Im Rahmen der Unfallversicherung ereigneten sich 2016 rund 877.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder gar den Tod zur Folge hatten. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen um 1,3 % gestiegen.
Knapp über 14.000 schwere Arbeitsunfälle waren zu verzeichnen, bei denen es entweder zu einer Zahlung der Rente oder eines Sterbegeldes gekommen ist. Insgesamt haben sich 424 tödliche Arbeitsunfälle ereignet.
Aber wie müssen Sie vorgehen, wenn ein Arbeitsunfall geschehen ist? Welcher Arzt muss bei einem Arbeitsunfall aufgesucht werden? Was ist ein D-Arzt? Worum handelt es sich beim D-Arzt-Verfahren? Ob bei einem Arbeitsunfall immer ein Durchgangsarzt aufgesucht werden muss, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Durchgangsarzt
Nein, für Arbeitsunfälle ist der Durchgangsarzt (D-Arzt) zuständig und nicht der Hausarzt. Mehr zu den Aufgaben des D-Arztes lesen Sie hier.
Durchgangsärzte sind meist Orthopäden oder Chirurgen, die sich besonders gut in der Unfallmedizin auskennen. Sie sind von den Berufsgenossenschaften als D-Arzt bestellt.
Sobald Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig sind oder die Verletzung voraussichtlich einer Behandlung von mindestens einer Woche bedarf, müssen Sie sich beim Durchgangsarzt vorstellen.
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Was ist ein Durchgangsarzt?
Sind Sie auf der Arbeit schwer gestürzt, haben sich beim Arbeiten mit den Maschinen verletzt oder hatten auf dem Weg zur Dienststelle einen Verkehrsunfall, muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden.
Dabei gelten auch ein Schulunfall oder Unfälle von Helfern im Straßenverkehr als Arbeitsunfall. Sofern durch einen Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss die erste Anlaufstelle für den Arbeitnehmer ein Durchgangsarzt sein.
In ganz Deutschland gibt es rund 3.500 Ärzte, die als D-Arzt tätig sind. Um als Durchgangsarzt zu gelten, muss eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung vorliegen. Dementsprechend handeln D-Ärzte im Auftrag der Berufsgenossenschaften.
Bei einem Arbeitsunfall agiert der Arzt dementsprechend als Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung.
Er ist vor allem für die Koordination der Erstversorgung, die Rehabilitation und die Empfehlung von Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer zuständig.
Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich unfallversichert. Selbstständige können sich als freiwilliges Mitglied bei der Berufsgenossenschaft versichern. Auch in diesem Fall sind D-Ärzte nach einem Arbeitsunfall zuständig.
Die Versicherung ist vor allem nötig, damit die Behandlungskosten getragen werden können. Bei einem Unfall kommen die gesetzlichen Unfallversicherungen wie beispielsweise die gewerbliche oder landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die gesetzliche Unfallkasse zum Tragen.
Dadurch herrscht nur eine eingeschränkte freie Arztwahl bei einem Arbeitsunfall. Unter den registrierten D-Ärzten kann ein Durchgangsarzt allerdings frei gewählt werden. Den nächsten D-Arzt in Ihrer Nähe können Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft im Internet ermitteln.
Welche Aufgaben hat ein Durchgangsarzt?
Grundsätzlich sorgen die Berufsgenossenschaften präventiv dafür, dass Arbeitsunfälle verhindert werden. Nicht immer ist dies allerdings trotz sämtlicher Sicherheitsvorschriften und Sorgfalt möglich.
Eine falsche Bewegung auf der Leiter kann beispielsweise dafür sorgen, dass Sie stürzen und sich ein Bein brechen. In diesem Fall sind Sie in Ihrer Bewegung eingeschränkt und können die üblichen körperlichen Arbeiten nicht wie gewohnt ausführen.
Daher ist ein Arztbesuch bei einem Arbeitsunfall unbedingt nötig. Kann bereits im Vorfeld abgesehen werden, dass die Arbeitsunfähigkeit mehrere Tage oder gar Wochen in Anspruch nehmen wird, sollte direkt ein Durchgangsarzt aufgesucht werden.
