Zählen mündliche Abmahnungen genauso wie schriftliche?
Zählen mündliche Abmahnungen genauso wie schriftliche?

Wenn Sie sich bei Ihrer Arbeit wiederholtes Fehlverhalten leisten, können die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen. Eine Kündigung gibt es normalerweise nicht sofort, sofern Ihr Verhalten keine schwerwiegenden Konsequenzen für Sie und/oder Ihren Betrieb hat.

Einer Kündigung gehen in der Regel Ermahnungen und – als nächsten Schritt – Abmahnungen voraus. Oftmals wird eine Abmahnung schriftlich ausgestellt, manchmal entscheidet sich ein Arbeitgeber jedoch auch dazu, sie lediglich mündlich zu erteilen.

In diesem Falle ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig zu wissen, wann eine Abmahnung gültig ist. Zählt eine mündliche Abmahnung genauso wie eine schriftliche Abmahnung? Benötigt es für eine mündliche Abmahnung Zeugen, die Ausstellung und Inhalt notfalls bestätigen können? Und genügt alleine eine mündliche Abmahnung, um eine (fristlose) Kündigung im Anschluss ausstellen zu können? Das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Kompaktwissen: Mündliche Abmahnung

Ist eine mündliche Abmahnung rechtens?

Ja, Ihr Vorgesetzter kann eine Abmahnung auch mündlich aussprechen, denn sie ist an keine Form gebunden. Wichtig ist vor allem, dass die mündliche Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber zeitnah nach Ihrem Fehlverhalten ausgestellt wird.

Muss eine mündliche Abmahnung schriftlich bestätigt werden?

Es ist kein Muss, die mündliche Abmahnung schriftlich zu dokumentieren, es ist allerdings sehr empfehlenswert. Andernfalls wird es schwieriger für den Arbeitgeber, mögliche zukünftige Disziplinarmaßnahmen zu begründen. Was das für Sie und Ihren Arbeitgeber bedeuten kann, erfahren Sie hier.

Wie spricht man eine mündliche Abmahnung aus?

Eine mündliche Abmahnung sollte nicht ohne Zeugen erfolgen und schriftlich festgehalten werden. Außerdem muss eine zeitliche Nähe zum Fehlverhalten gegeben sein, die Form der Abmahnung muss für Sie als Arbeitnehmer klar erkennbar sein und es muss auf die drohende Kündigung hingewiesen werden.

Kann eine Abmahnung auch mündlich gültig sein?

Eine mündliche Abmahnung ist rechtskräftig, wenn die zeitliche Nähe eingehalten und sie bestenfalls dokumentiert wird.
Eine mündliche Abmahnung ist rechtskräftig, wenn die zeitliche Nähe eingehalten und sie bestenfalls dokumentiert wird.

Eine Abmahnung dient Ihrem Vorgesetzten dazu, Ihnen zu verdeutlichen, dass ein bestimmtes Verhalten bzw. Fehlverhalten für Ihren Arbeitgeber nicht tragbar ist. Sie werden somit darauf hingewiesen, dass Sie den Pflichten, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten wurden, nicht nachgekommen sind.

Eine Abmahnung gilt als Vorwarnung einer Kündigung. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Ihr Verhalten zu ändern und eine Kündigung als nächste Konsequenz zu verhindern. Umgekehrt hat es Ihr Arbeitgeber bei einer Kündigung einfacher, die Entlassung zu begründen, wenn er Ihnen zuvor eine Abmahnung erteilt hat.

