellenangebot wobei es sich um die Vertretung einer werdenden Mutter handelt. Bislang ist noch unbekannt wie lange die Stelleninhaberin in Elternzeit gehen wird. Dies wird sich voraussichtlich erst nach meinem Antritt der Stelle herausstellen. Ich werde einen Vertrag mit einer 6-monatigen Probezeit bekommen und vermutlich eine Befristung auf diese Probezeit, da es ja sein könnte, dass die Stelleninhaberin nur wenige Monate in Elternzeit gehen wird. Ist dies so üblich?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Isabel,

      grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag auf so viele Monate befristet werden, wie es Arbeitnehmer und -geber vereinbaren. Ein solch befristetes Arbeitsverhältnis kann mit Sachgrund wegen vorübergehenden Bedarfs geschlossen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. ivana

    Guten Abend ich an, die 02.06.2018 mit 3 Monaten der Prüfung zu arbeiten. Ich habe noch heute nichts unterschrieben. Wie kommt das? Beginnt der Vertrag, wenn Sie unterschreiben?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ivana,

      ein Arbeitsverhältnis kann auch mündlich zustande kommen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann jedoch nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Tanja

    Ich habe eine Frage, ich bin Angestellt als Zweite Geschaeftsfuehrerin , ich soll nun gekuendigt werden weil ich im weg bin das Deutsche Finanzamt zu hintergehen mit einer frist von nur 2 wochen.
    Ich habe in meinem Vertrag folgendes stehen: unter Probezeit Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 3 Jahren bis zum 30.10.2020 abgeschlossen. Nach
    Ablauf dieser Befristung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
    wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart
    wird. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen
    gekündigt werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung (befristetes
    Probearbeitsverhältnis).
    Unter Kuendigung : Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwölf Wochen zum Ende eines
    Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des
    Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung
    bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung
    ausgeschlossen.

    Der Arbeitgeber
    ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des
    Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem
    Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben
    auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch
    Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber
    dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

    Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das
    für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

    Heist das nun das ich eine Probezeit haette von 3 Jahren? Oder muessen die sich trotzdem an die 3 monatliche Kuendigungsfrist von 3 monaten halten?

    Vielen dank fuer Ihre Hilfe im Vorraus
    Tanja

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tanja,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Es könnte sich um einen Formfehler handeln, was das für die Wirksamkeit der Vereinbarungen bedeutet, kann jedoch nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Cindy

    Hallo, ist es rechtens das man während der Probezeit auf eine Vergütung der Zulagen (Sonntag-,Feiertag- und Nachtstunden) drauf verzichten muss wenn dies im Arbeitsvertrag so drin steht? (Branche: Altenpflege)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cindy,

      gesetzlich gibt es keine Regelung zu Sonn- und Feiertagszuschlägen. Da kommt es tatsächlich darauf an, was im Arbeits- bzw. im Tarifvertrag geregelt ist.

      Anders ist es bei der Nachtarbeit. Gemäß § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dabei ein Ausgleich vorgesehen: So „hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.“ Der finanzielle Zuschlag sollte laut Bundesarbeitsgericht 25 % betragen. Das Gesetz macht auch keine Ausnahme für Arbeitskräfte in der Probezeit.

      Hier kann es jedoch auch sein, dass tarifvertraglich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie individuell beraten kann und Ihnen evtl. helfen kann, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. S.B.

    Hallo ich habe einen Zeit-Arbeitsvertrag. Auf zwei Jahre mit 8 Wochen Probezeit. Angefangen habe ich am 01.04.2018 und er Endet laut Vetrag am 31.03.2020. Am 16.05. nach 8 Std. Arbeit bat man mich zum Gespräch und teilte mir mit das ich frei gestellt bin. Ich passe nicht ins Team. Jetzt bin ich ab dem 17.5.2018 bis erst einmal 05.06.18 krank geschrieben. Am 5. werde ich operiert. Muss mein jetziger Arbeitgeber meien Lohn weiter zahlen ? Ich gehöre dem Manteltarifvertrag der TGAOK ( BAT/AOK-NEU) vom 07.03.2003 an. Habe bis zum heutigen Tage nichts schriftliches erhalten. Danke für die Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo S.B.,

      gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes haben Sie Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, solange, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Sobald die Kündigung wirksam wird, verfällt dieser Anspruch.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. BB

