Wann kommt es zur Kündigung durch den Arbeitgeber?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Sie liegen entweder in der Person des Arbeitnehmers oder außerhalb seiner selbst.
Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Sie liegen entweder in der Person des Arbeitnehmers oder außerhalb seiner selbst.

Will ein Unternehmer Arbeitnehmer entlassen, ist er gemäß Arbeitsrecht an zahlreiche gesetzliche Vorschriften gebunden. Hier ist zunächst das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu nennen, das aufführt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer gefeuert werden dürfen.

Und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich einige Klauseln, die die Kündigung des Arbeitsverhältnisses betreffen – z. B. welche Kündigungsfristen einzuhalten sind.

Überdies ist die Kündigung bestimmter Personen bzw. Gruppen in weiteren, separaten Gesetzestexten niedergeschrieben (Schwerbehindertengesetz, Mutterschutz, Berufsbildungsgesetz etc.) In diesem Zusammenhang sprechen Experten vom einzuhaltenden Sonderkündigungsschutz. Lesen Sie mehr hierzu in diesem Ratgeber.

Kompaktwissen: Kündigung durch den Arbeitgeber

Was sind anerkannte Gründe für eine Kündigung durch den Arbeitgeber?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schreibt vor, dass Kündigungen durch den Arbeitgeber nicht sozial ungerechtfertigt erfolgen dürfen. Daher muss ein personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Grund für eine Entlassung vorliegen, damit die Kündigung wirksam ist.

Wann muss eine Kündigung vom Arbeitgeber erfolgen?

Welche Kündigungsfristen maßgeblich sind, ergibt sich entweder aus § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder aus dem Arbeitsvertrag. Die Frist für Arbeitnehmer darf jedoch keinesfalls länger sein als die für Arbeitgeber.

Wie muss eine Kündigung vom Arbeitgeber erfolgen?

Wie eine Kündigung vom Arbeitnehmer muss auch eine solche vom Arbeitgeber schriftlich erfolgen. Wie sie aussehen könnte, zeigt Ihnen unser Muster.

Arten der Kündigung durch den Arbeitgeber

Welche Kündigungsgründe kann ein Arbeitgeber anführen?

In Unternehmen, die regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen, kommt der gesetzliche Kündigungsschutz zum Tragen. Doch auch Mitarbeiter in Teilzeit werden berücksichtigt, jedoch mit einem Faktor (§ 23 Absatz 2 KSchG):

  • arbeiten sie bis 20 Stunden in der Woche, erhalten sie den Faktor 0,5
  • bei einer Wochenarbeitszeit bis maximal 30 Stunden, werden sie mit 0,75 berechnet
  • ab 30 Stunden gilt der Faktor 1

Sind insgesamt 10,25 Arbeitnehmer im Unternehmen tätig, müssen sich Unternehmer an das Kündigungsschutzgesetz halten. Auszubildende bleiben bei dieser Zählung außen vor. Sie haben in diesem Zusammenhang keinerlei Relevanz.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, sieht das Arbeitsrecht für den Arbeitgeber vor, dass er nur aus drei verschiedenen Gründen Kündigungen vornehmen darf.

Übrigens: Neben einer ordentlichen Kündigung, die das Arbeitsverhältnis erst nach einer bestimmten Frist beendet, kann auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Vertragsbeziehung ist dann mit sofortiger Wirkung beendet. Angesichts dieser Härte, ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nur unter besonderen Umständen erlaubt. Das BGB führt die geltenden Bestimmungen in Paragraph 626 BGB („Kündigung aus wichtigem Grund“) auf:

Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“ (§ 626 BGB Absatz 1)

Die betriebsbedingte Kündigung

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt das Arbeitsrecht auch dann, wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt. Diese müssen sich durch ihre Dringlichkeit auszeichnen und stellen nicht den einzigen Fallstrick bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber dar. Weitere Gründe für die betriebsbedingte Kündigung müssen ebenfalls vorliegen, damit sie wirksam ist:

  • der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers fällt dauerhaft weg
  • eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters ist auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz möglich
Die betriebsbedingte Kündigung: Eine Abfindung bekommen Sie nur, wenn die Kündigungserklärung entsprechend formuliert ist.
Die betriebsbedingte Kündigung: Eine Abfindung bekommen Sie nur, wenn die Kündigungserklärung entsprechend formuliert ist.

Die betriebsbedingte Kündigung ist mit einer Sozialauswahl verbunden.

Das bedeutet: Soll ein Mitarbeiter entlassen werden, ist aus sozialer Sicht abzuwägen, wer zuerst gehen muss (§ 1 KSchG).

Zur Kündigung durch den Arbeitgeber darf es deshalb erst kommen, wenn folgende Aspekte angemessen berücksichtigt wurden:

  • Alter
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • etwaigig zu leistende Unterhaltszahlungen
  • vorliegende Schwerbehinderung
Wann geht eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Abfindung einher? Paragraph 1a KSchG besagt: Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen solchen Ausgleichsbetrag in Höhe von 0,5 Monatsgehältern multipliziert mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren, wenn der Chef ebenjene anbietet. Im Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass es sich um eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen handelt. Des Weiteren bedarf es eines Verweises darauf, dass der Arbeitnehmer hierfür die Kündigung nicht gerichtlich anfechten darf (Klageverzichtsvertrag).

Da diese Art der Kündigung nicht auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. Auch für die betriebsbedingte Kündigung gilt: Die Kündigungsfrist ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (§ 622 BGB), wahlweise auch aus einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Die personenbedingte Kündigung

Die personenbedingte Kündigung kann wegen Krankheit erfolgen. Sie ist nicht so leicht durchzusetzen wie gemeinhin angenommen wird.
Die personenbedingte Kündigung kann wegen Krankheit erfolgen. Sie ist nicht so leicht durchzusetzen wie gemeinhin angenommen wird.

Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann auch dann erfolgen, wenn bestimmte in der Person des Arbeitnehmers selbst liegende Gründe dazu führen, dass er die arbeitsvertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr zu erbringen vermag. Das ist zum Beispiel bei einer Kündigung wegen Krankheit der Fall. Allerdings gelten hier strenge Richtlinien, schließlich soll eine Diskriminierung Erkrankter vermieden werden.

Damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen Arbeitgeber drei Voraussetzungen einhalten:

  • negative Gesundheitsprognose: Es ist wahrscheinlich, dass in Zukunft keine Besserung seiner gesundheitlichen Situation eintritt.
  • Interessensbeeinträchtigung: Die Fehlzeiten wirken sich nachteilig auf die Betriebsinteressen aus, z. B. durch Störungen im Betriebsablauf
  • Interessensabwägung: Bevor Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen dürfen wegen häufiger Krankheit, sind die Interessen beider Vertragspartner gegeneinander abzuwägen.