Ob die Abmahnung mündlich oder schriftlich erfolgt, spielt für ihre Gültigkeit zunächst einmal keine Rolle. Eine mündliche Abmahnung ist genauso wirksam wie die schriftliche Form. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber trotzdem einige Formsachen beachten, wenn er eine mündliche Abmahnung formulieren will. Dabei gelten sowohl allgemeine Vorgaben für die Gültigkeit einer Abmahnung, wie auch spezielle Aspekte, die es bei einer mündlichen Abmahnung zu beachten gilt:

Allgemeine Vorgaben für Abmahnungen

Spezielle Anforderungen & Empfehlungen

  • Möglichst genaue Beschreibung des Fehlverhaltens (bestenfalls inkl. Datum und Uhrzeit).
  • Zeitliche Nähe zum Fehlverhalten
  • Der Vertragsverstoß muss eindeutig erkennbar gemacht werden
  • Hinweis auf drohende Kündigung im Wiederholungsfall.
  • Es sollten Zeugen beim Aussprechen der Abmahnung vor Ort sein.
  • Die Abmahnung sollte inkl. der genannten Gründe im Nachgang schriftlich festgehalten werden.
  • Eine mündliche Abmahnung muss für Sie als Arbeitnehmer eindeutig als solche erkennbar sein.

In manchen Fällen erhalten Sie eine mündliche Abmahnung nicht durch Ihren Chef. Dadurch kommt automatisch die Frage auf: Gilt eine mündliche Abmahnung auch wenn Sie von einem Arbeitskollegen ausgesprochen wird? Die Antwort darauf lautet: Ja, sofern dieser Arbeitskollege ein Weisungsrecht besitzt, also dazu berechtigt ist, Ihnen Anweisungen zu geben.

Mündliche Abmahnung: Für eine Kündigung ist die Dokumentation wichtig

Zeugen helfen dabei, eine mündliche Abmahnung zu beweisen.
Zeugen helfen dabei, eine mündliche Abmahnung zu beweisen.

Die Anwesenheit von Zeugen und die schriftliche Dokumentation ist für Ihren Arbeitgeber kein Muss, wenn er eine mündliche Abmahnung ausspricht. Allerdings wird es für ihn hilfreich sein, wenn er nachweisen kann, dass Sie als Arbeitgeber die mündliche Abmahnung inkl. der Gründe erhalten haben.

Für eine mögliche spätere Kündigung ist es zudem für Arbeitgeber nicht unerheblich, wenn die mündliche Abmahnung schriftlich festgehalten wurde, um die Auflistung der Gründe vorzeigen zu können. Diese Dokumentation muss man für eine mündliche Abmahnung aber nicht unterschreiben. Wenn Ihr Arbeitgeber der Meinung ist, dass sich Ihr Verhalten auch nach der Abmahnung schädigend auf das Unternehmen auswirkt, wird er am ehesten zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen.

In diesem Fall muss er allerdings damit rechnen, in ein Kündigungsschutzverfahren zu geraten. Dann genügt die reine mündliche Abmahnung für die Kündigung nicht, denn Ihr Arbeitgeber wird Schwierigkeiten haben, nachzuweisen, welches Fehlverhalten abgemahnt wurde und dass er Sie darüber informiert hat, dass eine Kündigung die Konsequenz sein kann. Daher ist eine Abmahnung laut Arbeitsrecht mündlich zwar möglich, ohne Dokumentation oder Zeugen haben Sie als Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage jedoch automatisch bessere Karten.

Für eine mündliche Abmahnung und wie lange Sie gültig ist, gibt es keine Gesetzesgrundlage. Für Abmahnungen herrschen keine Gültigkeitsfristen, ändern Sie jedoch Ihr Verhalten fällt die Abmahnung in der Regel früher oder später unter den Tisch.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich an den Betriebsrat Ihrer Firma wenden und zusätzlich Zeugen in Ihrem Kollegium für eine Gegendarstellung suchen. Haben Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten und sind mit dieser nicht einverstanden, empfiehlt sich am ehesten der Gang zum Rechtsanwalt oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Über den Autor

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Jan E.

Zwischen 2017 und 2024 studierte Jan im Bachelor- und Masterstudium Journalismus und schloss sich anschließend dem Team von arbeitsvertrag.org an. Bevorzugt schreibt Jan über Arbeitsrecht sowie über Verkehrsrecht.

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