Lohnfortzahlung bei Krankheit: Berechnung & Anspruch

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit steht zur Berechnung, wenn sich ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig meldet.
Die Lohnfortzahlung bei Krankheit steht zur Berechnung, wenn sich ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig meldet.

Arbeitsunfähigkeit kann kein Arbeitnehmer auf Dauer vermeiden, auch wenn es sich viele Arbeitgeber wünschen mögen. Beschäftigte sind jedoch für einen gewissen Zeitraum gesetzlich durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgesichert. Die Berechnung sorgt jedoch oft für Verwirrung.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Faktoren, die bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung zu beachten sind. Damit es in puncto Lohnfortzahlung bei Krankheit überhaupt zur Berechnung kommen kann, muss zunächst einmal ein Anspruch vorliegen. Auch dieser wird im vorliegenden Ratgeber besprochen.

Kompaktwissen: Berechnung der Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wie lange wird mir im Falle einer Krankheit mein Gehalt weitergezahlt?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für 42 Tage (6 Wochen). Dauert die Arbeitsunfähigkeit noch länger, erhalten Sie anschließend Krankengeld.

Für welche Krankheitstage wird das Entgelt fortgezahlt?

Die Fortzahlung erfolgt nur für die Tage, an denen der Arbeitnehmer üblicherweise gearbeitet hätte, wäre er nicht arbeitsunfähig.

Wie berechnet sich die Lohnfortzahlung?

In der Regel steht Ihnen das volle Arbeitsentgelt zu, das Sie üblicherweise erhalten würden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Verwenden Sie den Entgeltfortzahlungsrechner!

Das Anrecht auf Entgeltfortzahlung

Wie bereits erwähnt, ist die Berechnung der Lohnfortzahlung erst dann sinnvoll, wenn auch ein Anspruch auf diese vorliegt. Die wichtigste Grundvoraussetzung dafür ist die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitsnehmers. Allerdings entsteht ein Anspruch nicht allein dadurch, dass ein Beschäftigter erkrankt.

Damit die Lohnfortzahlung bei Krankheit zur Berechnung steht, müssen Arbeitnehmer auch ihre Meldepflicht erfüllen. So sind sie verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren, dass sie arbeitsunfähig sind. Dazu müssen sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Im Anstellungsvertrag ist für gewöhnlich festgelegt, bis wann ein Attest im Unternehmen vorliegen muss. Verstößt ein Beschäftigter gegen geltende Klauseln, kann es durchaus passieren, dass es nicht zur Entgeltfortzahlung kommt. Eine Berechnung erfolgt dann natürlich nicht. Darüber hinaus sind die folgenden Dinge zu beachten:

  • Die Berechnung der Erstattung durch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt ausschließlich für die Tage, an denen ohne Erkrankung gearbeitet worden wäre.
  • Ist für einen oder mehrere Tage eine rechtmäßige Arbeitszeitverlegung angesetzt, etwa durch Kurzarbeit oder Betriebsstilllegung, entfällt für diesen Zeitraum die Entgeltfortzahlung.
  • In Bezug auf Lohnfortzahlung bei Krankheit ist eine Berechnung weiterhin nicht nötig, wenn ein Arbeitsverhältnis nach Vereinbarung ruht oder sich der Betroffene in Elternzeit befindet. Auch dann besteht kein Anspruch.

So funktioniert die Berechnung der Lohnfortzahlung

Bei der Lohnfortzahlung im Minijob erfolgt die Berechnung wie bei Vollzeitstellen.
Bei der Lohnfortzahlung im Minijob erfolgt die Berechnung wie bei Vollzeitstellen.

Geht es um die Berechnung, ist der Durchschnittslohn für die Entgeltfortzahlung oft maßgebend. Arbeitnehmer, die sich vorschriftsmäßig krank melden, haben in der Regel Anspruch auf 100 Prozent der regulären Arbeitsvergütung, wenn die Lohnfortzahlung zur Berechnung steht.

Für 42 Tage pro Kalenderjahr sind Arbeitgeber dann verpflichtet, gültige Löhne auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterzuzahlen.

Die gesetzliche Grundlage bildet hierbei das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (kurz: Entgeltfortzahlungsgesetz oder auch EntgFG). So steht beispielsweise in § 3 Absatz 1 EntgFG geschrieben:

„Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“

In puncto Lohnfortzahlung bei Krankheit kann die Berechnung also durchaus sehr simpel ausfallen. Verdient ein Beschäftigter beispielsweise ein monatliches Bruttogehalt von 2.900 Euro und erkrankt für einen Monat, steht ihm auch in der Zeit der Erkrankung diese Bezahlung zu. Doch nicht immer funktioniert eine solch einfache Rechnung. Liegt eine stundenbezogene Vergütung vor, beispielsweise in einem Minijob, ist der Stundenlohn mit der Anzahl der ausgefallen Arbeitsstunden zu multiplizieren.

Sonn- und Feiertagszuschläge, die sonst gezahlt werden, sind ebenfalls ein Teil der Lohnfortzahlung bei Krankheit. Die Berechnung erfolgt jedoch unter Ausschluss von Überstundenzuschlägen und Vergütungen, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgen – eine Ausnahme liegt vor, wenn Überstunden dauerhaft anfallen.

Natürlich ist es auch möglich, dass nicht in jedem Monat dasselbe Gehalt gezahlt wird. Wie bereits erwähnt, ist der Durchschnitt entscheidend. Das gilt auch in diesen Fällen. Allgemein wird bei unterschiedlich hohen Bezahlungen der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate ermittelt. Dadurch wirken sich auch laufende Leistungsprämien und Zulagen auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit und deren Berechnung aus.

Die Berechnung der Lohnfortzahlung verändert sich sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Die Berechnung der Lohnfortzahlung verändert sich sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Die Entgeltfortzahlung verändert sich zudem, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen bzw. 42 Tage im Kalenderjahr erkranken. Ab dem ersten Tag der siebten Woche zahlen Arbeitgeber nicht mehr selbst. Dann erhalten Betroffene Krankengeld über ihre Krankenkasse. Dieses entspricht jedoch nicht mehr dem vollen Durchschnittsgehalt. Üblich sind hier 70 Prozent des Bruttoverdienstes, in keinem Fall mehr als 90 Prozent der Nettovergütung.