Nur, wenn alle die Punkte für die Kündigung durch den Arbeitgeber sprechen, ist der Ausspruch aus diesem Kündigungsgrund wirksam.

Ist eine krankheitsbedingte Kündigung mit einer Abfindung verbunden? Gesetzlich hat der Arbeitnehmer keinen Abfindungsanspruch bei einer krankheitsbedingten Kündigung. Es steht ihnen jedoch frei, innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung durch den Arbeitgeber Kündigungsschutzklage zu erheben. Hierdurch wird der Chef unter Umständen dazu motiviert, über eine Abfindung zu verhandeln.

Die verhaltensbedingte Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis kann gekündigt werden, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich zugesicherten Pflichten schuldhaft und schwerwiegend verletzt. Vorgeworfen können ihm werden, die wiederholte:

In der Regel erfolgt vor der Entlassung eine Abmahnung, in der der Vorgesetzte das zutage gelegte Verhalten rügt und strengere Maßnahmen wie die Kündigung androht, sollte es zukünftig wieder auftreten. Doch kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne Abmahnung erfolgen? Prinzipiell ja. Ein solches Vorgehen ist gesetzeskonform, wenn der Arbeitgeber nicht damit rechnen muss, dass eine Rüge zur Veränderung des bemängelten Verhaltens führen würde.

Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen oder darf auch eine mündliche Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen? § 623 BGB schreibt für Kündigungen die Schriftform vor:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

So kann ein Muster für das Kündigungsschreiben an den Arbeitnehmer aussehen

Kommt es zur Kündigung vom Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber, überreicht Ihnen Ihr Chef bzw. Vorgesetzter das Schreiben entweder persönlich oder schickt es per Post zu. Die Kündigung vom Arbeitgeber verfolgt ein Muster, das in der Regel wie folgt oder ähnlich aussieht.

Name des Unternehmens
Name des Arbeitgebers
Straße und Hausnummer des Unternehmens
Postleitzahl und OrtVor- und Zuname des Arbeitnehmers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Kündigung des am [Tag, Monat, Jahr] geschlossenen Arbeitsverhältnisses (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Arbeitnehmers],

mit diesem Schreiben kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis vom [Tag, Monat, Jahr] zum [Tag, Monat, Jahr] fristgerecht, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen

________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

Kündigung erhalten am: ________________________

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

147 Gedanken zu „Wann kommt es zur Kündigung durch den Arbeitgeber?

  1. Luise

    Kann ich gekündigt werden, weil ich gesagt habe, es geht hier zu wie in einem Kindergarten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Luise,

      in der Regel stellt eine solche Äußerung keinen Kündigungsgrund dar. Sollten Sie allein deswegen gekündigt werden, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Stefan

    Hallo,

    ich habe meinen Arbeitsverhältnis heute zum 28.02.2019 gekündigt. Laut Arbeitvertrag gil 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Endes des Monats.

    Meine Frage lautet: Kann mein Arbeitgeber nach Erhalt der Kündigung seinerseits eine fristgerechte Kündigung zum z.B. 15. oder 31. Januar aussprechen, welches 1-1,5 Monate vor meinem Kündigungsdatum liegt? Praktisch als Reaktion auf meine Kündigung, weil er verärgert ist.

    Wir sind ein Betrieb mit weniger als 10 Angestellten.

    Ich danke ihnen jetzt schon für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      solche Konterkündigungen sind in der Regel nicht zulässig, wenden Sie sich an einen Anwalt um Ihre Optionen zu erörtern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. daka

    hi beim eine feste vertrag darf mich arbeit geber kündigen wegn die schleht wetter zeitn danke

  4. Claudia

    Was bedeutet der Nebensatz in der Kündigung „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“
    Ich wurde zum 30.4.2019 gekündigt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      sollte der in der Kündigung mit Datum festgelegte Termin rechtlich nicht haltbar sein, ist damit die Kündigung nicht unwirksam. Stattdessen soll sie in diesem Fall damit zum „näcshtmöglichen“ Termin wirksam werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Marta

    Hallo,

    ich Ich bin 55 Jahre alt und habe 2 Söhne und arbeite in einer Firma mit mehr als 10 Arbeitsnehmer. Im Jahr 2017 mit einem befriesteten Vertrag und seit 01.2018 mit einem ubefriesteten Vertrag. Meine neue Chefin, Leiterin der Einrichtung, stellte mich ,durch meine innere Bewerbung ein, vollzeit 40 St/Woche. Schon im ersten Monat verhielt sie sehr bedauerndwert und agressiv mir gegenübert, man könnte es als Mobbing bezeichnen.

    Der General Leiter hat mich angeboten ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu unterschreiben ( ich brauche die 2,5 Monate bis zum Ende Dezember 2018 nicht mehr arbeiten gehen ,trotzdem bekomme ich mein Gehalt ) oder eine betriebsbedingte Kündigung,,,,,, Was wäre besser für mich? Könnte irgendeine von den beiden Möglichkeiten mich schaden wenn ich eine neue Arbeit suche?

    Es gibt eine halbe Stelle ( für dem gleichen Beruf wie ich ) in einer anderen Einrichtung derselben Firm ( 20 St./Woche), Sie haben die Stelle aufgeschrieben und sie warten ob der Kandidat die Stelle annimmt, was noch nicht klar ist . Haben sie mich für diese Stelle zu bevorzügen, wenn ich mich zum wechseln entscheide und intern bewerbe?

    Vielen Dank!
    LG

    In einer anderen Einrichtung derselben Unternehmen wurde eine Stelle Teilzeit

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marta,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine rechtliche Beratung anbieten dürfen und Ihnen bei der Entscheidung zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag nicht weiterhelfen können. Dies ist ein Sachverhalt, das Sie unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen sollten.

      Ob interne Bewerber bevorzugt behandelt werden, liegt im Ermessen der Firma.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Anatoliy

    Hallo , liebes Team von Arbeitsvertrag.org !

    Ich arbeite in einem Restaurant als Lieferant .
    Die Zahl den Beschäftigten ist 8 Personen ohne Chefs .
    Chef bezahlt 7 € pro Stunde .
    Habe ich Anspruch auf Mindestlohn und wie hoch ?

