Die Probezeit im Arbeitsvertrag: Wie lange darf sie dauern?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Die Probezeit im Arbeitsvertrag dient dazu, dass sich beide Seiten besser kennenlernen.
Die Probezeit im Arbeitsvertrag dient dazu, dass sich beide Seiten besser kennenlernen.

Treten Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle an, gilt es in der Regel vorher einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Hierin sind Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten – so sieht es das Arbeitsrecht vor. Neben Urlaub und Krankheit spielt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses dabei besonders die Probezeit eine gewichtige Rolle, schließlich ist der Job schlimmstenfalls schneller wieder weg als gewünscht.

Wir informieren deshalb, wie lange die Probezeit dauern darf, wie es in der Probezeit mit Urlaub aussieht und welche Rechte Sie haben, wenn Sie schwanger werden in der Probezeit.

Kompaktwissen: Probezeit

Beginnt jedes Arbeitsverhältnis automatisch mit einer Probezeit?

Nein. Die Probezeit muss immer individuell im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Enthält der Vertrag keine Regelung zur Probezeit, so gilt diese auch nicht.

Wie lange dauert die Probezeit?

Nach § 622 Abs. 3 BGB darf die Probezeit maximal sechs Monate dauern. Es steht Arbeitgebern und -nehmern natürlich frei, gar keine oder eine kürzere Probezeit zu vereinbaren.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Während der Probezeit dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer laut § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.

Was passiert, wenn ich während der Probezeit krank werde?

Sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht, erhalten Sie weiterhin ganz normal Ihr Gehalt. Anderenfalls springt die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Spezifische Informationen zur Probezeit:

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Probe­zeit­verlänge­rung

Hier erfahren Sie, wann es möglich ist, die Probezeit zu verlängern und wann diese Option ausgeschlossen ist.

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Probe­zeit­verlänge­rung wegen Krank­heit

Kann die Probezeit wegen einer Krankheit verlängert werden? Hier gibt’s die Infos!

Warum gibt es die gesetzliche Probezeit?

Wer sich in ein Beschäftigungsverhältnis begibt, der muss sich in der Regel innerhalb einer vertraglich definierten Zeit bewähren. Dieser Zeitraum wird Probezeit genannt. Er dient Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, einander kennenzulernen.

Die Probezeit im Arbeitsvertrag kann ganz unterschiedlich lange dauern. Es sind 3-Monats-Fristen genauso möglich wie ein 6-Monats-Zeitraum. Die Probezeit beträgt in den allermeisten Fällen jedoch sechs Monate. Länger darf sie ohnehin nicht dauern.

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen. Demnach kann ein Arbeitsverhältnis ab dem siebten Monat zum 15. oder Ende des Monats beiderseitig mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

Arbeitsvertrag ohne Probezeit

Das Recht in Deutschland schreibt nicht vor, dass am Beginn des Arbeitsverhältnisses zwingend eine Probezeit stehen muss. Es kann demnach auch keine Probezeit im Arbeitsvertrag zu finden sein. Ausnahmen gelten für die Berufsausbildung. Hier greifen die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), das in § 20 festhält:

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.“

Wurde in einem regulären Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart, profitieren weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer von der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen. Aber kann eine Probezeit auch ohne Arbeitsvertrag, also mündlich, vereinbart werden? Prinzipiell steht diesem Vorgehen nichts im Wege, da es keiner Schriftform bedarf. Problematisch wird hier im Streitfall allerdings die Nachweisbarkeit. In der Regel helfen bei mündlichen Absprachen nur Zeugen weiter, die Entsprechendes bestätigen. Ohne diese wird es schwierig.

Die Probezeit im Arbeitsrecht – welche Vorgaben gelten hinsichtlich einer Kündigung?

Im Arbeitsvertrag ist bezüglich der Probezeit meist Folgendes festgehalten: Eine Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
Im Arbeitsvertrag ist bezüglich der Probezeit meist Folgendes festgehalten: Eine Kündigung ist innerhalb von 14 Tagen möglich.

Innerhalb einer laufenden Probezeit können beide Vertragspartner – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nach BGB den Arbeitsvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Hierbei handelt es sich um das Minimalmaß, welches durch Tarifverträge – in denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter die Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen aushandeln – ausgehebelt werden kann. Selbstverständlich können aus Verhandlungen auch längere Kündigungsfristen hervorgehen.

