Die Probezeit im Arbeitsvertrag: Wie lange darf sie dauern?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Die Probezeit im Arbeitsvertrag dient dazu, dass sich beide Seiten besser kennenlernen.
Die Probezeit im Arbeitsvertrag dient dazu, dass sich beide Seiten besser kennenlernen.

Treten Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle an, gilt es in der Regel vorher einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Hierin sind Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten – so sieht es das Arbeitsrecht vor. Neben Urlaub und Krankheit spielt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses dabei besonders die Probezeit eine gewichtige Rolle, schließlich ist der Job schlimmstenfalls schneller wieder weg als gewünscht.

Wir informieren deshalb, wie lange die Probezeit dauern darf, wie es in der Probezeit mit Urlaub aussieht und welche Rechte Sie haben, wenn Sie schwanger werden in der Probezeit.

Kompaktwissen: Probezeit

Beginnt jedes Arbeitsverhältnis automatisch mit einer Probezeit?

Nein. Die Probezeit muss immer individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Enthält der Vertrag keine Regelung zur Probezeit, so gilt diese auch nicht.

Wie lange dauert die Probezeit?

Nach § 622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate dauern. Es steht Arbeitgebern und -nehmern natürlich frei, gar keine oder eine kürzere Probezeit zu vereinbaren.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Während der Probezeit dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer laut § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.

Was passiert, wenn ich während der Probezeit krank werde?

Sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, erhalten Sie weiterhin ganz normal Ihr Gehalt. Anderenfalls springt die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Spezifische Informationen zur Probezeit:

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Probe­zeit­verlänge­rung

Hier erfahren Sie, wann es möglich ist, die Probezeit zu verlängern und wann diese Option ausgeschlossen ist.

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Probe­zeit­verlänge­rung wegen Krank­heit

Kann die Probezeit wegen einer Krankheit verlängert werden? Hier gibt’s die Infos!

Warum gibt es die gesetzliche Probezeit?

Wer sich in ein Beschäftigungsverhältnis begibt, der muss sich in der Regel innerhalb einer vertraglich definierten Zeit bewähren. Dieser Zeitraum wird Probezeit genannt. Er dient Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, einander kennenzulernen.

Die Probezeit im Arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Es sind 3-Monats-Fristen genauso möglich wie ein 6-Monats-Zeitraum. Die Probezeit beträgt in den allermeisten Fällen jedoch sechs Monate. Länger darf sie ohnehin nicht dauern.

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen. Demnach kann ein Arbeitsverhältnis ab dem siebten Monat zum 15. oder Ende des Monats beiderseitig mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

Arbeitsvertrag ohne Probezeit

Das Recht in Deutschland schreibt nicht vor, dass am Beginn des Arbeitsverhältnisses zwingend eine Probezeit stehen muss. Es kann demnach auch keine Probezeit im Arbeitsvertrag zu finden sein. Ausnahmen gelten für die Berufsausbildung. Hier greifen die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), das in § 20 festhält:

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.“

Wurde in einem regulären Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart, profitieren weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer von der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen. Aber kann eine Probezeit auch ohne Arbeitsvertrag, also mündlich, vereinbart werden? Prinzipiell steht diesem Vorgehen nichts im Wege, da es keiner Schriftform bedarf. Problematisch wird hier im Streitfall allerdings die Nachweisbarkeit. In der Regel helfen bei mündlichen Absprachen nur Zeugen weiter, die Entsprechendes bestätigen. Ohne diese wird es schwierig.

Die Probezeit im Arbeitsrecht – welche Vorgaben gelten hinsichtlich einer Kündigung?

Im Arbeitsvertrag ist bezüglich der Probezeit meist Folgendes festgehalten: Eine Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
Im Arbeitsvertrag ist bezüglich der Probezeit meist Folgendes festgehalten: Eine Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen möglich.

Innerhalb einer laufenden Probezeit können beide Vertragspartner – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nach BGB den Arbeitsvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Hierbei handelt es sich um das Minimalmaß, welches durch Tarifverträge – in denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen aushandeln – ausgehebelt werden kann. Selbstverständlich können aus Verhandlungen auch längere Kündigungsfristen hervorgehen.

Laut Gesetzgeber kann ein Beschäftigungsverhältnis nach § 626 BGB jederzeit durch eine außerordentliche, fristlose Kündigung gekündigt werden. Hierfür bedarf es allerdings eines wichtigen Grundes.

Schwanger in der Probezeit

Es ist nicht auszuschließen, dass weibliche Angestellte in der Probezeit schwanger werden. Auch für sie gilt der sogenannte Mutterschutz. Deshalb: Wer schwanger während der Probezeit wird, darf bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Geschieht das doch, ist die Kündigung nicht wirksam, so sieht es der Sonderkündigungsschutz vor.

Das Mutterschutzgesetz verlangt, dass schwangere Arbeitnehmerinnen in den sechs Wochen vor der Geburt und den acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten müssen bzw. dürfen.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt sowohl für Frauen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, als auch für Schülerinnen und Studentinnen. Es inkludiert Auszubildende genauso wie geringfügig Beschäftigte. Zudem schützt es unabhängig von der Betriebsgröße vor ordentlicher als auch außerordentlicher Kündigung.

Arbeitsrechtsexperten weisen darauf hin, dass bei Eintritt einer Schwangerschaft der Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung unverzüglich zu informieren ist. Schließlich dürfen zum Schutz der Mutter und des Kindes manche Arbeitstätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden. Gegebenenfalls ist auf Verlangen auch ein ärztliches Attest vorzulegen.

Erhält eine Arbeitnehmerin ein Kündigung, bevor sie ihren Chef über die baldige Ankunft ihres Kindes aufklären konnte, besteht die Möglichkeit, ihn darüber noch bis zu zwei Wochen nach Aussprache der Kündigung in Kenntnis zu setzen. Hierdurch wird die Kündigung, ob in der Probezeit oder nicht, unwirksam (§ 17 MuSchG).

Schwanger in der Probezeit: Arbeitnehmerinnen sind größtenteils durch das Mutterschutzgesetz abgesichert.
Schwanger in der Probezeit: Arbeitnehmerinnen sind größtenteils durch das Mutterschutzgesetz abgesichert.

Insbesondere in Betrieben mit nur wenigen Mitarbeitern stellt die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin in der Regel eine größere Herausforderung dar.

In Ausnahmefällen ist es daher möglich, eine Kündigung während der Schwangerschaft bzw. vier Monate nach der Entbindung auszusprechen.

