In Deutschland sind Arbeitnehmerinnen besonders geschützt, wenn sie schwanger werden. Für einige Berufe gilt sogar ein generelles Beschäftigungsverbot, da sie während der Schwangerschaft in dem Beruf gesundheitlich gefährdet wären. Dies ist zum Beispiel bei Erziehern oder Krankenschwestern der Fall.
Aber auch Arbeitnehmerinnen, die weiterhin in ihrem Beruf tätig sind, können von einem besonderen Schutz profitieren. Beispielsweise ist Nachtarbeit verboten. Auch schwere Gegenstände dürfen nicht getragen werden und gesundheitsgefährdende Arbeiten sind nicht gestattet. Darauf muss der Arbeitgeber achten.
Muss eine schwangere Arbeitnehmerin bis zur Geburt des Kindes ihre Tätigkeit ausüben? Kurz vor und nach der Geburt des Babys ist die Frau durch das Mutterschaftsgeld abgesichert. Aber was ist das Mutterschaftsgeld eigentlich? Wie hoch ist das Mutterschutzgeld? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Inhalt
Kompaktwissen: Mutterschaftsgeld
Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes als Ersatz für ihr Gehalt bekommen. Gezahlt wird dieses vom Arbeitgeber und Krankenkasse.
Ein Anspruch besteht, wenn die Mutter sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Die Dauer der Zahlung entspricht dabei dem gesetzlichen Mutterschutz.
Die Höhe können Sie mithilfe dieses Rechners individuell ermitteln.
Weiterführende Ratgeber zum Mutterschaftsgeld:
Mutterschaftsgeld: Was ist das eigentlich?
Beim Mutterschaftsgeld bzw. Mutterschutzgeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen. Das Mutterschaftsgeld wird per Gesetz sechs Wochen vor der Entbindung und bis acht Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten kann die Leistung auch noch bis zu zwölf Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich können auch Frauen im Mutterschutz das Mutterschaftsgeld bekommen, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, ihnen allerdings durch die Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Dies ist beispielsweise bei Studentinnen oder Rentnerinnen der Fall.
Sie erhalten auch Mutterschaftsgeld, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Das kommt vor allem bei Schwangeren vor, die bis zum Beginn der Mutterschutzfrist versicherungsfrei beschäftigt sind. Sind Sie nicht berufstätig, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld.
Worin liegt der Unterschied zwischen Mutterschaftslohn und Mutterschaftsgeld?
Nicht immer ist es für jede schwangere Arbeitnehmerin möglich, die Tätigkeit bis zum Eintritt des Mutterschutzes auszuüben. Meistens wird vom Arzt dann ein generelles oder individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Dies ist nicht nur bei bestimmten Berufsgruppen wie Erzieherinnen oder Krankenschwestern der Fall, sondern auch bei einer Risikoschwangerschaft oder starken gesundheitlichen Problemen während der Schwangerschaft.
Zudem hat das Unternehmen die Möglichkeit, die Schwangere an einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz zu versetzen, sodass sie bis zum Mutterschutz eine Tätigkeit ausüben kann. Oftmals wird bei einer anderen Tätigkeit allerdings nicht der gleiche Lohn gezahlt.
Damit Schwangere im Rahmen eines Beschäftigungsverbots oder einer Umsetzung im Unternehmen nicht mit finanziellen Einbußen rechnen müssen, erhalten Sie mindestens ihren Durchschnittsverdienst. Dabei handelt es sich allerdings nicht um das Mutterschaftsgeld sondern um den Mutterschaftslohn.
Wie viel Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse?
Sofern Ihnen die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld zahlt, handelt es sich dabei um eine einheitliche Höhe der Leistung. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren derzeit maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. 13 Euro pro Kalendertag reichen allerdings nicht zur Sicherung des Lebensbedarfs aus.
Aus diesem Grund erhalten Schwangere zusätzlich zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Durch den Arbeitgeberzuschuss soll der Verdienstausfall ausgeglichen werden. Das Mutterschaftsgeld sowie der Arbeitgeberzuschuss betragen zusammen das Durchschnittsgehalt der schwangeren Arbeitnehmerin.
Das ist so geregelt, damit das Beschäftigungsverbot durch die Schwangerschaft nicht zu einem wirtschaftlichen Nachteil der Arbeitnehmerin führt. Gesetzlich ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in § 20 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt.
Einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben Frauen,
- die in einem Arbeitsverhältnis stehen,
- die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und
- die keine Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme bilden hier Teilzeitbeschäftigte während der Elternzeit.
Für die Berechnung sind auch hier die letzten drei Monatsgehälter vor Beginn der Mutterschutzfrist entscheidend. Einmalige Leistungen durch den Arbeitgeber wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Berechnung des Zuschusses zuständig.
Der Zuschuss wird wie das Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem Entbindungstermin ausgezahlt. Insgesamt haben werdende Mütter einen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsgeld. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten kann die Leistung für bis zu 18 Wochen in Anspruch genommen werden.
Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt: Wann ist dieses zuständig?
Familien- oder privatversicherte Schwangere können ebenfalls ein Mutterschaftsgeld erhalten. Dies wird allerdings meistens nicht von der Krankenkasse gezahlt. In dem Fall übernimmt das Bundesversicherungsamt das Mutterschaftsgeld.
Dies ist zum Beispiel bei Frauen der Fall, die zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist vor der Geburt des Babys ein Arbeitsverhältnis hatten oder haben. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigungen wie Minijobs. Dazu gehört auch ein Wechsel von einem Beamtenverhältnis in ein normales Arbeitsverhältnis während des Mutterschutzes.
Diese Leistung erhalten Sie beispielsweise auch, wenn Sie über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten. Das Mutterschaftsgeld wird dann nicht in Höhe des Durchschnittseinkommens, sondern reduziert in Höhe von maximal 210 Euro der Mutterschaftsgeldstelle ausgezahlt.
Gibt es ein Formular für das Mutterschaftsgeld?
In der Regel müssen Sie, wenn Sie gesetzlich versichert sind, für die Beantragung die eine oder andere Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse vorlegen. Grundsätzlich kann der Antrag erst erfolgen, wenn Sie eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten haben.
Für das Mutterschaftsgeld ist die Bescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt kostenlos. Die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse kann maximal sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgestellt werden. Die gleiche Bescheinigung benötigt auch Ihr Arbeitgeber für die Bewilligung des Zuschusses.
Nachdem Sie die Bescheinigung abgegeben haben, setzt sich die Krankenkasse mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung. Dort wird in der Regel für die Berechnung eine Entgeltbescheinigung für das Mutterschaftsgeld eingefordert.
Haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt, können Sie den Antrag online stellen. Der Antrag wird nach der Angabe aller nötigen Informationen online abgeschickt. Eine postalische Zusendung mit Unterschrift ist nicht nötig.
Meine Tochter ist Studentin und hat einen Werkstudetenvetrag bis 31.03.2019. Vom 01.04. bis 30.04. hat sie einen befristeten Arbeitsvertrag über 400,00 Euro. Ab 27.04. geht sie in Mutterschutz. Sie ist gesetzlich Versichert als Student. Bekommt sie Mutterschaftsgeld und wie viel ? Oder zählt kein Minijob ?
Hallo Stein,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die Mutterschaftsgeldstelle. Die Mitarbeiter können Ihre Fragen genauer beantworten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org