Minusstunden im Arbeitsrecht: Eine Analyse

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Regelungen im Arbeitsrecht zur Arbeitszeit: Minusstunden sorgen hier oft für Komplikationen.
Regelungen im Arbeitsrecht zur Arbeitszeit: Minusstunden sorgen hier oft für Komplikationen.

Nahezu jeder Arbeitnehmer ist mit dem Konzept der Überstundenregelung vertraut. Wird mehr Arbeit geleistet, als es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ist die Rede von Mehrarbeit. Verschiedene Regelungen bestimmen dabei die Ansammlung und den Abbau von Überstunden.

Auch im Arbeitsrecht vertreten sind Minusstunden, auch Minder­stunden genannt. Diese sorgen bei Arbeit­nehmern und bei Arbeitgebern immer wieder für Unsicherheiten, da die gesetz­lichen Regelungen dazu wenig transparent wirken.

Der vorliegende Ratgeber liefert einen sehr detaillierten Überblick zum Thema. Hier erfahren Sie, worin sich Minderarbeit genau definiert, welche Ursachen dieser zu Grunde liegen und was der Gesetzgeber zur Maximalanzahl der fehlenden Stunden vorgibt.

Darüber hinaus erhalten Sie in diesem Text Antworten auf Fragen wie „Wie viele Minusstunden sind zulässig?“ und „Was passiert bei Zeitarbeit, wenn kein Einsatz zu Minusstunden führt?“. Nicht zuletzt klärt der finale Teil des Ratgebers darüber auf, auf welche Weise Beschäftigte Minusstunden abbauen bzw. komplett tilgen können.

Kompaktwissen: Minusstunden

Wobei handelt es sich um Minusstunden?

Die Rede ist von Minusstunden, wenn Sie weniger arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Minusstunden stellen demzufolge das Gegenteil von Überstunden dar, bei denen mehr gearbeitet wird als vertraglich festgehalten.

Wie werden Minusstunden protokolliert?

Minusstunden müssen in einem sogenannten Arbeitszeitkonto festgehalten werden. Einem solchen müssen Sie als Arbeitnehmer in der Regel vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zustimmen.

Sind Minusstunden durch Krank‌heit rechtens?

Nein, Beschäftigten dürfen keine Minusstunden entstehen, wenn sie unverschuldet krank werden und nicht arbeiten können.

Die Definition und Funktion von Minusstunden

Ganz einfach ausgedrückt wird mit dem Begriff der Minderarbeit die Zeit beschrieben, in welcher der Arbeitnehmer entgegen der arbeitsvertraglichen Bestimmungen nicht gearbeitet hat. Dabei handelt es sich um das direkte Gegenstück zur Mehrarbeit, besser bekannt als Überstunden. Mitarbeiter eines Unternehmens freuen sich jedoch auch über Minusstunden eher selten. Schließlich können diese über kurz oder lang zu Gehaltskürzungen führen.

Kommen Fragen zu Minusstunden, deren Ansammlung, Abbau und den daraus resultierenden Abzügen auf, sollten Beschäftigte immer zuerst ihren Anstellungsvertrag überprüfen. Sind darin keine zutreffenden Klauseln verzeichnet, finden womöglich tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen Anwendung. Auch diese gilt es genau zu prüfen. Besteht ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber bzw. dem Vorgesetzten, kann dieser auch immer direkt nach geltenden Bestimmungen gefragt werden.

Zwar können Minusstunden wie auch Überstunden in jedem Job anfallen. Der klare Unterschied ist jedoch, dass erstere nicht in jedem Fall angerechnet und somit beispielsweise dem betreffenden Mitarbeiter vom Lohn abgezogen werden dürfen. Neben bestimmten gesetzlichen Vorgaben, die es zu erfüllen gilt, muss dafür in jedem Fall ein Arbeitszeitkonto vorhanden sein. Was es damit auf sich hat, klärt der folgende Teil des Ratgebers.

Ohne Arbeitszeitkonto keine Minusstunden

Minusstunden vom Gehalt abziehen: Das ist nicht immer rechtens.
Minusstunden vom Gehalt abziehen: Das ist nicht immer rechtens.

Für ein Arbeitszeitkonto stehen vor allem Arbeitgeber immer wieder ein. Das kann verschiedene Gründe haben. Solche Konten sorgen dafür, dass Mitarbeiter sich die Arbeitszeiten flexibel einteilen können. Sie ermöglichen aber auch bei saisonal bedingter, unterschiedlicher Arbeitsauslastung einen besseren Überblick über die tatsächlich geleistete Arbeit. Die Nutzung solcher Zeitregister ist aber an genaue Bedingungen geknüpft:

  • Es muss im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag ein Eintrag dazu vorhanden sein.
  • Die ergänzende Klausel darf sich nicht nur auf die Berechtigung der Führung des Zeitkontos beschränken. Es muss klar zwischen Kurzzeitkonten und Langzeitkonten unterschieden werden.
  • Klare Grenzen sind festzulegen, welche angeben, wie weit Abweichungen von der vertraglich festgelegten Arbeitszeit stattfinden dürfen, also auch wie viel Mehr- bzw. Minderarbeit angerechnet wird.
  • Es sollten zudem Ausgleichsregelungen feststehen, welche die Art und die Dauer der Verrechnung von Über- und Minusstunden klären.
Ein Kurzzeitkonto charakterisiert sich dadurch, dass der Ausgleichszeitraum weniger als ein Jahr beträgt. Das bedeutet, dass die Verrechnungen der Stunden, die zu viel oder zu wenig vorhanden sind, innerhalb eines Jahres stattgefunden haben muss. Dagegen werden Langzeitkonten für langfristige Stundensammlungen genutzt und können an besondere Zielsetzungen gekoppelt sein, beispielsweise an den Abschied in den frühzeitigen Ruhestand.

Der Gesetzgeber hat die oben genannten Bedingungen aufgestellt, um zu verhindern, dass ein Arbeitszeitkonto einem Arbeitnehmer zu Unrecht zur Last fällt. Denn die damit zusammen­hängenden Regelungen sind oft kompliziert und für Uninformierte deshalb für gewöhnlich nur schwer fassbar. In jedem Fall müssen Arbeitnehmer einem Arbeitszeitkonto zustimmen, wodurch Sie auch eine mögliche Verrechnung von Minderarbeit in Kauf nehmen.

Vertraglich klar definierte Klauseln sorgen hier dafür, dass es nicht so schnell zu Verständnisproblemen kommt, auch nicht, wenn es um die Ansammlung oder den Abbau von Minusstunden geht. Doch wie kommt es überhaupt dazu, dass die fehlenden Arbeitsstunden auftreten? Im nächsten Abschnitt werden mögliche Ursachen dafür genauer unter die Lupe genommen.

Ursachen für Minusstunden

Es lohnt sich, über die verschiedenen Gründe, welche zu Minusstunden führen, informiert zu sein. Denn kennen betroffene Arbeitnehmer die Ursachen, können sie im Ernstfall auch richtig auf die Konsequenzen reagieren. Hinter dieser Anmerkung steckt der Gedanke, dass die Anrechnung von Minusstunden nicht immer nach geltendem Recht verläuft. Deshalb sollten sozialversicherungspflichtig Tätige, die das Gefühl haben, zu Unrecht Minderarbeit angerechnet zu bekommen, auch immer Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Es folgt eine Übersicht zu Ereignissen, welche zu Minusstunden führen können.

Angeordnete Minusstunden

Aufgezwungene Minusstunden dürfen dem Arbeitnehmer nicht zum Nachteil gereicht werden.
Aufgezwungene Minusstunden dürfen dem Arbeitnehmer nicht zum Nachteil gereicht werden.

Es kommt durchaus vor, dass Minusstun­den durch den Arbeitgeber selbst verursacht werden. In diesem Fall haben sich die Beschäftigten nichts zu Schulden kommen lassen.

Es kommt hier nur zur Minderarbeit, weil der Vorgesetzte nicht genug Arbeit angeordnet hat. Hier greift § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher die „Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko“ regelt. Darin steht:

„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.“

Treten Minusstunden auf, weil nicht genug Arbeit zugewiesen wurde, trägt der Arbeitgeber das Wirtschaftsrisiko und steht im sogenannten Annahmeverzug. Das bedeutet, es ist ihm allein zuzurechnen, dass es zur Minderarbeit gekommen ist. Entsprechend dürfen auch keine fehlenden Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt und dadurch auch nicht zu Lasten des Arbeitnehmers verrechnet werden.

Denn dieser wollte ja arbeiten, durfte wegen fehlender Aufgaben aber nach Hause gehen. Kommt es wegen zu wenig Arbeit zu Minusstunden, sorgt das im Arbeitsrecht immer wieder für Streitigkeiten. Reagieren Unternehmensführer bei der Reduzierung des Beschäftigungs­umfangs mit Gehaltskürzungen, sollten Betroffene aber niemals untätig bleiben. Lässt sich der Chef nicht durch klare Argumente umstimmen, ist es ratsam, den Betriebsrat zu kontaktieren oder sich direkt juristische Hilfe zu suchen.

Minusstunden durch Krankheit

Arbeitnehmerschutz im BGB: § 615 erklärt angeordnete Minusstunden als Wirtschaftsrisiko der Arbeitgeber.
Arbeitnehmerschutz im BGB: § 615 erklärt angeordnete Minusstunden als Wirtschaftsrisiko der Arbeitgeber.

Es kommt im Arbeitsrecht immer wieder vor, dass Mitarbeiter, die eine Zeit lang krank waren, Minusstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto vermerkt bekommen, obwohl sie sich ordnungsgemäß krankgemeldet haben. Entsprechend groß ist dann die unerfreuliche Überraschung, die am Monatsende beim Blick auf die Gehaltsabrechnung entsteht. Dabei stellen sich Betroffene oft die Frage: „Muss ich solche Minusstunden nacharbeiten oder entsprechende Lohnabzüge in Kauf nehmen?“

Grundsätzlich dürfen Beschäftigte keinen Nachteil erfahren, wenn Sie unverschuldet krank werden und sich ordnungsgemäß im Betrieb krankmelden.

Wird ein Mitarbeiter im Unternehmen krank, geht unverzüglich zum Arzt und legt beim Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, greift in jedem Fall das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Dieses sorgt dafür, dass auch im Krankheitsfall oder nach einem Arbeitsunfall die finanzielle Sicherheit bestehen bleibt. So steht in § 3 Absatz 1 EntgFG:

„Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“

Kommt es also zur Lohnfortzahlung, wird der Arbeitgeber zunächst weiterhin so bezahlt, als würde er die volle Arbeitsleistung erbringen. Daraus folgt, dass in diesem Fall niemals Minderarbeit entsteht. Und doch kommt es immer wieder dazu, dass Vorgesetzte in diesem Sinne handeln und die Untergebenen darunter leiden. Solche falschen Eintragungen im Arbeitszeitkonto entstehen jedoch generell nicht aus Bösartigkeit.

Vielmehr liegt die Schuld oft bei unklaren Regelungen in Tarifverträgen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Vorgesetzte, die Minusstunden eintragen, tun dies mit der Überzeugung, dass es den vorhandenen Vertragsklauseln entspricht. Aber wie gesagt: In diesem Fall wird hier das Recht von Arbeitnehmern verletzt. Das folgende Video liefert einen leicht verständlichen Überblick zu diesem Aspekt:

Stellen sich Unternehmer quer, wenn sie auf diesen Fehler angesprochen werden, hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt und vor das Arbeitsgericht. Mit juristischer Hilfe stehen die Chancen nicht schlecht, dass sozialversicherungspflichtig Tätige, denen zu Unrecht der Lohn gekürzt wurde, Recht bekommen.