Des Weiteren kümmert sich der D-Arzt um die fachärztliche Erstversorgung des Arbeitnehmers. Außerdem erstellt er einen Durchgangsarztbericht für den Unfallversicherungsträger.
Falls nötig sorgt der D-Arzt dafür, dass andere Fachärzte hinzugezogen werden und bestimmt welcher Arzt die weitere Behandlung durchführen soll. Generell soll der Durchgangsarzt nämlich nur in rund 20 % der Fälle eine Behandlung übernehmen.
Dementsprechend werden die meisten Patienten nach der Erstversorgung durch den D-Arzt an einen Allgemeinmediziner, meistens ihren Hausarzt, überwiesen. Grundsätzlich hat der Durchgangsarzt aber die Möglichkeit, das Nachschauen selbst zu übernehmen. In diesem Fall muss der Patient zum Abschluss seiner Behandlung erneut den D-Arzt aufsuchen.
Generell darf bei einem Arbeitsunfall nur der Durchgangsarzt Heilmittel wie Massagen oder Krankengymnastik sowie Hilfsmittel (z. B. Prothesen) verordnen. Das gesamte Vorgehen wird als berufsgenossenschaftliches Verfahren oder auch als Durchgangsarztverfahren bezeichnet.
Wann muss kein Durchgangsarzt aufgesucht werden?
Handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder um eine Wiedererkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls, muss der Arbeitnehmer sich bei einem Durchgangsarzt vorstellen. Darüber sollte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter in Kenntnis setzen.
Grundsätzlich ist für den D-Arzt nicht die Krankenkasse sondern die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Aus diesem Grund benötigt der Patient weder einen Krankenschein noch die Chipkarte der Krankenkasse.
Verordnet der Durchgangsarzt Medikamente oder Heil- und Hilfsmittel sind diese zuzahlungsfrei. Sie werden komplett von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Dies gilt übrigens nicht nur für gesetzlich Versicherte sondern auch für Privatpatienten.
Grundsätzlich ist der D-Arzt nicht zuständig, wenn es sich um einen kleinen Unfall handelt. Dieser liegt vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinaus besteht und die Behandlung nicht länger als eine Woche dauert. In diesem Fall kann ein Allgemeinmediziner die Behandlung ohne eine Überweisung an einen Durchgangsarzt durchführen. Dies geschieht ebenfalls auf Kosten der Berufsgenossenschaft.
Bei einer isolierten Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzung muss der Arbeitnehmer sich sofort bei einem Augen- oder HNO-Arzt vorstellen. Diese gelten in diesen Fällen automatisch als Durchgangsärzte. Gleiches gilt auch bei Zahnverletzungen und dem Besuch eines Zahnarztes.
Handelt es sich bei dem Arbeitsunfall um eine sehr schwere Verletzung, wie beispielsweise einen offenen Schädel oder einen Gelenkbruch, muss der Durchgangsarzt ebenfalls nicht unverzüglich aufgesucht werden.
In diesem Fall ist sofort eine Unfallklinik oder ein entsprechendes Krankenhaus aufzusuchen.
Auch dort sind entsprechende Durchgangsärzte tätig. In der Regel gilt jede Unfallambulanz als Durchgangsarzt, sofern der leitende Arzt eine Zulassung als D-Arzt hat.
Eine Berufskrankheit zählt nicht als Arbeitsunfall. Ein D-Arzt muss dementsprechend nicht aufgesucht werden. Sie können in diesem Fall auch zu Ihrem Hausarzt gehen, welcher Sie zur weiteren Behandlung an einen Facharzt überweisen kann. Jeder Verdacht einer Berufskrankheit muss allerdings der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Wie läuft das Durchgangsarztverfahren ab?
Seit dem 1. Januar 2013 existiert das stationäre Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieses dreistufige Modell gliedert sich in folgende Teilbereiche:
- Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
- Verletzungsartenverfahren (VAV)
- Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV)
Ein Patient, der einen Arbeitsunfall erlitten hat, braucht je nach Schwere seiner Verletzungen entsprechende unfallmedizinische Maßnahmen und eine entsprechende Akutversorgung. Dies muss entweder durch Fachärzte oder in einem Krankenhaus erfolgen. Welche Verletzungen zum VAV und welche zum SAV zählen, kann in einem Verletzungsartenverzeichnis nachgelesen werden.