    Vielen Dank .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anatoliy,

      es gibt einige Ausnahmen zum Mindestlohn. Ob Sie dazu gehören, können Sie in unserem Artikel zu den Ausnahmen vom Mindestlohn nachlesen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Daniela

    Hallo,mein Man arbeitet 4 Yahre in einer Einrihtung mit mehr als 50 persone und Heute hat einfach mündlische Kundigung bekomen.Er hat unbefristetr Arbeitsvertrag.Wass solen wir machen?Welche Rechte haben wir?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniela,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Sie individuell beraten und sich ggf. für Ihre Rechte einsetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Bahar

    Hallo,

    meine Frage wäre: Ich bin vom 17.09.21.09.18 krankgeschrieben. Habe aber ab dem 24.09.18 eine Kündigung erhalten. Könnte ich ab dem 24.09.18 nochmal zum Arzt und mich krankschreiben lassen ?
    Ist die Kündigung trotzdem wirksam ?
    MFG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bahar,

      die Kündigung ist wirksam, wenn Sie diese zur Kenntnis genommen haben. Wenn Sie anschließend krankgeschrieben sind, wirkt sich das nicht darauf aus.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Marianne B.

    Hallo…..
    ich hatte einen Teilzeitvertrag bei einer Reinigungsfirma, noch in der Probezeit.
    wurde zum 31.08.2018 ordenlich gekündigt.
    leider hat man mich nicht bis zum 31.8. bezahlt, sondern nur für die Stunden die ich vorher gearbeitet habe.
    man hat mir aber den Schlüssel für mein Objekt sofort abgenommen, so das ich nicht weiterarbeiten konnte…….
    habe ich trotzdem Anspruch auf Bezahlung bis zum 31.8.18….???
    MfG
    Marianne B.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marianne B.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Patrick

    Guten Tag

    Hab ne Frage und zwar
    Habe ich heute den 4.9.2018 eine Kündigung erhalten durch Mitarbeiter übergeben bekommen
    Zu Hause
    Da ich krank bin
    Da trin steht wir kündigen den mit Ihnen am 28.6.2018 abgeschlossen Arbeitsvertrag ordentlich innerhalb der Probezeit zum 18.9.2018

    Müss ich jz noch arbeiten gehen bis zu 18 oda kann ich zu Hause bleiben und mir schon neue Arbeit suchen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      bis die Kündigung wirksam wird, muss ein Arbeitnehmer weiter seiner Arbeitspflicht nachkommen. Anders wäre es, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten ausdrücklich freistellt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Hildegard

    Danke für die fachkundigen Hinweise zum Kündigungsrecht. Meine Nichte arbeitet in einer Einrichtung mit 5 Mitarbeitern. Wenn ich das richtig verstanden habe, greift das Kündigungsschutzgesetz da eher nicht.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hildegard,

      das Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern in Vollzeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Heinz E.

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.de,
    folgende Problematik:
    beziehe seit 01.04.2017 Rente für langjährig Versicherte. Seit dieser Zeit bin ich als Minijobber in einem Kleinbetrieb ( 8,00 Beschäftigte ) tätig.
    Auch vor der Rentenzeit war ich im gleichen Kleinbetrieb ( 15.09.2008 bis 31.03.2017 ) als kaufm. Angestellter tätig.
    Bin also insgesamt 10 Jahre in diesem Betrieb tätig,
    beide Arbeitsverhältnisse ohne Arbeitsvertrag:
    Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber jetzt einzuhalten ???

    Dank im voraus für Ihre entsprechende Antwort….

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heinz E.,

      gibt es keinen Arbeitsvertrag und keine mündliche Absprache, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch. Nach zehn Jahren demnach eine Frist von vier Monaten zum Monatsende einzuhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Herman

    Guten Tag,
    Meine Frau soll nach 10 Jahren bei dem selben Arbeitgeber gekündigt werden, der einzige Grund für die Entlassung ist folgender: Ihr Chef versucht seit geraumer Zeit sie zu einer Affäre zu drängen. Der Tatbestand sexuelle Belästigung wäre eigentlich auch erfüllt nur läßt sich das nicht nachweisen, da er immer die Gunst der Minute nutzt wenn niemand im Büro ist. Sie hat daher Maßnahmen ergriffen und hält sich nicht mehr allein im Büro auf.
    Zur Kündigung selbst: Ihr Chef hat in den 10 Jahren mehrfach neue Firmen gegründet und das Personal sowie das Kerngeschäft übertragen. Werden meiner Frau jetzt trotzdem 10Jahre Firmenzugehörigkeit angerechnet oder reicht diese Formalie schon aus um die anrechenbare Zeit zu verkürzen?
    Zum Kündigungsgrund gibt es nur die Aussage „Ich kann mit dir nicht mehr arbeiten du machst mich verrückt, du tust meinem Herzen weh“.
    Sie möchte gern dort weiter arbeiten da ihr die Arbeit Spaß macht, sie mit den Kollegen sehr gut klar kommt und von der praktischen Seite der Kindergarten sowie die Schule unserer Kinder in unmittelbarer Nähe sind.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Herman,

      Ihr Sachverhalt scheint sich sehr komplex zu gestalten. Wir würden Ihnen daher raten, sich in Ihrer Situation unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie verbindlich beraten und Sie ggf. vor Gericht vertreten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Marcel

    Hallo zusammen, ich würde gerne kurz meine Situation schildern und gleichzeitig um Rat fragen. Ich bin Student und habe über 2 Jahre als Werkstudent in einem Unternehmen gearbeitet und wurde letzten Freitag am 27.07.2018 gekündigt. Meine Beschäftigung war unbefristet und ich habe wöchentlich ca. 15-20 Stunden gearbeitet, wobei ich nach Stunden bezahlt wurde. Einen Monat zuvor haben meine Freundin und ich uns getrennt, was mir bis heute noch sehr nah geht. Ich habe meinem Arbeitgeber davon erzählt und konnte aufgrund der Trennung nicht mein gewohntes Arbeits- / Leistungsniveau erbringen. Nun wurde mir zum 31.08.2018 gekündigt ohne überhaupt mit mir zu sprechen, was meine Arbeitsmoral betrifft und ohne zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Gleichzeitig sagte mir meine Vorgesetzte während der Kündigung, dass keine weiteren Aufträge an mich vergeben werden und ich sofort nach Hause gehen könne. Das Problem ist, dass ich keine Stunden sammeln kann und somit kein Geld verdiene. Der August ist deshalb ein „leerer“ Monat und da ich noch bis Ende August dort „angestellt“ bin, jedoch nicht arbeite, kann mich ja nicht einmal arbeitslos melden, da ich mich noch in einem Arbeitsverhältnis befinde. Es ist wirklich nicht meine Art aber ist es sinnvoll sich für August krank zu melden um die Stunden die ich eigentlich arbeiten würde bezahlt zu bekommen? Oder gibt es irgendwelche anderen Dinge, die nicht ordnungsgemäß sind?
    Vielen Dank für die Hilfe und Ihre Zeit.

