Die meisten Arbeitnehmer erhalten die Erklärung ihrer Entlassung wohl schriftlich. Schließlich will der Chef für einen etwaigen Gerichtsprozess gewappnet sein. Hält er unter anderem die Kündigungsfrist schriftlich fest, kann er später nachweisen, dass er die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat.
Doch dürfen Arbeitgeber theoretisch auch eine telefonische Kündigung aussprechen?
Und wie verhält es sich umgekehrt, wenn Mitarbeiter telefonisch kündigen wollen? Ist das erlaubt? Der vorliegende Artikel macht deutlich, wie das Arbeitsrecht die Sachlage beurteilt.
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Kompaktwissen: Telefonische Kündigung
Ja. Laut § 623 BGB können Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur schriftlich kündigen. Weder eine mündliche noch eine elektronische Kündigung (z. B. per E-Mail oder SMS) ist wirksam.
Nichts. Eine Kündigung per Telefon ist unwirksam. Sie entfaltet also keinerlei Rechtswirkung, sodass das Arbeitsverhältnis weiterhin fortbesteht.
Im Jahr 2012 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz eine wiederholte mündliche Kündigung einer Arbeitnehmerin am Telefon als wirksam angesehen (Az. 8 Sa 318/11). Dieses Urteil ist aber aufgrund des zwingenden Schriftformerfordernisses in § 623 BGB sehr umstritten.
Darf eine Kündigung telefonisch erfolgen?
Entschließt sich einer der Vertragspartner dazu, den geschlossenen Arbeitsvertrag nicht weiterführen zu wollen, ist er dazu verpflichtet, diese Absicht seinem Gegenüber mitzuteilen.
In der Regel ist ein Arbeitsverhältnis nach dieser Willensbekundung nicht unmittelbar beendet.
Denn: Der Gesetzgeber sieht laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine bestimmte Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung vor, die quasi als Schonfrist gilt. Die Entlassung erfolgt daher erst nach Ablauf dieses Zeitraumes. Anders sieht es bei einer fristlosen Kündigung aus.
Weitere Vorgaben macht das BGB ebenfalls zur Form der Kündigung. In § 623 „Schriftform der Kündigung“ hält es hierzu fest:
“Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“
Demnach scheint es auf die Frage „Ist eine Kündigung per Telefon wirksam?“ nur eine Antwort zu geben: Nein. Wer mündlich gekündigt wird, müsste sich keine Sorgen machen, ist doch ein schriftliches Dokument gegebenenfalls auch per Einschreiben zugestellt, vonnöten. Ganz so eindeutig ist das Arbeitsrecht in diesem Bereich jedoch nicht.
Eine mündliche Kündigung per Telefon kann wirksam sein
Zwar sieht das Recht in Deutschland vor, dass ein Job in der Regel schriftlich gekündigt werden muss – das heißt aber nicht, dass in allen Fällen auf diese Weise verfahren werden muss.
Exemplarisch führen Experten hier den Fall einer Friseurin an, die in Rage ihr Arbeitsverhältnis am Telefon fristlos kündigen wollte. Diesen Wunsch wiederholte sie während des Gespräches mit ihrer Vorgesetzten öfter.
Der Arbeitgeber gab ihrem Bitten statt und ließ ihr eine schriftliche Kündigung zukommen. Die Meinung der Friseurin hatte sich zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits geändert. Sie bereute ihr Verhalten und wollte ihren Job nun doch behalten. Die angestrengte Klage blieb allerdings ohne Erfolg.
Das Landesarbeitsgericht Rheinlad-Pfalz folgte ihrer Argumentation nicht und wies die Klage zurück. Ihre Entscheidung begründeten die Richter damit, dass schon im Telefongespräch das Arbeitsverhältnis ein Ende gefunden hätte. Die schriftliche Kündigung hätte es demnach gar nicht mehr gebraucht.
Die Konsequenzen aus diesem Fall
In den allermeisten Fällen bleibt eine Kündigung per Telefon wohl weiter unwirksam, sieht das BGB doch die Schriftform für solch schwerwiegende Entscheidungen vor.
Wie der erläuterte Fall jedoch zeigt, kann es durchaus Ausnahmen von dieser Regel geben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten bei einer angestrebten Kündigung deshalb am besten mit Bedacht vorgehen und eine Kündigungsabsicht besser schwarz auf weiß dokumentieren. Auf diese Weise wandern sie auf der sicheren Seite und umgehen unter Umständen nervenraubende und womöglich teure Gerichtsprozesse, für welche Sie auch noch einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.
Vielen Dank für die fachkundigen Hinweise zum Arbeitsrecht. Meine Tante hat gerade eine mündliche Kündigung per Telefon bekommen. Ihr Arbeitgeber ist der deutschen Sprache (schriftlich) nicht so mächtig. Vielleicht sollte sie doch lieber einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, wenn sie die Stelle behalten möchte.