Kompaktwissen: Klageverzichtsvereinbarung
Eine Klageverzichtsvereinbarung fungiert als Absicherung für den Arbeitgeber, dass der betroffene Beschäftigte nach seiner Entlassung keine Kündigungsschutzklage erhebt. Normalerweise wird der Klageverzicht eines Arbeitnehmers in einem Aufhebungsvertrag festgehalten. Unterschreibt der Mitarbeiter den Vertrag, verpflichtet er sich dazu, keine Klage anzustreben.
Im Gegenzug für die Klageverzichtsvereinbarung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zukommen lassen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Abfindung handeln. Ist diese Entschädigung nicht ausreichend oder es wurde erst gar keine festgelegt, wird die Vereinbarung über den Klageverzicht in der Regel als unwirksam angesehen.
Hier gelangen Sie direkt zum kostenlosen Download unserer Vorlage für eine Klageverzichtsvereinbarung im Aufhebungsvertrag.
Inhalt
Wann ist eine Klageverzichtsvereinbarung möglich?
Sobald Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten ununterbrochen im Unternehmen tätig sind und es mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb gibt, gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es soll Beschäftigte vor sozial ungerechtfertigten Entlassungen schützen und gestattet eine arbeitgeberseitige Kündigung daher nur aus personen-, betriebs- oder verhaltensbedingten Gründen.
Sind Arbeitnehmer der Meinung, die Kündigung sei unwirksam, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Schreibens eine Kündigungsschutzklage erheben.
Die Beweislast dafür, dass die Kündigung rechtens war, liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Genau an dieser Stelle setzt die Klageverzichtsvereinbarung ein: Arbeitgeber möchten mit der Vereinbarung über einen Klageverzicht eine Kündigungsschutzklage sowie den damit verbundenen Prozess vermeiden. Eine solche Vereinbarung ist nicht selten Teil eines Aufhebungsvertrags.
Wer als Beschäftigter einen solchen Vertrag mit einer enthaltenen Klageverzichtsvereinbarung unterschreibt, verpflichtet sich dazu, nach der erfolgten Kündigung keine Klage zu erheben.
Wann ist eine Klageverzichtsvereinbarung unwirksam?
Erfahren Beschäftigte durch die Klageverzichtsvereinbarung eine unangemessene Benachteiligung, verliert diese in der Regel ihre Gültigkeit. Daher muss der Arbeitgeber dem Betroffenen im Gegenzug stets eine Entschädigung zusprechen, wenn dieser sich dazu verpflichtet, keine Klage zu erheben. Als solche können beispielsweise
- eine Abfindungszahlung,
- eine verlängerte Kündigungsfrist oder
- der Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Beschäftigten fungieren.
Wird die Gegenleistung als unzureichend angesehen oder es wurde erst gar keine festgesetzt, ist die Klageverzichtsvereinbarung im Regelfall nicht wirksam. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 6. September 2007 (Az.: 2 AZR 722/06).
Gut zu wissen: Als Entschädigung für eine Klageverzichtsvereinbarung darf kein gutes Arbeitszeugnis angeboten werden. Dies entschied das BAG in seinem Urteil vom 24. September 2015 (Az.: 2 AZR 347/14).
Laut § 109 der Gewerbeordnung (GewO) steht Beschäftigten so oder so ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu. Deshalb darf ein solches nicht als Gegenleistung für eine Klageverzichtsvereinbarung herhalten.
Vereinbarung über einen Klageverzicht: Kostenloses Muster
Anschließend stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster für eine Klageverzichtsvereinbarung zur Verfügung, damit Sie einen Eindruck gewinnen, wie eine solche formuliert werden könnte. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine Vorlage handelt, die Sie keinesfalls unangepasst verwenden sollten.
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§ x Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis zwischen den Vertragsparteien, welches laut Arbeitsvertrag seit dem [Datum] bestand, wurde mit Wirkung zum [Datum] durch eine ordentliche [betriebsbedingte/verhaltensbedingte/personenbedingte] Kündigung beendet.
§ x Klageverzicht
Der Arbeitnehmer erklärt, dass er den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den [Datum] hinaus nicht geltend machen und vor allem auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten wird.
§ x Abfindung
Im Gegenzug für den vom Arbeitnehmer unter § x erklärten Klageverzicht verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von [xxx] Euro zu zahlen. Die Abfindungszahlung ist mit dem Verstreichen der Klagefrist nach § 4 KSchG fällig.
Ort, Datum
Unterschriften