Ordnet er eine allgemeine Behandlung an, überwacht der D-Arzt den Heilungsverlauf. Die abschließende Untersuchung und Kontrolle der Verletzungen übernimmt ebenfalls der Durchgangsarzt.
Welche Anforderungen werden an einen Durchgangsarzt gestellt?
Das Durchgangsarztverfahren unterliegt hohen Anforderungen an die Ärzte. Bis Ende 2010 mussten D-Ärzte ausnahmslos Fachärzte für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein.
Ab 2011 wurden die Anforderungen geändert, sodass auch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie Durchgangsarzt werden können.
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Arzt nach der Facharztprüfung eine weitere einjährige Tätigkeit in einer unfallchirurgischen Abteilung eines für schwere Verletzungsarten zugelassenen Krankenhauses ausübt. Dadurch ist bereits die Niederlassung als Durchgangsarzt möglich.
Möchte ein Facharzt als Durchgangsarzt agieren, muss die eigene Praxis einigen Anforderungen entsprechen. Grundsätzlich müssen Räume für invasive Eingriffe und ein Röntgenraum vorhanden sein. Auch für Liegendkranke muss die Praxis zugänglich sein.
Außerdem müssen immer zwei medizinische Assistenzkräfte anwesend sein. Die Bereitschaft in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sollte von Montag bis Freitag gewährleistet sein. Mindestens einmal im Jahr muss der Durchgangsarzt eine Fortbildung machen und die Praxis zudem auf dem aktuellsten Stand halten. Außerdem bestehen umfangreiche Dokumentations-, Berichterstattungs- und Begutachtungspflichten.
Ärzte haben generell eine Fortbildungspflicht. Durchgangsärzte erklären sich mit ihrer Beteiligung dazu bereit, sich in einem regelmäßigen Zeitraum unfallchirurgisch fortzubilden. Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums müssen entsprechende Fortbildungen absolviert werden.
Neben der Teilnahme an zwei unfallmedizinischen Tagungen gehören auch Kurse der gesetzlichen Unfallversicherung dazu:
- Fortbildungen in den Bereichen Rehabilitationsmanagement und Rehabilitationsmedizin
- Fortbildung im Bereich Begutachtungswesen
- Fortbildung im Bereich Kindertraumatologie
Können Sie nach einem Arbeitsunfall auch zum Hausarzt gehen?
Zu welchem Arzt Sie bei einem Unfall gehen, ist nicht vollständig Ihnen selbst überlassen. Grundsätzlich müssen Sie bei einem Arbeitsunfall nämlich einen zugelassenen Durchgangsarzt aufsuchen.
Sollte die Unfallverletzung allerdings nicht über den Unfalltag hinaus zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, genügt auch der Besuch beim Hausarzt. Grundsätzlich kann der Durchgangsarzt Sie zur allgemeinen Behandlung allerdings an den Hausarzt verweisen.
Sonderfall: Wann muss ein H-Arzt besucht werden?
Beim H-Arzt handelte es sich noch bis vor kurzem um einen Facharzt, der an einer besonderen Heilbehandlung beteiligt ist.
Durch die Neustrukturierung des Durchgangsarztverfahrens ist der H-Arzt aber seit dem 1. Januar 2016 entfallen.
Bisher tätige H-Ärzte konnten bis zum 31. Dezember 2015 unter bestimmten Umständen zum Durchgangsarzt wechseln.
Ein H-Arzt durfte grundsätzlich auch Patienten behandeln, die länger als eine Woche behandelt werden mussten oder länger als einen Tag arbeitsunfähig waren. Er musste seine Patienten nicht an einen D-Arzt überweisen.
Allerdings war der H-Arzt nicht an der Steuerung des Heilverfahrens beteiligt. Er nahm ausschließlich passiv daran teil und durfte nur Patienten behandeln, die von selbst in seine Praxis kamen. Ein Hausarzt durfte seinen Patienten beispielsweise nicht an einen H-Arzt überweisen.