Laut Gesetzgeber kann ein Beschäftigungsverhältnis nach § 626 BGB jederzeit durch eine außerordentliche, fristlose Kündigung gekündigt werden. Hierfür bedarf es allerdings eines wichtigen Grundes.

Schwanger in der Probezeit

Es ist nicht auszuschließen, dass weibliche Angestellte in der Probezeit schwanger werden. Auch für sie gilt der sogenannte Mutterschutz. Deshalb: Wer schwanger während der Probezeit wird, darf bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Geschieht das doch, ist die Kündigung nicht wirksam, so sieht es der Sonderkündigungsschutz vor.

Das Mutterschutzgesetz verlangt, dass schwangere Arbeitnehmerinnen in den sechs Wochen vor der Geburt und den acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten müssen bzw. dürfen.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt sowohl für Frauen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, als auch für Schülerinnen und Studentinnen. Es inkludiert Auszubildende genauso wie geringfügig Beschäftigte. Zudem schützt es unabhängig von der Betriebsgröße vor ordentlicher als auch außerordentlicher Kündigung.

Arbeitsrechtsexperten weisen darauf hin, dass bei Eintritt einer Schwangerschaft der Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung unverzüglich zu informieren ist. Schließlich dürfen zum Schutz der Mutter und des Kindes manche Arbeitstätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden. Gegebenenfalls ist auf Verlangen auch ein ärztliches Attest vorzulegen.

Erhält eine Arbeitnehmerin ein Kündigung, bevor sie ihren Chef über die baldige Ankunft ihres Kindes aufklären konnte, besteht die Möglichkeit, ihn darüber noch bis zu zwei Wochen nach Aussprache der Kündigung in Kenntnis zu setzen. Hierdurch wird die Kündigung, ob in der Probezeit oder nicht, unwirksam (§ 17 MuSchG).

Schwanger in der Probezeit: Arbeitnehmerinnen sind größtenteils durch das Mutterschutzgesetz abgesichert.
Schwanger in der Probezeit: Arbeitnehmerinnen sind größtenteils durch das Mutterschutzgesetz abgesichert.

Insbesondere in Betrieben mit nur wenigen Mitarbeitern stellt die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin in der Regel eine größere Herausforderung dar.

In Ausnahmefällen ist es daher möglich, eine Kündigung während der Schwangerschaft bzw. vier Monate nach der Entbindung auszusprechen.

Dies ist jedoch nur möglich unter der Voraussetzung, dass der Grund nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft liegt. Der Kündigungsgrund muss benannt und die Kündigung schriftlich zugestellt werden. Es bedarf des Einverständnisses der Aufsichtsbehörde.

Urlaub in der Probezeit

Zu Beginn steht dem Arbeitnehmer laut Bundesurlaubsgesetz noch nicht der gesamte Jahresurlaub zu. Das bedeutet, er muss sich diesen quasi erst verdienen.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, Anspruch auf den vollen Urlaub haben Mitarbeiter erst nach sechs Monaten. Diese Wartezeit kann daher auch über die gesetzliche Probezeit im Arbeitsvertrag hinaus gehen.

Das bedeutet nicht, dass überhaupt kein Urlaub während der Probezeit drin ist. Im Gegenteil, schließlich haben auch neue Mitarbeiter Anspruch auf ein gewisses Maß an Regeneration. Sie erwerben pro vollem Monat Betriebszugehörigkeit ein Anrecht auf Teilurlaub in Höhe von einem Zwölftel des Jahresurlaubs.

Weist Ihr Arbeitsvertrag also ein Gesamtkontingent von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Arbeitswoche auf, haben Sie pro abgelaufenem Monat Anspruch auf 1,6 Tage Urlaub – auch in der Probezeit. Das gilt ebenfalls, wenn die Beschäftigung erst im zweiten Halbjahr aufgenommen wurde. Gegen ein verlängertes Wochenende kann der Chef also nichts einwenden.

Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, den Urlaubsantrag in der Probezeit anzunehmen, schließlich können dringende betriebliche Gründe gegen den gewählten Zeitraum sprechen. Haben also bereits schon zu viele Kollegen zum fraglichen Zeitpunkt freigenommen, kann sich Ihr Chef gegen den Urlaubsantrag aussprechen und ihn verweigern.

Möchten Sie von sich aus in der Probezeit keinen Urlaub nehmen, verfällt dieser nicht, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Sie haben Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Für jeden Monat dürfen Sie theoretisch ein Zwölftes des Jahresurlaubs nehmen.
Sie haben Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Für jeden Monat dürfen Sie theoretisch ein Zwölftes des Jahresurlaubs nehmen.

Und wie sieht es aus, steht die Geburt des eigenen Kindes oder eine Hochzeit an? Diese Ereignisse zählen zu den triftigen Gründen, die Sonderurlaub nach sich ziehen können (§ 616 BGB).

Aus diesen besonderen Anlässen kann auch in der Probezeit eine Freistellung beantragt werden. Nichtsdestotrotz ist der Arbeitgeber zur Gewährung nicht verpflichtet, sieht der jeweilige Arbeitsvertrag dies so vor.

Krank während der Probezeit

Gerade in der nass-kalten Jahreszeit ziehen sich viele Arbeitnehmer einen grippalen Infekt zu, der dazu führt, dass einige Tage das Bett gehütet werden muss. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn Sie in der Probezeit krank werden? Hat das Auswirkungen auf die Probezeit-Dauer? Oder können Sie gemäß geltendem Arbeitsrecht gar gekündigt werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank sind, gehen Sie zum Arzt. Schließlich ist niemandem damit geholfen, wenn Sie hustend und schnaubend am Arbeitsplatz sitzen und weder so produktiv sind wie zu gesunden Zeiten, noch besonders konzentriert. Im schlimmsten Fall stecken Sie auch noch Kollegen an, die ebenfalls für eine gewisse Zeit ausfallen. Das kann nicht im Interesse des Arbeitgebers liegen. Deshalb lassen Sie sich arbeitsunfähig schreiben und kurieren Sie sich aus, um anschließend wieder mit voller Kraft durchzustarten.

Obacht: Innerhalb der Probezeit, die gesetzlich bestimmten Anforderungen unterworfen ist, können Arbeitsverträge innerhalb einer 2-Wochen-Frist gekündigt werden. Das ist auch innerhalb der Arbeitsunfähigkeitsfrist möglich, da kein Kündigungsverbot in dieser Zeit besteht.
Sind Sie krank in der Probezeit, gehen Sie unbedingt zum Arzt. Sie könnten Ihre Kollegen anstecken.
Sind Sie krank in der Probezeit, gehen Sie unbedingt zum Arzt. Sie könnten Ihre Kollegen anstecken.

Egal, ob ein Arbeitnehmer sich in der Probezeit eines befristeten oder unbefristeten Vertrags befindet, er hat folgende Anzeige und -Nachweispflichten laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz zu erfüllen:

  • unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber
  • Vorlegen einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ggf. schon am ersten Tag

Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer nicht nur in Probezeit bei Krankheit dazu verpflichtet, sein Möglichstes zu tun, um schnell wieder gesund zu werden.

Und wie sieht es mit der Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Probezeit aus? Fallen Sie wegen einer Erkrankung aus, muss der Arbeitgeber Sie weiter bezahlen, es sei denn Sie haben bisher noch nicht länger als vier Wochen ohne Unterbrechung in dem Unternehmen gearbeitet. In diesem Fall wird die Krankenkasse in die Pflicht genommen. Es ist auch deshalb so wichtig, dass Sie Ihrem Chef oder der Personalabteilung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, da er sonst den Lohn zurückhalten kann.

Kann die Probezeit im Arbeitsvertrag wegen Krankheit verlängert werden?

Die gesetzliche Probezeit im Arbeitsvertrag darf in der Regel maximal sechs Monate betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auch eine Verlängerung erlaubt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ursprünglich vereinbarten Frist wegen einer längeren Erkrankung des Mitarbeiters nicht genügend kennenlernen konnten und ein abschließendes Urteil daher nicht möglich ist.