Minusstunden durch einen Feiertag

Grundsätzlich tragen Feiertage zur Freude jedes Arbeitsnehmers bei. Schließlich sorgen sie in den meisten Fällen für freie Tage, die nicht vom kostbaren Urlaubspensum abgezogen werden. Doch auch die in Deutschland je nach Bundesland festgelegten freien Tage haben schon einmal unerwartet Minusstunden zur Folge. Ähnlich wie bei der Minderarbeit wegen Krankheit stellt sich hier die Frage: „Sind Vorgesetzte im Recht, wenn sie bei Feiertagen fehlende Arbeitsstunden anrechnen?“

Finden Sie sich in einer solchen Situation wieder und wissen nicht weiter, sollten Sie sich am besten direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Bei Feiertagen kann sich die Rechtslage nämlich teilweise etwas komplexer gestalten als beim ordnungsgemäß gemeldeten Krankheitsfall.

Grundsätzlich gilt aber auch hier: Ein gesetzlicher Feiertag darf keine Minusstunden zur Folge haben. Das beruht unter anderem auf § 2 EntgFG, welcher in diesem Fall die Lohn- bzw. Gehaltszahlung vorschreibt, die auch ohne vorhandene Feiertage Bestand gehabt hätte. Folglich wird bei einer 5-tägigen 40-Stunden-Woche ein Feiertag wie ein normaler 8-Stunden-Arbeitstag gewertet.
Klärung durch das Bundesarbeitsgericht: Fragen zu Minusstunden wurden teilweise schon in höchstrichterlicher Instanz geklärt.
Klärung durch das Bundesarbeitsgericht: Fragen zu Minusstunden wurden teilweise schon in höchstrichterlicher Instanz geklärt.

Etwas anders sieht es nur dann aus, wenn ein freier Tag innerhalb der Arbeitswoche nicht primär durch einen Feiertag sondern durch einen Freizeitausgleich zustande kommt.

Ein Beispiel zur Erklärung: Arbeitet ein Beschäftigter in einer Apotheke auch am Wochenende, hat er einen Anspruch auf entsprechende freie Tage innerhalb der Woche. Diese fungieren als Ausgleich für die Wochenendarbeit.

Fällt der freie Ausgleichstag mit einem gesetzlichen Feiertag zusammen, stehen Minusstunden nicht zur Debatte. Wie bereits gesagt, dürfen diese nicht berechnet werden, wenn Feiertage eine Rolle spielen. In diesem Fall kommen aber auch keine Über- bzw. Plusstunden zustande. Das bedeutet: Nur weil der Festtag mit dem Ausgleichstag „kollidiert“, besteht kein Anspruch darauf, einen zusätzlichen Ausgleich in Form eines freien Tages zu erhalten.

Minusstunden durch fehlenden Einsatz in der Zeitarbeit

Die Lage bei Zeit- bzw. Leiharbeit war lange Zeit etwas kompliziert, obwohl die herrschende Rechtsprechung eine klare Sprache sprach. Mehrere Instanzgerichte wie das Landesarbeits­gericht Hessen (Az. 15 Sa 766/14) und das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 483/12) hatten dahingehend schon geurteilt. Trotzdem kam es immer wieder zu Diskussionen darüber, ob Personaldienstleister Zeiten ohne Arbeitseinsatz mit Minderarbeit gleichsetzen dürfen.

Im April 2016 hat das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 9 Sa 1287/15) schließlich im Sinne des betreffenden Zeitarbeitnehmers entschieden. Folglich mussten die ihm abgezogenen Stunden wieder gutgeschrieben werden. Ein grundlegendes Argument dabei war, dass der vorhandene Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber nicht das Recht zum Stundenabzug ermöglicht. Darüber hinaus gelten verleihfreie Zeiten allgemeinhin nicht als Minusstunden, welche einen individuellen Charakter haben. Diese können bei Leiharbeitern nur dann entstehen, wenn sie in den jeweiligen Leihfirmen weniger leisten, als im Vorhinein vertraglich festgelegt wurde.

Das geltende Recht richtet sich hier also unter anderem nach den Befugnissen, welche durch den jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag vergeben werden. Doch selbst wenn entsprechende Eintragungen bestehen, sind diese nach § 11 Absatz 4 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht zulässig. Darin ist festgeschrieben, dass auch Leiharbeitnehmer Anrecht auf den Annahmeverzug des Verleihers nach § 615 BGB besitzen und keine vertragliche Bestimmungen diesen Anspruch widerlegen dürfen.
Arbeitnehmergesetze wie das Arbeitszeitgesetz regeln Minusstunden und die Verrechnung dieser.
Arbeitnehmergesetze wie das Arbeitszeitgesetz regeln Minusstunden und die Verrechnung dieser.

Leiharbeitgeber tragen dem Urteil zu Folge also selbst das wirtschaftliche Risiko der Nichtbeschäftigung. Die Vertreter der Leiharbeitsfirma legten zunächst Revision zum Bundesarbeitsgericht ein, zogen diese jedoch anschließend zurück. So bleibt bis heute eine höchstrichterliche Entscheidung des BAG zur Thematik aus. Doch auch die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Hessen trägt schon einiges Gewicht und schafft eine Situation, mit der Leiharbeitnehmer erst einmal zufrieden sein können.

Wie viele Minusstunden sind erlaubt?

In einigen Branchen kommt es teilweise dazu, dass sich recht viele Minderstunden ansammeln. Entsprechend fragen sich Betroffene dann: „Wie viele Minusstunden darf man als Beschäftigter haben?“ Grundsätzlich sind dabei wieder die arbeitsvertraglichen Klauseln zum Arbeitszeitkonto und der Maximalanzahl an Über- und Minderstunden zu betrachten. Die Frage „Wie viele Minusstunden sind zumutbar“ lässt sich also nicht pauschal beantworten.

Hier gilt es, im Einzelfall eine Antwort zu finden. Bestehen jedoch keine genauen Klauseln im Arbeits- oder Tarifvertrag, liegt es nahe, dass eine Abrechnung von Minusstunden nicht rechtens ist. Betroffene Arbeitnehmer sollten bei ihren Vorgesetzten oder bei der Personal­leitung um eine vertragliche Konkretisierung bitten. Wird die Nachfrage ignoriert, sollte Unterstützung beim Betriebsrat oder beim Anwalt für Arbeitsrecht ersucht werden. Außerdem ist zu beachten, dass es kein einzelnes Arbeitnehmergesetz gibt, welches Minusstunden regelt. Viele Gesetze regeln gemeinsam diesen Aspekt im Arbeitsrecht, darunter sind unter anderem:

  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbGZ)
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die Tatsache, dass sich Regelungen zur Minderarbeit über viele Gesetzessammlungen erstrecken und teilweise erst durch richterliche Entscheidungen konkretisiert werden, erschwert das Verständnis innerhalb der Themenbereichs sehr. So ist es nicht verwunderlich, dass Laien sich fragen, ob alles mit rechten Dingen zugeht, wenn plötzlich geplante Minusstunden im Dienstplan auftauchen oder Sie weniger Lohn bekommen.
Minusstunden müssen bei Vertragsende verrechnet werden. Auch hier richtet es sich danach, wer diese zu verantworten hat.
Minusstunden müssen bei Vertragsende verrechnet werden. Auch hier richtet es sich danach, wer diese zu verantworten hat.

Vielen ist zudem nicht bewusst, dass Minusstunden als eine Art vorzeitige Gehaltszahlung angesehen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2011 hervor (Az. 5 AZR 819/09). Entsprechend verursacht Minderarbeit ein sogenanntes Negativsaldo, welches der Arbeitgeber zu seinen eigenen Gunsten ausgleichen darf. Das ist aber auch nur dann der Fall, wenn, wie bereits gesagt, alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und ein Arbeitszeitkonto besteht.

Ist dies nicht der Fall, spielt es keine Rolle, wie viele Minusstunden angeblich angesammelt wurden – diese sind nicht wirksam. Dem Beschäftigten steht in diesem Fall eine normale Bezahlung zu und er muss keine Arbeitszeit nacharbeiten. Geht es um die Korrektur von falschen Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto, ist auch eine weitere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts interessant, wonach der Zahlungsanspruch eines Beschäftigten nicht durch gültige Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag verfallen kann.

Minusstunden abbauen

Haben sich Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt, gilt es zunächst zu prüfen, ob diese dort zu Recht eingetragen wurden. Beschäftigte sollten sich dabei folgende Fragen stellen:

  1. Habe ich dem Arbeitszeitkonto zugestimmt?
  2. Sind im Arbeits- bzw. im Tarifvertrag Klauseln vorhanden, welche die Maximalanzahl und den Abbau der Minderstunden klären?
  3. Kann ich nachvollziehen, warum mir Fehlstunden für Tag X und Tag Y angerechnet werden?
  4. Muss ich die Minusstunden wirklich machen oder sollte ich mich wehren?

Lautet die Antwort auf die ersten drei Fragen „Nein“, sollten Arbeitnehmer anwaltliche Hilfe in Erwägung ziehen, zumindest dann, wenn der Arbeitgeber sich querstellt. Hat jedoch alles seine Richtigkeit und die Fehlstunden wurden korrekterweise angerechnet, gilt es, diese abzubauen.

Der klassische Weg: Nutzen Sie Mehrarbeit, um das Zeitkonto wieder auszugleichen. Dabei ist auch der festgelegte Ausgleichszeitraum zu beachten, bis zu dessen Ende die Stunden geleistet werden müssen. Andernfalls sind Gehaltskürzungen nicht undenkbar.

Doch nicht immer bekommen Mitarbeiter eines Unternehmens die Chance, aus freien Stücken und mithilfe flexibler Arbeitszeiten einen Stundenausgleich herbeizuführen. Teilweise übernehmen Vorgesetzte auch selbst die Entscheidung und wählen fragwürdige Verrechnungswege. So kommt es vor, dass vorhandene Minderstunden vom vertraglich zugesicherten Urlaubsanspruch abgezogen werden. Dieses Vorgehen ist so jedoch nicht rechtens.

Denn eine Voraussetzung für die legitime Urlaubsgewährung in einem Unternehmen ist es, dass der Vorgesetzte den Urlaub deutlich anordnet.

Minusstunden dürfen einem Azubi nicht auferlegt werden, nur weil temporär eine niedrige Auftragslage herrscht.
Minusstunden dürfen einem Azubi nicht auferlegt werden, nur weil temporär eine niedrige Auftragslage herrscht.

Das heißt: Bevor es zu zur Nutzung der Urlaubszeit kommen kann, muss geklärt sein, ob der Vorgesetzte damit einverstanden ist bzw. er einfach keinen Wert auf die Arbeitsleistung an den jeweiligen Tagen legt. So urteilte das Bundesarbeitsgericht in einem Fall von 1998 (Az. 9 AZR 43/97). Diese Grundvoraussetzung ist nicht gegeben, wenn Arbeitgeber auf die Idee kommen, Minusstunden mit dem Urlaub zu verrechnen.