    Hallo, meine 6 monatige Probezeit läuft bis Ende Juli. Durch Geburt eines Kindes (Juli 2017) möchte ich den 13. u. 14. Lebensmonat Elternzeit (mit Elterngeld) beanspruchen. Der 13.Lebensmonat beginnt 15. Juli (zwei Wochen vor Ende der Probezeit).
    Wenn ich jetzt die Elternzeit in der 7-8 Woche vor dem Antritt der Elternzeit beantrage besteht ja Kündigungsschutz. Wie wirkt sich das auf die Probezeit aus?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo BB,

      wird während der Probezeit Elternzeit in Anspruch genommen, verlängert sich die Probezeit in der Regel um die Zeit der Elternzeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Gülsen

    Am 30.4.18 ging meine Probezeit zu ende, habe am gleichen Tag noch Persönlich eine Kündigung (von 2 wochen) mit der Persönlichen zustellung im Briefkasten rein gelegt bekommen. Wusste davon nichts weil, ich am Montag morgens beim Arzt war, und im Briefkasten war keine Kündigung.

    Also habe ich die Kündigung erst am 2.5.18 erhalten. Ich hatte mich Telefonisch und per sms Krank gemeldet und meinte das ich am 2.5.18 dann wieder zur Arbeit kommen werde. Dann der 1.5.18 war ein feiertag. Und meine Kündigung lag am 30.4.18 im Briekasten, obwohl ich die Kündigung erst am 2.5 erhalten habe, habe ich jetzt doch eine Kündigungsfrist von 2 wochen?

    Wäre lieb, wenn ich eine schnelle antwort von ihnen bekomme.

    Lg G.Kt

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gülsen,

      eine Kündigung ist auch dann gültig, wenn Sie nicht von Ihnen gelesen wurde, aber fristgerecht in Ihrem Briefkasten landete.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Geli

    Hallo,

    Arbeitsbeginn laut Vertrag am 5.2. (hier auch tatsächliche Arbeitsaufnahme)
    Probezeit lt. Vertrag: 4 Wochen.
    Kündigung am 05.03.

    1. Wann begann die Probezeit tatsächlich? (Ich denke, lt. Vertrag u. tatsächlichem Arbeitsbeginn: Beginn am 5.2)
    1. Wann genau endete die Probezeit (Ich denke, Fristbeginn war ein „bestimmter Tag = „Termin“ (und kein „Ereignis“ ) somit war das Probezeitende am 4.3. Dies war allerdings ein Sonntag. Verlängert sich dadurch nun die Probezeit bzw. damit die Kündigungsmöglichkeit auf seiten eines AG bis einschließlich Montag, den 5.3 ? Ist hier wg. seiner abgegebenen Kündigung = „Willenserklärung“ eine Fristverlängerung nach § 193 gegeben?

    Kurz: Erfolgte diese Kündigung tatsächlich noch innerhalb der Probezeit? Nach welchen Regeln erfolgt eine Probezeitberechnung verbindlich für alle, oder ist diese Zeit rechtlich von Fall zu Fall immer verschieden auslegbar?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Geli,

      die Probezeit endete laut Vertrag am 04.03., der 05.03. befindet sich somit nicht mehr in der Probezeit. Die Länge und damit Berechnung einer Probezeit ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.com

  45. Saby

    Hallo,

    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, bei dem es sich bereits um eine Verlängerung der ersten Befristung handelt. Jetzt soll ich zum 01.09.2018 einen unbefristeten Vertrag bekommen. Mein erster Vertrag war mit 6 monatiger Probezeit. Im unbefristetetn habe ich jetzt wieder 6 Monate Probezeit. Ist da zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Saby,

      in der Regel ist solch eine zweite Probezeit im gleichen Betrieb nicht wirksam. Nach sechs Monaten Tätigkeit im gleichen Betrieb greift automatisch der Kündigungsschutz gemäß Kündigungsschutzgesetz, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber noch eine weitere Probezeit festlegt.