    Beste Grüße Marcel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcel,

      auch eine fristgerechte Kündigung ist nur gültig, wenn sie wichtige Gründe angibt (betriebsbedingt, personen- oder verhaltensbedingt). Sie sollten das Kündigungsschreiben von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Dieser kann beurteilen, ob diese wirksam wirksam ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Akay

    Hallo,

    ich bin noch in der Elternzeit und ich bekomme Bescheid dass ich gekündigt werde. Ist das gesetzliche so vorgeschrieben? Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Soll der Arbeitgeber nicht bis ich wieder anfange zu arbeiten um mich zu kündigen? Danke sehr für Ihre Antworten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Akay,

      nach § 18 Abs. 1 Bundeselterngelt- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht während der Elternzeit ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. H.

    Guten Tag,

    ich habe heute die Kündigung meines Arbeitgebers bekommen, zum 31.10.18.
    Am 01.08.07 habe ich in diesem Betrieb eine zweijährige Ausbildung abgeschlossen und ab dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen – Ergo seit 11 Jahren im Betrieb und demnach eine Kündigungsfrsit von 4 Monaten!?

    Man sagte mir, dass dies nicht richtig sei, da die Dauer der Ausbildung und die Beschäftigungszeit vor dem 25sten Lebensjahr (ich bin 31 Jahre) in die Beschäftigungsdauer nicht mit einfliesst.
    Wie ist hier der Sachverhalt?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo H.,

      Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, da wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen, es aber sein kann, dass dies eine altersbedingte Diskriminierung gewertet werden könnte. Ein Anwalt kann dies beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Bettina

    Hallo,
    mein Chef hat mir fristgerecht gekündigt zum 31.10.18 wegen Geschäftsaufgabe. Ich könnte zum 1.9.18 in einem anderen Betrieb anfangen und möchte deshalb zum 31.8. kündigen. Ist das möglich?
    Vielen Dank für Ihre Antwort ,

    Bettina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bettina,

      wenn Sie die Kündigungsfristen einhalten, ist es möglich, zu einem früheren Zeitpunkt kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. D. M. aus H.

    Habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Ich als Arbeitnehmer muss mich 3 Monate vorher bei derArbeitstsagentur melden. Frage Wie lange muss der Arbeitgeber mir als Arbeitnehmer vorher schriftlich bescheid geben ob mein Arbeitsvertrag verlängert wird oder nicht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo D. M. aus H.,

      eine gesetzliche Informationspflicht, ob der befristete Vertrag weitergeführt wird oder nicht, gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Sabine

    Guten Tag!

    Ich bin seit mehr als 25 Jahren in einem Betrieb mit mehr als 100 Mitarbeitern angestellt, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Ich arbeite in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden.

    Die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers läge ja bei 7 Monaten.

    Würde bei einer Kündigung durch den AG die vertraglich vereinbarte oder die gesetzliche Kündigungsfrist greifen?

    Wie ist der Sachverhalt bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen können per Vertrag zwar verlängert, aber nicht verringert werden. Das bedeutet für Sie: Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung die gesetzlich festgelegte Frist von sieben Monaten einhalten. Bei ihm wäre eine Verkürzung der gesetzlichen Frist nicht zulässig.

      Per Gesetz hätten Sie als Arbeitnehmer eine Frist von vier Wochen einzuhalten. Vertraglich wurde diese um zwei Wochen verlängert. Das ist zulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Michael

    Hallöchen
    Situation:
    – Spedition/Lagerlogistik ca 600 MA , keine Besonderheiten in meinem Vertrag als Lagerarbeiter
    – Vertrag unbefristet und Probezeit ist bereits überstanden
    – Am 07.05.18 wurde Kündigung verfasst u am selben Tag pers. meiner Mutti übergeben

    Kündigungsschreiben:
    *Laut Kündigungsschreiben erfolgt diese form & fristgerecht am 15.06.2018 oder hilfsweise zum
    nächstmöglichen Termin, Betriebsrat wurde angehört und ich soll binnen 3 Tagen zur ARGE

    Meine Fragen:
    – Bekomm ich nun ALG1 oder Sperre ?
    – Habe ich trotz bestehender „MinusStunden“ Anspruch auf mein Resturlaub ? (+ Urlaubsgeld ?)
    – ist der 15.06.2018 auch WIRKLICH der nächstmöglichste Termin zur Beendigung oder kann ich da
    noch paar Tage mehr für mich raushauen ?

    Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus

    MfG

    Michael

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      eine Sperre droht nur bei Eigenkündigung. Sie haben Anspruch auf ALG 1, wenn Sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben und in den letzten zwei Jahren mindestens für 12 Monate versicherungspflichtet tätig waren. Minus- oder Überstunden ändern nichts an dem Anspruch auf Resturlaub. Dieser muss Ihnen ausgezahlt werden, wenn Sie diesen nicht mehr wahrnehmen können. Ob Sie am Datum der Kündigung rütteln können, erfahren Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht erteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Miss

    Hallo,
    ich habe ein Problem.
    Ich bin seit September 2015 auf 450 € Minijob Basis eingestellt und erhalte noch Leistungen ALG2.
    Ich werde am 02.05. operiert und kann dadurch 4 Wochen nicht arbeiten.
    Es ist ein Einzelunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter.
    Es gibt laut Gesetzt diese 6 wöchige Lohnfortzahlung. Mein Arbeitgeber möchte aber nicht zahlen und das Jobcenter sieht es nicht ein, mich auszuzahlen.
    Der Arbeitgeber möchte mich wieder einstellen nach dem ich wieder gesund bin.
    Können Sie mir ein Rat geben, blicke echt nicht mehr durch.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Miss,

      nach §§ 3 – 4 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht ein Anspruch auf Engeltfortzahlung im Krankheitsfall. Laut Minijob-Zentrale gilt dies auch für Minijobber. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt für Arbeitsrechte, welche Schritte Sie unternehmen können, um dies einzufordern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Ahmad

    Ich brauche dringend Hilfe
    Als mini job 450 kann man chef sagen ich komme ab morgen nicht Mehr. Ich kündige mich
    Gibt es hierzu Gerichtsurteile?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ahmad,

      eine Kündigung muss immer schriftlich ergehen. Mündliche Kündigungen sind nicht wirksam. Außerdem muss sich der Arbeitgeber an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Fristlose Kündigungen sind nur in bestimmten Fällen zulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Oxana

