Wichtig! Zum 01.01.2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) durch das Bürgergeld ersetzt. Informationen dazu finden Sie im Ratgeber zum Bürgergeld.
Verliert ein Arbeitnehmer in Deutschland seinen Job, hat dieser meist zunächst einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, sofern er im Anschluss nicht direkt eine neue Stelle findet. Diese Leistung wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Allerdings gibt es keinen unendlichen Anspruch auf das ALG 1. Ist der Arbeitslose nicht mehr berechtigt, Leistungen von der Arbeitsagentur zu erhalten, kann er unter Umständen Hartz 4 beim zuständigen Jobcenter beantragen.
Doch welche Voraussetzungen müssen Sie eigentlich erfüllen, um Leistungen als Hartz-4-Empfänger erhalten zu können? Wie hoch fällt der Hartz-4-Regelsatz aus? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhalt
Kompaktwissen: Hartz 4
Grundsätzlich haben Sie als Hartz-4-Empfänger Anspruch auf einen monatlichen Regelsatz. Dieser ist festgeschrieben. Hier finden Sie eine Tabelle mit allen aktuell gültigen Regelsätzen. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter beim Bezug von ALG 2 auch die Kosten der Unterkunft.
Wie hoch die Hartz-4-Leistungen ausfallen, wenn Sie mit einem Partner, der arbeitet, in einer Bedarfsgemeinschaft leben, lässt sich nicht pauschal sagen. Es muss stets eine Berechnung im Einzelfall erfolgen. Es kann auch sein, dass Sie als arbeitslose Person keinen Hartz-4-Anspruch haben, wenn der Partner „zu viel“ verdient.
Eine wichtige Voraussetzung, um Hartz-IV-Leistungen erhalten zu können, ist eine Hilfebedürftigkeit. Was das genau bedeutet und welche weiteren Kriterien für einen Hartz-4-Bezug erfüllt sein müssen, können Sie hier nachlesen.
Spezifische Informationen zum Bürgergeld (ehemals Hartz 4)
Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Arbeitslosengeld 2?
Immer wieder kommt die Frage auf, was eigentlich der Unterschied zwischen Hartz 4 und Arbeitslosengeld 2 ist. Die Antwort ist simpel: Es gibt keinen. Hartz 4 ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2.
Grundsätzlich sind in Deutschland alle Arbeitnehmer verpflichtet, einen Teil Ihres Lohns in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Durch diese wird sichergestellt, dass Arbeitslose Leistungen beziehen können.
Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nicht vorhanden oder wurde die maximale Bezugsdauer überschritten, kann der Betroffene Hartz-4-Leistungen beantragen, sofern er den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann.
Hartz 4: Wer hat Anspruch auf die Leistungen vom Jobcenter?
Das Arbeitslosengeld 2 soll das Existenzminimum für arbeitssuchende Menschen sicherstellen. Doch nicht jeder Arbeitslose hat automatisch einen Anspruch auf diese Leistung, welche vom Jobcenter gewährt wird.
Zu den Voraussetzungen für einen Hartz-4-Bezug gehören:
- Erwerbsfähigkeit (der Arbeitslose ist körperlich und geistig in der Lage mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten)
- Der gewöhnliche Aufenthaltsort befindet sich in Deutschland
- Hilfebedürftigkeit (der Arbeitslose kann seinen Lebensunterhalt nicht aus eignen finanziellen Mitteln bestreiten)
- Mindestalter von 15 Jahren
- Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht
Erfüllen Sie die eben aufgelisteten Voraussetzungen, können Sie einen Antrag auf Hartz-4-Leistungen stellen. Wird diesem stattgegeben, erhalten Sie zukünftig Leistungen vom Jobcenter. Gut zu wissen: Sie sollten den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 so früh wie möglich stellen. Teilweise kann es zu langen Bearbeitungszeiten kommen.
Welche Leistungen stehen einem Hartz-IV-Empfänger zu?
