Kündigung wegen Krankheit: Muss eine krankheitsbedingte Kündigung besondere Kriterien erfüllen?

Kündigung wegen Krankheit: Worauf müssen Sie achten?

Artikel verfasst von Tobias

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Viele Kündigungen sind unwirksam!

Kündigung wegen Krankheit: Muss eine krankheitsbedingte Kündigung besondere Kriterien erfüllen?
Kündigung wegen Krankheit: Muss eine krankheitsbedingte Kündigung besondere Kriterien erfüllen?

Sind Sie seit mehr als 6 Monaten beschäftigt und das Unternehmen hat mehr als 10 Mitarbeiter, genießen Sie Kündigungsschutz. Daher ist es für Ihren Arbeitgeber nicht leicht, eine Kündigung wegen Krankheit zu erwirken. Es gibt einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie aufgrund Ihrer krankheitsbedingten Fehlzeiten gekündigt werden können.

Haben Sie eine Kündigung wegen Krankheit erhalten und planen dagegen rechtlich vorzugehen? Dann ist es wichtig, dass Sie sich mit diesen Bedingungen auseinandersetzen. Wir bieten Ihnen die Informationen, die Sie im Vorfeld benötigen. Eventuell können Sie und Ihr Arbeitgeber durch diese einen gerichtlichen Prozess sogar umgehen.

Kompaktwissen: Kündigung wegen Krankheit

Kann ein Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit durchsetzen?

Arbeitgeber haben das Recht, Ihnen gegenüber eine Kündigung wegen Krankheit auszusprechen. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei kann unter anderem die Beschäftigungszeit eine Rolle spielen.

Welche Gründe braucht ein Arbeitgeber für eine krankheitsbedingte Kündigung?

Fehlen Sie häufig, ohne den Anschein zu erwecken, dass es Aussicht auf Besserung gibt, kann eine Kündigung wirksam sein. Auch finanzielle Verluste des Unternehmens können zu einer wirksamen Kündigung wegen Krankheit führen.

Bekommen Sie bei einer Kündigung wegen Krankheit eine Abfindung?

Das Gesetz sieht keine Abfindung für Arbeitnehmer vor, die eine Kündigung wegen Krankheit erhalten. Mithilfe eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Aufhebungsvertrags können Sie aber dennoch eine Abfindung erhalten.

Ist eine Kündigung wegen Krankheit trotz Arbeitsschutzgesetz möglich?

Wann ist als Kündigungsgrund eine Krankheit zulässig?
Wann ist als Kündigungsgrund eine Krankheit zulässig?

Es ist Ihrem Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz durchaus erlaubt, Ihnen wegen Krankheit eine Kündigung auszusprechen. Allerdings ist eine Kündigung wegen Krankheit an einige Bedingungen geknüpft. Sie müssen wegen einer gelegentlichen Erkältung in der Regel also keine Kündigung befürchten.

Das Kündigungsschutzgesetz regelt, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben. Es schützt Sie vor einer unberechtigten Kündigung und gilt für alle Angestellten und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind hingegen Menschen, die selbstständig für andere Firmen arbeiten.

Eine Kündigung benötigt grundsätzlich einen Grund: Beschäftigt ein Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter, genießen die Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate beschäftigt sind, Kündigungsschutz. Arbeitgeber benötigen dann einen von drei bestimmten Gründen, um trotz Arbeitsschutz einen Mitarbeiter ordentlich kündigen zu können.

Für eine personenbedingte Kündigung ist Krankheit einer der häufigsten Gründe

Eine ordentliche Kündigung bedarf einen von drei Gründen. Ist keiner dieser Gründe gegeben, können Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, nicht beenden. Die drei Gründe sehen Sie im Folgenden

  • Kündigung aus Gründen in der Person des Mitarbeiters
  • Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
  • Kündigung aus Gründen des Verhaltens des Mitarbeiters

Der Arbeitgeber benötigt einen dieser Gründe für eine ordentliche Kündigung. Betrieblich bedingte Gründe sind beispielsweise die Insolvenz des Unternehmens oder die Schließung eines Standortes sein.

Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber aufgrund Ihres Verhaltens, haben Sie wahrscheinlich vertraglich festgelegte Pflichten verletzt. Beispiele hierfür wären Arbeitsverweigerung, nicht entschuldigte Fehlzeiten oder Verstöße gegen ein betriebliches Alkoholverbot.

Eine Krankheit fällt allerdings unter die Gründe, die in der Person des Mitarbeiters liegen. Häufig erwirken Arbeitgeber eine Kündigung wegen häufiger Krankheit. Fehlen Sie oft für kurzfristige Zeiträume, also ein paar Tage oder Wochen, ist eine ordentliche Kündigung vom Arbeitgeber möglich.