    Hallo,ich arbeite als Basismitarbeirerin (450€)mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.Meine Chefin hat irgendwie von Anfang an ein Problem mit mir und versucht mir schon seit 2 Jahren immer was reinzuwürgen.Ich bin jetzt 1 Woche krank geworden (Krankmeldung ist vorhanden) und meine Chefin bzw. Filialleiterin schreib mir eine Private Nachricht das sie alles in die Wege leiten wird um eine Kündigung durchzuführen,Grund ist :zu unflexibel für eine Aushilfe.Meine Frage:Kann ich trotz unbefristeten Arbeitsvertrag gekündigt werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Oxana,

      eine Kündigung (bei einem Arbeitsverhältnis, welches seit mindestens 6 Monaten durchgehend besteht) muss nach Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigt sein. Da wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir nicht beurteilen, ob die Begründung Ihrer Chefin hier eine wirksame Kündigung rechtfertigt. Erkundigen Sie sich deshalb bei einem Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Petzolt

    ich brauche dringend Hilfe
    wie verhält es sich wenn der AG mich mehr als 9 x einstellte.
    Und sich dann auf die Probezeit beruht?
    Gibt es hierzu Gerichtsurteile

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petzold,

      wenn Sie das Gefühl haben, rechtswidrig behandelt zu werden, kann ein Anwalt die Situation bewerten und weitere Schritte mit Ihnen erarbeiten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Cassandra

    Hallo,

    gerne wüsste ich, ob eine Kündigung formgerecht ist, wenn sie mit dem Briefkopf der Niederlassung ABC, in der man eingesetzt ist, ausgestellt wurde. Fußnoten gibt es auf dem Schreiben keine. Unterschrieben ist die Kündigung von einem der beiden Geschäftsführer.
    Im Arbeitsvertrag ist als Arbeitgeber die Zentrale in der Stadt XYZ genannt, diese erscheint jedoch adressmäßig nicht auf der Kündigung, lediglich die Adresse der Niederlassung ABC. Es handelt sich um eine GmbH, die ein Kleinbetrieb ist.

    Danke im Voraus!

    Viele Grüße – Cassandra

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cassandra,

      ob es sich hier um einen Formfehler handelt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  26. Stefan

    Hallo,

    Ich bin seit April 2016 als Management Trainee mit einem unbefristeten Vertrag bei einem Firma (AG) >17.000 Mitarbeiten eingestellt. Das Trainee Programm dauert maximal 24 Monaten. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet.

    Eine Frage : Kann mein Firma ohne Grund meinen Vertrag kündigen?

    Mein Firma möchte mich nach Ausland arbeiten, aber ich möchte es nicht weil ich keinen deutschen Vertrag bekomme. Dann muss ich eine alternative Stelle innerhalb mein Firma in Deutschland suchen, wenn es nicht geklappt ist, bin ich von einen Kollegen in der Personalabteilung informiert werden, muss ich mein Firma verlassen. In diesem Fall, besteht da Kündigungsschutz für mich? Was kann ich tun?

    Danke im Voraus.

    LG
    Stefan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      welche Anhaltspunkte haben Sie denn dafür, dass keine Befristung vorliegt? Wenn ein Traineeprogramm für eine bestimmte Zeit angesetzt und diese im Arbeitsvertrag festgehalten ist, gilt der Vertrag in der Regel als befristet. Wir raten Ihnen, den Vertrag einem Anwalt vorzulegen, um zu prüfen, ob alles daran rechtens ist. Der Anwalt kann Ihnen auch sagen, ob bei Ihnen der Kündigungsschutz greift.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  27. Christiane

    Ich habe eine Steuerberatungskanzlei mit 3 Angestellten. Von den Mitarbeitern habe ich eine Angestellte vor 4 Monaten eingestellt. Die Probezeit betrug 3 Monate. Trotz mehrfacher Gespräch e erfüllt sie die vereinbarte Leistung nicht. Sie sollte Teilzeit arbeiten.Ihr gefällt es aber Vollzeit zu arbeiten. und verlangt auch noch den höheren Lohn. Um ihre Langsamkeit aufzufangen müssen die anderen beiden auch mehr arbeiten. Kann ich sie mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christiane,

      in der Regel muss bei einer ordentlichen Kündigung, das heißt unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist, keine Begründung erfolgen. Nur bei einer außerordentlichen Kündigung ist dies erforderlich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  28. Ben

    Hallo,
    muss in der Kündigung ein Kündigungsgrund stehen?
    Wir sind weniger als 10 Mitarbeiter, ohne Chef.
    Viele Grüße
    Ben

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ben,

      Grundsätzlich muss der Kündigungsgrund nicht im Kündigungsschreiben genannt werden, solange der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarungen es nicht vorschreiben. In manchen Fällen kann es gesetzlich vorgeschrieben sein, beispielsweise bei der Kündigung von Auszubildenden oder Frauen, die unter dem Mutterschutzgesetz stehen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  29. Anastasia

    Hallo!

    Welche Rechte hat man in einem Unternehmen mit weniger als 11 Personen? Besteht da für den Mitarbeiter keine Kündigungschutz?

    Vielen Dank!

    LG, Anastasia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anastasia,

      inwiefern in Ihrem Fall der Kündigungsschutz greift, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team

  30. Magdalena W.

    Guten Abend,
    bin im 32 Jahr in der Firma. Bin 62 Jahre alt und könnte in 18 Monaten mit 63 in Rente gehen. Wollte jedoch bis 65 arbeiten. Habe jedoch gerade das Gefühl dass er mich loshaben möchte. Er verlangt von mir dass ich mit meinem privaten Auto Botengänge erledige …..(ich weigerte mich)
    Jetzt bin ich seitdem nichts mehr wert. Er schimpft über mich bei Kollegen und sagte zu Kollegen, wenn ich nächstes Mal einen gelben Schein bringe, bräuchte ich nicht mehr kommen. Ich war die letzten 5 Jahre vielleicht
    15 Tage krank.
    Was steht mir bei einer Kündigung zu .
    Was passiert bei einer fristlosen Kündigung.

    Ich versteh die Welt nicht mehr. Hab alles gegeben.
    Mfg
    M.W

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Magdalena,

      eine fristlose Kündigung kommt nur bei schädlichem Verhalten in Frage. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann nicht ohne Grund und Frist beendet werden. Wenn Sie befürchten unrechtmäßig behandelt zu werden, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Walter

    Hallo,

    ich habe eine Frage: Die Firma meiner Frau wurde aufgekauft. Da diese schon über eine eigene Buchhaltung verfügt, welche über zwei Stunden Entfernung ist, hat sie eine Kündigung erhalten. Aufgrund einer über 10-jährigen Betriebszugehörigkeit, hat sie eine Kündigungsfrist bis zum 31.03.2018.

