Nebenjob – Der lukrative Zusatzverdienst neben der Hauptbeschäftigung

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Was ist ein Nebenjob?
Was ist ein Nebenjob?

Viele Vollzeitbeschäftigte sind mit ihrer 40-Stunden-Arbeitswoche ausgelastet. Hobbys und Familie kommen da teilweise eh schon recht kurz. Unvorstellbar ist es da, die rare Freizeit noch mehr einzuschränken. Doch manch einer sucht neben der Hauptbeschäftigung noch einen lukrativen Nebenverdienst durch weitere Jobs. Das kann die Urlaubskasse für eine geplante Reise aufbessern.

Auch die Verwirklichung persönlicher Interessen, die im Anstellungsvertrag der Vollzeittätigkeit keine Berücksichtigung finden, lässt sich so bewerkstelligen.

Ein Nebenjob stellt da eine verlockende Möglichkeit dar, seine Arbeitskraft auf einen weiteren Bereich auszuweiten und damit seine Finanzen zusätzlich zu fördern. Was genau ist aber eine solche Nebenbeschäftigung? Gibt es einen Unterschied zwischen einem Minijob und einem Nebenjob? Sind beide steuerfrei oder sind auch bei einer Nebentätigkeit die üblichen Abgaben zu zahlen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, was Sie beachten sollten, wenn Sie nebenbei Geld verdienen wollen.

Kompaktwissen: Nebenjob

Darf mir mein Arbeitgeber jeglichen Nebenjob untersagen?

Nein, ein generelles Nebenjob-Verbot ist unzulässig. Der Arbeitnehmer darf einen Nebenjob aber nur dann ausüben, wenn das hauptberufliche Arbeitsverhältnis dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Welche Nebenjobs darf ein Arbeitgeber untersagen?

Der Arbeitgeber darf Nebentätigkeiten verbieten, die sein Mitarbeiter bei der Konkurrenz ausübt oder mit denen der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber selbst Konkurrenz macht. Verstößt der Mitarbeiter gegen dieses Konkurrenzverbot, darf sein Arbeitgeber ihm unter Umständen kündigen.

Welche Einschränkungen muss ich noch beachten, wenn ich einen Nebenjob ausüben will?

Zum einen dürfen Arbeitnehmer bei ihrer Nebentätigkeit die zulässige Arbeitszeit nicht überschreiten. Außerdem ist es gewöhnlich nicht erlaubt, dass sie ihrem Nebenjob trotz Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit nachgehen oder im Urlaub nebenbei jobben.

Nebenjob – Was ist das eigentlich?

Das Recht auf Arbeit sowie die freie Wahl des jeweiligen Jobs sind zwei in der deutschen Verfassung bestimmte Freiheiten des Menschen. In Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) sind diese Privilegien enthalten, von der ein jeder Beschäftigter Gebrauch machen darf. Diese Ermächtigung umfasst dabei nicht nur die Wahrnehmung einer Hauptbeschäftigung, sondern erlaubt es einem Arbeitnehmer auch, einen Nebenjob anzutreten.

Die erstgenannte Tätigkeitsform ist wohl den meisten Menschen geläufig und stellt traditionell auch das gängige Anstellungsmodell dar. Allerdings üben immer mehr Deutsche auch einen Nebenjob aus (Quelle: Statista). Wie genau gestaltet sich nun aber eine Beschäftigung, bei der sich Arbeitnehmer in Jobs nebenberuflich Geld dazuverdienen?

Wie es die Bezeichnung selbst schon erahnen lässt, handelt es sich bei einem Nebenjob – teilweise auch Nebenerwerb ober Nebenverdienst genannt – um eine berufliche Tätigkeit, die parallel zu einer Hauptbeschäftigung wahrgenommen wird.

Rechte und Pflichten beim Nebenjob

Wichtige Regelungen zum Nebenjob enthält das Arbeitszeitgesetz.
Wichtige Regelungen zum Nebenjob enthält das Arbeitszeitgesetz.