Die Kürzung der Urlaubstage ist schon allein deshalb problematisch, weil es sich dabei um einen vertraglichen Anspruch auf Erholung handelt, der nicht verändert werden darf. Kommt es diesbezüglich zu Problemen, ist es ebenfalls ratsam, einem Anwalt für Arbeitsrecht die Klärung der Angelegenheit zu überlassen.

Die Verrechnung von Minusstunden bei einer Kündigung

Ab und zu kommt es im Arbeitsrecht auch zu Fällen, bei denen Minusstunden bei der Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses Probleme bereiten, beispielsweise bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. So kann es schnell geschehen, dass bei einem Arbeitszeitmodell wie der Gleitzeit Minusstunden aufkommen, die beim Ende der gemeinsamen Zusammenarbeit noch nicht abgearbeitet wurden. Oft sehen es Unternehmer dann als gerechtfertigt an, die fehlenden Arbeitszeiten vom finalen Lohn abzuziehen. Doch ist das immer rechtens?

Hier gelten dieselben Voraussetzungen, welche Minderarbeit auch in anderen Situationen regeln. Das heißt, § 615 BGB ist weiterhin zu beachten: Hat der Arbeitgeber die Minusstunden selbst verschuldet, weil er dem Arbeitnehmer nicht genug Aufgaben bereitgestellt hat, befindet sich ersterer auch hier im Annahmeverzug und trägt die Verantwortung für die fehlenden Stunden selbst. Der finale Lohn darf nur entsprechend gekürzt werden, wenn der Beschäftigte selbst Schuld hat.

Oft kommt hier auch die Frage auf: „Gibt es Minusstunden, die verfallen, wenn genug Zeit vergeht?“ Ein Verfallsdatum in diesem Sinne gibt es nicht. In Bezug auf das Arbeitszeitkonto gilt bei Minusstunden der Ausgleichszeitraum, der vertraglich festgelegt ist. Ist die fehlende Arbeitszeit am Ende dieser Zeitspanne nicht ausgeglichen, kommt es zu Lohnabzügen, wenn die Schuld beim Beschäftigten liegt.

Auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Minusstunden nicht anders geregelt, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Der Ausgleichszeitraum liegt hier bei sechs Monaten. Bei fristgerechten Kündigungen kann es deshalb dazu kommen, dass der verantwortliche Vorgesetzte den Mitarbeiter dazu auffordert, vorhandene Minusstunden aus dem letzten halben Jahr innerhalb der Kündigungsfrist abzuarbeiten. Eine Verrechnung mit einem möglichen Resturlaub ist aber auch hier ausgeschlossen.

Wichtig für Auszubildende: Die in diesem Ratgeber angeführten Regelungen gelten so auch für Azubis. Werden diese zwischenzeitlich früher nach Hause geschickt, müssen Sie nicht für die dadurch entstandenen Minusstunden bzw. für die niedrige Auftragslage aufkommen. Denn ein Azubi soll im Betrieb ausgebildet werden. Darf er frühzeitig gehen, zählt das als bezahlte Freistellung.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

328 Gedanken zu „Minusstunden im Arbeitsrecht: Eine Analyse

  1. Lisa G.

    Hallo ich habe folgendes Problem, ich bin Ergotherapeutin in einer Praxis und wir arbeiten meisten vormittags in den Schulen. Wenn die Sommerferien sind fallen die Kinder aus den Schulen Automat weg bzw. In jeden Ferien. Das für zu vielen Minusstunden weil ich die Zeit nicht durch andere Patienten ersetzen kann weil keine da sind also darf ich heim bleiben. Ich habe jetzt noch fast 90 minus Stunden. Was soll ich machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,

      leider sind wir nicht befugt, eine juristische Beratung zu geben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Katy

    Guten abend .. Ich werde aus diesem minusstundenzeugs echt nicht schlau .. Kurz erklärtes beispiel .. Arbeitgeber sagt .. Krank im urlaub = minusstunden .. Desweiteren heist es auch .. Bist du krankgeschrieben .. Hast du wärend der krankschreibung aber auch frei tage .. Zählen auch diese als minusstunden .. Arbeite in der pflege im 5 schicht systen .. (2 verschiedene früh 2 verschiedene spät 1 nachtdienst) .. Überstunden werden auch nicht geldlich abgegolden sondern dürfen abgebummelt werden .. Der witz des tages .. Abbummeln 😕 vieleicht können sie mein Wirrwarr im kopf entwirren .. Und wäre es effektiv mir anwaltlichen rat zu holen ?? Liebe grüsse aus berlin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katy,

      in der Regel dürfen für den Arbeitnehmer keine Minusstunden entstehen, wenn diese an dem Ausfall keine Schuld tragen. Das bedeutet auch, dass ein krankheitsbedingter Ausfall nicht zu Minusstunden führen darf.

      Sie können sich auf jeden Fall mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie individuell beraten kann und zudem Ihnen helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Claudia W.

    Hallo ich arbeite bei einem häuslichen Pflegedienst seid fast zwei Jahren,es haben sich innerhalb dieser Zeit so ca 170 Minusstunden angesammelt, mein Chef gestaltet den Dienstplan selber. Ich bin laut Arbeitsvertrag mit einer 35 h Woche eingestellt,hatte in der Vergangenheit fast immer Monatlich Minusstunden. Es besteht kein Arbeitszeitkonto. Nun habe ich gekündigt,hat mein Arbeitgeber das Recht meinen Urlaub mit den Minusstunden auszugleichen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia W.,

      in der Regel sollten für den Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen, wenn dieser keine Schuld trägt und die Minusstunden auf Anweisung des Arbeitgebers entstanden sind. Dann hat der Arbeitgeber nicht das Recht, Ihren Urlaub mit den Minusstunden auszugleichen. Ohne Arbeitszeitkonto ist es ohnehin schwer, die Minusstunden nachzuweisen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Chris

    Hallo,
    ich arbeite als Teilzeitkraft 5 Stunden an 5 Arbeitstagen in der Woche. Nun habe ich 1 Urlaubstag zuviel verplant, den ich gerne mit Überstunden ausgleichen möchte. Wieviele Überstunden muss ich dann leisten? 5, entsprechend meiner eigentlich Arbeitszeit oder 8, entsprechend der Öffnungszeiten meines Arbeitgebers?
    Vielen Dank für die Hilfe

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chris,
      in der Regel wird der Urlaub in Tagen und nicht in Stunden bemessen. So besagt auch § 5 BUrlG, dass „Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind„. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfiehlt es sich, diese Frage entweder mit Ihrem Arbeitgeber zu klären oder sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Ilka

    Guten Tag,
    wir hatten eine Woche, wegen Praxisumzug, geschlossen und konnten nur bedingt einige Stunden arbeiten und haben bei dem Umzug mitgeholfen. Ich habe einen Arbeitsvertrag über 30 Std. in der Woche, diese konnte ich während der Umzugswoche nicht vollständig erfüllen, obwohl ich Arbeitszeit und Arbeitskraft angeboten habe. Nun verlangt mein Arbeitgeber die angefallenen Minusstunden aufzuschreiben und nachzuarbeiten. Dazu kommt, das mein Arbeitgeber allen Mitarbeitern mitgeteilt hat, den Freitag in dieser Umzugswoche „frei zu machen“. Auch diesen Tag sollen wir nun als Minus aufschreiben.
    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, das dieses so in Ordnung ist.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ilka,
      in der Regel sind Minusstunden nur möglich, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eine entsprechende Klausel enthält und ein Arbeitszeitkonto geführt wird. In Ihrem Falle müsste also geprüft werden, ob eine solche Vereinbarung vorliegt und ob diese rechtmäßig ist. Dies kann jedoch nur ein Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Finn

    Guten Tag,

    ich bin seit 17 Jahren im Nebenberuf als Fahrer mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Std. fest angestellt. Nun wurde ich in eine Abteilung mit einem Fahrzeug versetzt, in der eine zusätzliche Qualifikation (Fahrerkarte, modulare Ausbildung) erforderlich ist. Der Vorgesetzte, der die Versetzung angeordnet hat weiß dies, kümmert sich jedoch nicht darum. Solange diese nicht erworben ist, bin ich bis auf gelegentliche Beifahrerfahrten zur Untätigkeit genötigt . Zudem herrscht dort saisonal bedingt auftragstechnisch Flaute.
    Liegt hier ein Annahmeverzug vor?

    Mit freundlichen Grüßen
    Finn

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Finn,

      ein Annahmeverzug besteht, wenn der Mitarbeiter sei­ne Ar­beits­leis­tung an­bie­tet, der Ar­beit­ge­ber diese aber un­ter Ver­s­toß ge­gen die recht­lich be­ste­hen­de Pflicht zur Ent­ge­gen­nah­me zurück­ge­weist. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf die Fortzahlung seines übliches Lohns. Allerdings müssen hier einige Bedingungen erfüllt sein (z. B. muss der Arbeitnehmer leistungsbereit sein) und es kann auch auf Einzelheiten ankommen. Sie können mit Ihrem Anliegen einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der Sie kompetent beraten und im Ernstfall Ihre Interessen für Sie durchsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Christoph

    Hallo,

    ich arbeite an einem Goethe-Institut als Deutschlehrer. Ich habe unmittelbar aufeinanderfolgende befristete Verträge mit Laufzeiten zwischen drei und sechs Monaten. In der Gesamtbetriebsvereinbarung ist ein Zeitausgleichskonto vereinbart. Für jede Lehrkraft wird ein Jahresarbeitskonto eingerichtet. Mein voriger Vertrag endete am 31. März, der gegenwärtige folgte unmittelbar am 1. April. Mitte April wurde mir mitgeteilt, ich habe bis März in meinem alten Vertrag 30 Minusstunden akkumuliert und müsse diese nun aufarbeiten.

    Hierzu habe ich zwei Fragen:
    Erstens, kann ein Ausgleich von Minusstunden aus dem alten Vertrag überhaupt noch gefordert werden? Die Institutsleitung behauptet ja, weil die Verträge unmittelbar aufeinanderfolgen.

    Zweitens, der gegenwärtige Vertragsumfang von 65% wurde auf der Basis errechnet, dass ich innerhalb der Schulzeit mehr arbeite und in den Schulferien meine Plusstunden ausgleiche. Die Institutsleitung scheint sich da aber verrechnet und mir einen zu hohen Vertrag gegeben zu haben. Ich habe angeboten, den Vertrag ab sofort entsprechend zu verringern. Aber bin ich dann auch verpflichtet, die bisher angefallenen Minusstunden aufzuarbeiten? Immerhin war es deren Fehler, die vorige Institutsleitung konnte rechnen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christoph,

      da wir mit der genauen Situation nicht vertraut sind und es auch auf Einzelheiten ankommen kann, würden wir Ihnen empfehlen, sich bei Ihrem Anliegen von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Sandy

    Hallo, in meinem Arbeitsvertrag sind 42h pro Woche vereinbart. Der Dienstplan wird jedoch nur auf 40h die Woche geschrieben. Es fallen also 2 Minusstunden pro Woche an, die über das Jahr hinaus durch Mehrarbeit ausgeglichen werden sollen. Es existiert lediglich eine Überstundenliste, die manuell durch die vorgesetzten gepflegt wird. Die wöchentlichen Minusstunden werden nicht erfasst. Am ende des Jahres müssen halt 104 h Mehrarbeit eingetragen sein. Ich nehme an, dass die Vorgehensweise nicht richtig ist, oder?
    Vielen Dank im voraus

    Liebe Grüße
    Sandy

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandy,

      in der Regel dürfen Minusstunden, die durch das Verschulden des Arbeitgebers entstehen (er diese also angeordnet hat), nicht als solche eingetragen werden. Der Arbeitgeber sollte dann das übliche Gehalt zahlen, zumindest, wenn im Arbeitsvertrag ein monatliches Festgehalt vereinbart wurde. Anders sieht es aus, wenn der Job auf Stundenbasis bezahlt wird.