Die Zulassungsbedingungen waren zudem weniger streng als beim Durchgangsarztverfahren. Der H-Arzt musste ausschließlich unfallmedizinische Kenntnisse vorweisen und nicht zwangsläufig eine chirurgische Ausbildung haben. Die personellen und sachlichen Anforderungen an die Praxis waren außerdem geringer.
Arbeitsunfall: Findet der Arztbesuch während der Arbeitszeit statt?
Der Weg nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt ist Pflicht. Aber zählt der Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall zur Arbeitszeit? Dazu urteilte das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1984 [Az. 5 AZR 92/82], dass eine Vergütung nur vom Arbeitnehmer verlangt werden kann, wenn der Arztbesuch notwendig war.
Aber wann genau ist der Besuch eines Arztes notwendig? Eine medizinische Notwendigkeit besteht, wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeit aufgrund von Verletzungen oder Schmerzen nicht mehr hinreichend nachgehen kann. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer in einem solchen Fall bezahlt freistellen. Dies geschieht dementsprechend in der Arbeitszeit.
Worum handelt es sich beim Arbeits-, Schul- und Wegeunfall?
Innerhalb von drei Tagen muss der Arbeitsunfall vom Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, sofern der Mitarbeiter länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Bei einer kürzeren Arbeitsunfähigkeit muss der Unfall nicht gemeldet werden.
Nach dem Unfall muss der Arbeitgeber als erstes zum Durchgangsarzt. Dort wird ein Unfallbericht erstellt, welcher Informationen zum Unfallhergang und zum Opfer beinhaltet. Aber wann liegt ein Arbeitsunfall überhaupt vor?
Grundsätzlich handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall mit einem Gesundheitsschaden erleidet oder getötet wird. Versicherte Personen sind dabei alle Arbeitnehmer, bestimmte Gruppen von Selbstständigen, Kindergartenkinder, Schüler und Studenten sowie Teilnehmer an Rehabilitationsmaßnahmen etc.
Daher muss auch bei einem Schulunfall ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Aber wann müssen Schüler zum D-Arzt? Für Schüler gilt das gleiche wie für Arbeitnehmer: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage an oder kann nicht innerhalb einer Woche behandelt werden, ist der D-Arzt aufzusuchen.
Zu einer versicherten Tätigkeit zählt allerdings nicht nur die Arbeitszeit oder die Unterrichtszeit an sich, sondern auch der Weg zur und vom Ort der Tätigkeit muss dabei berücksichtigt werden. Geschieht ein Unfall auf dem Arbeitsweg, handelt es sich dabei um einen Wegeunfall. Der D-Arzt muss auch hierbei aufgesucht werden.
Damit bei einem Wegeunfall der Durchgangsarzt für die Erstversorgung zuständig ist, muss der Unfall auf dem direkten und unmittelbaren Weg nach und von der Arbeitsstätte oder Schule geschehen sein.
Der Arzt, der für den Unfall zuständig ist, muss begutachten, ob es sich tatsächlich um einen Wegeunfall gehandelt hat. Dazu ist eine sorgfältige Befragung des Verletzten sowie eine umfangreiche Dokumentation und Berichterstattung nötig. Diese muss umgehend an den zuständigen Unfallversicherungsträger übersandt werden.
Sehr geehrtes Arbeitsvertrag.org- Team,
was ist der Definition nach eine Unfallambulanz? Beim Googlen wurde ich nicht wirklich fündig.
Zählen dazu auch Arztpraxen mit Orthopädie • Chirurgie • Sportmedizin?
LG
Hallo, durch einen Arbeitsunfall hab ich mir den Finger gebrochen. Mittlerweile geh ich wieder arbeiten, muss aber noch zur Nachsorge zum D Arzt. Ist diese Nachsorge dann Arbeitszeit?
Nach meinem Arbeitsunfall, bei dem ich mir eine Knieverletzung zuzog, besuchte ich einen D-Arzt.
Er verordnete mir nach einer Röntgenuntersuch eine Physiotherapie.
