Kommt der allgemeine Kündigungsschutz zum Tragen, erlaubt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) die Kündigung von Arbeitnehmern nur aus a) persönlichen, b) verhaltensbedingten oder c) betrieblichen Gründen.
Doch wann kann eine Kündigung aus betrieblichen Gründen stattfinden? Wobei handelt es sich um dringende betriebliche Erfordernisse? Und wie sieht im Arbeitsrecht eine Kündigung aus betrieblichen Gründen aus? Ein Muster zeigt es Ihnen.
Inhalt
Kompaktwissen: Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund betrieblicher Erfordernisse kündigt, beispielsweise weil er seinen Standort verlagert, sein Unternehmen umstrukturiert oder aufgrund finanzieller Engpässe Kosten einsparen muss.
Sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, darf der Arbeitgeber nur dann betriebsbedingt kündigen, wenn der konkrete Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters weggefallen ist und dieser nicht anderweitig im Betrieb beschäftigt werden kann. Näheres erfahren Sie hier.
Der Arbeitnehmer kann mithilfe einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgehen. Verzichtet er darauf, steht ihm eine Abfindung zu. Näheres zur Abfindung können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Eine Kündigung, die aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, wird im Arbeitsrecht als betriebsbedingte Kündigung bezeichnet. Ob Mitarbeiter deshalb gekündigt werden, hängt von der Entscheidung des Unternehmers ab. Kommt es zur Kündigungsschutzklage, muss der Arbeitgeber vor Gericht beweisen, weshalb der Arbeitsplatz abgebaut wurde. Maßgeblich sind hier die im Kündigungsschreiben genannten ausschlaggebenden Gründe.
Wobei handelt es sich um dringende betriebliche Gründe?
Damit eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen kann, bedarf es entweder:
- außerbetrieblicher Gründe
- innerbetrieblicher Gründe
Ein Arbeitnehmer darf unter anderem aufgrund einer zu schmalen Auftragslage oder aber auch einer rückläufigen Umsatzentwicklung gekündigt werden. Das bedeutet: Die Personaldecke wird entsprechend der schlechten Lage ausgedünnt, was auf die außerbetriebliche Gründen zurückzuführen ist.
Darüber hinaus können auch folgende Umstände Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sein:
- plötzlich fehlende Drittmittel, welche die Schaffung und den Erhalt eines Arbeitsplatzes gewährleisteten
- Einsparungen im öffentlichen Dienst
- fehlende Rentabilität eines Unternehmens
- Rückgang des Gewinns
Für die Kündigung können auch betriebliche Gründe wie die Stilllegung einer bestimmten Betriebsstätte, die Einführung neuer Produktionsmethoden und der damit einhergehende geringere Bedarf an Arbeitskräften gezählt werden. Auch sie können zur Entscheidung führen, Arbeitsplätze betriebsbedingt abzubauen.
Muss die betriebsbedingte Kündigung mit einer Sozialauswahl einhergehen?
Grundsätzlich sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann rechtens, wenn Arbeitnehmer aus dringlichen betrieblichen Erfordernissen entlassen werden, die ausschließen, dass er weiterhin dort beschäftigt sein kann.
Das bedeutet: Bevor die Ultima-Ratio-Karte „Betriebsbedingte Kündigung“ gezogen wird, ist zu prüfen, ob nicht ein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht, auf den der Betroffene versetzt werden könnte, um die Entlassung zu vermeiden.
Besteht diese Option nicht, muss vorab eine Sozialauswahl stattfinden, bevor die betriebsbedingte Kündigung erfolgen darf.
Das bedeutet: Es dürfen nur bestimmte Arbeitnehmer aus ihrem Arbeitsverhältnis entlassen werden. Doch wie wählt er diese aus?
Das Kündigungsschutzgesetz besagt in § 1 „Sozial ungerechtfertigte Kündigungen:
Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat; auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. […]“
Die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung hat gemäß Arbeitsrecht wie folgt vonstatten zu gehen: Zunächst muss der Arbeitgeber sogenannte Vergleichsgruppen bilden, also ein Cluster, das aus den Arbeitnehmern besteht, deren Situation einander gegenüber zu stellen ist. Zu beachten ist hierbei, dass sich ebenjene in ähnlicher Position bzw. einem vergleichbaren Rang befinden.
Bei der Bildung einer Vergleichsgruppe dürfen folgende Arbeitnehmer ohne behördliche Ausnahmegenehmigung nicht miteinbezogen werden:
- Schwerbehinderte
- Schwangere
- Angestellte im Elternschutz
- Betriebsräte
Sodann sind die ermittelten Betroffenen anhand ihrer Schutzwürdigkeit miteinander zu vergleichen. Folgende Kriterien sind hierbei heranzuziehen:
- Lebensalter
- Betriebszugehörigkeit
- Unterhaltspflichten
Auf welchen Arbeitnehmer die Wahl dann fällt, sollte später – im Falle einer Kündigungsschutzklage – vertretbar und damit auch nachvollziehbar sein. Bei diesem Prozedere ist deshalb die notwendige Sorgfalt an den Tag zu legen.
Es wird deutlich, ein Arbeitsvertrag kann aus betrieblichen Gründen nicht mir nichts dir nichts gekündigt werden. Im Gegenteil: An eine betriebliche Kündigung werden vom Gesetzgeber erhebliche Anforderungen gestellt.
Ist eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Abfindung verbunden?