Ein Nebeneinkommen ist also immer an eine andere Tätigkeit geknüpft, die der Betreffende hauptsächlich ausführt. Üblicherweise handelt es sich dabei um eine Vollzeitstelle mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag. Aber auch Schüler oder Studenten können abseits ihrer Lehrveranstaltungen nebenher Geld verdienen. Bei ihnen stellen Schule bzw. Studium die Haupttätigkeit dar.

Aufgrund der Parallelität zu einer anderen – gewissermaßen ranghöheren – Beschäftigung ist die wöchentliche Arbeitszeit beim Nebenjob in der Regel begrenzt. Laut § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) beträgt die maximale werktägliche Wochenarbeitsdauer 48 Stunden. Gehen Sie also einem Vollzeitjob nach, in dem Sie pro Woche 40 Stunden ableisten, ist es rechtens, ferner acht Stunden durch einen Nebenjob zusätzliches Geld zu verdienen.

Allerdings ist gemäß § 5 ArbZG eine zwischen den jeweiligen Arbeitstagen einzuhaltende Ruhepause von mindestens elf Stunden zu berücksichtigen. Demnach ist es nicht möglich, nach Feierabend der Vollzeitbeschäftigung einen Nebenjob anzutreten, bei dem Sie ohne Ruhepause direkt im Anschluss die Nacht durcharbeiten, um am kommenden Morgen wieder die Haupttätigkeit aufzunehmen.

Ohnehin darf die Ausübung des Hauptjobs durch die Nebentätigkeit nicht behindert werden. Der Arbeitgeber ist in der Lage, seinem Angestellten daher einen Nebenjob, beispielsweise als Aushilfe in einem Supermarkt oder als Nachtportier, zu verbieten, wenn er ein berechtigtes Interesse dazu vorbringen kann.

Dieses ist gegeben, sobald der Hauptjob aufgrund der Nebentätigkeit nicht mehr vollständig wahrgenommen werden kann.

Der Arbeitsvertrag Ihrer Hauptbeschäftigung kann einen Nebenjob durch entsprechende Klauseln ausschließen.
Der Arbeitsvertrag Ihrer Hauptbeschäftigung kann einen Nebenjob durch entsprechende Klauseln ausschließen.

Es ist daher immer darauf zu achten, dass sich die Arbeitszeiten von Haupt- und Nebenjob nicht überschneiden. Außerdem kann es der Arbeitgeber seinem Beschäftigten untersagen, zusätzlich bei einem Konkurrenzunternehmen Geld zu verdienen. Nebenbei darf also nur eine solche Tätigkeit übernommen werden, die den Hauptjob weder in zeitlicher noch in marktwirtschaftlicher bzw. unternehmerischer Hinsicht beeinträchtigt.

Grundsätzlich besteht unabhängig von der Art des Nebenjobs in der Regel eine Genehmigungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber der Vollzeitstelle. Üblich sind Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine solche Auskunftserfordernis ausdrücklich bestimmen oder Nebenverdienste gar gänzlich ausschließen.

Tipp: Lesen Sie sich Ihren bestehenden unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag genau durch, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Nebenjob zu suchen.

Informieren Sie in jedem Fall Ihren Chef auch dann über Ihr Vorhaben, wenn dazu keinerlei vertragliche Regelungen existieren. Kann dieser nämlich einen triftigen Grund vorbringen, wie die genannte Problematik eines Konkurrenzunternehmens, ist es ihm gestattet, Jobs neben der Hauptbeschäftigung zu untersagen.

Urlaub und Krankheit: Was gilt im Nebenjob?

Eine wichtige Rolle dafür, sich auf einschlägigen Stellenportalen für einen Nebenjob auf die Suche zu begeben, spielen die Vorschriften zu Urlaub und Krankheit. Besteht überhaupt ein Anspruch auf Urlaub im Nebenjob? Findet bei Krankheit eine Entgeltfortzahlung statt?

Bei einen Nebenjob finden im Krankheitsfall dieselben Regelungen Anwendung wie bei einer Haupttätigkeit. Eine Krankschreibung gilt berufsübergreifend. Das heißt, Sie sollten weder die Haupt- noch die Nebenbeschäftigung antreten. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Ausübung des Nebenjobs den Heilungsprozess nicht nachteilig beeinflusst.

