Wenngleich es im Alltag wohl häufiger vorkommen wird, dass Arbeitgeber sich von ihren Angestellten lösen, entschließen sich manchmal auch Mitarbeiter dazu, ihre Beschäftigung aufzugeben.
Gerade ein besserer Job, der vielleicht sogar mit mehr Geld und Verantwortung winkt, macht die Entscheidung zu kündigen natürlich leichter. Doch auch ein vergiftetes Betriebsklima führt unter Umständen dazu, einen anderen Weg einzuschlagen und die Karriere an anderer Stelle voranzutreiben.
Doch was muss hierbei beachtet werden? An welche Kündigungsfrist sind Sie gebunden? Wie lange dauert es also, bis Sie den Arbeitgeber nach der Kündigungserklärung also verlassen können? Der folgende Ratgeber beantwortet all diese Fragen.
Inhalt
Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer muss in seiner Kündigung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass und zu welchem Zeitpunkt er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Einer Begründung bedarf es nicht.
Laut § 622 Abs. 1 BGB können Arbeitnehmer „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ kündigen. Allerdings kann der Arbeits- oder Tarifvertrag auch eine längere Frist vorsehen.
Nein. Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform. Anderenfalls ist sie unwirksam.
Weitere Informationen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer:
Arbeit kündigen – aus welchen Gründen erfolgt die Kündigung durch Arbeitnehmer?
Sich dazu durchzuringen, einen sicheren Arbeitsplatz aufzugeben, ist häufig gar nicht so einfach. Schließlich ist in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes die Jobsituation eher schwierig und eine neue Stelle gar nicht so leicht gefunden. Dazu kommt das ganze unangenehme Bewerbungsprozedere. Nichtsdestotrotz: Manchmal ist es durchaus sinnvoll, sich zu verabschieden, vor allem wenn folgende Umstände vorliegen:
- Jeden Tag wird Ihnen Unmenschliches abverlangt. Sie haben viel zu viele Aufgaben, die natürlich alle höchste Priorität besitzen. Darüber hinaus versuchen Kollegen und vielleicht auch Vorgesetzte, Ihnen massiv zu schaden und machen Ihnen das Leben schwer. Diesem Stress ist auf Dauer keiner gewachsen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, ist hier womöglich die beste Wahl.
- Genauso belastend wie zu viel Arbeit kann auch zu wenig Arbeit sein. Haben Sie im Beschäftigungsverhältnis schon alles erreicht und es gibt keine Chance mehr, sich weiterzuentwickeln, sollte über einen Jobwechsel nachgedacht werden.
Welche Kündigungsfristen sind durch Arbeitnehmer einzuhalten?
Ist der Gedanke, die Kündigung als Arbeitnehmer einzureichen, gebührend durchdacht, gilt es, dem Arbeitgeber den eigenen Ausstieg zu verkünden und den Arbeitsvertrag zu kündigen. Der Zeitpunkt will hier gut gewählt sein, enthalten Arbeitsverträge doch eine Kündigungsfrist durch die der Arbeitnehmer durch muss, bevor er endgültig aussteigt.
Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Das bedeutet: Streben Sie einen Austritt zum Ende des Kalendermonats an, müssen Sie in der Regel spätestens am zweiten eines Monats gekündigt haben – sofern nicht längere Kündigungsfristen gelten.
Kündigt Sie der Arbeitgeber, spielt auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Das BGB sieht dann längere Fristen vor, je länger Sie im Unternehmen tätig waren.
Bestand das Vertragsverhältnis mindestens zwei Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei fünf Jahren sind es bereits zwei Monate. So staffelt sich die Zeitspanne. Aber nicht vergessen: Das gilt nur, wenn Sie vom Arbeitgeber gekündigt werden. Andernfalls bleibt es bei der vierwöchigen Frist.
Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer in der Probezeit
Die Grundkündigungsfrist gilt in der Probezeit, die als Bewährung dient, nicht. Innerhalb dieser Phase geht die Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr viel schneller durch.
Wenn Sie sich zur Kündigung als Arbeitnehmer entschließen, können Sie also sehr viel früher einen neuen Job antreten. Den Grund für Ihren Entschluss müssen Sie Ihrem Arbeitgeber hierfür nicht mitteilen.
Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
Manchmal wollen Mitarbeiter jedoch nicht so lange warten, bis die Kündigungsfrist um ist.
Sie entscheiden sich deshalb zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Das Gehalt oder der Lohn wurden wiederholt nicht pünktlich gezahlt.
- Der Arbeitnehmer kündigt fristlos wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
- Der Arbeitgeber hält wiederholt die Arbeitsschutzbedingungen nicht ein.
Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer – ein Muster
Wollen Sie von sich aus kündigen, gilt es, beim Kündigungsschreiben nicht an Formfehlern zu scheitern. Diese können Ihrem Vorhaben nämlich einen Strich durch die Rechnung machen. Wie die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Muster aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier:
Vorname und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort
Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Ort, Datum
Kündigung meines Arbeitsvertrages (Muster)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, geschlossen am [Datum einfügen] ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte Sie darum, mir den Erhalt der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen.
