Ist Fahrzeit auch Arbeitszeit?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei wechselnden Arbeitsorten ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit: Wer eine Baustelle häufig wechselt, sollte das bedenken.
Bei wechselnden Arbeitsorten ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit: Wer eine Baustelle häufig wechselt, sollte das bedenken.

Die Bewältigung des Arbeitswegs nimmt für viele Beschäftigte einige Zeit in Anspruch. Braucht ein Arbeitnehmer oder auch ein Arbeitgeber 30 Minuten Fahrzeit zur Arbeit, darf dieser sich häufig noch glücklich schätzen. Denn viele lassen deutlich längere Fahrten über sich ergehen oder pendeln gar zwischen weit entfernten Städten hin und her.

Entsprechend sorgt die Frage „Ist Fahrzeit gleich Arbeitszeit?“ im Arbeitsrecht seit langer Zeit für andauernde Diskussionen. In den letzten Jahren gab es jedoch einige Gerichtsurteile in höchster Instanz, die etwas Licht ins Dunkle gebracht haben. Folglich beleuchtet der vorliegende Ratgeber diese Urteile umfassend und klärt, wie durch vergangene Rechtsprechung das Arbeitszeitgesetz mittlerweile auch Fahrzeiten beeinflusst.

Kompaktwissen: Fahrzeit

Ich habe eine feste Arbeitsstätte. Gilt meine Fahrt zur Arbeit als Arbeitszeit?

Nein. Haben Sie einen festen Arbeitsort, zählt die tägliche Hin- bzw. Rückfahrt nicht zur Arbeitszeit und wird deshalb auch nicht vergütet.

Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?

Laut einer Entscheidung des EuGH gilt Fahrzeit dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat und ständig von Kunde zu Kunde oder von Einsatzort zu Einsatzort fahren muss. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Handwerker und Mitarbeiter im Außendienst. Für diese ist auch der Weg von zu Hause zum ersten Kunden bzw. zum ersten Einsatzort des Tages vergütet, ebenso der Heimweg nach getaner Arbeit.

Wie muss Fahrzeit vergütet werden?

Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung haben diesbezüglich bislang eine klare Regelung aufgestellt. Es ist somit durchaus legitim, Fahrzeiten geringer zu vergüten als die sonstige Arbeitszeit, allerdings gilt auch hier der Mindestlohn als erlaubte Untergrenze.

Bedeutende Urteile zu Fahrzeit und Arbeitszeit

Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren, haben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mittlerweile Gewissheit: Sowohl die Fahrzeit bis nach Hause, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch jene, die für den Weg zum ersten Auftraggeber des Tages benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Folglich muss der Arbeitgeber auch für diese Zeit eine Vergütung zahlen (Az. C-266/14).

Diese Regelung gilt im Arbeitsrecht jedoch nicht für Fahrten, die ein Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte zwischen dieser und seinem Wohnort zurücklegt. Die durch das Urteil festgesetzte Regelung bezüglich Fahrzeit und Arbeitszeit ist für Handwerker, Bauarbeiter und ähnlichen Berufe mit wechselndem Kundenstamm jedoch bedeutsam.
Wird Fahrzeit als Arbeitszeit angesehen, müssenArbeitnehmer nach gültigem Arbeitsrecht auch für die einzelnen Fahrten bezahlt werden.
Wird Fahrzeit als Arbeitszeit angesehen, müssen Arbeitnehmer nach gültigem Arbeitsrecht auch für die einzelnen Fahrten bezahlt werden.

In seiner Entscheidung bestätigte der EuGH ein Urteil, das zuvor vom deutschen Bundesarbeitsgericht (BAG) gefällt wurde (Az. 5 AZR 292/08).

Folglich gehört die Reisetätigkeit zu den arbeitsrechtlichen Hauptleistungs­pflichten, wenn Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausüben, bei welcher der Fokus auf dem Besuch von Kunden liegt. Führen Personen eine solche Arbeit aus, müssen Sie die Fahrzeit zur Arbeitszeit hinzurechnen.

Folglich müssen Sie auch darauf achten, nicht gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Dieses gibt mitunter vor, dass eine Überschreitung einer täglichen achtstündigen Arbeitszeit nur unter einer Bedingung erlaubt ist: Innerhalb von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen darf der tägliche Durchschnitt nicht über 8 Arbeitsstunden liegen.

Eine Frage der Vergütung

Das Thema „Fahrzeit und Arbeitszeit“ ist im Arbeitsrecht unter anderem deshalb so ein vieldiskutiertes Thema, weil es dabei um viel Geld geht. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern ihre Arbeit zu bezahlen. Betrifft das auch die Zeit, die für das Fahren zum Kunden benötigt wird, bedeutet das mehr Bezahlung für die Beschäftigten und mehr Ausgaben für die Unternehmer.

Jedoch liefert die Rechtsprechung im Arbeitsrecht bisher keine Vorgaben dazu, in welcher Höhe die Fahrzeit, die der Arbeitszeit gleichgesetzt wird, zu vergüten ist. Es gibt bisher auch keine tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Klauseln, die diesbezüglich Klarheit schaffen. So kann ein Arbeitgeber für die eigentlichen Fahrzeiten durchaus weniger zahlen, als es bei den restlichen Arbeitszeiten der Fall ist. Der Gesetzgeber gibt jedoch mit dem Mindestlohn eine klare Untergrenze vor. Pro Fahrstunde ist mindestens ein Bruttolohn von 12,82 Euro (Stand: Januar 2025) zu zahlen.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

170 Gedanken zu „Ist Fahrzeit auch Arbeitszeit?

  1. Chemist

    Guten Tag,
    gerade kam mein Bruder (19, Azubi im Sanitärbetrieb) zu mir und schilderte mir, dass seine Fahrtzeiten zu den Baustellen teils bis zu 2,5 Stunden dauern und NICHT bezahlt oder angerechnet werden. Er verlässt morgens um kurz vor 6 das Haus und kommt erst gegen 18 Uhr wieder nach Hause.

    Wie sieht es mit den gesetzlichen Reglungen aus? Für das Jugendarbeitsschutzgesetz ist er mit 19 ja schon zu alt doch als Azubi sollten doch Reglungen bestehen.

    Schonmal im Voraus Dankeschön
    Gruß
    Chemist

  2. Maria

    Hallo, ich bin Maria,habe eine Frage
    Mein Einsatzgebiet als kinderpflege wechselt wöchentlich oder 14 tägig, eine Fahrzeit von 1,1/2 Std.mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit 2 oder 3mal umsteigen, ich verlasse das Haus 6.30 Uhr, Arbeitsbeginn 8.00 Uhr und Ankunft abend 18 Uhr zu Hause
    Kann ein AG das zumuten
    Danke
    Maria

  3. Boris

    Hätte da mal eine Frage.
    Ich hatte vor kurzem eine einmalige Montagetätigkeit 600km von meinem Wohnort entfernt.
    AG hat Unterkunft gestellt, und eine Auslöse gezahlt für den 4 tägigen Einsatz.
    Jetzt meine Frage…
    Zählt die An- und Abreise als Arbeitszeit???
    AG rechnet nämlich nur die Anreise als Arbeitszeit!

    Vielen Dank im Vorraus.