Haben Sie sich beispielsweise einen Finger gebrochen, müssen Sie ihre Hauptarrbeit als Fitnesstrainer vorerst aussetzen. Arbeiten Sie nebenbei noch als Synchronsprecher, können Sie dies trotzdem ungehindert fortführen.

Gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat jeder Arbeitnehmer, der zur Ausführung seiner vertraglichen Tätigkeiten infolge von Krankheit außerstande ist, ohne dass ihn hierfür ein Verschulden trifft, Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber seines Jobs.

Die Dauer dieser Maßnahme erstreckt sich auf einen Zeitraum von sechs Wochen.

Auch beim Nebenjob erfolgt bei Krankheit eine Entgeltfortzahlung.
Auch beim Nebenjob erfolgt bei Krankheit eine Entgeltfortzahlung.

Auch beim Urlaub greifen für den Nebenjob die üblichen Vorschriften gemäß Bundesurlaubsgesetz. Dieser Anspruch steht jedem Arbeitnehmer zu. Die Mindestanzahl beträgt dabei 24 Werktage.

Doch Achtung: Die Bezugsgröße hierbei sind Werk-, also Wochen- und Samstage, sodass diese Vorschrift auf einer Sechs-Tage-Woche basiert. Arbeiten Sie nur fünf Tage die Woche, minimiert sich der Anspruch auf 20 Urlaubstage.

Mindestlohn beim Nebenjob

Auch bei Nebenbeschäftigungen sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn zu zahlen. Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt und lag damals bei 8,50 Euro. 2017 erfolgte erstmals eine Erhöhung (8,84 Euro), ebenso in den Jahren 2019 (9,19 Euro) und 2020 (9,35 Euro). Nunmehr liegt der Stundenlohn, den Arbeitgeber mindestens zahlen müssen, bei 12,82 Euro (Stand: Januar 2025) brutto. Dieser Betrag gilt für Hauptbeschäftigungen ebenso wie für Nebenjobs.

Ausgeschlossen aus der Mindestlohnregelung sind Jugendliche unter 18 Jahren, ehrenamtlich Tätige, Personen, die verpflichtend ein Praktikum absolvieren, und Langzeitarbeitslose.

Achtung: Sollten Sie einen Nebenjob auf 520-Euro-Basis ausüben, achten Sie darauf, dass Sie durch die Erhöhung des Mindestlohnes nicht die Gehaltsgrenze überschreiten. Im Zweifel müssen Sie dann Ihre Arbeitszeiten reduzieren, andernfalls werden Sozialversicherungsbeiträge für Sie fällig.

Nebenjob gesucht? Diese Formen sind möglich

Üblicherweise wird der Nebenjob in Form einer Teilzeittätigkeit wahrgenommen. Denn auch diese ist durch eine zeitliche Beschränkung charakterisiert.

Eine Teilzeitbeschäftigung kennzeichnet sich gemäß § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG ) durch eine im Vergleich zu Vollzeitkräften geringere Arbeitszeit.

Das heißt, die Bewertung einer Tätigkeit als Teilzeitjob geht nicht aus fixen zeitlichen Grenzen hervor, sondern ist stets an die Bedingungen des jeweiligen Unternehmens geknüpft. Ist Vollzeitkräften in einer Firma vertraglich eine 40-Stunden-Woche auferlegt, so gelten Angestellte bei einer verringerten Arbeitszeit als Teilzeitangestellte.

Informieren Sie immer den Chef Ihrer Haupttätigkeit, bevor Sie einen Nebenjob wahrnehmen.
Informieren Sie immer den Chef Ihrer Haupttätigkeit, bevor Sie einen Nebenjob wahrnehmen.

Der klassische Nebenjob erfüllt in der Regel genau dieses Merkmal einer geringeren Arbeitszeit, wird ergänzend aber zusätzlich zu einer Vollzeitstelle ausgeübt, während ein Teilzeitjob auch für sich stehen kann.