Die Bedeutsamkeit der Schuldfrage

Neben den bereits genannten Faktoren kann ein weiterer den Entgeltfortzahlungsanspruch beeinträchtigen: die eigene Schuld an der Arbeitsunfähigkeit. Damit ist nicht die Schuld im Sinne von Fahrlässigkeit oder Vorsatz gemeint, sondern ein grobes Verschulden gegen die eigene Person.

Verstößt also ein Beschäftigter nachweislich grob gegen zu erwartendes Verhalten, das der eigenen Gesundheit dient, liegt eine selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit vor, für die keine Lohnfortzahlung vorgesehen ist. Das kann durchaus einem Angestellten vorgeworfen werden, der absichtlich viel private Zeit mit Kollegen verbringt, die mit Erkältung krankgeschrieben sind. Auch Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss können zu grob selbstverschuldeten Verletzungen führen.

In Bezug auf Lohnfortzahlung bei Krankheit ist die Berechnung bzw. der Anspruch auch durchaus dann in Gefahr, wenn es zu privaten Sportunfällen kommt. Diesbezüglich kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten, da die betroffenen Arbeitgeber sich gegen Entgeltfortzahlungen aussprachen. Die zuständigen Richter entscheiden in solchen Fällen jedoch nicht selten für die Arbeitnehmer.

In einigen Fällen zeigt sich die Rechtsprechung jedoch uneinheitlich, so zum Beispiel bei Verletzungen, die durch Kickboxen entstehen. Einem dadurch verletzten Beschäftigten wurde durch das Arbeitsgericht Hagen (Az. 4 Ca 648/87) das Recht auf Entgeltfortzahlung abgesprochen. Der Richter entschied, dass ein großes Selbstverschulden vorlag.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

80 Gedanken zu „Lohnfortzahlung bei Krankheit: Berechnung & Anspruch

  1. Alex

    Hallo ich bin seit 14.06.22 krank geschrieben nun hat es meine Psyche erwischt. Am Montag Termin bei Psychologin ich würde dann ab 25.7 ins krankengeld fallen .Das bei der Psychologin ist aber wegen der Psyche vorher war es bis zum 18.7 wegen meines Magens.
    Bekomme ich dann krankengeld?

  2. Matthias M.

    Ich erhalte Fixlohn und monatliche Provision. Wenn ich im Februar Urlaub hane, wird die LFZ auf Basis der letzten 13 Wochen berechnet. Wenn ich ketzt im März wieder frei habe: Gejt dann die berechnete LFZ aus dem Februar in den Durchschnitt der letzten 13 Wochen ein? Oder wird diese nicht berücksichtigt?

  3. Silvia

    Guten Tag,
    es geht um die Lohnfortzahlung wegen Krankheit. Mein Chef hat als Grundlage die letzten drei Einkommen zu gunde gelegt, dabei aber nicht zum Bruttoeinkommen meinen bezahlten Urlaub und weitere 5 Tage wegen Krankheit. Ist er damit im Recht? Dadurch habe ich 800€ weniger Bruttogehalt!

    mfg
    Silvia

  4. Christine

    Hallo…
    Ich bin krank in den Betriebsferien gewesen. 14 Tage Urlaub.
    Mein Chef meint mir steht kein Lohn zu.
    Nur die ausgefallenen Arbeitsstunden wurden bezahlt 34,5 Std. Der Urlaub gilt als AU. Kann nicht gleichzeitig im Urlaub sein und Krsnk sein. Aussage vom Chef.
    Wie wird das berechnet bei Stundfnlohn?
    Zählt Wochrnende und Weihnachten/Neujahr dazu?
    Liebe Grüße
    Christine

  5. Thomas

    Hallo,
    Bin jetzt 3 Wochen krank, habe davor normal gearbeitet, ohne geplante Kurzarbeit.
    Bekomme ich für die KrankTage normale Lohnfortzahlung?
    Der Arbeitgeber hat Kurz angemeldet, darf er die KrankTage als Kurzarbeit abrechnen und bezahlen?
    Mfg

  6. Holger

    Hallo liebes Team,
    ich war vom 03.09.21 bis 01.10.21 und vom 18.10.21 bis 05.11 21 aufgrund Herzproblemen und Eingriff Arbeitsunfähig. Seit 08.11.21 bin ich wieder für meinen Arbeitgeber unterwegs.
    Ich erhielt einen Einmalzahlung (ohne Angabe für welchen Zeitraum) des Krankenkasse in höhe von 251 Euro, ich denke das ist auch in Ordnung.
    Jedoch wurde vom Arbeitgeber kein Gehalt für den November bezahlt.
    Wie kann ich hier weiter verfahren bzw. wo liegt hier der Fehler?

  7. Bernd

    Hallo
    Ich hätte auch eine. Frage hätte ein befristeten Arbeitsverträg 1.7..21-30.9.21,wae vom 6.9.21bis 26.9.21 krankgeschrieben ,Arbeitsvertrag war über eine. 30 Std. Woche. .jetzt habe ich für den Zeitraum der Krankheit von meinem Arbeitgeber 43 Std ausbezahlt bekommen das kann doch nicht stimmen oder ?Er meinte diese errechnen sich aus der Differenz der Arbeitstunden der letzten 13.wochen habe aber ja nichtal 13 . Wochen gearbeitet?? Bin total verwirrt.

  8. Etienne

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich arbeite seit vielen Jahren in einem Altenheim. Vom 18.05.21-5.07.21 war ich krank geschrieben. Enorme Rückenprobleme, MRT, Physio.
    Am 6.07.21-2.08.21 habe ich wieder gearbeitet. In dieser Zeit gab es Gespräche mit dem Arbeitgeber und einem Vorgesetzten, indem man mir einiges unterstellte. Infos an Andere u.s.w.
    Ich konnte nicht mehr schlafen und hatte eine enorme Unruhe in mir. Dies ging so weit dass ich mich schon
    vor Arbeitsbeginn übergeben musste.
    Am 30.08.21habe ich gekündigt zum 30.09.21
    Da mein Gesundheitszustand schlechter wurde bin ich zum Arzt. Dieser hat mich am 3.08.21 krank geschrieben, vorraussichtlich bis 13.09.21
    Ich bekam die Augustabrechnung darauf steht: Unterbr. Anfang 3.08.21 Grund der Unterbrechung: Krankengeld.
    Ich habe einen Vollzeitjob und habe 130 Euro überwiesen bekommen.
    Nun meine Frage: Steht mir keine Lohnfortzahlung zu? Es ist nicht diesselbe Krankheit.