      Wenn Sie sich in Ihrem Fall nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, dann könnten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Brunhilde

    Hallo,

    ich arbeite im Schichtdienst. Frühschicht(6-14Uhr) mit anschließender Rufbereitschaft(14-6Uhr). Mein AG schickt mich 10Uhr nach Hause um mich später am Tag (22Uhr) in der Rufbereitschaft wieder zu holen.
    Muss er mir die Stunden(10-14Uhr) bezahlen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Brunhilde,

      das kommt darauf an, ob es sich hier um Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst handelt. Rufbereitschaft zählt solange nicht zur Arbeitszeit, bis Sie vom Arbeitgeber „gerufen“ werden. Meist wird Rufbereitschaft nicht so vergütet wie die reguläre Arbeitszeit, da die Belastung hier eine andere ist. Wie diese Zeit vergütet wird, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Willi

    Hallo, ich bin angestellter Busfahrer Linienverkehr.
    In meinem Arbeitsvertrag ist eine Regelarbeitszeit von 168 Std im Monat festgeschrieben. Sonst gibt es keinerlei andere Regelung. Auch kein Arbeitszeitkonto.

    Da wir zu unterschiedlichen Diensten eingeteilt werden komme ich nicht jeden Monat auf meine 168 Stunden.
    d.H. Ich komme irgendwann in absehbarer Zeit in die sogenannten Minderstunden oder Minusstunden.
    Da ich aber immer sehr fleißig war habe ich Überstunden angesammelt und selber bei der Abrechnung meiner Stunden diese Minusstunden regelmäßig über Jahre von meinen Überstunden abgezogen.
    Jetzt lese ich das das nicht zulässig ist und ich das überhaupt nicht musste. Der Arbeitgeber hat mich diesbezüglich nicht aufgeklärt oder irgendwelche Einwände geäußert. (Ist ja auch verständlich da das zu seinem Vorteil war) Meine Frage:
    Kann ich dies abgezogenen Stunden zurückverlangen und wenn ja wie lange der zurückliegende Monate oder Jahre?
    Dank im Voraus für ihre Mühe!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Willi,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb nicht verbindlich sagen können, welche Maßnahmen Sie in Ihrer Situation ergreifen können. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. P.H.

    Ich arbeite als Vertretungskraft für eine Samtgemeinde und bin in verschiedenen Kindertagesstätten tätig. Meine vertragliche Arbeitszeit umfasst 30 Wochenstunden. Ich arbeite, wenn jemand krank ist oder Urlaub hat. Durch die Öffnungszeiten der Einrichtungen und den unterschiedlichen Arbeitszeiten der zu vertretenden Kollegen haben sich immer wieder Minusstunden angesammelt, weil ich entweder gar nicht angefordert wurde, da alle Kollegen da waren oder für zu wenig Stunden, da die zu vertretenden Kollegen nicht so lange Arbeitszeiten haben.
    Nun werde ich auch zu Wochenenddiensten angefordert, zB für ein Sommerfest oder eine Ausstellung in der Samtgemeinde, muss also in meiner Freizeit arbeiten, obwohl alle Kollegen da sind. Begründung sind meine vielen Minusstunden. Ich schaffe es aber auch nicht, diese zeitnah abzubauben, da eben nicht genug Arbeit da ist.
    Wie sieht es in diesem Fall aus? Dürfen hier Minusstunden angeschrieben werden?
    Es gibt kein direktes Konto für Arbeitszeiten, nur eine Excel Tabelle, in die ich meine Einsätze eintrage und jeweils am Monatsende in der Verwaltung abgebe.
    Es geht hier um zur Zeit angefallene 344 Minunsstunden.
    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo P.H.,

      in der Regel können Minusstunden und Überstunden nur angerechnet werden, wenn auch ein Arbeitszeitkonto existiert. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb wir Ihnen raten, sich bei einem Anwalt zu erkundigen. Zeigen Sie diesem Ihren Arbeitsvertrag.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Anonym

    Hallo,
    ich habe einen Teilzeitvertrag mit 130 Std. im Schichtdienst mit Festgehalt und wöchtenlicher Arbeitszeit von 30 Std.. Ich kann nirgends in meinem Vertrag lesen, dass ich Mehr- bzw. Minderstunden leisten muss.

    Nun hat unser Chef im Jahr 2017 angeordnet, dass künftig jeder mind. 2 Std. im Monat mehr arbeiten muss um Anspruch auf 1 Woche Freizeitausgleich zu haben.

    Ich hatte nun im März 1 Woche Urlaub (6 Tage da Einzelhandel) und diese wurden mir nun mit 30 Minusstunden auf dem Zeitkonto eingebucht. Seit Jan. 2018 – jetzt wurde ich immer im Schichtplan mit weniger als 30 Std. eingeplant, so dass ich nie auf meine 130 Std. im Monat kam. Kollegen die mit 110 Std. angestellt sind, haben fast immer Plusstunden mit Ausnahmen.

    Nun bin ich aktuell mit über 50 Minusstunden auf dem Zeitkonto unterwegs die ich gar nie ausgleichen kann da
    1. Ich fast nie mit mind. 30 Std. in der Woche geplant werde
    2. mein befristeter Vertrag im Mai ausläuft

    Frage: Darf mein Chef dies einfach so anornden ohne meine Einwilligung und was passiert mit den Minusstunden wenn das Arbeitsverhältnis endet?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anonym,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. In Ihrem Fall wäre es notwendig auch den Arbeitsvertrag genau zu kennen. Legen Sie diesem deshalb einem Anwalt zur Prüfung vor.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Rena

    Hallo,
    ich arbeite 40 Std die Woche in einem Tankstellenshop. Mein Vertrag ist mündlich abgeschlossen worden. Ich bekomme Festgehalt das auf diese Stunden basiert. (Es gibt da eine Formel). Nun ist etwas weniger in den frühen Morgenstunden los, und mein Chef will, dass ich eine halbe Stunde später anfange. Mein Vorschlag dafür eine halbe Stunde auch länger zu arbeiten lehnte er ab. Er möchte nicht zwei Kräfte bezahlen, wenn wenig los ist. Ich bin früh morgens alleine, ab acht Uhr sind wir zu zweit. Die zweite Kraft ist hauptsächlich für Buchhaltung und Bürotätgkeiten aber auch für die Tätigkeiten im Shop geplant. Somit komme ich nicht auf meine Stunden. Meine Frage, ist das überhaupt rechtens, dass er meine Stunden kürzt? Betriebsvereinbarungen oder Betriebsrat haben wir nicht.
    Danke schon mal für die Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rena,

      wenn ein Festgehalt und feste Wochenarbeitszeiten im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet dies einzuhalten. Sofern kein Stundenlohn vereinbart und entsprechend ein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist, kann der Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit nicht einfach verkürzen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Arbeitsvertrag an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, nur dieser kann Ihnen verbindlich sagen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält und welche Maßnahmen Sie hier ergreifen können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Anonym

    Hallo,
    Mir wurde anfangs ein falscher Saldo angezeigt. Ich hatte unerklärliche Überstunden. Natürlich habe ich diese abgebaut. Mein tatsächlicher Saldo war neutral. Weder minus noch plus. Nachdem ich abgebaut habe und gleichzeitig Minusstunden gemacht habe, wurde mir im Nachhinein gesagt dass das nicht mein richtiger Saldo sei. Nun habe ich Minusstunden. Was muss ich jetzt tun? Ist das meine Schuld ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      sofern der Arbeitgeber diese Minusstunden nicht angeordnet hat und diese nicht durch Krankheit oder Feiertag entstanden sind, müssen Sie diese in der Regel abbauen. Eventuell gibt es ein Ihrem Arbeitsvertrag Klauseln, die den Abbau der Minusstunden regeln.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Nadine

    Hallo,

    zum Jahreswechsel wurde in meinem Unternehmen der Tarifvertrag gewechselt. Dadurch hat sich nun die Berechnung meiner Arbeitszeit geändert. Vorher hatte ich eine 35 h Woche – also 7 h pro Tag.
    Nun werden 35h hergenommen und daraus meine Arbeitszeit je Monat berechnet:
    35h*4.333=151.67h/Monat
    Das wird wiederrum runter gerechnet auf die Arbeitstage je Monat.
    Für den März bedeuten 22 Arbeitstage (inkl. Feiertage): 151.67h/Monat / 22 Tage = 6.89 h/Tag als Individuelle regelmäßige Sollarbeitszeit (IRMAZ).
    Im September z.b. hingegen: 151.67/20 Tage = 7.58 h/Tag IRMAZ

    An einem Urlaubs- oder Krankentag wird die IRMAZ mit der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate verrechnet. Wenn mein Durchschnitt bei genau 7 h/Tag läge, wäre das laut altem Vertrag ja absolut ok (0 Überstunden). Durch die neue Regelung würde mich dann jeder Tag Krankheit oder Urlaub z.B. im September 0.58h/Tag kosten!
    Bei Gleitzeittagen wird die jeweilige IRMAZ des Monats vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Feiertage werden mit 7h gegen die jeweilige IRMAZ gegengerechnet.

    Ich kann also durch all diese Gegebenheiten ein Plus, aber auch ein Minus machen. Da ich dieses Jahr meinen Urlaub im September plane, ist die Regelung mehr als nur ungünstig für mich. Und auch unfair im Vergleich zu anderen Mitarbeitern. Ich arbeite mir jetzt schon einen “Wolf” damit ich ~8h Durchschnittszeit habe um nicht unwissentlich im Minus zu landen. Faktisch arbeite ich derzeit also 40h statt 35h.
    Ich habe eine automatische Exceltabelle in der ich beide Modelle durchrechne. Ohne die Urlaubstage zu betrachten, stehe ich laut alter Berechnung min. 2h besser übers Jahr gesehen. Die Urlaubstage können das natürlich in jede Richtung wieder verschieben.

    Mich stört auch extrem die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit über 3 Monate. Ich möchte, wenn ich viel zu tun habe oder Sommer ist, dies auch durch meine Gleitzeit ausgleichen. Dadurch rutsche ich allerdings dann superleicht ins Minus da das für meine Urlaubsberechnung ja wieder rum eine Rolle spielt (ØArbeitszeit ü. 3 Monate – IRMAZ = Minus/Plusstunden ; z.B. 7h – 7.58h = -0.58 h/Tag ).

    Ist der Rechenweg rechtens (35h/Woche sind für mich 7h/Tag)? Dürfen mir Stunden abgezogen werden wenn ich krank bin oder Urlaub habe?
    Das ist alles extrem frustrierend.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      eigentlich sollten für Sie durch Krankheit und Urlaub keine Minusstunden entstehen dürfen. Sie können sich überlegen, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden möchten, der Sie in Ihrer Situation besser beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Denise

    Liebes Team
    Ich arbeite Vollzeit mit einem 176 Std Vertrag in einer Tankstelle, aber unsere chef trägt mir sowie den anderen Vollzeitkräften nicht die 176 Std auf monatlich.
    Im Vertrag steht drinne wir haben 176 Std zu arbeiten aber alle kommen schon seid Monaten nicht mehr daran.