Da mein Knie weiterhin schmerzt und dick ist, möchte ich wissen, ob es eine Bänderverletzung gab. Auf diese Frage ließ derselbe Arzt nochmals eine Röntgenaufnahme von meinem Knie machen ??? (Bänderverletzungen können im Röntgenbild nicht diagnostiziert werden.)
Ich frage mich, wie kann ich unter Wahrung des Berufsunfall-Status zu einem kompetenten Kniespezialisten wechseln? Durch die D-Arzt -Vorschrift scheint mir die freie Arztwahl nicht gegeben.
Ich hatte einen Wegeunfall. Der D.Arzt überwies mich zum MRT. Muss ich dafür einen Urlaubstag nehmen
Hallo,ich habe meinen Mittelfußknochen gebrochen vor 15 Wochen.Habe starke Schmerzen beim Auftreten,Abrollen. Endlich war ich in der 14 Woche in der MRT. Bruch gut verheilt,nichts besonderes.
Es war ein Berufschulunfall. WISO kann ich nicht zu einem Spezialisten für Fußchirugie.
Mein Orthopäde ist ok,aber er hat keine Ahnung mehr.
Mit freundlichen Grüßen
İch hatte eine Arbeitsunfall.
Angerissene Sehne ich muss eventuell operiert werden
Ist es besser bei der BG klinik oder kann ich mich auch bei anderen Arzt Ambulanz operieren.
Was würdet ihr empfehlen.
Was ist empfehlenswert.
Hallo, ich hatte vor 15 Jahren einen Arbeitsunfall. Wirbeltrümmerbruch. Seitdem bekomme ich regelmäßig Behandlungen.
Meine Frage ist nun ob ich mich auch vom Hausarzt krank schreiben lassen kann oder nur vom D Arzt?
Es war mir nicht möglich im Auto 20 km zum D Arzt zu fahren und so habe ich mich vom Hausarzt krank schreiben lassen. An wen geht nun die Meldung?
Vielen Dank für eine Antwort.
B. Götz
Muss ein Rentner mit Arbeitsunfallverletzungen auch noch zum D-Arzt, oder hat der wieder freie Arzt Wahl ?
Muss ein Rentner mit Arbeitsunfallverletzungen auch noch zum D-Arzt, oder hat der wieder freie Arzt Wahl?
Wie gehe ich vor / wer hat jetzt Recht?
Ich habe mich Freitags bei der Arbeit verletzt. Verhoben und verdreht. habe die Arbeit direkt danach eingestellt. bin nach hause und habe mich direkt gelgt.
Montag morgen gleich Krankmeldung im Betrieb und direkt zum Hausarzt. Dieser hat mit rückwirkend Au geschrieben. Ohne Aufforderung zum D Arzt zu gehen! (Habe in dem Gespräch erwähnt dass es ein Arbeitsunfall war.) Donnerstag nochmals zum Hausarzt, Verlängerung der Au. Zusätzlich eine Heilmittelverordnung auf Physio.
(Gebürenpflichtig)
Bin dann Freitags nach anraten von Freunden zum D Arzt. (Frist 7 Tage hätte ich wohl eingehalten)
Dieser meinte dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handele, ist zwar auf der Arbeit passiert, aber nicht als solcher zu bewerten. Der Hausarzt wäre ausreichend!
Nun endlich der Termin für die MT bei der Physio, da heißt es seitens der KK dass es ein BG Ding sei, sie nicht dafür zuständig sein! Ich müsste zum Hausarzt die Überweisung ändern lassen!
Der Fall als solcher wäre der KK als Arbeitsunfall bekannt.
Nun habe ich die ersten Behandlungstermine wieder abgesagt. Da ich sonst wahrscheinlich die Behandlung voll Selbstbezahlen müsste.
Wer hat denn nun recht bzw was stimmt denn jetzt? Was ist der Richtige weg??
Bitte um Hilfe, damit ich wieder fit werde und nicht selbst bezahlen muss. Danke
Mein Bruder hatte gestern einen Arbeitsunfall. Nun möchten wir wissen wie wir vorgehen muss. Wir verstehen jetzt, dass ein Durchgangsarzt aufgesucht werden muss.