    Herzlichen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen

  9. Kathrin

    Hallo, ich arbeite auf 450 Euro Basis in einer Reinigungsfirma. Bezahlt werden wir nach Tarif, also Stundenlohn. ( bis Ende April 11,11 Euro ) Ab dem 1.5.2021 ist in Brandenburg der Vergabemindestlohn auf 13 Euro gestiegen. Ich habe mir am 11.4 den Arm gebrochen und was bis zum 19.5. krankgeschrieben. Meine Firma hat mir jetzt den Lohn für Mai überwiesen und hat dafür den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate genommen. Ich bin der der Meinung das ich für den Monat Mai den Stundenlohn von 13 Euro hätte bekommen müssen, das mit dem Durchschnittslohn gilt doch erst ab der 6. Woche wenn die Krankenkasse zahlt. Die Wochenarbeitszeit wurde durch die Erhöhung auf 7,75 Stunden reduziert.

  10. Wolfgang

    Hallo,
    Ich war den ganzen April 2021 krank geschrieben. Lt Vertrag muss ich 48 Std wöchentlich arbeiten. Im April wären das 192 Std. Der Arbeitgeber hat nun die Samstage nicht bei der Lohnfortzahlung mitgerechnet. Er hat nur 4 Wochen a 40 Std gerechnet. Ist er damit im Recht oder ist er verpflichtet die 192 Std zu zahlen

  11. Schuler

    Sehr geehrtes Team,
    war im Sept./Okt. 2020 6 Wochen krank und dann vom 07.01. – 31.01.2021 wieder.
    Für die Tage im Januar 2021 habe ich von der Krankenkasse Lohnausgleich bekommen.
    Im Februar und März 2021 habe ich Resturlaub abgebaut.
    Mein Lohn besteht aus Fixum und Provision.

    Meine Frage:
    Urlaubsausgleich berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate,
    wobei 1 Monat von der Krankenkasse bezahlt wurde.
    Muss ich für die Januar-Tage Urlaubsausgleich bei der Krankenkasse beantragen,
    oder muss der Arbeitgeber dies mit berücksichtigen ?

    Für Ihre Rückantwort im Voraus besten Dank

  12. Aurel

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Kollegin von mir war im Dezember 5 Tage Krank. Die Arbeitgeber hat Sie nicht bezahlt, weil er meinte, dass sie hat zu viele Stunden gesammelt hatte ( Wir verdienen unseres Geld auf Norme und nicht nach Anwesenheit. Wir haben keine festes gahalt, sondern nur festen Stundenlohn) Darf der Arbeitgeber das machen?
    So wie die Gesetze lautet, darf er das nicht 6 Wochen machen.
    Sind die Gesetze während corona verändert?
    Bleiben Sie gesund.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

  13. Natalie

    Hallo aufgrund von corona… Quarantäne… Krankheit meines sohnes.. Und durch einen bruch bin ich in diesem jahr schon länger als 43 tage krank,
    450 euro job.
    Seid den 21.10 ks aufgrund eines bruches.
    Ab 2 dezember( 6 wochen am stück krank) eig im krankengeld.
    Nun sagt mein chef da ich in diesem jahr länger als 43 tage krank war,
    Und auch in den letzten 6 monaten länger als 6 wochen im ks war darf er die ks zusammen fassen von den letzten 6 monaten, es war aber nicht wegen der selben krankheit!!! Laut ihm bin ich somit schon ab 13.11 im krankengeld. Krankem Kasse rechnet aber erst am 2 dezember die 6 Wochen. Nun habe ich kaum lohn bekommen nur für 9 tage im november. Darf mein chef das so rechnen nur weil ich übers jahr gesehn mehr als 43 tage krank war?

  14. Ulrich

    Ich bin vom 30.01.20 bis 15.03.20 und dann wieder vom 16.03.20 bis 17.05.20 arbeitsunfähig gewesen.
    Ich beziehe ein Grundgehalt und eine Umsatzabhängige Provision. Zur Berechnung werden nun die letzten 3 Monate herangezogen,d.h. ich bekomme im Mai nur noch mein Grundgehalt.
    Ich bin der Meinung,daß zur Berechnung des Durchschnittsgehaltes nur die letzten 3 Monate meiner Berufstätigkeit vor Krankheit herangezogen werden können.Also die Monate wo ich voll gearbeitet habe: Dez.,Nov. und Okt. 2019. Vielleicht können Sie mir ja weiter helfen,oder es gibt dazu ein Urteil?

    Vielen Dank im Voraus

  15. Krause

    Hallo. Mein Mann wechselte zum 01.04.20 den Arbeitgeber. Er war seit dem 24.03.20 krankgeschrieben. Arbeitsbeginn nach Krankheit war der 27.04.20. Das die Krankenkasse nun die Lohnfortzahlung vornimmt ist uns bekannt, meine Frage ist wie hoch diese ist? Im Internet steht volle Lohnfortzahlung, was bedeutet dies?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage

  16. Susann M.

    Guten Tag,

    ich arbeite seit über anderthalb Jahren auf 450-Euro-Basis in einem Supermarkt. Im Arbeitsvertrag festgelegt sind 6 Stunden in der Woche, effektiv arbeite ich jedoch seit Beginn des Arbeitsverhältnisses 12 Stunden bei Mindestlohn. Ich arbeite immer Freitags und Samstags, neben dem Vollzeitstudium.

    Nun erkrankte ich von einem Monat und bin zwei Wochen durch Krankheit ausgefallen, eine Woche später hatte ich Urlaub.

    Bei einem Blick auf mein Konto am Monatsende kam der Schock: Mein Chef zahlte mir nur knapp 126 Euro mit der Begründung, er müsse ja nur die 6 vertraglich vereinbarten Stunden bezahlen. Aber gelten nicht die tatsächlich gearbeiteten Stunden der letzten Monate und Jahre?