Dies ist jedoch nur möglich unter der Voraussetzung, dass der Grund nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft liegt. Der Kündigungsgrund muss benannt und die Kündigung schriftlich zugestellt werden. Es bedarf des Einverständnisses der Aufsichtsbehörde.

Urlaub in der Probezeit

Zu Beginn steht dem Arbeitnehmer laut Bundesurlaubsgesetz noch nicht der gesamte Jahresurlaub zu. Das bedeutet, er muss sich diesen quasi erst verdienen.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, Anspruch auf den vollen Urlaub haben Mitarbeiter erst nach sechs Monaten. Diese Wartezeit kann daher auch über die gesetzliche Probezeit im Arbeitsvertrag hinaus gehen.

Das bedeutet nicht, dass überhaupt kein Urlaub während der Probezeit drin ist. Im Gegenteil, schließlich haben auch neue Mitarbeiter Anspruch auf ein gewisses Maß an Regeneration. Sie erwerben pro vollem Monat Betriebszugehörigkeit ein Anrecht auf Teilurlaub in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs.

Weist Ihr Arbeitsvertrag also ein Gesamtkontingent von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Arbeitswoche auf, haben Sie pro abgelaufenem Monat Anspruch auf 1,6 Tage Urlaub – auch in der Probezeit. Das gilt ebenfalls, wenn die Beschäftigung erst im zweiten Halbjahr aufgenommen wurde. Gegen ein verlängertes Wochenende kann der Chef also nichts einwenden.

Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, den Urlaubsantrag in der Probezeit anzunehmen, schließlich können dringende betriebliche Gründe gegen den gewählten Zeitraum sprechen. Haben also bereits schon zu viele Kollegen zum fraglichen Zeitpunkt freigenommen, kann sich Ihr Chef gegen den Urlaubsantrag aussprechen und ihn verweigern.

Möchten Sie von sich aus in der Probezeit keinen Urlaub nehmen, verfällt dieser nicht, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Sie haben Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Für jeden Monat dürfen Sie theoretisch ein Zwölftes des Jahresurlaubs nehmen.
Sie haben Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Für jeden Monat dürfen Sie theoretisch ein Zwölftes des Jahresurlaubs nehmen.

Und wie sieht es aus, steht die Geburt des eigenen Kindes oder eine Hochzeit an? Diese Ereignisse zählen zu den triftigen Gründen, die Sonderurlaub nach sich ziehen können (§ 616 BGB).

Aus diesen besonderen Anlässen kann auch in der Probezeit eine Freistellung beantragt werden. Nichtsdestotrotz ist der Arbeitgeber zur Gewährung nicht verpflichtet, sieht der jeweilige Arbeitsvertrag dies so vor.

Krank während der Probezeit

Gerade in der nass-kalten Jahreszeit ziehen sich viele Arbeitnehmer einen grippalen Infekt zu, der dazu führt, dass einige Tage das Bett gehütet werden muss. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn Sie in der Probezeit krank werden? Hat das Auswirkungen auf die Probezeit-Dauer? Oder können Sie gemäß geltendem Arbeitsrecht gar gekündigt werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank sind, gehen Sie zum Arzt. Schließlich ist niemandem damit geholfen, wenn Sie hustend und schnaubend am Arbeitsplatz sitzen und weder so produktiv sind wie zu gesunden Zeiten, noch besonders konzentriert. Im schlimmsten Fall stecken Sie auch noch Kollegen an, die ebenfalls für eine gewisse Zeit ausfallen. Das kann nicht im Interesse des Arbeitgebers liegen. Deshalb lassen Sie sich arbeitsunfähig schreiben und kurieren Sie sich aus, um anschließend wieder mit voller Kraft durchzustarten.

Obacht: Innerhalb der Probezeit, die gesetzlich bestimmten Anforderungen unterworfen ist, können Arbeitsverträge innerhalb einer 2-Wochen-Frist gekündigt werden. Das ist auch innerhalb der Arbeitsunfähigkeitsfrist möglich, da kein Kündigungsverbot in dieser Zeit besteht.
Sind Sie krank in der Probezeit, gehen Sie unbedingt zum Arzt. Sie könnten Ihre Kollegen anstecken.
Sind Sie krank in der Probezeit, gehen Sie unbedingt zum Arzt. Sie könnten Ihre Kollegen anstecken.

Egal, ob ein Arbeitnehmer sich in der Probezeit eines befristeten oder unbefristeten Vertrags befindet, er hat folgende Anzeige und -Nachweispflichten laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz zu erfüllen:

  • unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber
  • Vorlegen einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ggf. schon am ersten Tag

Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer nicht nur in Probezeit bei Krankheit dazu verpflichtet, sein Möglichstes zu tun, um schnell wieder gesund zu werden.

Und wie sieht es mit der Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Probezeit aus? Fallen Sie wegen einer Erkrankung aus, muss der Arbeitgeber Sie weiter bezahlen, es sei denn Sie haben bisher noch nicht länger als vier Wochen ohne Unterbrechung in dem Unternehmen gearbeitet. In diesem Fall wird die Krankenkasse in die Pflicht genommen. Es ist auch deshalb so wichtig, dass Sie Ihrem Chef oder der Personalabteilung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, da er sonst den Lohn zurückhalten kann.

Kann die Probezeit im Arbeitsvertrag wegen Krankheit verlängert werden?

Die gesetzliche Probezeit im Arbeitsvertrag darf in der Regel maximal sechs Monate betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch eine Verlängerung erlaubt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ursprünglich vereinbarten Frist wegen einer längeren Erkrankung des Mitarbeiters nicht genügend kennenlernen konnten und ein abschließendes Urteil daher nicht möglich ist.

Die Verlängerung der Probezeit ist nur möglich, wenn weder der Arbeitsvertrag noch ein gültiger Tarifvertrag keine entgegengesetzten Formulierungen oder Klauseln aufweisen. Das bedeutet: Wurde im Arbeitsvertrag eine sechsmonatige Probezeit festgehalten, kann diese nicht einseitig durch den Arbeitgeber verlängert werden. Es bedarf hierfür der Zustimmung des Arbeitnehmers. Auf das Eintreten des Kündigungsschutzes hat dies keine Auswirkungen. Sind sechs Monate um, ist die Wartezeit unabhängig der Länge der Probezeit abgelaufen. Es gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

197 Gedanken zu „Die Probezeit im Arbeitsvertrag: Wie lange darf sie dauern?

  1. Detlef

    meine Probezeit wurde um (weitere) 6 Monate verlängert. Ich habe unterschrieben, im Wissen das dies rechtlich nicht zulässig ist.