  4. Sebastian

    Hallo,

    ich bin Elektriker und habe im Monat mehrmals wechselnde Baustellen zu denen ich fahren muss.

    Ich fahre zu meiner Firma, hole dort einen Firmenwagen und fahre dann zur Baustelle, und dasselbe auch zurück.

    Welche Strecken davon sind Arbeitszeit?

    Ist es nicht so, dass mir mein Arbeitgeber die Fahrt von der Firma zur Baustelle, und auch von der Baustelle zur Firma zurück bezahlen muss?

    Vielen Dank für Infos

  5. Thomas

    Hallo,
    ich habe einen Arbeitsvertrag mit Home-Office. Soll jetzt seit neuesten aber monatlich 2 mal zur Firmenzentrale kommen (400 km Entfernt). Gilt die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitszeit? Und wie ist es bei Übernachtung am Firmensitz ist das Arbeitszeit oder Freizeit.
    Danke für Eure Antwort.

    1. Sal

      Das wüsste ich auch gerne – bei mir trifft es auch so zu. Hast du hierzu eine Antwort erhalten? VG

  6. P.

    Hallo

    ich arbeite als Meister im Gartenbau.
    Zum Arbeitsbeginn fahre ich zum Betrieb und von da aus zu den Kunden. Meist sind wir zu zweit oder dritt unterwegs.
    Mein Betrieb bezahlt die Fahrten zum Kunden und zählt dies auch zur Arbeitszeit.
    Die Rückfahrt wird dann für den zweiten Gärtner im Wagen nicht bezahlt und auch nicht zur Abreitszeit gezählt.
    Da ich aber ja aber wieder mit zum Betrieb fahren muss und meinem Arbeitgeber ja mit meiner Zeit zur Verfügung steht und nicht einfach nicht mitfahren kann, muss mir dies doch vergütet werden.

  7. Frau K.

    Hallo, ich bin als Springer in TZ bei einer Gebäudereinigungs-Firma angestellt und fahre mit einem Firmen-PKW, für den es mit mir keine Regelung zur privaten Nutzung gibt(ich führe freiwillig Fahrtenbuch), z.T. zweimal täglich zu Kunden in relativ weitem Radius. Jeweils morgens 45 min hin und wieder zurück nach Hause, am späten Nachmittag dann auch wieder Strecken um die 45 – 60 min und zurück. Abgesehen von regelmäßig verletzten Ruhezeiten wäre es interessant zu wissen ob hier beide Hin- und Rückfahrten in Ansatz zu bringen wären. Es handelt sich grundsätzlich nicht um feste Arbeitsplätze, kraft Definition meiner Arbeit, max. Einsatz – Dauer sind bisher 3 Monate gewesen.

    Freundliche Grüße & vielen Dank! Frau K.

  8. Florian

    Hallo. Ich biete euch Antworten auf meinen fragen.
    Ich bin Angestellt bei meine firma seit November 2016. Der Firma liegt im Memmingen und hat verschiedene Arbeitsplätze in verschiedene Städten und ich habe immer der Arbeit angefangen um 8 Uhr bei der Firma wenn ich im Auto bin. Seit eine 1 Jahr und 4 Monaten hat mir der Arbeitsplatz gewechselt und jetzt hat mir der Fahrzeit ist nicht eine Arbeitszeit aber ich mache jeden Tag 1 Stunde Fahrzeit.
    Letzte Jahr ich habe immer Gefahr am Morgen von meine haus bis der Firma der Auto holen um 8 Uhr und dann mit der Auto von der Firma bei der Arbeitsplatz und bin ich immer da um 9 Uhr.
    Am Abend soll ich immer Fahren bei der Firma die Rapporten und die dreckige Tücher (ich arbeite als Fahrzeug Aufbereitung) von der Arbeitstag mitbringen und der Auto lassen dann nach Hause Fahren mit meine auto.
    Diese Jahr ich habe ihm gesagt soll mir der Auto Zuhause geben weil ich fahre nicht mehr bei der Firma am Morgen und ich Fahre nur am Abend und hat mir gesagt der Fahrzeit ist nicht eine Arbeitszeit. Noch eine Sache ist mein cousin wohn mit mir un arbeiten wir zusammen und normal ich Fahre ihm auch zum arbeit.
    Meine Wichtige Frage ist ob meine Fahrzeit ist Arbeitszeit? Soll er mir recht geben?

  9. Norbert

    Hallo Arbeitvertrag-Team
    Ich arbeite auf Teilzeit im Mindestlohn, 48 Stunden je Monat, für 451€ im Monat auf einem Sportplatz als Platzwart.
    Die Regelarbeitszeit für mich ist 3 Tage pro Woche mit je 4 Stunden von meistens 08:00-12:00.
    Bei der Einstellung war ich damit einverstanden in Ausnahmefällen, z.B. Krankheit eines anderen Platzwartes, auch einen Schließdienst zu übernehmen.
    Bei Vertragsschluß waren 2 Vollzeitplatzwarte beschäftigt, wobei einer auf dem Platz wohnt, und der andere nur ein paar Minuten Fußweg entfernt wohnt.
    Nun ist dem Arbeitgeber eingefallen, daß der Platz von mir regelmäßig (3-6 Mal im Monat) abgeschlossen werden soll.
    Dieses ist nachts erst ab 22:30 möglich.
    Dann würde ein Tag z.B. so aussehen…
    Anfahrt 07:30
    Arbeit von 08:00-12:00
    Rückfahrt bis 12:30
    Freizeit von 12:30-22:00
    Abfahrt 22:00
    Schließdienst 22:30-23:00
    Rückfahrt 23:00-23:30

    Diesen Schließdienst habe ich in das Stundenprotokoll Hin- und Rückfahrt mit je 30 Minuten und den Schließdienst mit 30 Minuten, als Gesamtarbeitszeit mit 1,5 Stunden protokolliert.
    Das Protokoll wird einmal im Monat als Stundennachweis der Vereinsleitung übergeben. Ein Mangel wurde nicht festgestellt, und die Arbeitszeit von der Vereinsleitung selbst ausgerechnet.

    Mir wurden von der Vereinsleitung mehrere Monate der abgegebenen Protokolle als geänderte Kopie übergeben. Hier ist nun bei jedem Schließdienst 1 Stunde abgezogen worden, sodaß ich den Verein durch diese Tätigkeit sogar für meine Verdienstverhältnisse deutlich bezahle!
    Ein Zuschlag für Nachtarbeit ist nicht aufgeführt.
    Das kann doch nicht richtig sein.

    Meine Frage:
    Stehen mir für diese zweite Fahrt Fahrtkosten zu? Fahrstrecke hin und zurück ca.50 Km.
    Ist die Fahrzeit wegen der Zweitfahrt als Arbeitszeit zu bezahlen?
    Muß dieses als Nachtzuschlag berechnet werden?
    Muß der Verein Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Jacke und Hose bezahlen?
    Kann ich das irgendwo in Gesetzen oder Urteilen nachlesen?