    Danke im Voraus!

  17. Thorsten H.

    Hallo
    Och bin seot dem 03.02.20 krankgeschrieben. Darf der Chef die.6 Wochen auf einer Gehaltsabrechnung machen oder muss er 2 Abrechnungen schreiben?
    Lg Thorsten

  18. Elke T.

    Hallo, ich arbeite Im Möbelhandel auf Provision.
    Jetzt bin ich seit Montag 16.03.2020 krankgeschrieben.
    Unser Geschäft wurde wegen der Corona Krise am Mittwoch, 18.03.2020 vorübergehend geschlossen.
    Alle andren Kollegen werden mit Kurzarbeitergeld 60% /vom Netto bezahlt.
    Früher bekamen wir bei Krankheit, einen Durchschnitts Ausgleich vom gesamten Jahresgehalt.

    Jetzt meine Frage : Bekomme ich jetzt auch das Kurzarbeitergeld oder meinen Jahres – Ausgleich ?

    Vielen Dank..

  19. Enya

    Hallo,

    ich bin neben meines Studiums als Teilzeitkraft angestellt. Wenn ich mich für einen Tag umgehend krankmelde und innerhalb von drei Tagen die Krankmeldung vom Arzt vorlege, wie viele Stunden werden mir dann für diesen Tag ausgezahlt? (regulär hätte ich sechs Stunden gearbeitet)

  20. Daniela K.

    Guten Morgen.
    Ich habe Anfang Juli einen neuen Job angefangen und war nach einer Woche wieder krank wegen starker Rückenproblemen.
    Anfang August wurde mir gekündigt und es hieß das die Krankenkasse bis zum Kündigungstag weiter bezahlt. Doch nun kam mir die Zahlung etwas wenig vor und fragte nach. Da erklärte man mir dass die Kasse die ersten 4 Wochen bezahlen (da es ein neuer Job war). Ab der 5 Wochen müsste der AG wieder bezahlen.
    Gestern hatte ich einen Brief vom AG in dem die 19 Krankheitstage mit den 9,40€ berechnet sind. Jetzt mal die Frage.
    Wie werden die Krankheitstage berechnet? Pro Tag eine Stunde. Bei meinem vorherigen AG wurden pro Tag 3 Stunden und 20 Minuten berechnet. Deshalb wundert mich das. Ich danke schön mal voraus.

  21. Kerstin

    Hallo,
    ich bin neulich gestürzt und seit 14 Tagen arbeitsunfähig.
    Anfang der zweiten Woche bat mich mein Chef ob ich trotzdem kommen könne, nur um zu helfen mit der Vorraussetzung, dass ich nur leichte Tätigkeiten ausführen soll. Da wir Mitarbeitermangel haben derzeit und er mir leid tat bin ich darauf eingegangen.

    Meine Kollegin hatte damals einen ähnlichen Fall. Nun erzählte mir die Kollegin, dass sie statt der 5 Std nur die Stunden bezahlt bekam, an welchen Sie damals geholfen hatte. Sie bekam also statt 5 Std (wäre sie zu Hause geblieben) nur z.B. 2 Stunden berechnet ( sie kam, wie ich jetzt um zu helfen). Vermeintlich also quasi unter der Hand.

    Der AG meinte bei der Stundenabrechnung zu Ihr, dass in dem Moment wo sie zur Arbeit kommt die Krankschreibung verfällt. Ist das Rechtens? Welche Stunden muss der Arbeitgeber abrechnen, die offizielle Ausfallzeit oder die indirekte Hilfe, also die Stunden an welchen man auf der Arbeit „geholfen“ hat?

    Ich habe im Netz hoch und runter gegoogelt, aber im Netz nichts über den Verfall einer Krankschreibung oder die Abrechnung der Stunden in so einem Fall gefunden.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    1. Müller

      Es müsste vorher geklärt werden, ob dies eine „Unterbrechung der Krankschreibung“ (nicht „Verfall“) sein soll oder eine quasi „private“ Hilfe. Letzteres würde ich nicht machen. Wenn Sie sich gesund fühlen, dürfen Sie arbeiten. Dann aber die normale Arbeitszeit. Dann ist die Krankschreibung unterbrochen, der AG zahlt Lohn und zwar dann lt. Vertrag. Geht es am nächsten Tag nicht mehr, gilt die Krankschreibung lt. AU-
      Bescheinigung wieder. Der Arbeitstag wird für die 6 Wochen LFZ nicht angerechnet und wird ganz normal bezahlt. Soll dies nicht so sein, dann gilt, natürlich Lohnfortzahlung und zwar für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Sonst würden Sie ja für Ihre gutmütige Hilfe noch bestraft !

    2. W., kl.dieter

      Hallo
      Arbeite als Rentner mit Arbeitsvertrag 3x die Woche a 4stunden,
      zählen die dazwischen liegenden tage bei Krankheit mit,oder nur
      Die vereinbarten Tage
      Danke

  22. König

    Hallo ich habe eine Frage:
    ich arbeite teilzeit an 3 Tagen/Woche.
    Ich war vor kurzem wegen Beinbruch krank geschrieben. Die letzte Krankmeldung, die dann auch schon ins Krankengeld ging endete an einem Freitag. Ich arbeite immer Di bis Donnerstag.
    Macht es einen Unterschied ob ich bis Freitag oder Sonntag krank geschrieben bin? Ich befürchte da das Krankengeld nach Kalendertagen gezahlt wird, wäre das besser gewesen. Also die Frage ist: bekomme ich nun für Samstag bis Montag kein Krankengeld und auch kein Gehalt und hätte ich Krankengeld bekommen, wenn die Krankschreibung bis Sonntag oderMontag gegangen wäre?
    Falls ja kann ich da nachträglich noch etwas dran ändern?
    (Der Arzt wollte mich eh noch 2 Wochen länger krank schreiben, da ich aber aus dem Homeoffice wieder arbeiten kann, habe ich darauf verzichtet)
    Danke für eine Antwort
    Danke und Grüße

  23. Romi

    Guten Tag,

    ich habe ebenfalls eine Frage zum Thema Lohnfortzahlung.