    Nun fürchte ich eine Kündigung nach den 6 Monaten und die möglichen Konsequenzen bei der AfA (Sperre).

    Oder ist eine 1-jährige Probezeit nach Unterzeichnung doch rechtskräftig ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Detlef,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Nur ein Anwalt kann Ihnen sagen, welche rechtlichen Schritte hier Sinn machen und welche Rechtsfolgen sich in Ihrer Situation ergeben könnten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  2. Lena

    Ich brauche eure Hilfe
    In meinen Vertrag steht das ich eine 3 monatige (Kündigungsfrist 2 Wochen) probezeit habe 1.10.17 angefangen und wurde am 30.01.18 gekündigt ohne Begründung, weil ich meine Arbeit gut gemacht hatte in den Augen von denen zu gut
    Meine probezeit wurde nicht verlängert und habe jetzt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      wann endete denn die Probezeit? Solange sich der Arbeitgeber an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen hält (ordentliche Kündigung) ist normalerweise keine Begründung erforderlich.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  3. Achim

    Hallo,

    ich hatte einen Minijob in einer Firma. Dieser ist auf eine 100% Stelle erweitert worden (übergangslos). Allerdings ist ein neuer Vertrag aufgestellt worden. In diesem steht erneut eine Probezeit von 6 Monaten drin. Ist dies rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Achim,

      es kann sein, dass eine erneute Probezeit zulässig ist, insbesondere dann, wenn mit dem neuen Arbeitsvertrag neue Tätigkeitsfelder oder Verantwortungsbereiche hinzukommen. Ob eine erneute Probezeit in Ihrem Fall zulässig ist, kann allerdings nur ein Anwalt beurteilen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  4. Bea

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org,
    meine Probezeit endet am 30.04.2018.

    Als alleinerziehende Mutter habe ich für Mai 2 Tage Urlaub beantragt. Ich habe nun die Info bekommen, dass dem Urlaubsantrag noch nicht zugestimmt werden kann, da die Termine außerhalb der Probezeit liegen und eine Bewilligung das Kündigungsrecht innerhalb der Probezeit aufheben würde. Ich konnte im AWO Tarifvertrag dazu keine Regelung finden. Ist die Aussage meines Vorgesetztens richtig?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    B.B.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bea,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Diese wäre aber zusammen mit einem Einblick in den Arbeitsvertrag notwendig, um Ihrem Anliegen auf den Grund zu gehen. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  5. Rudi

    Hallo,
    ich habe einen Jahresvertrag mit verträglicher Probezeit von 3 Monaten in einem größeren (weit über 10 Angestellte) Betrieb. Die ordentliche Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit ist auf 4 Wochen festgelegt (Jeweils zum 15. oder zum Monatsende). Bis 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit bekam ich positives Feedback. Dann wurden meine Leistungen kritisiert und ich erhielt eine mündliche Mitteilung seitens 2er Vorgesetzter über eine Probezeitverlängerung um weitere 3 Monate. Schriftlich bekam ich nichts. Ich musste auch nicht einwilligen. Zeitgleich wurde ein neuer, jüngerer Testkandidat neben meiner Probezeitverlängerung ins Spiel gebracht. Reicht die mündliche Mitteilung für die Probezeitverlängerung aus? Welche Kündigungsfrist gilt nun nach Ablauf der ersten 3 Monate für mich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rudi,

      allgemein ist es zulässig die Probezeit auf maximal sechs Monate zu verlängern. Eine Probezeitverlängerung über sechs Monate muss begründet werden. In Ihrem Fall sollte ein Anwalt beurteilen, ob die Verlängerung der Probezeit zulässig ist.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  6. Manuel G

    Ich habe eine Probezeit von 6 Monaten die jetz schon zuende ist war aber jetz schon 2 Monate wegen eines Arbeitsunfall Krank geschrieben (bin aber noch weiterhin länger krank geschrieben) . Jetz will mein Chef die Probezeit um Weitere 6 Monate verlängern ich weiß das ist nicht rechtens aber wie is das da ich 1. einen Arbeitsunfall hatte was gelten da für regeln für die Verlängerung
    2. wenn dürfte er nur die 2 Monate als Probezeit Verlängerung drann hängen oder gar keine Probezeit Verlängerung

    Ich bitte dringend um Rat

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuel G.,

      eine Verlängerung der Probezeit ist in manchen Fällen durchaus möglich. Ob dies in Ihrem Fall zulässig ist und inwieweit sich das auf die Kündigungsfrist auswirkt, kann Ihnen hier nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  7. Jan

    Hallo,
    Ich habe Anfang Dezember eine geringfügige Beschäftigung (450€) an einer Tankstelle begonnen und möchte nun schnellstmöglich wieder kündigen, um einen anderen Job anzutreten. Einen Arbeitsvertrag habe ich nicht unterschrieben, welche Kündigungsfrist habe ich nun einzuhalten?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jan,

      in der Regel gelten bei einem mündlich geschlossenen Arbeitsvertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen. Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber etwas anderes vereinbart haben, muss dies unter Umständen nachgewiesen werden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  8. Emilia P.

    Hallo brauche dringend hilfe. Ich bin 17 Jahre alt und eigentlich 4 monate bei meiner Ausbildung im der Probezeit wurde aber durch gute Leistungen 2 Wochen ehr aus der Probezeit entlassen
    Jetzt meinte mein Chef auf einmal das ich wieder drinnen wäre im der Probezeit und droht mit Kündigung möglich???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Emilia,

      leider ergeben sich aus Ihren Ausführungen für unsere Redaktion zu wenige Informationen, um Ihre Frage zu beantworten. Auf welcher Grundlage droht Ihnen Ihr Chef mit Kündigung? Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Steffen

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für den sehr informativen Artikel!

