Die Freistellung nach der Kündigung soll grundsätzlich schriftlich und ausführlich festgehalten werden.
Ein Arbeitgeber, der die Leistungen des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung nicht mehr benötigt, stellt diesen frei, zahlt aber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses das Gehalt.
Folgender Ratgeber erklärt, worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten sollten.
Inhalt
Kompaktwissen: Die Freistellung nach der Kündigung
Ja. Eine Freistellung nach einer Kündigung wird in der Regel bezahlt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nein. Reichen Sie als Arbeitnehmer die Kündigung ein, wird die Freistellung nicht gewährt, da Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses die erforderlichen Leistungen erbringen müssen.
Ihre Urlaubstage werden nur bei einer unwiderruflichen Freistellung angerechnet. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr.
Was sollten Sie über die Freistellung nach einer Kündigung wissen?
Eine Freistellung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Leistungen nicht mehr erbringen muss, obwohl der Arbeitsvertrag weiterhin besteht. So kann zum Beispiel eine Freistellung nach einer Kündigung beansprucht werden.
Der Arbeitnehmer muss also nicht länger arbeiten, erhält aber trotzdem bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sein Gehalt.
Es unterscheiden sich die einvernehmliche und die einseitige Freistellung.
- Die einvernehmliche Freistellung benötigt das Einverständnis beider Parteien. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen der Freistellung ausdrücklich zustimmen.
- Die einseitige Freistellung bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellt, ohne dessen Einwilligung zu benötigen. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Freistellung größer ist als das Interesse des Arbeitnehmers an der Beschäftigung.
Was sind die Gründe für eine Freistellung nach der Kündigung?
Die Gründe für die Freistellung nach der Kündigung liegen meist im Interesse des Arbeitgebers. Oft gelten diese dem Schutz anderer Mitarbeiter oder unternehmerischer Informationen.
Wenn beispielsweise das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerstört wurde, entscheidet sich der Arbeitgeber in manchen Fällen, den Mitarbeiter freizustellen. Wurde der Arbeitnehmer personenbedingt gekündigt, weil er z. B. andere Kollegen belästigt hat, wird er zum Schutz Anderer freigestellt.
Befürchtet der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Kündigung wütend ist und dadurch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses die Arbeit sabotiert, wird er ebenfalls freigestellt. Dadurch besteht keine Möglichkeit zur Sabotage mehr. Der Schutz unternehmerischer Informationen ist besonders dann wichtig, wenn der Arbeitnehmer zu einem Konkurrenten wechselt.
Die Freistellung nach der Kündigung durch den Arbeitgeber ist also dann sinnvoll, wenn die Leistungen des Arbeitnehmers nicht mehr benötigt werden, Mitarbeiter geschützt werden sollen oder der Arbeitgeber geschäftliche Informationen schützen will.
Ist eine Freistellung nach der Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich?
Eine Freistellung nach der Kündigung auf Wunsch des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn Sie als Arbeitnehmer die Kündigung vorlegen, sind Sie noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dazu verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen jedoch die Freistellung für Vorstellungsgespräche genehmigen. In Ausnahmesituationen sind Sie also freigestellt, selbst wenn Sie selbst die Kündigung als Arbeitnehmer ausgesprochen haben.
Ist die Freistellung nach einer Kündigung in der Probezeit möglich?
Auch in der Probezeit kann Ihr Arbeitgeber Sie freistellen. Die Dauer der Freistellung ist in diesem Fall an die Kündigungsfrist gebunden. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, beträgt die Kündigungsfrist und somit die Freistellung zwei Wochen.
Wird man bei einer Freistellung bezahlt?
Bei der Freistellung nach einer Kündigung erfolgt die Lohnfortzahlung weiterhin bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erhält der Arbeitnehmer also weiterhin sein Gehalt.
Eine vom Arbeitgeber verordnete Freistellung wird grundsätzlich immer bezahlt, es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben etwas anderes vereinbart. Da die Freistellung von der Arbeit nach der Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, erhalten die Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung.