      Anders kann es jedoch aussehen, wenn der Arbeitnehmer andere Tätigkeiten übernimmt, die eine neue Einarbeitung erforderlich machen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Simone

    Hallo, ich bin seit dem 1.11.2014, ohne Unterbrechung,bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Ich hatte eine Probezeit von 6 Monaten. Im Januar diesen Jahres musste ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, da unsere Niederlassung einer neuen Geschäftsstelle zugewiesen wurde. In dem neuen Arbeitsvertrag steht auch wieder eine Probezeit von 6 Monaten.
    Die Firma, in der ich seit ca. 1 Jahr eingesetzt bin, möchte mich jetzt einstellen/übernehmen.
    Ist diese erneute Kündigungsfrist rechtens?
    Ich weiß jetzt nicht, welche Kündigungsfrist nun zutrifft.
    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone,

      in der Regel ist eine Probezeit nach sechs Monaten nicht wirksam, da ab einer sechsmonatigen Tätigkeit im gleichen Betrieb automatisch der Kündigungsschutz greift. Anders ist es aber, wenn der Arbeitnehmer neue Tätigkeiten übernimmt. Dann kann es dem Arbeitgeber erlaubt sein, eine neue Probezeit zu vereinbaren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Alex

    Hallo zusammen,
    Habe vor 12 Tagen meine neue Arbeitsstelle angetreten. Möchte diese aufgrund diverser versprechen, in den Vorgesprächen, kündigen die mein AG nicht eingehalten hat. Habe soweit ich weiß keine Probezeit. Also dadurch keine Kündigungsfrist von 2 Wochen oder habe ich es falsch verstanden? Selbst wenn sich jetzt herausstellt das ich doch eine Probezeit habe kann ich doch jederzeit kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alex,

      ob eine Probezeit vereinbart wurde und welche Kündigungsfristen für Sie gelten, sollte aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen. Ist hier keine Regelung getroffen, so gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Chris W

    Hallo, ich habe in meinem Vertrag explizit eine Passus stehen „Es wird auf eine Probezeit verzichtet“. Ist somit gar keine Probezeit vereinbart oder ist eine „Grauzone“? Ich muss dazu sagen, das es ein Wiedereinstieg in das selbe Unternehmen ist.

    Besten Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chris W.,

      wie genaue Formulierungen im Vertrag ausgelegt werden, kann Ihnen im Zweifelsfall nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Mit Verzicht auf die Probezeit sollte normalerweise auch genau das gemeint sein.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  49. Yvonne

    Hallo, ich habe einen zeitbefristeten Vertrag mit sachgrund ( Erziehungsurlaub ) vorerst bis 30 April 2017 erhalten. Der wurde dann auch nochmals bis August 2018 für mich verlängert. Seit 11Dezember 2017 bin ich wegen burn out/ mobbing krankgeschrieben.( mein Chef hat mir dann auch angekündigt das ich eine Enttäuschung für meine Familie währe und ich meinen Vertrag nicht verlängert bekomme, obwohl der erst im August ausläuft.) letztendlich habe ich eine E-Mail am 22 Dezember von ihm erhalten das mein Vertrag nicht verlägert wird. Ich bin auch in ärztlicher Behandlung ( psychologen/ Neurologen und weiterhin krankgeschrieben). Jetzt habe ich Angst und schaue jeden Tag in meinen Briefkasten ob ich eine vorzeitige Kündigung bekomme da in meinen Vertrag steht das sie sich eine ordentliche Kündigung vorbehalten. Könnte mein Arbeitgeber mich so einfach kündigen? Ich arbeite im öffentlichen Dienst für die US Streitkräfte. Ich habe meinen Betriebsrat schon kontaktiert aber diese sind auch keine große Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvonne,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob bei Ihnen der Kündigungsschutz greift und ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  50. Veronique

    Guten Tag!

    Mein Sohn hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem steht, dass die Probezeit 6 Monate beträgt. Aber die Arbeitgeber haben ihm letzte Woche ein Addidum gereicht, das auf eine Beendigung seiner Probezeit und eine befristete Arbeitsbeschäftigung mit Lohnerhöhung hinweist. Anscheinend sind die Arbeitgeber mit meinem Sohn zufrieden. Aber er möchte nicht in dieser Firma weiterarbeiten und bewirbt sich um andere Stellen. Deshalb ist für ihn die erforderliche Kündigungsfrist von 14 Tagen in der Probezeit günstig, er ist nicht daran interessiert, einen befristeten Arbeitsvertrag zu bekommen, der drei Monate Kündigungsfrist erfordert. Deshalb meine Frage: Haben die Arbeitgeber das Recht, die Probezeit von heute auf morgen zu verkürzen ?
    Vielen, vielen Dank im voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Veronique,

      bei Änderungen im Arbeitsvertrag, muss normalerweise die Zustimmung beider Vertragsparteien gegeben sein. Bevor Ihr Sohn einen Änderungsvertrag unterzeichnet, sollte er sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

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