Guten Tag! Ich bin im Sommer auf Arbeit der Länge nach seitlich hingefallen. Habe es auf Arbeit gemeldet. Nun sind immer noch Schmerzen. Kann ich immer noch zum Durchgangsarzt und die Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen?
Hallo ,ich hatte vor mehr als 30 Jahren einen AU wobei das linke Sprunggelenk geschädigt wurde.
Nach jahre langen Klagen vor dem SSG Halle wurde ein Vergleich mit der BG vereinbart.
Nun wurde bei einem Arzt besuch wegen schmerzen im linken Sprunggelenk fest gesellt das die Schrauben wieder entfernt werden sollen. Wenn ich einen Orthopäten der als D-Arzt zugelassen ist,wird meine Chipkarte zum einlesen meiner Daten benötigt. Bei Verordnungen der Heil und Hilfsmittel erscheint aber nun die Zuständige Krankenkasse.Wegen dieser Rechnungslegung sagt die BG aber nun. Die Behandlung und Zuzahlungen gehen nicht zu unseren Lasten. Was muß man tun damit solche Fehler nicht wieder gemacht werden können.Haben Sie eine Lösung für dieses Problem,damit die richtge Versicherung in diesem Fall die BG bekommt . Gibt es Auch eine Chip Karte ,der BG die dann nur bei einer Behandlung des linken Sprunggelenkes
zum Einlesen beim D- Arzt vorgelegt wird.
D ÄRZTE HABEN REZEPT SCHEINE FÜR BG UND KRANKENKASSE . BITTE DRAUF SCHAUEN DAS MAN BG SCHEINE AUSDRUCKT. ES IST EIN VERSEHEN . HAB ES SCHON OFT IN DER APOTHEKE ERLEBT , DAS DIESE MEINTEN ZURÜCK IN DIE PRAXIS NEU AUSSTELLEN UND SAGEN ES IST EIN BG FALL.
Hallo, ich hatte heute ( in Haushaltshilfe über eine Firma bei verschiedenen Kunden tätig), einen Arbeitsunfall, ich bin bei meiner Kundin von der Leiter gefallen, mein Chef habe ich Bescheid gesagt und wR auch beim D-Arzt, wo ich 3 Stunden gewartet hatte, und dann wo es Richtung Feierabend ging, ging es auf einmal ganz schnell in der Praxis und ich war endlich dran, einmal von weiten mein verfärbtes, leicht geschwollene Schienbein angeschaut, hat sich inzwischen eine 2 € große Brandblase gebildet, über meine Rippen, wo ich gegen das Fensterbrett gestoßen bin leicht über das R-Shirt gefühlt, und gefragt wo ich die Hauptschmerzen habe, wo ich gesagt habe Handgelenk tut am meisten weh durchs abfangen, kann es nur unter starken Schmerzen drehen, Bein und Rücken sind weniger Schmerzhaft, tut aber weh, daraufhin mit Ach und Krach, das Handgelenk geröntgt, zum Glück kein Bruch nur Verstaucht. Aussage vom Arzt, kühlen, kühl Verband, und kann weiter arbeiten, ich habe ihn nochmal gesagt, ich habe starke Schmerzen in der Rechten Hand und muss auch schwere Sachen beiseite schieben und habe Fensterputztermine. Muss ich jetzt wirklich mit den Schmerzen das so hin nehmen und versuchen zu arbeiten, oder kann ich zum anderen D Arzt gehen, der sich vielleicht auch den Rippenbereich, der auch schmerzt ordentlich nachschaut, oder muss ich jetzt bei den bleiben, wo ein nicht richtig untersucht.
Hallo Sandra H.,
Sie können sich bei der Berufsgenossenschaft die Erlaubnis holen, einen anderen D-Arzt aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
meine Frage ist: ich habe eine PTBS nach einen Arbeitsunfall und beginne eine Traumatherapie mit zwei Sitzungen in der Woche.
Ist die Zeit, die ich dort verbringe dann auch Arbeitszeit? bzw. entstehen mir Minusstunden, wenn ich den Arbeitsplatz eher verlassen muss bzw. später komme?
