Wohl die meisten Rechte von Arbeitnehmern ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder alternativ aus Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Beispielsweise sieht der Gesetzgeber bei einer Fünf-Tage-Woche einen Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr vor. Zusätzliche Urlaubstage können jedoch durchaus vertraglich zugesichert werden.
Neben arbeitsrechtlichen Verordnungen oder arbeitsvertraglich geregelten Vorschriften können die Rechte von Beschäftigten aber zum Teil auch aus dem sogenannten Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht resultieren. Worum es dabei genau geht und in welchen Fällen Arbeitnehmer darauf bestehen können, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht
Wird eine Handlung regelmäßig über einen langen Zeitraum hinweg ausgeführt, ist die Rede vom sogenannten Gewohnheitsrecht. Das Ganze muss außerdem im beidseitigen Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschehen.
Unter anderem greift das Gewohnheitsrecht beispielsweise bei Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, wenn es Ihnen als Beschäftigter mindestens drei Jahre lang in gleicher Höhe gezahlt wurde.
In der Regel können Betroffene sich nicht auf das Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht beziehen, wenn es um Arbeitszeiten geht. Solange diese nicht einzelvertraglich ausdrücklich festgesetzt sind, haben Arbeitnehmer normalerweise keinen Anspruch darauf, immer in der gleichen Schicht eingesetzt zu werden.
Worum handelt es sich beim Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht?
Wie der Name bereits vermuten lässt, geht es beim Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht um einen Anspruch, der entstehen kann, sobald eine bestimmte Handlung über längere Zeit hinweg in beidseitigem Einverständnis regelmäßig wiederholt wird – sozusagen aus der Gewohnheit heraus.
Es handelt sich also um ein ungeschriebenes Recht, welches auch als betriebliche Übung im Arbeitsrecht bekannt ist. Doch wie lange muss die gerade beschriebene regelmäßige Handlung stattfinden, damit sich daraus ein Gewohnheitsrecht ableiten lassen kann?
In der Regel ist hier ein Zeitraum von drei Jahren maßgeblich. Zum besseren Verständnis erläutern wir Ihnen nun das Gewohnheitsrecht anhand einiger Beispiele:
- Zahlt Ihnen der Arbeitgeber drei Jahre lang jedes Jahr Weihnachts- oder Urlaubsgeld, ist es ihm normalerweise nicht gestattet, dies im vierten Jahr einfach zu unterlassen (Az.: 8 Sa 1099/11).
- Da die Gleichbehandlung im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle spielt, haben in diesem Fall nicht nur Sie einen Anspruch auf das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sondern auch alle Beschäftigten im Unternehmen, die Ihnen gleichgestellt sind.
Wichtig: Erhalten Sie nicht jedes Jahr den gleichen Betrag, greift das Gewohnheitsrecht beim Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld nicht! Sobald der Bonus also jährlich in seiner Höhe variiert, entsteht daraus kein Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht (Az.: 10 AZR 516/95).
Weitere Situationen, aus denen sich ein Gewohnheitsrecht für Arbeitnehmer ergeben könnte, sind beispielsweise der Zeitpunkt oder die Dauer von Pausen sowie die Gewährung anderweitiger Prämien.
Es ergibt sich demzufolge nicht automatisch bei immer wiederkehrenden Handlungen im Arbeitsrecht ein Gewohnheitsrecht. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig, bedarf es meist einer gerichtlichen Entscheidung.
Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei Arbeitszeiten?
Eine besonders häufige Frage dreht sich darum, ob Beschäftigte in Bezug auf die Arbeitszeit ein Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht beanspruchen können. Oft geht es dabei um Schichtarbeiter, die stets in ein und derselben Schicht gearbeitet haben und nun eine andere vom Arbeitgeber zugewiesen bekommen haben.
Grundsätzlich existiert jedoch im Arbeitsrecht kein Gewohnheitsrecht bei der Arbeitszeit. Selbst wenn Sie Jahr für Jahr immer in der gleichen Schicht eingesetzt wurden, haben Sie normalerweise keinen Anspruch darauf, dass sich dies nicht irgendwann ändert. Etwas anderes kann gelten, wenn Ihre Arbeitszeit einzelvertraglich ausdrücklich festgesetzt ist.