    Nun die eigentliche Frage: Kann man ihr einfach so kündigen, oder gibt es da einen zeitlichen Bestandsschutz? Und wie hoch würde eine eventuelle Abfindung ausfallen?

    Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!!

    Viele Grüße

    Walter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Walter,
      in so einem speziellen Fall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Huijuan H.

    Hallo und guten Tag,
    meine Frau arbeitet seit mehr als 8 Jahren bei einer Spedition,
    Sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 50 Std pro Monat.
    Nun hat die Firma Sie zum 30.11.2017 gekündigt.
    Meine Frau wird im Januar 58 Jahre .
    Meine Frage ist die Kündigungszeit richtig ?
    So Sieht das Kündigunsschreiben aus!
    Kündigung
    Sehr geehrte Frau H.,
    hiermit kündigen wir das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.11.2017
    Arbeitsvertrag ist unbefristet und kann durch eine ordendliche Kündigung beiderseitig nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
    so steht es im Vertrag
    Mit freundlichen Grüßen
    Huijuan H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Huijuan,
      nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Monika G.

    Hallo,
    hatte einen Minijob der mir diese Woche mündlich gekündigt wurde, wegen Kundenmangel ! Wann muß mir die schrifliche Künigung vorliegen ? Ab wann muß ich die Kündigung akzeptieren ? Danke schonmal für die Antwort.
    Mfg. Monika G.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika,
      für Mini-Jobber gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für Festangestellte. Eine Kündigung muss in der Form vorliegen, wie sie im Arbeitsvertrag beschrieben ist. Möglicherweise ist ein Kundenmangel kein ausreichender Grund für eine Kündigung. Um sich abzusichern können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Louisa

    Hallo,

    mein Vertrag ist zwar unbefristet aber es findet sich folgende Passage: „Das Anstellungsverhältnis kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Verlängerungen der gesetzlichen Kündigungsfristen gelten für beide Parteien.“

    Bedeutet dies nun, dass mein Arbeitgeber mir ohne die von Ihnen oben aufgeführten Gründe einfach so kündigen kann?

    Viele Grüße
    Louisa

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Louisa,
      dieser Hinweis auf die Kündigungsfristen enthält keine Klausel, die die Gesetze des Kündigungsschutz umgeht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Gudrun

    Hallo,
    ich bin Arbeitgeber und habe einen Mitarbeiter der fast 5,5 Monate bei uns ist und in dessen unbefristeten Arbeitsvertrag keine Probezeit erwähnt wird. Die beiderseitige Kündigungsfrist ist auf 3 Monate vereinbart. Wir möchten diesem Mitarbeiter kündigen, da wir mit seiner Leistung nicht zufrieden sind. Wir haben 9,25 Angestellte (ohne Azubis und Praktikanten) und einen Geschäftsführer und zwei Fragen:

    1. Fallen wir unter die Grenze von 10,25 Mitarbeitern in Vollzeit oder zählt der Geschäftsführer dazu? Damit wären wir genau auf 10,25. Falls wir darunter fallen, können wir dem Mitarbeiter kündigen? Mit welcher Frist?

    2. Falls wir nicht unter die Grenze fallen, mit welcher Frist können wir dem Mitarbeiter kündigen? Wir sind noch im Rahmen der 6 Monate Wartezeit, in der es keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gibt.

    Viele Grüße und vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hall Gudrun,

      der Geschäftsführer zählt unseres Wissens nicht dazu. Informieren Sie sich zur Sicherheit aber noch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Sie sollten in der Lage sein, den Arbeitnehmer mit einer vierwöchigen Frist zu kündigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Kerstin L.

    Ich habe meine Kündigung durch eine Kollegin , auf dem Brief ersichtlich , durch Unterschrift, im Briefkasten vorgefunden. Diese Kündigung ist nicht wie gesetzlich vom Arbeitgeber persönlich sowie auch nicht per Post ausgehändigt oder zugestellt. Ist diese Kündigung nun rechtskräftig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kerstin,

      auch eine solche Kündigung ist wirksam. Die Wirksamkeit beginnt allerdings erst mit dem Zeitpunkt, zu welchem Sie die Kündigung zur Kenntnis genommen haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Viktor

    Hallo Team,

    ich habe heute eine ordentliche Kündigung meines Arbetsverhältnisses in einem Mini-Job (490€ mtl.) bei einem privaten Träger der Jugendhilfe erhalten, bei dem ich als therapeutischer Assistent einmal die Woche aushelfe. Es wurde kein Kündigungsgrund angegeben. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ich habe bisher etwas über zwei Jahre im Betrieb gearbeitet.

    Zuletzt war ich in einer Außenstelle der Jugendhilfe tätig, die direkt neben einem Bio-Bauernhof liegt.
    Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause habe ich mir einige Äpfel vom Baum an der Straße (kein befriedetes Grundstück, direkt an öffentlich zugänglicher Landstraße gelegen) gepflückt, ca. 10 Stck.). Dafür wurde ich von einem privaten Bauern bei der Polizei angezeigt wegen ‚Obstdiebstahls‘. Daraufhin sollen wohl einige Nachbarn um die Außenstelle des Arbeitgebers von der Polizei zur ‚Tat‘ befragt worden sein. Der Schaden des bauern liegt bei ca. 1,50 €. Diese habe ich ihm erstattet (ohne dass er mir beweisen musste, dass er Überhaupt der Besitzer des Obstbaumes ist) und mich persönlich bei ihm entschuldigt.

    Nun nimmt mein Arbeitgeber eine Rufschädigung ihm gegenüber an, da ich ja nun im Ort, in dem die Außenstelle liegt (ca. 100 Einwohner) als Obstdieb bekannt bin. Natürlich habe ich das nicht böswillig getan, sondern weil ich nunmal kein reicher Mensch bin, der Apfelbaum auf dem Weg lag und dieser nicht umzäunt oder anders kenntlich befriedet sowie direkt von der Straße aus zugänglich ist, die Tat geht nicht mit Hausfriedensbruch o.ä. einher und sie tangiert den Arbeitgeber auch nicht in seinem Vermögen oder Besitz, er ist wirtschaftlich dadurch nicht geschädigt.

    Ist eine Kündigung ohne Anhörung oder vorhergehende Abmahnung aus ähnlichen Gründen unter der Annahme der Rufschädigung gerechtfertigt ?
    Falls nicht, wie gehe ich dagegen vor ?