    Ich war seit dem 28.03. durchgehend krankgeschrieben (die Krankschreibung endet jetzt am 31.07.).
    Mein Bruttogehalt beträgt 3300,00 €, netto überwiesen bekommen habe ich 2100,00 € monatlich.
    Wieviel Lohn hätte mir mein Arbeitgeber für den Zeitraum ab der Krankschreibung demnach überweisen müssen, also für diese 6 Wochen bzw. 42 Tage? In der Woche hatte ich keine komplett regelmäßigen Arbeitszeiten, der Lohn war quasi „pauschal“ angesetzt.

    Gruß,
    Romi

  24. Stefan G.

    Hallo!
    Ich war vom Januar 2018 bis April 2019 Krank. In dieser Zeit inbegriffen waren die Kur, IRENA und weitere Physiotherapien. Das Krankengeld wurde voll ausgeschöpft. Seit drei Monaten bin jetzt wieder arbeiten gewesen. Und heute hat es mich wieder erwischt und kann nicht arbeiten gehen.

    Habe ich wieder das Recht der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber?

    Gruß Stefan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan G.,

      nun sollten Sie wieder die normale Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. EM

    Darf eine Arbeitszeitfirma den Arbeiternehmer mit Stundenlohn von 11,- Euro
    im Krankheits-und Urlaubsfall auf das Gehalt vom Mindestlohn zurück setzen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo EM,

      ein solches Vorgehen ist üblicherweise nicht zulässig. Wurde im Arbeitsvertrag ein bestimmter Stundenlohn vereinbart, gilt dieser auch bei Krankheitsausfall und im Urlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Frank

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch ich möchte mich mit folgendem Sachverhalt an Sie wenden, und hoffe diesen geklärt zu bekommen:
    Am 01.04.19 begann ich ein AV und wurde bereits am 10.04. AU geschrieben, was sich bis 30.04. hinzog.
    Da der AG in den ersten 4 Wochen von der Lohnfortzahlung befreit ist, muss er auch nur vom 01.-09.04.19 sowie 29. und 30.04. das reguläre Durchschnittsgehalt zahlen (plus vereinbarte steuerfreie Zuschläge?).
    Nun ist es so, dass der AG für diesen Zeitraum in der Gehaltsabrechnung die 4 freien Tage (5 Tage-Woche) gemäß Dienstplan, wieder als Minusstunden vom errechneten Bruttolohn der 11 Tage abgezogen hat.
    Dies ist doch nicht korrekt, oder? Ich bekomme ein Bruttogehalt, und werde nicht nach Stunden bezahlt (AV).
    Vielen Dank schon mal für die kommende Beantwortung!
    VG
    FH

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frank,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine rechtliche Beurteilung individueller Sachverhalte vornehmen. Sie können sich hierzu an einen Rechtsanwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Jacqueline R.H.

      Ich gehe mal davon aus, dass sie „Angestellter“ sind, weil Sie „Gehalt“ schreiben. Nichtsdestotrotz muss die Berechnung lt. KV vorgenommen werden und da kann sehr wohl der „Stundenlohn“ herangezogen werden.
      1 Monat ist ein Monat und es wird ein Durchschnitt ermittelt (Buchhalterisch hat bei der Gehaltsberechnung 1 Monat 30 Tage). Sie bekommen genau für die Tage vom 1.4. bis 9.4. also für exakt 9 Tage, aber für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage vom AG Entgelt (aliquot) ausbezahlt, nicht mehr und nicht weniger.
      NEIN, „steuerfreie Zuschläge“ sind zumeist Aufwandsentschädigungen und müssen NICHT ausbezahlt werden. Auch da gibt es große Unterschiede.
      Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass der AG den 29. + 30. auch bezahlen muss? Ein Monat wird exakt mit 4,33 Wochen abgerechnet.
      Oder bekommen sie einmal mehr und einmal weniger pro Monat ausbezahlt 😉 DANN würden Sie nach Stunden ausbezahlt werden.
      Krankengeld, welches die KK bezahlen muss, wird anders abgerechnet.
      Angestellte werden im KRANKENSTAND mit exakten KT abgerechnet, Arbeiter mit normalerweise geleisteten AT, wenn er nicht krank geworden wäre. (Ausfallsprinzip)
      Wenn Sie einen FIX-Gehalt vereinbart haben, der gleichbleibend ist, ist die Berechnung für den AG eine einfache.
      Angestellter: Gehalt : 30KT (April) x 9AT
      Darum verstehe ich Ihre Anführungen nicht, ich kann mir nicht vorstellen, dass das so korrekt ist wie Sie es erklären. Vor allem welche 11 Tage werden wieder abgezogen? Dafür müsste man den Gehaltszettel sehen. Es ist auch schwer wenn jemand der anscheinend absolut keine Ahnung hat nichts konkretes beschreibt. Denken Sie, dass ihre freien Tage (Wochenende) auch bezahlt werden? Sie schreiben ja selbst, dass Sie eine 5 Tage/Woche haben. Kein Lohnverrechner traut sich heute „falsch“ abrechnen. M.M. nach könnte die Gehaltsabrechnung so wie Sie sehr unverständlich beschrieben haben, trotzdem stimmen. Nur hat er eben eine andere, kompliziertere Berechnung vorgenommen.
      Zudem würde die SV, die seit März 2019 alles kontrolliert sofort den Lohnverrechner/Arbeitgeber informieren, dass die Abrechnung nicht korrekt ist und muss dann diese auch sofort richtig gestellt werden.
      Aber eigentlich ganz einfach, Sie gehen zur Arbeiterkammer und lassen es dort berechnen oder vom AG detailliert erklären. Und auch sollten Sie ihrem AG dankbar sein, dass sie nicht sofort wieder gekündigt wurden. Denn das ist OHNE weitere Sanktionen oder Zahlungen innerhalb des 1. Monats (Probemonat) für den AG möglich. Hier gilt nicht die weitere Entgeltfortzahlung solange Sie im Krankenstand sind…
      Ich denke aber eh nicht, dass Sie dort noch in Beschäftigung stehen, oder doch? MfG

  27. Melina

    Hallo zusammen ,
    Ich arbeite seid dem 25.08.2018 in einem Vollzeitjob auf Stundenbasis …. mein Durchschnittsgehalt ist ca. 1100 – 1200€ netto
    jetzt war ich vom 01.03.2019 – 22.03.2019 erkrankt , habe auch direkt Bescheid gegeben und die Krankmeldung eingereicht & habe jetzt nur knapp 950€ erhalten … hab ich jetzt zu wenig erhalten oder ist das rechtens. Lieben Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melina,

      gibt es kein Festgehalt, so werden Sie nur für verrichtete Arbeit bezahlt. Haben Sie wegen Krankheit weniger gearbeitet, ist der Arbeitgeber berechtigt, weniger Gehalt zu zahlen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Jacqueline R.H.