Eine Kündigung in der Krankheit ist laut Arbeitsrecht ebenfalls möglich

Kündigung in Krankheit: Auch während Ihrer Fehlzeit hat der Arbeitgeber das Recht, Sie zu kündigen.
Kündigung in Krankheit: Auch während Ihrer Fehlzeit hat der Arbeitgeber das Recht, Sie zu kündigen.

Der Zeitpunkt ist nicht relevant für die Gültigkeit der Kündigung. In der Krankheit beziehungsweise während Ihrer Abwesenheit darf ein Arbeitgeber ebenso eine Kündigung vergeben wie während Ihrer Tätigkeit.

In der Praxis ist wiederkehrende Arbeitsunfähigkeit häufig der ausschlaggebende Grund für eine Kündigung.

Kündigung in der Probezeit? Ob wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund eine Kündigung erfolgt, ist während Ihrer Probezeit egal. Der Arbeitgeber ist hier nicht zu einer Angabe des Grundes verpflichtet. Auch während einer Erkrankung darf Sie ein Arbeitgeber kündigen.

Gründe einer Kündigung: Krankheit allein reicht nicht, um eine Kündigung krankheitsbedingt auszusprechen

Sind die oben genannten Gründe gegeben, benötigt es dennoch weitere Bedingungen, damit Sie krankheitsbedingt gekündigt werden können.

Kündigungsgrund bei Krankheit, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht

Machen Sie und Ihr Gesundheitszustand nicht den Anschein, dass der Arbeitgeber mit einer Besserung rechnen kann, kommt es häufig zu einer Kündigung. Bei Krankheit sieht der Fiskus 30 Tage im Jahr als zumutbare Fehlzeit.

Erst bei mehr als 30 Krankheitstagen dürfen Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung in Erwägung ziehen. Dabei können unter anderem chronische Krankheiten dafür sorgen, dass Sie diese Anzahl an Krankheitstagen erreichen.

Kündigung wegen Krankheit bei betrieblichen Beeinträchtigungen

Arbeitgeber können eine Kündigung krankheitsbedingt aussprechen, wenn betriebliche Abläufe gefährdet sind.
Arbeitgeber können eine Kündigung krankheitsbedingt aussprechen, wenn betriebliche Abläufe gefährdet sind.

Sobald die Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens wegen häufigen Fehlzeiten Ihrerseits beeinträchtigt sind, ist eine Kündigung vonseiten des Arbeitgebers berechtigt.

Die Beeinträchtigung kann sich in stockenden Prozessen widerspiegeln. Teilweise sind Unternehmen gezwungen, die Fehlzeiten einer Arbeitskraft mit der Beschäftigung von Leiharbeitern auszugleichen.

Auch das Finanzielle spielt hier eine Rolle. Eventuell ist der Erfolg des Unternehmens mit Ihrer Karriere verknüpft. Häufige Krankheitstage können dann ein Problem darstellen, aufgrund dessen Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen können. Das ist beispielsweise zutreffend, wenn Ihre Fehltage einen Rückgang des Umsatzes zur Folge haben.

Bevor Arbeitgeber Sie wegen Krankheit kündigen, sollten diese Ihre Interessen berücksichtigen

Arbeitgeber haben die Pflicht, vor einer Kündigung die Interessen des Unternehmens und die Ihren abzuwägen. Bevor er die Kündigung nach einer Krankheit in Erwägung zieht, muss er also versuchen, mildere Mittel als eine Entlassung zu finden.

Zu dieser Interessenabwägung gehört auch ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Hierbei versucht der Arbeitgeber, andere Lösungen für ein weiterlaufendes Arbeitsverhältnis zu finden, bevor er eine Kündigung wegen Krankheit erteilt.

Sie sind schon sehr lange in einem Unternehmen? Der Arbeitgeber muss rechtfertigen, dass die krankheitsbedingte Kündigung für beide Seiten die richtige Entscheidung ist. Faktoren wie Ihr Alter, Ihre Beschäftigungszeit, die Ursache der Erkrankung und Fehlzeiten vergleichbarer Mitarbeiter sind hier ebenfalls relevant. Eine Kündigung wegen Krankheit nach 25 Jahren Beschäftigung beispielsweise ist bei vielen Unternehmen sehr unwahrscheinlich.

Greift der Kündigungsschutz bei Krankheit?

Wie Sie unserem Ratgeber entnehmen, ist eine Kündigung wegen Krankheit mit vielen Voraussetzungen verbunden. Zudem gibt es Sonderfälle, bei denen noch mal andere Bestimmungen gelten, bevor ein Arbeitgeber Sie kündigen darf. Hier sehen Sie einige Beispiele. Die Sonderfälle führen wir hier aber nicht weiter aus.