Der Bezug von Arbeitslosengeld 2 umfasst einige Leistungen. So steht dem Arbeitslosen ein monatlicher Regelsatz zu. Dieser soll zur Deckung der täglichen Bedarfe (Kleidung, Lebensmittel, Strom etc.) verwendet werden.
Die Miete muss allerdings nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden. Hier haben Hartz-4-Empfänger einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung. Allerdings gibt es dabei eine Bedingung: Sowohl die Miet- als auch die Heizkosten müssen angemessen sein.
Während es bezüglich der Heizkosten feste Werte für alle Bundesländer gibt, können die Richtwerte bezüglich der Wohnungskosten deutschlandweit stark voneinander abweichen.
Das hängt damit zusammen, dass die Angemessenheitsgrenzen für jede Stadt anhand des örtlichen Mietspiegels individuell ermittelt werden. So darf eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug in München beispielsweise deutlich teurer sein als eine vergleichbare Bleibe in Dresden. Zudem spielt bei der Frage, ob eine Wohnung angemessen ist, auch die Anzahl der Haushaltsbewohner eine wichtige Rolle.
Ist die Miete beim Beginn des Leistungsbezuges zu hoch, so muss der Hartz-4-Empfänger diese entweder durch eine Untervermietung oder einen Umzug minimieren. Dazu hat er maximal sechs Monate Zeit.
Höhe vom ALG 2 für die einzelnen Bedarfsgruppen
Wie bereits erwähnt, ist die maximale Höhe vom monatlichen Regelsatz bei Hartz-4-Bezug festgelegt. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Regelsätze für die einzelnen Bedarfsgruppen ausfallen:
Bedarfsgruppe | Regelsatz in Euro |
---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 446 |
Bedarfsgemeinschaft (pro Partner) | 401 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 373 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 283 |
Zudem haben einige Arbeitslose auch Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarf nach § 21 Sozialgesetzbuch II (SGB II). Demnach können Sie diese Sonderleistung beantragen, wenn einer der nachfolgenden Fälle vorliegt:
- Sie sind schwanger (Mehrbedarf ab der 12. Schwangerschaftswoche)
- Sie sind alleinerziehend
- Sie sind aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen
- In Ihrer Unterkunft gibt es eine dezentrale Warmwassererzeugung
- Andere Gründe, die einen Mehrbedarf im Einzelfall erforderlich machen
Interessant: Grundsätzlich ist es auch möglich, dass Sie sich als Leistungsempfänger durch einen Minijob etwas dazuverdienen. Dabei gilt ein Freibetrag für Hartz-4-Empfänger von 100 Euro. Überschreiten die monatlichen Einnahmen diesen Wert, wird das Einkommen auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet und mindert die monatlichen Zahlungen vom Jobcenter entsprechend.
Die Eingliederungsvereinbarung für Hartz-IV-Empfänger
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, wird Ihnen ein Sachbearbeiter zugewiesen. Dieser wird Sie zu einem Gespräch einladen. Bei diesem Gespräch wird in aller Regel auch eine Eingliederungsvereinbarung aufgesetzt.
Dazu heißt es in § 15 Absatz 2 SGB II:
Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). In der Eingliederungsvereinbarung soll bestimmt werden,
1. welche Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nach diesem Abschnitt die leistungsberechtigte Person erhält,
2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen sollen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
3. wie Leistungen anderer Leistungsträger in den Eingliederungsprozess einbezogen werden.
Die Eingliederungsvereinbarung kann insbesondere bestimmen, in welche Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll.“
Es handelt sich bei der Eingliederungsvereinbarung also quasi um einen Vertrag zwischen dem Jobcenter und dem Hartz-4-Empfänger, welche Rechte und Pflichten für beide definiert. Das Ziel ist dabei, einen neuen Job für den Arbeitslosen zu finden. Halten sich Hartz-4-Empfänger nicht an die Pflichten, die im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung festgelegt wurden, drohen Sanktionen. Diese können dazu führen, dass die Leistungen um 30 Prozent gekürzt werden.