      Sie haben diese 950,- vom AG erhalten, also ihr 1. Krankenstand!?
      Haben Sie jetzt einen Vollzeitjob, also einen mit z.b. 40 Std. (Normalarbeitszeit) oder arbeiten Sie nur auf „Stundenbasis“? Beides geht nicht. Es muss vereinbart werden ob Sie einen Vollzeitjob oder Teilzeitjob haben (Dienstzettel oder Arbeitsvertrag). Sie müssten eigentlich auch eine „Arbeitszeit“ im Arbeitsvertrag/Dienstzettel vereinbart haben.
      Dann kommt es natürlich wie bei allen AV auch auf den KV an! Dort wird alles normalerweise festgehalten.
      Der ML bei Krankenstand wird folgend berechnet, (bei unregelmäßigem Einkommen) Durchschnittsstunden der geleisteten Arbeitsstunden der letzten 13 Wochen oder 3 Monate werden zur Berechnung herangezogen! Oder nach Dienstplan, der für den August vorab erstellt werden müsste (14 Tage vorher). Dann bekommen Sie vom AG die Arbeitszeit ausbezahlt, die Sie bekommen wenn Sie gearbeitet „hätten“. Ich denke, die Abrechnung ist KORREKT! MfG

  28. Michaela

    Ich arbeite auf geringfügiger Basis (MO bis FR) bekomme einen festen Stundenlohn, habe aber jeden Monat unterschiedlich viele Stunden und war vom 01.03. bis 16.03. krank.

    Wie kann ich nun berechnen, wieviel Lohnfortzahlung ich für die 11 Tage bekomme?

    Dankeschön

  29. Holger

    Sehr geehrtes Team,
    meine Frage ist ziemlich komplex. Ich wurde am 21.1. 2019 an der Schulter operiert und war anschließend nicht arbeitsfähig. Mein Arbeitgeber sitzt in Irland, seit wenigen Wochen gelten aber nun auch für mich und meine Kollegn die deutschen Rechtsvorschriften. Bisher war das nicht so. Ich bin bereits seit 12 Jahren bei der Firma. Ich war vorher Berufssoldat mit besonderer Altersgrenze, bekomme also ein Ruhegehalt, erhalte Beihilfe und für den Rest der Krankenkosten habe ich eine private Krankenversicherung. Ich bin seit wenigen Tagen wieder arbeitsfähig und war bereits im Einsatz. Ich war insgesamt 64 Tage krank. Mein Arbeitgeber hat mir nun für den März nur einen Bruchteil meines Gehaltes überwiesen. 8 Tage des Monats März war ich ja trotzdem noch gesund bzw innerhalb der 42 Tage. Da muß ich sehen, ob diese radikale Gehaltskürzung in Ordnung war. Hauptsächlich interessiert mich aber, ob ich von der privaten Krankenkasse etwas zurückbekommen kann. Mit freundlichen Grüßen,
    Holger

  30. Anneliese

    Seht geehrtes Team. Ich bin seit 24 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. 62 Jahre alt. Jetzt werde ich öfters angesprochen ich möchte doch in rente gehen oder REHA machen. Also ich denke man will mich weghaben auf die nette Art. Da man nach so langer Dienstzeit u. Einen schwerbehindertengrad v. 50 mir nicht kündigen kann. Gehe 2021 in rente was wohl noch zu lange dauert. Kann mann solange krank machen m. Lohnfortzahlung. Bitte um kurze Info. Danke

  31. Natalie

    Guten Tag,
    Ich arbeite von Montag bis Freitag in einer Kindertagesstätte. Dürfen die Wochenendtage zu den Krankheitstagen gezählt werden, wenn man nur Freitag gefehlt hat und Montag wieder arbeiten geht?
    Ich habe 42 Fehltage, wo einige Wochenendtage dazu gerechnet wurden.
    Ist sowas erlaubt?
    Mit freundlichen Grüßen
    Natalie

  32. Banakhojasteh

    Hallo
    Ich arbeite als Sicherheit Dienst 6 Tage in der Woche a12 Stunde.
    Aber wenn ich krank geschrieben bin zählt mein Arbeitgeber nur 8 Stunde ist das so recht?
    Oder musst er volle 12 Stunden zahlen?
    Und es sind auch Tage die ich auch auf Stunden Plan stehe!!!
    Würden Sie mir sehr dabei helfen wen ich ein Antwort von Ihnen bekomme
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Banakhojasteh,
      normalerweise steht einem Beschäftigten während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit derselbe Lohn zu, den er normalerweise erhalten würde, wenn er gesund wäre. Eine Schlechterstellung darf also in der Regel nicht erfolgen.
      Wie sich die Rechtslage in Ihrem Fall gestaltet, können Sie bei einem Rechtsanwalt erfragen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Miriam

    Wie verhält es sich bei Reha/ Kurmaßnahmen bei der Berechnung des Lohnfortzahlungsanspruches ? Zählen diese Wochen/ Tage mit beim Gesamtanspruch und den 6,- und 12 Monatsfristen ? Danke.

  34. Frank

    Hallo,
    ich war vom 17.12.2018-21.12.2018 krankgeschrieben
    Vom 22.12.-26.12.2018 war ich wieder gesund.
    Da ich aber am 26.12. einen Rückfall erlitten habe, hat mich der Arzt erneut
    bis einschließlich heute 11.01.2019 krank geschrieben. Ich befürchte aber, dass ich ab Montag wieder krank geschrieben werde da die Krankheit noch lange nicht auskuriert ist.