    Vielen Dank für Ihre Fachkompetente Hilfe und beste Grüße

    Viktor

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Viktor,

      wenden Sie sich dazu an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Kristina

    Hallo,

    mein Vater wurde nach langer Erkrankung (6wochen, 1woche gearbeitet und dann wieder 1woche krank) gekündigt zum 1ten des nächsten Monat ohne grund oder Abmahnungen. Ist das rechtens? Er hat drei Jahre in dem Betrieb gearbeitet. Kann mein vater eine Abfindung verlangen?

    Vielen Dank vorab für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kristina,

      eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur rechtens, wenn dem Arbeitgeber eine negative Gesundheitsprognose Ihres Vaters vorliegt. Außerdem muss feststehen, dass es durch die Krankheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers kommt. Danach folgt noch eine Interessenabwägung. In Ihrem Fall kann sich die Hilfe eines Anwalts lohnen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. E.

    Hallo,
    ich bin seit meiner Ausbildung in dem selben Betrieb (seit 2012).
    Habe von Anfang an einen unbefristeten Vertrag. Gestern wurde mir von meinem Chef gesagt, dass ich wegen Auftragsmangel mir lieber eine bessere Stelle suchen soll und dass er mich aber nicht kündigen möchte.

    Wie kann ich nun vorgehen und welche rechte habe ich?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      in diesem Fall sollten Sie tatsächlich abwägen, ob es noch Sinn macht, in dem Unternehmen zu bleiben oder sich ggf. neu zu bewerben. Im schlimmsten Fall hat Ihr Arbeitgeber tatsächlich die Möglichkeit einige Arbeitnehmer wegen Auftragsmangels zu kündigen, sofern die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gefährdet ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Pascal

    Hallo ..Ich hoffe das sie mir helfen können. Folgende situation : Ich habe selbergekündig unter einhaltung der frist von 1er Woche. Nun habe ich eine antwort auf meine kündigung bekommen und der AG nimmt meine Frist nicht wahr und bietet mir eine Aufhebung an. ich habe aber laut vertag eine strafe zu zahlen wenn ich die frist nicht einhalte.

    Nun meine frage umgehe ich die Strafe wenn ich der Aufhebung zu Stimme?

    Und warum gesteht der AG mir die Frist nicht zu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pascal,

      der Arbeitgeber kann nicht aus eigenen Stücken der Kündigung seines Arbeitgebers widersprechen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Vorgang prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Andreas

    Hallo,
    ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 15.07.2017 gekündigt. Laut Tarifvertrag (Papierverarbeitung für Schleswig-Holstein) stehen mir 30 Tage Urlaub zu. Die Personalabteilung ist der Meinung das mir nur noch 26 Tage Urlaub zustehen, berechnet aus der Differenz von den 30 Tagen Urlaub zu dem gesetzlichen Urlaubsanspruch (5-Tage Woche), die 10 Tage werden dann gezwölftelt. Aber im Manteltarifvertrag steht kein Verweis bzw. keine Klausel, dass die Urlaubstage gezwölftelt werden.

    Der Betriebsrat und ich sind der Meinung, wenn es keinen Verweis bzw. keine Klausel im Manteltarifvertrag enthalten sind, dann habe ich vollen Urlaubsanspruch, entspricht die vollen 30 Tage Urlaub.

    Können Sie mir bitte weiterhelfen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      der ein-Zwölftel-Anspruch besteht normalerweise, wenn die Wartezeit von sechs Monaten nicht erfüllt wurde oder es zur Kündigung in der ersten Jahreshälfte (bis einschließlich dem 30. Juni) gekommen ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Rebiger

    Hallo würde zum 12.6 gekündigt bin im Krankenschein und welches Datum der 14 Tage Frist zählt würde am 29.5 geschrieben und eingeworfen mit Einwurf Einschreinen zum 12.6 muss es nich ab Ankunft der Kündigung heute am 31.5. angekommen da zählt es doch bis zumm14.6 oder?? Bitte um Info und geht es während ich krank bin auch wenn ich Probezeit habe???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rebiger,

      in der Regel beginnt die Frist ab Zugang der Kündigung. Bei einer Kündigungsschutzklage kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. S. Claudia

    Guten Tag, habe da mal eine Frage. Ich habe am 01.03.17 eine neue Stelle angefangen und die Probezeit von 3 Monaten ist morgen vorbei. Bin letzten Donnerstag ins Krankenhaus gekommen und es wurde ein Bandscheibenvorfall festgestellt. Bin bis 04.06.17 Krank geschrieben und soll auch noch in eine Reha.Gestern 30.05.17 hatte ich Einschreiben im Briefkasten mit meiner Kündigung zum 14.06.17 wie ist das jetzt mit der Lohnfortzahlung? Ich war heute schon beim Arbeitsamt und wollte mich arbeitslos melden,dort wurde mir gesagt, dass dies erst ging wenn ich wieder arbeitsfähig wäre. Von wem bekomme ich ab dem 14.06.17 Lohnfortzahlung,weil Krankengeld wird ja erst nach 6 Wochen bezahlt.
    Mit freundlichen Grüßen C. Siefer

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      normalerweise ist Ihr Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuständig; nach sechs Wochen zahlt dann in der Regel die Krankenkasse. Allerdings muss bis zu diesem Tag dann auch eine Krankmeldung vorliegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Gerald

    Hallo Team,

    meine Tochter arbeitet in eine Fitness Kette. Jede einzelne GmbH hat aber unter 11 Mitarbeitern.
    Nun ist ihr ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt worden.
    Ich gehe mal davon aus, dass das Kündigungsschutzgesetz bei ihr trotzdem zieht, da viele der Gesellschafter der einzelnen GmbH die gleichen sind und bei Hauptanteilseigner weit mehr als 11 Mitarbeiter in den einzelnen GmbH arbeiten.
    Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen?
    Erstmal schriftlich Einspruch gegen die Kündigung vornehmen? Mit Bezug auf da Kündigungsschutzgesetz?
    Oder einfach nur einen Einspruch und den Rest REgelt ein Anwalt?
    Könnt ihr einen guten Arbeitsrechtsanwalt empfehlen?

    Danke für eure kurzfristige Hilfe!
    Gerald

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gerald,

      der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht ist hier die beste Option. Dieser kann eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erwirken. Bei der Suche nach einem fähigen Rechtsanwalt können Sie das Internet nutzen oder das örtliche Rechtsanwaltsverzeichnis studieren. Unter dem folgenden Link finden Sie zudem einige Empfehlungen von uns, nach Städten geordnet: https://www.arbeitsvertrag.org/arbeitsrecht-kanzlei/

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Silvi

    Hallo
    wer weiß Bescheid.
    Wurde Fristgerecht zum nächsten 1. des Monats gekündigt.
    Es ist auch noch eine seperates Blatt dabei, das lautet:

    Schweigepflichtnach dem Arbeitsverhälltnis
    Wie vertraglich festgelegt,sind Sie weiterhin zur Verschwiegenheit
    gegenüber dem Unternehmen verpflichtet und keine
    firmeninterne Details(Anschriften,Preise,telefonnummern,etc.)
    weiterzugeben.
    Dies kann strafrechtlich gegen Sie verwendet werden.