    Vielen Dank von Norbert

  10. Wrase

    Hallo liebes Team,
    ich bin Servicetechniker und habe ein Home Office und fahre von hier meine Kunden an. Hier wird die Anfahrt und Abfahrt bezahlt.
    Ich muss allerdings öfters auch im Hotel übernachten, weil ich eine ganze Woche beim Kunden bin und die Entfernung keine tägliche An und Abfahrt zu lässt. Laut meinen Arbeitgeber zählt jetzt die Anfahrt und Abfahrt zum Kunden vom Hotel nicht als Arbeitszeit sondern als Wegezeit. Ist das richtig. Ich sehe das Hotel eher als mein Ersatz zu Hause und somit wäre die Anfahrt und Abfahrt für mich vergütungspflichtig.

  11. Mario

    Hallo,
    Ich bin Zeitungszusteller und fahre mit dem Privat-pkw jeden Tag von Zuhause zum Standort wo ich das Auto mit den Vollpfosten Zeitungen belade und vorsortiert. Von dort aus fahre ich dann in festgelegter Reihenfolge in meine 4 Zustellbezirke. Nach Fertigstellung meiner Arbeit fahre ich dann nach Hause und entsorge dort den angefallenen Müll. Gilt auch für mich dieses Urteil?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mario,
      Urteile gelten in erster Linie für die Parteien des Gerichtsverfahrens. In anderen, neuen Streitfällen können Richter aufgrund ihrer Unabhängigkeit und den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls anders entscheiden. Allerdings halten sich die Gerichte gewöhnlich an die höchstrichterliche Rechtsprechung z. B. des Bundesgerichtshofs oder des Bundesarbeitsgerichts.
      Bitte beachten Sie, dass die von uns erwähnten Urteile daher nur eine Orientierung bieten. Was in Ihren Fall gilt, kann nur ein Anwalt oder im Falle eines Prozesses ein Richter beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Marco G.

    Hallo liebes Team
    Ich bin laborfahrer und fahre von Arzt zu Arzt. Ich fahre von zu Hause zum ersten Kunden der um 12 angefahren werden muss und endet um 18 Uhr im Labor wo alles abgegeben wird.meine Frage ist zählt die Anfahrt zum ersten Arzt und die fährt vom Labor nach Hause zur Arbeitszeit.

  13. Ramona D.

    Ich arbeite als Teamleiter in der Warenverräumung in Teilzeit und es kommt öfters vor das wenn ich in einer Filiale fertig bin noch in eine andere Filiale fahre um dort weiter zu arbeiten. Die Wegzeit beträgt öfters eine Stunde. Diese Zeit wird nicht als Arbeitszeit gerechnet. Ist das rechtens?
    Mein Unternehmen ist der Meinung das es meine Pause ist.
    Ramona

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona,

      wie diese Wege zu bewerten sind, kann nur ein Anwalt mit Sicherheit sagen, wenden Sie sich dazu an einen solchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. David S.

      Hallo..
      Ich hab da mal eine Frage..
      Bei uns ist jedem morgen 6.30 inder Firma Treff..Da wird dann das Auto geladen und getankt… und danach auf Baustelle gefahren..Wir fahren bis zur jetzigen Baustelle zirka 60min..Unsere Arbeitszeit geht dann bist 16.00Zirka..Danach Rückfahrt und Autos ausladen..Das ist dann so zirka halb 6 aus der Firma komme..Mein problem ist das wir Täglich 3 stunden abgezogen bekommen..Das heißt an und abfahrt uns 1 Stunde pause..Am ende bekomm ich aber nur 7.45h bezahlt..So das ich bei einem 173h monat (Immer gleich bezahlt bekomm)monatlich knapp 40 minus stunden hab..Ist das normal bzw rechtens..Der chef sagt zwar es geht nicht anders oder kommt mit dem spruch da müsst ihr länger arbeiten..Würd mich gern maö intetessieren ob das so ok ist..Bin jetzt seit 2 monaten auf der Baustelle und hab schin 70 minus stunden..mfg David

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo David,

        in der Regel sollte die Fahrzeit zur Baustelle als Arbeitszeit zählen und entsprechend bezahlt werden. Wir raten Ihnen daher, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich einen entsprechenden Rat einuzuholen. Wir sind nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Andrea K.

    Ich soll nach Bremen fahren dauer ca 3,5 Stunden dann von 10 Uhr 30 bis 19 Arbeiten danch noch einmal 1.5 Stunden in einen andre Stadt in ein Hotel ist das rechtens

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      welche Zeiten als Arbeitszeit abgerechnet werden können, ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. Ein Anwalt kann das für Sie genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Stefan D.

    Kurze Frage zur Arbeitszeit, genauer gesagt zur Fahrzeit.
    Ich bin Beamter bei einer Berufsfeuerwehr in Baden Württemberg, wir werden öfters zur Freischicht und somit zum Dienst alarmiert. Meine Fahrstrecke einfach ist 50 Kilometer, mein Dienstherr meint nun, das die Rückfahrtzeit des eingestzeten Beamten nicht vergütet werden kann. Ich habe dazu im Landesbeamtengesetz nichts darüber gefunden und versuche nun Rechtssicherheit zu bekommen, da ich mich gegen diese maßnahme wehren möchte.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      um Rechtssicherheit zu erlangen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Simon

    Hallo,
    als Filmschaffender habe ich (mit dem privaten PKW) bei meinem jetzigen Dreh einen Arbeitsweg von ca. 37 km (eine Strecke). Zählen diese Fahrten zur Arbeitszeit?

    Grüße,

    Simon

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simon,

      es kommt auch darauf an, was diesbezüglich in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Insgesamt fällt dies jedoch in die Kategorie „zumutbarer Arbeitsweg“.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Ralf W.

    Guten Tag,
    ich fahre im Schülerverkehr und setzte das Fahrzeug nach Beendigung der ersten Linie an den Ausgangspunkt der nächsten Linie um. Da die Abfahrt dort nicht unmittelbar erfolgt, verbringe ich bis 30 min. im Fahrzeug bis zum Start. Meine Frage ist, handelt es sich bei dieser „Zwangspause“ um Freizeit oder zu bezahlende Arbeitszeit?
    MfG

    Ralf W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ralf W.,

      dabei würde es sich in der Regel um eine normale, unbezahlte Pause handeln, es kommt jedoch auch darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie ausführlich beraten und unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Anika H.

    Hallo,

    wie ist das mit Anfahrten zu (Pflicht-)Fortbildungen ? Meine Mitarbeiter müssen dazu ungefähr eine Stunde zur unternehmenseigenen Akademie anreisen. Müsste das als Arbeitszeit gelten, immerhin macht man die Fortbildung ja für den Arbeitgeber (jedenfalls wenn es Pflicht ist, z.B. zum Thema „Arbeitssicherheit“)?

    LG
    Anika H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anika H.,

      die Fahrzeit zu einer Pflicht-Fortbildung muss in der Regel vergütet werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug selbst steuert.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Ulla H.

