In den meisten Arbeitsverhältnissen ist die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden vertraglich genau vereinbart – doch was die genauen Arbeitszeiten angeht, können die Regelungen sehr verschieden ausfallen. Zunehmend setzen sich in verschiedenen Branchen flexible Modelle durch, die Arbeitnehmern mehr Freiheiten bei der Verteilung ihrer Arbeitszeiten einräumen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über Kernzeit, Gleitzeit, die verschiedenen Modelle und ihre Anwendbarkeit auf Voll- und Teilzeitanstellungen wissen müssen.
Inhalt
Kompaktwissen: Kernarbeitszeit
Kernarbeitszeit bezeichnet laut Definition den Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen muss. Die Kernarbeitszeit kann im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt werden. Eine gesetzliche Regelung zur Kernarbeitszeit existiert nur indirekt über die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.
Die Kernarbeitszeit darf laut Arbeitszeitgesetz maximal acht Stunden betragen und nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Den entsprechenden Gesetzestext können Sie hier nachlesen.
Kernzeit bezeichnet die Zeitspanne eines Arbeitstages, in der ein Mitarbeiter anwesend sein und seine vertraglichen Pflichten erfüllen muss. Der Begriff erhält eine besondere Relevanz, wenn es in einem Arbeitsverhältnis flexible Arbeitszeitregelungen wie beispielsweise die Gleitzeit gibt. Bei einem Gleitzeit-Modell umfasst die Kernarbeitszeit in der Regel nicht die vollen am Tag zu erbringenden Arbeitsstunden. Das führt dazu, dass die verbleibenden Stunden flexibel in der Zeit vor Beginn oder nach Ende der Kernzeit abgearbeitet werden können. Mehr zu den verschiedenen Formen der Gleitzeit können Sie weiter unten nachlesen.
Wenn sich ein Arbeitnehmer ohne vorherige Rücksprache nicht an die Kernzeit hält, verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Dies kann eine Rüge, eine Abmahnung oder in bestimmten Fällen, wenn die Arbeitszeit beispielsweise bereits mehrfach verletzt wurde, sogar eine Kündigung nach sich ziehen.
Wenn es keine Kernarbeitszeit gibt, sind Beginn und Ende der Arbeitszeit nicht oder nur in sehr großem Rahmen vom Arbeitgeber festgelegt.
Die Kernzeit kann auch für Teilzeitbeschäftigte ein sinnvolles Arbeitszeitmodell sein. Wie die genaue Ausgestaltung einer solchen Regelung aussieht, hängt stark von den konkreten Umständen im Betrieb ab. So kann es beispielsweise einen Unterschied machen, ob eine Teilzeitkraft an allen Arbeitstagen oder nur einigen anwesend ist. Je nach Verteilung der Arbeitsstunden und Regelungen zur Kernarbeitszeit kann es sinnvoll sein, für Teilzeitkräfte eigene Vereinbarungen zu treffen.
Was ist die Kernarbeitszeit?
Die gesetzlichen Grundlagen für Arbeitszeiten sind im Arbeitszeitengesetz festgeschrieben. Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen können verschiedene Arbeitszeit-Modelle festgelegt werden. Der Begriff der Kernarbeitszeit wird immer dann relevant, wenn es um flexible Arbeitszeitmodelle geht: Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer verpflichtend anwesend sein und seine Arbeitsleistung erbringen muss. Kernarbeitszeit ist also gleichbedeutend mit dem Zeitraum zwischen dem spätestmöglichen Beginn und dem frühestmöglichen Ende der Arbeitszeit. Bei Gleitzeit-Modellen umfasst die Kernarbeitszeit also nicht die gesamte vereinbarte Arbeitszeit, sondern nur einen Teil davon.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die gesetzlichen Grundlagen dabei nicht verletzt oder überschritten werden. So ist die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit beispielsweise wie folgt festgelegt:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 3 ArbZG
Welche Gleitzeit-Modelle gibt es?