    Wir haben sie mehrmals drauf angesprochen aber leider sieht der Chef nichts ein und wir kommen trotzdem nicht auf die Stunden, wir werden dann mit Sätzen abgespeicht wie z.b „Dann müssen sie einspringen, wenn einer ausfällt wennn sie auf ihre stunden kommen wollen!“

    Können wir auf unsere vertraglich festgelegten Std bestehen?

    Eine zweite Frage ist wir sind 4 Vollzeitkräfte 3 von uns bekommen 12 Euro die Stunde und 1 nur 10 Euro die Stunde, kann mein Kollege auf Gerechtigkeit plädieren ,dass sein Lohn angepasst wird?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Denise,

      eigentlich sollten für Sie keine Nachteile entstehen, wenn der Arbeitgeber Minusstunden anordnet. Wenn Sie ein festes Monatsgehalt vereinbart haben, müsste Ihr Chef dies ohne Abzüge zahlen. Anders ist es, wenn Sie auf Stundenbasis bezahlt werden.

      Was das Gehalt Ihres Kollegen angeht: Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Der Arbeitgeber kann demnach Gehälter unterschiedlich vereinbaren mit den Mitarbeitern. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Verdacht auf Diskriminierung besteht (bspw. wenn ein Muster im Verhalten des Arbeitgebers erkennbar ist, nach dem er bestimmte Personengruppen unterschiedlich bezahlt). Im Zweifelsfall sollte sich Ihr Kollege an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Katrin

    Hallo,
    Ich habe feste Arbeitszeiten, sammle aber jeden Monat ca. 50 Min. Minusstunden an da meine vertraglich vereinbarten Przente nicht ganz mit den Arbeitzeiten übereinstimmen. Letztes Jahr waren meine Stunden ausgeglichen da ich hin und wieder zusätzlich an einem Tag am Wochenende ( bei Veranstaltungen gearbeitet habe). Damals beim Vorstellungsgespräch wurde mir mündlich zugesichert das ich nur bei Veranstaltungen zusätzlich ab und zu arbeiten muß. Nun habe ich aus verschiedenen Gründen, durch mich und meinen AG verursachte Minusstunden. Meine Vorgesetzte möchte mich nun an Feiertagen als Auagleich für meine Überstunden einplanen ist dies zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katrin,

      es kommt auch darauf an, ob es in Ihrem Arbeitsvertrag eine Regelung bezüglich des Abbaus von Minusstunden gibt. Darüber hinaus sollten Minusstunden, die von Ihrem Arbeitgeber verursacht wurden, nicht Ihnen zu Lasten angerechnet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Moni

    Guten Tag,

    ich hoffe Sie können mir vielleicht weiterhelfen: in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich 24 Tage Jahresurlaub habe (anteilig für 2018 22, da ich erst im Februar dort neu angefangen habe).

    Ich bin mit 84 Stunden Teilzeit (an unterschiedlichen Tagen in der Woche, jedoch mit tgl. 8 Stunden Arbeitszeit) im Monat beschäftigt mit einem Festgehalt.

    Von den Kolleginnen wurde mir mitgeteilt, dass ich, wenn ich Urlab habe ins Minus komme, weil unser Urlaub nach dem Geldfaktor berechnet wird.

    Nach einigen Recherchen im Bundesurlaubsgesetz bin ich der Ansicht, dass dies so nicht zulässig ist, zumal in meinem Arbeitsvertrag keinerlei Betriebsvereinbarungen dieser Art festgelegt sind.

    Weiterhin „lese“ ich aus diesem Passus, dass es sich hierbei um die Wertigkeit meines Urlaubes handelt, wenn ich mir diesen ausbezahlen ließe ?

    Ich würde mich über eine rasche Antwort Ihrerseit sehr freuen:

    lieben Dank im Voraus für Ihre Bemühungen:

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Moni,

      der Geldfaktor (nach § 11 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)) bezieht sich auf das Urlaubsentgelt, nicht auf den Urlaubsanspruch. Ob es zulässig ist, dass Ihr Arbeitgeber bei Urlaub Minusstunden verrechnet, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Klaus G

      wenn du Mathematik beherrschst, dann weißt du hoffentlich, dass das Unsinn ist.
      Es ist normal und richtig, dass du nicht 8 Stunden pro Tag gutgeschrieben bekommst. Dafür müsstest du 4,33*40h pro Monat arbeiten.

  19. Seratu

    Guten Abend,

    ich habe 5 Minusstunden angesammelt und hätte diese am Montag einarbeiten sollen, jedoch bin ich am Wochenende zuvor erkrankt, nun bin ich von Montag bis Mittwoch im Krankenstand gewesen. Meine Frage nun, sind diese 5 Minusstunden die ich am Montag hätte einarbeiten müssen noch durch den Krankenstand aufgehoben oder nicht ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sera

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Seratu,

      unserer Kenntnis nach, lassen Sich Minusstunden nicht so einfach mit Tagen, in denen Sie krank waren, verrechnen. Im Einzelfall kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Nadine

    Hallo,

    zum Jahreswechsel wurde in meinem Unternehmen der Tarifvertrag gewechselt. Dadurch hat sich nun die Berechnung meiner Arbeitszeit geändert. Vorher hatte ich eine 35 h Woche – also 7 h pro Tag.
    Nun werden 35h hergenommen und daraus meine Arbeitszeit je Monat berechnet:
    35h*4.333=151.67h/Monat
    Das wird wiederrum runter gerechnet auf die Arbeitstage je Monat.
    Für den März bedeuten 22 Arbeitstage (inkl. Feiertage): 151.67h/Monat / 22 Tage = 6.89 h/Tag als Individuelle regelmäßige Sollarbeitszeit (IRMAZ).
    Im September z.b. hingegen: 151.67/20 Tage = 7.58 h/Tag IRMAZ

    An einem Urlaubs- oder Krankentag wird die IRMAZ mit der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 3 Monate verrechnet. Wenn mein Durchschnitt bei genau 7 h/Tag läge, wäre das laut altem Vertrag ja absolut ok (0 Überstunden). Durch die neue Regelung würde mich dann jeder Tag Krankheit oder Urlaub z.B. im September 0.58h/Tag kosten!
    Bei Gleitzeittagen wird die jeweilige IRMAZ des Monats vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Feiertage werden mit 7h gegen die jeweilige IRMAZ gegengerechnet.

    Ich kann also durch all diese Gegebenheiten ein Plus, aber auch ein Minus machen. Da ich dieses Jahr meinen Urlaub im September plane, ist die Regelung mehr als nur ungünstig für mich. Und auch unfair im Vergleich zu anderen Mitarbeitern. Ich arbeite mir jetzt schon einen „Wolf“ damit ich ~8h Durchschnittszeit habe um nicht unwissentlich im Minus zu landen. Faktisch arbeite ich derzeit also 40h statt 35h.
    Ich habe eine automatische Exceltabelle in der ich beide Modelle durchrechne. Ohne die Urlaubstage zu betrachten, stehe ich laut alter Berechnung min. 2h besser übers Jahr gesehen. Die Urlaubstage können das natürlich in jede Richtung wieder verschieben.

    Mich stört auch extrem die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit über 3 Monate. Ich möchte, wenn ich viel zu tun habe oder Sommer ist, dies auch durch meine Gleitzeit ausgleichen. Dadurch rutsche ich allerdings dann superleicht ins Minus da das für meine Urlaubsberechnung ja wieder rum eine Rolle spielt (ØArbeitszeit ü. 3 Monate – IRMAZ = Minus/Plusstunden ; z.B. 7h – 7.58h = -0.58 h/Tag ).

    Ist der Rechenweg rechtens (35h/Woche sind für mich 7h/Tag)? Dürfen mir Stunden abgezogen werden wenn ich krank bin oder Urlaub habe?
    Das ist alles extrem frustrierend.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, den Tarifvertrag einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen. Nur der kann Ihnen verbindlich sagen, ob diese Regelung und Berechnung der Arbeitszeiten rechtlich in Ordnung ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Levent

    Hallo,
    Mein Vertrag wurde vom Arbeitgeber gekündigt und ich hatte noch über 50 Stunden minus. Vom Zeitkonto wird im Vertrag erwähnt mit Kurzarbeit. Überwiegend konnte ich nicht arbeiten weil die Maschine repariert werden musste. Und ein Paar Stunden weil kein Auftrag da war. Von meinem letzten Lohn wurden diese 50 Stunden abgezogen. Ist das so richtig? Weil ich auch nie dokumentiert habe warum ich früher nach Hause ging oder erst gar nicht zur Arbeit kam

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Levent,

      Minusstunden, die vom Arbeitgeber angeordnet wurden (z. B. geringe Auftragslage), dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Lassen Sie von einem Anwalt prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Gerdi A.

    Guten Tag,
    Ich arbeite in einem gemeindlichen Träger. Wir haben einmal im Monat 4 Std. TeamSitzung. Wenn ich an diesem Tag krank werde so ist die Ansage dass mir diese 4 Stunden nicht angerechnet werden.
    An zwei Tagen in der Woche arbeite ich 1/2 Std. weniger um die Überstunden vom Team abzubauen. Wie verhält sich nun das? Werden mir die Stunden die ich weniger arbeite dann bei Krankheit nicht angerechnet und habe bei Krankheit dann 1/2 Stunde mehr , da ich ja eine anderen Tagesarbeitszeit habe, genau wie an den Tagen an dem das Team satt findet.
    Danke Gerdi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gerdi,

      bei Krankheit besteht das Recht auf Lohnfortzahlung, die Ansprüche ergeben sich aus den im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Caroline

    Hallo,

    mein Kollege hat etliche Minusstunden, da zu wenig arbeit in den Wintermonaten vorhanden war. Könnte mein Arbeitgeber die Minusstunden mit dem Urlaub verrechnen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Caroline,

      in der Regel bleibt der Urlaubsanspruch von Verrechnung unberührt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen genauere Auskunft geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Daniela

    Hallo .. die Kindergärtnerin meines Kindes rief die Tage 30min nach mein Dienst Beginn an ich solle mein Kind abholen da es gebrochen und Durchfall hatte .. ich bin dann sofort mit ihr nachhause gefahren. Den anderen Tag hab ich sie zur Oma gebracht da wir sehr viel zu tun haben bin ich garnicht zum Arzt um einen kinderkrankenschein zu holen … meine Frage was ist mit dem Tag wo ich um 9 Uhr gefahren bin da fehlen mir 4 std meinerarbeitszeit … sind das Minus std oder steht mir da im Monat was zu für solche Dinge mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      halbe Krankheitstage sind immer wieder ein Problem in Unternehmen. Wie Ihr Betrieb dabei vorgeht, können Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Jule

    Hallo,
    vor meinem gesetzlichen Mutterschutz haben sich wenige Minusstunden angesammelt. Ich bin angelehnt an den öffentlichen Dienst mit Gleitzeitregelung beschäftigt. Darf mein Arbeitgeber mir die Minusstunden vom Gehalt abziehen, auch wenn ich nach der Elternzeit dort wieder beschäftigt sein werde?
    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jule,

      in der Regel kann der Arbeitgeber Minusstunden vom Lohn abziehen, sofern der Arbeitnehmer sie selbst verschuldet hat. Ist stattdessen der Arbeitgeber für die Minusstunden verantwortlich, kann er keinen Lohnabzug vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Ludmilla

        Der Geschäftsführer unserer Firma hat über unseren Vorgesetzten angeordnet,
        dass wir Gleitzeitanträge für unser Stundenkonto ausfüllen und Minusstunden aufbauen sollen (4 Tage).
        Der Vorgesetzte hat die Anweisung via Telefon vermittelt. Ich habe die Aufforderung in der Beschreibung des Gleitzeitantrags schriftlich fixiert und meinem Vorgesetzten geschrieben, dass ich die ganze Woche verfügbar bin.

