Mindestlohn in Österreich: Wird pro Stunde ein Grundgehalt gezahlt?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mindestlohn pro Stunde: In Österreich gibt es kein Mindestlohngesetz wie in Deutschland.
Mindestlohn pro Stunde: In Österreich gibt es kein Mindestlohngesetz wie in Deutschland.

In Deutschland profitieren viele Arbeitnehmer bereits seit Januar 2015 vom gesetzlichen Mindestlohn, der mittlerweile bei 12,82 Euro (Stand: Januar 2025) pro Stunde liegt (Brutto). Viele europäische Länder nutzen inzwischen ein ähnliches Modell und achten darauf, dass beim Lohn eine bestimmte Grenze nicht unterschritten wird.

Doch wie sieht es beim südlichen Nachbarn Österreich in puncto europäischer Mindestlohn aus? Das Grundgehalt im Alpenstaat ist das Thema dieses Ratgebers. Hier erfahren Sie, ob ein gesetzlicher Mindestlohn in Österreich für Arbeitnehmer gilt, in welchen Branchen die besten Gehälter gezahlt werden und welche Bonuszahlungen noch zur finanziellen Zufriedenheit beitragen können.

Kompaktwissen: Mindestlohn in Österreich

Wird ein Mindestlohn in Österreich gezahlt?

Nein, in Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn.

Existieren andere Vorschriften zur Mindestvergütung?

Ja, die gibt es tatsächlich. In Österreich ist meist in Tarifverträgen festgehalten, wie viel Arbeitnehmer mindestens verdienen müssen.

Welche Alternativen zum Mindestlohn gibt es in Österreich?

Einige österreichische Arbeitgeber bezahlen ihren Mitarbeitern zwar keinen Mindestlohn, dafür profitieren diese jedoch stattdessen häufig von Sonderzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Das Mindestgehalt ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt

Ein gesetzliches Mindesteinkommen ist in Österreich tatsächlich nicht vorgeschrieben, weshalb Unternehmer prinzipiell selbst entscheiden können, wie viel sie ihren Angestellten zahlen. Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass in bestimmten Branchen nicht Untergrenzen gelten.

So kann eine Art Mindeststundenlohn in Österreich durch festgelegte Kollektiv­verträge bestehen. Dieser kann beispielsweise eine Lohnuntergrenze bei 1.500 Euro Brutto definieren. Betroffene Arbeitgeber halten sich dann für gewöhnlich an existierende Vorgaben.

In einigen Bereichen gelten zudem festgelegte Gehaltssätze. Hier ist es ratsam, wenn sich Bewerber im Vorhinein darüber informieren, ob das auch bei ihrer Wunschstelle der Fall ist. Da kein gesetzlicher Mindestlohn in Österreich vorliegt, sind Arbeitssuchende grundsätzlich gut damit beraten, Verträge vor dem Unterschreiben genau auf den Lohn zu prüfen. Unklare Fragen sind mit dem Personaler zu klären, wie beispielsweise:

  • Gibt es eine stündliche Bezahlung oder ein monatliches Grundgehalt?
  • Sind Boni durch Prämien oder ähnlichem möglich?
  • Wie werden Überstunden vergütet?

Neben der eigentlichen Stelle und der dazugehörigen Branche entscheiden oft auch die Qualifikationen des Bewerbers darüber, wie hoch er entlohnt wird. Kommt jedoch ein tarifvertraglich festgelegter Mindestlohn in Österreich zum Einsatz, können Betroffene sicher sein, dass eine bestimmte Grenze nicht unterschritten wird.

Empfehlenswerte Wirtschaftszweige

Ein Mindestlohntarif kann in Österreich durch bestimmte Verträge vorliegen.
Ein Mindestlohntarif kann in Österreich durch bestimmte Verträge vorliegen.

Es zeigt sich, dass auch ohne Mindestlohn in Österreich, bestimmte Berufe Sicherheit durch ein vertragliches Grundgehalt bieten können.

Bestimmte Unternehmen zeigen sich dabei weitaus großzügiger als andere. Bewerber, die beispielsweise Stellen im Banken- und Versicherungsbereich ergattern können, profitieren in der Regel von höheren Gehältern.

Ähnlich überdurchschnittlich werden Arbeitnehmer in Bereichen bezahlt, die zur Chemie- bzw. Pharmaindustrie gehören. Diese Branchen zeichnen sich zudem für ihre Stabilität aus, dadurch dass dauerhaft Nachfrage nach Beschäftigten besteht. Nicht zuletzt steht auch der IT-Bereich lohntechnisch gut da. Auch ohne gesetzlichen Mindestlohn in Österreich liegen Gehälter in dieser Branche oft über dem Durchschnitt.

Durch geltende Arbeits- bzw. Tarifverträge können jedoch auch Berufe in anderen Bereichen hohe Grundgehälter bieten. Interessierte können sich im Internet ein Bild von Durchschnittsgehältern machen und anhand ihrer eigenen Qualifikationen einschätzen, wie viel ihnen zusteht. Nicht selten erkundigen sich Personaler auch nach Wunschgehältern. Dabei ist darauf zu achten, nicht zu viel oder zu wenig zu verlangen, wobei sich am für die Branche typischen Durchschnitt zu orientieren ist.

Sonderzahlungen zum Mindestlohn

Erhalten Arbeitnehmer keinen Mindestlohn in Österreich, können vorhandene Sonderzahlungen einen Beruf trotzdem attraktiver erscheinen lassen. So erklären sich einige Arbeitgeber dazu bereit, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zu zahlen. Dabei handelt es sich aber in der Regel um freiwillige Boni. Ein Tarifvertrag kann jedoch auch dafür sorgen, dass ein Anspruch darauf besteht.

Auch diesbezüglich kann es für Bewerber sinnvoll sein, sich im Vorhinein zu informieren. Bestimmte Unternehmen zahlen nicht nur einen gewissen Mindestlohn in Österreich, sondern können auch mit solchen Sonderzahlungen aufwarten. Das ist durchaus branchenabhängig. Entscheidend ist aber auch, wie wirtschaftlich ein Unternehmen arbeitet und wie es finanziell gestellt ist.

Einige Unternehmer gönnen ihren Mitarbeitern sogar Boni, wenn ein Geschäftsjahr besonders gut gelaufen ist. Auf diese können sich Beschäftigte aber nicht grundsätzlich verlassen, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen. Es zeigt sich jedoch: Auch ohne gesetzlichen Mindestlohn in Österreich können Arbeitnehmer durchaus finanziell gut dastehen. Diese sollten nur darauf achten, sich vor dem Unterschreiben eines Vertrages gut zu informieren.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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