Gleitzeit ist nicht gleich Gleitzeit: Wie genau die Flexibilität im Bezug auf die Arbeitszeiten gestaltet ist, kann sehr unterschiedlich sein. So ist es zum Beispiel relevant, ob und wie viel regelmäßigen Kundenkontakt es gibt, wie viele interne Absprachen möglich sind und wie autonom die einzelnen Mitarbeiter an ihren Aufgaben arbeiten können. Dies sind die häufigsten Gleitzeitmodelle:
- Gleitzeit mit Kernarbeitszeit
Bei Gleitzeit mit Kernarbeitszeit ist ein Teil der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit durch feste Uhrzeiten definiert. In diesem festgelegten Zeitraum ist es obligatorisch, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Vor und nach diesem Zeitraum kann er Beginn und Ende der Arbeitszeit jedoch in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen, solange er die im Arbeitsvertrag vereinbarte Anzahl an täglichen Arbeitsstunden einhält. So ist es also möglich, Beginn und Ende der Arbeitszeit individuell an persönliche Vorlieben, Bedürfnisse oder auch private Termine wie beispielsweise Arzttermine anzupassen.
Ein Beispiel: Ein Angestellter arbeitet Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche und in Gleitzeit mit Kernarbeitszeit. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass diese von 10:00 bis 16:00 Uhr stattfindet. Das bedeutet, dass der Angestellte unter Berücksichtigung einer Pausenzeit von beispielsweise 30 Minuten seinen Arbeitstag zwischen 7:30 und 10:00 Uhr beginnen und frühestens um 16:00, spätestens um 18:30 Uhr, beenden kann. Falls er eine Mittagspause von einer Stunde machen möchte, kann er bereits um 7:00 mit der Arbeit beginnen oder aber bis 19:00 Uhr arbeiten.
- Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit
Es gibt auch Gleitzeit-Modelle, bei denen keine Kernarbeitszeit-Regelung existiert, sondern stattdessen Betriebszeiten festgelegt sind. Die Betriebszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer seiner Tätigkeit nachgehen soll. Der Unterschied zur Gleitzeit mit Kernzeit ist, dass es bei diesem Modell keinen verpflichtenden Zeitraum innerhalb der Arbeitszeit gibt, sondern nur früheste Start- und späteste Endzeit vorgegeben werden.
Beispiel: Die Betriebszeit ist von 07:00 bis 20:00 Uhr festgelegt. Für einen Mitarbeiter, der in Vollzeit arbeitet, bedeutet das, dass er flexibel zwischen 07:00 und 11:30 mit der Arbeit beginnen kann und dementsprechend zwischen 15:30 und 20:00 Uhr fertig ist. Bei einer längeren Mittagspause verlängern sich auch die Zeiten entsprechend.
- Gleitzeit mit Funktionszeit
In manchen Betrieben gilt statt der Kernarbeitszeit eine Funktionszeit. Die Funktionszeit definiert den Zeitraum, in dem der Arbeitsbereich oder die Abteilung besetzt und funktionsfähig sein muss. Durch welche Regelungen und internen Absprachen der Abteilung dies sichergestellt wird, ist jedoch dem Bereichsleiter und den übrigen Angestellten selbst überlassen. Dieses Modell kommt häufiger in Bereichen zur Anwendung, in der es Sprechzeiten und direkten Kundenkontakt gibt und feste, regelmäßige Erreichbarkeit gegeben sein muss.
Beispiel: Die Funktionszeit gilt zwischen 10:00 und 15:00 Uhr. In dieser Zeit muss die Abteilung immer besetzt und immer erreichbar sein. Welcher Mitarbeiter jedoch an welchem Tag in welchem Zeitraum mit der Arbeit beginnt und aufhört, darf die Abteilung selbstständig entscheiden, solange die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
- Gleitzeit mit Jahresarbeitszeit
Bei Gleitzeit mit festgelegter Jahresarbeitszeit ist weder die tägliche noch die wöchentliche Arbeitszeit genau festgelegt. Hier können die Angestellten die Arbeitszeit im Rahmen der Vorgaben durch Arbeitsvertrag und Arbeitszeitgesetzt selbst festlegen. Wichtig ist, dass die Gesamtzahl der Arbeitsstunden dem vertraglich vereinbarten Pensum entspricht.