Aus der Vielzahl an Jobs, die neben der Haupttätigkeit wahrgenommen werden können, finden sich verschiedenste Möglichkeiten, sein Gehalt etwas aufzubessern. Vom Warenverräumer im Supermarkt, über die Servicekraft in einem Restaurant bis hin zu ausgefalleneren Tätigkeiten wie Spieletester, Komparse oder Geschenkverpacker stehen dem Interessierten unzählige Angebote zur Verfügung.

Besonders verlockend sind Nebenjobs, bei denen die Beschäftigten ihre Hobbys einfließen lassen können. Das sorgt bei vielen für eine willkommene Abwechslung und einen angenehmen Ausgleich zur Hauptbeschäftigung.

Doch nicht nur Personen, die bereits einen Lohn aus einem Beschäftigungsverhältnis erhalten, sondern auch Schüler und Studenten können auf diesem Wege zusätzliches Geld verdienen. Nebenjob ist daher nicht gleich Nebenjob, stattdessen sind unterschiedliche Modelle vorhanden:

  • Schülerjob
  • Studentenjob
  • Minijob
  • Midijob

Wie finde ich einen Nebenjob?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, denn die Art des Nebenjobs ist immer auch abhängig von der persönlichen Situation. So haben Schüler und Studenten nur begrenzte Möglichkeiten, was die Stundenzahl betrifft. Soll es ein steuerfreier Nebenjob sein, bietet sich ein Minijob auf 520-Euro-Basis an.

Je nachdem, welche Aspekte bei Ihnen im Vordergrund stehen, muss die Suche nach einer Anstellung entsprechend angepasst werden. Empfehlenswert sind dabei die üblichen Stellenportale. Online finden können Sie so den passenden Nebenjob für Ihre Beschäftigungsform und Ihre Interessen.

Nebentätigkeiten für Schüler

Schüler stellen auf dem Arbeitsmarkt eine besondere Kategorie dar. Denn deren Beschäftigungsfreiheiten sind selbst dann eingeschränkt, wenn deren Eltern ihr Einverständnis erklärt haben. Eine wichtige Grundlage hierzu bildet das Jugendarbeitsschutzschutzgesetz.

Auch für Schüler und Studenten ist ein Nebenjob eine lukrative Einkommensquelle.
Auch für Schüler und Studenten ist ein Nebenjob eine lukrative Einkommensquelle.

Dieses legt fest, dass Menschen bis zum 15. Lebensjahr rechtlich als Kinder gelten und daher keinerlei Arbeiten verrichten müssen. Ab dem 13. Geburtstag ist es Mädchen und Jungen allerdings gestattet, leichte Arbeiten, zum Beispiel das Verteilen von Zeitungen oder Prospekten sowie Tätigkeiten im Haushalt, zu übernehmen. Die Dauer dieser Verrichtung ist auf zwei Stunden begrenzt. Zudem darf sie nicht während der Unterrichtszeit oder nach 18 Uhr stattfinden.

Im Alter von 15 bis 18 Jahren sind Schüler als Jugendliche klassifiziert. Diese dürfen nun auch während der Ferienzeiten in einem Ferienjob für maximal acht Stunden täglich arbeiten – und das vier Wochen am Stück.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Jugendliche, die nicht mehr in Vollzeit schulpflichtig sind. Diesen ist es erlaubt, acht Stunden täglich in einer 40-Stunden-Woche, beispielsweise durch einen Ausbildungsvertrag, tätig zu sein.

So bessern Studenten ihre Finanzen auf

Wollen Studenten einen Nebenjob anmelden, unterliegen sie nicht ganz so starken Einschränkungen wie Schüler. Studierende dürfen pro Woche 20 Stunden arbeiten. Die Dauer der nebenberuflichen Jobs soll sicherstellen, dass dennoch genügend Zeit dem Studium gewidmet werden kann, denn dieses gilt als Hauptbeschäftigung.

Neben dem Minijob, der als Nebenjob in Frage kommt, steht es Studierenden frei, im Rahmen des Midijobs mehr als 520 und weniger als 1.600 Euro (Stand: Oktober 2022) dazuzuverdienen, ohne dass dafür die volle Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungspflicht entsteht.