Hallo, in unserem Unternehmen wurde für einen bestimmten Bereich der eine 24/7 Abdeckung gewährleisten muss, vor einigen Jahren eine Zusatzbetriebsvereinbarung beschlossen. In dieser wurde festgehalten, das jeder Mitarbeiter der dieses Schichtmodell bedient einen Zusatztag Urlaub erhält. Nun wurde die alte BV durch eine neue BV abgelöst und in dieser wird der zusätzliche 1 Tag nicht mehr erwähnt. Unsere Leitung hat uns mit der Vorstellung gesagt das an 01.01.2025 nur noch der Anspruch auf 30 Tagen anstatt 31 Tage zusteht. Nun möchte ich wissen ist das Rechtens im Rahmen des Gewohnheitsrechtes? Ich freue mich von Ihnen zu hören. MfG I.
Guten Tag
Ich habe seit über 30 Jahren in der gleichen Praxis immer zwischen Weihnachten und Sylvester Urlaub.
Besteht ei Gewohnheitsrecht- oder kann man mir den Urlaub plötzlich streichen , Begründung: es wäre Ungerecht den anderen Mitarbeitenden gegenüber.
Herzlichen Dank
Ich arbeitete 4.5 Jahre in der Jugendherberge als Rezeptionistin. Ich stand meinem neuen Chef im Weg, ich stand vor der Wahl Aufhebungsvertrag oder ordentliche Kündigung. Ich entschied mich für die Kündigung, das war am 12.10.2023.
Am 19.10.2023 fuhr ich in den Urlaub und er schmiss mir in der Zeit eine fristlose Kündigung in den Briefkasten.
Meine Frage zum Gewohnheitsrecht. Habe ich Anspruch auf das Weihnachtsgeld?
Bitte helft mir.
LG
Jeanette
Bei unserer Mitarbeiterin im Verein wurde damals im Vertrag vor 10 Jahren folgendes vereinbart: Ferien: „Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Diese sind im Stundenlohn eingerechnet.“
Die Mitarbeiterin ist aber von anfang an im Monatslohn im Teilzeitpnesum angestellt. Sie hat 10 Jahre lang immer Ferien bezogen und den Stundenrapport selber geführt. Überzeit konnte sie entweder einziehen oder wurden ihr ausbezahlt. Nun fordert sie nach 10 Jahren rückwirkend, dass Sie nie Ferien bezogen hätte und sie diese Zeit ausbezahlt haben möchte. Wir als Verein sind 1. finanziell nicht in der Lage dieses Geld zu bezahlen und 2. glauben wir, dass unsere Mitarbeiterin auch keinen Anspruch auf dieses Geld hat. Sie hat jedes Jahr Ferien bezogen und zwar genau dann, wann sie die Ferien gewünscht hatte. Unsere Mitarbeiterin meint nun, dass sie diese Stunden als Pluszeit hätte notieren sollen und das nie gemacht hätte.
Was können wir machen?
Habe 2006 einen Arbeitsvertrag mit einer 20 Stunden Woche. Bin dann ab 2015 auf eine 42,5 Stunden Woche gegangen, aber es ist kein Vertrag gemacht worden. Wie verhält es sich in einen Arbeitsvertrag, was schützt mich vor eine Reduzierung. Ist das jetzt nicht automatisch ein Vollzeit Vertrag? Und wie nennt
man dies vertraglich?
Vielen Dank
Hallo. Ich arbeite seit ca 2007 nur im Nachtdienst im Altenheim. Jetzt habe ich eine neue PDL und teilt mich ohne zu fragen zwischen den Nachtdienst in tagschichten ein. Wir sind 4 dauernachwachen und bei jedem wird es anders gehandhabt. Im dienstvertag wurde nie was schriftlich vereinbart. Kann ich mich dagegen wehren. Zumal ich 1.5jahren in Rente gehe. Danke im voraus
Ich bin Stellvertretende Leitung einer Einrichtung. 4 Monate Leitungslos. Ich erhielt für 3 Monate Leitergehalt (als Dankeschön und Motivation). Seit vergangenen Monat ist eine neue Leitung da. Gemeinsam sollen wir, trotz unterschiedlicher Stellenbeschreibungen, ein Tandem bilden. Dennoch haben sie mich wieder auf meine Vergütungsgruppe (Stellv.) runtergesetzt. Ist die rechtens?
