Zur Berufsorientierung absolvieren Schüler und Abiturienten häufig ein Praktikum, um in die verschiedenen Berufsfelder hineinzuschnuppern. Aber auch in einigen Studienordnungen sind verpflichtende Praktika vorgeschrieben, um als Praktikant Einblick in die Berufspraxis zu erhalten. Innerhalb einer relativ kurzen Zeit erlernt er oder sie in einem Unternehmen die im Alltag zu bewältigenden Herausforderungen sowie das menschliche Miteinander.
Verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Bereichen kennenzulernen, stellt sich später – beim Berufseintritt – häufig als begünstigend für das Finden eines Arbeitsplatzes heraus. Denn Mitarbeiter mit viel Erfahrung sind sehr beliebt, haben sie bereits eine Menge Übung und müssen nicht mehr so intensiv angeleitet werden.
Auch für das Praktikum wird eine Art Arbeitsvertrag geschlossen – der Praktikumsvertrag. Im Gegensatz zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis gelten Praktikanten in der Regel nicht als Arbeitnehmer, sondern als Lehrling (Bundesarbeitsgericht (BAG) 2 AZR439/64).
Inhalt
Kompaktwissen: Praktikum
Zum einen gibt es das Pflichtpraktikum, bei dem die Ausbildung im Vordergrund steht. Zum anderen existieren freiwillige Praktika, z. B. als Werkstudent.
Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, so besteht kein Anspruch auf eine Vergütung. Bei freiwilligen Praktika muss der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen, weil diese Praktikanten laut § 22 MiLoG auch in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen.
Bei freiwilligen Praktika und der Anstellung als Werkstudent haben Praktikanten einen Anspruch auf Urlaub. Und sie dürfen ein Praktikumszeugnis verlangen.
Nein, eine Übernahme kann der Praktikant nicht verlangen.
Diese Praktikumsarten gibt es
Grundsätzlich kann ein Praktikum in verschiedenen Erscheinungsformen auftreten. Die häufigsten sind die folgenden:
- Schülerpraktikum: Noch während der Schulzeit nehmen einige Schüler die Möglichkeit eines Berufs- bzw. Betriebspraktikums in Anspruch. Es dauert häufig zwei Wochen und wird je nach Schulform zwischen der achten und elften Klasse absolviert. Sie treten zu diesem Zeitpunkt in der Regel das erste Mal mit dem echten Berufsleben und seinen Erfordernissen in Kontakt. Es bietet einen ersten Vorgeschmack auf das, was in den kommenden Jahren der Berufstätigkeit auf sie zukommen kann. Zudem ermöglicht es ihnen, interessante Berufe zu erkunden.
- Vorpraktikum: Ist die Schulzeit beendet und die Wahl auf einen bestimmten Studiengang gefallen, verlangen einige Studienordnungen, dass ein Praktikum absolviert wird. Dies ist häufig die Voraussetzung, um zugelassen zu werden. Der künftige Student erhält hierdurch die Möglichkeit, seinen Entschluss zu überdenken und womöglich doch noch umzusatteln, sollte das Praktikum ihm nicht zusagen.
- Hochschulpraktikum: Ist das Studium erstmal aufgenommen, schreiben einige Hochschulen auch während der wissenschaftlichen Ausbildung das Absolvieren eines Praktikums vor. Häufig werden diese in den Semesterferien abgeleistet, um Berufserfahrung zu sammeln. Eine andere Möglichkeit besteht darin, es tatsächlich parallel zu den Vorlesungen zu erledigen.