Vielen Dank für die langjährige gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers
________________________
Unterschrift des Arbeitgebers
Kündigung erhalten am: ________________________
Übrigens: Statt einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis jedoch auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden. In diesem einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich, das Vertragsverhältnis aufzulösen.
Hallo, hat der Arbeitgeber das Recht einer ordentlichen Kündigung zu widersprechen und wenn ja welche Frist muss er eInhalten?
Hallo Heike,
einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung kann der Arbeitgeber in der Regel nicht widersprechen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie hier ausführlich beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe da mal eine Frage.
Ein Kollege möchte fristlos Kündigen und hat sehr viele Plustage und auch Plusstunden. Jetzt meine Frage. Verfallen diese alle weil er selbst fristlos kündigt?
Vielen lieben Dank für eine Antwort.
Hallo Annett,
auch bei einer fristlosen Kündigung verfallen die Ansprüche auf Entlohnung der geleisteten Arbeit nicht. Jedoch sollten die Umstände der Vergütung von Mehrarbeitszeit mit dem Arbeitgeber oder einem Anwalt im Vorfeld diskutiert werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo. Ich befinde mich noch in der Probezeit und im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Ich werde heute (16.11.) kündigen. Da ich leider krank geschrieben bin diese Woche, kann ich die Kündigung nicht persönlich abgeben und werde sie heute aber in den Briefkasten schmeissen.
Meine Frage: Was schreibe ich für ein Datum in die Kündigung? Ich kündige zum 01.12. ? Das sind dann 2 Wochen. Ist das richtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo Kiri,
in der Kündigung wird der Termin des Endes (in deinem Fall der 30.11.) angegeben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Schönen guten Tag
Habe letzte Woche einen Arbeitsvertrag unterschrieben den ich am 20.11.2017 antreten muss.
Kann ich jetzt noch davon zurücktreten ohne Kündigungsfrist???
Mit freundlichen grüßen
Jacky
Hallo Jacqueline,
natürlich können Sie den Vertrag kündigen. Die Zeit vor Vertragsbeginn kann wie die Probezeit bewertet werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite seit ca. 18 Jahren in eine Firma und möchte am 15.11.2017 meine Kündigung zum 31.
12.2017 abgeben. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen möchte aber mein Arbeitgeber 6 Wochen seit geben. Kann der Arbeitgeber verlangen
, dass ich am 15.12. aufhöre wenn ich am 15.11.18 die Kündigung abgebe? Ich möchte nichts falsch machen.
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Isa M.
Hallo Isa,
die Frist der Kündigung ist eine Mindestfrist. Es entsteht keine Pflicht das Schreiben exakt 4 Wochen vorher abzugeben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Arbeitsvertrag Team,
ich habe am 14.10.2017 meine Kündigung abgegeben. Diese ist fristgerecht zum 15.11.2017.
Ist im Arbeitsvertrag auch festegelegt das zum 15. jeden Monats oder des Letzten Tages des Monats gekündigt werden kann.
Mein neuer Arbeitgeber möchte das ich aber schon am 13.11.17 anfangen könnte.
Ich habe keinen Urlaubsanspruch mehr, alle Urlaubstage sind verbraucht.
Überstunden bin ich bei plus minus 0.
Kann man dem alten Arbeitgeber darum bitten bzw. einen Antrag stellen das er mir das erlaubt und das er mich bei der Krankenkasse abmeldet so das mein neuer Arbeitgeber mich anmelden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Phillip Sch.
Hallo Phillip,
natürlich können Sie eine solche Bitte an Ihren Arbeitgeber richten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe mein Arbeitsverhältnis am 17.10. zum 31.10. gekündigt, da ich von 14 Tagen Kündigungsfrist ausgegangen bin. Heute erklärt mir mein AG das ich 4 Wochen Kündigungsfrist hätte. Kann ich meine Kündigung ändern zum 15.11. oder geht das nicht?
Zur Vorgeschichte:
Ich bin seit 05/15 im Unternehmen, dieses existiert aber seit 05/17 nicht mehr ( uns wurde gesagt die Firma läuft jetzt über Insolvenzverwalter). Ab 06/17 hat die Mutter des AG eine neue Firma gegründet und alle AN und Fahrzeuge übernommen. Für alle gab es einen neuen Arbeitsvertrag ( darum nahm ich 14 Tage Kündigungsfrist an), allerdings habe ich meinen neuen Vertrag bis heute noch nicht.
Danke für eine Antwort
Hallo Diana,
Sie sollten einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, um auf Unrechtmäßigkeiten reagieren zu können.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo
Zum 1.12 habe ich eine neue Stelle, Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.
Wann spätestens (zum welchen Datum ) soll ich meine Kündigung beim Arbeitgeber vorlegen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Jana,
bei 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende, sollte die Kündigung bis zum 1.12.2017 vorliegen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo. Ich habe ab 01.01.2018 einen neuen Job. Habe 4 Wochen Kündigungsfrist. Ist es dann richtig, zum 30.11. 2017 zu kündigen? Es wird immer von genau 4 Wochen gesprochen! 4 Wochen später haben wir aber erst den 28.12.2017! Das ist ebenfalls ein Donnerstag. Was ist dann mit den restlichen 3 Tagen?