    Ich habe eine Firma für Dienstleistungen in der Forstwirtschaft, also wechselnde Einsatzorte. Mein Ehemann ist bei mir angestellt als Minijobber, weil er schon Rente bezieht. Firmensitz ist auch unsere Privatwohnung. Der PKW, der für die Arbeiten im Wald genutzt wird, ist auf meinen Ehemann angemeldet. Welche Zeiten zählen zu seinen Arbeitszeiten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulla H.,

      dies hängt u.a. davon ab, ob Ihr Mann immer zum gleichen Ort im Wald fährt oder nicht. Hinzu kommt, das einvernehmlich alles möglich ist. Wir raten Ihnen, bei Zweifeln sich bei Ihrem Anliegen den Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Paul-Heinz

    Einen guten Tag wünsche ich dem Team von Arbeitsvertrag.org

    Viele einleuchtende und plausible Anmerkungen zu den Themen der Hilfesuchenden …

    Besonders die eklatanten Verstöße gegen die Arbeitszeitgesetze aus dem Bereich der Transferfahrer hinsichtlich fehlender Versicherung, Arbeitszeitüberschreitungen und nicht bezahlter Arbeitszeiten wundern mich sehr.

    Müssten hier nicht Institutionen wie die Mini-JOB-Börse, die JOB-Center, die Sozialversicherungsträger und der Zoll als zuständige Behörden für die Einhaltung der Mindestlohngewährung und Verhinderung von gewerblicher Schwarzarbeit eingreifen ?

    Wie ist denn hier die Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer gegeben ?

    Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten.

  21. Norbert

    Guten Tag.
    Mal eine Frage in unserem Arbeitsvertrag steht wörtlich.
    Es ist die Wegezeit zu vergüten,die die dauer von 1,5 Stunden für die Wegstrecke vom Wohnsitz des Mitarbeiters zum Einsatzort beim Kundenbetrieb auf dem zeitlich günstigsten Weg überschreitet
    (jeweils Hin- und Rückfahrt ), sofern der Mitarbeiter diese Wegezeit tatsachlich aufgewandt hat.
    Maßgeblich ist das tarifliche Grundentgehalt ohne Zulagen.
    Unsere Frage nun wir bilden eine Fahrgemeinschaft haben beide den selben Arbeitgeber .
    Eine Woche fahre Ich die andere Woche mein Kollege mit unserem Privat PKW zum Einsatzort des Kundenbetriebs . Hier die Frage: Bekommt der Beifahrer auch die Wegezeit vergütet die die Dauer von 1,5 Stunden überstreitet. Wir könnten ja auch beide jeder einzeln fahren.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Norbert,

      die Zeit des Beifahrers würde in diesem Fall nicht unbedingt vergütet werden müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Liane

    Gibt es ein neues Gerichtsurteil zur Anerkennung von Fahrzeiten als Arbeitszeit ?

  23. Handwerker

    Guten Abend liebe Leute,
    ich besitze eine Handwerk & Montagebetrieb. Wir fahren fast jeden Tag zu ein andere Kunde in unsere Umgebung, um die Küchen oder Möbel zu montieren. Da meine neue Mitarbeiter fast bei mir um die Ecke wohnt, habe ich ihm vorgeschlagen, jeden Tag zu mir zu kommen und mit meine Montagefahrzeug bis zu Kunden zu fahren, damit er nicht mit seine eigene Auto fahren muss und dadurch Sprit kosten sparen kann. Der gute Man will aber jetzt von mir für jeden Tag mindestens eine Stunde mehr bezahlt zu werden, weil er fast halbe Stunde Morgens mit mir zu Kunden fährt und halbe Stunde wieder zurück. Ich möchte gerne wissen, ob er überhaupt recht hat, von mir diese Stunde zu verlangen! Ich meine es gut für ihm und nehme jeden Tag mit, damit er Sprit sparen kann und fahre sogar selber, obwohl er nur auf der Beifahrersitz sitzt und er will von mir mehr Geld haben! Es ist meine Auto, mein Sprit und ich soll ihm noch 1 Stunde mehr Zahlen? Oder sollte ich ihm am besten mit sein eigene Fahrzeug fahren lassen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Handwerker,

      als Beifahrer kann er in dieser Zeit privaten Tätigkeiten nachgehen könnte (lesen o. Ä.). Daher sollte ein Anspruch auf Bezahlung während dieser Zeit nicht existieren. Wir raten Ihnen dennoch, dies nochmal mit einem Anwalt abzuklären, der die Details Ihrer Situation noch einmal bewerten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Anja

    Ich habe einen 450 Euro-Job als Fahrerin in einem Sprachheilkindergarten. Ich hole die Kinder morgens ab und bringe sie zum Kindergarten, nachmittags gehts zurück. Die Fahrtzeit vom letzten Kind nach Hause wird leider nicht vergütet,es gilt als „Pausenfahrt“ im dienstlichen Auftrag. Ist das wirklich zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      würde es um einen wechselnden Kundenstamm gehen und Sie Ihre Route daher ständig wechseln müssten, würde es definitiv als Fahrzeit gelten. In Ihrem Fall könnte dies aber knifflig sein – wir raten Ihnen, sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Alex

      Hallo,

      wenn ich morgens mit meinem Privatfahrzeug zu Firma fahre und anschließend mit dem Firmenfahrzeug zur Baustelle und Nachmittags wieder das ganze noch mal zurück (manchmal dauert es bis zu 1,5 Std. hin und 1,5 Std. zurück und wird nicht bezahlt), ist dann die Zeit von der Firma zu Baustelle und zurück vergütungspflichtige Arbeitszeit?
      Es geht also nur um die Zeiten von Firma zu Baustelle und von Baustelle wieder zur Firma.

      Vielen Dank im Vorraus.

  25. Alexander

    Hallo,

    wenn ich morgens mit meinem Privatfahrzeug in meine Firma fahre und anschließend mit dem Betriebsfahrzeug zur Baustelle und Nachmittags wieder das ganze retoure, ist dann die Zeit von Firmensitz zu Baustelle und zurück vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn auch nur zum Mindestlohn?
    Es geht also nur um die Zeiten von Firma zu Baustelle und von Baustelle wieder zur Firma.

    Vielen Dank im Vorraus.

    MfG

  26. Sascha G.

    Hallo, ich Pendel oft von der Firma aus zum Kunden als Beifahrer, da ich keinen Führerschein habe, ist die Fahrt zu Kunden und zurück in die firma Arbeitszeit? Mein Chef meint da ich kein Führerschein habe bezahlt er mir die mitfahrer nicht. Aber Ich fahre doch im Auftrag der Firma mit zum Kunden, bin eine ausgebildete Fachkraft, kein Azubi ☺️

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sascha G,

      da der Beifahrer während der Fahrt private Interessen verfolgen kann, ist es möglich, dass dessen Fahrtzeit nicht zur Arbeitszeit gezählt wird. Wenden Sie sich bei Zweifeln am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der sich mit den Details Ihrer Situation auseinandersetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Hermiane

    Guten Tag,

    ich arbeite seit kurzem in einer Firma die Mobile „Live Exit Game“ Spiele anbieten. D.h. ich fahre zum Büro, dort laden wir alles ein, fahren zum Kunden hin (deutschlandweit), Aufbau/Abbau, fahren wieder zurück und laden alles aus. Ich bin selbstständig und schreibe eine Rechnung nach jedem Auftrag.
    Nun wurde mir mittgeteilt das meine Arbeitgeber mir meine Fahrtzeit vom Büro zum Kunden und zurück, nur zur Hälfte bezahlen will, wenn ich nicht selber am Steuer sitze. Das heißt wenn ich 5 Stunden im Auto sitze und nur Beifahrer bin, werden mir 2 1/2 Stunden nicht bezahlt. Ist das überhaupt Rechtens? Vielen Dank für eine Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hermiane,

      es gibt keine Vorschrift dazu, in welcher Höhe eine Fahrzeit vergütet wird. Denkbar ist aber, dass der Mindestlohn nicht unterschritten wird. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Uwe