    Wie berechnet sich jetzt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
    Werden die Tage der Unterbrechung durchgerechnet?
    Die Tage an denen ich nicht krankgeschrieben war, waren ja die Weihnachtsfeiertage an denen ich eh nicht arbeiten musste.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frank,

      die Tage der Unterbrechung werden in der Regel nicht berechnet. Beachten Sie aber, dass die Tage, die Sie wegen derselben Krankheit krankgeschrieben sind, zusammengerechnet werden, wenn es um die Lohnfortzahlung (sechs Wochen) geht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Ewald K.

    Sehr geehrtes Team!
    Im Bekanntenkreis gab es eine Diskussion, wann bzw im welchem Jahr die Lohnfortzahlung in Österreich eingeführt wurde?
    Vielen Dank für Ihre Beantwortung!
    Ewald

  36. Peter

    Nach einer Krankschreibung / Depression von 6 Wochen versuche ich wieder zu arbeiten . Wenn ich nach 1 oder 2 Tagen wieder wegen Depression krankgeschrieben werde ,beginnt wieder die Lohnfortzahlung über 6 Wochen von Neuem und ich bekomme dann wieder Geld vom Arbeitgeber oder zahlt dann die Krankenkasse ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      weil es sich dabei um die selbe Krankheit handelt wie davor, zahlt hier weiter die Krankenkasse.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Nadja

    Hallo, kann das sein, dass bei einem Krankheitsfall pro Woche 7 Tage abgezogen werden, obwohl ich eine 5- Tage- Woche habe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadja,

      in der Regel werden keine Tage abgezogen, wenn ein Krankheitsfall eingetreten ist. Für die Lohnfortzahlung können die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitstage herangezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Renate

    Hallo liebes Team,
    habe eine Frage. Bin seit 09.11.12 in einem neuen Arbeitsverhältnis in Teilzeit. Kein Festgehalt, sondern Bezahlung nach Stunden. Leider bin ich erkrankt und habe eine Krankmeldung vom, 03.12.-07.12.2018.
    Meine nächsten Dienste sind wieder am 06.12. und 07.12.2018.
    Besteht nun ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankenstand? Laut ihrem obigen Rechner habe ich eine Wartezeit bis 06.12.2018. Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung der Krankenkasse aus?
    Gilt diese schon ab 06.12.18?

    Danke für Ihre Bearbeitung und Nachricht.
    Renate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Renate,

      wenden Sie sich an die Rentenversicherung, um zu erfahren, wie die Zeit vor Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber zu kompensieren ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Claudia

    Hallo!

    Ich habe eine Frage:
    mein Patenkind war nun über 1 Jahr an einer Tankstelle in Vollzeit angestellt.
    Sie hat aber „nur“ einen Stundelohn – kein Festgehalt – erhalten.
    Nun ist sie seit dem 02.11. krank geschrieben und hat für den November 2018 keinen Lohn erhalten.
    Bin ich richtig in der Annahme: keine geleisteten Stunden auch keinen Lohn?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      in der Regel besteht für den Krankheitsfall für den Arbeitgeber die Pflicht zur Lohnfortzahlung. Ein Anwalt kann den Vertrag überprüfen und Sie über Ihre Rechte informieren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Simone

    Hallo,
    mein Mann war längere Zeit wegen einer Hüft-op krank. Er hat in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung von seinem Betrieb erhalten, allerdings nur 76% seines Bruttolohnes. Ist das rechtens oder können wir dagegen etwas Unternehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um dort Ihre Optionen zu erörtern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Kerstin S.

    Hallo,hab da mal eine Frage.Mein Mann ist seit 30.08.2018krankgeschrieben bis ei schließlich 2.12.2018.Krankengeld is gezahlt wirden.Das letzte mal wird am 3.12.überwiesen für den zeitraum 13.11-2.12.
    Meine Frage ab wann gibt es wieder den Lohn von Arbeitgeber,wenn mein Mann ab dem 3.12 wieder anfängt zu arbeiten.Gibt es das volle gehalt oder wie ist das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      zusammen für die Arbeit im Dezember sollte zum gewöhnlichen Termin das Monatsgehalt (minus der Tage Krankengeld im Dez.) kommen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Nicole B.

    Hallo,
    ich war arbeitssuchend und habe zum 18.09. einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Nun war ich aber leider ab dem 12.09. bis zum 22.09. krank geschrieben. Mein neuer Arbeitgeber zahlt mir keinen Lohn, da ich in den ersten 4 Wochen noch keinen Anspruch habe. Meine Krankenversicherung sagt mir nun, dass ich von ihr ebenfalls kein Geld/ Lohnfortzahlung bekomme, da ich ja nicht erwerbsfähig war (trotz gültigem Arbeitsvertrag). Ist das so rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole,

      in der Regel springt die KV in den ersten vier Wochen ein, wenn direkt zu Arbeitsbeginn ein Krankheitsfall eintritt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie Ihre Situation genau beurteilt haben möchten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Petra S.

    Hallo, werden von der Lohnfortzahlung / Krankheit Sozialversicherungabezüge abgezogen??? Oder wie sind 100% zu verstehen???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      die Entgeltfortzahlung wird wie ein normales Arbeitsentgelt behandelt. Demzufolge sind von diesem auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Thomas

    Hallo
    Habe am 01.10. Eine Vollzeitstelle angenommen und wahr arbeiten.
    Am 2.10 bin ich erkrankt und habe mich krankgemeldet
    Am 13. Habe ich die Kündigung gekriegt.
    Stundenlohn wahr 17.01€
    Habe für diese 13 Tage auch rechtzeitig den Krankenschein eingereicht.
    Jetzt habe ich für die Zeit vom Arbeitgeber nur ca 52€ ausbezahlt gekriegt
    Ist das in Ordnung so ?
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      erkrankt ein Arbeitnehmer während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses, muss der Arbeitgeber ihm für diese Krankenheitstage kein Entgelt zahlen. Stattdessen erhält er für diese Tage Krankengeld von der Krankenkasse. Ob Ihr verbliebenes Gehalt korrekt berechnet wurde, kann ein Anwalt prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Jenny

    Hallo Zusammen,

    ich habe einen Minijob und arbeite nur samstags.
    Die Arbeitswoche beträgt allerdings 6 Tage.
    Ist es richtig das ich also die AU für einen Samstag durch 6 teilen muss und somit nur 1,33 Stunden gutgeschrieben bekomme oder müsste der Arbeitgeber mir die 8 Stunden die ich samstags immer arbeite gutschrieben ?