- Pflichtpraktikum: Am Ende eines Studiums an einer Hochschule oder Universität steht häufig ein verpflichtendes Praktikum, das der Anwendung des in der Lehre angeeigneten Stoffes dient. Es wird häufig unterschieden zwischen geregelten und ungeregelten Praktika. Während bei ersterem die Hochschule nahezu alle notwendigen Parameter vorgibt, sind Studenten bei einem ungeregelten Praktikum relativ frei. Die einzigen Auflagen, denen sie sich hier unterwerfen müssen, sind die Vorgaben zu Zeitpunkt und Dauer. Alles Übrige bestimmen sie selbst. Nichtsdestotrotz muss jedoch ein Studienbezug erkennbar sein und die Prüfungsordnung berücksichtigt werden.
- Auslandspraktikum: Da Erfahrungen im internationalen Bereich von künftigen Arbeitgebern besonders wertgeschätzt werden, entscheiden sich manche für ein Praktikum im Ausland.Hier lernen künftige Arbeitnehmer nicht nur fachlich eine Menge dazu – sie müssen sich auch mit einer anderen Sprache auseinandersetzen. Eine große Herausforderung, die jedoch auch die Möglichkeit birgt, andere Länder zu erkunden und seinen Horizont zu erweitern. Ein solcher Auslandsaufenthalt für ein Praktikum will vorher gut und rechtzeitig – in der Regel bis zu einem Jahr vor Antritt – organisiert sein. Nur selten lohnt es sich deshalb für nur zwei bis drei Wochen die Heimat zu verlassen.
Der Praktikantenvertrag
Als Praktikant gilt laut Mindestlohngesetz (MiLoG), wer für eine gewisse, im Vorhinein begrenzte Zeit „zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.“ (§ 22 MiLoG).
Auch wer ein Praktikum absolviert, bekommt üblicherweise einen Praktikumsvertrag zur Vorlage und anschließenden Unterschrift ausgehändigt. Denn auch die Rahmenbedingungen von diesem – einer Arbeitsverhältnis ähnlichen Konstellation – müssen festgehalten werden, bietet dies doch Sicherheit für beide Seiten. Praktikanten sollten deshalb auf einen Praktikumsvertrag in Schriftform bestehen. Wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, dient dieser als Argumentationsgrundlage.
Das Dokument muss im Minimum die folgenden Angaben beinhalten:
- Name sowie Adresse der beiden Vertragsparteien
- Lern- und Ausbildungsziele des Praktikums
- Beginn und Dauer vom Praktikum
- die regelmäßige tägliche Praktikumszeit
- Höhe der Vergütung, wenn vereinbart
- Höhe des Urlaubsanspruchs
- allgemeiner Hinweis auf etwaig gültige Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, welche für das konkrete Praktikum gelten
Die Probezeit im Praktikum
Haben Sie sich um eine Praktikumsstelle beworben, müssen Sie wissen, dass auch angesichts der sehr begrenzten Vertragsdauer Praktikumsverträge laut geltendem Arbeitsrecht eine Probezeit enthalten dürfen. Diese Bewährungsfrist dient beiden Vertragspartnern dazu, das Arbeitsverhältnis zu überprüfen. Passen sie zueinander? Erfüllen beide Seiten ihre Aufgaben so, wie der andere Vertragspartner sich das vorstellt?
Das Berufsbildungsgesetz (BBIG) besagt hierzu in Paragraph 20:
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.“
Die Vergütung vom Praktikum
Auch Praktikanten haben das Recht für ihre Arbeit vergütet zu werden. So steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraph 612 Absatz 1 geschrieben:
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Darüber hinaus regelt unter anderem auch das Mindestlohngesetz, wann ein Praktikant mit einer Vergütung rechnen kann und wie hoch diese mindestens sein muss. Das bedeutet: Mindestlohn für ein Praktikum erhalten alle, die:
- kein Pflichtpraktikum absolvieren: Die Dauer eines solchen Praktikums ist für die Zahlung des Mindestlohns nicht relevant. Betroffen hiervon sind Personengruppen wie Referendare der Rechtswissenschaften und Medizinstudenten im praktischen Jahr.