  26. Sandra

    Ich bin als Azubi in der Gebäudereinigung tätig.
    Habe aus dem Vorjahr nun einige Überstunden mitgenommen. Da wir in der Winter Session weniger zu tun haben, hatte ich jetzt einige Tage wo ich anstelle von Tariflich erlaubten 7,9 std schon nach 6,5 stunden zu hause war. Ich soll jetzt urplötzlich meine angesammelten Überstunden abrechnen von den Tagen wo ich früher zu Hause war.
    Ich bin der Meinung das es nicht rechtens ist. Wenn meine FIrma mich nicht 7,9 std beschäftigen kann, können sie nicht verlangen das ich meine, eigentlich nicht erlaubten geleisteten Überstunden, abziehen dürfen. In meinem Vertrag steht das diese Überstunden entweder entgeltlich oder in Freizeit umgewandelt werden müssen.
    Wer hat hier recht?! & was soll ich am besten machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      in der Regel ist für die Anrechnung von Über- oder Minusstunden ein Arbeitszeitkonto Voraussetzung. Ob die Anrechnung in Ihrem Fall rechtens ist, kann allerdings nur ein Anwalt beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  27. Amelie

    Hallo und ein schönen guten Abend ich arbeite mit 22,5 Stunden die Woche im Kindergarten als Hauswirtschafterin zur Zeit habe ich noch Plusstunden da der Kindergarten beziehungsweise die Erzieherin oft Team Tage haben fällt der normale Kindergarten aus, es werden auch kein Essen benötigt d.h. jedes Mal wenn die Erzieherinnen einen Teamtag haben müssen wir Hauswirtschafts Kräfte Überstunden abbauen das sind 4,5 Stunden an jedem teamtag. Leider habe ich nur noch 4,5 Überstunden ind es gibt in diesen Quartal gibt es noch insgesamt 4 Teamtage Das ingesamt 18 Minusstunde die zustande kommen – abzüglich den 4,5 plus Stunden habe ich Ende März 13,5 Minusstunden
    Es besteht ein Arbeitzeitkonto . Ist das rechtens ? Ich weiß auch nicht wie ich Von diesen Minusstunden weg, da es im Kindergarten kaum Möglichkeiten gibt plus Stunden aufzubauen um einen Ausgleich herzustellen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Amelie,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten und empfehlen Ihnen deshalb sich an einen Anwalt zu wenden, nur der kann Ihnen sagen, ob das so rechtens ist.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  28. Stefan

    Hallo zusammen
    Folgendes problem hatte eine vollzeitstelle mit festgehalt (wurde drei monate bevor ich gegangen bin geändert von stunden abrechnung zum festgehalt) nun hatte ich bis einschliesslich dezember gut 90 überstunden plus 8 tage rest urlaub hatte dann mit der buchhaltung abgemacht das ich 2 wochen überstunden frei mach und denn rest der zeit urlaub nehme. Nun stellt sich herraus das ich angeblich 20 minus stunden hätte welche sie mir dann von meinem lohn abgezogen haben. Wie kann das sein ? ( 8.1 war mein letzter tag in der firma hatte mir sogar die buchhaltung vorgeschlagen… ) dürfen die mir so in denn karren fahren obwohl ich ihnnen mit meinem überstunden eigentlich noch entgegen gekommen bin? Es gab nie ein gespräch das die minus stunden abgezogen werden geschweige überhaupt das ich auf einmal minus stunden durch mein frühes gehen entstehen…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Eine genauere Einsicht in Ihren Arbeitsvertrag wäre notwendig Ihr Anliegen zu klären, dies kann aber nur ein Anwalt machen. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  29. Jana

    Hallo Alle,

    ich arbeite derzeit auf 450€ Basis als Ergotherapeutin. Als Vertrag bekam ich lediglich die Erläuterung für den Arbeitgeber zum Stammblatt für geringfügige Beschäftigung. Noch vor 4 Monaten wurde mir ab März 2018 eine Vollzeitstelle in Aussicht gestellt (Mündlich via Sprachmemo verienbart). Nun war meine Chefin schwanger und hat sich zunehmend aus der Praxis gezogen. Aus welchen Gründen auch immer ist sie (bis heute) seit zwei Monaten nicht dazu in der Lage, auf meine Nachrichten oder Telefonanrufe einzugehen. Ich bin ihr also mehrfach wegen meines zukünftigen Arbeitsvertrages „hinterher gelaufen“, ohne Erfolg. Gestern sagte eine Kollegin (Nebenbei mit meiner Chefin verwand), dass sie mir die Vollzeitstelle (die eigentlich in 3 Wochen beginnen soll) nicht mehr geben können, weil keine Nachfrage besteht. Natürlich schaue ich mich jetzt anderweitig um, sodass ich meine 450€-Beschäftigung bestenfalls zum Monatsende beenden kann. Nun fordert unsere Sprechstundenhilfe, dass ich meine Minusstunden (ca 60 Std.) noch abarbeiten soll. Das würde aber bedeuten, dass ich knapp 2 Monate (bei einem Std-Lohn von 13,15€) ohne Gehalt arbeiten würde. Ich sagte ihr, dass ich das zeitlich und finanziell nicht stemmen kann weil ich ja ab März feste mit einem Brutto-Lohn von ca 2500€ gerechnet habe. Ich musste nun so vieles wieder umschmeißen, wie bspw. Urlaub stornieren, mir Geld leihen, weil mein Auto zur Werkstatt muss etc pp (Klar, warum plane ich auch mit Geld was ich nicht habe, selbst schuld) aber muss ich die Minusstunden abarbeiten bzw. auszahlen? Vertraglich haben wir nichts vereinbart & dass ich nicht genügend Klienten hatte, um auf meine Stundenanzahl zu kommen ist ja auch nicht mein Problem, sonder das Risiko des Arbeitgebers (so wie ich das hier richtig gelesen hab).

    Danke im Voraus & entschuldigen Sie den Roman

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jana,

      das hängt ganz von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Gibt es ein Arbeitszeitkonto? Wurde eine bestimmte (Mindest-) Wochenarbeitszeit festgelegt?

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  30. Harald

    Hallo,ich habe da noch vergessen zu erwähnen,dass mit uns keinerlei Vereinbarung oder Zustimmung von uns vom AG eigeholt wurden, AZ Konto wird einfach so geführt !!
    MfG.
    Harald

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Harald,

      es ist durchaus üblich ein Arbeitszeitkonto zu führen. Wenn Sie Zweifel haben, ob die Einführung eines solchen nicht rechtens war, sollten Sie dies mit einem Anwalt besprechen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  31. Luis

    Hallo,

    ich arbeite als Kundenbetreuer von Mo – Sa, wobei wir einen „Sperrtag“ pro Woche haben. d.h. Vertraglich ist es eine 6 Tage Woche, effektiv eine 5 Tage Woche. Wir bekommen bei einem Krankheitstag Minusstunden, da der Arbeitgeber 6 Tage a 6,72h rechnet. Effektiv sind es jedoch 5 Tage a 8,5 Stunden

    Wenn ich also krankgemeldet bin, werden nicht 8,5 Stunden berechnet, sondern 6,72h = -1,78 Minusstunden. Dies fiel mir erst auf, als ich meine Zeitnachweise geprüft habe. Das selbe wurde auch für Feiertage berechnet.

    Ist das rechtens? Ich kann ja nichts dafür wenn ich krank werde. Ich müsste theoretisch ganze 6 Tage „krank machen“ um kein minus zu machen.. ob das eine sinnvolle Regelung ist wage ich zu bezweifeln.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Luis,

      wir raten Ihnen dringend, Ihren Arbeitsvertrag einem Anwalt vorzulegen. In der Regel sollten Krankheitstage (Arbeitsunfähigkeit), vor allem bei Vorlage eines Attests, nicht angerechnet werden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  32. Harald

    Hallo ich habe da einmal eine frage,ich bin Kraftfahrer und wir haben in unserer Firma ein Arbeitszeitkonto,das heißt morgends anmelden, bei Feierabend abmelden.
    Ich habe in meiner Firma gekündigt und leiste noch die letzten 3 Wochen der Kündigungsfrist ab und gehe dann in den vorzeitigen Ruhestand mit 63 Jahren.
    Mein Fuhrparkleiter hat mir heute gesagt ich solle schauen,dass ich meine Minusstunden , im Moment sind es 7 , abbauen soll,da mein Arbeitgeber mir sonst hierfür Urlaub abziehen würde !
    wir fahren montags – donnerstags 2 touren und freitags aber nur eine Tour wo automatisch Minusstunden anfallen ! ich versuche nun diese Minusstunden abzubauen,was mir aber in den 3 Wochen leider nicht gelingen wird,montag – donnerstag ein paar abgebaut und freitags kommen wieder dazu,also kann ich diese unmöglich abbauen !
    Meine frage,darf mein Arbeitgeber mir dann ganz einfach so diese minusstunden von meinem Urlaub abziehen , wäre dies rechtlich haltbar ? ich bedanke mich schonmal im voraus für ihre antwort
    mit freundlichen Grüßen
    Harald

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Harald,

      in der Regel darf ein Arbeitgeber nur dann Minusstunden einfordern, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Kamen diese unverschuldet zustande, sollten sie in der Regel nicht dem Arbeitnehmer angerechnet werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  33. Anna

    Guten Tag,
    Ich hätte da ne Frage.
    Ich habe im November 2017 eine neue Stelle im Einzelhandel angefangen. Es gilt kein Tarifvertrag. In meinem Arbeitsvertrag steht, ich habe eine 6 Tage Woche mit 40 Stunden. Gemittelt wird das mit 6 Stunden 40 Minuten am Tag. Da ich jeden Samstag arbeite, habe ich jeden Mittwoch frei. Die gemittelten Stunden und der freie Tag sind nicht im Vertrag geregelt. Wir haben eine Stechuhr mit Fingerabdruck. Trotzdem kommt es immer wieder vor dass ich mich morgens einsteche und zb plus 2.30 St. Drauf habe und abends minus 10 St. Gerade heute war der Fall. Ich war am Freitag und Samstag krank geschrieben. Mit AU und unverschuldet. Mir wurden jetzt für Fr und Sa je 0 Stunden zugeschrieben. Also je minus 6.40 St. Deswegen habe ich jetzt minusstunden. Genauso verhält es sich mit dem Urlaub. Ich bekomme aber ein festes Gehalt. Das ist nicht zulässig, oder? Außerdem haben wir folgende Öffnungszeiten: Mo bis Fr 10 bis 12und 13 bis 18 Uhr und Samstag 10 bis 14 Uhr. Trotzdem wird mir samstags eine halbe Stunde Pause abgezogen, wie wochentags obwohl ich keine mache. Ist das Ok? Ich muss ja eh schon die 4 Tage die Woche eine Stunde früher anfangen um überhaupt auf die 40 Stunden zu kommen. Aber die halbe Stunde muss ich dann ja auch noch länger machen jede Woche.
    Ich bitte um Antwort
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anna,

      bei einer Arbeitsunfähigkeiten sollten in der Regel keine Minusstunden angerechnet werden, vor allem dann nicht, wenn ein Attest vorliegt. Zu den Ruhepausen ist zu sagen, dass ab einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden eine Ruhepause gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese müssen Sie wahrnehmen und diese wird auch nicht als Arbeitszeit angesehen. Im Zweifelsfall fragen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  34. Andreas