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jenny,

      eine AU gilt für den Tag, für den sie ausgestellt wird, unabhängig davon, wie viele Stunden der Arbeitnehmer normalerweise an diesem Tag gearbeitet hätte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Elke U.

    Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann ist Rentner im gesetzlichen Rentenalter. Er arbeitet noch in Vollzeit und führt demzufolge auch Krankenkassenbeiträge in ermäßigter Höhe für diese Tätigkeit ab. Jetzt ist er nach einer OP länger als 6 Wochen krank geschrieben, hat aber lt. Krankenkasse keinen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche. Wie kann das sein? Die Krankenkasse „kassiert“ doch 2x Beiträge von ihm. 1x als Rentner und 1x als arbeitender Rentner. Das Arbeitsverhältnis wird nach der Genesung fortgesetzt.
    Mit freundlichen Grüßen
    E.U.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elke,

      wir können Ihnen nicht sagen, weshalb kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Sofern Ihre Krankenkasse Ihnen diesbezüglich nicht selbst Auskunft gibt, kann es sinnvoll sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Stowasser

      Sehr geehrte Frau U.,

      die Krankenversicherung der Rentner arbeitet mit einem ermäßigten Beitragssatz, da Rentner generell keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

      Dies ergibt sich aus dem Ruhen des Leistungsanspruchs durch den Bezug von gesetzlicher Rente.

      Sinn der Krankengeldzahlung ist das Abfedern sozialer Härte durch den Wegfall des Arbeitsentgeltes.

      Die gesetzliche Rente wird im jedem Fall mit Eintritt des Rentenalters bezogen.
      Unabhängig, ob etwas dazu verdient wird oder nicht.
      Für Rentner im Arbeitsverhältnis wurde die Krankenversicherungspflicht eingeführt, um den Arbeitnehmer, welcher kein Rentner ist, zu schützen.

      Somit begegnet man der Motivation des Arbeitgebers, vor allen Dingen Rentner wegen ihrer viel geringeren Kosten zu beschäftigen und dadurch die jüngeren Arbeitnehmer außen vor zu lassen.
      Denn somit sind Krankenkassenbeiträge in jedem Fall von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten.

      Letztendlich geht es um Chancengleichheit und Fairness gegenüber den Nichtrentnern auf dem Arbeitsmarkt.

  47. Rudolf S.

    Guten Morgen,

    folgender Sachverhalt:
    Ich wurde am 30.08.2018 bis 09.09.2018 wegen einer Fersenverletzung krankgeschrieben. Ab dem 10.09.2018 hat mich mein Hausarzt wegen Depressionen bis zum 22.10.2018 krankgeschrieben. Insgesamt war ich so fast 8 Wochen krankgeschrieben. Jetzt wurde mir im Oktober das Entgeld mit den Hinweis auf Krankengeld gekürzt. Ist der Arbeitgeber im Recht?
    Ich bin davon ausgegangen wenn ichwegen einer neue Erkrankung krankgeschrieben werden, dann zählen die 6 Wochen Lohnfortzahlung von vorne.
    Vielen Dank und liebe Grüße

    S.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rudolf S.,

      in der Regel sollte es so sein, wie Sie es beschreiben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Mesut

        Und was macht man in so einem Fall?
        Evtl. Juristisch vorgehen ?

    2. Andrea

      Dies ist korrekt, da sie zwischen der alten und neuen Krankheit nicht einen Tag gearbeitet haben, daher
      endet die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen – es wird als ein Zeitraum betrachtet und hier gab
      es ein Urteil vor dem Arbeitsgericht (Hinzukommen einer Krankheit).

  48. Sylke K.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Mitarbeiterin ist seit dem 10. 09. 18 krank geschrieben. Eine Lohnfortzahlung hat bis zum 20. 10. zu erfolgen. Wie sieht die Berechnung der Lohnsteuer für diese Zeit aus? Für den Monat Oktober sind 15 Lohntage zu zahlen. Wird die Lohnsteuer anteilig von 23 Tagen als 15×1/12tel bezogen auf den gesamten Oktober-Bruttoverdienst gerechnet? Wird die Tageslohnsteuertabelle zur Berechnung herangezogen oder lege ich den an 15 Arbeitstagen erzielten Monatslohn der Monatstabelle zugrunde?
    Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir eine entsprechende Auskunft geben könnten.
    Vielen Dank für eine baldige Antwort
    mit freundlichen Grüßen
    Sylke K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylke K.,

      bitten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Steuerberater.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Birgit T.

    Wie ist das Recht bei psychischen Erkrankungen und Mobbing oder auch burn out, wie lange habe ich das Recht krank zu sein, da ich bei einem sehr bösen Chef krank gewurden bin!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit T.,

      grundsätzlich liegt die Entscheidung, wie lange Sie krankgeschrieben sein sollten, bei Ihrem Arzt – auch bei psychischen Erkrankungen. Sie können Ihre Fragen mit diesem besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. emil K

      also ich habe die 1,5 jahre voll ausgeschöpft, es kommt auf deinem doc an, aber bei psychischen sachen kann man schon sowas machen und kommt auch öfter vor,aber vorsichht die krankenkasse wird versuchen das krankegeld zu stoppen , dagegen muss man sie wehren

  50. A. G.

    Hallo,
    meine 42 Tage Lohnfortzahlung (bin weiterhin krankgeschrieben) endet für meinen Minijob über 450 € / Monat mit dem 09.09.2018. Bis 29.07. arbeitet ich 3 Tage / Woche. Welche Lohnfortzahlung steht mir für den Monat September zu:
    Alternative 1: Nach anteiligen Arbeitstagen = 3/12 aus 450 € = 112,50 € oder
    Alternative 2: 450 € x 9/30 = 135 € ?
    Danke und freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A. G.,

      da nach der Entgeltfortzahlung in der Regel die Krankenkasse einspringt und Krankengeld zahlt, und dieses auch nur für fest angestellte Personen in Frage kommt, sollten Sie dies mit Ihrer Krankenkasse besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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