Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz und der damit verbundene Grundlohn, welcher mittlerweile 12,82 Euro (Stand: Januar 2025) brutto pro Stunde beträgt. Dieser gilt für verschiedene Branchen und Jobhierarchien.
Interessant ist dabei die Lage der Minijobber. Es stellt sich die Frage: Sorgt auch geringfügige Beschäftigung dafür, dass Mindestlohn gezahlt wird? Hier erfahren Sie, wie der Mindestlohn beim Minijob geregelt ist, wenn die Gehaltsgrenze bei 556 Euro im Monat liegt. Dazu begutachten wir die Lage der Minijobs in Deutschland und verraten, ob sich Arbeitgeber grundsätzlich an geltende Gesetze halten.
Inhalt
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Kompaktwissen: Mindestlohn im Minijob
Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Gehalt eine Grenze von 556 Euro (Stand: Januar 2025) in der Regel nicht überschreiten darf. Die Lohnobergrenze stieg davor zuletzt im Januar 2024 auf 538 Euro – von ursprünglich 450 Euro.
Auch geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten. Dieser liegt aktuell bei 12,82 Euro brutto pro Stunde (Stand: Januar 2025).
Um noch als Minijobber angesehen zu werden, dürfen Sie monatlich höchstens 43,3 Stunden (Stand: Januar 2025) arbeiten, wenn Sie den Mindestlohn bekommen.
Geltende Gesetzeslage: Mindestlohn ist auch bei einem Minijob Pflicht
Tatsächlich spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob ein Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle besetzt oder als Minijobber höchstens 556 Euro im Monat verdient: Der Gesetzgeber verlangt, dass der Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte ebenso gezahlt werden muss, wie es bei anderen Jobpositionen der Fall ist.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die den Mindestlohn betreffen und auch vor Minijobs nicht haltmachen. So dürfen geringfügig Beschäftigte keinen Mindestlohn erwarten, wenn Sie noch nicht volljährig sind. Denn nur diejenigen, welche das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben, besitzen laut Mindestlohngesetz auch einen Anspruch.
Davon abgesehen gilt jedoch grundsätzlich in jedem Minijob der Mindestlohn. Doch halten sich auch alle Arbeitgeber daran? Der nächste Abschnitt beleuchtet die Lage auf dem Arbeitsmarkt diesbezüglich etwas genauer und zeigt, ob sich der Mindestlohn im Minijob behaupten konnte.
An den Mindestlohn im Minijob wird sich nicht immer gehalten
Der Mindestlohn, der für geringfügige Beschäftigung wie für festangestellte Vollzeitkräfte vorgegeben ist, wird auch von den meisten Arbeitgebern bezahlt. So fordert es schließlich der Gesetzgeber.
Bei Verstößen drohen unter anderem Geldbußen für die Unternehmer. Interessant sind diesbezüglich deshalb die Ergebnisse einer Studie des WI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2016:
- Demnach erhalten etwa 14,5 Prozent der befragten Arbeitnehmer mit Minijobs nicht den gesetzlichen Mindestlohn.
- Doch nicht nur in Bezug auf den Mindestlohn sind im Minijob Defizite zu erkennen: So erhält ein gutes Drittel der Studienteilnehmer keinen bezahlten Urlaub und auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Minijobber sollten darauf achten, den Mindestlohn auch für ihren Minijob zu erhalten. Ist dies nicht der Fall, kann es helfen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn sich der Chef querstellt.
Unternehmer sollten sich jedoch gut überlegen, ob sie sich weigern wollen, den Mindestlohn beim Minijob zu zahlen. Geldbußen können Höhen von bis zu 500.000 Euro erreichen. Dazu ist es möglich, dass es über einen bestimmten Zeitraum zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge kommt. 538-Euro-Minijobber haben zudem bis zu drei Jahre nach nicht gezahltem Mindestlohn das Recht, zu klagen. Erst dann verfallen die bestehenden Ansprüche.
Hallo, ich arbeite als Aushilfe im Verkauf, und habe auch Verkäuferin gelernt.
Mir wird der Mindestlohn bezahlt.
Ich habe im selben Unternehmen schon als Verkäuferin und Filialleiterin gearbeitet. Ist es rechtens mir nur den Mindestlohn zu zahlen?
Das Unternehmen zahlt für Teil- und Vollzeitbeschäftigte einen überdurchschnittliches Gehalt, Tarif. Daher die Frage, habe ich Anrecht auf meinen Stundenlohn den ich auch als Vollzeit Verkäufer hatte?
Ich mache genau die gleichen Tätigkeiten.
Ich bin Rentner und habe einen 450 Euro Job im Fahrdienst. Wan beginnt meine Arbeitszeit mit dem besteigen des Fahrzeugs odererst beim ersten Einstieg des abzuholenden
Hallo,
ich arbeite für eine Stromnetzagentur und bekomme für das Ablesen pro Zähler 0,40 cent bzw.0,75cent für Einzelzähler. Als 450,- Euro Jobber wird die Bezahlung nach Zähler und nicht nach der tatsächlich benötigten Zeit abgerechnet. Ich komme also bestenfals auf 7,90 €- 8,40€ Stundenlohn.
Ist diese Abrechnungsweise rechtens?