- kein bis zu drei Monate dauerndes Vorpraktikum zur Vorbereitung auf eine künftige Berufsausbildung bzw. ein anstehendes Studium ableisten
- kein bis zu drei Monate dauerndes Hochschulpraktikum, das neben dem Studium oder einer Berufsausbildung abgeleistet wird, wenn nicht vorher schon einmal ein Praktikumsverhältnis mit dem identischen Ausbildenden existierte.
Keinen Mindestlohn erhalten darüber hinaus jene, die eine Einstiegsqualifizierung entsprechend § 54a SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) oder solche, die eine Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 – 70 Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren.
Zu letzterem zählen beispielsweise Menschen, die Handicaps beim Lernen aufweisen, aber auch sozial Benachteiligte. Und auch Kinder und Jugendliche, die keine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können und jünger als 18 Jahre alt sind, haben kein Anrecht auf Mindestlohn.
Liegt also ein Praktikumsvertrag für ein Pflichtpraktikum vor, können Sie keine Vergütung fordern. Bei einem freiwilligen Praktikum hingegen, das länger als drei Monate dauert, haben Praktikanten einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Trainees und Werkstudenten, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben, steht bei einem Praktikum hingegen eine Vergütung von mindestens 12,82 Euro (Stand: Januar 2025) brutto pro Stunde zu, da ihre Arbeitsleistung wesentlicher Bestandteil des Praktikums ist.
Hat ein Praktikant laut Gesetzgeber Anspruch auf eine Vergütung nach Mindestlohn, diese wird vom Unternehmen jedoch gar nicht oder zeitlich verzögert ausgehändigt, stellt dies eine strafbare Handlung dar. Die Bußgeldvorschriften im Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns schreiben in diesem Fall eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor (§ 21 Absatz 3 MiLoG).
Und was passiert, wenn Sie im Praktikum krank werden? Sofern Praktikant und Praktikumsgeber sich auf eine Vergütung verständigt haben, dann kann der Praktikant auch erwarten, dass er in dieser Zeit eine Entgeltfortzahlung erhält. Werkstudenten und Trainees erhalten diese im Krankheitsfall nur unter der Voraussetzung, dass die Beschäftigung mindestens schon seit vier Wochen und das ununterbrochen, bestand (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)).
Wie ist es um die Kündigung im Praktikum bestellt?
Arbeitsverträge beinhalten in der Regel auch die jeweiligen Kündigungsfristen. Gleiches gilt auch für das Praktikum, wenngleich es sich hierbei um eine besondere Konstellation handelt, ist der Vertrag doch bereits bei Unterzeichnung auf eine gewisse Dauer befristet.
Nichtsdestotrotz kann ein Praktikum selbstverständlich von beiden Vertragspartnern schon vorher gekündigt werden.
Welche Regeln gelten, will ein Praktikumsgeber den Praktikumsvertrag kündigen? Wird das Praktikum freiwillig absolviert, kann es im Rahmen der definierten Probezeit vorzeitig beendet werden, ohne, dass hierbei auf eine Kündigungsfrist zu achten wäre. Ist diese Zeit verstrichen, braucht es hingegen eines bedeutsamen Anlasses. Erst dann ist eine außerordentliche fristlose Kündigung erlaubt.
Will der Praktikant das Vertragsverhältnis beenden, hat er die Möglichkeit dies im Rahmen einer vierwöchigen Frist zu tun. Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung von einem freiwilligen Praktikum, ist er verpflichtet, sein Anliegen schriftlich zu formulieren und auch die ausschlaggebenden Gründe aufzuführen.
So sieht ein Praktikumsvertrag als Muster aus
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, wenn Sie ein Praktikum absolvieren möchten, ist es immer hilfreich, sich vorher genauestens zu informieren. Gerade Schüler, die mit der Rechtssprache noch nicht vertraut sind, können deshalb schon vor Praktikumsbeginn im Internet nach Formularen und Mustern suchen. Aber auch Arbeitgeber haben hier die Möglichkeit, einfach und unkompliziert Musterverträge herunterzuladen, ohne sich selbst die Mühe zu machen, ein solches Dokument anzufertigen.