  • Sie sind schwanger
  • Sie haben eine Schwerbehinderung
  • Sie sind Mitglied eines Betriebsrats

Doch auch Sie als Arbeitnehmer müssen einige Dinge beachten bei einer Kündigung wegen Krankheit. Arbeitnehmer haben nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, wenn sie gegen diese mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen möchten.

Nach Ablauf dieser Frist greift der Kündigungsschutz nicht mehr. Das gilt auch, wenn Ihnen im Nachhinein auffällt, dass der Arbeitgeber Bedingungen für eine Kündigung wegen Krankheit nicht erfüllt.

Ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit möglich?

Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist in der Regel nicht zu befürchten.
Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist in der Regel nicht zu befürchten.

Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist in der Regel nicht zulässig. Für eine fristlose Kündigung müssen Sie als Arbeitnehmer die Pflichten, die in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sind, verletzen. Bei einer Krankheit kann der Arbeitgeber Ihnen keine Pflichtverletzung vorwerfen.

Allerdings bedeutet das nicht, dass Sie während einer Krankheit keine fristlose Kündigung aus einem anderen Grund erhalten können. Haben Sie andere Pflichten Ihres Vertrags verletzt, ist eine fristlose Kündigung jederzeit zulässig.

Beispiel: Täuschen Sie eine Krankheit nachweislich vor, kann der Arbeitgeber auch während Ihrer Abwesenheit eine fristlose Kündigung aussprechen. Die Kündigung erhalten Sie aber nicht wegen der Krankheit, sondern aufgrund betrügerischen Verhaltens.

Arbeitnehmer dürfen selbst krankheitsbedingt kündigen

Es kann auch vorkommen, dass Sie selbst aufgrund einer Krankheit eine Kündigung anstreben. In diesem Fall dürfen Sie kündigen, wann immer Sie möchten. Einen Grund müssen Sie für Ihre Kündigung nicht angeben.

Was Sie allerdings beachten sollten, ist die Kündigungsfrist. Laut Gesetzbuch haben Sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen bis zum 15. oder dem Ende eines Monats. Bis zu diesem Datum müssen Sie auch nach einer Kündigung weiterarbeiten.

Eventuell ist ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit eine Option

Möchten Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, ist ein Aufhebungsvertrag eine beliebte Option. Ein Aufhebungsvertrag bietet außerdem die Möglichkeit, um eine Abfindung bei einer Kündigung wegen Krankheit zu erhalten.

Denn eine Abfindung sieht das Gesetzbuch eigentlich nur bei einer betriebsbedingten Kündigung vor. Da es sich bei einer Kündigung wegen Krankheit aber um eine personenbedingte Kündigung handelt, steht Ihnen laut Recht eigentlich keine Abfindung zu.

Auch wenn eine krankheitsbedingte Kündigung keine Abfindung vorsieht, können Arbeitnehmer dennoch eine Abfindung erhalten. Entweder haben Sie und Ihr Arbeitgeber sich im Arbeitsvertrag auf eine Abfindung geeinigt oder Sie vereinbaren diese im Zuge eines Aufhebungsvertrags.

Viele Arbeitgeber stimmen einem Aufhebungsvertrag zu, um einen gerichtlichen Prozess zu umgehen. Eine Abfindung ist in der Regel günstiger als die Kosten eines Prozesses. Daher steigert diese Vereinbarung Ihre Chancen auf eine Abfindung trotz der Kündigung wegen Krankheit.

Kündigung wegen Krankheit: Sperre beim Arbeitslosengeld möglich? erhält nicht jeder, der eine Eigenkündigung wegen Krankheit einreicht

Kann eine krankheitsbedingte Kündigung zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld führen?
Kann eine krankheitsbedingte Kündigung zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld führen?

Eine Kündigung wegen Krankheit hat in der Regel keine weiteren Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt zumindest dann, wenn Sie die Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Anders ist es allerdings, wenn Sie selbst krankheitsbedingt kündigen. Die Agentur für Arbeit kann bei einer Eigenkündigung wegen Krankheit eine Sperrfrist von 12 Wochen verhängen, bevor Sie wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Um eine Sperre zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, ein ärztliches Attest vorzulegen. Auf diese Weise können Sie Ihre Leistungsunfähigkeit belegen. Gerade bei einer Eigenkündigung kann dieser Faktor entscheidend für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld sein.

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Über den Autor

Tobias
Tobias

Seit Jahren ist Tobias darauf spezialisiert, fachspezifische Texte zu verfassen, die durch fundiertes Wissen und gründliche Recherchen geprägt sind, um den Lesern echten Mehrwert zu bieten. Neuerdings ist er auch Teil der Redaktion von arbeitsvertrag.org.

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