Diese Lohn-Spanne wird als Gleitzone bezeichnet. Innerhalb dieser entfällt auch die Einkommenssteuer, denn der Arbeitgeber übernimmt die Abgaben dazu mit einem pauschalen Satz von 15 %. Entschließt sich der Betreffende, freiwillig einen Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen, liegt dieser bei 3,7 % (Stand: Januar 2017) des Gehalts.

Diese Wahlfreiheit wird ab einem Verdienst, der 1.600 Euro pro Monat übersteigt, aufgehoben. Es erwächst dem Studierenden dann eine Zahlungspflicht.

Nebenjob und BAföG

Wichtig bei einer Kombination aus einem solchen nebenberuflichen Job und BAföG ist, dass ein gewisses Jahreseinkommen nicht überschritten werden darf. Konkret sind dies 5.421,84 Euro. Alle darüber hinausgehenden Einnahmen werden dem Betreffenden dann als Rückzahlungsaufforderung in Rechnung gestellt.

Nebenjob auf 520-Euro-Basis: Minijob

Ein Nebenjob kann ganz unterschiedliche Tätigkeiten und Berufsfelder umfassen.
Ein Nebenjob kann ganz unterschiedliche Tätigkeiten und Berufsfelder umfassen.

Der Minijob auf einer Basis von 520 Euro (vor Oktober 2022 450 Euro) ist beim Nebenjob eine sehr gängige Variante. Hierbei ist genau festgelegt, wie viel Sie pro Monat verdienen dürfen. Bei anderweitigen Nebenjobs existiert eine solche Gehaltsgrenze nicht.

Anders als beim Studenten- oder Schülerjob sind hier allerdings keine Begrenzungen bei der Arbeitszeit vorgesehen. Demnach handelt es sich nicht unweigerlich um eine Teilzeitbeschäftigung. Außerdem müssen Minijobs nicht immer Nebenjobs sein. Es kann sich dabei auch um die einzige Quelle der Vergütung handeln. Da üblicherweise der geringe Verdienst jedoch nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes ausreicht, handelt es sich sehr häufig um einen Nebenjob.

Im Jahr 2022 wurde der nebenberufliche Job einigen Änderungen unterworfen. Denn zuvor galt diese Form vom Nebenjob auf einer 450-Euro-Basis. Seither liegt die Einkommensobergrenze bei 520 Euro.

2013 wurde außerdem festgelegt, dass bei derartigen Jobs eine Sozialversicherungspflicht mit sich bringt.

Halten Sie bei Ihrem Nebenjob bzw. Minijob diese Begrenzung ein, wird Ihr Einkommen pauschal mit 2 % besteuert. Diesen Abzug zahlt dann der Arbeitgeber ebenso wie 13 % für die Krankenversicherung.

Zusätzlich führt er 15 % für die Rentenversicherung ab. Verzichten Sie auf eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, müssen Sie den Differenzbetrag beisteuern, der sich auf 3,7 % Ihres Gehalts beläuft. Bei einem Lohn in Höhe von 520 Euro sind dies 16,65 Euro pro Monat. Mittels dieser Zahlung erwerben Sie Ansprüche auf Erwerbsminderungs- oder Riester-Rente.

Abgaben zur Arbeitslosenversicherung entfallen bei diesem nebenberuflichen Job gänzlich.

Der Midijob und seine Besonderheiten

Ein Minijob ist ein Nebenjob auf 450-Euro-Basis.
Ein Minijob ist ein Nebenjob auf 520-Euro-Basis.

Wie bereits erwähnt, ist es möglich, auf einer Basis von 520 Euro einen Nebenjob als Minijob auszuüben. Der Vorteil hierbei ist, dass die Einnahmen steuerfrei bleiben. Doch auch bei einem höheren Gehalt muss nicht zwangsläufig eine vollumfängliche Sozialversicherungspflicht entstehen.