Lieben Gruß Sonja
Hallo Sonja,
bei der Kündigungsfrist handelt es sich um eine Mindestfrist. Sie können auch am 30.11. eine Kündigung zum 31.12 abgeben.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Sperrfrist zur Kündigung stehen, die besagt, dass ich zwischen Dezember und März nicht kündigen darf. Ist das rechtswirksam. Konnte dazu bisher leider nix finden. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo Cathrin,
ja solche Sperren sind rechtswirksam, wenn Sie im Vertrag festgeschrieben sind.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
ich bin 11 jahre in der firma und möchte mit 4 wochen frist kündigen aber arbeitgeber sagt hab 4 monate kündigungsfriest
Ist die nachfolgende Klausel überhaupt wirksam? Sie nimmt keinen Bezug darauf, für wen diese Frist gilt (Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen):
„Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht die gesetzlichen Bestimmungen eine längere Frist beinhalten.“
Hallo Matthias,
ja die Klausel kann wirksam sein und bezieht sich auf beide Parteien des Vertrags.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team,
zum eher seltenen Thema der fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer frage ich mich, welche Sanktionen mir entstehen könnten, weil ich ohne wichtigen Grund und vorherige Abmahnung des Arbeitgebers fristlos kündige und der Arbeit fernbleiben. Ich möchte auch keinen Aufhebungsvertrag schließen, einfach überhaupt keinen Kontakt mehr zum Arbeitgeber halten. Was kann passieren? Kündigungsschutzklage des Arbeitgebers, Schadenersatzforderungen? Ich habe einfach keine Lust mehr mich mit dem Arbeitgeber abzugeben, das ist für mich verlorene Lebenszeit und einfach sinnlos.
Klar sagt das Gesetz, Du hast vertragliche Pflichten, aber die interesseieren mich nicht. Daher die Nachfrage zu möglichen Sanktionen (Eine Sperre der Agentur für Arbeit ist mir gleichgültig, da es mir finanziell gut geht).
Viele Grüße
Joe
Hallo Joe,
ein Arbeitnehmer, der seine vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, kann mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Kündigung vertragskonform zu formulieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend,
in meinem Vertrag steht, dass ich ein Kündigungsfrist von 4 Monate Ende des Monats habe.
Ich habe mündlich am 29. September gekündigt.
Schriftlich am 6. Oktober.
Wenn nur shcriftlich zählt, ist Ende des Monats 31.Okt plus 4 Monate, 28/29 Februar.
Ist irgendwas zu tun damit ich schon am 1. Januar freigestellt bin? (Rechtlich, freundlich gefragt habe ich schon, geht nicht) Ich habe ein super Stelle gefunden, die kann ich mir nicht entgehen lassen. Sie wollten mich schon am 1.Nov haben. Hab verhandelt, bis 1. Januar gehen sie aber bestimmt nicht 🙁
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Ich
Hallo Suzanne,
wenn Sie keinen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber schließen können, der Sie früher entlässt, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich befinde mich in einem unbefristeten Areitsverhältnis, möchte aber zum 1.2.2018 in eine andere Firma wechseln. Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kann ich jetzt schon kündigen (am 09.10.2017) und hineinschreiben, dass ich zum 31.1.2018 kündigen will? Oder muss bis zum Ende des Monats warten und darf die Kündigung erst dann abgeben? Ich möchte einen fließenden Übergang ins neue Arbeitsverhältnis.
Ich bedanke mich im Voraus!
Hallo Heidi,
die Kündigungsfrist ist eine Mindestfrist. Das Datum für die Kündigung kann also auch in weiterer Zukunft liegen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
In meinem Arbeitsvertrag ist festgehalten, bei einer Kündigung sind Fortbildungskosten der letzten 6 Monate zurück zu zahlen.
Meine letzte Fortbildung war bis zum 10.Juli diesen Jahres. Wann kann ich kündigen, ohne etwas zurück zahlen zu müssen, im Dezember zum 15.Januar oder erst im Januar zum 15.Februar?
Danke für eine schnelle Antwort!
Hallo Tina,
mit einer Kündigung zum 10. Januar sollte die Frist eingehalten sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin in der Probezeit. In meinem Arbeitsvertrag steht 14 Tage Kündigungsfrist zum Monatsende.
Ich habe am 20.09. gekündigt, schriftlich. Der 04.10.2017 wäre der Vertrag demnach beendet. Ich
bat meinen Chef den Brief zulesen. Erzürnt kam er zu mir und meinte ich kann gleich gehen. Er gab
mir die Kündigung mit und sagte ich soll einen Aufhebungsvertrag schreiben. Ist das rechtens und
muß ich mir das gefallen lassen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle W.
Hallo Sibylle.
auch während der Probezeit besteht sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen, diese kann nur mit einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag verkürzt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich hatte vor kurzem einen Arbeitsunfall mit Fraktur und bin noch mindestens bis Ende Sept. / Anfang Okt. krankgeschrieben. Kann ich aus der Krankschreibung heraus den Job kündigen zum 31. Oktober mit Kündigungsfrist zum 30. September ? Danke im voraus
Hallo Andy,
auch während einer Krankschreibung können sie eine gültige Kündigung einreichen.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe meinen befristeten Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit am 07.09.2017 ordentlich und fristgerecht zum 16.10.2017 gekündigt. Am 14.09.2017 habe ich von meinem Arbeitsgeber noch eine Kündigung zum 27.09.2017 erhalten.