    Ich habe eine dringende Frage zu der Probezeit. Wenn ich ein Arbeitsverhältnis in einer Firma habe und dort eine Probezeit „erfolgreich“ bestanden habe ist eine weitere Probezeit im Anschlussausbildungsvertrag im gleichen Unternehmen möglich?
    Fallbeispiel: Ich unterschreibe einen Vertrag, der eine 6 Monatige Probezeit vorsieht. Alles geht gut. Im Anschluss an mein Arbeitsverhältnis übernimmt mich der Betrieb in eine Ausbildung mit Ausbildungsvertrag etc. Ist hier eine weitere 4 Monatige Probezeit rechtlich überhaupt möglich?
    Meiner Meinung nach ist dies nicht der Fall oder gelten dann andere Regelungen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffen,

      ein Ausbildungsverhältnis stellt andere Anforderungen an Sie als ein Arbeitsverhältnis. Daher ist es rechtlich möglich, dass Ihr Arbeitgeber für Ihre neue Anstellung eine Probezeit festlegt, selbst wenn dieser Sie schon aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis kennt. Denn eine Probezeit dient vor allem dazu, Ihre Qualifikation für die Position, die Sie in der Firma ausüben, zu prüfen, nicht Ihre generelle Arbeitsweise einzuschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Manuela

    Hallo. ich habe zum 1. Februar einen befristeten Midijobvertrag unterschrieben und sechs Monate Probezeit absolviert. Die Befristung würde am 18. Januar 2018 auslaufen. Der Vertrag wurde während der Laufzeit bereits stundentechnisch und lohntechnisch erhöht, befindet sich aber immer noch in der Gleitzone. Jetzt soll ich eine andere Position im Unternehmen besetzen, welche mit 30 Stunden also Teilzeit zu Buche steht, die Aufgaben sich teilweise verändern aber nur von der Menge her. Jetzt soll ich nochmal 6 Monate Probezeit absolvieren und möchte wissen ob ich das muss bzw ob dies so rechtens ist. vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manuela,

      in manchen Fällen ist eine erneute Probezeit zulässig. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  11. Lydia

    Hallo zusammen,

    danke für diese informative Seite und die regelmäßigen Antworten.

    Meine Schwester hat einen befristeten Vertrag abgeschlossen, in diesem steht nichts zur Probezeit.

    Nach weniger als zwei Monaten wurde ihr – ohne Begründung – binnen zwei Wochen zum 01. gekündigt. Sie ist schwanger und hat seit dem 31. ein Beschäftigungsverbot. Allerdings hat sie ihre Schwangerschaft erst einen Tag nach der Kündigung angezeigt.

    Nach unserer Auffassung ist die Kündigung nicht wirksam ergangen, sondern hätte vier Wochen vorher ausgesprochen werden müssen. Was bedeutet das? Ist die Kündigung dann gänzlich unwirksam oder gilt sie zum Datum des Ablaufs von vier Wochen nach Kündigungsdatum?

    Grundsätzlich haben wir es so verstanden, dass sie gar nicht hätte gekündigt werden dürfen (auf Grund ihrer Schwangerschaft). Nun wusste der Arbeitgeber aber nichts davon. Wie ist dann die Rechtslage?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Lydia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lydia,

      wer schwanger ist, darf nicht gekündigt werden. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob der Arbeitsvertrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, da Probezeit und Kündigungsfristen darin geregelt werden sollten. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Der kann Ihnen ausführlich erklären, welche Rechte Ihre Schwester hat.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  12. Dietmar

    Mein Mitarbeiter hat einen unbefristeten Vertrag mit 3 Monat Probezeit.
    Eintritt 7.9.17
    Bei Einhaltung der 14-Tage Kündigungsfrist muss die Kündigung 14-Tage vor dem Ende der Probebzeit ausgesprochen werden oder geht es auch z. Bsp. eine Woche vor Ende der Probebetrieb unter Einhaltung der 14 Tage?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dietmar,

      Solange die Kündigung innerhalb der Probezeit erteilt wird, auch am letzten Tag der Probezeit, so gilt in der Regel vom Zeitpunkt der Kündigung die 14 tägige Kündigungsfrist. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  13. Britt

    Ich bin seit 16 Tagen im Arbeitsverhältnis. Ich habe zum 1.11. angefangen. Es wurde Keine Probezeit vereinbart. Gesetzlicher Arbeitsvertrag. Wie kann ich jetzt kündigen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Britt,

      wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 4 Wochen. In Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber sind auch kürzere Fristen möglich.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Heidi

    Hallo, ich hab im Mai angefangen mit einer Probezeit von 6 Monaten. Im Oktober musste ich eine Vereinbarung unterschreiben, dass die Probezeit um 2 weitere Monate verlängert wird, weil im August 4 Wochen Betriebsurlaub waren. Nun hab ich innerhalb der verlängerten Probezeit die Kündigung bekommen. Kann ich dagegen angehen? Es ist ein Kleinbetrieb mit nur 4 Mitarbeitern.
    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heidi,

      die Chancen dagegen anzugehen sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Sonja Sch.

    Hallo ich habe vor 2 Wochen einen neuen Job mehr aus Verlegenheit weil ich nichts anderes gefunden habe angefangen. Die Probezeit beträgt 6 Monate, aber es steht da nirgends welche Kündigungsfrist während der Probezeit gilt. Nun habe ich einen neuen Job der mir total zusagt bekommen und kann diesen am 1.12.17 beginnen. Wie ist das nun? Kann ich mit einer 14 tägigen Frist kündigen auch wenn nichts im Vertrag steht während der Probezeit, oder muß ich mich deshalb an die normale Kündigungsfrist wie sie nach der Probezeit steht halten.

    Auf eine Rückantwort freut sich Sonja

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja,

      in der Probezeit kann ohne die Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Peter

    Moin,

    was ist denn wenn ich zum 15.09. angefangen habe, in der 2. Woche krank geworden bin und das erste Gehalt bekomme, kann der Arbeitgeber dann für die 3. und 4. Woche (sprich 01.10.-15.10.) bei fortlaufender Krankheit Geld einbehalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,
      bei Krankheit und entsprechendem Nachweis ist eine Lohnkürzung nicht gerechtfertigt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. L

    Hallo,

    ich wurde in der Probezeit zum Ende des Monats gekündigt. Jetzt habe ich mir blöderweise eine Magen-Darm-Grippe eingefangen und bin für eine Woche arbeitsunfähig geschrieben. Der letzte Tag der Krankschrift liegt aber noch vor dem Monatsende. Nun habe ich die Befürchtung, dass sich dadurch aber meine Probezeit um die Tage der Krankschrift verlängert? Ich habe gar kein Interesse an einer Verlängerung, weil der Arbeitgeber mir heute vorgeworfen hat, ich würde die Krankschrift nur als Vorwand nehmen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo L,
      eine Krankschreibung hat keine Auswirkung auf die Dauer der Probezeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Libby02

    Guten Tag,

    Ich hatte einen vorerst auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag erhalten, in dem eine 6-monatige Probezeit vereinbart wurde. Als Kündigungsfrist während der Probezeit war eine „Kündigung zum nächsten Werktag“ festgelegt. Die Firma hat mehr als 50 Mitarbeiter. Ist das rechtlich machbar? Die Dame von der Arbeitsagentur meinte dazu, dass Firmen solche Vereinbarungen ja „individuell“ handhaben könnten.