      Hallo Du sagtest Du bist Selbstständig.
      Dein Arbeitgeber ist also dein Auftraggeber !
      Und dein Auftraggeber zahlt Dir also nur die halbe Zeit der Anreise als Beifahrer.
      Da Du kein Angestellter der Firma bist und Du einen Vertrag mit deinem Auftraggeber geschlossen hast würde ich das als Lehrgeld abhaken weil hier hast Du schlecht verhandelt.
      Also kannst Du meiner Meinung nach froh sein das Du die Stunden zu hälfte bezahlt bekommst.
      Beim nächsten mal würde ich das an deiner Stelle im Vertrag festhalten das die Anreise als Arbeitszeit gilt und mit dem Stundensatz XY zu vergüten ist.
      Ich muss das genau so machen.
      Zum einen habe ich einen festen Stundensatz für die Arbeitszeit, Reisekosten und Zeit werden zu einem anderen Stundensatz abgerechnet und Hotel usw. zu den realen Kosten.
      Das ist Vertraglich so mit meinen Auftraggebern festgehalten und ich hatte bisher nie Schwierigkeiten damit.
      Als Selbstständiger bist Du hier eigenverantwortlich.
      Grüße

  28. Aco4you

    Hallo,
    arbeite im Einzelhandel und bin fest auf eine Filiale zugeordnet. Fahrtzeit zur Arbeit über 1std einfach. Werde aber jetzt in einer anderen Filiale eingesetzt bei der die Fahrtzeit auch über 1 Std einfach ist.
    Einen BR oder Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag nichts.
    Meine Frage:
    1. gilt die Fahrt in die andere Filiale der ich nicht zugeordnet bin als Arbeitszeit lt Gesetz?
    2. ist der Arbeitgeber verpflichtet auf Versorgungspauschale?
    Danke für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aco4you,

      1. Die Fahrt in eine andere Filiale gilt nicht als Arbeitszeit.
      2. Der Arbeitgebe ist nicht auf eine Versorgungspauschale verpflichtet.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Heidi

    Hallo ich arbeite in der Gebäudereinigung und habe mehrere Objekte die ich anfahre. Ich verbringe oft mehr Zeit am Tag im Auto als beim Kunden. Viele sagen der Chef muss das bezahlen. Er sagt nein. Was kann ich tun ?
    Lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heidi,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Ihnen mit Rat und Tat beiseite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Anja H.

    Moin, arbeite als Springerin im Kindergarten.Um in die Außenstellen zu gelangen, bin ich jeweils 40 Minuten mit dem Bus unterwegs.Darf ich mir diese Zeit als Arbeitszeit aufschreiben? Mein Vertrag sagt dazu nichts. Mit freundlichen Grüßen A.H.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja H.,

      in der Regel ist dies nicht als Arbeitszeit zu verbuchen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Sandra

    Hallo! Ich bin im medizinischen Bereich als Krankenschwester tätig mit wechselnden Einsätzen in Krankenhäusern. Die fahrstrecken variieren zwischen 30-80km von meinem Wohnort entfernt. Es kommt also durchaus vor das eine Fahrstrecke 1 1/2 std dauert, je nach Verkehrslage. Ich fahre mit meinem Privatesten und erhalte eine Fahrpauschale. Es stellt sich natürlich die Frage ob mir mein Arbeitgeber diese Zeit vergüten muß. Für Tips wäre ich sehr dankbar…..

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Sie können Ihr Anliegen von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Reinhardt K.

    Hallo Ihr
    Meine Frage lautet so.
    Ich fahre Schulkinder in BW täglich zur Schule und hole Sie mittags wieder ab.. Der Sitz der Firma ist in Hessen. Da sich mindestens 1 mal pro Woche die Tour durch Krankheit, Arzttermine und ähnliches verändert habe ich andere Anfahrzeiten bzw. Wege.
    Kann man das als Arbeitszeit geltend machen? EES sind täglich mindestens 1.5 Stünden. Plus eventuell Verkehr,Stau………….
    Vielen Dank im voraus für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Reinhardt K.,

      wir würden in Ihnen in Ihrer speziellen Situation raten, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der Ihr Anliegen angemessen beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Andreas

    Hallo,
    Ich arbeite als Servicetechniker in einen großen Unternehmen. Hab ein Firmenfahrzeug mit dem ich von Zuhause aus zu den wechselnden Kunden fahre ( einfache Fahrt meistens 2std.) Dort 8,5 Std arbeite ohne Pause und fahre dann wieder meine zwei Stunden heim. Wenn ich das jetzt richtig verstehe bekomm ich 1. Die Arbeitszeit (das Fahren) nicht bezahlt und arbeite länger als 10std täglich oder?
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      das Urteil betrifft in der Tat Mitarbeiter im Außendienst, die direkt von zu Hause aus zum Kunden fahren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Anja B.

        Das heißt was? Mein Mann fährt auch jeden Tag von zuhause mit dem Firmenauto nach Köln… ca 1 1/2 Std tgl. AG zahlt nicht die Fahrzeit. Muss er aber oder?

  34. Dominik K.

    Hallo,

    ich arbeite als Fahrzeugüberführer und hole Autos an den Unterschiedlichsten Orten in ganz Deutschland ab, um diese dann zu einem neuen Einsatzort zu bringen (sei es Mietwagen oder Fahrzeuge des BW-Fuhrparks). Jedoch bekomme ich nur die Zeit vergütet, die ich wirklich im Auto sitze. So habe ich letzten Monat von 135 Stunden, die ich mit Bus und Bahn und den Fahrten in den Autos unterwegs war, nur 72 bezahlt bekommen. Nach diesem Kenntnisstand muss mir mein Chef doch auch die Bahnanreise als Arbeitszeit vergüten. Sehe ich das richtig?

    Mfg D. K.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dominik K.,

      in der Regel sollte dies als Arbeitszeit gelten und daher vergütet werden. Können Sie keine Einigung erzielen, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie in dieser Sache verbindlich beraten und vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Iris

    Hallo

    ich arbeite als Betreuungskraft und fahre mit meinem privaten PKW und bekomme dies mit 0,30 Cent
    je km bezahlt. Die eigendliche Fahrzeit zu den einzelnen Kunden bekomme ich nicht bezahlt.
    z.b.
    Wenn ich von Kunde A nach Kunde B bin ich ca.45 min unterwegs
    oder wenn ich von zu Hause zum Kunden A fahre mit 30 min Fahrzeit , oder wieder nach Hause

    MFG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Iris,

      in der Regel sind Fahrten zu den Kunden Arbeitszeit. Allerdings kennen wir Ihren Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitsverhältnis nicht und können deshalb keine Aussage zu solchen Einzelfällen machen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. M. L.

