Wie funktionieren Freelancer-Verträge?
Freelancer bzw. freie Mitarbeiter sind nicht bei Unternehmen angestellt, können aber trotzdem für diese arbeiten. Diese Tätigkeit muss vertraglich geregelt werden, damit die Rechte und Pflichten sowohl des Freelancers als auch des Auftraggebers unmissverständlich festgehalten sind.
Ein Vertrag mit einem Freelancer kann auf verschiedene Weisen geschlossen werden, wobei Werk- und Dienstverträge die gängigsten Rechtsverhältnisse sind. Obendrein können Verträge sehr individuell gestaltet werden, je nachdem welche Anforderungen der Auftraggeber an den Freelancer stellt. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Punkte, die bei einem Freelancer-Vertrag beachtet werden sollten.
Inhalt
Kompaktwissen: Freelancer-Vertrag
Einen klassischen Arbeitsvertrag für Angestellte haben Freelancer nicht. Stattdessen wird ihre Tätigkeit für ein Unternehmen mittels eines Dienst- oder Werkvertrags geregelt.
Wichtige Inhalte sind vor allem der Vertragsgegenstand, die Vergütung und die Vertragslaufzeit bzw. der Leistungszeitraum. Was ein Freelancer-Vertrag darüber hinaus beinhalten sollten, haben wir an dieser Stelle aufgelistet.
Ja, Sie können z. B. unser kostenloses Muster für einen Freelancer-Werkvertrag verwenden. Bedenken Sie jedoch, dass eine pauschale Vorlage nicht für jede individuelle Situation geeignet ist und daher oft entsprechend angepasst werden muss. Nutzen Sie das Muster deshalb am besten nur zur Orientierung und übernehmen Sie es nicht unverändert.
Der Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag
Möchte ein Unternehmer einen Freelancer beschäftigen, kann dies in Form von verschiedenen Rechtsverhältnissen geschehen. Schließen die beiden Parteien einen Dienstvertrag miteinander, verpflichtet sich der Freelancer zur Erbringung einer bestimmten Leistung. Das kann z. B. eine Beratungs- oder Lehrtätigkeit sein. Erbringt er diese Leistung, erhält er die vereinbarte Vergütung. Die rechtliche Grundlage für Dienstverträge bilden die §§ 611 bis 630 im BGB.
Wird der Freelancer hingegen mittels eines Werkvertrags beschäftigt, wird er nicht für die Tätigkeit selbst, sondern lediglich für deren Erfolg bezahlt. Der Freelancer verpflichtet sich in diesem Rechtsverhältnis, ein ganz bestimmtes Werk herzustellen, wie z. B. eine Software, ein Kunstwerk oder auch ein Bauwerk. Auch die Reparatur oder Wartung einer Sache kann ein solches Werk darstellen. Nur wenn der Freelancer den vereinbarten Erfolg erbringt, erhält er seine Vergütung. Arbeitet er zwar an dem jeweiligen Werk, liefert dies aber am Ende nicht wie vereinbart ab, steht ihm trotz der aufgewendeten Arbeitszeit kein Werklohn zu. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertrag finden sich in den §§ 630 bis 650 BGB.
Wichtige Inhalte im Freelancer-Vertrag
Mit der Entscheidung, welche Art von Freelancer-Vertrag geschlossen werden soll, ist es noch nicht getan. Darüber hinaus muss der Freelancer auch entscheiden, welche Inhalte im Vertrag konkret festgelegt werden sollen. Manche Punkte müssen in jedem Freelancer-Vertrag enthalten sein, andere hingegen können individuell gestaltet werden und richten sich ganz nach den Bedürfnissen des Auftraggebers und auch des Auftragnehmers.
Hier listen wir die wichtigsten Inhalte auf:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Name und Anschrift des Freelancers (bezeichnet als „Auftragnehmer”)
- Vertragsgegenstand: Was genau soll der Freelancer für den Auftraggeber tun? Wie viele Stunden pro Woche wird er voraussichtlich tätig sein?
- Datum des Vertragsbeginns
- bei Werkverträgen: Leistungszeitraum (Bis wann muss das Werk abgegeben werden?)
- bei Dienstverträgen: Laufzeit (Soll das Dienstverhältnis befristet sein? Unter welchen Bedingungen soll der Vertrag enden?)
- Vergütung: Art (Stundenhonorar, Tageshonorar, Pauschalbetrag etc.), Höhe, Zeitpunkt der Auszahlung, Rechnungsstellung durch den Freelancer
- eventuell Erstattung bestimmter Kosten
- Haftung und Gewährleistung
- Wettbewerbstätigkeit: Darf der Freelancer für Konkurrenzunternehmen arbeiten?
- Urheberrecht, Nutzungsrecht und andere Schutzrechte: Bleibt das Urheberrecht am Werk beim Freelancer oder wird es auf den Auftraggeber übertragen?
