Am 1. Januar 2015 wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Bis Dezember 2017 waren noch einige Übergangsregelungen aktiv, mittlerweile gilt der Grundlohn jedoch, abgesehen von einigen Ausnahmen, flächendeckend. Die gesetzliche Grundlage bildet das Mindestlohngesetz (MiLoG).
Doch wie ist der Mindestlohn bei Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) geregelt? Gilt auch hier das MiLoG? Der vorliegende Ratgeber verrät es Ihnen. Hier erfahren Sie nicht nur, warum beim Mindestlohn für Zeitarbeit zwischen Ost und West unterschieden werden muss. Sie werden auch darüber aufgeklärt, welche Rolle geltende Tarifverträge spielen.
Inhalt
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Kompaktwissen: Mindestlohn bei Zeitarbeit
Zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kam es in Deutschland im Jahr 2015.
Ja, mittlerweile müssen auch Zeitarbeiter einen Lohn erhalten, welcher mindestens der gesetzlichen Lohnuntergrenze entspricht. Wie hoch dieser aktuell ausfällt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Bei diesen Begriffen handelt es sich um Synonyme. Informationen rund um die Zeitarbeit finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Die Definition von Zeitarbeit
Zeitarbeit, welche auch Leiharbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung genannt wird, bezeichnet eine Arbeitsform, die sich durch ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Entleihfirma definiert.
Der eigentliche Arbeitsvertrag wird dabei zwischen dem Beschäftigten und dem Zeitarbeitsunternehmen geschlossen. Dieses entleiht den Vertragspartner dann an Firmen, die selbst eine Geschäftsbeziehung zu ihr halten. Entsprechend wird die Vergütung des Arbeitnehmers auch von der Zeitarbeitsfirma übernommen, die als eigentlicher Arbeitgeber fungiert.
Aus Arbeitnehmerperspektive bietet diese Arbeitsform so einige Vorteile. Die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen ermöglicht oft einen leichten Einstieg in ein Unternehmen, dem durchaus eine spätere Übernahme folgen kann. So erhalten auch Personen ohne starke berufliche Qualifikationen eine Perspektive, deren Bewerbungen sonst eher erfolglos sind.
Gewisse Nachteile gibt es natürlich auch. Durch die meist befristete Entleihung besteht die Gefahr, dass zu keinem der Entleihunternehmen eine enge Bindung aufgebaut wird. Dazu kommt, dass festangestellte Mitarbeiter oft mehr verdienen als diejenigen, welche über einen Verleihbetrieb herangeholt werden. Gibt es also keinen Mindestlohn für Leiharbeiter?
Bei Leiharbeit ist der Mindestlohn anders geregelt
In der Tat existiert eine Form von Mindestlohn bei Zeitarbeit. Die Grundlage bildet in diesem Moment jedoch nicht das MiLoG. Mindestlohn für Zeitarbeiter begründet sich auf den sogenannten Verordnungen über eine Lohnuntergrenze, die im Sinne von § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Arbeitgeberverbänden der Leiharbeit beschlossen werden. Dabei ist es wichtig zu wissen:
- Jede Verordnung zur Lohnuntergrenze ist befristet und wird durch einen Nachfolger abgelöst, welcher die Lohnhöhe an die Wirtschaftsveränderungen anpasst.
- Es wird differenziert zwischen Ost und West. Folglich fällt die Lohnuntergrenze und damit der Mindestlohn bei Leiharbeit in den alten Bundesländern für gewöhnlich höher aus, als es in den neuen Bundesländern der Fall ist.
- Vereinbarte Grenzen sind direkt an gültige Tarifverträge gekoppelt.
Die Entwicklung vom für Zeitarbeit vorgeschriebenen Mindestlohn zeigt die Tabelle im Folgenden. Dabei wird auch das Ost-/West-Gefälle sichtbar, welches am 1. April 2021 durch Angleichung entfallen ist.