Meine Frage lautet: ist die kündigung des arbeitgeber trotz meine schriftliche kündigungsfrist zum 16.10.2017 rechtsgültig?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo Sali,
im Fall einer ordentlichen Kündigung während der Probezeit ist die erste Kündigung gültig. Eine Ausnahme würde bestehen, wenn es für eine frühere Kündigung einen außerordentlichen Grund gäbe.
Das Team von Arbeitsvertrag.org
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass bei einer Kündigung die Seminarkosten der letzten 6 Mte zurückgezahlt werden müssen. Das letzte Seminar ging bis 10.Juli, meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Wann kann ich kündigen um nichts zurück zahlen zu müssen? Bereits im Dez zum 15.Januar, oder kann ich die Kündigung erst einreichen wenn das halbe Jahr vorbei ist, also Kündigung im Januar zum 15. Feb?
Hallo Tina,
die genaue Kündigungsfrist ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. Die Fragen, zu wann Sie kündigen können und inwieweit eine Rückforderung der Seminarkosten einwandfrei ist, lassen Sie sich bitte von einem Anwalt beantworten. Er kann ihnen auch sagen, welcher Kündigungszeitpunkt für Sie in Betracht kommt. Wir sind hierzu nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, wenn im Vertrag steht: Kündigung während der Probezeit ist vier Wochen und ich zum 15. 10. in einem neuen Unternehmen anfangen möchte, wann müsste die Kündigung beim AG eingehen?
Mit freundlichen Grüßen
Anna
Hallo Anna,
ist eine Kündigung bis zur Mitte des Monats möglich, sollten Sie spätestens am 15.09. die Kündigung einreichen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe zum 31.8. Einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und zum 1.9. Habe ich eine neue Stelle. Bin aber seit 14.8. Krank.
Nun habe ich zum 1.10. Einen neuen Arbeitsvertrag. Bin noch bis 30.9. Krank.
Kann ich per Einschreiben Kündigen, da ich nicht persönlich ins Unternehmen fahren kann. Reicht es mit Rückantwort ? Kann es da Probleme geben.
Gruß Heike
Hallo Heike,
ein Aufhebungsvertrag sollte schon die Aufhebung zur Folge haben. Klären Sie den Sachverhalt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich befinde mich in der Probezeit. Ab 01.10. würde ich gern in ein anderes Unternehmen wechseln. Wie ich jetzt gesehen habe, steht im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist in der Probezeit von vier Wochen. Kann ich trotzdem mit einer frist von 14 Tagen kündigen?
Mit freundlichen Grüßen
Anna
Hallo Anna,
es gilt § 622 Absatz 3 BGB: „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“ Demnach können Sie mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe eine neue Arbeitsstelle in Aussicht und könnte so bald wie möglich anfangen. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich noch einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende März 2018. Kann ich diesen noch vor dem eigentlichen Austritt aus dem Unternehmen kündigen? lg sarah
Hallo Sarah,
sofern dies nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, gelten die Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag oder im Gesetz festgelegt sind. Eine Kündigung ist also durchaus denkbar.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe seit 1.7.2017 einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund nach TV-L. Probezeit sind 6 Wochen, sind also schon vorbei.
Im TV-L steht nur geregelt, wie die Kündigungsfrist in der Probezeit ist (2 Wochen) und dann erst wieder ab 6 Monaten (4 Wochen zum Monatsende). Mein Arbeitsverhältnis läuft aber seit 8 Wochen, fällt also dazwischen. Wie ist die Kündigungsfrist dann? 4 Wochen?
Wenn ich am 1.10.2017 meine neue Stelle antreten möchte, muss ich dann am 1.09.2017 (Freitag) meine Kündigung einreichen?
Da der Personalrat bei meiner neuen Arbeitsstelle erst am 30.8. tagt, kann es sein, dass ich meinen neuen Vertrag erst nach dem 1.09.2017 bekomme. Ich möchte nicht kündigen, bevor ich einen neuen Vertrag habe. Sollte ich also meine Kündigung nicht am 1.09.2017 einreichen können, heisst das dann, dass ich erst zum Ende Oktober kündigen kann (Kündigung am 3.10.2017 einreichen)?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Eva-Maria
Hallo Eva-Maria,
generell gilt in der Probezeit (beträgt in der Regel allerdings sechs Monate) eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Ab sieben Monaten erhöht sich diese auf 4 Wochen. Entweder Sie fragen bei Ihrem Arbeitgeber nach, wie lange die Frist in der Zwischenzeit ist oder sie gehen auf Nummer sicher und reichen die Kündigung spätestens vier Wochen vorher ein. Das wäre bei Ihnen der 3. September.
Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen,
in meinem Vertrag steht folgender Satz, den ich (halten Sie mich bitte nicht für blöd :)) nicht wirklich verstehe, obwohl er doch recht einfach und eindeutig klingt:
„Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist für beide Parteien ausgeschlossen.“
Bedeutet dies, dass ich nicht einfach kündigen kann oder was kann ich darunter verstehen?
Danke schon einmal für die Hilfe.
Hallo Alexander,
in diesem Fall ist ausschließlich die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden bedarf es einer außerordentlichen Kündigung.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team,
auch ich habe eine aktuelle Frage.
Ich stehe vor einer Kündigung meinerseits. Ich bin AN und seit 18 Monaten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich möchte nun kündigen und entnehme meinem Vertrag folgendes:
„Nach Ablauf der Probezeit und Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis beträgt die Kündigungsfrist 3 Wochen/Monate zum Monatsende. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG aus tariflichen oder gestzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den AN.“
Genau so ist es geschrieben, ohne dass erkenntlich wird, was genau gemeint ist. Der AG meinte 3 Monate zum Quartalsende – das habe ich mündlich erfahren. Ich, als AN bin von 3 Wochen zum Monatsende ausgegegangen. Ich habe durch eigene Recherche gelesen, dass bei einem nicht eindeutigen Vertrag die gestzlichen Fristen gelten – ist das richtig? Dann würde beiderseits eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats gelten.
Ich hoffe, auf schnelle Antwort.
Gruß
Hallo Sandy,
mit dem schriftlichen Arbeitsvertrag haben Sie eine Änderung unterschrieben. Daher gelten die Kündigungsfristen, die im schriftlichen Vertrag festgehalten wurden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Kann/darf ein Arbeitnehmer auch 5 oder 6 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, ohne dass dies die Wirksamkeit der Kündigung beeinträchtigt? Beispiel: ich möchte schon heute zum 30. September kündigen, aber mein Arbeitgeber möchte, dass meine Kündigung bereits zum 15.09. wirksam ist, obwohl vertraglich 4 Wochen Kündigungsfrist vereinbart sind. Ich bin nicht in Probezeit. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Hallo Lena,
sofern vertraglich festgelegt ist, dass Sie zum Monatsende kündigen können, muss der Arbeitgeber Ihre Kündigung zum 30. September akzeptieren.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo liebes Team
Betreff : Kündigung
Ich möchte in meiner Firma kündigen , nun beträgt die Zeit 6 Wochen bis wann muss ich kündigen wenn ich zum 16. Oktober anfangen möchte?
Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen jeweils zum Ende eine Kalendermonats.
Mit freundlich grüßen Petra
Hallo Petra,
wenn Sie nur zum Monatsende kündigen können, ist nur eine Kündigung zum 31. Oktober möglich. Diese muss bis spätestens 19. September bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen sein. Eine Kündigung zum 30. September hätte bis spätestens 19. August erfolgen müssen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
der AG hat mir krankheitsbedingt mit einer Frist von 5 Monaten zum 30.09. gekündigt. Vor dem Gerichtstermin wurden wir uns einig über einen Abfindungsbetrag. Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Inzwischen habe ich eine neue Arbeit ab 01.09. gefunden. Ich möchte jetzt fristlos zum 31.08. kündigen. Kann ich das ohne Konsequenzen machen? Darf ich den Abfindungsbetrag behalten?
Hallo Ulrich,
da in Ihrem Fall viele Faktoren eine Rolle spielen, benötigen Sie eine Rechtsberatung. Diese dürfen wir leider nicht anbieten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie kompetent beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
wollte fragen, wie ein Kündigungsmuster für folgende Kündigung aussehen sollte:
Bin noch in der Probezeit (3 Monate) bei einer ausländischen Firma mit Sitz in Asien beschäftigt, möchte aber kündigen, die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage.
Grüße Walter
Hallo Walter,
an unserem hier aufgeführten Muster können Sie sich auch in Ihrem Fall orientieren. Achten Sie darauf, dass die Sprache des Kündigungsschreibens auf den jeweiligen Empfänger angepasst ist und dass Sie die Kündigungsfrist einhalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Hätte noch eine Frage zur Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage, aber ab wann gelten die 14 Tage? Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben erhält? In meinem Fall muss ich die Kündigung nach Asien versenden, das braucht ca. 10 – 14 Tage, bis die Kündigung den Arbeitgeber erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Walter C.
Hallo Walter,
länderübergreifend ist es eventuell möglich, dass die Kündigung eingescannt und via E-Mail oder per Fax bereits Gültigkeit erlangt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Nochmals vielen Dank für die Antwort!
Hätte da doch noch 2 Fragen: Im Arbeitsvertrag steht eine Wettbewerbsverbotsklausel: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich nach Beendigung der Tätigkeit für 3,50 Jahre für keine Konkurrenzfirma tätig zu werden“. Meine 1. Frage: Muss man dies im Kündigungsschreiben erwähnen, z.B. dass ich mich verpflichte für obengenannte Zeitspanne für keine Konkurrenzfirma tätig zu werden?
Weiters steht da noch, dass man für obengenannte Zeitspanne als Entschädigung die Hälfte der zuletzt gezahlten Vergütung erhält. Nun meine 2. Frage: Gilt das auch, wenn man in der Probezeit kündigt?