Neben der bezahlten Freistellung nach der Kündigung gibt es jedoch auch die unbezahlte Freistellung, auch „ruhendes Arbeitsverhältnis“ genannt. Diese erfolgt jedoch nur selten, da sie nicht im Interesse des Arbeitnehmers liegt. Sie trifft eher zu, wenn das Arbeitsverhältnis pausiert wird.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer Elternzeit oder Pflegezeit in Anspruch nimmt. Die unbezahlte Freistellung erfolgt in der Regel nicht infolge einer Kündigung, sondern auf Wunsch des Arbeitnehmers und wird in diesem Fall nicht vergütet.
Urlaubsanspruch bei einer Freistellung
Die Anrechnung der Urlaubstage ist nur bei einer unwiderruflichen Freistellung möglich. Das bedeutet, dass die Freistellung vom Arbeitgeber nicht widerrufen werden kann, da sie endgültig und verbindlich ist.
Wenn bei der Freistellung nach der Kündigung der Urlaub angerechnet werden soll, muss dies außerdem schriftlich vom Arbeitgeber festgehalten werden und dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden.
Wird der Arbeitnehmer nach einer Kündigung freigestellt, so ist in der Regel auch der Resturlaub abzugelten. Erfolgt bei der Freistellung nach der Kündigung die Urlaubsanrechnung jedoch nicht, haben Arbeitnehmer weiterhin Urlaubsanspruch.
Für Arbeitgeber ist es deshalb wichtig, die restlichen Urlaubstage in der Freistellungsvereinbarung festzuhalten, damit spätere Probleme vermieden werden.
Was passiert bei Krankheit während der Freistellung nach einer Kündigung?
Wird ein Arbeitnehmer während der Freistellung nach der Kündigung krank, so muss dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Da der Arbeitnehmer noch seinen Lohn erhält, wird auch das Krankengeld von der Krankenkasse noch noch gezahlt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn es sich um eine bezahlte Freistellung handelt.
Geht bei einer unbezahlten Freistellung die Krankmeldung ein, wird das Krankengeld dem Arbeitnehmer nicht gewährt. Eine unbezahlte Freistellung kommt nach einer Kündigung jedoch nur in sehr seltenen Fällen vor.
Kann ich während der Freistellung einen neuen Job annehmen?
Wurde Ihnen mit der Kündigung eine Freistellung gewährt, so haben Sie die Möglichkeit, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
Ob Sie die neue Tätigkeit vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses starten dürfen, hängt jedoch davon ab, ob dies im Arbeitsvertrag bzw. in der Freistellungsvereinbarung festgehalten wurde.
Je nachdem, was vereinbart wurde, sind Sie möglicherweise trotz der Freistellung bei der Kündigung weiterhin an die Regelungen des Arbeitsvertrages gebunden. In der Freistellungsvereinbarung kann beispielsweise entschieden werden, dass Sie, obwohl Sie freigestellt sind, weiterhin das Wettbewerbsverbot respektieren müssen. Der Vertrag kann jedoch auch das Gegenteil festhalten, nämlich dass eine freigestellte Person auch bei einem Konkurrenten arbeiten darf.
Wurde keine Regelung vereinbart, hängt die Zulässigkeit einer neuen Tätigkeit während der Freistellung davon ab, ob sie widerruflich oder unwiderruflich ist. Wurde bei einer unwiderruflichen Freistellung nach einer Kündigung keine Vereinbarung getroffen, entfällt eventuell das Wettbewerbsverbot sowie die Anrechnung von anderweitigem Erwerb.
Arbeitgeber sollten deshalb unbedingt die Freistellungsvereinbarung schriftlich festhalten und auf sämtliche Punkte eingehen, die später zu Missverständnissen führen könnten, um diese zu vermeiden.
Ein neuer Job oder Minijob während der Freistellung nach einer Kündigung ist also davon abhängig, ob es sich um eine widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung handelt, und ob die Freistellungsvereinbarung die Erlaubnis einer neuen Tätigkeit festhält.