Ist die Schule abgeschlossen, entscheiden sich manche für ein Hochschulstudium, andere für eine Berufsausbildung. Gerade wer handwerklich begabt und eher praktisch orientiert ist, für den ist ein Ausbildungsberuf genau das Richtige. Hier erlernen Sie, welche Kenntnisse und Fertigkeiten es im gewählten Berufsfeld braucht – und das häufig nicht nur in einem Betrieb, sondern parallel dazu auch noch in einer Berufsschule.
Doch wie steht es um die Arbeitszeiten in der Ausbildung? Was gilt als Ausbildungszeit? Darf ein Auszubildender Überstunden machen? Wenn ja, wie viele sind erlaubt? Auf diese Fragen gibt der vorliegende Ratgeber Antworten.
Inhalt
Kompaktwissen: Muss ein Azubi Überstunden machen?
Normalerweise müssen Azubis keine Überstunden leisten.
Ja, in Ausnahmesituationen dürfen Auszubildende Überstunden machen. Dafür müssen sie jedoch, wenn möglich in der gleichen Woche, einen Freizeitausgleich für die entsprechende Mehrarbeit erhalten.
Entsprechen die Überstunden nicht den Inhalten der Ausbildung und die Arbeitszeit wird außerdem nicht vom Ausbilder überwacht, dürfen Azubis in der Regel keine Mehrarbeit leisten.
Überstunden in der Ausbildung – erlaubt oder verboten?
Viele Ausbildungsberufe sind dual angelegt, das heißt: Azubis erlernen sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch einer Berufsschule die für ihren Berufsstand notwendigen Dinge. Gerade zu Beginn ist das Pensum häufig hoch, wird doch sehr spezielles Wissen vermittelt.
Eine Antwort auf diese Frage erhalten Azubis zunächst aus ihrem Arbeitsvertrag. Dieser liegt in der Regel schriftlich vor und beinhaltet unter anderem die Information darüber, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet werden müssen. Doch auch ein in ihrer Branche gültiger Tarifvertrag kann entsprechende Vorgaben machen und deshalb sehr ergiebig sein.
Lehrlinge unter 18 – was das Jugendarbeitsschutzgesetz für die Ausbildung vorschreibt
Welche Vorgaben Arbeitgeber bei der Arbeitszeit von noch nicht volljährigen Azubis einzuhalten haben, geht aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hervor.
Überstunden in der Ausbildung und noch nicht volljährig? Die einzuhaltenden Vorschriften umreißt hier das Jugendarbeitsschutzgesetz:
Die gesetzlich definierten Arbeitszeiten dürfen in unaufschiebbaren und vorrübergehenden Ausnahmefällen überschritten werden, sofern nicht volljährige Mitarbeiter verfügbar sind, die sich dieser Aufgaben annehmen können.
Diese Überstunden sind vom Azubi innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen. Der Lehrling darf dementsprechend früher gehen (§ 21 JArbSchG).
Grundsätzlich darf eine Ausweitung der Arbeitszeit die Grenze von insgesamt 8,5 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Die vom Azubi angesammelten Überstunden sind nur rechtens, wenn sie binnen einer Woche mit Freizeitausgleich abgebaut werden. Auch eine spezielle Vergütung der Mehrarbeit ist laut Gesetz möglich (§ 17 Berufsbildungsgesetz – BBiG).
Zählen die Stunden in der Berufsschule in der Ausbildung als Arbeitszeit?
Im Zuge der Überlegungen zum Thema „Wie viele Überstunden darf ein Azubi machen?“, fragen sich viele Betroffene, ob die Zeit, die sie in der Berufsschule verbringen, ebenfalls als Arbeitszeit gilt.
Hierauf gibt es nur eine Antwort: Ja. Die theoretische Ausbildung ist genauso wie die Praxis ein Teil der Lehre. Die Zeit wird deshalb angerechnet.
Wenn in der Ausbildung unrechtmäßig Überstunden verlangt werden – ein Rechtsanwalt hilft
Das Ausbildungsverhältnis ist für viele Lehrlinge besonders wichtig, wollen sie doch ihren Traumberuf erlernen und nehmen hierfür eine Menge in Kauf.
Wird ein Azubi für Überstunden herangezogen, die nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, hat er das Recht, sich hiergegen zu wehren – schließlich beeinflusst zu viel Arbeit die Konzentration und damit auch die Arbeitsleistung.
Die richtigen Ansprechpartner in solchen Fällen sind entweder Arbeitnehmervertreter wie Gewerkschaften oder aber auch auf das Gebiet Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte. Sie geben Ihnen Auskunft darüber, wie Sie sich in einem solchen Fall am besten verhalten und welche Möglichkeiten Sie haben.
Ich musste aufgrund unzureichendem betrieblichen Arbeitsumfeld meine Ausbildungsstelle wechsel. Bei mir sind offene Überstunden und Resturlaub offen die ich nicht mehr abgelten kann. In welcher Höhe müssen diese ausgesazhlt werden? Einen Tarifvertrag gibt es nicht, im Ausbildungsvertrag ist dies nicht geregelt. In Bezug auf dieses Thema, darf der Arbeitgeber an einem Feiertag der auf einen Arbeitstag fällt die Arbeitszeit auf 0h setzten?
Danke
Hallo, ich hab ne frage
Mein Chef verlangt von mir das ich Überstundenn machen ich habe aber in meinem Vertrag stehen das ich wöchentlich nur 40 stunden arbeiten muss ich arbeite jeden Tag lang von 8 bis halb 6 (mit 1stunde mittag)
ich bin jetzt Volljährig geworden und will keine Überstunden mehr machen da dies auch net in meinem vertrag steht, dass ich welche zu machen habe.
Mein Chef meine ich müsse welche machen sonst kündigt er mir (bin im 3 Lehrjahr)
PS: habe meinem Chef vorgeschlagen das ich jeden tag ne halbe Stunde Überstunde mache und dafür am Freitag jeder woche 2 stunden früher gehen darf -> 15 uhr
Is eine kündigung rechtens wenn ich sage ich möchte keine mehr machen und muss ich überhaupt welche machen wenn das nicht in meinem Vertrag festgelegt worden ist.
Hallo Robin,
klären Sie dies am besten mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Eine Kündigung wegen der Verweigerung von Überstunden sollte eigentlich nicht möglich sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
bei mir ist es genau das selbe wie bei Richie. Abteilungsleiter sowie Personalabteilung sagen 2h pro Woche zählen nicht. Ab und zu war ich auch mal 12h am Tag unterwegs. Diese wurden mir leider auch nicht angerechnet.
Hallo Estdely,
Abgeltungsklauseln sind nicht selten unwirksam. Wenden Sie sich bitte an einen Arbeitsrechtsanwalt, um Ihren Arbeitsvertrag unter die Lupe nehmen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
in meinem Betrieb gibt es eine Regelung, die besagt, dass 2 Überstunnden pro Woche nicht als Überstunden zählen. Soll heißen, dass ich bei 3 Überstunden pro Woche nur eine Stunde gutgeschrieben bekomme, die ich ausgleichen kann und bei 1,5 Stunden zum Beispiel gar keine. Da ich in der Regel jede Woche bei 1-1,5 Überstunden lande, ist dies als Auszubildender sehr ärgerlich.
Ist dies rechtens?
Zur Info: Ich bin bereits volljährig
Gruß
Richie
Hallo Richie,
ob eine solche Regelung rechtens ist, sagt Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
habe folgende Frage: Mein Sohn (16 Jahre) macht eine Ausbildung als Tischler. Er ist im 1. Ausbildungsjahr und macht ein BGJ, d. h. er ist nur 1 x wöchentlich im Betrieb und an den schulfreien Tagen. Der Chef verlangt von jedem Mitarbeiter täglich eine 1/2 Überstunde. Da diese Überstunden zum Abbummeln von Tagen vor oder nach gesetzlichen Feiertagen (1. Mai, Himmelfahrt, etc.) gedacht sind. Weiterhin werden die Pausen nicht immer eingehalten. Manchmal nur ne 1/4 oder 1/2 Std. am Tag. Er arbeitet übrigens von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Und der Chef verlangt auch möglichst nach 17.00 Uhr noch Anwesenheit. Wie soll das im 2. Lehrjahr weitergehen? Der Chef meint jetzt schon, er hätte zu wenig Überstunden um diese Tage abzubummeln.
Ich bitte hier um kurze Stellungnahme, wie wir uns verhalten sollen.
Vielen Dank
Wiebke L.
[von der Redaktion editiert]
Hallo Wiebke,
leider sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben. Sie sollten sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie kompetent beraten und sich für Sie einsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org