Wir bieten Ihnen daher hier ein Muster für einen Praktikumsvertrag an. Keinesfalls sollte die Übernahme dabei eins zu eins erfolgen, schließlich sind die Umstände und Rahmenbedingungen in jedem Unternehmen anders. Deshalb dient ein Praktikumsvertrag nur als Vorlage bzw. Orientierung und sollte nach den eigenen Bedürfnissen abgeändert werden.
Das zur Verdeutlichung als Muster von einem Schüler-Praktikumsvertrag abgebildete Dokument ist nur eine Vorlage und damit eine Orientierungshilfe. Die Vorlage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit.
Praktikumsvertrag-Muster
Der vorliegende Vertrag wird geschlossen zwischen dem Schüler
[Name des Praktikanten]
[Adresse]
[Name des schulischen Betreuers]
[ggf. Name des Erziehungsberechtigten]
und dem Praktikumsbetrieb
[Name des Unternehmens]
[Adresse]
§ 1 Allgemeines
Das vereinbarte befristete Praktikum startet am [Datum des Eintritts] und ist am [Datum des Austritts] beendet.
Es ist Ziel des Praktikums, dass der Praktikant die betrieblichen Abläufe kennenlernt und seine bereits vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Praxis anwendet.
Das Praktikum wird in der Betriebstätte [Adresse] absolviert.
§ 2 Pflichten des Praktikumsbetriebes
Im Rahmen des Praktikums verpflichtet sich das Unternehmen:
- dem Praktikanten während seiner Tätigkeit einen Einblick in die Tätigkeit als [Name des Berufs] zu geben
- bei Fernbleiben des Praktikanten die Schule oder den Erziehungsberechtigten über das Nichterscheinen zu informieren
- die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes zu berücksichtigen
- Es ist nicht dazu verpflichtet, das Vertragsverhältnis nach Beendigung des Praktikumsvertrages weiterzuführen.
§ 3 Pflichten des Praktikanten
Der Praktikant verpflichtet sich dazu:
- sich Mühe zu geben, sich die vermittelnden Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen und das Praktikumsziel zu erreichen
- die ihm zugewiesenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen und sich den Weisungen nicht zu widersetzen
- die Betriebsordnung sowie die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten
- im Krankheitsfall das Unternehmen unmittelbar über die Arbeitsunfähigkeit zu unterrichten und spätestens am dritten Werktag ein ärztliches Attest vorzulegen
- über die im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Kenntnis von Betriebsgeheimnissen Stillschweigen zu bewahren.
§ 4 Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit umfasst [xx] Stunden und beginnt ab [xx] Uhr. Sie dauert bis [xx] Uhr. Jeden Tag sind um [xx] sowie [xx] Uhr Pausen einzulegen.
§ 5 Vergütungsanspruch
Der Praktikant hat keinen Anspruch auf die Vergütung durch den Praktikumsbetrieb. Ein Urlaubsanspruch besteht nicht.
§ 6 Vertragsausfertigung
Der Praktikumsvertag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Jeder der Vertragspartner erhält eine.
§ 7 Praktikumsbetreuer im Betrieb
Für die Anleitung und Unterweisung des Praktikanten ist verantwortlich:
[Name des Mitarbeiters].
§ 8 Sonstiges
Am Ende des Praktikums erhält der Praktikant eine Praktikumsbescheinigung.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
[Ort, Datum]
[Unterschrift des Unternehmens] [Unterschrift der Schule] [Unterschrift des Praktikanten] [Unterschrift des Erziehungsberechtigten]
Guten Tag,
kann ein Praktikumsvertrag als erstes befristetes Arbeitsverhältnis nach TzBfG gelten?
Viele Grüße
Danke für die Information. Ist das Erasmus+ Fachpraktikum freiwillig oder verpflichtend?