    Zudem rechnet die Firma die Arbeitszeit über ein altes Stechkartensystem ab, das zwar minutengenau stempelt, jedoch rechnet die Buchhaltung die Kommzeiten auf die nächste Viertelstunde hoch (z. B. Kommzeit 09:02 Uhr: Abrechnung 09:15 Uhr) und die Gehzeiten werden auf Viertelstunden abgerundet (z. B. Gehzeit 16:41: Abrechnung 16:30 Uhr) . Ist diese Zeiterfassung zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Libby02,

      während der Probezeit muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Die vertraglich festgelegte Frist ist also bindend.
      Eine ständige Abweichung der Abrechnungszeit zum Nachteil der Angestellten ist nicht zulässig. Die Erfassung der Arbeitszeit sollte inklusive eventueller Rundungen im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Holger

    Hallo, ich habe am 01.04.2017 bei einer großen Firma angefangen (Betriebsrat und Tariflohn). Die im Vertrag vereinbarte Probezeit beträgt 6 Monate. Jetzt habe ich am 26.09.2017 (also 6 Tage vor Ablauf der Probezeit) meine Kündigung erhalten. Diese Kündigung wird zum 10.10.2017 wirksam. Ich habe noch bis zum Ende der Woche gearbeitet und mich am 02.10.2017 bis zum 10.10.2017 krankschreiben lassen um dann die 15 erarbeiteten Urlaubstage ausbezahlt zu bekommen. Ich weiß dass eine Anhörung bezüglich meiner Kündigung vor dem Betriebsrat stattgefunden hat.
    Jetzt zu meiner Frage: ist die Kündigung trotz Überziehens der Probezeit (um 9 Tage) trotz Resturlaub (15 Tage) wirksam oder könnte ich eine Kündigungsschutzklage einreichen und auf Wiedereinstellung klagen?

    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Holger,
      bei Ihrer frage kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Fr

    P.s

    mit der Begründung das ich zu viele Fehler machen würde . Arbeite im Druck .

  21. Fr

    Hallo

    Mein 6 monatige Probezeit endet am Freitag . Heute kam mein Chef zu mir und meinter er möchte die Probezeit um weitere 6 Monate verlängern . Ist dies Rechtens ? bzw was kann ich dagegen machen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fr,
      es ist nicht möglich die reguläre Probezeit über den Zeitraum von 6 Monaten zu verlängern. Nach dieser Zeit tritt der gesetzliche Kündigungsschutz in Kraft.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Tom E.

    Guten Tag,

    ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag über 3 Monate Probezeit erhalten. Was bedeutet das für den Kündigungsschutz? Kann mir der Arbeitgeber beispielsweise in Monat 4 ohne Angabe von Gründen kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tom,
      nach Ende der Probezeit kann Ihnen nur mit Grund gekündigt werden.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Tom W.

    Guten Tag,

    ich überlege gerade den Arbeitgeber zu wechseln und habe dazu zwei Fragen.

    Mein potentieller neuer Arbeitgeber würde mir eine Probezeit von 3 Monaten anbieten. Was passiert, wenn ich in Monat 4 gekündigt werde? Habe ich dann einen Schutz oder kann der Arbeitgeber dies ohne Angabe von Gründen machen?

    Meine zweite Frage zielt auf die Elternzeit ab. Ich habe mit meinem jetzigen Arbeitgeber vereinbart im Januar einen Monat Elternzeit zu nehmen. Ist dies in der Probezeit dann überhaupt möglich und wenn ja, wie sieht es da mit dem Kündigungsschutz aus?

    Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Beste Grüße
    Tom W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tom,
      eine Kündigung nach der Probezeit würde nach den normalen Regeln einer Kündigung ablaufen und wäre nicht von der verkürzten Kündigungsfrist betroffen.
      Generell ist auch Elternzeit auch während der Probezeit möglich. Auch hier greift der gesetzliche Kündigungsschutz.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. DM

    Guten morgen,

    ich wohne in Deutschland und ich habe ein Arbeitssuchvisum.

    Ich habe eine Firma gebeten, in die Firma zu gehen, um ein wenig mehr über die Arbeitsumgebung zu erfahren und meine Sprachkenntnisse zu verbessern. Meine Idee ist, eine Freiwilligenpraxis für ein paar Wochen zu machen.

    Ich würde gerne wissen, ob ich eine Übung oder ein paar Wochen eines Tests ohne einen Vertrag machen kann.

    Danke.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo DM,

      das Visum sollte es Ihnen ermöglichen, sich einige Wochen einzuarbeiten, auch ohne Vertrag. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. yvonne s.

    Hallo. Am 9.2.17 habe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber als 450€-Kraft begonnen, bin am 15. 3.17 dann als Vollzeitkraft eingestellt worden, ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Mein Arbeitgeber zahlt Löhne meist später und nur in Bar aus, wodurch ich in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Anfang Juli bekam ich auf meinen Wunsch für meine Bank ein Schreibe,n worin steht, dass ich seit 9.2. dort in Vollzeit beschäftigt bin und Probezeit bis einschl. 8.8. habe. zu diesem Zeitpunkt beschloss ich, mir einen neuen sichereren Arbeitsplatz zu suchenund begann mich zu bewerben. Da mein Arbeitgeber sich weiterhin weigert, die Gehälter zu überweisen, und bei einer allgemeinen Personalbesprechung am Sonntag diese Dinge eben diskutiert wurden, bekam ich nach der Besprechung vor 2 Tagen für die Bank einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dort wurde aber nur die Zeit ab Datum der Vollzeittätigkeit 15.3. eingetragen und die Probezeit mit 6 Monaten, also bis einschl. 14. Sept.17, und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen eingetragen. genau einen Tag später, also gestern, erhielt ich einen Anruf von einer Firma, bei der ich mich vor einigen Wochen beworben und Probegearbeitet hatte, dass diese mich gerne zum 1.9. einstellen würde. Ich weiss, dass dies ohne AUfhebungsvertrag nicht möglich ist, und bat, dies mit meinem Chef klären zu dürfen und bis Donnerstag Bescheid zu geben. Mein aktueller Arbeitgeber war nun nicht bereit, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, was er auch nicht muss. Meine Kündigung, von heute 23.8. zum 6.9. nach den gesetzlichen Bestimmung zur Kündigungsfrist akzeptiert er aber auch nicht und will nun erst seinen Steuerberater befragen. laut meines Vertrages befinde ich mich aber nun wieder in der Probezeit. mein Arbeitgeber behauptet, ich könne nur am 15. oder 30. mit 4-wöchiger Frist kündigen. mit der Begründung, er möchte schliesslich jetzt in den Ferien auch noch mit seiner Familie in Urlaub fahren, sobald wir wieder voll besetzt sind, da zwei Kollegen momentan in Urlaub sind. Er hält mich also hin, weiss aber, dass die neue Firma auf meine Antwort wartet, wann ich anfangen kann. wie ist nun die Lage in meinem Fall?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yvonne,

      die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 14 Tage zu einem beliebigen Zeitpunkt. Sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag vermerkt ist, muss Ihr Arbeitgeber die Kündigung akzeptieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Rosel F.