    Guten Tag,

    ich arbeite in einem Elektor-Unternehmern, dass um 6 Uhr Morgens die Gesellen auf dem Firmenhof versammeln lässt und von da aus mit den Firmenautos zu den einzelnen Baustellen fahren lässt. Die 8 Std. Arbeitszeit (+ 45 min Pause) beginnen beim Eintreffen auf der Baustelle. Somit bekommt jeder Geselle Täglich eine Fahrzeit von 1,5 Std. mit ca. 8,75€ bezahlt.
    Meine Frage ist jetzt, ob es Zulässig ist im Arbeitsvertrag die Monatliche Arbeitsvergütung in einer Summer zu betiteln (in dem der Stundenlohn und die Fahrzeit pro Tag summiert wird)?
    Ist die bezahlt Fahrzeit nicht eine Zusatzleistung, die im Zuge der Ablauforganisation des Betriebes nötig ist? Kann die Fahrzeit einfach mit auf den Lohn mitgerechnet werden, so wie dieser Betrieb es tut ?

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.L.,

      aus der Ferne können wir Ihr Anliegen nicht angemessen beurteilen. Wir schlagen daher vor, dass Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich Ihren Arbeitsvertrag ansehen und ihn auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Ralfson

    Hallo,

    Mein Bekannter arbeitet in einer Umzugsfirma wo teilweise der Weg zum Kunden auch mal Stunden dauern kann. Die Firma berechnet aber erst die tatsächlichen Arbeitsstunden wenn er beim Kunden ist. Die Fahrzeiten dorthin und wieder zurück nicht. Der Arbeitgeber meint er zahlt doch nichts fürs nur im Auto sitzen. Ist das so hinzunehmen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ralfson,

      in der Regel muss die Fahrzeit zwischen Kunde und Arbeitsstätte auch als Arbeitszeit vergütet werden. Mit dem Mindestlohn ist zudem eine Untergrenze für jede Fahrstunde festgelegt. Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte einzufordern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. SimBirg

    Hallo,

    vielen Dank für Ihren hilfreichen Artikel. Ich reise als Freiberufler häufig zu Arbeitsterminen durch Deutschland, habe aber dadurch keinen festen Arbeitssitz (außer mein eigenes Büro). Sie sprechen im Artikel bzgl. des EUGH-Urteils von „Arbeitnehmern, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren“. Haben Sie hier einen Hinweis für mich, wie dies dann für Freiberufler aussieht?
    Mit bisherigen Auftraggebern gab es immer unternehmensinterne Regelungen, in denen die Vergütung auch relativ zufriedenstellend über Mindestlohn angesiedelt ist. Jetzt sehe ich mich aber bei einem neuen Auftraggeber damit konfrontiert über das Thema einen Dialog zu führen, da es dort diese Regelungen einfach nicht gibt.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Rückmeldung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo SimBirg,

      es kommt auch darauf an, wo sich Ihr eigenes Büro befindet. Befindet es sich in Ihrer Wohnung, wird es in der Regel nicht als feste Arbeitsstätte gezählt. Dann haben Sie Anspruch auf die Vergütung der Fahrzeit. Sie können sich noch einmal zur Beratung an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation in Ihren Details genauer beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Christian

    Guten Tag,
    wenn der Tarifvertrag angegeben ist, dass die Fahrten zum ersten Kunden und von dort nach Hause NICHT als Arbeitszeit zu sehen ist, oder die Formulierung „…ist auszuhandeln…“ verwendet wird, gilt dann in beiden Fällen dennoch das EuGH-Urteil?

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christian,

      in der Regel können Tarifverträge von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Sie können sich aber mit Ihrem individuellen Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie eingehend und verbindlich beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Balidd

    Hallo, ich bin in einer Reinigungsfirma beschäftigt mit mehreren Treppenhäusern täglich, wobei sich die wochen relativ gleichen von der planung her. Zählt das dann auch als wechselder Srbeitsort oder nicht da sich die Wochen gleichen. Und fällt man als Reinigungsangestellter unter das EUGHurteil.
    Danke
    Viele Grüße Balidd

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Balidd,

      in der Regel sollten Sie als Reinigungsangestellter mit wechselndem Arbeitsplatz unter das EuGH-Urteil fallen. Wollen Sie Ihre rechtlichen Ansprüche bzgl. der Bezahlung Ihres Fahrtweges durchsetzen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie beraten und Ihnen bei der Durchsetzung helfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Hultsch

    Hallo,
    ich bin als Wachmann im Sicherheitsgewerbe tätig. Daher habe ich unterschiedliche Einsatzorte mit z.T. sehr großen Entfernungen, die ich mit privatem PKW von zu Hause aus anfahre.
    Sind diese Hin- und Rückfahrten als Arbeitszeit zu vergüten und wie verhält es sich mit den Aufwendungen für mein Privatauto, also Sprit, Steuern, Versicherung Abnutzung etc.?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hultsch,

      wer das private Auto dienstlich nutzt, kann das bei der Steuer geltend machen. Was die Arbeitszeit angeht, so zählt in der Regel (bei wechselnden Arbeitsstätten) die Fahrt von Zuhause zum ersten Einsatzort bzw. die Fahrt vom letzten Einsatzort nach Hause als Arbeitszeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. johannes

        ich bin auch im sicherheitsgewerbe. falls die fahrzeit bezahlte arbeitszeit ist wann ist dann dienstbeginn laut dienstplan? zeitpunkt der abfahrt oder zeitpunkt des eintreffens am einsatzort?

        l.G. Johannes aus Salzburg/ Österreich

  42. kevin

    Hallo,
    ich arbeite als Ingenieur bei einer kleinen Firma aber bekomme das Geld pro Stunde und bin noch nicht angestellt.

    Leider brauche ich jeden Tag 1 Stunde hin und 1 Stunde Rückfahrt.
    Ich würde gerne fragen ob diese 2 Stunden auch als Arbeitszeit zahlen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kevin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo kevin,

      leider zählen der Arbeitsweg und der Nachhauseweg nicht zur Arbeitszeit. Entsprechend gibt es keinen Anspruch auf Vergütung für diese Zeiträume.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. GERHARD H.

        Mein Nachbar, Flüchtling aus Afghanistan, ist über ein Zeitarbeitsunternehmen bei einem Entsorgungsunternehmen angestellt, welches die bekannten gelbrn Säcke einsammelt. Die Crew trift slch morgrns um 5:45 und fährt gemeinsam mit dem Müllauto zum täglich variierenden, im Wochenrythmus gleibleibenden Einsatzort. Die Fahrtzeit kann bis zu 30 min dauern. (einfache Strecke, also bis zu 1h pro Tag).
        Der Arbeitsvertag sagt folhendes: Wegezeiten, Pautsen …. gelten nicht als Arbeitszeit.
        Meine Frage: Sind die o.g. An. und Abfahrzeiten solche Wegekostenund wenn ja, widerspricht diese Vertragsregelung nicht deR EuGH.Rechtsprecung.r

      2. Oehli

        Die Kilometer kannst du bei der Steuererklärung mit angeben

  43. Braitmaier

    Hallo zusammen,
    gelten Zug- und Busfahrten zu unterschiedlichen Arbeitsstätten ebenfalls zu den zu bezahlenden Anfahrtzeiten?
    Im konkreten Fall, fahre ich jeden Tag von zuhause aus mit Bus und Zug zu unterschiedlichen Kunden um dort Fahrzeuge ab zu holen. Im Vertrag steht zwar ein Startbahnhof, aber mein Arbeitgeber hat dort keine Niederlassung oder Büro und ich komme auch nicht unbedingt zu diesem Startbahnhof?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Braitmaier,

      laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Az. C-266/14) gilt für Arbeitnehmer, die keinen festen bzw. gewöhnlichen Arbeitsort besitzen und von Kunde zu Kunde fahren: Sowohl die Fahrzeit bis nach Hause, die nach dem letzten Kunden anfällt, als auch jene, die für den Weg zum ersten Auftraggeber des Tages benötigt wird, gilt als Arbeitszeit. Bei Zweifeln können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der einen konkreten Fall kompetent beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Patrick

    Hallo,
    Bin seit einem Jahr in München auf der immer gleichen Baustelle, Montag Anreise Donnerstag Abreise zählt dies dann zur festen Arbeitsstätte ? Oder muss mein Chef die Fahrzeit bezahlen ?
    Danke schon im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      zunächst ist zu sagen, dass es sein kann, dass es sein kann, dass gesonderte Vereinbarung in Tarifverträgen getroffen wurden. Weiterhin gilt, dass die Fahrt von der Firma/dem Betrieb bis zur Arbeitsstätte (z. B. Baustelle) als Arbeitsleistung (vom Arbeitgeber angeordnet) und damit als Arbeitszeit gewertet werden kann. Sollten Sie direkt von der Wohnung zur Baustelle fahren, könnte das anders sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Tobsen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin als angestellter Trainer in einem Verein beschäftigt. Meine Tätigkeit verteilt sich auf mehrere Sporthallen und Einrichtungen, die ich teils mehrfach am Tag wechseln muss. Ich bewege mich zwischen den verschiedenen Einrichtungen auf direkten Weg mit dem Fahrrad, Zeit für Pausen habe ich in der Regel nicht dazwischen. Mein Frage wäre ob diese Zeit zur Zurücklegung der Wegstrecke Arbeitszeit ist, es kamen diesbezüglich nämlich Diskussionen auf. Zudem ging ich bisher davon aus das mein Arbeitsweg immer der von zuhause zum ersten Einsatzort des Tages ist und ab dann meine Arbeitszeit beginnt. Da ich keine feste Tätigkeitsstelle habe und deshalb auch von zuhause arbeite, wäre meine zweite Frage ob der Weg zum ersten Einsatzort dann nicht auch Arbeitsweg ist. Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tobsen,

      Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten gelten in der Regel als Arbeitszeit. Inwieweit die Fahrt von zu Hause zum ersten Einsatzort als Arbeitszeit gewertet wird, ist maßgeblich vom Arbeitsvertrag abhängig und wird von Arbeitsgerichten nach Einzelfall beurteilt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Franz

    Hallo zusammem,

    ich bin im Einzelhandel tätig und habe normalerweise nur 5 min fahrt zu meiner Stamm Filiale.
    Seit August 2017 muss ich, aufgrund personalmangels, jeden Tag 1 Stunde einfach Fahren.
    Frage ist jetzt, zählt diese Zeit als Arbeitszeit oder Vertrödel ich jeden Tag 2 Stunden meiner Freizeit‘?

    MfG Franz

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franz,

      in der Regel ist der Weg zur Arbeit nur dann Arbeitszeit, wenn Sie keinen festen Arbeitsort haben, das heißt zu verschiedenen Kunden unterwegs sind. Ob es sich in Ihrem Fall um Arbeitszeit handelt könnte, kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  47. Rinoa

    Hallo

    Also ich würde gerne wissen welche Fahrzeit bezahlt wird. Sagt mein Navi 60 min Trödel ich aber rum bzw denke mir“ naja wird ja bezahlt“ und brauch 1,5 std oder bin einfach ein langsamer Fahrer oder Stau oder Wetter. Schafft mein Kollege die Strecke um einiges schneller wie ich. Was kann ich geltend machen bzw. Welche Fahrzeit wird bezahlt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rinoa,

      das hängt stark davon ab, welche Fahrt Sie unternehmen (Dienstfahrt, Dienstreise, Fahrt zum Kunden). Es kommt auch darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht. In Zweifelsfall fragen Sie Ihre Personalabteilung, wie es sich mit unverschuldeten Verzögerungen, wie Wetter oder Stau verhält.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  48. O. Brenner

    Hallo Zusammen,

    mich würde bei dem Thema folgendes Interessieren, was zählt als „fester Arbeitsstätte“ für den Arbeitnehmer?
    Ist das der Sitz des Unternehmens bei dem der AN Beschäftigt ist oder zählt hierzu auch schon ein Arbeitsplatz bei einem Kunden den man Regelmäßig einmal die Woche besucht?
    Ich bin ANgestellt bei einem UNternehmen und laut Arbeitsvertrag wurde ich für den Einsatz bei einem Kunden 1x die Woche eingestellt. Ich fahre auch von Zuhaus an dem festgelegten Tag von zu Hause direkt zu dem Kunden.

    Mfg
    O. Brenner

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo O.Brenner,

      ob es sich in Ihrem Fall schon um eine feste bzw. regelmäßige Arbeitsstätte handelt, kommt darauf an wie häufig/regelmäßig Sie dort arbeiten. Lassen Sie dies von einem Anwalt überprüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

      1. Peter

        Ich arbeite schon seit Jahren auf dem Bau und das Bundesweit. Das heißt Montag 1.00 Uhr aufstehen und 2.00 Uhr los mit dem Firmauto. Das heißt 4 bis 6.00 Stunden unterwegs auf die Baustelle. Und dann 10.00 bis 12.00 Stunden arbeiten. Und dann am Donnerstag nach Hause. Früher musste wir unsere Unterkunft selbst bezahlen, aber nun ist das Gesetzlich geregelt das der Arbeitgeber machen muss. Und bei dem Fahrgeld tut man sich schwer. Mein Arbeitgeber wird den Teufel tun da was zu machen. In Gegenteil wenn er es bezahlen muss will er die Arbeitsvertrag ändern oder gewisse Vergütung streichen. Mir kommt es in den Systemen sind wir nur noch Sklaven die nur noch arbeiten sollen. Und der Staat Fördert das noch. Wenn es richtig kontrollien wird auf den Baustelle was da los ist.

  49. NoName

    Am besten sollte man Dienstfahrten innerhalb der regulären Arbeitszeit (8 Stunden) erledigen. Alles darüber hinaus wird oft kaum vergütet.

    Stiefmütterlich behandelt werden oft Mitarbeiter, die als Leiharbeiter, Berater, Projektkräfte oder Ähnliches unterwegs sind. Oft verlangen Arbeitgeber 8 Stunden Einsatz beim Kunden plus x Stunden Fahrzeit dorthin, die meist fast ausschließlich zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. Dafür sorgt der Arbeitgeber gern durch firmeninterne Reiserichtlinien, nach denen Reisezeit allenfalls zu einem kleinen Teil vergütet wird. Autofahrten werden nicht von anderen Reisearten unterschieden. Häufig soll der Mitarbeiter sogar den eigenen Privat-PKW verwenden.
    Das ist streng genommen ungesetzlich. Aber viele haben Angst um den Job und lassen sich das trotzdem gefallen.

