Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, erlangt der künftige Arbeitnehmer in der Regel Kenntnis über sensible Informationen, die den Betrieb an sich, als auch persönliche Daten seiner Kunden betreffen.
Diese Daten unterliegen zum Teil dem Datenschutz, andere haben für das Unternehmen, in dem er tätig wird, erheblichen Wert, schließlich sind zum Beispiel Betriebsgeheimnisse bares Geld wert. Nicht auszudenken, würden diese an Wettbewerber weitergetragen werden.
Aus diesem Grund enthalten einige Arbeitsverträge Klauseln, die den Mitarbeiter ausdrücklich zur Geheimhaltung verpflichten. Er hat mit der Unterzeichnung eine so genannte Verschwiegenheitspflicht oder Stillschweigepflicht zu erfüllen – so sieht es das Recht vor.
Inhalt
Kompaktwissen: Geheimhaltungsvereinbarung
Es gibt keine verbindliche Formulierung für die Geheimhaltungsvereinbarung. Arbeitgeber sollten allerdings auf zu allgemeine Klauseln, die die Arbeitnehmer zu stark einschränken, verzichten, da diese in der Regel nicht rechtens sind.
Anhand welcher Kriterien ein Geheimnis definiert wird, können Sie hier in Erfahrung bringen.
Geheimnisverrat stellt eine Straftat dar, für die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren droht. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer mit einer Vertragsstrafe, einer Abmahnung und evtl. sogar einer Kündigung rechnen.
Weitere Informationen zum Thema Geheimhaltungsvereinbarung:
Wie ist eine Verschwiegenheitsverpflichtung formuliert?
Die für das Beschäftigungsverhältnis geltende Geheimhaltungsvereinbarung – auch als „non-disclosure agreement“ (NDA) bezeichnet – ist häufig Teil des Arbeitsvertrages. Sie umfasst dabei – gerade im Umfeld von rechtsanwaltlichen Tätigkeiten – folgende Formulierungen:
- “Mir wurde erklärt, dass die Geheimhaltung sich auf alle betrieblichen Angelegenheiten bezieht, die mir im Rahmen meiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen.“
- “Die Geheimhaltungsvereinbarung bezieht auch andere Mitarbeiter mit ein. Auch ihnen gegenüber ist Stillschweigen zu bewahren.“
- “Die vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung hat auch noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Bestand.“
Diese Vertraulichkeitserklärung ist von beiden Seiten mit der jeweiligen Unterschrift zu quittieren.
Wird Ihnen eine Geheimhaltungsvereinbarung im Rahmen eines Ausbildungsvertrages vorgelegt, achten Sie genau auf die Formulierung. Nicht alle sind nämlich rechtens. Vor Gericht haben solche Klauseln keinen Bestand, die zu umfassend sind und den Arbeitnehmer zu stark einschränken.
Welche Informationen stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar?
Um keine Vertragsstrafe zu riskieren – auch nicht nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sollten sich Arbeitnehmer bereits während der Beschäftigung darüber im Klaren sein, worum es sich bei einem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt.
Als Faustregel gilt: Es sind solche Informationen geheim zu halten, die nicht jedermann zugänglich sind, über welche nur wenige Menschen Bescheid wissen und die der Arbeitgeber explizit schützen bzw. in rechtlich und wirtschaftlich berechtigter Weise nicht der Öffentlichkeit bekannt machen will.
Konkret sind das zum Beispiel folgende Fakten und Daten:
- Kundenlisten
- Umsatzzahlen
- technisches Know-How wie Patentanmeldungen
- Kreditwürdigkeit des Unternehmens
- Produktionsverfahren
Wie hoch kann die Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung aussehen?
Wird die Verschwiegenheitspflicht vom Arbeitnehmer missachtet, indem er Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergibt, erwarten ihn erhebliche Vertragsstrafen, die in der Regel im Vertrag selbst niedergeschrieben sind. Dazu gehören:
- die fristlose Kündigung (bei Härtefällen)
- Abmahnungen
- happige Geldstrafen (Schadenersatz, Vertragsstrafen)
Ich denke viele wissen nicht, dass sie auch so der Treue und damit Verschwiegenheit bezüglich ihres Arbeitgebers verpflichtet sind. Ich verstehe den Sinn vieler NDAs nicht. Ich habe mal einen Anwalt für Vertragsrecht über meine schauen lassen und er sagt, sie weist erhebliche Rechtswidrigkeiten auf.