    Geht`s eigentlich noch?
    ist das denn nicht sittenwidrig? das Unternehmen ist ein kleiner
    familiengeführter Laden. Mit mir nur noch eine Angestellte.

    Würde es verstehen, wenn es ein Großkonzern oder eine Firma
    ist mit mehr als 20 Angestellten. Auserdem sind wir in keinem Tarif
    gebunden. Also es wird willkürlich mit solchen altmodischen und
    für mich nicht haltbaren Aussagen einem noch eins reingewürgt!

    Wenn es BMW Mercedes/Benz oder große Sportfirmen wären, da
    kann es richtig sein.
    Ich werde das Schreiben nicht meine Unterschrift geben.
    Oder?
    Vielen Dank für ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silvi,

      die Schweigepflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße auch nach einer Kündigung. Daran müssen Sie sich halten. Das Schreiben mit Ihrer Unterschrift dient dem Arbeitgeber als zusätzliche Absicherung. Bei Zweifeln lassen Sie sich von einem Arbeitsrechtsanwalt beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. eva

    Hallo,
    eine Frage: In einem Unternehmen, das deutlich unter 10 Mitarbeiter beschäftigt, kann da auch eine Kündigung ohne die drei genannten Kündigungsgründe ausgesprochen werden? Welche inhaltlichen Möglichkeiten/ Begründungen sind dann rechtlich gültig für den Arbeitgeber?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eva,

      das Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel bei Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern nicht, Auszubildende sind bei der Zählung ausgeschlossen. Eine Kündigung kann dementsprechend normalerweise auch aus anderen Gründen ausgesprochen werden. Willkürliche, sittenwidrige oder sachfremde Kündigungen sind allerdings auch hier nicht erlaubt. Was rechtlich in Ordnung ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Timm S.

    Hallo liebes Team!
    Ich wurde gerade fristgerecht zum 31.03.17′ gekündigt und sehe mich nicht im stande noch für diese Zeit für diesen chaotischen Betrieb zu arbeiten!Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
    ZB:Resturlaub beantragen?Muss er mir gewährt werden?

    Danke,
    Mfg. Timm!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Timm,

      der Ihnen zustehende Resturlaub kann von Ihnen im alten Job noch genommen werden. Da Sie vor dem 1. Juli gekündigt wurden, haben Sie normalerweise Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Alternativ können Sie Ihrem alten Chef vorschlagen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Dann müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel nicht einhalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. David

    Hallo Zusammen,

    Mein Arbeitsvertrag wurde fristlos gekündigt unter keinen angaben war aber noch in der Probezeit.
    Aber dann steht noch drin, Zitat.: Fürsorklich kündigen wir zum nächstmöglichen Termin.
    Was bedeutet das
    Habe ich nicht auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 wochen laut Vertrag???
    Und zu wann ist die Kündigung nun???
    Danke für die Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo David,

      grundsätzlich gelten die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag. In der Probezeit besteht aber ein besonderes Kündigungsrecht, welches schnelle Verfahren ermöglicht. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Markus v. L.

    Hallo zusammen,
    meine Frau hat 2 Jahre einen Minjob gehabt, jetzt wo der Festvertrag kommen soll hat sie eine Kündigung
    bekommen per Post ( ohne Einschreiben )
    Kündigung wurde geschrieben am 01.02.17 und am 04.02.17 bei uns eingegangen.
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dort mit 09.02.17 angegeben.

    Frage: ist der Arbeitgeber nicht zu Spät mit seiner Kündigung ( Kündigungsfrist ) müssen
    wir jetzt auf ein Festvertrag pochen ? Kenne das vom Handyvertrag – nicht Rechtzeitig gekündigt –
    verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr.
    Für eine Lösung der Probleme wäre ich sehr Dankbar.

    PS: Angefangen hat meine Frau am 10.02.2015

    Mit Freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,
      scheinbar handelte es sich dabei um einen befristeten Arbeitsvertrag. Ein solcher läuft jedoch normalerweise einfach aus und verlängert sich nicht automatisch. Ihrer Frau wurde demnach lediglich mitgeteilt, dass Ihr Vertrag nicht verlängert wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Jörg S.

      Hallo. Mein Chef möchte mich in einer seiner Firmen kündigen in der ich nun arbeite, damit ich bei seiner anderen Firma anfange! Es gäbe keinen Grund mich zu kündigen,da Arbeit genug da ist! Es geht ihm nur darum,das in seiner anderen Firma Arbeiter fehlen. Ich habe ja aber für die Firma wo ich nun bin einen Arbeitsvertrag. Kann er mich also so einfach kündigen um mich woanders hin zu holen???!!!

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Jörg S.,

        Ihr Arbeitgeber kann Sie nur dann kündigen, wenn er gute Gründe hat. Diese Gründe können personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein. Zunächst sollten Sie prüfen, ob der Kündigungsschutz für Sie gilt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

        Das Arbeitsvertrag-org-Team.

  50. Wilk

    Hallo
    ich habe eine Frage zu Lohnforzahlung bei einer Kündigung. IGZ Arbeitsvertrag.
    Ich bin zu 18.11.2016 gekündigt worden. Kündigungzeiten wurden eingehalten.
    Ich möchte aber bitte wissen, ob mir die Personalagentur von 01. bis 18.11. meinen Lohn halten muss , oder nur den Urlaub auszahlt.
    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    A.Wilk

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frau Wilk,
      ob Ihnen zustehender Resturlaub gewährt oder ausbezahlt wird, ist u. a. abhängig von den betrieblichen Erfordernissen sowie den arbeitsvertraglichen Grundlagen. Hier geht es um die konkreten Formulierungen, weshalb es ratsam ist, sich zur Klärung der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu wenden.
      Das Arbeitsvertrag.org-Team

    2. Andy

      Hallo zusammen,
      ich habe letztes Jahr auf 450€ Basis gearbeitet. Dann würde ich mündlich gekündigt ( da war ich schon 3 Monate da) da ich für die Arbeit ungeeignet war. Bis heute habe ich bin der Firma jeden Kündigungsschreiben erhalten trotz mehrerer Nachfragen werden immer ignoriert.
      Was kann ich machen um dran zu kommen an das Schreiben ?
      Sogar gestellte Fristen wurden ignoriert.

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