- Verschwiegenheitspflicht
Neben diesen Hauptpunkten können im Freelancer-Vertrag noch beliebig viele individuelle Regelungen festgelegt werden. Das kann z. B. eine Fortbildungspflicht für den Freelancer sein oder eine Regelung über die Herausgabe von Unterlagen nach Abschluss des Projekts.
Hinweis: Wird ein Dienstvertrag unbefristet geschlossen, sollten auch Regelungen zur Kündigung vereinbart werden, wie z. B. eine Kündigungsfrist und eventuelle Ansprüche auf Teilvergütung. Alternativ kann das Dienstverhältnis auch durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag beendet werden. Um einen solchen zu formulieren, können Sie ein Aufhebungsvertrag-Muster verwenden.
Freelancer-Vertrag – Kostenloses Muster für Werkvertrag
Möchten Sie einen Freelancer-Vertrag aufsetzen? Eine Vorlage kann dabei helfen, die erforderlichen Inhalte im Blick zu behalten. Darum möchten wir Ihnen an dieser Stelle ein Muster für einen Werkvertrag für Freelancer zur Verfügung stellen. Beachten Sie bitte, dass dieses nur zur Orientierung dient und gemäß der individuellen Umständen Ihrer Situation angepasst werden muss. Übernehmen Sie das Muster deshalb bitte nicht unverändert.
Werkvertrag für Freelancer – Muster
Werkvertrag für freie Mitarbeit
Zwischen
Muster GmbH
Musterstraße 123
12345 Musterhausen
– nachfolgend „Auftraggeber” –
und
Max Mustermann
Musterweg 456
12345 Musterhausen
– nachfolgend „Auftragnehmer” –
wird folgender Werkvertrag geschlossen.
1. Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer folgenden Auftrag: [Art des Projekts/Werkes]
(2) Der Auftrag umfasst folgende Werkleistungen: [Details zum Auftrag und zum erzielten Ergebnis]
(3) Der Auftragnehmer führt den erteilten Auftrag in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers aus.
(4) Der Auftragnehmer unterliegt bei der Ausführung des Auftrags keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers. Sofern fachliche Vorgaben des Auftraggebers für die vertragsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese zu befolgen.
(5) Der Auftragnehmer besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten des Auftraggebers.
(6) Durch diesen Vertrag wird kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet.
2. Leistungszeitraum
Der Auftragnehmer hat das oben genannte Werk spätestens bis zum [Datum] abnahmereif und frei von Mängeln herzustellen.
3. Vergütung und Aufwandskosten
(1) Der Auftragnehmer erhält für seine gemäß diesem Vertrag zu erbringende Werkleistung eine Vergütung in Höhe von [Betrag in Euro], zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die vereinbarte Vergütung wird [zehn Tage] nach Abnahme des Werkes und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig.
(3) Die Vergütung ist vom Auftraggeber auf das folgende Konto zu überweisen: [Kontodaten des Auftragnehmers]
(4) Die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen obliegt dem Auftragnehmer.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Erstattung folgender Aufwendungen, sofern ein ordnungsgemäßer Nachweis vorgelegt wird: [erstattungsfähige Aufwandskosten, z. B. Materialkosten]
4. Abnahme
(1) Die Abnahmereife des Werkes ist dem Auftraggeber unverzüglich vom Auftragnehmer anzuzeigen.
(2) Nach Anzeige der Abnahmereife hat der Auftraggeber das Werk unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei positiver Prüfung erfolgt die Abnahme des Werkes.
(3) Die Abnahme erfolgt durch [Name].
5. Wettbewerbstätigkeit
(1) Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig werden.
(2) Beabsichtigt der Auftragnehmer, für einen unmittelbaren Wettbewerber des Auftraggebers tätig zu werden, ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
6. Nutzungsrecht
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an allen urheberrechtsfähigen Arbeitserzeugnissen ein, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses herstellt.
(2) Der Auftragnehmer verzichtet auf alle ihm als Urheber des Werkes zustehenden Rechte, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Die Nutzungsrechte des Auftraggebers umfassen insbesondere die Namensgebung, Verbreitung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Vervielfältigung des Werkes.
(4) Der Auftraggeber darf die Nutzungsrechte an Dritte übertragen oder einfache Nutzungsrechte Dritten einräumen.
7. Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Stillschweigen über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie andere vertrauliche Informationen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt wurden.
(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, geschützte und personenbezogene Daten ordnungsgemäß aufzubewahren, nicht unbefugt zu nutzen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(3) Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
(2) Des Weiteren haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner sind sich einig, dass einvernehmliche Änderungen dieses Vertrages in schriftlicher Form erfolgen müssen.
(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt der Vereinbarung unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch rechtswirksame Bestimmungen so zu ersetzen, dass sie dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen.
(3) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Kommt es im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu Streitigkeiten, ist der Erfüllungsort der ausschließliche Gerichtsstand.
Musterhausen, den [Datum]
[Unterschrift]
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Auftraggeber
Musterhausen, den [Datum]
[Unterschrift]
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Auftragnehmer