    Sehr geehrtes Team,
    Am am 14.03.2017 nahm ich eine neue Arbeitsstelle an(wegen Umzug). Ohne Vertrag und ohne ausgesprochene Probezeit. Zuerst wurde ich mit 25 Std. die Woche eingestellt nun sind es nur noch 20 Std. Da mein Arbeitgeber (private Metzgerei ca.10 Mitarbeiter,einschließlich Chefs ) den Samstag ab 01.07.2017 geschlossen hat.Ich möchte jetzt kündigen,zu welchem Zeitpunkt wäre dies möglich und wie viel Urlaubstage stehen mir noch zu ?Für eine Antwort wäre ich ihnen Dankbar.
    MfG
    Rosel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rosel,

      liegt kein Arbeitsvertrag vor, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Es steht Ihnen bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte der volle Urlaub zu.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Christine A.

    Hallo,
    ich werde einen Arbeitsvertrag unterschreiben, der mit einer 12 Monate Probezeit besteht. Anschließend unbefristet.
    Ich bin Gleichgestellt auf dem Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber ist davon in Kenntnis gesetzt.
    Meine Nachfrage an den Arbeitgeber, warum so lange Probezeit von 12 Monaten, beantwortete er mit den Worten: Er habe schlechte Erfahrung gemacht in der Vergangenheit. 6 Monate kann man sich verstellen, aber 12 Monate kann man sich schlechter Verstellen.
    Ich erklärte mich nun bereit diesen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, in der Hoffnung das die 12 Monate gut um gehen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christiane,

      eine Probezeit, die länger als sechs Monate ist, ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber Sie innerhalb dieser Zeit nicht einarbeiten kann. Denkbar ist eine längere Probezeit bei folgenden Tätigkeiten: künstlerische und erzieherische Tätigkeit und Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich. Liegt dies bei Ihnen nicht vor, sollten Sie erneut das Gespräch mit Ihrem potentiellen Arbeitgeber suchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. PF

        Hallo, betreffen die erzieherischen Tätigkeiten auch die Elternzeit? Muss der Arbeitgeber die Verlängerung schriftlich mitteilen?

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo PF,

          geht ein Arbeitnehmer während der Probezeit in Elternzeit, verlängert sich die Probezeit um die Zeit, die für die Elternzeit in Anspruch genommen wird. Eine schriftliche Mitteilung sollte erfolgen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Tina

    Hallo,

    mein zukünftiger Arbeitgeber will mit mir einen Arbeitsvertrag machen.
    Auf Anfrage, wann ich diesen denn endlich bekäme, weicht er mir aus oder wird ungehalten.
    Was kann ich machen?

    Gruß
    Tina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina,

      wenden Sie sich ggf. an die zuständige Personalstelle. Vielleicht kann Ihnen diese eine Auskunft dazu geben, wann in etwa mit der Übersendung des Arbeitsvertrages zu rechnen ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Doris N.

    Hallo!

    Meine Tochter hat heute ihren Arbeitsvertrag zu unterschreiben bekommen. Sie wird von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen. Es gibt dort einen Satz der uns beschäftigt: „Die Mitarbeiterin versichert, das sie an keiner chronischen Krankheit leidet und nicht schwanger ist.“ Meine Frage: Ist dieser Satz überhaupt zulässig und, meine Tochter hat eine chronische Erkrankung, aber das weiß ja ihre Chefin bereits. Also was soll sie am besten tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Doris,

      wenden Sie sich bitte damit an einen Anwalt, wahrscheinlich ist dies unwirksam.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Nina

    Hallo… in meinem Vertrag steht: probezeit: die ersten 8 Wochen gelten als Probezeit. Während dieser Zeit ksnn das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Wenn 8ch am letzten Tag der Probezeit kündige. Bon ich dann noch vier Wochen angestellt???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina,

      ja, dann sind Sie bis zum Ablauf des Vertrages wieter angestellt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Sven M.

    Hallo,

    ich benötige da eine Auskunft.

    Ich war 2 Jahre bei meinen AG beschäftigt und habe dann gekündigt.

    2 Wochen später habe ich erneut wieder in der Firma angefangen(o.Vertrag).

    Jetzt war ich 2 Wochen krangeschrieben und versuche wieder zu arbeiten,da meine starken Schmerzem aber nicht besser weren,muß ich wieder zum Arzt.

    Kann ich wegen der Krankheit gekündigt werden.

    Mit freundlichen Grüßem

    Sven M.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sven,

      ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer nicht wegen einer Krankheit kündigen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Sabine

    ich habe 1 Monat Probezeit wie lang ist meine Kündigungsfrist in dieser zeit

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      die Kündigungsfrist ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Finden Sie hierzu nichts, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Hier liegt die Frist bei zwei Wochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. U. B.

    Hallo,

    ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag vorerst auf 3 Monate (Vertretung wegen Mutterschutz). Mein Arbeitgeber geht davon aus, dass die zu vertretende Arbeitnehmerin danach wahrscheinlich 1 Jahr in Elternzeit gehen wird. In meinem Arbeitsvertrag steht eine Probezeit von 6 Monaten. Meine Frage, wenn mein Vertrag nach 3 Monaten verlängert wird, läuft dann meine Probezeit automatisch weiter (und endet nach insgesamt 6 Monaten) oder beginnt diese von neuem? Falls diese nicht automatisch weiterläuft, sollte ich dies mit meinem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo U.B.,

      eine Probezeit darf laut § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches höchstens sechs Monate dauern. Insofern wäre ein erneuter Beginn rechtlich nicht erlaubt. Um sicherzugehen, empfiehlt es sich immer, dies schriftlich mit dem Arbeitgeber festzuhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Stef

    Hallo,
    ich habe als ich eine Zusage bekomme habe für einen befristeten Vertrag (1,5 Jahre) gesagt bekommen, dass ich eine Probezeit von 3 Monaten habe. Im Vertrag stand 6 Monate. Als ich dies Angesprochen habe, meinte die Person, das meine Probezeit 3 Monate betrifft und ein Fehler im Vertrag ist.