Mit freundlichen Grüßen
Walter
Hallo Walter,
in diesem Fall müssen Sie das nicht noch einmal im Kündigungsschreiben aufnehmen, da es bereits im Arbeitsvertrag steht. Ob diese Entschädigung auch in der Probezeit gezahlt wird, sollten Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen können. Im Zweifelsfall können Sie Ihren Arbeitgeber fragen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich möchte mein Arbeitsverhältnis in der Probezeit beenden, da ich eine neuen Job gefunden habe. Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Wenn ich meinem Chef die Kündigung am 14.08 persönlich vorlege und mit Unterschrift bestätigen lasse, ist mein letzter Arbeitstag dann am Freitag, den 25.08 oder am Montag, den 28.08?
Die Personalabteilung des neuen Jobs meinte ich wäre am Montag (28.08) schon frei und könnte dort anfangen. Generell will mich der neue Arbeitgeber so schnell wie möglich – macht in diesem Fall ein Aufhebungsvertrag Sinn?
Besten Dank
Hallo Cindy,
in diesem Fall wäre (ohne Urlaubsanspruch) der 28.08. der letzte Arbeitstag beim alten Arbeitgeber. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bezüglich des Aufhebungsvertrags am besten an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
mein Chef zahlt werde pünktlich bzw. Noch komplett mein Gehalt. Jetzt ist es schon soweit das ich zwei ausstehenden Gehälter habe. Auf Grund der ganzen Situation hat mich mein Arzt krankgeschrieben. Ein Abmahnung ist bereits erfolgt, leider ohne Reaktion.
Nun ist es das ich hab jetzt eine fristlose Kündigung erwirken kann, ich bin aber noch krankgeschrieben bekomme ich dann Geld von der Krankenkasse bzw. Darf ich überhaupt kündigen auch wenn ich krankgeschrieben bin?
Mit freundlichen Grüßen
Claudia
Hallo Claudia,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Die Kündigung ist dabei auch während Krankschreibung möglich. Ein Anwalt kann Sie beraten, inwieweit ein solches Vorgehen empfehlenswert ist, oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich befinde mich noch in der Probezeit und habe zum 31.8. schriftlich gekündigt, um den kompletten August meine massiv angehäuften Überstunden abzufeiern. Mein AG hat sich zuerst mündlich einverstanden erklärt, möchte jetzt jedoch, dass ich im August noch arbeite und er dann die Überstunden ausbezahlt.
Meine Frage: Kann ich eine zweite Kündigung mit der regulären Kündigungsfrist von zwei Wochen aussprechen oder bin ich an die erste Kündigung gebunden?
Besten Dank
Hallo Martina,
das könnten Sie tun. Es kann jedoch sein, dass sich Ihr Arbeitgeber gegen die zweite Kündigung wehrt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich hab bald für 3 Wochen Urlaub. Würde gerne zum 15. des Monats kündigen. Arbeitsbeginn nach dem Urlaub ist der 21. August. Kann ich meine Kündigung trotzdem an den Betrieb schicken auch wenn dieser komplett zu ist?
Mfg
Hallo Pietka,
normalerweise gilt ein Schreiben als zugegangen, sobald es im Briefkasten des Empfängers liegt. Allerdings muss der Empfänger auch Kenntnis vom Schreiben erlangen. Auch bei Abwesenheit muss dieser dafür Sorge tragen, dass er Briefe empfängt. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber darauf abstellen, dass Sie von den Betriebsferien wussten. Wenden Sie sich also am besten an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
meine Probezeit endet am 31.07.2017. Da ich gerne so schnell wie möglich aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden möchte, würde ich die Kündigung spätestens am 24.07.2017 einreichen. Welcher Tag wäre dann der letzte Arbeitstag, sprich wann würde dann das Arbeitsverhältnis enden? Da ich die zwei Wochen zum Ende nicht einhalten kann, würde das Arbeitsverhältnis wahrscheinlich erst am 31.08.2017 enden, oder?
Wenn die Kündigunng allerdings vor dem Ende der Probezeit beim Arbeitgeber eingeht, muss dann trotzdem eine Begründung in der Kündigung stehen und der volle Monat August noch „abgearbeitet“ werden?!
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Rose,
es kommt darauf an, was Ihr Vertrag zu den Kündigungsfristen sagt. Sofern Sie allerdings eine zweiwöchige Kündigungsfrist in der Probezeit haben, sollte der Vertrag Ende August enden. Gleiches gilt, wenn Sie die Kündigung am 24.7. eingereicht haben und eine vierwöchige Frist zum Monatsende haben. Eine Begründung müssen Sie in die Kündigung nicht aufnehmen. Sie müssen bis Ende August arbeiten, es sei denn, Sie werden freigestellt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist. In meinem Vertrag steht folgendes: Dieses Arbeitsverhältinis kann nach der Probezeit beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht gesetzlich längere Kündigungsfristen vorgesehen sind.
Gelten hier für mich als Arbeitgeber auch die verlängerten Kündigungsfristen? Dieses Wort „beiderseits“ an dieser Stelle im Hauptsatz macht mich unsicher.
Zu mir: Eintritt in die Firma am 1.9.2008
Alter: 30 Jahre
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe
F.S.