    Hallo,
    bei uns haben einige Kollegen einen AV mit 80 h Regelarbeitszeit im Monat. Die Beschäftigung schwankt im Sommer mehr / im Winter weniger Arbeit. Dafür gibt es lt. AV ein Arbeitszeitkonto -30/ +180 h. Nun kommen wir durch die geringe Arbeit nicht mal dazu 40 h real zu arbeiten und unsere Betriebsleiterin hätte gesagt ( Hörensagen von Kollegen) die Firma zahlt nur die real geleisteten Stunden. Das wäre natürlich der absolute Wahnsinn und ich persönlich sehe das nicht so,da dies nirgendwo geschrieben steht. Auch nicht im Tarifvertrag. Könnt ihr meine Vermutung bestätigen, habe da euren Beitrag über Minusstunden gelesen oder sollten wir sicherheitshalber einen Anwalt zu Rate ziehen. Unser Betriebsrat ist genauso schlau wie ich.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      der Betriebsrat sollte eigentlich die Antwort darauf haben. In der Regel dürfen nicht-selbstverschuldete Minusstunden nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Situation zu klären und zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  35. Jasmin

    Schönen guten Tag,
    Ich bin derzeit in einem Unternehmen mit Schichtarbeit angestellt. Ich wurde nun vom Stellenanteil aufgestuft, damit meine Kollegen ihre Überstunden abbauen können. Ich habe nun jede verfügbare Schicht übernommen, konnte aber meine Sollstunden nicht vollständig erfüllen, weil nicht ausreichend Schichten frei waren. Folglich habe ich unweigerlich Minusstunden angesammelt. Zudem soll ich nun an anderer Stelle in dem Betrieb weiter beschäftigt werden und ich bekomme dabei einen neuen Arbeitsvertrag und theoretisch sogar einen neuen Arbeitgeber. Nehme ich dann diese Minusstunden dann mit? Muss ich mir die Minusstunden überhaupt zurechnen lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jasmin,

      da wir die genauen Inhalte Ihres Arbeitsvertrages nicht kennen, können wir Ihr Anliegen nur teilweise beantworten. Minusstunden, die Sie nicht selbst verschuldet haben, sondern durch einen Mangel an Arbeit angefallen sind, sollten in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist hier ein Zeitarbeitskonto. Wie es sich bei einem Stellenwechsel innerhalb eines Betriebes verhält, kann Ihnen in diesem Fall nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  36. Gabriella

    Hallo,
    Wir haben derzeit Betriebsferien. Und ich habe mich gekündigt. Meine Chefin will meine Minusstunden abrechnen,die ich in der Betriebsferien gesammelt habe. Kann sie das wirklich machen? Es ist ja nicht mein Schuld dass ich da nicht arbeiten konnte! Wir hatten ja geschlossen. Außerdem wenn es möglich ist, muss denn netto oder brutto zurückzahlen. Also wenn ich denn jetzt 7 Minustage habe (8 Stunde pro Tag 10,47 euro brutti/ stunde) muss ich dann 587 euro zurückzahlen? Ich finde es unkorrekt.
    Lg Gabriella

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabriella,

      zunächst kommt es darauf an, wie der angeordnete Betriebsurlaub im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ist im Arbeitsvertrag eine Klausel für angeordnete Betriebsferien enthalten? Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  37. Bärbel

    Ich arbeite in einer 35 Stunden Woche in der Psychiatrie, Früh und Spätdienst, nun soll ich an meinem freien Sonntag in die Schlafbereitschaft gehen, muss dadurch an meinem regulären Arbeitstag am Montag frei machen. Dadurch entstehen mir 3 Minusstunden, ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bärbel,

      der Arbeitgeber kann durchaus die Schichtpläne ändern. Ergeben sich hier unverschuldet Minusstunden, sind diese in der Regel nicht anzurechnen, sofern ein Arbeitszeitkonto geführt wird.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  38. Nina

    Mein Chef plant absichtlich Minusstunden ein, wenn zum Beispiel Inventur vor der Tür steht. Es heißt, es kann sein das wir dann Überstunden machen.
    Darf er das? Wir hatten letztes Jahr schon einmal so eine Situation.
    Außerdem wurde ich am Anfang meines Arbeitsvertrages jede Woche zu wenig eingeteilt. Das musste ich alles nachholen. Die Planschteiberin hat es nicht auf den Schirm bekommen.
    Das war aber nicht meine Schuld…
    Auch haben wir an Feiertagen Minusstunden bekommen.
    Viele Grüße Nina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina,

      Wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  39. Lea

    Hallo
    Ich habe zum Ende der Monats gekündigt und noch „30“ minusTAGE
    Ich habe meine Stunden aber ab Januar zusammen gerechnet und habe eigendlich 110 Überstunden.
    Jetzt will mein Arbeitgeber mein Gehalt wohl kürzen bzw. Gar nicht bezahlen.
    Zudem soll mir auch kein Frei mehr zustehen. Was könnte ich da machen ? Unsere Regelung ist wenn ich satt 2 mal 3 Tage in der Woche frei habe, weil nichts los ist bekomme ich einen minustag. Arbeite ich aber den Freitag statt 9 meinetwegen 13 Stunden, interessiert das keinen.
    Ich habe keinen Arbeitsvertrag wo das geregelt ist, bin aber seit 2 Jahren hier.
    Ich danke schon mal für die Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lea,

      da Sie keinen Arbeitsvertrag haben, ist auch der Sachverhalt komplizierter. Es wäre ratsam einen Anwalt zu fragen. Wichtig wäre auch, ob ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist oder nicht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  40. ALEXA

    Guten Tag…ich mache eine Nebenberufliche Ausbildung zum Heilerziehungspfleger…,bin kurz vor dem Abschluss und bekomme eine Entgeldfortzahlung (Ich erhalte meinen Gehalt und erhalöte für jeden 2ten Schultag 8 Minusstunden…) nachdem ich nun mittlerweile über 160 Minusstunden angesammelt habe und trotzdem mehr Gehalt forderte, wurde mir angeboten Monatlich von meinen Minusstunden 10h abzuziehen. Dies soll laut meiner Vorgesetzten einer Gehaltserhöhung entsprechen…Nach ablauf der Ausbildung muss ich mich 3 Jahre an meinen Arbeitgeber binden oder eine Summe,die der Arbeitgeber berechnet hat zu monatlich 1/36 zurückzahlen…Ist es A: Rechtens das mir so viele Minusstunden angerechnet werden ( über einen Zeitraum von ca 2,5 Jahren) B: da ich durch einen Arbeitsunfall zwischenzeitlich mein Gehalt von der BG bekommen habe, dass mir die volle vom Arbeitgeber berechnete Summe in Rechnung gestellt wird? oder müssen hierbei Zeiten die durch Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft bezahlt wurden abgerechnet werden?? C: kann mir mein Arbeitgeber wegen der Minusstunden das Gehalt kürzen?? Danke für Ihre Hilfe!!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo ALEXA,

      hier handelt es sich um einen sehr spezifischen Fall, bei der die Einsicht in alle Details der Vereinbarung notwendig wäre. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser klärt Sie über die Rechtslage in Ihrem Fall auf und berät Sie über Ihre Möglichkeiten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  41. Sigrid

    Bei uns in der Firma sind Minusstunden an der Tagesordnung. Es wurde nicht von wegen Arbeitszeitkonto vereinbart, dieses wird einfach so geführt (ohne Nachfrage bzw. Zustimmung der AN)
    Die Minusstunden kommen zu Satnde, weil die AN zu wenige Stunden im Dienstplan stehen haben (angeblich, um doppelte Besetzung während nicht lohnenswerter Schichten zu vermeiden).
    Das ist doch dann aber nicht das Problem von uns AN, oder? Wir würden ja die Stunden arbeiten, die im AV vereinbart wurden. Es ist auch keine flexible AZ vereinbart.
    Müssen wir uns diese Minusstunden auf Dauer gefallen lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sigrid,

      grundsätzlich liegt das Wirtschaftsrisiko bei zu wenig Arbeit beim Arbeitgeber, nicht beim Arbeitnehmer. Das heißt, Minusstunden dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  42. Dennis

    Schönen guten Tag,

    bei mir in der Firma wird es so gehandhabt das 3 std. wöchentlich als Überstunden mit eingerechnet sind.
    Sollte ich also in einer Woche 2 std. mehr arbeiten ist das mit meinem Brutto abgegolten. Das verstehe ich ja noch. Allerdings sagt mir mein Arbeitgeber jetzt das wenn ich beispielsweise Freitags 20 min früher gehe, diese 20 min dann nächste Woche nur ausgleichen kann, wenn ich 3 std und 20 min in dieser Woche länger bleibe, weil ja erst ab 3 std. meine Zeit angerechnet wird. Wenn ich die Zeit in der selben Woche ausgleiche, geht das wohl ohne das ich erst 3 std. länger bleibe.

    Kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass das rechtens ist.

    Freundliche Grüße

    Dennis

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dennis,

      ob dies rechtlich korrekt ist, hängt aber in erster Linie von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Wie sind denn die Einzelheiten zum Thema Überstunden darin formuliert? Sollte es eine Klausel darin geben, die die Überstunden so regelt, wie das von Ihnen beschrieben wurde, sollten Sie den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  43. Sabine

    Hallo
    Ich habe nun Probe Tage in einer Schule als Reinigungskraft gemacht und würde sowohl diese Stelle wie auch die im nebenliegenden Kindergarten bekommen. Es hieß zu mir das durch die Ferien in der Schule ich ein Minus von 10 Wochen hätte, und im kiga von 4 Wochen . Nun sagte man mir auch das dass dann mit dem Lohn verrechnet wird . Einen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht . Ist das richtig so ?? Danke schonmal für die Antwort,

    Sabine

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      die Verrechnung von Minusstunden bei Feiertagen oder Ferien ist rechtlich etwas komplizierter. Wir empfehlen Ihnen den Arbeitsvertrag einem Anwalt vorzulegen, bevor sie diesen unterschreiben.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

      1. Shahini

        Ihr arbeite privat als Betreuungskraft.
        Nun ist es so ,dass meine Patientin ins Krankenhaus muss. Muss ich die fehlenden Tage dann nacharbeiten?
        Dann ist es noch so ,dass ,seitdem dieZeitumstellung ist sie sehr früh ins Bett geht undich die 40 Std Woche gar nicht erfülle . Muss ich die Zeit nacharbeiten, obwohl ich nach Hause geschickt werde?! Zeitkonto besteht…
        LG

      2. Jasjas

        Ihr arbeite privat als Betreuungskraft.
        Nun ist es so ,dass meine Patientin ins Krankenhaus muss. Muss ich die fehlenden Tage dann nacharbeiten?
        Dann ist es noch so ,dass ,seitdem dieZeitumstellung ist sie sehr früh ins Bett geht undich die 40 Std Woche gar nicht erfülle . Muss ich die Zeit nacharbeiten, obwohl ich nach Hause geschickt werde?! Zeitkonto besteht…
        LG

  44. JW

    Hallo,

    Zu mir ich arbeite seit 4 Jahr neben meinem Studium in einem Betrieb auf 450 Euro Basis mit einem Stundenlohn von 12 Euro pro Stunde. Ich habe in der Regel mindestens 8 Stunden in der Woche gearbeitet.