Beim Midijob sind reduzierte Beiträge zu Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Voraussetzung dafür ist ein monatlicher Verdienst bis zu 1.600 Euro. Je nach konkretem Verdienst steigen die Beitragssätze zur Rentenversicherung. Das heißt: Ein Midijober, der 500 Euro verdient, muss geringere Abgaben zahlen, als eine Person, die 750 Euro erhält.

Der Vorteil gegenüber einem Minijob als Nebenbeschäftigung besteht in einem Sozialversicherungsschutz. Zudem entsteht hier ein Anspruch auf Arbeitslosen- oder Krankengeld.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (35 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Jörg Author Bild
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

8 Gedanken zu „Nebenjob – Der lukrative Zusatzverdienst neben der Hauptbeschäftigung

  1. Jan

    Guten Tag,

    wie setzt sich die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche zusammen?

    Wenn ich einen Hauptjob habe, welcher vertraglich mit 37,5 Stunden angegeben ist, ist es dann möglich beispielsweise Samstags einen Nebenjob mit 8 Stunden auszuführen?

    Oder wird die wöchentliche Arbeitszeit inklusive der Überstunden, die ich in meinem Hauptberuf eventuell mache berechnet?

  2. Anne-Katrin

    Hallo, liebes Team.
    Erstmal vielen Dank für die hilfreichen Informationen.
    Eine kleine Frage wäre da noch.
    Wenn ich mit Vollzeit Job und Job auf geringfügiger Basis den Wochenstundensatz von 48 Stunden voll ausreize, darf ich dann ungeplante Überstunden in meinem Hauptjob übernehmen, oder muss ich die Zeit beim Nebenjob wieder weg nehmen?

  3. Philip

    Sehr geehrte Arbeitsvertrag Team, wenn ich von eurem Beitrag vom
    16. Dezember es richtig verstanden habe darf ich ein Midijob ausüben trotz einem 40 Stunden Job. D.h. ich darf im Monat 850,-€ noch dazu verdienen ? Ohne extra Steuer Hofstufung

    Liebe Grüße
    Philipp D

  4. Chris

    Hallo,

    zum Thema Minijob habe ich nach der tollen ausführlichen Ausführung noch folgende Frage:

    Wenn ich z.B. im Minijob feste Arbeitstage habe, muss dann auch der Feiertag bezahlt werden, wenn ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, an dem in meinem Betrieb nicht gearbeitet wird.

    Für die Beantwortung der Frage schon mal vielen Dank.

    Gruß

  5. HeHo

    Liebes Arbeitsvertragsteam,
    Ihr leist wirklich tolle Arbeit, vielen Dank!
    Ich arbeite als Angestellte und habe einen angestreifte Honorartätigkeit als Dozent.
    Hat mein Arbeitgeber das Recht die Honorarverträge und Abrechnungen einzusehen? Oder kann ich dies verweigern?
    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo HeHo,

      hier sind wir uns selbst nicht sicher. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Daniel

    Super Artikel, vielen Dank für die Informationen, die mir zu 99 % weitergeholfen haben! 🙂

    Eine Frage habe ich noch und ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierbei helfen können:

    Ich befinde mich in einem Hauptjob, der 39 Stunden Arbeitszeit pro Woche umfasst. Gemäß dem geltenden Tarifvertrag meiner Branche ist die Arbeitszeit auf 45 Stunden pro Woche begrenzt.
    Nun möchte ich noch eine zweite Tätigkeit als geringfügige Beschäftigung ausüben. Sie ist branchenfremd und mein Arbeitgeber hat mir signalisiert, dass er mir mein Anliegen genehmigt.

    Meine Frage: Kommt für die Nebentätigkeit der geltende Höchststundensatz von 48 Stunden pro Woche gemäß Arbeitsgesetz zum Tragen (somit dürfte ich 48 Stunden – 39 Stunden = 9 Stunden pro Woche arbeiten) oder zählt auch hier die tarifliche Höchstarbeitszeit (45 Stunden – 39 Stunden = 6 Stunden pro Woche)?

    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe im Voraus!

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,
      bei deinem Problem mit dem Arbeitszeitgesetz kann dir ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert