Mitarbeiter der Kirche arbeiten teilweise unter anderen Bedingungen, als es Arbeitnehmer in weltlichen Einrichtungen tun. Doch auch in „religiösen Branchen“ kommen Tarifverträge zum Einsatz, wie beispielsweise der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung.
Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick zum BAT-KF. Sie erfahren unter anderem, wie der BAT-KF durch Eingruppierung in Stufen für verschiedene Gehälter sorgt, für welche Arbeitnehmer der kirchliche Tarifvertrag gilt und welche weiteren Besonderheiten im kirchlichen Arbeitsrecht existieren.
Inhalt
Kompaktwissen: BAT-KF – kirchlicher Tarifvertrag
Ja, es gibt verschiedene kirchliche Tarifverträge. Einer davon ist der BAT-KF.
Nein. Tarifverträge sind zwar auch in religiösen Einrichtungen ein herkömmliches Mittel, um Löhne und Arbeitsbedingungen festzulegen. Aber es werden längst nicht in allen kirchlichen Einrichtungen Tarifverhandlungen geführt. Und es gelten auch nicht überall die kirchlichen Tarifverträge.
Der BAT-KF regelt Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer der evangelischen Kirche, die vornehmlich im Rheinland und in Westfalen arbeiten. Er ähnelt von seinem Inhalt den säkulären Tarifverträgen.
Tarif durch BAT-KF: Dieser enthält alle wichtigen Infos
Beim BAT-KF handelt es sich um einen Tarifvertrag, den die evangelische Kirche unter anderem für Arbeitnehmer nutzt, die im Rheinland und in Westfalen tätig sind. Auch bei Mitarbeitern der Lippischen Landeskirche und der dazugehörigen Diakonischen Werke kommt dieser Vertrag zur Anwendung.
Fragen sich kirchliche Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Sozialdiensten also, wie bei ihnen die Regelung zum Gehalt oder zur Arbeitszeit aussehen, werden sie in diesem tariflichen Vertrag fündig, insofern dieser für sie gilt. Doch nicht jeder Beschäftigte will sich erst durch die vielen Klauseln des Vertrags wühlen, wenn er zügig nach Informationen zum Entgelt sucht.
So sorgen zuständige Verbände oft dafür, dass ein kirchlicher Tarifvertrag durch eine Tabelle ergänzt wird, welche die einzelnen Gehaltsstufen auflistet, die zur Anwendung kommen. Auch zum BAT-KF ist eine Entgelttabelle vorhanden, die zeigt, wie hoch die Gehälter seit dem Dezember 2016 ausgefallen sind.
Weitere Infos zum kirchlichen Arbeitsrecht
Nicht nur Tarifverträge wie der BAT-KF stellen eine Besonderheit in kirchlichen Arbeitsbeziehungen dar. So sind Religionsgemeinschaften befugt, ohne staatliche Überwachung arbeitsrechtliche Entscheidungen zu treffen.
Dadurch sind verbindliche Rechte entstanden, die ausschließlich in religiösen Einrichtungen Anwendung finden. Entscheidend sind dabei vor allem die drei folgenden Aspekte:
- Mitbestimmung im Betrieb: Betriebsräte sind in kirchlichen Einrichtungen nicht vorhanden. Stattdessen sorgen Mitarbeitervertretungen dafür, dass Angestellte ein Mitentscheidungsrecht erlangen.
- Mitbestimmung über den Betrieb hinaus: Im Kirchenarbeitsrecht kommt es durch besondere Gremien dazu, dass grundlegende Arbeitsbedingungen definiert werden. Diese Gremien setzen sich sowohl aus Arbeitgebern als auch aus Arbeitnehmern zusammen.
- Verpflichtung zur Loyalität: Sind Sie über den BAT-KF in einer kirchlichen Einrichtung beschäftigt, müssen Sie nicht nur darauf achten, nicht gegen die Klauseln des Tarifvertrags zu verstoßen. Sie sind außerdem oft dazu verpflichtet, die Glaubens- und Moralvorstellungen der Institution zu teilen.
Guten Tag.
Könnten Sie mir erläutern, wie die Kündigungsfrist im BAT-KF
Ausschaut?
Freundliche Grüße
Wann wird der BAT KV dem AVR angeglichen?Es gibt wesentliche Unterschiede bei der Entlohnung!