Nach einem Jahr Elternzeit habe ich beim gleichen Arbeitgeber vor 7 Jahren wieder Teilzeit angefangen zu arbeiten. Von 7:45 – 13:00 Uhr in einer Arztpraxis. Bisher hat dies super geklappt. Jetzt kamm von meinem Chef die Aussage Teilzeitkräfte soll langfristig auch nachmittags arbeiten. Also er plant meine Arbeitszeit zu ändern. Darf er das? Ich arbeite Teilzeit wegen meinem Kind, die Schülerbedreuung endet um 14 Uhr. Bei uns an der Grundschule (ländlich) gibt es Nachmittag nicht mal eine Schülerbedreuung. Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer mit Kind. Mein Mann Arbeit Vollzeit und ist nachmittags nicht Zuhause.
Ich arbeite seit 29 Jahren in der Pflege und immer in Zivilkleidern. Ausser bei Norovirus oder jetzt Corona. Jetzt wo alles vorbei ist, will die Chefin mir verbieten in Zivil zu arbeiten, von wegen sie hätten das Erscheinungsbild angepasst. Ich arbeite aber nur Nachts und bin allein auf der Station. Kann ich da mein Gewohnheitsrecht einfordern?
Frage zum Gewohnheitsrecht!!! Ich arbeite seit 5 Jahren in der Pflege im Altenheim auf der gleichen Station, Bin Bezugspflege gewohnt!!! Jetzt will der Arbeitgeber das ich auf eine andere Station wechselt. Die Bew. Möchte das ich bleibe und ich selber möchte nicht wechseln!!! Kann ich mich da auf das Gewohnheitsrecht beziehen!!! Lieben Gruß Heiko
Guten Tag.
Ich arbeite seit 6 Jahren im Schichtdienst. Dazu zählen Früh, Spät und Nachtdienste.
Nun soll ich in einer Abteilung arbeiten, welche diese Schichten nicht mehr hat.
Ich würde nur noch von 08:00 – 16:00 Uhr arbeiten.
Selbstverständlich sind das angenehme Zeiten, aber erstens kam diese Nachricht sehr kurzfristig.
Zu Arbeitsbeginn wurde die ab sofort geltende Änderung mitgeteilt.
Und zweitens bedeutet das aufgrund der fehlenden Zuschläge finanzielle Einbußen von ca. 500€ Netto!
Ich bin darüber nie informiert worden, ich bin damit außerdem nicht einverstanden.
Klar muss ich das Weisungsrecht des Arbeitgeber erstmal so hinnehmen, aber bei mir handelt es sich um einen riesen AG mit mehreren Tausenden Angestellten und einem Personalrat. Hätte man hier nicht die Einverständnis einholen müssen? Man kann doch nach 6 Jahren nicht sagen so ab heute arbeiten sie in einer Ambulanz ohne zu berücksichtigen, dass ich dort mehrere Hunderte Euro weniger verdiene?
Meine Tochter arbeitet in einer Arztpraxis seit nunmehr 16 Jahren. Sie hat immer ihr Gehalt für 38,5 Std bekommen obwohl die Praxis nur 36 Std geöffnet ist.
Darf die neue Ärztin auf Mehrarbeit bestehen obwohl ja nur 36 Wochenstunden die Praxis geöffnet ist.
Darf sie das Gehalt deswegen kürzen
Ich arbeite seit 11 Jahren in einem ,2 Schicht Rad. 7 Tage von 14:00 bis 22:30 arbeiten und 2tage frei und 8 Tage von 6:00 bis 14:30 dann 4tage frei.es war anstrengend aber ok.seit Corona will der Dienstgeber einen 12 Wochen Dienstplan wo es fast nur nachmittags Dienste und sogenannte zwischendienste gibt von 10:00 bis 18:30 oder von 11:00 bis 19:30 gibt und noch dazu nur jedes 4 Wochenende frei.früher was es jedes 3 wochenende.darf der Dienstgeber das einfach machen?
Mein Arbeitgeber zahlte mir im Pensionsalter (dieses Jahr) den Bonus nicht mehr. Ueber 5 Jahre war
dies keine Frage. Zumal bin ich der einzige der ausgeschlossen wurde. Hängt auch mit einem
Zusammenhang von Meinungsverschiedenheit. Kann auch als Mobbing bezeichnet werden.
Frage ist dies rechtens?
Danke für ihre Meinung und weiteres vorgehen.
Mit freundlichen Grüssen
J.Ulrich
ich arbeite seid 30 jahren immer von 6uhr morgens bis 11 uhr
nun will mein arbeitgeber das ich von 17 uhr an arbeite.
im vertrag stehen die arbeitszeiten nicht drin
es gibt keinen betriebsrat
kann er die zeiten einfach so ändern