Jeder Beruf bringt gewisse Verpflichtungen mit sich. Kommen Beschäftigte diesen nicht nach, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Wer beispielsweise immer wieder zu spät kommt, muss sich in der Regel auf eine Abmahnung einstellen. Handelt es sich allerdings um eine besonders schwere Verletzung der beruflichen Pflichten oder der Beruf wurde ausgenutzt, um eine Straftat zu begehen, kann ein sogenanntes Berufsverbot verhängt werden.
Der Betroffene darf seinem Beruf dann nicht mehr nachgehen. Wie lange ein solches Verbot ausgesprochen werden darf, inwiefern sich ein Berufs- von einem Beschäftigungsverbot unterscheidet und was passiert, wenn sich Betroffene nicht an das Berufsverbot halten, erklären wir in diesem Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Berufsverbot
Wenn es zu einer schweren Verletzung der beruflichen Pflichten kam oder der Beruf ausgenutzt wurde, um eine Straftat zu begehen, kann ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Welche Gründe im Detail dazu führen können, lesen Sie hier.
Ein Berufsverbot kann für eine Dauer zwischen einem und fünf Jahren verhängt werden (§ 70 Absatz 1 StGB). In sehr schweren Fällen kann das Berufsverbot auch für immer ausgesprochen werden, wodurch das Risiko einer anschließenden Arbeitslosigkeit besonders hoch ist. Verstöße gegen das Verbot können laut § 145c StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Ein Berufsverbot wird von einem Gericht verhängt und soll dafür sorgen, dass sich der Betroffene nicht weiterhin rechtswidrig verhält und anderen Personen dadurch möglicherweise schadet. Über ein Beschäftigungsverbot hingegen entscheidet ein Arzt, da es die Person schützen soll, die es erhält. Daher wird beispielsweise kein Berufsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen ausgesprochen, sondern ein Beschäftigungsverbot, sollte ein Risiko für Mutter und/oder Kind bei der weiteren Ausübung der Tätigkeit bestehen.
Berufsverbot: Was bedeutet das genau?
Wie bereits weiter oben erwähnt, darf der betroffene Arbeitnehmer nicht mehr in seinem Beruf tätig sein, wenn ein Berufsverbot ausgesprochen wurde. Dieses Verbot erstreckt sich dabei jedoch nicht nur auf den aktuellen Job, sondern vielmehr auf den gesamten Berufszweig. Es ist daher nicht möglich, ein Berufsverbot zu umgehen, indem Sie als Betroffener einfach den Arbeitgeber wechseln. Auch als Selbstständiger oder als Ausbilder dürfen Sie in Ihrem Berufszweig nicht mehr arbeiten.
Die gesetzliche Grundlage dafür stellt § 70 des Strafgesetzbuchs (StGB) dar. Im ersten Absatz des genannten Paragraphen heißt es:
Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Mißbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt […], so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges […] verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen läßt, daß er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird. […]“
Ein Berufsverbot erfüllt demzufolge zwei Funktionen: Zum einen wird das rechtswidrige Verhalten des Betroffenen damit bestraft, zum anderen soll das Verbot sicherstellen, dass er sich nicht weiterhin rechtswidrig verhält und anderen Personen dadurch möglicherweise Schaden zufügt. Um vor allem Letzteres zu gewährleisten, kann das Gericht neben dem Berufsverbot außerdem die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Unterbringung des Betroffenen in einer Psychiatrie anordnen.
Wie lange dauert ein Berufsverbot?
Grundsätzlich richtet sich die Dauer bei einem Berufsverbot stets nach der Schwere der begangenen Tat sowie danach, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich der Betroffene in Zukunft erneut rechtswidrig verhalten wird. Ein Berufsverbot kann laut StGB für eine Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Doch Vorsicht: Ist das Gericht der Ansicht, die maximale Dauer von fünf Jahren sei nicht ausreichend, um die Gefahr abzuwenden, die vom Betroffenen ausgeht, kann es das Berufsverbot auch für immer aussprechen. Dafür muss jedoch ein besonders schwerer Fall vorliegen. Halten Sie sich als betroffene Person nicht an das Berufsverbot, kann laut § 145c StGB eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Sie zukommen.
Gründe für ein Berufsverbot: Beispiele
Nicht selten ist eine begangene Straftat der Grund für ein Berufsverbot. Hat ein Lehrer beispielsweise Kinder sexuell missbraucht, stellt das Verbot eine strafrechtliche Maßnahme dar. Doch nicht in jedem Fall ist ein Berufsverbot die Konsequenz einer strafbaren Handlung.
Es gibt durchaus Situationen, in denen zwar keine Straftat begangen wurde, der Betroffene allerdings nicht mehr als würdig angesehen wird, dem jeweiligen Beruf nachzugehen oder den Berufsstand zu repräsentieren:
- Unterschlägt ein Steuerberater Mandantengelder, kann er seine Zulassung verlieren und wird mit einem Berufsverbot konfrontiert.
- Ebenfalls droht ein Berufsverbot, wenn ein Arzt aufgrund eines schweren Behandlungsfehlers seine Approbation verliert und daraufhin nicht mehr praktizieren darf.
- Berät er seine Mandanten vorsätzlich falsch oder nutzt deren juristische Unwissenheit zu seinem Vorteil aus, kann ein Berufsverbot auch einen Rechtsanwalt ereilen.
Generell gilt: Keine Branche ist vor einem Berufsverbot gefeit, es kann demzufolge jeden treffen.
Berufsverbot vs. Beschäftigungsverbot: Wo liegen die Unterschiede?
Auch wenn die Begriffe Beschäftigungsverbot und Berufsverbot nicht selten synonym verwendet werden, meinen sie dennoch etwas komplett anderes:
- Ein Berufsverbot wird von einem Gericht verhängt. Es fungiert als Strafe für das rechtswidrige Verhalten des Betroffenen und soll andere Personen vor dem ihm und seinen Taten schützen.
- Ein Beschäftigungsverbot hingegen wird von einem Arzt ausgesprochen und soll die betroffene Person schützen, die es erhält. Jugendliche soll es z. B. vor einer zu hohen Arbeitsbelastung bewahren, Schwangere hingegen erhalten ein Beschäftigungsverbot, wenn ein Risiko für Mutter und/oder Baby besteht.
Daher wird kein Berufsverbot in der Schwangerschaft ausgesprochen, sondern ein Beschäftigungsverbot. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass während einem Berufsverbot kein Gehalt gezahlt wird, während einem Beschäftigungsverbot haben schwangere Beschäftigte hingegen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und können darüber hinaus unter Umständen auch Mutterschaftsgeld beantragen.