Wird eine Kündigung betriebsbedingt ausgesprochen, können Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Zurückzuführen ist dies auf § 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Es führt aus, dass Arbeitnehmer mit Verstreichen der Kündigungsfrist bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung erhalten können, wenn:
- das Kündigungsschreiben darauf hinweist, dass eine betriebliche Kündigung vorliegt
- innerhalb drei Wochen nach Zustellung keine Kündigungsschutzklage erhoben wird
- der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben seine Bereitschaft zur Zahlung einer Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung bekundet
Erst, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, kann die Abfindung durch die betriebsbedingte Kündigung jedoch eingefordert werden, denn erst ab diesem Zeitpunkt wird der Anspruch gültig.
Und wie wirkt sich die durch die betriebliche Kündigung erhaltene Abfindung auf den Bezug des Arbeitslosengeldes aus? Müssen Sie mit einer Kürzung der Bezüge rechnen?
In den allermeisten Fällen sind diese Sorgen unbegründet. Eingehalten werden muss hierfür jedoch eine Voraussetzung: an der ordentlichen Kündigungsfrist wird nicht gerüttelt.
Wie eine betriebsbedingte Kündigung aussieht? Unser Muster zeigt es Ihnen.
Name des Unternehmens
Funktion des Arbeitgebers
Name des Arbeitsgebers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und OrtVor- und Zuname des Arbeitnehmers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Ort, Datum
Kündigung Ihres Arbeitsvertrages
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Arbeitnehmers],
hiermit kündigen wir den mit Ihnen am [Datum einfügen] geschlossenen Arbeitsvertrag fristgerecht zum [Datum einfügen] aus betriebsbedingten Gründen.
Die immer schwierigere Auftragslage in den letzten Monaten lässt uns leider keine andere Wahl. Es steht Ihnen frei, eine Abfindung zu beanspruchen, sofern sie innerhalb der nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz keine Kündigungsschutzklage erheben. Sie beträgt 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Ihrer Betriebszugehörigkeit.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
Unterschrift des Arbeitgebers
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Unterschrift des Arbeitnehmers
Kündigung erhalten am: ________________________
Das Muster zur Kündigung durch den Arbeitgeber können Sie sich auch herunterladen. Es steht Ihnen als .doc und als .pdf zur Verfügung – und zwar ganz kostenlos. Sie müssen die Vorlage nur noch mit Ihren spezifischen Informationen spicken.
Hallo,
mein Betrieb, in dem ich seit dem 15.2.2007 gearbeitet habe hat im April 2018 Insolvenz angemeldet und hat 50 Kündigungen, die Verwaltung betreffend ausgesprochen.
Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits schwanger und musste mit übernommen werden; mit Androhung, dass ich nach Ablauf der Elternzeit gekündigt werde. Nun ist es soweit und die Elternzeit läuft aus. Da es keine passende Halbtagsstelle vor Ort gibt, soll die Kündigung jetzt stattfinden mit 5-monatiger Kündigungsfrist und einer „Extrazahlung von 1,5 Monatsgehältern.
Ist das rechtens so? Laut Neuem Personalchef steh3 mir keine Abfindung zu, da ich nie in deren Betrieb gearbeitet habe.
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo,habe heute Kündigung ordentlich und fristgerecht zum 15.06.20 aus wirtschaftlichen Gründen bekommen. Nun meine Frage: Chef schließt komplett zum 30.06.20 Betrieb muss das nicht in der Kündigung stehen ? für mich war es völlig überraschend. Mußte vor 14 -tagen alle Gäste die bei uns gebucht hatten das mitteilen und die Buchungen stornieren. Der Pachtvertrag meines Chefs würde erst zum 31.12.2020 auslaufen, laut mündlicher Aussage meines Chefs schließt er aber schon zum 30.06.2020. kann ich etwas dagen tun? Alle anderen Mitarbeiter 450,– Euro wurden bereits gekündigt.
Ich selbst arbeitete 25 Stunden in der Woche = 108 Stunden monatlich, bin noch bis 15.06.2020 die einzige Mitarbeiterin.
Bekam auch keinerlei Mitteilungen ob ein neuer Pächter kommt der das Hotel weiterführt. bzw. Betriebsübergang
Hab da mal ne frage ich wurde aus wirtschaftlichen und durch und durch den Umsatzrückgang infolge des Coronavirus Gekündigt Darf der Arbeitgeber in meiner Kündigungszeit jemand Einstellen
Kann ein (Handwerks-) Betrieb einem Mitarbeiter im Büro betriebsbedingt kündigen, weil er nicht mehr benötigt wird, gleichzeitig aber neue gewerbliche Mitarbeiter einstellen?
Wie verhält es sich, wenn er aber kurz nach Kündigung des Büromitarbeiters einen anderen Büromitarbeiter einstellt? Dann wäre der Grund „betriebsbedingt“ ja nicht zutreffend
Bekomme ich eine Abfindung wenn der chef Altersbedingt zu macht.
Hallo Meinolf,
wann ein Anspruch auf Abfindung wegen einer Kündigung besteht, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Ein solcher kann sich z. B. aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Auch das Gesetz sieht in bestimmten Fällen einen Abfindungsanspruch vor, beispielsweise in § 1a Kündigungsschutzgesetz, um eine Kündigungsschutzklage abzuwenden.
Ob Ihnen eine Abfindung zusteht, können und dürfen wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,hab am 25.5.gesagt bekommen, daß der laden in dem ich gearbeitet habe,komplett zu macht.die schriftliche Kündigung ist auf 30.5.datiert.habe meinen Lohn vom Mai bekommen, da nicht fristgerechte gekündigt wurde,muß der Chef auch den Juni bezahlen?, er ist nicht insolvent