Hallo,
die verlängerten Kündigungsfristen dürften dann auch für Sie als Arbeitnehmer gelten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo zusammen, ich habe 30 Tage Kündigungsfrist und möchte ein wenig früher als 30 Tage kündigen, um sicher zu sein.
Gibt es da was zu beachten?
Zb. für Arbeitsende 31.08. würde ich gerne naechste Woche kündigen.
Ausserdem ich habe noch Schulungen abgechlossen, die aber für den Arbeitnehmer gültig sind, darf der Arbeitgeber Schulungszeugnisse irgendwie behalten bzw. können die verweigern meine Schulungszeugnisse abzugeben?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Kamil,
hier müssen Sie nichts gesondert beachten. Die Zeugnisse muss Ihnen der Arbeitgeber ggf. aushändigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
wenn ich als Arbeitnehmer während der Probezeit fristgerecht kündige, z.B. am 16. zum 30. Tag eines Monats, darf der Arbeitgeber dann nach Kenntnis meiner Kündigung schon früher aufhören mein Gehalt zu zahlen, oder muss er unbedingt auch diese 14 Tage (vorausgesetzt ich arbeite) auszahlen?
In anderen Worten:
Ist die Kündigungsfrist nach Kündigung vom Arbeitnehmer vom Arbeitgeber genauso verbindlich wie eine Kündigung/Freistellung durch den Arbeitgeber (während der Probezeit)?
Hallo,
in dieser Zeit muss das Gehalt normalerweise weiter gezahlt werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Team vom Arbeitsvertrag.org,
Ich würde gerne gegen Ende meiner Probezeit (6 Monate), sprich am 31.07. kündigen und habe eine vier-wöchige Frist einzuhalten (sprich Ende des Arbeitsverhältnisses wäre wahrscheinlich der 28.8., oder?) Wenn ich noch gar keinen Urlaub bekommen habe und mir 28 Tage laut Vertrag zustehen, wie errechnet sich dieser (Jahresurlaub/6 Monate oder Jahresurlaub/ 6 Monate + 4 Wochen)?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit den besten Grüßen.
Hallo,
das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie richtig berechnet. Die Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs ergibt sich daraus, ob Sie bereits sechs volle Monate in diesem Kalenderjahr im Unternehmen gearbeitet haben. Dann steht Ihnen der gesamte Jahresurlaub zu. Ansonsten erhalten Sie pro Monat anteilig Ihren Urlaub.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Liebes Online-Team,
in meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.
Was heißt das?
Kann ich schon zum 30.06. kündigen und arbeite dann noch bis Mitte August oder kann ich erst
Mitte Juli kündigen und muss dann noch bis Ende August arbeiten?
Hallo Susanne F.,
wenn Sie Mitte Juli kündigen, müssen Sie bei einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende entsprechend noch bis Ende August arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Schönen guten Tag.
Kann mein Arbeitgeber mir wärend der Kündigung den Urlaub verweigern weil er mich angeblich auf Arbeit braucht?
1. Lehrjahr hab allgemein kaum eine Ahnung wie es mit der Kündigung abläuft.
Hallo,
in diesem Fall muss er Ihnen den Urlaub dann aber auszahlen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich würde gerne während meiner Probezeit Kündigen, da mir bei Einstellung andere Dienstzeiten zugesagt wurden …. nun stehe ich mit genau den Dienstzeiten im Dienstplan die ich eigentlich gar nicht einhalten kann,aufgrund meines Kindes.
Nun steht im Vertrag während der Probezeit 14 Tage zum Ende eines Monats, heisst das, das ich noch einen vollen Monat arbeiten muss um aus diesem Vertrag zu kommen?Ein voller Monat mit diesen Dienstzeiten wird für mich echt schwierig so das ich schon überlege mich krank zu melden.
l.g.
Hallo,
dies bedeutet, dass Sie spätestens 14 Tage vor dem letzten Tag des Monat die Kündigung eingereicht haben müssen. Dann endet das Arbeitsverhältnis mit dem letzten Tag des Monats. Ansonsten können Sie die Kündigung auch früher einreichen, dennoch müssen Sie dann den angefangenen Monat noch vollständig arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
darf ich als Arbeitnehmer im Krankheitsfall kündigen,oder muss ich warten,bis ich wieder gesund bin?
Vielen Dank für eine Antwort.
mfg S. H.
Hallo Sibylle,
auch während einer Krankheitsphase können Sie kündigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
Wenn ich während der Probezeit selbst kündigen möchte, zu welchem Datum kann ich dies machen. Das Geschäft hat 6 Tage geöffnet. Ich möchte ab dem 15.07.2017 bei einem anderen Arbeitgeber anfangen. Kündigung sollte also zum 14.07. Erfolgen. Gebe ich die Kündigung am Samstag 01.07. ab oder kann ich diese am Freitag den 30.06. Schon abgeben? Nicht das dann der Arbeitgeber sagt, Kündigung erfolgt schon zum 13.07.! Vielen Dank im voraus für ihre Antwort.