Die Verlängerung der Probezeit ist nur möglich, wenn weder der Arbeitsvertrag noch ein gültiger Tarifvertrag keine entgegengesetzten Formulierungen oder Klauseln aufweisen. Das bedeutet: Wurde im Arbeitsvertrag eine sechsmonatige Probezeit festgehalten, kann diese nicht einseitig durch den Arbeitgeber verlängert werden. Es bedarf hierfür der Zustimmung des Arbeitnehmers. Auf das Eintreten des Kündigungsschutzes hat dies keine Auswirkungen. Sind sechs Monate um, ist die Wartezeit unabhängig der Länge der Probezeit abgelaufen. Es gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

197 Gedanken zu „Die Probezeit im Arbeitsvertrag: Wie lange darf sie dauern?

  1. Franziska

    Hallo, ich habe eine neue Arbeit begonnen ( am 05.10.23),hab 8 Tage voll gearbeitet und war leider die andere Zeit wegen Todesfall krank.

    Mein Arbeitgeber hat mir auf den 04.11.23 gekündigt.

    Stehen mir in den 8 Tagen mein Gehalt vom Arbeitgeber zu oder ist die Krankenkasse komplett dafür zuständig?

    Dankeschön im voraus mm

  2. Hamada

    Hallo, ich habe eine kurze Frage über meinem aktuellen Vertrag

    Laut mein Arbeitsvertrag ist die Probezeit bis 31.07.2023.
    Die Frage ist, wenn ich meinem Arbeitgeber die Kündigung spätestens am 31.07.2023 abgebe, dann gilt die Kündigungsfrist von 2 Wochen (bis 15.08.2023) oder die Kündigungsfrist von 3 Monaten (bis 31.10.2023)?

    Liebe Grüße

  3. Marie

    hey, ich hab auch mal eine frage und zwar wurde unser friseursalon verkauft mit uns, unser neuer Arbeitgeber hat jetzt einen neuen Vertrag gemacht, in dem unsere eintrittszeit nicht vermerkt ist.

    Ich habe dort am 1.4.2011 angefangen nun steht 1.1.2023 drin, darunter der Satz probezeit von 6 Monaten. Ist das erlaubt? Denn es stellt mich ja schlechter dar, als ich war! Leider haben wir schon unterschrieben, falls das wichtig ist…

    LG marie

  4. Fawzy

    Hallo,
    Ich habe eine Frage. Ich habe drei Tage ohne Vertrag in einem Restaurant gearbeitet, aber der Arbeitgeber hat mir gesagt, es sei ein Praktikum, und nachdem ich drei Tage im Restaurant gearbeitet habe, hat der Arbeitgeber mir gesagt, dass die drei Tage, die ich dort gearbeitet habe, deswegen nicht bezahlt wurden war ein Praktikum, ist es nach deutschem Recht legal?
    Danke

  5. José

    Hallo,

    ich habe einen Arbeitsvertrag ohne Probezeit (AT Vertrag) mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende. Ich bin jetzt 3 Monate angestellt. Muss ich zwingend die 6 Monate einhalten?

    Grüße
    José

  6. Jan

    Ich bin in einem kleinen Unternehmen angestellt und habe 6 monate Probezeit.
    Nun bekam ich nach 3 Monaten eine feste Gehaltserhöhung. Ist mit dieser Gehaltserhöhung meine Probezeit beendet?

    Danke vorab

    Jan

  7. Matija

    Hallo,ich habe eine Frage,meine Probezeit laut Vertrag ist 3 Monate am 27.10 war vorbei,und dann am 25.11 komm Chef und sagt das wir mussen Probezeit verlangen weil ich krank war,und schreib dann Probezeit bis 25.2 ist das erlaubt?
    Danke
    Vg
    Matija

  8. Lisa

    Hallo,
    ich war nun 2 Jahre in einer befristeten Beschäftigung. Als es um die Entfristung ging, musste ich eine Amtsärztlicheuntersuchung über mich ergehen lassen. Aufgrund von Corona musste ich jedoch auf den Termin warten, sodass ein nahtloser Vertrag nicht möglich war. Die Frage ist nun, ob in meinen Vertrag eine Probezeit rechtens ist.

    Beste Grüße
    Lisa

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