    Nun hat mir mein Arbeitgeber gesagt er bräuchte meine Arbeit nicht und das schon in der zweiten Woche in folge ( Obwohl ich immer zur Verfügung stand). Mein Gehalt ist dementsprechend geschrumpft. Ich bin aber finanziell darauf angewiesen.

    Was kann ich nun tun ? Habe ich einen Anspruch auf Vergütung? Habe ich die Möglickeit eine andere Stelle zu suchen ohne sein Einverständnis? Oder gar ein Kündigungsgrund?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo JW,

      da Ihr Arbeitgeber die Minusstunden selbst verursacht hat, indem er Ihnen nicht genügend Arbeit gegeben hat, sollte er die fehlende Arbeitsstunden üblicherweise nicht verrechnen dürfen. In der Regel sollten Sie also einen Anspruch auf die Vergütung Ihrer normalerweise abgeleisteten Arbeitszeit haben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob das für Ihren Fall zutrifft.

      Lohnrückstand kann als Kündigungsgrund angegeben werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. wolfgang

    wir haben seit januar 2017 ein neuen arbeitsvertrg unterschrieben.
    montl. 160Std. 8std ohne pause, bei 9,25€ (20AT)
    da es im hotelwesen kein sonn und feiertag gibt, sind auch diese tage im dienstplan einbezogen.
    arbeit muß ja gemacht werden-
    da ist es gebe das wir über die 160std. drüber kommen.
    Beisp.: 160std. soll – stemelkarte: 174std ist, pausen abgezogen, währe mehrarbeit: 14std.
    aber: es werden einfach die soll std. auf 176 also 22AT erhöht (ohne gegenseitiger absprache) und schon ergibt es ein minus von 2std.
    wiederholtem mündlichen widerspruch wurde zur erklärung gegeben .es ist zu richtig es muß zusein
    unsere rechnung ergibt stand 11.2017 , 115 std .die der firma 10,2std.plus
    was währe ihr rat wie vehalte wir uns weite das jahr geht zu ende,
    mfg.
    wolfgangchris

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgang,

      wir dürfen Ihnen hier leider keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  46. Kieler wolfgang

    wir haben seit januar 2017 ein neuen arbeitsvertrg unterschrieben.
    montl. 160Std. 8std ohne pause, bei 9,25€ (20AT)
    da es im hotelwesen kein sonn und feiertag gibt, sind auch diese tage im dienstplan einbezogen.
    arbeit muß ja gemacht werden-
    da ist es gebe das wir über die 160std. drüber kommen.
    Beisp.: 160std. soll – stemelkarte: 174std ist, pausen abgezogen, währe mehrarbeit: 14std.
    aber: es werden einfach die soll std. auf 176 also 22AT erhöht (ohne gegenseitiger absprache) und schon ergibt es ein minus von 2std.
    wiederholtem mündlichen widerspruch wurde zur erklärung gegeben .es ist zu richtig es muß zusein
    unsere rechnung ergibt stand 11.2017 , 115 std .die der firma 10,2std.plus
    was währe ihr rat wie vehalte wir uns weite das jahr geht zu ende,
    mfg.
    wolfgangchris

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgangchris,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen. Prinzipiell muss eine Erhöhung der Arbeitstage vertraglich festgehalten werden, eine Erhöhung ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer ist in der Regel nicht zulässig. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Sabine

    Hallo ich arbeite als Verkäuferin mit einem Teilzeitarbeitsvertrag (bin nun schon 11 Jahre dort)
    Die Regelmäßige Wöchentliche Arbeitszeit beträgt im durchschnitt 22,5 Stunden(4 und 5 Sichten im Wechsel) die erstrecken sich auf die tage von Montag bis Samstag.
    Nach dieser Stundenzahl richtet sich die Vergütung.
    Die Tägliche Arbeitszeit richtet sich nach den Öffnungszeiten und der Einteilung der Schichten.
    Das Unternehmen ist berechtigt,eine anderweitige Verteilung der Arbeitszeit mit einer Ankündigungsfrist von 2 Tagen im Voraus vorzunehmen .
    Die Arbeitszeit kann aus betrieblichen Gründen auf mehrere Wochen zwischen 18 und 27 Stunden pro Woche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ungleichmäßig verteilt werden.
    Der Mitarbeiter ist verpflichtet,bei Einhaltung einer Vorherigen Ankündigungsfrist von mindestens 3 Tagen maximal 10 Überstunden pro Woche zu leisten.
    Mehr-oder Minder-arbeit in den einzelnen Monaten wird in ein,für den Mitarbeiter geführtes Arbeitszeitkonto eingestellt und wird bis zum Jahresende ausgeglichen.
    Saldierungszeiträume sind jeweils die Zeiträume vom 01.01 bis 30.06 und vom 01.07 bis 31.12 des jeweiligen Jahres.
    Rumpfzeiträume werden anteilig berechnet.
    Abzugeltende Mehrarbeit wird ein Stundenlohn in Höhe von 7,60 Euro vergütet.

    1. Die Ankündigungsfrist von 2 Tagen wegen der Arbeitszeit Verteilung wird nicht gemacht
    (Wir wollen unsere Stundenzahl erreichen und werden oft nicht so eingeteilt das wir sie bekommen bzw erreichen können)
    2.Die Ankündigungsfrist von 3 Tagen wegen der Überstunden wird nicht gemacht(wir machen meistens von uns aus Überstunden)
    3.Wir hatten eine Monatliche Stunden-zeit von 97 Stunden zu erreichen
    was wir ohne unserem Verschulden öfter nicht erreichen konnten:
    Entweder war ein Feiertag dabei oder wir wurden nicht so eingeteilt das wir sie erreichen konnten
    ( aber dennoch haben wir sie auch geschafft mit den berechneten 4,5 und 5 Stunden in der Woche).
    4. Ab 2017 müssen wir nun im Monat nur noch 96 Stunden erreichen
    und Seltsamerweise schaffen wir es nun ohne Überstunden gar nicht mehr so recht, sie zu bekommen obwohl wir nun 1 Stunde weniger benötigen.
    Was wir alle nicht so ganz verstehen.

    Nun meine Fragen:
    Kann Der Chef die Minus Stunden nun wirklich von unseren Überstunden abziehen?
    Darf Er auch von den Vorangegangen Monaten Die Minusstunden mit einbeziehen
    bzw abziehen von unseren Überstunden?
    Gibt es eine Ablaufzeit für Minusstunden
    bzw das sie zum Beispiel nach einer Zeit Verfallen sind wenn ja, nach welcher Zeit bzw Frist sind sie Verfallen)?
    Im Vertrag steht das Die Überstunden mit 7.60 Euro(was unser damaliger Stundenlohn war) berechnet werden,
    Ist dies Fakt bzw. stehen die 7,60 Euro fest da es im Vertrag steht oder kann es sein das es nun nach dem neuen Stundenlohn berechnet wird ( 8,84 Euro)?
    Er möchte nun Die anderen Minusstunden von den Vorangegangenen Monaten von unseren Überstunden abziehen ( da nun seid November zwei Kolleginnen fehlen) machen wir von uns aus diese Überstunden
    und für die Minusstunden waren wir selbst nicht verantwortlich
    Wir wollten immer auf unsere Stunden kommen.
    Wie verhält es sich in dieser Situation bzw. wie wird es berechnet
    was ist erlaubt?
    Letzte Frage zwecks meines Urlaubes:
    Ich habe noch 4 Tage Urlaub übrig,
    da nun 2 Kolleginnen fehlen fragte ich ob ich sie Ausgezahlt haben kann
    Wie wird das Gerechnet bzw. Berechnet?
    Was für eine Summe muss ich bei den Urlaubstagen rechnen?

    Dankeschön
    Mit Freundlichen Grüßen
    S.W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      sofern ein Arbeitszeitkonto existiert, dürfen in der Regel vom Arbeitgeber verschuldete Minusstunden nicht angerechnet werden.

      Der neue Mindestlohn von 8,84 Euro muss spätestens zum 1.Januar 2018 umgesetzt werden. Bis zum 31.12.2017 herrscht noch eine Übergangsregelung.

      Was Ihren Urlaubsanspruch und die Auszahlung von Urlaubstagen angeht, kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  48. lisa

    Hallo,
    Ich habe zum 2.11 die stelle kurzfristig gewechselt – da der Standort an dem ich eingeplant war noch eine Baustelle war wurde mir gesagt dass ich solange an einem anderen Standort eingelernt werde. Ich war damit einverstanden. Nun hat mein Arbeitgeber 1 1/2 Wochen benötigt um mir einen Standort zu nennen. Ich habe täglich angerufen und gefragt wo ich zum arbeiten bzw einlernen hin muss- ich wurde aber immr vertröstet und solle mich am nächsten Tag nochmal melden. Nun habe ich festgestellt dass mir dafür minusstunden eingetragen wurden. Wie kann ich das ansprechen ohne direkt auf die Füße zu treten da ich ja erst seit kurzem bei der stelle begonnen habe und es mir dort sonst sehr gut gefällt.
    Danke schon mal für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lisa,

      vom Arbeitnehmer nicht-verschuldete Minusstunden dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitszeitkonto besteht. Wenden Sie sich an die Personalabteilung, um die Angelegenheit zu klären. Bei Fragen im Einzelfall, können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  49. Lars

    Die Öffnungszeiten wurden verkürzt und der Personaleinsatz durch unseren Vorgesetzten funktioniert nicht. Eine Teilzeit-Kollegin häuft Überstunden an (durch falsche Einsatzplanung) und ich Minusstunden. Allein wegen der generellen Öffnungszeiten und auch immer wieder vorkommenden spontanen Kürzung der ÖZ bin ich gezwungen, jede Woche 2 bis 10 Minusstunden anzuhäufen. Das summiert sich natürlich. Allein wenn jemand krank ist und ich einspringe, kann ich diese verringern. Dann muss ich allerdings bis zu 8 Tage am Stück durcharbeiten. Ich hab schon mehrfach darauf hingewiesen, dass mir das nicht gefällt, dass ich jede Woche Minusstunden machen MUSS. Aber es wird ignoriert.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lars,

      vom Arbeitnehmer nicht-selbstverschuldete Minusstunden dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Arbeitszeitkonto existiert. Streitet der Arbeitgeber ab, die Minusstunden (durch falsche Planung) selbst verschuldet zu haben, empfiehlt es sich, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  50. Marco

    Hallo
    Ich möchte mein Job kündigen,firstgerecht kündigen.Da in den letzten Monaten kaum arbeit da war und der Chef uns immer nach Hause geschickt hat,habe ich nun Minusstunden.
    Darf mein Chef mir diese Minusstunden vom Gehalt abziehen oder muss ich so lang da bleiben bis die Stunden auf 0 sind?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marco,

      vom Arbeitnehmer nicht-selbstverschuldete Minusstunden dürfen in der Regel nicht angerechnet werden. Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

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