    Ich habe aber keinen neuen Vertrag zum Unterschreiben bekommen, bzw. gilt jetzt 3 oder 6 Monate?
    Kann ich der Chefin einfach sagen, das ich einen neuen Vertrag mit richtiger Probezeit wil?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stef,

      auch eine mündliche Vereinbarung ist grundsätzlich gültig, allerdings hat eine schriftliche Abmachung im Zweifelsfall mehr Beweiskraft. Sie sollten Ihren Arbeitgeber auf eine Änderung des Vertrags ansprechen, damit die Dauer Ihrer Probezeit auch schriftlich festgehalten ist. Sollte sich Ihr Arbeitgeber weigern, kann auch ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. H.D.

    Hallo,

    ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Verweis auf eine Probezeit. Die Dauer der Probezeit ist allerdings nicht genau benannt bzw angekreuzt. Es sind unterschiedliche Zeitangaben, wobei eines angekreuzt werden musste. Allerdings nicht geschehen. Was gilt in solch einam Fall? Ist Probezeit nun vereinbart? Wie lange dauert diese?

    Danke im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo H.D.,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Möglicherweise hat er vergessen, ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle zu setzen und das Ganze lässt sich schnell klären. Grundsätzlich ist die Probezeit auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Sigrid

    Hallo,
    liege ich richtig, dass wenn ich jetzt in meiner Probezeit von 6 Monaten schwanger werden und in einem befristeten Vertrag bin nicht gekündigt werden kann?
    Auch wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme? Mein Arbeitgeber kann mich erst zum Ablauf der Befristung kündigen oder?
    Vielen Dank

    Edit: Noch eine Frage schnell,
    wenn die Befristung endet während ich schwanger bin, kann er mich trotzdem kündigen oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sigrid,

      normalerweise dürfen werdende Mütter (auch noch bis zu vier Monaten nach der Entbindung) nicht gekündigt werden – das gilt in der Regel auch in der Probezeit und bei einem Beschäftigungsverbot. Läuft Ihr Arbeitsvertrag mit der Befristung aus, so ist nicht wirklich von einer Kündigung zu sprechen, sondern von der Beendigung des Vertrags. Mit dieser erlischt auch Ihr Kündigungsschutz.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Ismail

    Kann mein Shef mir Probezeit geben obwohl ich schon meine 3 probe Monate schon “Überstanden“ habe ohne es schriflich festzuhalten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ismail,

      eine Probezeit darf laut § 622 BGB maximal sechs Monate andauern. Es ist also normalerweise möglich, die Probezeit von drei Monaten auf insgesamt sechs zu verlängern. Allerdings sollte diese Vereinbarung schriftlich erfolgen. Ihr Arbeitgeber ist ohnehin verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten (§ 2 Nachweisgesetz).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Sabine R.

    Hallo,

    ich hatte eine Probezeit von 4 Monaten. Beginn 1.1.17. mir wurde fristgerecht gekündigt. Nun bekomme ich eine neue Kündigung vom 23.5. Kündigung zum 6.6..17
    Beträgt die Kündigungsfrist nach der vertraglich vereinbarten Probezeit 14 Tage oder wie gesetzlich vorgeschrieben 2 wochen zum Monatsende ?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Sabine R.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      normalerweise gilt nach Ablauf der Probezeit die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Wurde Abweichendes in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt, können andere Regeln gelten. Der Arbeitnehmer darf durch diese Vereinbarungen jedoch nicht schlechtergestellt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Heike

    Wenn ich einen befristeten 2-Jahresvertrag habe mit einer Probezeit von 6 Monaten, ist es dann rechtens wenn dort als Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen zum 15. oder zum Monatsende drinstehen? Kann man nicht in 2 Wochen wirksam kündigen ohne die Frist zum 15. oder Monatsende einhalten zu müssen???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike,

      eine Frist von zwei Wochen ist in der Probezeit üblich. Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag verzeichnet sein, dass dies nur zum 15. oder Ende des Monats geschehen kann, so ist dies rechtlich in der Regel nicht zu beanstanden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Melli

    Meine Tochter ist im ersten Jahr der Altenpflege Ausbildung in ihrem Vertrag stand 3 Monate Probezeit dies wurde auf 6 Monate verlängert mit der Begründung das nach vier Wochen Praxis die 3 Monatige Probezeit nicht ausreicht .Nach diesen 6 Monaten wurde Ihre Probezeit wieder um 6 Monate verlängert mit der Begründung sie erfülle noch nicht die Anforderungen aber sie geben ihr die Chance mit einer weiteren Probezeit sich zu steigern. Doch die weitere Probezeit wurde nicht schriftlich vereinbart es sollte was schriftliches kommen aber meine Tochter bekam nichts zugeschickt. Auch wurde keine weitere Probezeit Verlängerung unterschrieben und nun wurde sie Gekündigt mit Beendigung des Praxis-Blocks. Am 15.6 würde die Probezeit die nicht schriftlich ist Enden. ist die Kündigung rechtlich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melli,

      die Probezeit darf laut BGB normalerweise nicht länger als insgesamt sechs Monate dauern. Der Arbeitgeber muss sich danach an die gesetzliche Kündigungsfrist halten, wenn der Mitarbeiter bereits seit sechs Monaten im Unternehmen angestellt ist. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage trotzdem an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Kündigung beraten. Wir sind leider nicht befugt, Ihnen eine Rechtsberatung zu geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Stefanie

    Hallo ,
    Ist es möglich einen Arbeitsvertrag vor Ablauf der Probezeit in einen befristeten Arbeitsvertrag umzuwandeln?
    Danke, Stefanie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefanie,

      in der Regel kann ein Arbeitsvertrag auch nachträglich befristet werden. Dazu ist allerdings ein sachlicher Grund notwendig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Nick

    Hallo,
    besteht die Möglichkeit aus einem Arbeitsverhältnis zu gelangen, wenn man nach den ersten Tagen
    merkt, dass bestimmte Faktoren nicht übereinstimmen und es keinen Spaß macht?
    Es besteht keine Probezeit und eine Kündigungsfrist (beider Parteien) von 6 Monaten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nick,

      auch in solch einem Fall ist normalerweise die gesetzliche Kündigungsfrist – bzw. die in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte – einzuhalten. Sie können allerdings mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen, der Sie beide von der Vertragspflicht entbindet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Frank