Zeitraum | West | Ost |
---|---|---|
04/2018 - 12/2018 | 9,49 € | 9,27 € |
01/2019 - 03/2019 | 9,49 € | 9,49 € |
04/2019 - 09/2019 | 9,79 € | 9,49 € |
10/2019 - 12/2019 | 9,96 € | 9,66 € |
01/2020 - 08/2020 | keine Regelung zum Mindestlohn in der Zeitarbeit | |
09/2020 - 09/2020 | 10,15 € | 9,88 € |
10/2020 - 03/2021 | 10,15 € | 10,10 € |
Ost-West-Angleichung seit April 2021 | ||
04/2021 - 03/2022 | 10,45 € (bundesweit) | |
04/2022 - 12/2022 | 10,88 € (bundesweit) | |
10/2022 - 03/2023 | 12,43 € (bundesweit) | |
04/2023 - 12/2023 | 13,00 € (bundesweit) | |
01/2024 - 03/2024 | 13,50 € (bundesweit) | |
04/2024 - 10/2024 | kein Branchenmindestlohn | |
11/2024 - 02/2025 | 14,00 (bundesweit) | |
03/2025 - 09/2025 | 14,53 € (bundesweit) |
Jede Zeitarbeitsfirma muss sich an geltende Lohnuntergrenzen halten. Sind Sie entsprechend angestellt, verdienen aber unter der gültigen Grenze, sollten Sie den Missstand kommunizieren. Zeigt sich ein Unternehmer dabei nicht einsichtig, hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht bei der Angelegenheit.
Muss eine Erhöhung des Tarifslohns schriftlich belegt werden durch eine Vertragsänderung ? Oder reicht es wenn sie nur in der Lohnabrechnung geändert wird. Es handelt sich um die Untergrenze, doe ab 01.01.2024 gilt ?
Wenn sich der Mindestlohn wirklich erhöht, bewerben sich auch mehr in den Zeitarbeitsfirmen.
In meiner letzten Zeitarbeitsfirma hieß es, dass man nach 6 Monaten eine Mindeslohnerhöhung gebe. Ist nicht passiert. War 9 Monate in der Zeitarbeitsfirma.
Ich bin gerade in einer Umorientierung bei meiner Karriere und würde gerne als Quereinsteiger in einer anderen Branchen anfangen. Es ist allerdings nicht so einfach, da viele Voraussetzungen immer gefordert werden. Gut zu wissen, das man mit Zeitarbeitsfirmen einfacher ist, in ein Unternehmen anzufangen, was auch die Position verlängern könnte.
Wenn man sich überlegt, daß ich vor 22 Jahren 18,50 DM/h bei der Zeitarbeit verdient habe, steht das in keinem Verhältnis. Heute verdiene ich 10,62 €/h, nehme ich den Umtauschsatz 2 sind es 21,24 DM/h und das nach 22 Jahren. Na ja, in den 60igern haben die Leute Eigenheime gebaut, heute bilden sie Wohngemeinschaften. Übrigens die Lebensmittelpreise sind mitlerweile 1:1, kann ich nachweisen, da ich seit vielen Jahren Haushaltsbuch führe. Mir geht es nur gut, da ich in den paar guten Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und abgezahlt habe. Mal sehen wie lange noch, dann werde ich auch da geschröpft.
Ich wusste nicht, dass der Mindestlohn bei Zeitarbeit anders geregelt wird. Ihren Ausführungen nach muss sich jede Zeitarbeitsfirma an diese Lohnuntergrenzen halten. Vielen Dank für die vielen Informationen zur Vergütung bei Zeitarbeit.
Wann wird dieser Wahnsinn mit Zeitarbeit aufhören. Interne Verträge zwischen den Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen verhindern Festverträge und somit dem Mehrverdienst des Arbeitnehmers. Mit dem Mindestlohn ist es nicht möglich das nötigste selbständig zu finanzieren…Miete, Energie, Beiträge für Kindergärten, Vereine, Auto und Versicherungen, empfohlene Vorsorge für Rente durch Riester und Co, Urlaub zum erholen, bei getrennt lebenden Eltern ist der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder nicht zahlbar. Zu guter letzt benötigt man Nahrungsmittel, hin und wieder Kleidung oder Rücklagen für defekte Geräte….wer soll denn das bitte alles stemmen mit höchstens 1200 € netto, denn mehr kann man nicht verdienen, durch dubiose Zeitkonten und seltsame Vereinbarungen über die Monatliche „Vollzeit“… sogar Urlaubstage können vom AT genutzt werden, falls er mal nichts für den AN zutun hat….
Gut zu wissen, dass es in der Zeitarbeit andere Regelungen zum Mindestlohn gibt. Es war mir auch nicht klar, dass noch immer ein Ost-West-Gefälle in diesem Bereich gibt. Für meine Bachelor-Arbeit beschäftige ich mich momentan mit dem Thema und werde mich noch weiter informieren.