M.f.G
Hallo,
Ich arbeite in einer Autovermietungs Firma, und möchte wiesen wie das mit dem Urlaub und Krankheiten geregelt ist wenn ich auf Stunden Basis bezahlt werde, möchte jetzt Urlaub nehmen aber keiner kann mir sagen wie es geregelt ist wieviel Stunden für einen Urlaubs Tag berechnet werden. Ich war letzte Woche krank geschrieben und da kann mir auch keiner sagen wie es geregelt wird und die Stunden bezahlt werden vollwertig.
Hallo Mira,
laut § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche jährlich mindestens 24 Werktage Jahresurlaub. Urlaub wird normalerweise in Tagen und nicht in Stunden gewährt. Während dieser Zeit hat der Beschäftigte Anspruch auf das normale Gehalt.
Wie sich dies in Ihrem Fall verhält, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin seit 2jahren Rentner und habe als Gfb gearbeitet, im April bin ich über die 900 euro Grenze gekommen,aufgrund eines Fehlers meiner PDL die mir Stunden berechnet hat die ich im November geleistet habe. Darauf hin wurde ich bei der Minijobbörse einfach abgemeldet. Mein AG hat mich nicht informiert auch würden an den weiteren Monaten Sozialabgaben abgezogen. Ist das rechtens?
Hallo Eva S.,
Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen am besten an die Minijob-Zentrale und fragen dort noch einmal nach, wie das gehandhabt wird. Diese sollten in der Lage sein, Sie individuell zu Ihrer Situation zu beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo , ob ich als 450 eu jobberin arbeite,überstunden machen muss , wenn ich nicht möchte?In Arbeitsvertrag steht nichts davon.Danke.
Hallo ILONA,
grundsätzlich sind Arbeitnehmer nur dazu verpflichtet, Überstunden zu machen, wenn dies für den Erhalt der Firma in einer absolut notwendig ist, bspw. in einer unvorhergesehenen Notsituation.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
leider konnte ich nirgendwo erfahren, ob ich als 450,- € Jobber und auch an Feiertagen arbeiten muß
(Tankstelle) anspruch auf einen Feiertagszuschlag habe. Z.B Pfingsten, Christi Himmelfahrt oder 1 Mai.
Hallo Hannelore,
einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlag gibt es nicht, allerdings muss der Arbeitgeber Minijobber, Teil- und Vollzeitkräfte gleich behandeln. Das heißt, zahlt ein Arbeitgeber den Teilzeitkräften einen Feiertagszuschlag, so sollten diesen auch Minijobber erhalten. Im Einzelfall kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht verbindlich sagen, was Ihnen zusteht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin im Fahrdienst tätig. Darf nur 6 STUNDEN täglich arbeiten, da ich erwerbsminderungsrente beziehe. Meine Frage; mir wurde vom Chef gesagt, das im Mindestlohn das Wheinachtsgeld mit drin ist.!!! Hat er recht?
Das ist immer unterschiedlich, ich arbeite bei einer großen Supermarktketten, die allerdings in meiner Filiale franchise ist , also der Laden gehört einer Privat Person. Wir haben einen Corona Bonus bekommen und bekommen zu Weihnachten und im Sommer immer Wahren Gutscheine zum Lohn dazu. Aber es kann sein, dass das optional ist und nicht gesetzlich fest gegeben.
Es ist wieder einfach die Bevormundung durch denm Staat, welche hier zu gut gemeint ist.
Ich als Rentner mit Eigentumswohnung und sehr guter Rente mache eine Hausmeistertätigkeit im eigenen Objekt. Dies nicht aus finanzieller Not, sondern um das Grundstück ordentlich zu halten.
Mich interessiert hier kein Mindestlohn oder ähnliches.
Da aber die Hausvewaltung, worüber letztlich die Bezahlung läuft, nun Stundenzettel usw. von mir fordert, werde ich das wohl nicht mehr tun.
Also durch den asozialen Gutmenschenstaat wir auch hier vernüftiges Arbeiten erschwert.
Warum kann man sich nicht gegen dass ständige „Schützen“ durch den Staat wehren.
Lieber Herr Schmidt,
bitte bedenken Sie dabei, dass es Menschen gibt, für die der gesetzliche „Schutz“ eine Hilfe, sogar eine Notwendigkeit darstellt.
Ihr Einsatz im Objekt ist sehr löblich.
Gibt es denn keine Möglichkeit, mithilfe einer eidesstattlichen Erklärung oder Ähnlichem in Ihrem Sonderfall eine Befreiung von den Nachweisen einzufordern/zu beantragen?
In der Erklärung könnten Sie versichern, dass die Höhe Ihres Gehaltes nicht geprüft werden müsse, da Sie nicht auf den Mindestlohn bestünden?
Das Leben mag manchmal aufwendig und umständlich sein, bis die Angelegenheit geregelt ist, aber für Sie sollte sich doch ein Weg finden. Immerhin haben Sie garantiert mehr Lebenserfahrung als ich und ich wage zu behaupten, es gibt immer einen Weg und wenn man fragt, sind viele Menschen hilfsbereit, sogar die widerwilligen.
Sie können es doch einfach ehrenamtlich oder selbstständig machen… Kreativität sprengt viele Fesseln…