Arbeitnehmer, die unverschuldet erkranken und demzufolge nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, haben normalerweise einen Anspruch darauf, weiterhin vom Arbeitgeber entlohnt zu werden.
Dies besagt § 3 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG). Doch gilt diese Vorschrift nur für Vollzeitmitarbeiter oder profitieren auch Teilzeitkräfte davon?
Im Ratgeber erfahren Sie, ob es bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit gibt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wann bei der Arbeit in Teilzeit kein Krankengeld gezahlt wird.
Inhalt
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Kompaktwissen: Bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit
Ja, auch bei Teilzeitarbeit wird bei Krankheit das Gehalt weiterhin gezahlt, wenn Sie sich an die Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten.
Um bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit beanspruchen zu können, müssen Sie die Vorschriften aus § 5 Absatz 1 EntgFG befolgen. Wie diese genau aussehen, lesen Sie hier.
Leiden Sie bei der Arbeit in Teilzeit an einer Krankheit, findet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sechs Wochen lang statt. Sind Sie nach dieser Zeit noch nicht genesen, springt die Krankenkasse ein und Sie erhalten Krankengeld – auch bei Teilzeit.
Findet eine Entgeltfortzahlung bei Teilzeit statt oder nicht?
Wie bereits erwähnt, regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz, wann das Gehalt im Krankheitsfall in Deutschland weiterhin gezahlt werden muss. Die Frage, ob es bezahlte Krankheitstage auch bei Teilzeit gibt oder nicht, wird bereits indirekt im ersten Paragraphen des Gesetzes beantwortet. In § 1 Absatz 2 EntgFG heißt es:
Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.“
Daraus ergibt sich: Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Mitarbeitern in Teil- oder Vollzeit, sondern richtet sich grundsätzlich an alle Arbeitnehmer sowie Auszubildenden. Es spielt also keine Rolle, an wie vielen Tagen oder wie viele Stunden in der Woche Sie arbeiten. Daher gilt: Werden Sie bei Teilzeit krank, muss die Bezahlung Ihres Gehalts sechs Wochen lang weiterhin vom Arbeitgeber vorgenommen werden.
Sollten Sie länger erkranken, können Sie übrigens dennoch über bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit verfügen. In einem solchen Fall wird das sogenannte Krankengeld bei Teilzeit gezahlt. Die Berechnung übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Sie können jedoch davon ausgehen, dass es sich in etwa bei 70 Prozent Ihres Bruttoentgelts bewegt.
Bedenken Sie: Um von einer Entgeltfortzahlung bei Teilzeit profitieren zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ansonsten können sich sowohl Ihr Chef als auch Ihre Krankenkasse weigern, zu zahlen. Wann dies passieren kann, lesen Sie im Folgenden.
Wann kein Krankengeld bei Teilzeit gezahlt wird
Um bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit beanspruchen zu können, müssen Sie sich unbedingt an die sogenannten Anzeige- und Nachweispflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz halten. Wie diese genau aussehen, definiert § 5 Absatz 1 EntgFG:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“
Kommen Sie dem nicht nach, verfällt Ihr Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit. Gemäß § 7 EntgFG hat Ihr Chef dann das Recht, Ihnen die Lohnfortzahlung zu verweigern.
Da Sie nur dann Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, wenn Sie dieser eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zukommen lassen, können Sie sich in einem solchen Fall also auch nicht auf diese Zahlung verlassen. Achten Sie daher darauf, die Pflichten aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz einzuhalten.
Diese können weiterhin im Arbeitsvertrag konkretisiert werden, weshalb sich bei Unsicherheiten ein Blick in dieses Dokument lohnt. Ansonsten gehen Sie möglicherweise leer aus, obwohl Sie eigentlich einen Anspruch auf bezahlte Krankheitstage bei Teilzeit gehabt hätten.
sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte wissen bei Krankmeldung wie viel Stunden wird abgerechnet.
Wei bei mir hat mit 6 Stunden abgerechnet.
ich denke muß mit 8 Stunden abgerechnet.
viele Grüße
Serr
Ich arbeite 90 Std. im Monat.
In den ungeraden KW arbeite ich Frühschicht täglich von 6:00 – 14:00 Uhr . Das sind abzüglich der Pause
7,5 Std /Tag.
habe am Montag gearbeitet und bin Dienstag erkrankt. Habe von Dienstag bis Freitag eine Krankmeldung
abgegeben. Auf meiner Lohnabrechnung wurden mir für die Krankheitstage von Dienstag bis Freitag nur der Durchschnitt von 3,52 Std/ Tag bezahlt.
Das Gleiche ist mir auch schon in meinem Urlaub berechnet worden, da wurden mir nur ein Durschnitt
von 2,84 Std./ tag bezahlt. So fehlten mir doch einige Stunden.
Ist dieses Rechtens?
Guten Tag wie sieht es aus wenn meine frau einen Arbeitsunfall hat.Sie ist auf Teilzeit angestellt und bucht ihre stunden die sie arbeitet selber hat ca 100std im monat
Was ist,wenn die Entgeldfortzahlung bei Teilzeit im Krankheits- und/oder Urlaubsfall nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist?