Müssen Arbeitnehmer Fahrtwege zurücklegen, um zur Arbeit zu gelangen, sind damit gewisse Kosten verbunden. Fällt die Vergütung ohnehin eher gering aus, ist es ärgerlich, wenn ein großer Teil davon dafür ausgegeben wird, um zur Arbeit zu gelangen.
Fahrtkosten entstehen tagtäglich bei der Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsort, egal ob mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ob die tägliche Fahrt zur Arbeit oder Dienstreisen über längere Strecken – abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Kilometer entstehen den Arbeitnehmern Kosten, die diese finanziell belasten können. Daher haben Betroffene die Möglichkeit, einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu stellen.
Doch wie sieht so ein Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten aus? Gibt es ein vorgefertigtes Formular für die Fahrtkostenerstattung? Wie viel der Fahrtkosten wird erstattet? Und wie hängt dies mit der Kilometerpauschale zusammen? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Fahrtkostenerstattung
Wann ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht, wird durch § 670 BGB geregelt. Demnach ist dies der Fall, wenn Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrags gemacht werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Es gibt in Deutschland eine gesetzliche Kilometerpauschale. Diese dient zur Orientierung bei der Berechnung der Fahrtkostenerstattung und beträgt bei Kfz 30 Cent.
Die Fahrtkosten können entweder direkt vom Arbeitgeber vor der Fahrt bezahlt werden oder der Arbeitnehmer streckt die Zahlung zunächst voraus und bekommt das Geld nach der Fahrt zurückerstattet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Weitere Informationen zur Fahrtkostenerstattung:
Fahrtkostenerstattung: Wann steht diese mir zu?
Der Gesetzgeber steht es Arbeitnehmern zu, sich in speziellen Fällen die Fahrtkosten vom Auftraggeber zurückzuholen. Dies wird in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt:
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Wird also von einem Arbeitnehmer eine Fahrt im Auftrag einer Firma unternommen, wie es beispielsweise bei Dienstreisen der Fall ist, hat dieser einen Anspruch darauf, die Fahrtkosten vom Arbeitgeber zurückzuverlangen.
Informationen zur Kilometerpauschale
Es gibt in Deutschland eine gesetzliche Kilometerpauschale, die Arbeitnehmern bei der Fahrtkostenerstattung zur Orientierung dienen kann. Anhand dieser Pauschale können Sie die Fahrtkostenerstattung berechnen.
Die Kilometerpauschale ist abhängig von der Art des Fahrzeugs, das verwendet wird, um zum Arbeitsort zu gelangen. Die Vorgaben sind hierbei wie folgt:
- Kfz: 30 Cent
- Motorräder/Motorroller: 20 Cent
Ist eine Fahrtkostenerstattung auch für den normalen Arbeitsweg möglich?
Eine Fahrtkostenerstattung kann entweder auf direktem Wege stattfinden oder in Form einer Fahrgeldrückerstattung. Bei der ersten Variante muss der Arbeitnehmer die Kosten gar nicht erst bezahlen, sondern der Auftraggeber übernimmt direkt die Kosten für die Fahrt.
Bei der zweiten Option streckt der Arbeitnehmer die Zahlung voraus und erhält das Geld im Nachhinein von seinem Auftraggeber zurückerstattet.
Doch ist eine Erstattung von Fahrtkosten auch für die Fahrt möglich, die Arbeitnehmer täglich von zu Hause zum Arbeitsplatz zurücklegen? In der Regel ist der Arbeitgeber hierbei nicht verpflichtet, die täglichen Fahrtkoten zu übernehmen.
Dies geschieht in den meisten Firmen auf freiwilliger Basis. Es steht dem Arbeitgeber also frei, seinen Mitarbeitern die Fahrtkosten in Teilen oder in vollem Umfang zu erstatten. Das heißt, dass Angestellte keinen Anspruch darauf haben, eine Fahrtkostenvergütung von ihrem Arbeitgeber zu verlangen. Daher tragen die meisten Arbeitnehmer die Kosten für Benzin oder Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel selbst.
Allerdings haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die entstandenen Fahrtkosten beim Lohnsteuerjahresausgleich von der Steuer abzusetzen. Dies kann sich vor allem bei langen Arbeitswegen lohnen. Dabei ist es auch egal, mit welchen Verkehrsmitteln die Fahrten zurückgelegt worden sind. Deshalb sollten Sie Belege von Fahrkartenkäufen und Quittungen von Tankstellen aufbewahren.
Fahrtkostenerstattung bei Dienstreisen
Bei Dienstreisen wird dem Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten in der Regel stattgegeben. Dabei erfolgt die Fahrtkostenerstattung dann für Hin- und Rückfahrt. Welchen Betrag Sie als Arbeitnehmer erstattet bekommen, hängt von der Art des Verkehrsmittels ab, mit dem Sie reisen.
- Unternehmen Sie die Dienstreise mit Ihrem eigenen Auto, richtet sich die Rückerstattung der Fahrtkosten nach der gesetzlichen Kilometerpauschale.
- Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Flugzeug, wird Ihnen in der Regel der Fahrtpreis in der Höhe der Fahrt- bzw. Flugtickets erstattet.
- Stellt Ihnen Ihre Firma ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, sollten Sie unbedingt die Rechnungen der Tankstellen aufbewahren, um später auch den vollen Betrag erstattet zu bekommen.
Erfolgt die Fahrtkostenerstattung nicht obligatorisch, sondern erfordert, dass ein Antrag auf Fahrtkostenübernahme genehmigt wird, sollten Sie nachfragen, ob es gegebenenfalls einen firmeninternen Vordruck/Formular zur Fahrtkostenerstattung gibt.
Fahrtkostenerstattung bei Hartz-4-Bezug
Hartz-4 erhalten nicht nur Arbeitslose, sondern auch Menschen, die in ihrem Job so wenig verdienen, dass sie zusätzlich einen Anspruch auf finanzielle Leistungen durch das Jobcenter haben.
Besonders diese Personen haben Probleme, die Kosten für die Fahrt allein zu stemmen. Geringverdiener befinden sich ohnehin schon in einer schwierigen finanziellen Lage und kommt dann ein weiter Weg zur Arbeit hinzu, entstehen zusätzliche Kosten, die das Gehalt allein nicht abdecken kann.
Auch Hartz-4-Empfänger haben laut § 6 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) Folgendes von ihrem Einkommen abzusetzen::
von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.
Auch bei der Fahrtkostenerstattung durch das Jobcenter gilt also die gesetzliche Kilometerpauschale. Fällt die Fahrtkostenerstattung für den Pkw jedoch sehr viel höher aus als die Kosten für die Fahrkarte für eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, gilt diese Regelung jedoch nicht. In diesem Fall erhalten Betroffene den Betrag erstattet, der für die Fahrt mit Bus und Bahn anfallen würde.
Antrag auf Fahrkostenerstattung – Vorlage
Im Folgenden finden Sie eine Vorlage zur Fahrtkostenerstattung. Beachten Sie dabei, dass es sich bei der bereitgestellten Vorlage nur um ein Muster handelt. Dieses darf auf keinen Fall unverändert übernommen werden. Gibt es für die Fahrtkostenerstattung ein firmeninternes Formular, sollten Sie dieses verwenden.
Hier erhalten Sie ein Muster zum Antrag auf Fahrtkostenerstattung.
Dieses Muster können Sie als Vorlage benutzen, wenn Sie eine Fahrtkostenerstattung beantragen. Der Antrag muss bei Ihrem Arbeitgeber gestellt werden.
Übernehmen Sie diesen Antrag keinesfalls unverändert. Offizielle Formulare zur Fahrtkostenerstattung erhalten Sie gegebenenfalls bei Ihrem Arbeitgeber.
Guten Morgen ich habe eine Frage,
Im Arbeitsvertrag haben wir vereinbart das mein Arbeitgeber, damit ich höheres netto habe mir ein Teil des Lohnes als Fahrtkostenzuschuss bezahlt. Jetzt bin ich im Homeoffice und der Arbeitgeber hat mir diese Umwandlung nicht bezahlt, auch nicht als sozial und steuerpflichtig.
Ist es rechtens?Wir haben es ja nur wegen Gehaltsumwandlung gemacht.
Danke für Tips.
In der Angabe der KM Pauschale beim Finanzamt kann ich nur sagen, dass ich im letzten Jahr knapp 6.000 Euro an Benzin und Reparatur bezahlt habe, wobei Steuern und Versicherung nicht eingerechnet waren, bekam ich doch tatsächlich, knapp 350 € rückerstattet. Ein Hoch auf unser Steuersystem.
Ich bin Kosmetikerin. Ich mache auch im Auftrag der Firma auch Hausbesuche.
Muss ich für Diese mein privates Auto benutzen, oder muss meine Chefin mir ein Fahrzeug zur Verfügung stellen.
Hallo,
Ich muss Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit und auch am Wochenende leisten.
Die Fahrt hin und zurück gilt dabei als Arbeitszeit und wird vergütet.
Nach TgDRV wird jede angefange Stunde aufgerundet.
Wie sieht es mit den Fahrtkosten des privaten PKWs aus?
Muss der Arbeitgeber mir diese Fahrten außerhalb der Arbeitszeit mit 0,30€ vergüten?
Guten Tag,
ich habe einen Minijob als Warenverräumer, zu dem ich jedes mal mit dem Auto fahre. Diese Anfahrtskosten werden von dem Unternehmen nicht bezahlt. Da ich immer bis spätestens 10 Uhr arbeite, muss ich immer ein Parkticket schon vorab für 1 Stunde kaufen. An einem morgen meldete sich die Teamleiterin per Whatsapp, dass sie ins Krankenhaus muss und dass ich in der Filiale anrufen solle, wenn ich vor Ort bin. Somit bin ich 9.3 km zur Filiale gefahren, habe ein Parkticket gezogen und in der Filiale angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass die Warenverräumer nicht arbeiten, aufgrund des Krankheitsfalles. Dann bin ich wieder 9.3 km nach Hause gefahren.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese insgesamt 18.6 km + das Parkticket von der Firma erstatten lassen kann. Mir ist klar, dass Fahrtkosten normal nicht erstattet werden, aber das ist was anderes. Schließlich bin ich zur Arbeit gekommen und musste gar nicht arbeiten!
Mit freundlichen Grüßen,
Julian W
Hallo Julian W.,
Ihr Anliegen scheint sich recht speziell zu gestalten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann sich mit den Details Ihrer Situation vertraut machen und Sie entsprechend beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org