    Meine Freundin hat keine Probezeit in ihrem an den TVÖD-angelehnten Vertrag stehen. Nach nur zweineinhalb Monaten wurde ihr ordentlich (ohne jeglichen Kommentar) mit 2-Wochen-Frist zum Monatsende gekündigt. Hätte sie bei einer Klage eine Chance, auch wenn sie noch keine 6 Monate beschäftigt ist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frank,

      steht im Arbeits- bzw. Tarifvertrag nichts von einer Probezeit, findet diese auch keine Anwendung. Folglich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, welche einer Dauer von vier Wochen entspricht. Eine Kündigungsschutzklage kann immer erfolgen. Wenden Sie sich hierzu am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. andreas

    Hallo
    in meinem vertrag steht, das während der probezeit das arbeitsverhältnis …. frist von einem tag, bzw. 14 tagen (MTV Niedersachsen) gekündigt werden kann.
    Was heist das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      normalerweise ist zusätzlich angegeben, für welchen Zeitraum die jeweilige Kündigungsfrist gilt, also beispielsweise, dass Sie innerhalb der ersten vier Wochen eine Kündigungsfrist von lediglich einem Tag haben und in den darauffolgenden Wochen der Probezeit von 14 Tagen. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag noch einmal hinsichtlich der genauen Formulierung oder fragen Sie bei Ihrem Chef nach.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Lilli

    Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 6 Monaten, welcher als Probezeit angesehen wird. Durch mündliche Zusage, hab ich vor 3 Monaten gesagt bekommen, das mein Vertrag verlängert wird. Schriftlich liegt jedoch bis heute nichts vor.
    Ich bin durch eine Fraktur seit 14 Tagen krank geschrieben und habe heute von einer Kollegin im Vertrauen erfahren, das meine Probezeit um 3 Monate verlängert werden soll.
    Ist dies zulässig?
    Was passiert, wenn mir kein Vertrag vorgelegt wird, nicht mal über die drei Monate?
    Habe ich dann automatisch einen Festvertrag?? LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lilli,

      besitzt ein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter, ist die Probezeitverlängerung durch das Kündigungsschutzgesetz normalerweise nicht durchsetzbar. Arbeitgeber können diese jedoch teilweise trotzdem durchführen, beispielsweise durch eine Kündigung mit erweiteter Kündigungsfrist oder einem Aufhebungsvertrag mit erweiterten Beendigungszeitpunkt. Wird Ihnen also kein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung mit erweiterter Frist vorgelegt, kann die Probezeit nicht einfach verlängert werden. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Jan

    Ist es zulässig erneut eine Probezeit in einen Arbeitsvertrag zu nehmen wenn man in einem Betrieb aus der Zeitarbeit übernommen wird, denn laut Gesetz dient die Probezeit dazu sich besser kennen zu lernen. Beginn der Tätigkeit war am 11.05.2016 eine Übernahme ist zum 01.04 angedacht, somit ist die allgemeine Probezeit ja erloschen. Ich weiß jetzt nicht ob der Arbeitsvertrag als „Neu“ gilt oder als fortlaufend angesehen wird.

    Liebe Grüße
    Jan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jan,

      normalerweise entsteht nun ein neues Arbeitsverhältnis, das es rechtfertigt, eine Probezeit im Arbeitsvertrag festzulegen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall jedoch an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitsvertrag.org

  47. Michael

    Ein Freund von mir hat keine Probezeit in ihrem Vertrag stehen. Nach 4 Monaten wurde ihm „ordentlich“ mit einer dreimonatigen Frist gekündigt. Ist das Rechtens bzw. hat man bei einer Klage Chancen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,
      inwiefern Sie mit einer Klage in diesem Fall Erfolg hätten, kann ausschließlich ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Claudia

    Hallo,
    Ich habe meine Ausbildung abgeschlossen und werde von demselben Arbeitgeber übernommen. Jetzt möchte er eine weitere Probezeit von 6 Monaten vereinbaren…nach 3 Jahren Ausbildung. Ist das zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,
      ja, das ist zulässig.
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Stefan M.

    Hallo

    Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 6 Monaten erhalten und auch 6 Monate Probezeit. Ist das so zulässig? 3 Monate würde ich ja verstehen aber 6 Monate????

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,
      ja, das ist gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.01.2008 zulässig (Az. 6 AZR 519/07).
      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Caira M.

    Guten Abend

    Ich habe keine Probezeit im vertag. Kann ich trotzdem innerhalb des ersten Monats künden und habe Eine Frist von 7tagen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Caira,
      eine Probezeit muss nicht zwingend nur im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Über eine solche kann sich auch in einem Tarifvertrag geeinigt werden. Schauen Sie deshalb auch hier nach, wenn ein solcher auf Sie zutrifft. Sollten Sie auch hier nicht fündig werden, gilt für gewöhnlich die vierwöchige Kündigungsfrist zum 15. oder Ende eines Monats.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

    2. Niels F.

      Guten Tag,
      ich mache gerade den ersten Monat in meiner Probezeit.
      Ich habe mich aber schon dazu entschlossen, Ende dieses Monats zu kündigen. Ich brauche das Geld von diesem Monat nämlich noch um die Studiengebühren zu bezahlen, denn ich habe mich jetzt doch für ein Studium entschieden.

      Wenn ich dem Arbeitgeber am 15.08.2019 bescheid gebe, dass ich zum nächsten Monat die Kündigung haben möchte, hat er dann noch die Möglichkeit mich vorzeitig rauszuwerfen? Also, dass ich nur das Gehalt von dem halben Monat bekomme?

      Das wäre echt wichtig zu wissen, da ich ansonsten mit dem Arbeitgeber vereinbaren würde, dass ich nur die „simpleren“ Aufgaben mache, so dass er sich keine Mühe mehr beim Ausbilden machen muss, sondern mich für den Rest des Monats als hilfreiche Hand sieht.

      Mit freundlichen Grüßen

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Niels,

        auch der Arbeitgeber muss in der Probezeit eine zweiwöchige Kündigungsfrist einhalten. Wenn Sie also selbst zwei Wochen vor Monatsende kündigen, könnte Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur vorher beenden, wenn er eine fristlose Kündigung ausspricht. Eine solche ist jedoch nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    3. E. Miranda

      Guten Tag Ich habe ein Problem und zwar Ich habe in eine Kita vor Sieben Monata angefangen mit 32std
      am Donnestag den 31.10.2019 würde Ich im Büro gebeten und den Leitung hat mir gesagt das Ich ab Dezember Arbeite nur 25std habe Sie gefragt warum Sie sagte mir weil in der Kita zu viele überstunden sind aber da Arbeiten drei Kollegen mit 38,5 std und vier Kollegen mit 32std zwei kollegen mit 30std in total sind wir dreizen Kollegen meine Frage ist Darf Sie mir das so Mitteilen von ein Monat zu den andere ????????

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