Hallo hatte Anfang Februar einen arbeitsunfall. Bin umgeknickt. War dann in der rettungsstelle und auch beim d Arzt. Dieser hatte mich 3 1/2 Wochen krank geschrieben. Hatte mir also eine endbescheinigung ausgestellt. War also wieder arbeiten 2tage aber mehr schlecht als recht. Habe also festgestellt das es doch noch nix wird mit arbeiten. Tut noch zu sehr weh und ohne starke Schmerzmittel geht gar nichts. Muss ich jetzt daraufhin noch mal zum d Arzt oder kann ich zu meinem Hausarzt gehen.
MfG
Hallo Linda,
bitte schildern Sie Ihr Anliegen Ihrem behandelnden D-Arzt oder fragen Sie ggf. bei der Berufsgenossenschaft nach.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Morgen!
Ich bin lt. Arbeitsvertrag eine 30 Stunden-Kraft (5-Tage-Woche). Die Arbeitszeit ist flexibel.
Am Montag hatte ich mir meinen Tag von 08:45 – 17:45 Uhr gedanklich eingeteilt. Am Vormittag ereignete sich aber ein Säureanschlag in unserem Gebäude, sodass ich mit sämtlichen Arztterminen (Krankenhaus, D-Arzt, Lungenfacharzt und nochmals KKH zum Röntgen) bis 19:15 Uhr beschäftigt war, ohne auch nur annähernd das geschafft zu haben, was ich mir eigentlich vorgenommen hatte.
Wie verhält es sich in meinem Fall mit der Arbeitszeit?
Dass weder ich noch der Arbeitgeber etwas für die Vorkommnisse können, ist klar. Aber geht alles, was über meine 6 Stunden Arbeitszeit angefallen ist, auf meine Kappe?
Vielen Dank im Voraus für die Info.
Viele Grüße
Anke
Hallo Anke,
in der Regel ist der Umgang mit Mehrarbeit oder Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe neulich in meinem Unternehmen von dem für uns zuständigen Durchgangsarzt gehört und wusste damit nichts anzufangen. Gut zu wissen, dass ich bei einem Arbeitsunfall zu diesem Arzt gehen muss. Nun verstehe ich auch, die Zahlungen in die gesetzliche Unfallversicherung.
Ich hatte vor 11 Monaten einen Wegeunfall mit einer schweren Verletzung der rechten Hand offener (Bruch aller vier Finger). Nach vier Operationen etc. war ich auch bei einem D-Arzt in Behandlung.
Mit meinem Bearbeiter der Unfallkasse haben wir jetzt festgelegt, dass ich über eine Wiedereingliederung meine Tätigkeit aufnehme, was ich i.O. finde.
In dieser Zeit der stundenweisen Arbeit würde ich noch arbeitsunfähig geschrieben werden.
Nun hat mich jedoch mein D-Arzt beim letzten Besuch nicht mehr krankgeschrieben und meinte, aus fachlicher Sicht wäre ich wieder arbeitsfähig. Und wegen der Wiedereingliederung etc. sollte ich zu meinem Hausarzt gehen und mich krankschreiben lassen.
Nun meine Frage: Kann ich mich von meinem Hausarzt weiter krankschreiben lassen, um die Wiedereingliederung in Angriff zu nehmen? Oder geht dies nur über einen D-Arzt und ich müsste mir einen Neuen suchen? Denn sofort 8 Stunden arbeiten ist für mich nicht machbar.
Hallo Meusel,
dies sollte korrekt sein. Bei Unsicherheiten können Sie dies noch einmal mit Ihrer Krankenkasse absprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich hatte vor 8 Jahren einen Unfall.Bin sieben In einem Krankenhaus behandelt worden und dort kann man mir Melzinisch nicht mehr helfen, deshalb hat man mir vorgeschlagen und auch der BG schriftlich geschrieben daß ich ein anderes Krankenhaus wo die Melzinische Versorgung besser ist vorstellen soll.Muss der Arbeitgeber mich dafür freistellen oder muss ich Urlaub nehmen
Hallo Susanne,
fragen Sie am besten direkt bei der Berufsgenossenschaft nach, ob Sie sich hierfür von der Arbeit freistellen lassen können.
Das Team von arbeitsvertrag.org