    Mich würde interessieren, ob es dazu weitere Gesetze gibt. (Bin im BR einer Firma, bei der es so zugeht).

    1. Silke

      Ich habe eine Frage.Wenn man in einem Markt angestellt ist als Verräumer und ich dann noch in 3 andere Märkte fahren muss zum versäumen, gilt das dann als Arbeitszeit,denn mein Chef zählt das für mich als Pause obwohl ich nur mit u-Bahn und S-Bahn weiter komme.

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Silke,
        welche Fahrzeiten im Einzelfall als Arbeitszeit gelten, dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte lassen Sie die Frage ggf. von einem Anwalt klären.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      2. Daniela

        das ist definitiv Arbeitszeit, da gibt’s gar nichts dran zu rütteln. mein AG meint auch, das sei meine Freizeit. Unverfroren.

    2. Mathias L.

      Ich hab da mal eine Frage.
      Ich nehme jeden Tag einen Kollegen mit zur Baustelle den ich einsammel. Gilt die Arbeitszeit dann ab der Baustelle ab der Abfahrt zuhause oder ab dem Moment wo ich meinen Kollegen einsammel?

      1. Robert

        Wenn der erste Kollege zusteigt, ab dem zeitpunkt ist es für den Fahrer Arbeitszeit. Aber nur dann
        wenn es ein Firmenfahrzeug ist!

  50. klunker

    guten abend sehr geehrte damen und herren
    ich bin in einer kleinen malerfirma beschäftigt und arbeiten fast ausschlieslich in dresden. damit hab ich ja kein problem. zurzeit haben wir eine baustelle in zittau, wir pendeln jaden tag hin und zurück. die baustelle dauert bestimmt bis nächstes jahr. eine strecke sind ca. 140 km und wir fahren früh 1.45 stunden und nachmittags 1.45 stunden.jetzt meine frage ,muß der chef die fahrzeit bezahlen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klunker,
      normalerweise gelten Wege vom Betrieb zur Einsatzstelle als Arbeitszeit. Jedoch kann Ihnen ein Anwalt genauere Auskunft zu Ihrem Fall geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Ff

        Sehr interessant, das niemand wirklich eine Aussage machen kann! Wenn ich auf Montage fahre, 5uhr Abfahrt, bekomme ich ab 7uhr bezahlt wenn ich länger als diese zwei Stunden unterwegs bin! Eine Stunde 15 min zur Baustelle ist tragbar (so wird das wohl genannt)
        Wenn ich Freitag nach Hause fahre 5 Stunden bekomme ich nichts bezahlt!
        In allen Bereichen gibt es feste Regeln außer auf dem Bau!
        Ob Sauberkeit der Toiletten usw! Kein Wunder das niemand auf den Bau will!

      2. Burkhardt

        Guten Abend, bin Fahrerin für einen Fahrdienst für Behinderte. Also mein Bus nehme ich mit nach Hause, ich beginne morgens mit meiner Tour und fahr zum ersten Kind.Mein Chef bezahlt das nicht,aber das müsste er doch oder ??

    2. Daniel

      Ja muss er. Mit mindestens dem Mindestlohn.

    3. Azubi

      Hallo, ich habe auch mal eine Frage. Vielleicht sind hier ja noch einige aktiv die mir eventuell helfen könnten.
      Ich mache derzeit eine Ausbildung im dritten Lehrjahr, wir haben täglich eine 3/4Stunde von der Baustelle zurück in die Firma zu fahren. Dies wurde bisher allerdings noch nicht zusätzlich vergütet.
      Wir haben täglich um 16Uhr Feierabend, da danach folgt noch die Fahrt in die Firma von einer 3/4 Stunde. In meiner kurzen Zeit in der Firma, von vielleicht zwei Monaten habe ich bereits 30 Überstunden die auch immer notiert wurden von mir, ausserdem haben wir täglich nur eine halbe Stunde Mittagspause, wenn überhaupt so lange.

      Muss die Fahrt von der Baustelle in die Firma zurück denn ebenfalls vergütet werden?

      Liebe Grüße

      1. Sabine

        Hallo!

        Das würde mich auch interessieren – meinem Sohn geht es genau gleich.
        Wie ist das gesetzlich geregelt. Lehrling fahrt von der Baustelle nach Hause. Ist dies Arbeitszeit oder bekommt er das änderst vergütet oder ist dies dann schon Freizeit? Und wie ist es wenn er dann bei der Rückkehr zur Firma noch Werkzeug und so weiter aufräumen muss.
        Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

      2. Lukas

        Ja wenn du da noch arbeitest sprich Material packen und solche Sachen definitiv

      3. Stefan

        Hallo.
        Leute, es wäre immer das Beste, genau solche Arbeiten, Fahrten und ähnliches, klar im Arbeitsvertrag angeben.
        Die Arbeitgeber verdienen sich blöde, weil, ich auch gerade wieder, um 6 Uhr 400km gefahren bin weil einer krank war , 11 Std gearbeitet und 400km zurück.
        Abgesehen das dies in Österreich streng verboten ist , gab es nur Benzingeld.
        Wir Arbeiter und Angestelten , können schon unsere Kosten , Bedürfnisse, klar erwähnen und in Verträgen sichern.
        Sprech deinen Chef , Geschäftsführer oder wer das Sagen hat , klar an. Bestehe auf Vertragsänderungen, verlange immer mindestens die Hälfte von dem was sein sollte dann bist du immer noch der ,, Bessere.. LG Stefan

      4. R aus A

        Azubis dürfen keine Überstunden machen (jugendarbeitzschutzgesetz)
        Pausen :
        für Azubis unter 16Jahren gilt, nach max 2h eine pause von1/2 h dann bis 12:00 arbeiten.
        von 12:00 -13:00 pause, wieder max 2h arbeiten dann wieder eine 1/2h pause danach weiter arbeiten bis Feierabend (max 8h am Tag)!
        für Azubis über 16 jahren bis 18 jahren gilt, nach max 2h eine pause von 1/4 h, dann von 12:00 – 13:00 pause danach wiederum 1/4h pause!

      5. Ronny

        Ja… Laut EuGH ist die Fahrt von zuhause zum ersten Kunden oder die Fahrt von der Firma zum ersten Kunden Arbeitszeit und muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden… Selbiges gilt auch für die Fahrt in die Firma oder vom letzten Kunden nach Hause… Nur der Fahrweg von der Firma oder zur Firma von zuhause, ist keine Arbeitszeit…

    4. Corinna

      Hallo. Ich habe von 08/18 bis Januar 01 nur eine Zug halte stelle von mir gearbeitet. Nun würde ich Zwangsversetzt wegen meinem Vorarbeiter da er mich unter anderem gemobbt hat. Ich war nur einverstanden da mir sonst gekündigt werden musste. Abgemacht war das ich Widder früh morgens anfangen kann da ich ein Kind zu Hause habe. Zb. Alte Stelle
      5uhr von zu Hause los 5.45 Beginn 14.15 Ende 14.45 zuahuse. Perfekt.
      Jetzt muss ich um 8.30 los mit dem Zug um8.53 komme 9.44 an bis 18.30 Uhr dort muss ich dam warten bis 19.15 auf meinen Zug und bin Dan erst 20.30 Uhr zu Hause. Darf mein Chef das verlangen?

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