In vielen Ländern Europas gibt es mittlerweile beim Lohn eine Untergrenze, die nur in bestimmten Situationen unterschritten werden darf. So gilt auch in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Anders sieht es jedoch in puncto Mindesteinkommen in der Schweiz aus.
Im Folgenden erfahren Sie, warum es bisher in der Schweiz keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, aber in einigen Kantonen trotzdem nicht darauf verzichtet werden muss. Dazu wird beleuchtet, wie die aktuelle Diskussion um den Mindestlohn in der Schweiz unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführt wird.
Inhalt
Kompaktwissen: Mindestlohn in der Schweiz
Nein, es existiert keine gesetzliche Lohnuntergrenze in der Schweiz.
Viele Schweizer waren in einer Volksabstimmung gegen die Einführung eines Mindestlohns, weshalb es nicht dazu kam. Informationen zu den Pro- und Contra-Argumenten beim Mindestlohn finden Sie in unserem Ratgeber dazu.
Diese Option besteht. In einigen Kantonen, wie z. B. Neuenburg, gibt es bereits eine Lohnuntergrenze, da Gewerkschaften wiederholt eine solche forderten.
Der Schweizer Mindestlohn ist regionsabhängig
Tatsächlich gibt es keine nationale Regelung, wie viele Schweizer Franken ein Arbeitgeber in der Schweiz seinen Angestellten zahlen muss. Prinzipiell können sich Beschäftigte also auf kein landesweites Gesetz berufen.
Oft folgen solche regionalen Regelungen zum Mindestlohn in der Schweiz einer Abstimmung, die zuvor auf Volksebene abgehalten werden.
So beschloss das für Neuenburg zuständige Parlament schon im Jahr 2015 das entsprechende Gesetz. Bis zuletzt hatten sich Arbeitgeberverbände jedoch vehement dagegen gewehrt, was die abschließende Entscheidung des Bundesgerichts jedoch nicht verhindern konnte. Ob Sie als Arbeitnehmer den Mindesstundenlohn in der Schweiz erhalten, ist also davon abhängig, in welchem Kanton sich ihr Arbeitsplatz befindet.
Entsprechend ist es sinnvoll, sich vor dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrages zu informieren. Besteht eine regionale Regelung, sind Arbeitgeber darauf hinzuweisen, wenn sie diese missachten.
Nationale Reaktionen auf individuelle Mindestlohnregelungen
Der Mindestlohn in der Schweiz wird aktuell weiterhin heiß diskutiert. Entscheidungen wie diese, die den Kanton Neuenburg betreffen, sorgen nämlich durchaus für Furore. So stößt sich beispielsweise der Neuenburger Mindestlohn in der Schweiz an dem Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie. Das Problem dabei ist:
- Der Vertrag garantiert ungelernten Fachkräften 3400 Schweizer Franken bei einer 42-Stunden-Woche.
- Zunächst fällt auf, dass dieser Wert unter dem Mindestlohn liegt, der durch das Bundesgericht für den Kanton beschlossen wurde.
- Der Gesamtarbeitsvertrag bietet jedoch mehr Urlaubstage, ein dreizehntes Gehalt und deutlich mehr bezahlte Feiertage.
Betroffene sind entsprechend verwirrt und fragen sich: Welche Regelung gilt jetzt? Hier müssen die Gesetzgeber klarere Anweisungen herausgeben, um solche Verwirrungen zu vermeiden.