Gruß Mario
Hallo Mario,
sehen Sie bitte in Ihrem Arbeitsvertrag nach, was dort für eine Kündigungsfrist in der Probezeit vorgesehen ist.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Online-Team,
ich arbeite seit 3 Jahren und 3 Monaten in einer Firma und möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen.
In meinem Vertrag seht: „Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.“ Durch wen (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) geht daraus leider nicht hervor. Wie sehen Sie das?
In Kürze steht auch noch der gemeinsame Jahresurlaub an (Firma schließt immer komplett). Damit hätte ich bereits meinen gesamten Anspruch an Urlaub für dieses Jahr verbraucht, der mir eigentlich gar nicht zusteht.
Hallo Ines,
normalerweise gelten für Arbeitgeber und -nehmer die gleichen Kündigungsfristen. Wurde Ihnen bereits Urlaub über Ihren Anspruch hinaus gewährt, so kann dieser laut Absatz 3 § 5 des Bundesurlaubsgesetzes nicht mehr zurückgefordert werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes OnlineTeam vom Arbeitsvertrag,
seit 2 Jahren u knapp 4 Monaten arbeite ich in einer therapeutischen Praxis als Angesetellte.Laut Arbeitsvertrag,den ich nach einer Verlängerung (Februar) immer noch nicht schriftlich habe, habe ich eine Kündigunsfirist von 2 Monaten zum Monatsende. Ich ziehe in eine andere Stadt u habe zum 1.8.17 eine neue Stelle, kann ich zum 31.7.17 kündigen oder muss ich die 2 Monate einhalten. Wir haben ein gutes Arbeitsverhältnis, aber wie es immer so ist, wenn einer geht ist es dann doch schwieriger. Ausserdem habe ich noch Urlaubstage, die ich dringend für den Umzug brauche, die mir aber Aufgrund von Urlaubszeit von Kollegen nur ausgezahlt werden sollen. Kann ich auf die Urlaubstage bestehen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Hallo Marilu,
da Sie den Vertrag unterschrieben haben, müssen Sie sich auch an die Kündigungsfrist halten. Nur ein Auflösungsvertrag könnte Sie von dieser Pflicht entbinden. Diesem muss jedoch auch der Arbeitgeber zustimmen. Ob Sie Urlaubstage einfordern oder auszahlen lassen können bei einer Kündigung, sagt Ihnen im Einzelfall ein Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe seit 2010 ein Unbefristeten Arbeitsvertrag seit 2014 hab ich ein Ruhendes Arbeitsverhältnis.Die Reha hat mich 2014 Arbeitsunfähig geschrieben und musste von der Rentenversicherung aus eine Umschulung machen. Diese habe ich diesen Monat beendet. Kann ich mein Arbeitsverhältnis fristlos Kündigen ein Ärtzliches Attest sowie der Bericht von der Reha das ich dort nicht mehr in der Produktion Arbeiten kann liegt vor.
Hallo Wendelen,
Kommt es tatsächlich zu einer Kündigung, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigungsschutzklage helfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
welche Kündigungsfrist hat bei Kündigung durch den Arbeitnehmer Vorrang? Vertrag oder Manteltarifvertrag?
Im Vertrag ist 1 Monat Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer angegeben, und laut Manteltarifvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten durch den Arbeitnehmer?
Dankeschön
Hallo Ullrich,
existieren unterschiedliche Regelungen, dann gilt normalerweise die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung. Sie können also mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort, hat mir sehr geholfen.
Hallo!
Meine Tochter ist im ersten Lehrjahr in einem Hotel angestellt. Leider mussten wir sehr schnell feststellen das man es dort nicht sehr genau mit den Arbeitszeiten nimmt. Sie muss seit ihrer Anstellung jeden Sonntag und auch jeden Feiertag ( zb.Weihnachten und ersten Weihnachtsfeiertag sowie alle anderen Feiertage ) arbeiten. Selten bekommt sie dafür die eigentlich gesetzlich vorgeschriebenen freien Tage.
Auch vor und nach der Schulwoche muss sie fast immer das gesamte Wochenende arbeiten .
Daher haben wir uns jetzt nach einem anderen Ausbildungsbetrieb umgeschaut.
Daher jetzt meine Frage…Ist eine fristlose Kündigung wegen Nichteinhaltung des Jugendarbeitsschutz Gesetz angemessen und was haben wir dabei zu beachten?
Hallo Kerstin,
der Gesetzgeber schreibt bei einer fristlosen Kündigung ein Zeitlimit vor. Demnach kann aufgrund eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden, aber nur innerhalb der zwei Wochen, in dem Sie bzw. Ihre Tochter von dem Grund dazu erfahren hat. Bestehen die Probleme also schon länger als zwei Wochen, kann das schwierig werden. Sie sollten sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann womöglich doch noch Möglichkeiten entdecken, wodurch Sie fristlos kündigen können. Ansonsten können Sie natürlich auch zum Mittel der ordnungsgemäßen Kündigung greifen. Diese kann jederzeit erfolgen, solange die festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Ein Anwalt kann zudem auch dabei helfen, die freien Tage vor Gericht einzufordern, die Ihrer Tochter im Sinne der Sonn- und Feiertagsarbeit nicht genehmigt worden sind.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org